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Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019; Angelegenheiten des Jugendhilfeausschusses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
436 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
25.10.18, 15:01
Aktualisiert
25.10.18, 15:01

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 535/2018 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 22.10.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 07.11.2018 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 04.12.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Haushaltsplanberatungen 2019; Angelegenheiten des Jugendhilfeausschusses Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die vorliegenden Produkte werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zur Beratung zugeleitet. Begründung: Änderungen an der Haushaltssatzung gegenüber dem Entwurf sind nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Ein eventueller Mehraufwand müsste durch einen Minderaufwand an anderer Stelle kompensiert werden. Denn nur so wird das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept einzuhalten sein. Den Stadtverordneten wurde der Haushaltsplanentwurf 2019 in der Ratssitzung am 09.10.2018 ausgehändigt. Erläuterungen des Amtes -10- zum zusätzlichen Personalbedarf: Amt für Jugend, Familie und Soziales Die Aufgaben- und Budgetentwicklungen der beiden bisherigen Amtsbereiche -50- und -51- haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Die Entwicklungen im Bereich der Flüchtlinge und Migration, die Dynamisierung bei der Beratung und Versorgung von Senioren, Behinderten und Pflegbedürftigen, der umfassende Kita-Ausbau, zusätzliche Bedarfe der Grundsicherung und Jugendhilfe, die deutlich gestiegene Personalverantwortung in beiden Amtsbereichen und zahlreiche gesetzliche Neuregungen lassen sich nicht mehr vergleichen, mit den Rahmenbedingungen der Amtsbereiche vor fünf Jahren. Die Weiterentwicklung vieler Bereiche wird sich auch zukünftig fortsetzen. Die Inklusive Lösung im SGB VIII sowie das Bundesteilhabegesetz werden beispielhaft weitere, erhebliche Ausweitung u.a. im Bereich der Eingliederungshilfe zur Folge haben. Der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Deutlich mehr als die Hälfte der Belegschaft der Stadt Erftstadt gehört dem neuen Amt für Jugend, Familie und Soziales an. Es bedarf aus diesen genannten Gründen zwingend einer strukturellen und zukunftsausgerichteten Neuanpassung der Organisation. Die Themen in den einzelnen Abteilungen und Bereichen sind zu komplex und Fehlentscheidungen haben erhebliche Folgewirkungen. Mit der neuen Organisation werden Aufgabenfelder neu organisiert und strukturiert sowie die Leitungsebenen und einzelne Sachbearbeitungen zusätzlich personell ausgestattet. Beide alten Amtsbereiche leiden in einzelnen Sachgebieten jetzt schon unter deutlich sichtbaren, personellen Vakanzen und Rückständen sowie starken Personalgewinnungsproblemen. Die Nachbesetzungen von vakanten Stellen sowie bei Dauererkrankungen sind mit oberster Priorität zu vollziehen. Produkt 010111170 Stabsstelle Jugendhilfe- und Sozialmanagement Aus der bisherigen Stabsstelle Jugendhilfeplanung wird das neue Stabsstellenteam Jugendhilfeund Sozialplanung, Demografie sowie Controlling. Das Team wird besetzt mit Frau Siegel und Herr Antons und ergänzt durch den Bereich Ideen-, Beschwerde- und Qualitätsmanagement. Arbeitsorganisation Stabsstelle -51.1hier: Tätigkeiten, Zuständigkeiten TN: 2 besetzte Stelle (B1 und B2), 1 NN Tätigkeitsbereiche: 1. Sozialraumorientierte Planung für Jugendhilfe & Soziales (Jugendhilfe- & Sozialplanung) (B1) 2. Demografie, Statistik und Prognose (B2) 3. Beschwerde-, Ideen-, Projekt- und Qualitätsmanagement Fach-/Finanz-Controlling und Steuerung (NN)  Stabsstelle(n-Team) „Jugendhilfe- und Sozialmanagement“ -2- Qualitäts-Management (NN) • Beschwerdestelle (Ombudschaft) • Ideen-/Projektmanagement • Sozialraumorientierung • QE & Steuerung • Förderanträge Soziales (B2) Jugendhilfe (B1) • Planung • Statistik • Controlling • Demografie • Prognosen • Planung • Statistik • Controlling • Berichtswesen Profil Stabsstelle „Jugendhilfe- und Sozialmanagement“ Sozialräumliche Orientierung - als grundlegendes Arbeitsprinzip der Jugendhilfe und des Bereiches „Soziales“. Im Zuge dessen werden 36 Sozialräume definiert, die mit einem statistischen Gliederungssystem einhergehen, aber nicht in Gänze deckungsgleich sind (31 statistische Gebiete, Zusammenlegungen aufgrund Datenschutz notwendig). - Ggf. Sozialraumkoordinatorin sowie Sozialraumkonferenzen. Aufgabe der Sozialraumkoordination ist es, die Sozialraumkonferenzen zu organisieren und zu moderieren. Die Koordination könnten auch Kolleginnen und Kollegen aus der Bezirkssozialarbeit, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Kita- oder Schulsozialarbeit übernehmen. Die Sozialraumkonferenzen haben das Ziel, alle professionellen Akteure aus den Bereichen Jugendhilfe, Soziales und ggf. Schule miteinander zu vernetzen, um so Parallelstrukturen zu vermeiden. Hier werden aktuelle Entwicklungen und Themen aus dem Sozialraum diskutiert. Bei besonderen Schwerpunkten können Polizei, Ordnungsamt, Sozialamt, Beratungsstellen, Schulen etc. punktuell hinzugezogen werden, sofern diese mit der Zielgruppe und dem Sozialraum verbunden sind. - Im Rahmen der sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe werden die präventiven Maßnahmen weiterhin als Pflichtaufgabe der Jugendhilfe angesehen. Sie tragen in entscheidendem Maße dazu bei, teure nachsorgende Aufgaben zu vermeiden bzw. abzumildern. Bei allen präventiven Maßnahmen sind grundsätzlich folgende Zielsetzungen zu beachten: Einhaltung des Gender Mainstreaming, Entwicklung der interkulturellen Zusammenarbeit sowie der Inklusion. -3- Controlling und Qualitätsmanagement: Wirkungsorientierte Steuerung - Berichterstattung im Rahmen des Controllings auf Grundlage einer wirkungsorientierten Steuerung. Daten sowie Fach- und Finanzkennzahlen aus den verschiedenen Produktgruppen des Jugend- und Sozialbereiches werden (quartalsmäßig) erfasst und ausgewertet (Plan-Ist-Vergleiche). Die Analyse der steuerungsrelevanten Produktkennzahlen aus den Bereichen Ergebnisse und Wirkungen, Leistungen, Qualität und Ressourcen erfolgt in Abstimmung zwischen den Fachabteilungen und dem Controlling. Zur Datenerfassung und – auswertung muss dafür in allen Bereichen eine geeignete Fachsoftware (Kita-Plus, SoPart u.a.) eingesetzt werden, die eine entsprechende Fachadministration vorzugweise in den Abteilungen erfordert. - Die Qualitätsentwicklung ist ein fester Bestandteil in der Kinder- und Jugendhilfe. Gemäß § 79 a SGB VIII begründet sich die Verpflichtung zur Weiterentwicklung und regelmäßigen Überprüfung von Grundsätzen und Maßstäben zur Bewertung der Qualität sowie von geeigneten Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Ein regelmäßiger Austausch zum Thema „Qualität und Qualitätsentwicklung“ zwischen der öffentlichen Jugendhilfe und den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt in moderierten Arbeitskreisen. In einem kooperativen Prozess werden Qualitätsstandards zur Sicherung und Entwicklung von Qualität (zwischen Jugendamt und mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe) abgestimmt. Projekt-/ Ideen-und Beschwerdemanagement (IBeM) - Mannigfaltige Problemlagen in den Familien verlangen konsequentes und vorausschauendes Handeln der beteiligten Fachkräfte im Jugendamt. Dabei gilt es, die unterschiedlichsten Interessenlagen zu berücksichtigen. Einerseits Verständnis für die jeweilige individuelle Lage der/des Betroffenen aufzubringen und sich auch in die Lage versetzen zu können, andererseits aber auch adäquat und mit Nachdruck darauf zu reagieren, fordert den Fachkräften sehr oft eine „Kür par excellence“ ab. - Für das Ideen- und Beschwerdemanagement ist die Herausforderung, die in der Kinderund Jugendhilfe