Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
316232.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
16.10.18, 12:00
Aktualisiert
25.10.18, 03:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 5/0085/WP17
öffentlich
16.10.2018
BA 5
Neuwahl der/des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
28.11.2018
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
enfällt
Vorlage BA 5/0085/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.10.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Frau Petra Pütmann (SPD) wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am
29.11.2017 zur 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin gewählt.
Durch schriftliche Erklärung vom 05.10.2018 wird sie mit Wirkung vom 28.11.2018 dieses Amt unter
Beibehaltung ihres Mandates niederlegen.
Gem. § 36 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeitigen
Fassung wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte ohne Aussprache den/die Bezirksbürgermeister/in
und einen oder mehrere Stellvertreter/innen.
Hierbei finden die Vorschriften des § 67 Abs. 2 – 5 GO NRW Anwendung. Scheidet ein/e
stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in während der Wahlperiode aus, ist der/die Nachfolger/in für
den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung neu zu wählen. Hierbei
kommen die Vorschriften des § 50 Abs. 2 GO NRW zur Anwendung, wonach die Wahl nach den
Grundsätzen der Mehrheitswahl erfolgt und die Person gewählt ist, die mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhält.
Der/die neugewählte Stellvertreter/in wird anschließend entsprechend § 67 Abs. 3 GO NRW vom
Bezirksbürgermeister mit einem Hinweis auf die bereits erfolgte Verpflichtung zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben in das Amt eingeführt.
Vorlage BA 5/0085/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.10.2018
Seite: 2/2