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Beschlussvorlage (Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2019)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.10.18, 18:32
Aktualisiert
22.10.18, 18:32
Beschlussvorlage (Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2019) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2019)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 264/2018 Erstellt am: 24.09.2018 Aktenzeichen: IV 66 662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 30.10.2018 Rat X 06.11.2018 Betreff Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2019 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 2.064.710 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2018 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 2019 2.064.710 € 2020 ff* Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja € x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Aufwandssteigerung im Vergleich zur Kalkulation 2018 beträgt 41.000 €. Die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2019 in den Produkten 120101 für die städt. Straßen, Wege und Plätze und 011202 für die städt. Gebäude und deren Außenanlagen enthalten. * Eine Aussage für die Jahre ab 2020 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 264/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die anliegende Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2019 und unveränderte Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ab dem 01.01.2019. Erläuterungen Die Kalkulation der Abwassergebühren 2019 führt zu der nachfolgend dargestellten Gebührenentwicklung: Schmutzwassergebühr / cbm Niederschlagswassergebühr / m² Gebühren 2018 1,82 € 0,87 € Veränderung 0,00 € 0,00 € Gebühren 2019 1,82 € 0,87 € Die Kosten liegen um 902.432 € und die Nebenerträge um 752.747 € höher als für das Jahr 2018 kalkuliert. Die gebührenrelevanten und um die Nebenerträge bereinigten Kosten erhöhen sich um 183.085 € (1,76%) gegenüber der Gebührenkalkulation 2018 auf 10.593.278 €. Hauptgründe sind erhöhte Unterhaltungskosten für die Abwasseranlage insgesamt sowie Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung der öffentlichen Kanäle, die gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser bis Ende 2020 beendet sein muss. Zudem sind erhöhte kalkulatorische Zinsen zu berechnen, da trotz sinkendem Zinssatz die im letzten Jahr aktivierten Anlagegüter zu einer höheren Zinsbasis geführt haben. In der Kalkulation 2019 egalisieren die restliche Überdeckung aus 2015 sowie Anteile der Überdeckungen aus 2016 und aus 2017 fast gänzlich die gestiegenen Kosten. Da zudem leicht erhöhte Mengen bei Flächen und Schmutzwassereinleitungen kalkuliert werden konnten, können die Gebührensätze unverändert bleiben. Bezüglich der Niederschlagswassergebühren für die städtischen Straßen- und Gebäudeflächen sowie der Schmutzwasserbeseitigungsgebühren für die städtischen Gebäude ergibt sich aufgrund des gestiegenen Frischwasserverbrauchs und zusätzlicher Flächen in der Kalkulation 2019 ein um 41.000 € (2,0%) gestiegener städtischer Aufwand von 2.064.710 €. Die Mittel müssen im Haushalt 2019 bereitgestellt werden.