Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.10.18, 18:32
Aktualisiert
22.10.18, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
289/2018
Erstellt am:
24.09.2018
Aktenzeichen:
IV/66-662
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
30.10.2018
Rat
X
06.11.2018
Betreff
3. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
61.880 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2018
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2019
61.880 €
2020 ff.
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Im Haushaltentwurf 2019 sind 61.880 € als Deckungsmittel für den öffentlichen Anteil an der Straßenreinigung vorgesehen und müssen vom Rat beschlossen werden. *Eine Aussage für die Jahre ab 2020 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 289/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die 3. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt
Pulheim vom 23.12.2016 gemäß Anlage 1.
Erläuterungen
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebührensätze für das Jahr 2019 (siehe Vorlage 265 / 2018) hat zu
einem geänderten Gebührensatz geführt.
Die Gebühren der maschinellen Reinigung bleiben für das Jahr 2019 unverändert. Lediglich die Handreinigungsgebühr ändert sich aufgrund einer Neuanschaffung einer kleinen Kehrmaschine.
Der geänderte Gebührensatz hierfür ist vorsorglich in den anliegenden Satzungsentwurf übernommen worden.