Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
208 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
25.10.18, 15:01
Aktualisiert
25.10.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 570/2018
Az.: 822
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 22.10.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Schwellnuss
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
08.11.2018
vorberatend
04.12.2018
beschließend
Einbau von Kochmöglichkeiten in der städtischen Notunterkunft in Erp. „Allianz Gebäude“. Hochstr. 1
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
45.000,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
45.000,00 €
XJa
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
In der städtischen Notunterkunft in Erp. „Allianz Gebäude“. Hochstr. 1 werden in den Küchenbereichen 20 Kochstellen installiert und entsprechende Elektrozuleitungen verlegt. Die Kosten dafür
betragen insgesamt rd. 45.000,00 €.
Begründung:
Der Rat der Stadt hat am 10.07.2017 einstimmig beschlossen, die Notunterkunft in Erp weiterhin
zu nutzen bis ausreichender Wohnraum für die Unterbringung zur Verfügung steht. Das Gebäude
soll mittelfristig abgerissen werden, um das Grundstück zu vermarkten.
Aufgrund der fehlenden Kochmöglichkeiten in der NU werden die dort untergebrachten Flüchtlinge
von Anbeginn und Inbetriebnahme der Anlage durch einen Caterer versorgt. Die Essensverteilung
erfolgt durch Honorarkräfte.
Die Kosten für das Catering inkl. Koordination Caterer und Honorarkräfte beliefen sich 2017 auf
insgesamt 250.036,08 €
Der Verwaltungsaufwand ist hoch; siehe nachstehende Tabelle:
Gesamtkosten für die Notunterkunft Hochstr. 1 für 2017:
Monat
Bewohner
***
Januar
9
Februar 78
März
89
April
86
Mai
97
Juni
91
Juli
11
August 15
Septem- 33
ber
Oktober 32
Novem- 31
ber
Dezem- 28
ber
Summe
Koordinatorin
Honorarkräfte
Caterer
1.027,71
3.746,42
4.110,86
4.941,77
5.123,99
3.819,31
1.785,75
692,44
2.302,82
2.828,80
3.478,54
3.406,30
2.974,66
1.737,06
1.202,24
777,92
10.721,90
32.713,10
30.530,64
43.732,50
32.427,50
13.363,70
3.843,70
7.577,34
0,00
14.052,43
39.288,32
38.120,04
52.080,57
40.526,15
18.920,07
6.831,69
9.047,70
699,72
517,51
614,38
663,00
8.746,52
7.764,77
10.060,62
8.945,28
612,26
618,80
10.932,15
12.163,21
25.947,97
20.604,52
191.421,67 250.036,08
*** Anzahl der Bewohner zum Ende des jeweiligen Monats
Gelbe Markierung = nur noch Mittagessen
Hinweise:
Seit Inbetriebnahme der Anlage durch das Ordnungsamt der Stadt Erftstadt bis September 2017
erfolgte eine Vollverpflegung (Frühstück, Mittagsessen und Abendbrot) durch den Caterer.
Die Caterer Kosten bei Vollverpflegung betrugen: 10,70€ + MwSt. =12,73€ je Person.
Nach der Übernahme der Betreuung der Unterkunft durch die Abteilung Migration und Integration
bzw. ab September 2017 wird nur das Mittagsessen durch den Caterer beliefert. Die Bewohner
haben in ihren Zimmern Kühlschränke erhalten und können seitdem ihr Frühstück und Abendbrot
selbständig zubereiten.
Die Caterer Kosten ab September 2017 für das Mittagessen betragen seitdem: 7,50€ + MwSt.
=8,92€ je Person.
Für das Mittagsessen werden den Bewohnern monatlich p. P. 100,70€ vom Regelsatz einbehalten.
Nach der o.a. Gesamtkostenübersicht ergibt sich folgende Kostenrechnung bzgl. Catering Kosten
(Catering inkl. Koordination Caterer und Honorarkräfte) am Beispielmonat Dezember 2017: (Belegung von 28 Bewohnern)
12.163,21€
Monatliche Gesamtkosten lt. Übersicht:
-2-
Monatliche Einbehaltung (28 Bewohner. x 100,70€ Einbehalt)
Monatliche Netto Kosten (städt. Zuschuss)(Gesamtkosten - Einbehaltung):
Jährliche Netto Kosten (städt. Zuschuss)(Monatlicher Zuschuss x 12)
2.819,60€
9.343,61€
112,123,32€
Monatliche Kosten p. P. (Zuschuss):
(Monatliche Nettokosten : Anzahl der Bewohner)
333,70€*
Einbau von Küchen im Hauswirtschaftsbereich der Notunterkunft
Der Eigenbetrieb Immobilien hatte 2016 berechnet (Vorlage V398/2016 3.Ergänzung), dass für
den Einbau von insgesamt 26 komplett eingerichteten Eingebauten Miniküchen mit den erforderlichen Ver.- und Entsorgungsleitungen (Strom und Wasser) mit Baukosten in Höhe von ca.
