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Beschlussvorlage (Angleichung des Zuschusses für St. Martin aufgrund von Preissteigerungen )

Daten

Kommune
Inden
Größe
126 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
24.10.18, 16:01
Aktualisiert
24.10.18, 16:01
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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Hauptamt FB1 - Hauptamt Team 1 23.10.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein 227/2018 Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 08.11.2018 Betrifft: Angleichung des Zuschusses für St. Martin aufgrund von Preissteigerungen Beschlussentwurf: Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss beschließt, dass der Zuschuss der Gemeindeverwaltung zu den Brezeln zu St. Martin an die Preissteigerungen angepasst wird. Gleichzeitig wird der Zuschuss zu den Kosten für die Gestellung eines Pferdes um ca. 2,2 % gekürzt, um auf einen glatten Rechnungsbetrag zu kommen. Der Zuschuss zur Musikkapelle bleibt in gleicher Höhe bestehen. Begründung: Anlass zur Vorlage ist das Telefonat des Herrn Görke mit Herrn Linzenich am 19.10.2018 über die zugesagten Zuschüsse zu St. Martin für das Jahr 2018. Herr Görke bemerkt, dass mit den zugesagten Zuschüssen der Kostendeckungsgrad nicht erreicht wird. Der Rat hat am 28.06.2018 die Rückholung der Ausgaben aus Anlass von St. Martin und Volkstrauertag im Jahr 2018 aus dem Bereich Geschäft der laufenden Verwaltung beschlossen. Hierbei wurde der Bürgermeister beauftragt, den bekannten Organisatoren in den einzelnen Ortschaften mitzuteilen, dass im Jahr 2018 die Veranstaltungen wie bis zum Jahr 2016 von der Gemeinde finanziert werden und welche Finanzmittel dafür bereit stehen. Ein entsprechendes Schreiben mit den im Jahr 2016 zur Verfügung gestellten Finanzmitteln wurde von der Verwaltung an die Organisatoren geschickt. Um allerdings den annährend gleichen Kostendeckungsgrad wie im Jahr 2016 zu erreichen, muss eine Preissteigerung in Höhe von ca. 7 % bei den Kosten für die Brezeln aus den letzten zwei Jahren berücksichtigt werden. Im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung wird der Zuschuss zu den Kosten für die Gestellung eines Pferdes um ca. 2,2 % gekürzt, um hier auch auf einen glatten Rechnungsbetrag zu kommen und der Zuschuss zu den Kosten zur Musik beibehalten. Mit der Angleichung der Zuschüsse und unter der Voraussetzung, dass alle Ortschaften eine auswärtige Musikkapelle bezahlen müssen, überschreitet die Anhebung des Zuschusses zu den Brezeln den Haushaltsansatz für 2018 um ca. 160,00 €. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: ca. 2.360,00 € davon: im Haushalt des laufenden Jahres ca. 2.360,00 € in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr € zweites Folgejahr € drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☐ ja ☒ nein wenn ja: Produkt: 040281001 Sachkonto: 5318006 wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ca. 160 € Mehrausgaben werden aus den Minderausgaben bei Sachkonto 5317004 gedeckt _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 227/2018 Seite 2