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Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019; Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
394 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
25.10.18, 15:01
Aktualisiert
25.10.18, 15:01
Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019;
Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019;
Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019;
Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019;
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Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019;
Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 536/2018 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 22.10.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 08.11.2018 vorberatend 04.12.2018 beschließend Haushaltsplanberatungen 2019; Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die vorliegenden Produkte werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zur Beratung zugeleitet. Begründung: Änderungen an der Haushaltssatzung gegenüber dem Entwurf sind nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Ein eventueller Mehraufwand müsste durch einen Minderaufwand an anderer Stelle kompensiert werden. Denn nur so wird das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept einzuhalten sein. Den Stadtverordneten wurde der Haushaltsplanentwurf 2019 in der Ratssitzung am 09.10.2018 ausgehändigt. Erläuterungen des Amtes -10- zum zusätzlichen Personalbedarf: Amt für Jugend, Familie und Soziales Die Aufgaben- und Budgetentwicklungen der beiden bisherigen Amtsbereiche -50- und -51- haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Die Entwicklungen im Bereich der Flüchtlinge und Migration, die Dynamisierung bei der Beratung und Versorgung von Senioren, Behinderten und Pflegbedürftigen, der umfassende Kita-Ausbau, zusätzliche Bedarfe der Grundsicherung und Jugendhilfe, die deutlich gestiegene Personalverantwortung in beiden Amtsbereichen und zahlreiche gesetzliche Neuregungen lassen sich nicht mehr vergleichen, mit den Rahmenbedingungen der Amtsbereiche vor fünf Jahren. Die Weiterentwicklung vieler Bereiche wird sich auch zukünftig fortsetzen. Die Inklusive Lösung im SGB VIII sowie das Bundesteilhabegesetz werden beispielhaft weitere, erhebliche Ausweitung u.a. im Bereich der Eingliederungshilfe zur Folge haben. Der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Deutlich mehr als die Hälfte der Belegschaft der Stadt Erftstadt gehört dem neuen Amt für Jugend, Familie und Soziales an. Es bedarf aus diesen genannten Gründen zwingend einer strukturellen und zukunftsausgerichteten Neuanpassung der Organisation. Die Themen in den einzelnen Abteilungen und Bereichen sind zu komplex und Fehlentscheidungen haben erhebliche Folgewirkungen. Mit der neuen Organisation werden Aufgabenfelder neu organisiert und strukturiert sowie die Leitungsebenen und einzelne Sachbearbeitungen zusätzlich personell ausgestattet. Beide alten Amtsbereiche leiden in einzelnen Sachgebieten jetzt schon unter deutlich sichtbaren, personellen Vakanzen und Rückständen sowie starken Personalgewinnungsproblemen. Die Nachbesetzungen von vakanten Stellen sowie bei Dauererkrankungen sind mit oberster Priorität zu vollziehen. Produkt 010111170 Stabsstelle Jugendhilfe- und Sozialmanagement Aus der bisherigen Stabsstelle Jugendhilfeplanung wird das neue Stabsstellenteam Jugendhilfeund Sozialplanung, Demografie sowie Controlling. Das Team wird besetzt mit Frau Siegel und Herr Antons und ergänzt durch den Bereich Ideen-, Beschwerde- und Qualitätsmanagement. Arbeitsorganisation Stabsstelle -51.1hier: Tätigkeiten, Zuständigkeiten TN: 2 besetzte Stelle (B1 und B2), 1 NN Tätigkeitsbereiche: 1. Sozialraumorientierte Planung für Jugendhilfe & Soziales (Jugendhilfe- & Sozialplanung) (B1) 2. Demografie, Statistik und Prognose (B2) 3. Beschwerde-, Ideen-, Projekt- und Qualitätsmanagement Fach-/Finanz-Controlling und Steuerung (NN)  Stabsstelle(n-Team) „Jugendhilfe- und Sozialmanagement“ -2- Qualitäts-Management (NN) • Beschwerdestelle (Ombudschaft) • Ideen-/Projektmanagement • Sozialraumorientierung • QE & Steuerung • Förderanträge Soziales (B2) Jugendhilfe (B1) • Planung • Statistik • Controlling • Demografie • Prognosen • Planung • Statistik • Controlling • Berichtswesen Profil Stabsstelle „Jugendhilfe- und Sozialmanagement“ Sozialräumliche Orientierung - als grundlegendes Arbeitsprinzip der Jugendhilfe und des Bereiches „Soziales“. Im Zuge dessen werden 36 Sozialräume definiert, die mit einem statistischen Gliederungssystem einhergehen, aber nicht in Gänze deckungsgleich sind (31 statistische Gebiete, Zusammenlegungen aufgrund Datenschutz notwendig). - Ggf. Sozialraumkoordinatorin sowie Sozialraumkonferenzen. Aufgabe der Sozialraumkoordination ist es, die Sozialraumkonferenzen zu organisieren und zu moderieren. Die Koordination könnten auch Kolleginnen und Kollegen aus der Bezirkssozialarbeit, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Kita- oder Schulsozialarbeit übernehmen. Die Sozialraumkonferenzen haben das Ziel, alle professionellen Akteure aus den Bereichen Jugendhilfe, Soziales und ggf. Schule miteinander zu vernetzen, um so Parallelstrukturen zu vermeiden. Hier werden aktuelle Entwicklungen und Themen aus dem Sozialraum diskutiert. Bei besonderen Schwerpunkten können Polizei, Ordnungsamt, Sozialamt, Beratungsstellen, Schulen etc. punktuell hinzugezogen werden, sofern diese mit der Zielgruppe und dem Sozialraum verbunden sind. - Im Rahmen der sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe werden die präventiven Maßnahmen weiterhin als Pflichtaufgabe der Jugendhilfe angesehen. Sie tragen in entscheidendem Maße dazu bei, teure nachsorgende Aufgaben zu vermeiden bzw. abzumildern. Bei allen präventiven Maßnahmen sind grundsätzlich folgende Zielsetzungen zu beachten: Einhaltung des Gender Mainstreaming, Entwicklung der interkulturellen Zusammenarbeit sowie der Inklusion. -3- Controlling und Qualitätsmanagement: Wirkungsorientierte Steuerung - Berichterstattung im Rahmen des Controllings auf Grundlage einer wirkungsorientierten Steuerung. Daten sowie Fach- und Finanzkennzahlen aus den verschiedenen Produktgruppen des Jugend- und Sozialbereiches werden (quartalsmäßig) erfasst und ausgewertet (Plan-Ist-Vergleiche). Die Analyse der steuerungsrelevanten Produktkennzahlen aus den Bereichen Ergebnisse und Wirkungen, Leistungen, Qualität und Ressourcen erfolgt in Abstimmung zwischen den Fachabteilungen und dem Controlling. Zur Datenerfassung und – auswertung muss dafür in allen Bereichen eine geeignete Fachsoftware (Kita-Plus, SoPart u.a.) eingesetzt werden, die eine entsprechende Fachadministration vorzugweise in den Abteilungen erfordert. - Die Qualitätsentwicklung ist ein fester Bestandteil in der Kinder- und Jugendhilfe. Gemäß § 79 a SGB VIII begründet sich die Verpflichtung zur Weiterentwicklung und regelmäßigen Überprüfung von Grundsätzen und Maßstäben zur Bewertung der Qualität sowie von geeigneten Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Ein regelmäßiger Austausch zum Thema „Qualität und Qualitätsentwicklung“ zwischen der öffentlichen Jugendhilfe und den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt in moderierten Arbeitskreisen. In einem kooperativen Prozess werden Qualitätsstandards zur Sicherung und Entwicklung von Qualität (zwischen Jugendamt und mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe) abgestimmt. Projekt-/ Ideen-und Beschwerdemanagement (IBeM) - Mannigfaltige Problemlagen in den Familien verlangen konsequentes und vorausschauendes Handeln der beteiligten Fachkräfte im Jugendamt. Dabei gilt es, die unterschiedlichsten Interessenlagen zu berücksichtigen. Einerseits Verständnis für die jeweilige individuelle Lage der/des Betroffenen aufzubringen und sich auch in die Lage versetzen zu können, andererseits aber auch adäquat und mit Nachdruck darauf zu reagieren, fordert den Fachkräften sehr oft eine „Kür par excellence“ ab. - Für das Ideen- und Beschwerdemanagement ist die