geltenden Qualitätsstandards zu begleiten und dort, wo es hakt, im Interesse der Leistungsempfänger zu klären, zu vermitteln oder wenn erforderlich zu versuchen, Verbesserungen zu erreichen. Partizipation ist dabei wichtig. Vor allem die Kinder und Jugendlichen selbst müssen in den Prozess mit eingebunden werden. Das IBeM ist dabei nicht ausschließlich Ansprechpartner zur reinen Abwicklung von Beschwerdeverfahren. Vielmehr soll es um Unterstützung und Begleitung der (jungen) Menschen im Spannungsverhältnis zwischen Vorschriften, (erzieherischem) Bedarf und (elterlicher) Verantwortung gehen. Mit Unterstützung und Begleitung ist die persönliche (und mentale) Unterstützung gemeint, die darauf ausgerichtet sein soll, bei den (jungen) Menschen nicht das Gefühl aufkommen zu lassen, dem Amt „ausgeliefert“ zu sein. - Die Jugendhilfe- und Sozialplanung ist in verschiedene dezernatsübergreifende Projekte eingebunden. Hierzu zählt insbesondere die Mitwirkung an Projekten aus dem Bereich der Stadtentwicklung, wie der Erstellung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten und damit verbundenen Förderprogrammen (SiJu etc.). Die Entwicklung zeigt, dass es für Kommunen zunehmend wichtig wird, Fördergelder von EU, Bund oder Land in Anspruch zu nehmen. Eine entsprechende Projektarbeit mit Antragstellung, Bearbeitung und Begleitung ist hier erforderlich. Jugendhilfe- und Sozialplanung - Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung ergeben sich aus § 80 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und umfassen neben den Planungsgegenständen des Jugendamtes auch ämter- und dezernatsübergreifende Themen. Die Planung der jährlichen KiBiz-Struktur ge-4- - - hört z. B. zu den jährlich wiederkehrenden Themen in der Jugendhilfeplanung. Neben den rechnerischen Bedarfen werden hierzu das tatsächliche Nachfrageverhalten, die perspektivischen Entwicklungen im Ortsteil, mögliche Mitversorgungen in/durch andere Ortsteile in die Bewertung mit einbezogen. Eine weitere dauerhafte Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist die Koordination und Entwicklung der sozialräumlichen Arbeit. Die sozialräumliche Arbeit ist neben der praktischen (internen) Netzwerkarbeit auch das Feld, bei dem Entwicklungen thematisiert werden und Aktivitäten der Jugendhilfeplanung angestoßen werden. Neben den weiteren Aufgaben der Jugendhilfeplanung ist die Entwicklung der kommunalen integrierten Sozialplanung mit einer entsprechenden Sozialberichterstattung eine wichtige Planungsgrundlage. Hierbei werden unterschiedliche Fragestellungen zur Bewertung herangezogen, auch aus dem Bereich der Jugendhilfe (Familienzentren, Präventive Hilfen, Förderprogramme etc.) Erste Handlungsschritte der Stabsstelle „Jugendhilfe- und Sozialmanagement“ Konzeptentwicklung für - Sozialraumorientierte integrierte Planung - Fach- und Finanz-Controlling - Qualitätsentwicklung und –management Basis: Konzept zum Datenmanagement - Integriertes Datenkonzept für einen Kerndatenbestand im Horizont der Schnittstelle Jugendhilfeplanung – Sozial-/Stadt-/(Schulentwicklungs)planung mit statistischen Erfassung der sozialräumlichen Gebiete Produkt 060363030 und 060363040 Soziale Dienste Abteilung -510ASD Gruppenleitung und Gruppenleitung Schulische und Eingliederungshilfe In der Abteilung -510- wird unterjährig eine ASD Gruppenleitung sowie eine Leitung für den Bereich Schulische und Eingliederungshilfe eingerichtet. Die Leitungsspanne mit 23 Mitarbeitenden des Abteilungsleiters ist eindeutig zu groß und muss reduziert werden. Die Zwischenebene ist u.a. aus Gründen der Organhaftung im Kindesschutz zwingend, auch unabhängig von einer Zusammenlegung der Ämter, bereits unterjährig erforderlich. Die beiden Gruppenleitungen übernehmen die Vertretung der Abteilungsleitung, die bisher die Amtsleitung innehat sowie zusätzliche Aufgaben. Auf die ursprünglich vorgesehene Stelle Fachberatung OGS wird verzichtet. Die Aufgaben sollen zwischen der neuen GL