Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
315813.pdf
Größe
15 MB
Erstellt
11.10.18, 12:00
Aktualisiert
25.10.18, 03:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1064/WP17
öffentlich
11.10.2018
FB 61/300, Dez. III
Ausweisung und Umgestaltung von Fahrradstraßen entlang der
Rad-Vorrang-Routen Eilendorf und Campus Melaten
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
31.10.2018
07.11.2018
13.11.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Entscheidung
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt
der Ausweisung der Beverstraße, Schlossstraße, Geschwister-Scholl-Straße, Ahornstraße (zwischen
Halifaxstraße und Melatener Straße) und Siemensstraße (zwischen Ahornstraße und Auf der Hörn)
als Fahrradstraße (mit Kfz-Freigabe) zu. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit
der Umgestaltung der Straßen unter Anwendung der Aachener Standards für die Gestaltung von
Fahrradstraßen entsprechend der Konzeptskizzen in Anlage 3 zu beauftragen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt der Ausweisung der Hansmannstraße (zwischen Josefstraße und Severinstraße), MoritzBraun-Straße, Marienstraße und Kleebachstraße als Fahrradstraße (mit Kfz-Freigabe) zu. Sie
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Umgestaltung der Straßen unter
Anwendung der Aachener Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen entsprechend der
Konzeptskizzen in Anlage 3 zu beauftragen.
Der Mobilitätsauschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die Straßen unter Anwendung der Aachener Standards für die Gestaltung von
Fahrradstraßen entsprechend der Konzeptskizzen in Anlage 3 umzugestalten.
Vorlage FB 61/1064/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.10.2018
Seite: 1/7
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP-Element 5-120102-900-08100-300-1 – Radvorrangroute1
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018*
Fortgeschriebener Ansatz
2018
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
640.200
640.200
0
0
0
0
Auszahlungen
1.393.600
1.393.600
0
0
0
0
753.400
753.400
0
0
0
0
Ergebnis
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
PSP-Element 4-120102-969-8 – Radvorrangroute1
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018**
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
2018
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
47.600
47.600
0
0
0
0
126.000
126.000
204.000
204.000
0
0
Abschreibungen
186.500
186.500
0
0
0
0
Ergebnis
264.900
264.900
204.000
204.000
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
*Haushaltsansatz Auszahlungen i.H.v. 914.600 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem
Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 479.000 €
**Haushaltsansatz f. Personal-/Sachaufwand i.H.v. 68.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus
dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 58.000 € sowie f. Abschreibungen i.H.v. 115.300 € zzgl.
Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 71.200 €
Vorlage FB 61/1064/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.10.2018
Seite: 2/7
Erläuterungen:
Anlass
Der Luftreinhalteplan 2015 für die Stadt Aachen beinhaltet in Maßnahme MR3 den Auftrag an die
Verwaltung, im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung einen Vorschlag für ein Rad-Vorrang-Netz
vorzulegen. Darin heißt es konkret:
„Einbringung eines Vorschlags für ein „Rad-Vorrang-Routen-Netz“ im Rahmen des
Verkehrsentwicklungsplanes bis 2016. Das Netz soll den Bedürfnissen von Pendlern nach einer
schnellen Verbindung zwischen den Außenbezirken und der Innenstadt gerecht werden und die
Ansprüche von Pedelec- und E-Bike-Fahrern mit Geschwindigkeiten von bis zu 30 km/h erfüllen.
Merkmale der Rad-Vorrang-Routen sind eine besonders gute Qualität der Wegeoberfläche und wenig
Verzögerungen durch einen möglichst durchgängigen "Vorrang" gegenüber querenden Verkehren.
Dies soll primär durch eine Linienführung in Tempo 30-Zonen mit Vorfahrt für den Radverkehr
(Fahrradstraßen), durch breite Radwege oder Radfahrstreifen an Hauptverkehrsstraßen und durch auf
den Radverkehr abgestimmte Ampelschaltungen erreicht werden. Anknüpfungspunkte bilden die
vorhandene Vennbahntrasse bzw. die o.a. geplanten regionalen Radverbindungen
(Radschnellwege).“
Am 27.04.2017 wurde im Mobilitätsausschuss das von der Verwaltung entwickelte Konzept eines
Rad-Vorrang-Netzes zustimmend zur Kenntnis genommen.