235.000.-€ kalkuliert werden muss.
Aufgrund der hohen Kosten und der damaligen Annahme, dass Erp nur eine kurzfristige Lösung
zur Unterbringung von Flüchtlingen darstellen sollte, wurde der Einbau von Kochmöglichkeiten von
den Gremien abgelehnt.
Die Notunterkunft Hochstr. 1 ist aktuell die einzige Reserve für die Unterbringung von neuzugewiesenen Flüchtlingen. (siehe Belegung und Erfüllung der Aufnahmequote im Quartalsbericht 3/2018,
Vorlage 545/2018).
Aktuell leben in der Gemeinschaftsunterkunft 23 anerkannte Flüchtlinge.
Die Notunterkunft in Erp wird solange gebraucht bis ausreichende Unterbringungskapazitäten für
die Unterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden können. Bis diese Alternativen
Unterbringungskapazitäten (sozialer Wohnungsbau im Stadtgebiet von Erftstadt) zur Verfügung
gestellt werden können, ist es dringend erforderlich Lösungen für die Eigenversorgung der Bewohner bereitzustellen.
Nach den aktuell geltenden Mindeststandards in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften gilt
für die Benutzung von E-Herden ein Schlüssel von 1:4 bei Einzelpersonen bzw. einen Schlüssel
von 1: 6 bei Familien.
Demnach und ausgehend von einer Gesamtkapazität der Notunterkunft von 100 Bewohnern wäre
es erforderlich die technischen Voraussetzungen (Starkstromanschlüsse) für den Einbau von insgesamt 20 Herd-Plätzen zu schaffen, um eine eigene Zubereitung des Mittagessens zu ermöglichen. In einer ersten Phase sollen 13 Herde angeschlossen werden und je nach Zuweisungs- und
Belegungssituation erweitert werden.
Der Eigenbetrieb Immobilien hat die Gesamtkosten für Schaffung der technischen Voraussetzung
und den Einbau der o.a. Kochmöglichkeiten auf 45.000,00 € beziffert. Diese betragen im Einzelnen:
Rückbau Großküche
8.000,00 €
Rückbau Sanitär und Elektro
5.000,00 €
Installation neuer Zuleitungen für 20 Herde
9.000,00 €
Lieferung und Montage von Dunstabzugshauben
20.000,00 €
Unvorhergesehenes
3.000,00 €
Gesamtkosten:
45.000,00 €
Die Elektroherde wurden bereits durch das Fachamt angeschafft.
Erschwerend, neben den sonst schwierigen Bedingungen (fehlende Arbeitserlaubnis, Traumatisierungen, gesundheitliche und viele andere persönliche Probleme) ist eine eigenständige Lebensführung der dort untergebrachten Flüchtlingen, aufgrund der fehlenden Kochmöglichkeiten, nicht möglich.
Durch die Catering Versorgung wird ihnen ein elementares Grundbedürfnis vorenthalten.
Die Bewohner haben sich in der Vergangenheit wiederholt über diese Situation beschwert.
-3-
Durch den Einbau der Kochfelder entstehen jährlich Gesamtkosten in Höhe von 13.666,00 €; hierbei handelt es sich um geschätzte Stromkosten für den Betrieb der 20 Herde in Höhe von geschätzt 7.000,00 € und Abschreibungskosten für die Dunstabzugshauben, gerechnet auf drei Jahre, in Höhe von 6.666,00 €.
Mangels aktueller Unterbringungsalternativen und ausgehend von einer weiteren Nutzung der
Notunterkunft mindestens für die nächsten drei Jahre empfiehlt das zuständige Fachamt dem Einbau von Kochmöglichkeiten im Hauswirtschaftsbereich der Notunterkunft zuzustimmen.
(Erner)
-4-