Schulische- und Eingliederungshilfen, dem Team Första und der Korb II Stelle aufgeteilt und abgestimmt werden. Die Aufgabenentwicklungen u.a. im Bereich der Eingliederungshilfen sind beschrieben. Der zusätzliche Stellenbedarf für die beiden Gruppenleitungsstellen wird mit jeweils 20 Stunden angesetzt und ist nach S 15 zu bewerten. Fachberatung schulische Inklusion Aus Fördermitteln des sogenannten Korb II soll eine befristete 1/2 Stelle Fachberatung schulische Inklusion eingerichtet werden. Die Aufgabenbeschreibung ist beigefügt. Insgesamt stehen 57.000 € zur Verfügung. Da sich der Förderbetrag in 2018 verdoppelt hat und dieser Betrag auch in den nächsten beiden Folgejahren zur Verfügung steht sollte diese Förderung mit einem Anetil von 30.000 € zur Finanzierung einer ½ Stelle, spätestens ab dem Herbst 2018 bis Ende 2020, genutzt werden. -40- bewirtschaftet die Korb II Mittel. In den letzten Jahren wurden aus diesem Topf ausschließlich schulische Projekte finanziert. Die Stelle soll dem lehrenden Personal zur Unterstützung im Rahmen der schulischen Inklusion, durch nicht lehrendes Personal dienen. Die Schulleiterkonferenz begrüßt die Einrichtung eine solchen, komplett refinanzierten Stelle. -5- Weiterer zusätzlicher personeller Bedarf besteht nicht. Abzuwarten ist, ob das Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in dieser Legislaturperiode noch verabschiedet wird und damit u.a. die große, inklusive Lösung kommen wird. Die Jugendämter sind als Reha Träger definiert, zusätzliche Aufgaben entstehen bereits jetzt und absehbar durch das neue Bundesteilhabegesetz. Dem Amt obliegt die regelmäßige Berichterstattung der neuen Teilhabeverfahrensberichte. Ein personeller Mehrbedarf im Bereich Eingliederungshilfe ist aufgrund von Aufgabenzuwächsen und Fallanstieg absehbar. Produkt 060363040 Verwaltung Jugendamt Abteilung -511In der Abteilung -511- soll an denen Stellen wo dies Sinn ergibt, die Ausschussvorbereitung, Haushalt, die Fachadministration und eine zentrale Bewirtschaftung gebündelt werden. Hieraus ergeben sich ggf. Verschiebungen von Stundenanteilen amtsintern. Für die Fachadministration sind, neben den bereits bestehenden Funktionen in den Abteilungen, weitere 10 Stunden zusätzlich erforderlich. Dies ergibt sich aus der umfangreichen Implementierung der neuen Software SoPart in den Abteilungen 510, 511 und 514. Für die bisher fehlende Leitungsvertretung sowie neue Aufgaben ist eine weitere 1/2 neue Stelle gemäß Orga-Plan notwendig. Eine Stellenbeschreibung für die stellvertretende Leitung ist beigefügt. Produkt 060363020 Sachbearbeitung Unterhaltsvorschussleistungen Nach dem Gesetzes zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes wird die Zuständigkeit für die Geltendmachung der nach § 7 UVG übergegangenen Forderungen durch besondere gesetzliche Regelung zum 1. Juli 2019 auf das Land übertragen. Hierzu fanden inzwischen mehrere Sitzungen des Lenkungskreises UVG beim Ministerium der Finanzen des Landes NordrheinWestfalen statt, dem auch Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände angehören. Wie die konkrete Umsetzung erfolgt ist abschließend noch nicht entscheiden. Diskutiert werden derzeit drei mögliche Szenarien eines Aufgabenübergangs: - Szenario 1: Aufgabenübergang nach Feststellung der Leistungsfähigkeit - Szenario 2: Aufgabenübergang nach Rechtswahrungsanzeige - Szenario 3: Aufgabenübergang nach Bewilligung Alt- und Bestandsfälle (Eingänge bis 30.06.2019) sollen nach den Vorstellungen des Landes bei den Kommunen verbleiben. Bezüglich des Personals wurde mit Vorlage 222/2017 vorgeschlagen, auch wg. der angespannten Haushaltslage, keine zusätzliche Stelle im gehobenen Dienst sondern eine zusätzlichen Stelle im Bereich des mittleren Dienstes einzurichten und die organisatorische Abtrennung des Bewilligungsteils von den Aufgaben der Sachbearbeitung UVG vorzunehmen. Im Zuge des Übergangs und der weiteren Bearbeitung ist es erforderlich, die Befristung der Vollzeitstelle