Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.10.18, 18:32
Aktualisiert
22.10.18, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
294/2018
Erstellt am:
04.10.2018
Aktenzeichen:
III/70
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
30.10.2018
Rat
X
06.11.2018
Betreff
Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2019
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
107.610 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2018
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2019
107.610 €
2020
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Der Aufwand von 107.610 € für den öffentlichen Grünanteil
von 15% der Friedhofsunterhaltungskosten muss im Haushalt 2019 finanziert werden. Die Finanzierung erfolgt aus
dem Produkt 130101 Öffentliches Grün und Biotope. *Eine Aussage für die Jahre ab 2020 ist nicht möglich, da die
weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 294/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die anliegende Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2019 und unveränderte
Gebührensätze ab dem 01.01.2019.
Erläuterungen
Die Kalkulation der Friedhofs- und Gebührensätze 2019 führt zu nahezu unveränderten Kosten. Niedrigere Nebenerträge aus Überdeckung von Vorjahren werden durch etwas gestiegene Fallzahlen aufgrund der neuen Bestattungsarten –
insbesondere der neuen Urnengrabarten – voraussichtlich ausgeglichen.
Da einige neue Grabarten erstmals in 2018 angeboten werden konnten (z. B. Kolumbarien und Beisetzungsgarten),
empfiehlt die Verwaltung auf einer stabilen Aufwandsgrundlage die weitere Entwicklung bis zum Ende des Jahres 2018
und in 2019 zu beobachten. Die Gebührensätze können aufgrund der aktuellen Entwicklung bei Aufwand und Gebühreneinnahmen unverändert bleiben.