Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
316280.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
17.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 03:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Aachener Verkehrsverbund
Beteiligte Dienststelle/n:
AVV/0007/WP17
öffentlich
17.10.2018
AVV
Sachstand "Digitale Projekte" im AVV (Schwerpunkt ZVP)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
13.11.2018
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen
nimmt die Ausführungen gemäß der Vorlage zum Sachstand „Digitale Projekte“ im AVV zur Kenntnis
und stimmt der beschriebenen Vorgehensweise zu.
Vorlage AVV/0007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.10.2018
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Erläuterungen:
Sachstand „Digitale Projekte“ im AVV (Schwerpunkt ZVP)
Sachstand Projekt EFM im AVV
Wie in den letzten Sitzungen der regionalen AVV-Beiräte berichtet, befinden sich die Planungen
hinsichtlich der zentralen, verbundweit einheitlichen Online-Vertriebsplattform (ZVP) im AVV in der
Konkretisierung. Die ZVP stellt sich mit ihren Funktionalitäten komplett in den Dienst des Fahrgastes
und soll mittel- bis langfristig das Angebot, die Buchung und Abrechnung einer intermodalen und
interoperablen Reisekette aus einer Hand ermöglichen. Im Interesse der Kunden sollen die lokalen
ÖPNV-Dienstleistungen mit den übrigen verfügbaren Mobilitätsangeboten in der Region multimodal
verknüpft und durch einmalige Registrierung zugänglich gemacht werden. Zur Einbindung von
Sharing-Angeboten bedient sich die ZVP technisch betrachtet dem Mobility Broker, der mittels
Schnittstelle eingebunden wird. Durch einen modularen Systemaufbau ist es möglich, sämtliche
Funktionalitäten in bereits vorhandene Apps (z. B. AVV-connect, ASEAG mobil etc.) oder noch zu
entwickelnde neutrale Mobilitäts-Apps einzubinden, so dass es keiner einheitlichen zentralen App
bedarf. Der Kunde kann selber auswählen, welche App er zur Buchung von Mobilitätsleistungen
nutzen möchte, greift aber im Hintergrund auf das gleiche System zurück. Durch ihren vernetzenden
Charakter stellt die ZVP somit den Schlüssel zum einheitlichen Mobilitätsverbund dar.
Durch den modularen Aufbau der ZVP ist die Zukunftsfähigkeit des Systems gewährleistet. Dadurch
können perspektivische Entwicklungen berücksichtig und neue Mobilitätsanbieter integriert werden.
Als erster Schritt zur Digitalisierung des Fahrscheinvertriebs sollen die Funktionalitäten Handyticket,
Webshop und Serviceportal verbundweit einheitlich für die Darstellung des Gelegenheitsverkehrs über
die ZVP umgesetzt und für Anfang 2020 seitens aller Beteiligter angestrebt werden. Die aktuell im
Einsatz befindliche „HandyTicket Deutschland App“ soll mit Inbetriebnahme der ZVP gekündigt
werden. Ziel ist es, die Auskunft und den Fahrscheinerwerb in eine App zusammenzubringen. Wie
bereits zuvor beschrieben ist es auch mit Einführung des Handytickets nicht notwendig eine weitere
App auf den Markt und damit an den Fahrgast zu bringen. Auch diese Funktionalitäten können in
bereits vorhandene Apps der Verkehrsunternehmen und Verbundgesellschaft integriert werden.
In einem weiteren Schritt sollen anschließend auch Zeitkarten über die zentrale AVVVertriebsplattform abgebildet werden. Hierzu soll die ZVP fahrgastorientierte Servicefunktionalitäten
für Abo-Online, Job-Tickets, Semestertickets und Schüler-Tickets bereitstellen, die zentral für alle
angeschlossenen Verkehrsunternehmen nutzbar sind. Darüber hinaus sollen zudem perspektivisch
Großkunden- und Event-Tickets über die ZVP abgebildet werden.
Über alle Ausbaustufen übergreifend hinweg, bleiben die Zuständigkeiten der Verkehrsunternehmen
gewahrt, indem die vertriebliche Abwicklung und die Kundenhaltung in den Hintergrundsystemen der
Verkehrsunternehmen stattfinden. Mit Hilfe der ZVP als zentrale Mobilitätsplattform im AVV wird die
Mobilität im gesamten AVV für den Fahrgast aber dennoch auch über verschiedene
Mobilitätsangeboten hinweg verknüpft und als ganzheitliches Mobilitätserlebnis wahrgenommen.
Durch den strategischen Ansatz der Vernetzung schafft die ZVP eine NRW-weit einmalige
Vorlage AVV/0007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.10.2018
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Systemarchitektur und leistet somit wichtige Pionierarbeit im Zuge der Digitalisierung. In den
gesamten Planungen müssen alle datenschutzrechtlichen Anforderungen strengstens berücksichtigt
werden.
Fortführung des ID-Ticketing-Ansatzes im grenzüberschreitenden ÖV und weitere Entwicklung
Zudem hat die Verbundgesellschaft regelmäßig in den Sitzungen der regionalen AVV-Beiräte über
das Projekt „European Travellers Club (ETC)“ zur Erprobung des ID-Ticketing Ansatzes berichtet.
Diese neue Technologie bildet eine wesentliche Säule für die im vorangegangenen Kapitel
dargestellte Digitalisierung im AVV sowie mögliche Entwicklungen im Land NRW, um eine
zukunftsorientierte, ganzheitliche und flexible Nutzung und Ausrichtung auch über Länder- und
Verbundraumgrenzen sowie Mobilitätsformen hinweg zu ermöglichen.
In der Zwischenzeit konnte das Projekt erfolgreich beendet werden und hat beachtliche Ergebnisse
und Wirkung auch über Grenzen von NRW hinweg erzielt. Um den Mehrwert für die Fahrgäste auch
über die bereits geendete Projektlaufzeit hinweg aufrechtzuerhalten, haben sich alle am ETC-Projekt
beteiligten Partner auf eine Fortführung des technischen Ansatzes verständigt. Eine bereits
abgestimmte Absichtserklärung zum weiteren Vorgehen befindet sich aktuell im Umlauf zur
Unterzeichnung. Im Rahmen der Absichtserklärung wird auch auf die Erarbeitung einer Projektskizze
für die Fortführung des ETC-Ansatzes eingegangen. Diese wird derzeit von der Verbundgesellschaft
aufbereitet und beinhaltet einen mehrstufigen Projektplan, der die sukzessive Erweiterung des IDTicketing-Ansatzes neben dem grenzüberschreitenden ÖV auch für den verbundübergreifenden ÖV
darstellt.
Darüber hinaus befindet sich die Verbundgesellschaft aktuell in intensiven Abstimmungen mit der VDV
eTicket Service Gesellschaft, um die Funktionalitäten des ID-Ticketing-Ansatzes in den
deutschlandweiten eTicket-Standard als unabdingbare Rahmenbedingung zu integrieren. Zieldatum
für eine erste Standardisierungsstufe ist die eTicket-Teilnehmerversammlung im Mai 2019.
Vorlage AVV/0007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.10.2018
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