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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp in der Abteilung Soziale Dienste im Amt für Jugend, Familie und Soziales verbunden mit der Erweiterung des Stellenplans)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
25.10.18, 15:01
Aktualisiert
25.10.18, 15:01
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp in der Abteilung Soziale Dienste im Amt für Jugend, Familie und Soziales verbunden mit der Erweiterung des Stellenplans) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp in der Abteilung Soziale Dienste im Amt für Jugend, Familie und Soziales verbunden mit der Erweiterung des Stellenplans)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 548/2018 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 23.10.2018 Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 07.11.2018 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 04.12.2018 vorberatend Rat 11.12.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp in der Abteilung Soziale Dienste im Amt für Jugend, Familie und Soziales verbunden mit der Erweiterung des Stellenplans Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Es wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Besetzung einer unbefristeten Teilzeitstelle als Gruppenleiter/-in Schulsozialarbeit im Amt für Jugend, Familie und Soziales, Abteilung Soziale Dienste, beschlossen und hiermit einhergehend die Erweiterung des Stellenplans. Begründung: In der Abteilung -510- wird unterjährig eine ASD Gruppenleitung sowie eine Leitung für den Bereich Schulische und Eingliederungshilfe eingerichtet. Die Leitungsspanne mit 23 Mitarbeitenden des Abteilungsleiters ist eindeutig zu groß und muss reduziert werden. Die Zwischenebene ist u.a. aus Gründen der Organhaftung im Kindesschutz zwingend, auch unabhängig von einer Zusammenlegung der Ämter, bereits unterjährig erforderlich. Die beiden Gruppenleitungen übernehmen die Vertretung von Herrn Dirlam, die bisher die Amtsleitung innehat sowie zusätzliche Aufgaben. Auf die vorgesehene Stelle Fachberatung OGS wird verzichtet. Die Aufgabenentwicklungen u.a. im Bereich der Eingliederungshilfen sind beschrieben. Der zusätzliche Stellenbedarf für die beiden Gruppenleitungsstellen wird mit jeweils 20 Stunden angesetzt. Die Vergütung richtet sich nach dem TVöD SuE S 15. Die Stelle ist im Stellenplan 2019 enthalten. (Erner) -2-