im mittleren Dienst bis zum 30.06.20 zu verlängern. Für Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, sind die regelmäßigen Unterhaltsvorschussleistungen, auch im Zuge des teilweisen Übergangs von Aufgaben, zwingend sicherzustellen. Produkt 060365010 Kindertageseinrichtungen Verwaltung Kindertageseinrichtungen Abteilung -512In der Abteilung -512- wird mit einer vollen Gruppenleiterstelle Kita eine neue Zwischen- und Vertretungsebene eingeführt. Die aktuelle Leitungsspanne der Abteilungsleitung beträgt derzeit 19 Mitarbeitende sowie die Funktion der stellvertretenden Fachbereichs-/Amtsleitung. Die Stellenbeschreibung ist beigefügt. Die Besetzung ist unterjährig in 2018 vorzunehmen. -6- In dieser Abteilung besteht darüber hinaus, mit weiter fortschreitendem Kita-Ausbau, der Bedarf an zusätzlichen Verwaltungskräften. Ab Ende 2019 werden vier neue Kitas mit 190 zusätzlichen Plätzen den Betrieb aufnehmen. Hinzu kommen weitere Plätze in den Bereichen Tagespflege und OGS. Dies bedeutet einen Fallzahlenanstieg bei den Elternbeiträgen Kindertagesbetreuung und OGS sowie bei der finanziellen Abwicklung der Tagespflege und Betriebskostenförderung Kita. In der Gruppe Verwaltung Kindertagesbetreuung ist, wg. des beschriebenen deutlichen Aufgabenzuwachses eine Vollzeitstelle Elternbeiträge, eine Vollzeitstelle KiBiz Finanzierung/Betriebskosten sowie eine ½ Stelle Prüfung Elternbeiträge, Support und Vergaben unbefristet neu einzurichten. In der Abteilung sind wg. langfristigen Erkrankungen, der Nichtbesetzung von Stellen, Vertretungssituationen u.a. deutliche Rückstände entstanden. Wegen des starken Kita-Ausbaus besteht der Bedarf an zusätzlichen Stellen absehbar unbefristet. Personal Kita Die Stadt Erftstadt ist Träger von 12 Kindertageseinrichtungen. Auf dem Hintergrund, dass sich die Umsetzung der geplanten vier neuen Einrichtungen in Erftstadt verzögern und auch zum 01.08.2019 die dringend benötigten KiTa-Plätze leider noch nicht zur Verfügung stehen zeichnet sich folgende Situation ab. Der Rechtsanspruch richtet sich gegen den öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Die städtischen Kinderbildungseinrichtungen sind bereits zu Beginn des Kindergartens 2018 überbelegt und werden ggf. - um Klagen bzgl. des Rechtsanspruches abzuwenden - auch weitere Überbelegungen abfedern müssen. Um dies stemmen zu können, ist es unabdingbar, eine gute Personalausstattung vorzuhalten. Es besteht und droht auch weiterhin ein massiver Fachkräftemangel. Zunehmende Elternbedarfe nach verlängerten Öffnungszeiten und einer kontinuierlichen Betreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf lassen den Personalbedarf zusätzlich wachsen. Um berufspolitisch die Attraktivität der Stadt Erftstadt als Arbeitgeber im Gleichgewicht zu halten, ist es zum einen wichtig, Ausbildungskapazitäten vorzuhalten, zum anderen aber auch dem Wunsch nach unbefristeten Arbeitsverhältnissen qualifizierter Fachkräfte zu entsprechen. Nur so gelingt es dauerhaft, qualifiziertes Personal vorzuhalten. Die hier aufgeführte Personalmittelanmeldung versucht dem zu entsprechen und gleichzeitig dem Wunsch der Eltern nach Verlässlichkeit der Betreuung sowie damit der Vereinbarung von Familie und Beruf gerecht zu werden. 7 Stellen Ganztag Fachkraft durch Übernahme eigener Auszubildenden zum 26.08.2019 Zum 26.08.2019 werden zwei 2 Pia´s u. 9 BP´s voraussichtlich ihre Ausbildung beenden. Aufgrund der Erfahrung von 2018 ist es unabdingbar, diese Auszubildenden unbefristet frühzeitig vertraglich zu binden. Es hat sich gezeigt, dass aufgrund des Fachkräftemangels die direkte Nachbesetzung von Stellenvakanzen immer schwieriger wird. In 2018 zeigte sich, dass nach einer sehr kurzen Zeitspanne alle Auszubildenden, die auch an einer Beschäftigung bei der Stadt Erftstadt interessiert waren, sehr schnell bereits zu Beginn des neuen KiTa-Jahres direkt zur Nachbesetzung möglichst von unbefristeten Stellen nachrutschen konnten. In 2019 ist davon auszugehen, dass in Erftstadt die neu zu schaffenden Einrichtungen der freien Träger ans Netz gehen. Gerade auf diesem Hintergrund wird der lokale Fachkraftmarkt im nächsten Jahr sehr angespannt sein und gute Möglichkeiten für Festanstellungen bei anderen Trägern in Erftstadt bieten. 