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Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des abschließenden Jahresabschlusses 2017 des vormaligen Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
169 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
25.10.18, 15:01
Aktualisiert
13.12.18, 15:01
Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des abschließenden Jahresabschlusses 2017 des vormaligen Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des abschließenden Jahresabschlusses 2017 des vormaligen Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des abschließenden Jahresabschlusses 2017 des vormaligen Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 532/2018 Az.: -65.0- Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65.0 - Datum: 24.10.2018 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 06.11.2018 vorberatend Rechnungsprüfungsausschuss 28.11.2018 vorberatend Rat 11.12.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Prüfung / Feststellung des abschließenden Jahresabschlusses 2017 des vormaligen Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt hat das abschließende Geschäftsjahr 2017 vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. insgesamt - 1.407.351,27 Euro abgeschlossen. Gleichwohl ist der Geschäftsverlauf im Wirtschaftsjahr 2017 insgesamt positiv zu betrachten. Trotz negativer Effekte, die sich aus der saldierten Erhöhung von Rückstellungen ergeben, wird der erwartete (Plan)Verlust gemäß Wirtschaftsplan 2017 i.H.v. – 2.105.000,00 Euro um insgesamt 697.648,73 Euro unterschritten. Durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt vom 28.03.2017 über die Vorlage V 53/2017 wurde der vormalige Eigenbetrieb Straßen inzwischen zum 01.01.2018 aufgelöst und wieder in den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt eingegliedert. Der Jahresfehlbetrag 2017 des Eigenbetriebes Straßen i.H.v. insg. 1.407.351,27 Euro wird auf neue Rechnung des städtischen Haushaltsjahres 2018 vorgetragen bzw. als Verlustvortrag in die städtische Bilanz übernommen. Zukünftig, d.h. ab dem 01.01.2018 geht die Ergebnisrechnung des aus dem vormaligen Eigenbetrieb Straßen hervor gegangenen Nachfolgeamtes in den Ergebnishaushalt der Stadt Erftstadt ein. Die Einzelergebnisse für das letzte Geschäftsjahr 2017 belaufen sich innerhalb der vormaligen Betriebszweige des Eigenbetriebes Straßen wie folgt: 1.) Betriebszweig Straßen: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Straßen, werden für das Geschäftsjahr 2017 vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2017 i.H.v. -620.530,09 Euro (Planverlust gemäß Wirtschaftsplan 2017 = TEUR - 525) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Anmerkung: Das Betriebsergebnis wird insbesondere durch die Bildung einer Rückstellung i.H.v. 600.000,00 Euro im Zuge der straßenrechtlichen Umstufungsverfahren GV 9 (zur Kreisstraße) und K45 tlw. (zur Stadtstraße) einmalig belastet (vgl. hierzu die Vorlagen V 414/2016 sowie insbesondere V 385/2018). Die Finanzierung der aus den Umstufungsverfahren für die Stadt Erftstadt resultierenden Verbindlichkeiten durch Bildung einer Ergebnis belastenden Rückstellung im Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes Straßen wurde mit dem Kämmerer der Stadt Erftstadt so abgestimmt. 2.) Betriebszweig Gartenbau: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Gartenbau, werden für das Geschäftsjahr 2017 vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2017 i.H.v. -987.467,60 Euro (Planverlust gemäß Wirtschaftsplan 2017 = TEUR – 1.175) wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3.) Betriebszweig Friedhöfe: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Friedhöfe, werden für das Geschäftsjahr 2017 vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt. Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2017 i.H.v. +259.144,64 Euro (Planverlust gemäß Wirtschaftsplan 2017 = TEUR – 280) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Anmerkung: Das Betriebsergebnis wird durch einen Personalwechsel aus dem Eigenbetrieb Straßen in die Kernverwaltung und einer hierdurch im Eigenbetrieb begründeten Auflösung von Rückstellungen der Altersvorsorge einmalig um 377.000,00 Euro begünstigt. 4.) Betriebszweig Städtische Dienste/Reinigungsdienst: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Städtische Dienste/Reinigungsdienst, werden für das Geschäftsjahr 2017 vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt. -2- Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2017 i.H.v. + 24.348,01 Euro (Planverlust gemäß Wirtschaftsplan 2017 = TEUR - 51) wird auf neue Rechnung vorgetragen. 5.) Betriebszweig Straßenreinigung (Sommerreinigung/Winterdienst): Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Straßenreinigung, werden für das Geschäftsjahr 2017 vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2017 i.H.v. – 82.846,23 Euro (Planverlust gemäß Wirtschaftsplan 2017 = TEUR – 74) wird auf neue Rechnung vorgetragen. 6.) Betriebszweig „DSD“ (Duales System Deutschland): Der Jahresabschluss und des Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig „DSD, werden für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt. Das Jahresergebnis beläuft sich gemäß Planansatz des Wirtschaftsplanes 2017 ergebnisneutral auf 0,00 Euro. Begründung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 i.V.m. § 26 Eigenbetriebsverordnung NRW nach Vorberatung in den zuständigen Fachausschüssen, u.a. im Betriebsausschuss Straßen, vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt hat entsprechend § 8 der Satzung des Eigenbetriebes sowohl formale Geschäftsabläufe, als auch die Sonderkasse des Eigenbetriebes Straßen (ergänzende Kassenprüfung) geprüft. Die diesbezüglichen Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes werden den Gremien durch gesonderte Vorlagen des Rechnungsprüfungsamtes vorgelegt. In Vertretung (Hallstein) -3-