Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vereinszuschüsse / Kostenbeteiligung der Vereine)

Daten

Kommune
Inden
Größe
131 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
24.10.18, 16:01
Aktualisiert
24.10.18, 16:01
Beschlussvorlage (Vereinszuschüsse / Kostenbeteiligung der Vereine) Beschlussvorlage (Vereinszuschüsse / Kostenbeteiligung der Vereine)

öffnen download melden Dateigröße: 131 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Hauptamt Beratungsfolge 77/2018 1. Ergänzung 18.10.2018 öffentlich Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 08.11.2018 Rat 13.12.2018 Betrifft: Vereinszuschüsse / Kostenbeteiligung der Vereine Beschlussentwurf: Der Gemeinderat beschließt: 1. die Vereinszuschüsse ab dem Jahr 2019 jährlich um 10 % zu senken, 2. die Kostenbeteiligung der Vereine ab dem Jahr 2019 jährlich um 10 % zu erhöhen, 3. die Kostenbeteiligung der Gemeinde für Vereinsheime pp. ab dem Jahr 2019 jährlich um 10 % zu senken, 4. die Verwaltung wird beauftragt, eine Gebührenordnung für die Nutzung gemeindeeigener Liegenschaften / Einrichtungen auf zu stellen, 5. die Verwaltung wird beauftragt, Nutzungsverträge zur klaren Abgrenzung von Rechten und Pflichten für die bestehenden kommunalen Einrichtungen mit den jeweiligen Nutzern auf zu stellen und 6. die Verwaltung wird beauftragt, die Übertragung von Sportanlagen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung und Unterhaltung durch die Vereine gegen pauschale Bezuschussung vor zu bereiten. Begründung: Die Gemeinde steht vor der schweren Aufgabe der Haushaltskonsolidierung. Insbesondere die freiwilligen Aufwendungen müssen hierbei geprüft werden. Der Gemeinderat hat die Änderungen aufgrund von fehlenden Unterlagen in der letzten Sitzung nicht beschlossen. Für die Planung des Doppelhaushaltes 2019/2020 sollte eine Anpassung vorgenommen werden, um auch der Kommunalaufsicht den Willen der Konsolidierung des Doppelhaushaltes zu zeigen. Die in der letzten Sitzung bemängelten Unterlagen wurden zwischenzeitlich neu erarbeitet und zusammengestellt und sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Des Weiteren wird vorgeschlagen, auch von den Vereinen eine Nutzungsgebühr für kommunale Einrichtungen und Liegenschaften (z.B. Turnhallen) zu erheben, die bislang gemäß Beschluss vom 19.03.1997 von der Entrichtung einer Nutzungsgebühr ausgenommen wurden. Hierbei handelt es sich um die aktiven Vereine aus Tischtennis, Leichtathletik und Handball. Zusätzlich wurden durch den vorgenannten Beschluss Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen von der Nutzungsgebühr befreit. Hierdurch soll neben einer Gleichbehandlung aller Vereine auch die Verbesserung der Ertragssituation der Gemeinde erzielt werden. Es ist der Verwaltung durchaus bekannt, dass die Kürzung der Zuschüsse bzw. Anhebung der Kostenbeteiligung der Vereine zu Problemen führen kann. Im Hinblick auf eine ausgewogene Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben scheint es jedoch unausweichlich zu sein, auch den ehrenamtlichen Bereich mehr zu belasten, um am Ende des Konsolidierungszeitraumes im Jahre 2022 einen Haushaltsausgleich darstellen zu können. Ein weiterer Punkt, der zur Gleichbehandlung aller Vereine beiträgt, ist die Aufstellung von Nutzungsverträgen für die kommunalen Sportanlagen bzw. auch die Übertagung der Anlagen an die Vereine. Hierdurch können sowohl die Pflege als auch die Nutzung der Sportanlagen für beide Seiten klar geregelt werden. Diese Nutzungsverträge sind dem Hauptausschuss gemäß § 2 Abs. 2 Buchst. e) der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Inden zum Beschluss vor zu legen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☒ ja ☐ nein Aufwandsminderung rd. 1000 € p.a. + nicht zu beziffernde Ertragsverbesserung€ € € ☐ ja ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Betriebskosten Liegenschaften_1 Beschlussvorlage 77/2018 1. Ergänzung Seite 2