7 Planstellen Ganztag Fachkraft/unbefristet Beschäftigung bitte ich zur Übernahme der guten, eigenen Auszubildenden als Verfügungsstellen vorzuhalten. Es werden nur 7 Planstellen angesetzt, da jetzt bereits feststeht eine Auszubildenden wird anschließend studieren. Es ist beabsichtigt, diese Kräfte im laufenden Kita.-Jahr auf unbefristete Planstellen einzuwechseln, umso eine direkte Nachbesetzung zu erreichen und langfristige Stellenvakanzen aufzufangen. Gleiches gilt für Beschäftigungsverbote. Springer/Krankheitsvertretung -7- Im Stellenplan 2018 sind insgesamt fünf Ganztagsstellen / Fachkraft und eine Ganztagsstelle Ergänzungskraft/EK eingestellt. Zu Beginn des neuen KiTa-Jahres sind diese Planstellen erstmalig bis auf eine Elternzeitvertretung und eine Festanstellung besetzt. Aufgrund von Langzeiterkrankungen, nicht planbaren kurzfristigen Beschäftigungsverboten sieht es so aus, dass die derzeitig zur Verfügung stehenden Springer (2) nicht entsprechend ihrer Funktion eingesetzt werden konnten, sondern langfristig in Einrichtungen festgesetzt waren bzw. in besonderen Notsituationen Gruppenschließungen teilweise verhindern konnten. Aufgrund dieser Erfahrung wird vorgeschlagen, drei Fachkräfte vorzusehen. Der Einsatz ist geplant in der siebengruppigen städtischen KiTa Lechenich-Süd, Friesheim und Gymnich, da dort aufgrund des extremen krankheitsbedingten Personalausfalls seit 2017 immer wieder grenzwertige Betriebsbeeinträchtigungen / und für Eltern nicht planbare Gruppenschließungen letztmalig am 25.07.18 erfolgen mussten. Beispielhaft sei hier der derzeitige Personalausfall aufgeführt. 78 Fachkraftstunden fehlen. Die beiden Stelleninhaberinnen befinden sich seit Wochen im Beschäftigungsverbot. Eine Nachbesetzung steht noch nicht in Aussicht. Acht der dort beschäftigten Mitarbeiterinnen verfügen nur über befristete Vertretungsverträge die langfristig keine persönliche Perspektive bieten. Zum neuen Kita.-Jahr kann eine Elternzeitvertretung/Kinderpflege Ganztag nachbesetzt werden. Diese Stelle war 1 Jahr vakant. In der Kita sind darüber hinaus 2 langzeiterkrankte Mitarbeiter tätig. Vertretungskräfte haben jetzt aktuell gekündigt zu anderen Trägern zu wechseln. Diese Spirale setzt sich fort obwohl gerade in dieser Einrichtung die verbleibenden Mitarbeiter aufgrund der Qualität des pädagogischen Angebotes und der guten kollegialen Zusammenarbeit diese Einrichtung bewusst gerne als Dienstort wählen. 3 Fachkräfte Ganztag (es ist angedacht diese Stellen mit eigenen Auszubildenden zu besetzen) 20, 25 Fachkraft Inklusion S 8b Neben den Förderschwerpunkten Lechenich-Süd, Theodor-Heuss-Straße, Friesheim und WillyBrandt-Straße wird derzeit Inklusion in allen städtischen KiTas vorangetrieben. Da die Kinder die Einrichtung tatsächlich besuchen, ist Handlung geboten. Da wir derzeit aufgrund der angespannten Versorgungslage keine Platzzahlreduzierung in Erftstadt durchführen können, greift die FinKPauschale des LVR hier nicht, allerdings der 3,5-fache Betriebskostensatz nach KiBiz. Diese Gelder sind zwingend für Personalkosten einzusetzen. Die Jugendhilfeplanung legt 4,5 % als von Behinderung bedrohte Kinder zugrunde. Dieser Satz rechnerisch wird auf 450 Plätze x 4,5 % der städtischen KiTas angewandt. = 20,25 Std. Fachkraft f. übergreifenden Einsatz . Somit entsteht ein Bedarf von 20,25 Stunden Fachkraft für den übergreifenden Einsatz. Willy-Brandt-Straße Hier wird seit einigen Jahren inklusiv gearbeitet. Die FinK-Pauschalfinanzierung setzt neuerdings voraus, dass pro Kind nachweisbar 3,9 Fachkraftstunden wöchentlich zusätzlich eingesetzt werden. Das gibt für diese Einrichtung einen zusätzlichen Fachkraftsatz von 19,5 Stunden. Die Funktion wird derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis von Frau Seiler/FK ausgeübt. Im neuen Stellenplan bitte ich 1 unbefristete Stelle im Rahmen von 19,5 Stunden TVöD S 8b entsprechend einzusetzen. Notgruppe Köttingen Ab dem 26.08.2018 werden zusätzlich 20 Kinder längstens für 2 Kita. Jahre bis zum 31.07.2020 betreut. Die Kinderzahl erhöht sich von 108 auf 128. Hier ist daher tarifvertraglich die Eingruppierung der Leitung anzuheben. Erweiterung Dirmerzheim Die städtische Kindertagesstätte E.