Für die Umsetzung einer ersten Rad-Vorrang-Route hat die Stadt Aachen im September 2016
zusammen mit Velocity ein Förderprojekt mit dem Titel „Rad-Vorrang-Route Aachen 1 - Sicher und
komfortabel mit Pedelecs durch die Stadt" beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eingereicht. Die dort vorgelegte
Route verläuft zwischen Eilendorf und Campus Melaten. In den Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und
Aachen-Eilendorf wurde das Projekt in den Sitzungen in Juni und November 2016 beraten. Der
Förderantrag wurde am 01.12.2017 mit einer Projektlaufzeit von 2 Jahren bewilligt. Das Projektende
ist auf den 30.11.2019 festgelegt.
Die Rad-Vorrang-Routen Eilendorf und Campus Melaten sind die ersten Routen des geplanten RadVorrang-Netzes. Da es Ziel der Nationalen Klimaschutzinitiative ist, bundesweit vorbildliche Lösungen
zu fördern, soll die Gestaltung der Routen den Standard für die weiteren Routen des Rad-VorrangNetzes setzen. Zur Umsetzung erscheint es aus Gründen der Kosten- und Flächeneffizienz sowie der
planerisch beabsichtigten Bevorrechtigung des Radverkehrs sinnvoll, innerorts das verkehrsrechtliche
Instrument der Fahrradstraße in erheblichem Maße zu nutzen.
Um eine Fahrradstraße einzurichten, gibt es nach Straßenverkehrsordnung (StVO) und der
Verwaltungsvorschrift zu den VZ 244.1 und VZ 244.2 (VwV StVO) folgende Vorgaben:
Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende
Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.
Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung
entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor
Vorlage FB 61/1064/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.10.2018
Seite: 3/7
der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden
(alternative Verkehrsführung).
Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder
gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die
Geschwindigkeit weiter verringern.
Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
In den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006) werden für den Einsatzbereich von
Fahrradstraßen Erschließungsstraßen mit Belastungen bis etwa 400 Kfz/h, die im Kontext des
Radverkehrsnetzes Hauptverbindungen für den Radverkehr darstellen, benannt. Sie sollen der
Bündelung des vorhandenen oder zu erwartenden Radverkehrs abseits von KfzHauptverkehrsstraßen dienen. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr (z. B. Anliegerverkehr) ist
dort zulässig soweit dies durch Zusatzzeichen angezeigt wird. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass die
Bedürfnisse des Kfz-Verkehrs z.B. durch parallele und akzeptable Verkehrsführungen berücksichtigt
werden. In Einzelfällen können auch Stadtbuslinien über Fahrradstraßen geführt werden. An
Knotenpunkten sollten Fahrradstraßen Vorfahrt gegenüber anderen Erschließungsstraßen erhalten,
um eine hohe Reisegeschwindigkeit für den Radverkehr zu ermöglichen.
Um eine einheitliche Erkennbarkeit der Bevorrechtigung des Radverkehrs zu erreichen, hat die
Verwaltung Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen in Aachen erarbeitet. Diese wurden im
September vom Mobilitätsausschuss beschlossen (s. Anlage 1). Im Rahmen der Rad-VorrangRouten-Planung sollen nun die ersten Fahrradstraßen entsprechend dieser Gestaltungsstandards
umgesetzt werden.
