Daten
Kommune
Erftstadt
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173 kB
Erstellt
25.10.18, 15:01
Aktualisiert
17.01.19, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 563/2018
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 24.10.2018
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
07.11.2018
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
04.12.2018
vorberatend
Rat
11.12.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag des Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. auf Regelförderung des Angebots „Phönix Plus“ – Hilfen für Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern"
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Caritasverband prüft und stellt ergänzend dar, inwieweit eine Förderung, durch bzw.
über die Auridis gGmbH hinaus möglich ist.
2. Nach Entscheidung der Auridis gGmbH über die weitere Finanzierung und die Darstellung
weiterer möglicher Förderungen, ist darüber zu entscheiden, ob dieses speziell entwickelte
Projekt durch städtische Mittel gefördert werden soll.
3. Begrenzte Mittel zur weiteren Finanzierung des Projektes werden zusätzlich im Haushalt
eingeplant und erhalten einen Sperrvermerk 1. Die Stadt Erftstadt bezuschusst, falls keine
Finanzierung durch Dritte möglich ist, maximal eine halbe Stelle für zunächst drei Jahre.
Die Kosten für den restlichen Stellenanteil, die Erhöhung der Sekretariatsstunden sowie
entsprechender Sachmittel verbleiben beim Caritasverband.
Begründung:
Der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. stellte den beigefügten Antrag, das Angebot
„Phönix Plus“ – Hilfen für Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern" durch Förderung einer
dreiviertel Planstelle für eine Fachkraft der Sozialpädagogik (oder einer vergleichbaren Fachkraft),
sowie einer 15% Aufstockung im Sekretariatsbereich und entsprechender Sachmittel in eine städtische Regelförderung, mit jährlichen Gesamtkosten von ca. 76.200 € p.a., zu übernehmen.
Ergänzende Finanzierungsoptionen
Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V.
Sollte die Stadt Erftstadt beschließen, eine Regelförderung zu übernehmen, würde der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. – vergleichbar dem Verfahren bei der Übernahme der Regelfinanzierung für den Bereich „Guter Start durch Frühe Hilfen“ 2011 – für die ersten drei Jahre eine
Eigenbeteiligung von 10% der Finanzierung zusätzlich zu den nicht veranschlagten Overheadkosten übernehmen.
Förderinstitution Auridis gGmbH
Die Auridis gGmbH wird erst am 08.03.2019 darüber entscheiden, ob sie die Projektfinanzierung
der 11 Projektstandorte im Rahmen von „Chance for Kids“ noch für einen begrenzten Zeitraum
weiterführen wird.
Erste Planungsentwürfe einer Weiterfinanzierung gehen von einem Planungshorizont bis 2021
aus. Die Auridis gGmbH versteht sich als Förderinstitution, das für wichtige gesellschaftliche Themen Anschubfinanzierung leistet und versucht Übergänge in eine Regelfinanzierung zu erleichtern.
Sollte die Auridis gGmbH noch bis 2021 die Angebote für Kinder psychisch und suchterkrankte
Eltern fördern, würde sie dies nach dem jetzigen Planungsstand von einer steigenden Eigenbeteiligung der Kommunen abhängig machen.
Bewertung des Förderantrages
Bei dem Projekt Phönix Plus handelt es sich um einen sinnvollen, ergänzenden Baustein der bereits vorhandenen und neu geplanten Hilfsangebote für Kinder aus psychisch- und suchterkrankten
Familien aus Erftstadt. In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschuss hatte die Leiterin der Erziehungsberatungsstelle, Frau Dr. Schmitz, das Projekt „Phönix Plus“ dem Ausschuss vorgestellt.
Nach anfänglichen Anlaufproblemen hat sich zwischenzeitlich auch ein Gruppenangebot für Kinder
etabliert.
Der Deutsche Bundestag hat am 22.07.17 zur Versorgungssituation dieser Familien folgende Beschlüsse gefasst:
„…Eine zeitlich befristete interdisziplinäre Arbeitsgruppe … einzurichten, die einvernehmlich Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Familien, in denen
mindestens ein Elternteil psychisch erkrankt ist, erarbeitet und dabei auch auf die Auswirkungen
und Möglichkeiten des bereits in Kraft getretenen Präventionsgesetzes eingeht.
Darüber hinaus sollen die bestehenden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt und ggf. bestehender gesetzlicher Handlungsbedarf identifiziert werden, um die derzeitige Situation zu verbessern und im Bedarfsfall auch effektive multiprofessionelle Hilfen zu ermöglichen. Eventuell erforderliche Differenzierungen zwischen den Versorgungssystemen für Familien mit psychisch kranken bzw. mit suchtkranken Eltern sollen
berücksichtigt werden…“
Am 12. März 2018 konstituierte sich in Berlin die Arbeitsgruppe „Kinder psychisch kranker und
suchtkranker Eltern“ auf Bundesebene. Ein Thema der Arbeitsgruppe ist es, Vorschläge zur Finanzierung von Hilfen im niedrigschwelligen Bereich, über den Projektstatus hinaus, zu erarbeiten
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Auf Kreisebene erfolgt derzeit ein von der Stadt Erftstadt angestoßener Prozess, die Kooperationen zwischen der Erwachsenenpsychiatrie und der Jugendhilfe zu verbessern.
Die Zielgruppe wird und müsste im Wesentlichen, bei Auslaufen des Projektes, auch durch das
Kerngeschäft der Erziehungsberatungsstelle versorgt werden. Die soziale Gruppenarbeit könnte
über den § 29 des SGB VIII finanziert werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte, bevor eine Entscheidung über den Einsatz von kommunalen Mittel
getroffen wird, der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis die Kosten differenzieren, diese deutlicher abgrenzen zur regulären Beratungstätigkeit der Beratungsstelle und weitere, anderweitige
Finanzierungsoptionen prüfen und darstellen.
Dies sind u.a.
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-
Dauerhafter Finanzierungsanteil durch den Caritasverband des Rhein-Erft-Kreises
Finanzierung über das SGB V (Krankenversicherung), SGB VIII (Jugendhilfe) SGB IX ( Rehabilitation und Teilhabe) und SGB XII ( Eingliederungshilfe)
Im Detail:
Finanzierung über den Innovationsfond des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hier
z.B. über den Förderansatz Sozialleistungsträgerübergreifende Versorgungsmodelle
Prüfung der Finanzierung im Rahmen des Präventionsgesetzes
Bündelung der Hilfen und der Finanzierungen über das persönliche Budget nach § 17 SGB
IX
Abstimmung mit dem Dachverband Gemeindepsychiatrie über weitere Fördermöglichkeiten
In Vertretung
(Breetzmann)
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