Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
22.10.18, 18:32
Aktualisiert
22.10.18, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
307/2018
Erstellt am:
18.10.2018
Aktenzeichen:
IV / 66
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
30.10.2018
Betreff
Neuer Kreisverkehrsplatz Pulheimer Straße –
Realisierung einer Beleuchtung aus Sicherheitsgründen (Schulweg)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung, Fraktionen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
25.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2018
25.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Es ist eine unerhebliche überplanmäßige Auszahlung erforderlich, die durch den Kämmerer zu genehmigen ist.
Vorlage Nr.: 307/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA nimmt die Darstellungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat nach jahrelanger Planung im Zuge der Ortsumgehung Sinnersdorf einen neuen
Kreisverkehrsplatz zwischen Pulheim und Sinnersdorf errichtet. Als Folge müssen Radfahrer, die den straßenbegleitenden Radweg befahren am Kreisverkehrsplatz dem Kfz-Verkehr untergeordnet die Fahrbahn queren. Eine Beleuchtung
hat der Landesbetrieb als zuständiger Baulastträger hierbei nicht vorgesehen.
Viele Bürger sowie Vertreter der Fraktionen, der Kirche und der Schulen hatten hiergegen Bedenken vorgetragen. Der
TVA hat daher die Verwaltung beauftragt, den Landesverkehrsminister anzuschreiben und nochmals um Realisierung
einer Beleuchtung durch das Land NRW zu bitten.
Inzwischen hat der Landesverkehrsminister auf das Schreiben der Stadt Pulheim geantwortet. Demnach bestehe leider
derzeit keine rechtliche Möglichkeit, den Kreisverkehrsplatz aus Landesmitteln mit einer Beleuchtung auszustatten, da
es hierfür an der gesetzlichen und haushaltsrechtlichen Grundlage fehle.
Die Verwaltung hat daher nochmals alle Varianten für eine Beleuchtung des Kreisverkehrsplatzes überprüft. Demnach
würde eine Aufstellung von lediglich zwei Leuchten an der Furt den allgemein anerkannten Regeln der Technik widersprechen. Um den Kreisverkehrsplatz angemessen zu beleuchten, ist die Aufstellung von sechs Leuchten erforderlich.
Die benötigten Kosten reduzieren sich dennoch gegenüber den ersten Einschätzungen und betragen etwa 25.000 Euro,
da der Stromanschluss nicht vom Kreisel Rurstraße / Erftstraße her erfolgen muss, sondern von einer am Tannenhof
vorhandenen Station her möglich ist und zudem auf einem Teil der Strecke eine Freileitung eingesetzt werden kann.
Im Haushalt stehen für Straßenbeleuchtung noch 20.000 Euro zur Verfügung. Die restlichen Mittel können vom Kämmerer im Rahmen einer unerheblichen überplanmäßigen Auszahlung zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung erfolgt
durch Minderauszahlungen auf dem Auftragsschkonto: 5791020 „Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage“.
Die Verwaltung bedauert, dass der Landesbetrieb als zuständiger Straßenbaulastträger nicht bereit ist, den Kreisverkehr
zu beleuchten. Aus Sicherheitserwägungen hat sich die Verwaltung zum oben beschriebenen Vorgehen entschieden.