Planung
In den Planungen der Rad-Vorrang-Routen Eilendorf und Campus Melaten sind 10 Straßen zur
sofortigen Ausweisung und Umgestaltung als Fahrradstraßen mit Kfz-Freigabe vorgesehen (s. Anlage
2):
RVR Eilendorf (Bezirk Eilendorf)
o
Hansmannstraße (zwischen Josefstraße und Severinstraße)
o
Moritz-Braun-Straße
o
Marienstraße
o
Kleebachstraße
RVR Eilendorf (Bezirk Aachen-Mitte)
o
Beverstraße
o
Schlossstraße
o
Lothringerstraße (zwischen Wilhelmstraße und Harscampstraße) (separate Vorlage)
RVR Campus Melaten (Bezirk Aachen-Mitte)
o
Geschwister-Scholl-Straße
o
Ahornstraße (zwischen Halifaxstraße und Melatener Straße)
o
Siemensstraße (zwischen Ahornstraße und Auf der Hörn)
Vorlage FB 61/1064/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.10.2018
Seite: 4/7
RVR Eilendorf (Bezirk Eilendorf)
In dem Abschnitt zwischen dem Bahnhof Eilendorf und dem Vennbahnweg sind mit der
Hansmannstraße (zwischen Josefstraße und Severinstraße), Moritz-Braun-Straße, Marienstraße und
Kleebachstraße vier Straßen als Fahrradstraßen (mit Kfz-Freigabe) geplant. Die gewählte
Routenführung in diesem Abschnitt ist das Resultat zweier im Frühjahr dieses Jahres veranstalteten
Bürgerbeteiligungen und wurde von der Bezirksvertretung Eilendorf im Mai einstimmig beschlossen.
Alle betrachteten Straßen stellen keine übergeordnete Verbindungsfunktion für den Kfz-Verkehr dar
und weisen daher zu vernachlässigende Kfz-Stärken auf (< 500 Kfz/Tag). Zur Bündelung des
Radverkehrs und der Schaffung einer Radhauptverbindung in Eilendorf sind diese Straßen nach den
Empfehlungen der RASt 2006 gut für die Ausweisung als Fahrradstraßen geeignet. Eine Besonderheit
stellt die Hansmannstraße dar, da hier zwei Stadtbuslinien (Linien 2 und 50) verlaufen. Aufgrund des
breiten Straßenraumes und der geringen Bus-Frequenz (4 Busse pro Richtung und Stunde am
Werktag) werden auch hier die Anforderungen und Ziele einer Fahrradstraße nicht beeinträchtigt.
Die Umgestaltung der Hansmannstraße (zwischen Josefstraße und Severinstraße), Moritz-BraunStraße, Marienstraße und Kleebachstraße soll unter Anwendung der Aachener Standards für die
Gestaltung von Fahrradstraßen entsprechend der Konzeptskizzen in Anlage 3 erfolgen. Die
Fahrradstraßen sollen an allen Knotenpunktbereichen eine Bevorrechtigung gegenüber den
Nebenstraßen erhalten. Über die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten hinausgehende
zusätzliche bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich.
RVR Eilendorf (Bezirk Aachen-Mitte)
Zwischen dem Bahnhof Rothe Erde und dem Kapuzinergraben sollen in einem ersten Schritt die
Beverstraße, Schlossstraße und Lothringerstraße (zwischen Wilhelmstraße und Harscampstraße) als
Fahrradstraßen ausgewiesen werden.
Die Beverstraße verbindet den Bahnhof Rothe Erde mit dem Frankenberger Viertel. Für den KfzVerkehr hat die Straße aus Richtung Rothe Erde jedoch keine Verbindungsfunktion, da die Straße von
der Trierer Straße aus kommend für den Kfz-Verkehr nicht erreichbar ist. Für diese Fahrbeziehung
wird die unmittelbar parallel verlaufende Hauptverkehrsstraße Goerdelerstraße (RIN-Kategorie HS IV)
genutzt. Aufgrund der somit geringen Kfz-Stärke und einer heute bereits hohen Radverkehrsstärke ist
die Ausweisung der Beverstraße als Fahrradstraße im Rahmen der Rad-Vorrang-Routen-Umsetzung
sinnvoll.
Der weitere Verlauf der Route soll über die Bismarckstraße und Schlossstraße in die Lothringerstraße
führen. Diese Route wird bereits heute sehr stark von Radfahrern genutzt. Der Kfz-Verkehr wird über
die parallel geführte Hauptverkehrsstraße Oppenhoffallee (RIN-Kategorie HS IV) als Fortsetzung der
Goerdelerstraße mit gleicher Verbindungsfunktion geführt. Um die planerisch vorgesehene
Bevorrechtigung des Radverkehrs auf der Rad-Vorrang-Route zu erreichen, eignen sich demnach
auch die Bismarckstraße und Schlossstraße für die Ausweisung als Fahrradstraße. Wegen
anstehender Erdbauarbeiten der STAWAG, die in 2019 ausgeführt werden sollen, wird die Maßnahme
hier zunächst zurückgestellt.
