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Beschlussvorlage (3. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.10.18, 18:32
Aktualisiert
22.10.18, 18:32
Beschlussvorlage (3. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) Beschlussvorlage (3. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 289/2018 Erstellt am: 24.09.2018 Aktenzeichen: IV/66-662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 30.10.2018 Rat X 06.11.2018 Betreff 3. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Veranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 61.880 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2018 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 2019 61.880 € 2020 ff. € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Im Haushaltentwurf 2019 sind 61.880 € als Deckungsmittel für den öffentlichen Anteil an der Straßenreinigung vorgesehen und müssen vom Rat beschlossen werden. *Eine Aussage für die Jahre ab 2020 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 289/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die 3. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim vom 23.12.2016 gemäß Anlage 1. Erläuterungen Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebührensätze für das Jahr 2019 (siehe Vorlage 265 / 2018) hat zu einem geänderten Gebührensatz geführt. Die Gebühren der maschinellen Reinigung bleiben für das Jahr 2019 unverändert. Lediglich die Handreinigungsgebühr ändert sich aufgrund einer Neuanschaffung einer kleinen Kehrmaschine. Der geänderte Gebührensatz hierfür ist vorsorglich in den anliegenden Satzungsentwurf übernommen worden.