Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.10.18, 18:32
Aktualisiert
22.10.18, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
264/2018
Erstellt am:
24.09.2018
Aktenzeichen:
IV 66 662
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
30.10.2018
Rat
X
06.11.2018
Betreff
Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2019
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
2.064.710 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2018
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2019
2.064.710 €
2020 ff*
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
€
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Aufwandssteigerung im Vergleich zur Kalkulation 2018
beträgt 41.000 €. Die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2019 in den Produkten 120101 für die städt. Straßen, Wege und
Plätze und 011202 für die städt. Gebäude und deren Außenanlagen enthalten. * Eine Aussage für die Jahre ab 2020
ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 264/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die anliegende Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2019 und unveränderte Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ab dem 01.01.2019.
Erläuterungen
Die Kalkulation der Abwassergebühren 2019 führt zu der nachfolgend dargestellten Gebührenentwicklung:
Schmutzwassergebühr / cbm
Niederschlagswassergebühr / m²
Gebühren
2018
1,82 €
0,87 €
Veränderung
0,00 €
0,00 €
Gebühren
2019
1,82 €
0,87 €
Die Kosten liegen um 902.432 € und die Nebenerträge um 752.747 € höher als für das Jahr 2018 kalkuliert. Die gebührenrelevanten und um die Nebenerträge bereinigten Kosten erhöhen sich um 183.085 € (1,76%) gegenüber der Gebührenkalkulation 2018 auf 10.593.278 €. Hauptgründe sind erhöhte Unterhaltungskosten für die Abwasseranlage insgesamt sowie Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung der öffentlichen Kanäle, die gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser bis Ende 2020 beendet sein muss. Zudem sind erhöhte kalkulatorische Zinsen zu berechnen, da trotz sinkendem Zinssatz die im letzten Jahr aktivierten Anlagegüter zu einer höheren Zinsbasis geführt haben.
In der Kalkulation 2019 egalisieren die restliche Überdeckung aus 2015 sowie Anteile der Überdeckungen aus 2016 und
aus 2017 fast gänzlich die gestiegenen Kosten. Da zudem leicht erhöhte Mengen bei Flächen und Schmutzwassereinleitungen kalkuliert werden konnten, können die Gebührensätze unverändert bleiben.
Bezüglich der Niederschlagswassergebühren für die städtischen Straßen- und Gebäudeflächen sowie der Schmutzwasserbeseitigungsgebühren für die städtischen Gebäude ergibt sich aufgrund des gestiegenen Frischwasserverbrauchs
und zusätzlicher Flächen in der Kalkulation 2019 ein um 41.000 € (2,0%) gestiegener städtischer Aufwand von
2.064.710 €. Die Mittel müssen im Haushalt 2019 bereitgestellt werden.