Die weitere Rad-Vorrang-Routen-Führung in das Suermondtviertel soll über die Lothringerstraße
erfolgen. Hierbei handelt es sich bereits heute um eine (die Innenstadt anbindende) Hauptachse für
den Radverkehr. Da der Durchgangsverkehr entlang der Lothringerstraße am Alleering für den KfzVorlage FB 61/1064/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.10.2018
Seite: 5/7
Verkehr abgebunden ist, eignet sich der somit Kfz-verkehrsarme Abschnitt zwischen der
Wilhelmstraße und Harscampstraße für die Ausweisung als Fahrradstraße. Die Alternativführung für
den Kfz-Verkehr erfolgt über die Theaterstraße. Für die Umgestaltung der Lothringerstraße als
Fahrradstraße ist ein Teilumbau der Straße vorgesehen. Dieser wird im Rahmen einer geplanten
STAWAG-Maßnahme unter Berücksichtigung der Belange des ebenfalls hier verlaufenden
Premiumfußweges erfolgen. Die Verwaltung strebt demgegenüber bereits eine kurzfristige
Umgestaltung der Lothringerstraße als Fahrradstraße an. Hierzu wird in Kürze eine separate Vorlage
vorgelegt.
Die Umgestaltung der Beverstraße und Schlossstraße soll unter Anwendung der Aachener Standards
für die Gestaltung von Fahrradstraßen entsprechend der Konzeptskizzen in Anlage 3 erfolgen. Die
Fahrradstraßen sollen an allen Knotenpunktbereichen eine Bevorrechtigung gegenüber den
Nebenstraßen erhalten. Über die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten hinausgehende
zusätzliche bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich.
RVR Campus Melaten (Bezirk Aachen-Mitte)
Entlang der Rad-Vorrang-Route Campus Melaten ist die Ausweisung der Geschwister-Scholl-Straße,
Ahornstraße (zwischen Halifaxstraße und Melatener Straße) und Siemensstraße (zwischen
Ahornstraße und Auf der Hörn) als Fahrradstraße (mit Kfz-Freigabe) vorgesehen.
Hierdurch soll im Rahmen der Rad-Vorrang-Routen-Umsetzung eine „Kette“ an Fahrradstraßen als
Verbindung zwischen den Hochschulstandorten Hauptcampus, Hörn und Campus Melaten mit dem
Ziel der Bündelung und Bevorrechtigung des Radverkehrs entstehen. Im Gegensatz zu der
Netzfunktion für den Radverkehr weisen die betrachteten Straßen aufgrund diverser
Netzunterbrechungen in Form von Kfz-Sackgassen (Geschwister-Scholl-Straße, Kopernikusstraße
und Siemensstraße) keine Verbindungsfunktion für den Kfz-Verkehr auf. Die Kfz-Mengen sind
demnach sehr gering (< 1000 Kfz/Tag) und für die Ausweisung der Straßen als Fahrradstraßen
geeignet. Das Gesamtkonzept sieht neben den betrachteten Straßen auch die Kopernikusstraße als
Fahrradstraße vor. Da diese jedoch im Besitz des Bau- und Liegenschaftbetrieb NRW ist und hier die
Anwendung des Aachener Standards zur Umgestaltung aufgrund der Parksituation nicht ohne
weiteres möglich ist, ist die Ausweisung der Kopernikusstraße als Fahrradstraße nicht Gegenstand
dieser Beratung.
