Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
25.10.18, 15:01
Aktualisiert
25.10.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 548/2018
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 23.10.2018
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
07.11.2018
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
04.12.2018
vorberatend
Rat
11.12.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp in der Abteilung Soziale Dienste im Amt für Jugend, Familie und Soziales verbunden mit der Erweiterung des Stellenplans
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Es wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Besetzung einer unbefristeten Teilzeitstelle als
Gruppenleiter/-in Schulsozialarbeit im Amt für Jugend, Familie und Soziales, Abteilung Soziale
Dienste, beschlossen und hiermit einhergehend die Erweiterung des Stellenplans.
Begründung:
In der Abteilung -510- wird unterjährig eine ASD Gruppenleitung sowie eine Leitung für den Bereich Schulische und Eingliederungshilfe eingerichtet. Die Leitungsspanne mit 23 Mitarbeitenden
des Abteilungsleiters ist eindeutig zu groß und muss reduziert werden. Die Zwischenebene ist u.a.
aus Gründen der Organhaftung im Kindesschutz zwingend, auch unabhängig von einer Zusammenlegung der Ämter, bereits unterjährig erforderlich. Die beiden Gruppenleitungen übernehmen
die Vertretung von Herrn Dirlam, die bisher die Amtsleitung innehat sowie zusätzliche Aufgaben.
Auf die vorgesehene Stelle Fachberatung OGS wird verzichtet. Die Aufgabenentwicklungen u.a. im
Bereich der Eingliederungshilfen sind beschrieben. Der zusätzliche Stellenbedarf für die beiden
Gruppenleitungsstellen wird mit jeweils 20 Stunden angesetzt.
Die Vergütung richtet sich nach dem TVöD SuE S 15.
Die Stelle ist im Stellenplan 2019 enthalten.
(Erner)
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