Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einbau von Kochmöglichkeiten in der städtischen Notunterkunft in Erp. „Allianz Gebäude“. Hochstr. 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
208 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
25.10.18, 15:01
Aktualisiert
25.10.18, 15:01
Beschlussvorlage (Einbau von Kochmöglichkeiten in der städtischen  Notunterkunft in Erp. „Allianz Gebäude“. Hochstr. 1) Beschlussvorlage (Einbau von Kochmöglichkeiten in der städtischen  Notunterkunft in Erp. „Allianz Gebäude“. Hochstr. 1) Beschlussvorlage (Einbau von Kochmöglichkeiten in der städtischen  Notunterkunft in Erp. „Allianz Gebäude“. Hochstr. 1) Beschlussvorlage (Einbau von Kochmöglichkeiten in der städtischen  Notunterkunft in Erp. „Allianz Gebäude“. Hochstr. 1)

öffnen download melden Dateigröße: 208 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 570/2018 Az.: 822 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 22.10.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Schwellnuss Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 08.11.2018 vorberatend 04.12.2018 beschließend Einbau von Kochmöglichkeiten in der städtischen Notunterkunft in Erp. „Allianz Gebäude“. Hochstr. 1 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 45.000,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 45.000,00 € XJa Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: In der städtischen Notunterkunft in Erp. „Allianz Gebäude“. Hochstr. 1 werden in den Küchenbereichen 20 Kochstellen installiert und entsprechende Elektrozuleitungen verlegt. Die Kosten dafür betragen insgesamt rd. 45.000,00 €. Begründung: Der Rat der Stadt hat am 10.07.2017 einstimmig beschlossen, die Notunterkunft in Erp weiterhin zu nutzen bis ausreichender Wohnraum für die Unterbringung zur Verfügung steht. Das Gebäude soll mittelfristig abgerissen werden, um das Grundstück zu vermarkten. Aufgrund der fehlenden Kochmöglichkeiten in der NU werden die dort untergebrachten Flüchtlinge von Anbeginn und Inbetriebnahme der Anlage durch einen Caterer versorgt. Die Essensverteilung erfolgt durch Honorarkräfte. Die Kosten für das Catering inkl. Koordination Caterer und Honorarkräfte beliefen sich 2017 auf insgesamt 250.036,08 € Der Verwaltungsaufwand ist hoch; siehe nachstehende Tabelle: Gesamtkosten für die Notunterkunft Hochstr. 1 für 2017: Monat Bewohner *** Januar 9 Februar 78 März 89 April 86 Mai 97 Juni 91 Juli 11 August 15 Septem- 33 ber Oktober 32 Novem- 31 ber Dezem- 28 ber Summe Koordinatorin Honorarkräfte Caterer 1.027,71 3.746,42 4.110,86 4.941,77 5.123,99 3.819,31 1.785,75 692,44 2.302,82 2.828,80 3.478,54 3.406,30 2.974,66 1.737,06 1.202,24 777,92 10.721,90 32.713,10 30.530,64 43.732,50 32.427,50 13.363,70 3.843,70 7.577,34 0,00 14.052,43 39.288,32 38.120,04 52.080,57 40.526,15 18.920,07 6.831,69 9.047,70 699,72 517,51 614,38 663,00 8.746,52 7.764,77 10.060,62 8.945,28 612,26 618,80 10.932,15 12.163,21 25.947,97 20.604,52 191.421,67 250.036,08 *** Anzahl der Bewohner zum Ende des jeweiligen Monats Gelbe Markierung = nur noch Mittagessen Hinweise: Seit Inbetriebnahme der Anlage durch das Ordnungsamt der Stadt Erftstadt bis September 2017 erfolgte eine Vollverpflegung (Frühstück, Mittagsessen und Abendbrot) durch den Caterer. Die Caterer Kosten bei Vollverpflegung betrugen: 10,70€ + MwSt. =12,73€ je Person. Nach der Übernahme der Betreuung der Unterkunft durch die Abteilung Migration und Integration bzw. ab September 2017 wird nur das Mittagsessen durch den Caterer beliefert. Die Bewohner haben in ihren Zimmern Kühlschränke erhalten und können seitdem ihr Frühstück und Abendbrot selbständig zubereiten. Die Caterer Kosten ab September 2017 für das Mittagessen betragen seitdem: 7,50€ + MwSt. =8,92€ je Person. Für das Mittagsessen werden den Bewohnern monatlich p. P. 100,70€ vom Regelsatz einbehalten. Nach der o.a. Gesamtkostenübersicht ergibt sich folgende Kostenrechnung