Die Umgestaltung der Geschwister-Scholl-Straße, Ahornstraße (zwischen Halifaxstraße und
Melatener Straße) und Siemensstraße (zwischen Ahornstraße und Auf der Hörn) soll unter
Anwendung der Aachener Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen entsprechend der
Konzeptskizzen in Anlage 3 erfolgen. Die Fahrradstraßen sollen an allen Knotenpunktbereichen eine
Bevorrechtigung gegenüber den Nebenstraßen erhalten. Über die Markierungs- und
Beschilderungsarbeiten hinausgehende zusätzliche bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Kosten und Finanzierung
Für die Ausweisung und Umgestaltung der Fahrradstraßen werden Beschilderungs- und
Markierungsarbeiten notwendig. Die Kosten hierfür betragen insgesamt 74.700 € (RVR Eilendorf
(Bezirk Eilendorf): 37.000 €, RVR Eilendorf (Bezirk Mitte): 17.800 €, RVR Campus Melaten (Bezirk
Vorlage FB 61/1064/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.10.2018
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Mitte): 19.900 €). Die Umsetzung wird im Rahmen des Projektes „Rad-Vorrang-Route Aachen 1 Sicher und komfortabel mit Pedelecs durch die Stadt" gefördert durch das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit finanziert (70% Förderquote). Als Auflage für die
notwendige Verschiebung aller Restmittel des Gesamtprojektes von 2018 in das Jahr 2019 hat der
Fördermittelgeber einen kurzfristigen zustimmenden politischen Beschluss zur Umsetzbarkeit der
geplanten Fahrradstraßen entlang der geförderten Rad-Vorrang-Route erteilt.
Anlage/n:
Anlage 1: Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen in Aachen
Anlage 2: Geplante Fahrradstraßen entlang der Rad-Vorrang-Routen Eilendorf und Campus Melaten
Anlage 3: Konzeptskizzen zur Umgestaltung der geplanten Fahrradstraßen
Vorlage FB 61/1064/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.10.2018
Seite: 7/7
Anlage 1: Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen
Gestaltung einer Fahrradstraße auf der Strecke
Unterbrochene Breitstrichlinie (25 cm, 1m:1m) zum Parken (mit Sicherheitsraum) und am
Fahrbahnrand.
Piktogrammmarkierung mit Sinnbild Radfahrer und Richtungspfeilen wiederholend mittig der
Radfahrer-Fahrgasse.
Beispiel Kfz-Freigabe in einer Richtung
Beispiel Kfz-Freigabe in beide Richtungen
Gestaltung des Beginns bzw. Endes einer Fahrradstraße
Piktogrammmarkierung mit Sinnbild „VZ 244.1 Fahrradstraße“ mittig der Radfahrer-Fahrgasse
am Beginn einer Fahrradstraße
Gestaltung des vorfahrberechtigten Knotenpunktbereiches einer Fahrradstraße
Fortlauf der unterbrochenen Breitstrichmarkierung über den Kreuzungs- /
Einmündungsbereich
Piktogrammmarkierungen mit dem Sinnbild Radfahrer (bzw. „VZ 244.1 Fahrradstraße“) und
Richtungspfeilen an den Knotenpunktarmen der Fahrradstraße
Roteinfärbung des Kreuzungs- / Einmündungsbereiches
Minimal (Sinnbild „Radfahrer“)
Minimal (Sinnbild „VZ 244.1 Fahrradstraße“)
Optional: Gehwegüberfahrt an den
untergeordneten Knotenpunktarmen
Optional: Aufpflasterung des gesamten
Knotenpunktbereiches
Anlage 2
Rad-Vorrang-Route Eilendorf
Geplante Fahrradstraße (Unmittelbare Umsetzung
entsprechend der Aachener Standards möglich)
Geplante Fahrradstraße (Zusätzliche Maßnahmen bzw.
Abstimmungsbedarf erforderlich)
Rad-Vorrang-Route
Maßstab 1:15.000
ausgeschilderte Radroute
Oktober 2018
Anlage 2
Rad-Vorrang-Route Campus Melaten
Geplante Fahrradstraße (Unmittelbare Umsetzung
entsprechend der Aachener Standards möglich)
Geplante Fahrradstraße (Zusätzliche Maßnahmen bzw.
Abstimmungsbedarf erforderlich)
Rad-Vorrang-Route
Maßstab 1:7.500
ausgeschilderte Radroute
Oktober 2018
Anlage 3: Konzeptskizzen zur Umgestaltung der geplanten Fahrradstraßen entlang der RVR Eilendorf
Hansmannstraße (Severinstraße - Josefstraße)
Infrastruktur
Verkehrscharakter
Länge [m]:
290
Rad-Menge [pro h]:
Keine Zählung
Fahrbahnbreite [m]:
7,60
Kfz-Menge [pro h]:
Keine Zählung
Fahrbahnrandparken:
nein
Anteil [% am Gesamttag]:
Keine Zählung
Geordnetes Parken:
2,0 m (baulich, beidseitig)
Monat / Jahr Zählung:
Keine Zählung
Restfahrbahnbreite [m]
7,60
Wetter bei Zählung:
Keine Zählung
Einbahnstraße:
nein
Kfz-Alternativroute:
Stapperstraße / Nimer Str.
