Daten
Kommune
Inden
Größe
131 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
24.10.18, 16:01
Aktualisiert
24.10.18, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
Beratungsfolge
77/2018
1. Ergänzung
18.10.2018
öffentlich
Termin
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 08.11.2018
Rat
13.12.2018
Betrifft:
Vereinszuschüsse / Kostenbeteiligung der Vereine
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt:
1. die Vereinszuschüsse ab dem Jahr 2019 jährlich um 10 % zu senken,
2. die Kostenbeteiligung der Vereine ab dem Jahr 2019 jährlich um 10 % zu erhöhen,
3. die Kostenbeteiligung der Gemeinde für Vereinsheime pp. ab dem Jahr 2019 jährlich um 10 % zu
senken,
4. die Verwaltung wird beauftragt, eine Gebührenordnung für die Nutzung gemeindeeigener
Liegenschaften / Einrichtungen auf zu stellen,
5. die Verwaltung wird beauftragt, Nutzungsverträge zur klaren Abgrenzung von Rechten und Pflichten
für die bestehenden kommunalen Einrichtungen mit den jeweiligen Nutzern auf zu stellen und
6. die Verwaltung wird beauftragt, die Übertragung von Sportanlagen zur eigenverantwortlichen
Bewirtschaftung und Unterhaltung durch die Vereine gegen pauschale Bezuschussung vor zu bereiten.
Begründung:
Die Gemeinde steht vor der schweren Aufgabe der Haushaltskonsolidierung. Insbesondere die
freiwilligen Aufwendungen müssen hierbei geprüft werden.
Der Gemeinderat hat die Änderungen aufgrund von fehlenden Unterlagen in der letzten Sitzung
nicht beschlossen. Für die Planung des Doppelhaushaltes 2019/2020 sollte eine Anpassung
vorgenommen werden, um auch der Kommunalaufsicht den Willen der Konsolidierung des
Doppelhaushaltes zu zeigen. Die in der letzten Sitzung bemängelten Unterlagen wurden
zwischenzeitlich neu erarbeitet und zusammengestellt und sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, auch von den Vereinen eine Nutzungsgebühr für kommunale
Einrichtungen und Liegenschaften (z.B. Turnhallen) zu erheben, die bislang gemäß Beschluss vom
19.03.1997 von der Entrichtung einer Nutzungsgebühr ausgenommen wurden. Hierbei handelt es
sich um die aktiven Vereine aus Tischtennis, Leichtathletik und Handball. Zusätzlich wurden durch
den vorgenannten Beschluss Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen von der Nutzungsgebühr
befreit. Hierdurch soll neben einer Gleichbehandlung aller Vereine auch die Verbesserung der
Ertragssituation der Gemeinde erzielt werden.
Es ist der Verwaltung durchaus bekannt, dass die Kürzung der Zuschüsse bzw. Anhebung der
Kostenbeteiligung der Vereine zu Problemen führen kann. Im Hinblick auf eine ausgewogene
Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben scheint es jedoch unausweichlich zu sein, auch den
ehrenamtlichen Bereich mehr zu belasten, um am Ende des Konsolidierungszeitraumes im Jahre
2022 einen Haushaltsausgleich darstellen zu können.
Ein weiterer Punkt, der zur Gleichbehandlung aller Vereine beiträgt, ist die Aufstellung von
Nutzungsverträgen für die kommunalen Sportanlagen bzw. auch die Übertagung der Anlagen an die
Vereine. Hierdurch können sowohl die Pflege als auch die Nutzung der Sportanlagen für beide
Seiten klar geregelt werden. Diese Nutzungsverträge sind dem Hauptausschuss gemäß § 2 Abs. 2
Buchst. e) der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Inden zum Beschluss vor zu legen.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☒ ja
☐ nein
Aufwandsminderung
rd. 1000 € p.a. +
nicht zu beziffernde
Ertragsverbesserung€
€
€
☐ ja
☐ nein
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Betriebskosten Liegenschaften_1
Beschlussvorlage 77/2018 1. Ergänzung
Seite 2