Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
18.10.18, 15:02
Aktualisiert
18.10.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 546/2018
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 12.10.2018
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Sportausschuss
Betrifft:
Termin
30.10.2018
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Anschaffung eines webbasierten Online-Programms zur Sportstättenverwaltung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
5.000,00 – 8.000,00
Folgekosten in €:
i. o. g. Höhe jährlich
Kostenträger:
Sachkonto:
080 424.010
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
X Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Vorteile eines digitalisierten Sportstättenverwaltungsprogramms sind auch der Sportverwaltung
bekannt. Da das Angebot in diesem Segment jedoch sehr vielschichtig ist und eine Füller verschiedener Module umfasst, muss vor einer möglichen Einführung – auf Grundlage des tatsächlichen Bedarfs – eine umfassende Sondierung und auch Musterung des Angebots erfolgen. Es ist
davon auszugehen, dass die Bereitstellung eines entsprechenden Programms mit jährlichen Kosten von ca. 5.000,00 – 8.000,00 € verbunden sein wird. Entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr
2019 sind bisher nicht veranschlagt.
Auch wenn die Belegung der Sportstätten derzeit analog erfolgt, so sind selbstverständlich aktuelle
Belegungspläne für alle städtischen Sportstätten vorhanden. Das Problem ist jedoch, dass Vereine
– auch bei rückläufiger Sportgruppenstärke – dadurch grundsätzlich freiwerdende Kapazitäten
nicht an die Sportverwaltung melden um so die Übungszeiten dem Verein zu erhalten. Dem entgegenzuwirken bietet auch eine digitale Infrastruktur nicht die Gewähr. Hier ist vielmehr die kritische
Hinterfragung der Bedarfe – gerne federführend durch den Stadtsportverband durchgeführt - erforderlich.
In Vertretung
(Breetzmann)
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