Bestand (Querschnitt)
Planung (Querschnitt)
Gestaltung des vorfahrtberechtigten Knotenpunkts
Bemerkung:
Einmündung Karlstraße: Minimal (Sinnbild
„Radfahrer“) entsprechend der Standards für die
Gestaltung von Fahrradstraßen (Anlage 1)
Aufgrund der jeweils sehr geringen Kfz- und
Radverkehrsstärken sind trotz der sehr breiten
Fahrgassen (5,60 m) und Busverkehr keine besonderen
baulichen Maßnahmen erforderlich
Anlage 3: Konzeptskizzen zur Umgestaltung der geplanten Fahrradstraßen entlang der RVR Eilendorf
Moritz-Braun-Straße (Marienstraße – Severinstraße)
Infrastruktur
Verkehrscharakter
Länge [m]:
110
Rad-Menge [pro h]:
Keine Zählung
Fahrbahnbreite [m]:
7,50
Kfz-Menge [pro h]:
Keine Zählung
Fahrbahnrandparken:
Ja (links)
Anteil [% am Gesamttag]:
Keine Zählung
Geordnetes Parken:
2,0 m (baulich, rechts)
Monat / Jahr Zählung:
Keine Zählung
Restfahrbahnbreite [m]
5,50
Wetter bei Zählung:
Keine Zählung
Einbahnstraße:
nein
Kfz-Alternativroute:
ohne Verbindungsfunktion
Bestand (Querschnitt)
Gestaltung des vorfahrtberechtigten Knotenpunkts
Kein Knotenpunkt
Planung (Querschnitt)
Bemerkung:
Anlage 3: Konzeptskizzen zur Umgestaltung der geplanten Fahrradstraßen entlang der RVR Eilendorf
Marienstraße (Grubenstraße – Moritz-Braun-Straße)
Infrastruktur
Verkehrscharakter
Länge [m]:
380
Rad-Menge [pro h]:
Keine Zählung
Fahrbahnbreite [m]:
6,00
Kfz-Menge [pro h]:
Keine Zählung
Fahrbahnrandparken:
nein
Anteil [% am Gesamttag]:
Keine Zählung
Geordnetes Parken:
2,0 m (baulich, beidseitig)
Monat / Jahr Zählung:
Keine Zählung
Restfahrbahnbreite [m]
6,00
Wetter bei Zählung:
Keine Zählung
Einbahnstraße:
nein
Kfz-Alternativroute:
ohne Verbindungsfunktion
Bestand (Querschnitt)
Planung (Querschnitt)
Gestaltung des vorfahrtberechtigten Knotenpunkts
Bemerkung:
Kreuzung Kirchfeldstraße und Einmündung
Kirchweidweg: Minimal (Sinnbild „Radfahrer“)
entsprechend der Standards für die Gestaltung von
Fahrradstraßen (Anlage 1).
An Einmündung Kirchweidweg Gehwegüberfahrt bereits
vorhanden.
Anlage 3: Konzeptskizzen zur Umgestaltung der geplanten Fahrradstraßen entlang der RVR Eilendorf
Kleebachstraße (Krebsstraße – Von-Coels-Straße)
Infrastruktur
Verkehrscharakter
Länge [m]:
375
Rad-Menge [pro h]:
24
Fahrbahnbreite [m]:
7,00
Kfz-Menge [pro h]:
20
Fahrbahnrandparken:
nein
Anteil [% am Gesamttag]:
53,2
Geordnetes Parken:
2,0 m (baulich, beidseitig)
Monat / Jahr Zählung:
September 2017
Restfahrbahnbreite [m]
7,00
Wetter bei Zählung:
24°C, trocken
Einbahnstraße:
nein
Kfz-Alternativroute:
ohne Verbindungsfunktion
Bestand (Querschnitt)
Planung (Querschnitt)
Gestaltung des vorfahrtberechtigten Knotenpunkts
Bemerkung:
Kreuzung Breitbendenstraße: Minimal (Sinnbild
„Radfahrer“) entsprechend der Standards für die
Gestaltung von Fahrradstraßen (Anlage 1).