-Dirmerzheim wird um zwei U-3-Gruppen erweitert. Die Baumaßnahmen zum Anbau dieser Gruppen laufen derzeit und werden voraussichtlich im Dezember -8- 2018 abgeschlossen sein, sodass im Frühjahr 2019 bestehende Gruppen aus dem alten Trakt in den Neubau umziehen können und in Folge die Sanierungsmaßnahmen im alten Trakt der Einrichtung fortgesetzt werden können. Mit einer Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme ist frühestens ab dem 01.10.2019 zu rechnen. So dann wird die Einrichtung fünfgruppig weitergeführt. Es werden für die Betriebserweiterung 145,5 Fachkraftstunden zusätz-lich benötigt. Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten der Kita frühestens ab 01.10.19 zu besetzen: 3 Fachkräfte Ganztag, 1 Teilzeit 28,5 Std. Erweiterung Friesheim Die städtische Kindertagesstätte Friesheim wird derzeit um zwei weitere U-3-Gruppen (IIc KiBiz) erweitert. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Frühjahr 2019 geplant. Nach derzeitigem Stand scheint der 01.05.2019 als Eröffnungstermin realistisch. Es werden fünf Gruppen aus dem Gebäude der Don-Bosco-Schule sodann in die fertig gestellte alte KiTa zurückziehen. Zwei U-3-Gruppen werden neu eröffnet so dass die bisherige Kita an mit 7 Gruppen an den Start geht. Stellenzuschnitt für die neuen zwei U3 Gruppen insgesamt: 198 FK Std., 54 ZFK Std., 44 EK Std. 5 Fachkräfte Ganztag, 1 Teilzeit 27 Std. 1 Ergänzungskraft Ganztag Küchenhilfe ab 01.05.2019 Erhöhung von 26 Std. zusätzlich 6 Std. auf 32 Std. Interimsgruppe Don Bosco Friesheim Zwei weitere Interimsgruppen „U“ und „Ü“ werden entsprechend der jetzigen Planung zum 01.11.18 in den Räumlichkeiten der Don Bosco Schule eröffnet. Diese Gruppen werden um ein weiteres Jahr bis zum Ende des KiTa-Jahres 2019/20, dem 31.07.2020, in den Räumlichkeiten der Don-Bosco-Schule verbleiben. Hierzu werden insgesamt 193,5 FKS und 71,5 EKS Stunden benötigt zum Betrieb dieser Gruppen. Die Mittel sind in den Haushalt 18 eingebracht (siehe A 598/2017 1. Ergänzung) Ab 01.05.19 12 Std. Küchenhilfe für die Interimsgruppe. Es müssen dort tägl. 35 Kinder versorgt werden. Festanstellung ist angedacht um diese Stunden sodann zukünftig im Rahmen von Vertretungen einzusetzen. Immer wieder kommt es zu Problemen beim Ausfall der Küchenkräfte neben zusätzlichen Stundenanordnungen bei eigenen Kräften werden jährlich ca. 20.000 € für externe Vertretungen, wenn diese dann aufgrund von Personalmangel überhaupt zur Verfügung stehen, gezahlt. Ab dem 01.11.18 wird die Kita bereits mit 118 Plätzen belegt. Ab Frühjahr 19 (01.05.2019) wird die Einrichtung für vorerst 2 Kita.-Jahre mit 138 Plätzen geführt. Auch hier wird die Eingruppierung der Leitung alsdann aufgrund der Tarifautomatik zu prüfen und anzuheben sein. Plus-Kita-Kräfte Das Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz ermöglicht es auch im Kindergartenjahr 2019/2010, weiterhin Plus-KiTa-Kräfte einzusetzen. Dies betrifft derzeit die städtische KiTa E.-Liblar, Theodor-Heuss-Straße, das städtische Familienzentrum E.-Friesheim und das Familienzentrum in der Willy-Brandt-Straße. Dort sind derzeit befristet bis zum 31.07.2019 Mitarbeiterinnen befristet beschäftigt. Aus arbeitsrechtlichen Gründen ist durch die Dauerhaftigkeit dieses Angebotes eine weitere Befristung/Hinweis -102 - nicht möglich. -9- Die unbefristete Weiterbeschäftigung im Umfang von jeweils 20 Stunden wöchentlich ist somit ab dem 01.08.2019 vorzusehen. 