bzgl. Catering Kosten (Catering inkl. Koordination Caterer und Honorarkräfte) am Beispielmonat Dezember 2017: (Belegung von 28 Bewohnern) 12.163,21€ Monatliche Gesamtkosten lt. Übersicht: -2- Monatliche Einbehaltung (28 Bewohner. x 100,70€ Einbehalt) Monatliche Netto Kosten (städt. Zuschuss)(Gesamtkosten - Einbehaltung): Jährliche Netto Kosten (städt. Zuschuss)(Monatlicher Zuschuss x 12) 2.819,60€ 9.343,61€ 112,123,32€ Monatliche Kosten p. P. (Zuschuss): (Monatliche Nettokosten : Anzahl der Bewohner) 333,70€* Einbau von Küchen im Hauswirtschaftsbereich der Notunterkunft Der Eigenbetrieb Immobilien hatte 2016 berechnet (Vorlage V398/2016 3.Ergänzung), dass für den Einbau von insgesamt 26 komplett eingerichteten Eingebauten Miniküchen mit den erforderlichen Ver.- und Entsorgungsleitungen (Strom und Wasser) mit Baukosten in Höhe von ca. 235.000.-€ kalkuliert werden muss. Aufgrund der hohen Kosten und der damaligen Annahme, dass Erp nur eine kurzfristige Lösung zur Unterbringung von Flüchtlingen darstellen sollte, wurde der Einbau von Kochmöglichkeiten von den Gremien abgelehnt. Die Notunterkunft Hochstr. 1 ist aktuell die einzige Reserve für die Unterbringung von neuzugewiesenen Flüchtlingen. (siehe Belegung und Erfüllung der Aufnahmequote im Quartalsbericht 3/2018, Vorlage 545/2018). Aktuell leben in der Gemeinschaftsunterkunft 23 anerkannte Flüchtlinge. Die Notunterkunft in Erp wird solange gebraucht bis ausreichende Unterbringungskapazitäten für die Unterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden können. Bis diese Alternativen Unterbringungskapazitäten (sozialer Wohnungsbau im Stadtgebiet von Erftstadt) zur Verfügung gestellt werden können, ist es dringend erforderlich Lösungen für die Eigenversorgung der Bewohner bereitzustellen. Nach den aktuell geltenden Mindeststandards in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften gilt für die Benutzung von E-Herden ein Schlüssel von 1:4 bei Einzelpersonen bzw. einen Schlüssel von 1: 6 bei Familien. Demnach und ausgehend von einer Gesamtkapazität der Notunterkunft von 100 Bewohnern wäre es erforderlich die technischen Voraussetzungen (Starkstromanschlüsse) für den Einbau von insgesamt 20 Herd-Plätzen zu schaffen, um eine eigene Zubereitung des Mittagessens zu ermöglichen. In einer ersten Phase sollen 13 Herde angeschlossen werden und je nach Zuweisungs- und Belegungssituation erweitert werden. Der Eigenbetrieb Immobilien hat die Gesamtkosten für Schaffung der technischen Voraussetzung und den Einbau der o.a. Kochmöglichkeiten auf 45.000,00 € beziffert. Diese betragen im Einzelnen: Rückbau Großküche 8.000,00 € Rückbau Sanitär und Elektro 5.000,00 € Installation neuer Zuleitungen für 20 Herde 9.000,00 € Lieferung und Montage von Dunstabzugshauben 20.000,00 € Unvorhergesehenes 3.000,00 € Gesamtkosten: 45.000,00 € Die Elektroherde wurden bereits durch das Fachamt angeschafft. Erschwerend, neben den sonst schwierigen Bedingungen (fehlende Arbeitserlaubnis, Traumatisierungen, gesundheitliche und viele andere persönliche Probleme) ist eine eigenständige Lebensführung der dort untergebrachten Flüchtlingen, aufgrund der fehlenden Kochmöglichkeiten, nicht möglich. Durch die Catering Versorgung wird ihnen ein elementares Grundbedürfnis vorenthalten. Die Bewohner haben sich in der Vergangenheit wiederholt über diese Situation beschwert. -3- Durch den Einbau der Kochfelder entstehen jährlich Gesamtkosten in Höhe von 13.666,00 €; hierbei handelt es sich um geschätzte Stromkosten für den Betrieb der 20 Herde in Höhe von geschätzt 7.000,00 € und Abschreibungskosten für die Dunstabzugshauben, gerechnet auf drei Jahre, in Höhe von 6.666,00 €. Mangels aktueller Unterbringungsalternativen und ausgehend von einer weiteren Nutzung der Notunterkunft mindestens für die nächsten drei Jahre empfiehlt das zuständige Fachamt dem Einbau von Kochmöglichkeiten im Hauswirtschaftsbereich der Notunterkunft zuzustimmen. (Erner) -4-