-
Anlage 3: Konzeptskizzen zur Umgestaltung der geplanten Fahrradstraßen entlang der RVR Eilendorf
Beverstraße (Turpinstraße - Adalbertsteinweg)
Infrastruktur
Verkehrscharakter
Länge [m]:
205
Rad-Menge [pro h]:
Auswertung folgt
Fahrbahnbreite [m]:
5,0
Kfz-Menge [pro h]:
Auswertung folgt
Fahrbahnrandparken:
nein
Anteil [% am Gesamttag]:
Auswertung folgt.
Geordnetes Parken:
baulich (links)
Monat / Jahr Zählung:
Oktober 2018
Restfahrbahnbreite [m]
5,25
Wetter bei Zählung:
20°C, trocken
Einbahnstraße:
nein
Kfz-Alternativroute:
Goerdelerstraße
Bestand (Querschnitt)
Planung (Querschnitt)
Gestaltung des vorfahrtberechtigten Knotenpunkts
Bemerkung:
Einmündung Kronprinzenstraße: Minimal (Sinnbild
„Radfahrer“) entsprechend der Standards für die
Gestaltung von Fahrradstraßen (Anlage 1).
-
Anlage 3: Konzeptskizzen zur Umgestaltung der geplanten Fahrradstraßen entlang der RVR Eilendorf
Beverstraße (Drimbornstraße – Turpinstraße)
Infrastruktur
Verkehrscharakter
Länge [m]:
215
Rad-Menge [pro h]:
Auswertung folgt
Fahrbahnbreite [m]:
7,25
Kfz-Menge [pro h]:
Auswertung folgt
Fahrbahnrandparken:
Ja (rechts)
Anteil [% am Gesamttag]:
Auswertung folgt.
Geordnetes Parken:
Ja (links)
Monat / Jahr Zählung:
Oktober 2018
Restfahrbahnbreite [m]
5,25
Wetter bei Zählung:
20°C, trocken
Einbahnstraße:
nein
Kfz-Alternativroute:
Goerdelerstraße
Bestand (Querschnitt)
Planung (Querschnitt)
Gestaltung des vorfahrtberechtigten Knotenpunkts
Bemerkung:
Einmündung Turpinstraße: Minimal (Sinnbild
„Radfahrer“) entsprechend der Standards für die
Gestaltung von Fahrradstraßen (Anlage 1).
-
Anlage 3: Konzeptskizzen zur Umgestaltung der geplanten Fahrradstraßen entlang der RVR Eilendorf
Schlossstraße (Oppenhoffallee – Bismarckstraße)
Infrastruktur
Verkehrscharakter
Länge [m]:
130
Rad-Menge [pro h]:
107
Fahrbahnbreite [m]:
6,00
Kfz-Menge [pro h]:
324
Fahrbahnrandparken:
nein
Anteil [% am Gesamttag]:
17,0
Geordnetes Parken:
2,0 m (baulich, beidseitig)
Monat / Jahr Zählung:
April 2016
Restfahrbahnbreite [m]
6,00
Wetter bei Zählung:
4°C, Regen
Einbahnstraße:
nein
Kfz-Alternativroute:
Oppenhoffallee
Bestand (Querschnitt)
Gestaltung des vorfahrtberechtigten Knotenpunkts
Kein Knotenpunkt
Planung (Querschnitt)
Bemerkung:
Anlage 3: Konzeptskizzen zur Umgestaltung der geplanten Fahrradstraßen entlang der RVR Campus Melaten
Geschwister-Scholl-Straße (Schinkelstraße – Seffenter Weg)
Infrastruktur
Verkehrscharakter
Länge [m]:
340
Rad-Menge [pro h]:
158
Fahrbahnbreite [m]:
6,0
Kfz-Menge [pro h]:
135
Fahrbahnrandparken:
nein
Anteil [% am Gesamttag]:
40,3
Geordnetes Parken:
nein
Monat / Jahr Zählung:
November 2016
Restfahrbahnbreite [m]
6,0
Wetter bei Zählung:
7° C, Regen
Einbahnstraße:
nein
Kfz-Alternativroute:
Ohne Verbindungsfunktion
Bestand (Querschnitt)
Planung (Querschnitt)
Gestaltung des vorfahrtberechtigten Knotenpunkts
Bemerkung:
Schinkelstraße (Sackgasse zum Audimax): Minimal
(Sinnbild „Radfahrer“) entsprechend der Standards für
die Gestaltung von Fahrradstraßen (Anlage 1).
