Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Anregung bzgl. Anschaffung eines webbasierten Online-Programms zur Sportstättenverwaltung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
18.10.18, 15:02
Aktualisiert
18.10.18, 15:02
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Anschaffung  eines webbasierten Online-Programms zur Sportstättenverwaltung) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Anschaffung  eines webbasierten Online-Programms zur Sportstättenverwaltung)

öffnen download melden Dateigröße: 95 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 546/2018 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 12.10.2018 Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Sportausschuss Betrifft: Termin 30.10.2018 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Anschaffung eines webbasierten Online-Programms zur Sportstättenverwaltung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 5.000,00 – 8.000,00 Folgekosten in €: i. o. g. Höhe jährlich Kostenträger: Sachkonto: 080 424.010 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Vorteile eines digitalisierten Sportstättenverwaltungsprogramms sind auch der Sportverwaltung bekannt. Da das Angebot in diesem Segment jedoch sehr vielschichtig ist und eine Füller verschiedener Module umfasst, muss vor einer möglichen Einführung – auf Grundlage des tatsächlichen Bedarfs – eine umfassende Sondierung und auch Musterung des Angebots erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass die Bereitstellung eines entsprechenden Programms mit jährlichen Kosten von ca. 5.000,00 – 8.000,00 € verbunden sein wird. Entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr 2019 sind bisher nicht veranschlagt. Auch wenn die Belegung der Sportstätten derzeit analog erfolgt, so sind selbstverständlich aktuelle Belegungspläne für alle städtischen Sportstätten vorhanden. Das Problem ist jedoch, dass Vereine – auch bei rückläufiger Sportgruppenstärke – dadurch grundsätzlich freiwerdende Kapazitäten nicht an die Sportverwaltung melden um so die Übungszeiten dem Verein zu erhalten. Dem entgegenzuwirken bietet auch eine digitale Infrastruktur nicht die Gewähr. Hier ist vielmehr die kritische Hinterfragung der Bedarfe – gerne federführend durch den Stadtsportverband durchgeführt - erforderlich. In Vertretung (Breetzmann) -2-