Herausforderung, die in der Kinderund Jugendhilfe geltenden Qualitätsstandards zu begleiten und dort, wo es hakt, im Interesse der Leistungsempfänger zu klären, zu vermitteln oder wenn erforderlich zu versuchen, Verbesserungen zu erreichen. Partizipation ist dabei wichtig. Vor allem die Kinder und Jugendlichen selbst müssen in den Prozess mit eingebunden werden. Das IBeM ist dabei nicht ausschließlich Ansprechpartner zur reinen Abwicklung von Beschwerdeverfahren. Vielmehr soll es um Unterstützung und Begleitung der (jungen) Menschen im Spannungsverhältnis zwischen Vorschriften, (erzieherischem) Bedarf und (elterlicher) Verantwortung gehen. Mit Unterstützung und Begleitung ist die persönliche (und mentale) Unterstützung gemeint, die darauf ausgerichtet sein soll, bei den (jungen) Menschen nicht das Gefühl aufkommen zu lassen, dem Amt „ausgeliefert“ zu sein. - Die Jugendhilfe- und Sozialplanung ist in verschiedene dezernatsübergreifende Projekte eingebunden. Hierzu zählt insbesondere die Mitwirkung an Projekten aus dem Bereich der Stadtentwicklung, wie der Erstellung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten und damit verbundenen Förderprogrammen (SiJu etc.). Die Entwicklung zeigt, dass es für Kommunen zunehmend wichtig wird, Fördergelder von EU, Bund oder Land in Anspruch zu nehmen. Eine entsprechende Projektarbeit mit Antragstellung, Bearbeitung und Begleitung ist hier erforderlich. Jugendhilfe- und Sozialplanung - Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung ergeben sich aus § 80 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und umfassen neben den Planungsgegenständen des Jugendamtes auch ämter- und dezernatsübergreifende Themen. Die Planung der jährlichen KiBiz-Struktur ge-4- - - hört z. B. zu den jährlich wiederkehrenden Themen in der Jugendhilfeplanung. Neben den rechnerischen Bedarfen werden hierzu das tatsächliche Nachfrageverhalten, die perspektivischen Entwicklungen im Ortsteil, mögliche Mitversorgungen in/durch andere Ortsteile in die Bewertung mit einbezogen. Eine weitere dauerhafte Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist die Koordination und Entwicklung der sozialräumlichen Arbeit. Die sozialräumliche Arbeit ist neben der praktischen (internen) Netzwerkarbeit auch das Feld, bei dem Entwicklungen thematisiert werden und Aktivitäten der Jugendhilfeplanung angestoßen werden. Neben den weiteren Aufgaben der Jugendhilfeplanung ist die Entwicklung der kommunalen integrierten Sozialplanung mit einer entsprechenden Sozialberichterstattung eine wichtige Planungsgrundlage. Hierbei werden unterschiedliche Fragestellungen zur Bewertung herangezogen, auch aus dem Bereich der Jugendhilfe (Familienzentren, Präventive Hilfen, Förderprogramme etc.) Erste Handlungsschritte der Stabsstelle „Jugendhilfe- und Sozialmanagement“ Konzeptentwicklung für - Sozialraumorientierte integrierte Planung - Fach- und Finanz-Controlling - Qualitätsentwicklung und –management Basis: Konzept zum Datenmanagement - Integriertes Datenkonzept für einen Kerndatenbestand im Horizont der Schnittstelle Jugendhilfeplanung – Sozial-/Stadt-/(Schulentwicklungs)planung mit statistischen Erfassung der sozialräumlichen Gebiete - - Produkt 050315010 Soziale Hilfen, Wohnen und Fürsorge Abteilung -513Die Senioren-, Pflege- und Behindertenbeauftragte erhält in der neuen Abteilung -513- die Teamleitung für den Bereich Senioren, Behinderten- und Pflegeberatung und wird von den beiden Abteilungsleitungen vertreten. Die Zunahme älterer, hochbetagter und pflegebedürftiger Menschen macht es notwendig, dass die Stadt Erftstadt seniorenpolitische Gesamtkonzepte weiterentwickelt und umsetzt. Für die neugeplante und bereits im Versorgungsweg besetzte Stelle liegt eine Arbeitsplatzbeschreibung vor. Wegen der deutlich wachsenden Bedarfe im Senioren-, Pflege- und Behindertenbereich sollte bei dieser Stelle mit mindestens 50 % auf einen kW Vermerk verzichtet und dieser Stellenanteil neu im Stellenplan aufgenommen werden. Zu prüfen ist, sollte die Stelle nicht mehr mit