-
Anlage 3: Konzeptskizzen zur Umgestaltung der geplanten Fahrradstraßen entlang der RVR Campus Melaten
Ahornstraße (Halifaxstraße – Melatener Straße)
Infrastruktur
Verkehrscharakter
Länge [m]:
200
Rad-Menge [pro h]:
Keine Zählung
Fahrbahnbreite [m]:
6,0
Kfz-Menge [pro h]:
Keine Zählung
Fahrbahnrandparken:
nein
Anteil [% am Gesamttag]:
Keine Zählung
Geordnetes Parken:
2,0 m (baulich, beidseitig)
Monat / Jahr Zählung:
Keine Zählung
Restfahrbahnbreite [m]
6,0
Wetter bei Zählung:
Keine Zählung
Einbahnstraße:
nein
Kfz-Alternativroute:
Ohne Verbindungsfunktion
Bestand (Querschnitt)
Planung (Querschnitt)
Gestaltung des vorfahrtberechtigten Knotenpunkts
Bemerkung:
Kein vorfahrtberechtigter Knoten
Einmündung Siemensstraße ebenfalls Fahrradstraße
(Ahornstraße und Siemensstraße gleichberechtigt:
Rechts-Vor-Links-Regelung bleibt bestehen)
Anlage 3: Konzeptskizzen zur Umgestaltung der geplanten Fahrradstraßen entlang der RVR Campus Melaten
Siemensstraße (Ahornstraße – Haus-Nr. 16)
Infrastruktur
Verkehrscharakter
Länge [m]:
120
Rad-Menge [pro h]:
Keine Zählung.
Fahrbahnbreite [m]:
5,00
Kfz-Menge [pro h]:
Keine Zählung
Fahrbahnrandparken:
Nein
Anteil [% am Gesamttag]:
Keine Zählung.
Geordnetes Parken:
Baulich (rechts)
Monat / Jahr Zählung:
Keine Zählung
Restfahrbahnbreite [m]
5,00
Wetter bei Zählung:
Keine Zählung
Einbahnstraße:
nein
Kfz-Alternativroute:
Ohne Verbindungsfunktion
Bestand (Querschnitt)
Planung (Querschnitt)
Gestaltung des vorfahrtberechtigten Knotenpunkts
Bemerkung:
Einmündung Nordhoffstraße: Minimal (Sinnbild
„Radfahrer“) entsprechend der Standards für die
Gestaltung von Fahrradstraßen (Anlage 1).
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Anlage 3: Konzeptskizzen zur Umgestaltung der geplanten Fahrradstraßen entlang der RVR Campus Melaten
Siemensstraße (Haus-Nr. 16 – Auf der Hörn)
Infrastruktur
Verkehrscharakter
Länge [m]:
120
Rad-Menge [pro h]:
Keine Zählung.
Fahrbahnbreite [m]:
5,00
Kfz-Menge [pro h]:
Keine Zählung
Fahrbahnrandparken:
Nein
Anteil [% am Gesamttag]:
Keine Zählung.
Geordnetes Parken:
Baulich (rechts, schräg)
Monat / Jahr Zählung:
Keine Zählung
Restfahrbahnbreite [m]
5,00
Wetter bei Zählung:
Keine Zählung
Einbahnstraße:
nein
Kfz-Alternativroute:
Ohne Verbindungsfunktion
Bestand (Querschnitt)
Planung (Querschnitt)
Gestaltung des vorfahrtberechtigten Knotenpunkts
Bemerkung:
Kein Knoten
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