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Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2019)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.10.18, 18:32
Aktualisiert
22.10.18, 18:32
Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2019) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2019)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 294/2018 Erstellt am: 04.10.2018 Aktenzeichen: III/70 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 30.10.2018 Rat X 06.11.2018 Betreff Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2019 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 107.610 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2018 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 2019 107.610 € 2020 € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Der Aufwand von 107.610 € für den öffentlichen Grünanteil von 15% der Friedhofsunterhaltungskosten muss im Haushalt 2019 finanziert werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 130101 Öffentliches Grün und Biotope. *Eine Aussage für die Jahre ab 2020 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 294/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die anliegende Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2019 und unveränderte Gebührensätze ab dem 01.01.2019. Erläuterungen Die Kalkulation der Friedhofs- und Gebührensätze 2019 führt zu nahezu unveränderten Kosten. Niedrigere Nebenerträge aus Überdeckung von Vorjahren werden durch etwas gestiegene Fallzahlen aufgrund der neuen Bestattungsarten – insbesondere der neuen Urnengrabarten – voraussichtlich ausgeglichen. Da einige neue Grabarten erstmals in 2018 angeboten werden konnten (z. B. Kolumbarien und Beisetzungsgarten), empfiehlt die Verwaltung auf einer stabilen Aufwandsgrundlage die weitere Entwicklung bis zum Ende des Jahres 2018 und in 2019 zu beobachten. Die Gebührensätze können aufgrund der aktuellen Entwicklung bei Aufwand und Gebühreneinnahmen unverändert bleiben.