der zu versorgenden Mitarbeiterin besetzt sein, ob die Stellenbeschreibung in den Punkten eigenverantwortliche Tätigkeit und Projektentwicklung modifiziert wird. Weiteren zusätzlichen Stellenmehrdarf gibt es derzeit in der Abteilung -513- nicht. Produkt 050313010 Soziale Einrichtungen Migration und Integration Abteilung -515Dem Thema Integration wird mit der Einrichtung einer eigenständigen Abteilung ein besonderer und der Thematik gerechter Schwerpunkt innerhalb der Verwaltung gesetzt. Die Integrationsbeauftragte wird Teil der neuen Abteilung -515- und vertritt die Abteilungsleitung. Die befristeten Stellen der beschäftigten Einrichtungsbetreuer sind insgesamt zu entfristen. -5- - - - - Bei drei Einrichtungsbetreuern handelt es sich um Stellen, die ausschließlich mit der Gewährleistung und Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge beauftragt sind (Siehe Vorlage 630/2016). Diese Mitarbeiter/innen arbeiten nur im Schichtdienst und sind gemeinsam mit den drei Hausmeistern von -82- , die auch im Schichtdienst arbeiten, zuständig für die Sicherheit und Ordnung in den städtischen Unterkünfte sowie als Ansprechpartner für die Bewohner und Bürger in den Nachmittags- und Abendstunden (bis 23:50) sowie an Wochenenden und Feiertagen. Die Kontrollgänge in den Abendstunden dürfen laut BAD aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nur zu zweit durchgeführt werden. Vor der Einstellung der Einrichtungsbetreuer/-innen im Schicht dienst konnten, aus Sicherheitsgründen, keine Kontrollgänge in den Gemeinschaftsunterkünfte stattfinden. Dies hatte insbesondere in den Großanlagen Auswirkungen auf die Sicherheit und Ordnung. (Drogen, Prostitution, Kriminalität, Sachbeschädigung , Übernachtung anlagefremde Personen etc.). Der häufige Einsatz von externen Sicherheitsfirmen sorgt für zusätzliche Kosten. Die Erfahrungen seit der Dienstaufnahme der Einrichtungsbetreuer im Schichtdienst sind durchweg positiv. Seitdem finden täglich abendliche Kontrollen in den Gemeinschaftsunterkünften und den Containern statt. Die Sicherheitslage in den Gemeinschaftsunterkünften und vor allem in den Großanlagen hat sich signifikant verbessert. Auch die Schäden des Inventars und an den Gebäuden sind zurückgegangen. Die Situation und der Sicherheitsbedarf in den Großanlagen werden sich perspektivisch nicht ändern. Aufgrund der langen Verweildauer und der beengten Wohnverhältnisse sowie aufgrund der persönlichen Probleme der Bewohner (Traumatisierung, psychische Probleme, Alkoholmissbrauch, Drogen, Prostitution etc.) wird der Bedarf an Sicherheit eher zunehmen. Die Einrichtungsbetreuer sind sozial sehr kompetente Personen und fungieren außerhalb der normalen Regeldienstzeiten in den späten Nachmittags- und Abendstunden, an Wochenenden, sowie an Feiertagen als Ansprechpartner für Bewohner, Ehrenamtliche Helfer, Nachbarn, Institutionen (Polizei, Krankenhäuser) und viele andere. Oft erkennen sie Konflikte in ihrer Entstehung und können im Ansatz deeskalierend eingreifen und Situationen beruhigen sowie Missverständnisse klären. Einige der Einrichtungsbetreuer haben sich weiter qualifiziert. Grundsätzlich befürwortet -51- die Besetzung der Stellen mit kultursensiblen Fachkräften der sozialen Arbeit und befürwortet die Stellen im Stellenplan als im Soll Sozialarbeiterstellen zu definieren, damit zukünftig ggf. erneut versucht wird, diese Stellen mit Fachkräften zu besetzen. Da sich die Personalgewinnung in diesem Bereich und mit diesen Dienstzeiten als besonders schwierig erweist, eine weitere Befristung der Stellen nicht möglich ist, weitere Aufnahmen von Flüchtlingen zu erwarten sind und entscheidend, sich der Einsatz und die Personen der Einrichtungsbetreuer bewährt haben, wird darum gebeten, die fünf Stellen zu entfristen und die Stellen im Stellenplan 2019 als unbefristete Stellen einzurichten. Die sozialarbeiterische (Fach-)beratung obliegt, mit den jeweiligen Stundenanteilen, der Abteilungsleitung, der Integrationsbeauftragten und der Stelle Sozialarbeit. In Vertretung (Knips) -6-