3 FK jeweils 20 Std. sind ab dem 01.08.2019 unbefristet weiter zu beschäftigen. Küchenhilfen Lechenich-Süd: Die Einrichtung wurde im 25 Plätze erweitert. Nunmehr werden in der Kita insgesamt 128 Kinder über Mittag betreut. Zudem befindet sich der 7. Gruppe in einem separaten Anbau. Die derzeitige Stelleninhaberin/Köchin ist im Rahmen Ihrer Arbeitszeit 36 Std. eingesetzt und wird voraussichtlich im Dez. 19 in Rente gehen. Langfristig ist hier eine Stellenteilung mit gegenseitiger Vertretung in 19 angedacht. 11 Std. wöchentl. Küchenhilfe für 7 Gruppe, Liblar, Theodor-Heuss-Str.: Ab dem 01.08.18 erhöht sich die Zahl der Mittagskinder von 60 auf 85. die Stundenzahl der Küchenhilfe ist von 27,5 um 5,5 Std. auf insgesamt 33 Std. wöchentl. anzupassen. Ergänzungskraftstunden im Überhang 70 Std. Ergänzungskraftbudget (analog Fachkraftbudget Kita) diese Stunden sind einzuplanen, um Mitarbeiterinnen die sich in Elternzeit befinden im Rahmen des Arbeitnehmer-Befristung-TeilzeitGesetz bis zu 30 Std. wöchentl. Einsatz zu ermöglichen. Es ist abzuwarten inwieweit der angesetzt Stundensatz ausgeschöpft wird. Produkt 060366010 Jugendarbeit Abteilung -514Der aktuelle Abteilungsleiter geht absehbar in Altersteilzeit. Die Stelle ist nach der Bewertung der Bewertungskommission für die Neubesetzung herabzusetzen auf die Entgeltgruppe S15. Die pädagogische Spielflächenplanung wird der Abteilung -514- übergeben. Aus der bisher zuständigen Abteilungen -512- sind dafür stundenweise Zeitanteile zu übertragen. Mit der Eröffnung des neuen Jugendzentrums und der Besetzung neuer Stellen ist und wird ein weiterer Aufgabenzuwachs erfolgen. In der Abteilung -514- wird die Stelle des Quartiersmanagers alsdann neu bewertet und dieser Stelle wird die Leitung für alle drei Jugendeinrichtungen sowie die Vertretung der Abteilungsleitung übertragen. Ziel des Quartiersmanagements und der Koordination ist es, die Lebensverhältnisse für die in Liblar wohnenden Jugendlichen, Flüchtlinge und Familien zu verbessern, indem die soziale Infrastruktur bedarfsgerecht weiterentwickelt sowie das nachbarschaftliche Miteinander gestärkt wird. Bei der Weiterentwicklung von Angeboten steht insbesondere die Erhöhung des Bildungs- und Qualifizierungsniveaus sowie der persönlichen Kompetenzen und Stärken der Zielgruppen im Mittelpunkt. Der Rat und die Fachausschüsse haben nach den Beratungen des Kinder- und Jugendförderplans 2016-2020 beschlossen: „…Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie und in welcher Form das Budget für die Kinder- und Jugendarbeit, auch ggf. über den Zeitraum 2020 hinaus, schrittweise aufgestockt werden kann….“ Aus Sicht der Verwaltung muss der Kinder- und Jugendförderplan in der Stadt Erftstadt für die kommenden Jahre zur strukturellen Sicherung weiter aufgestockt werden, um allein die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre auszugleichen, aber auch um (neue) Aufgaben, wie im KJFP - 10 - beschrieben, bewältigen zu können sowie um als wichtiges Glied im Rahmen einer funktionierenden Präventionskette Bestand zu haben. „SIJU“ Kinder- und Elternangebote Die Inbetriebnahme ist zum Frühjahr 2019 in den umgestalteten Räumlichkeiten der Carl-SchurzHauptschule in E.-Liblar geplant. Als niederschwelliges Angebot ist konzeptionell angedacht Eltern mit Migrationshintergrund in Form von Spiel/Gesprächskreisen mit und ohne Ihre Kinder mit den Angeboten von frühkindlicher Bildung und Vorschulpädagogik vertraut zu machen. Enge Vernetzung mit anderen Institutionen ist das Ziel. Eltern die Sprachkurse in der VHS belegen können dort während dieser Zeit ihre Kinder nebenan gut betreut wissen. Eine Weiterentwicklung als Tagespflegevertretungsstützpunkt ist ebenfalls angedacht. Die Einrichtung der Stellen ist erforderlich, da diese an die beschlossene Konzeption der Gesamtförderung aus dem Programm „Hilfen zum Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ gebunden ist. 1 FK 32 Std. als Koordinator*in 1 FK 39 Std. In Vertretung (Knips) - 11 -