Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Erstellt
25.10.18, 15:01
Aktualisiert
25.10.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 179/2018 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 50 Datum: 24.10.2018
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Betrifft:
Termin
08.11.2018
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Bezuschussung des Vereins ALTERnatives Wohnen Erftstadt e.V. zur
Förderung gemeinschaftsorientierter Wohnformen für ältere Menschen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
900 €
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
050315010
5318001
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2019
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Um den Verein ALTERnatives Wohnen Erftstadt e.V. zu fördern, stehen aktuell keine Mittel zur
Verfügung.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hatte in seiner Sitzung am 03.05.2018 entschieden,
die Vorlage in die Hauhaltsplanberatungen 2019 zu verweisen und einen vorherigen Ortstermin in
der Steinstraße 20 durchzuführen. Vor Ort sollte der soziale Aspekt des Vereins diskutiert werden.
Der Ortstermin hat am 06.09.2018 unter der Beteiligung des Ausschussvorsitzenden, Vertretern
des Ausschusses sowie der Verwaltung stattgefunden.
Der Verein hatte in dem Ortstermin und mit einem ergänzenden Schreiben im Anschluss an den
Termin differenziert, welche sozialen Tätigkeiten er durchführt und für welche Zwecke die Fördermittel verwandt werden sollen. Das Schreiben liegt der Vorlage bei. Aus Sicht der Verwaltung lebt
der Verein das Konzept „Gemeinsam statt einsam“. Die Verwaltung unterstützt die Anliegen des
Vereins, als Multiplikator für die Idee des gemeinschaftlichen Wohnens zu werben und die Angebote weiter zu differenzieren.
Für das Haushaltsjahr 2019 besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen den
zurzeit bestehenden Organisationszuschuss von 14.705 € um den Bewilligungsbetrag aufzustocken bzw. die Institutionen, die jährlich einen Zuschuss erhalten, prozentual um den Bewilligungsbetrag des Vereins ALTERnatives Wohnen zu kürzen.
Die Verwaltung schlägt vor:
1. Der Verein ALTERnatives Wohnen wird zukünftig (ab 2019) mit 900 € jährlich bezuschusst
und der allgemeine Organisationzuschuss um den entsprechenden Betrag erhöht.
In Vertretung
(Breetzmann)
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