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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
317631.pdf
Größe
144 kB
Erstellt
17.10.18, 12:00
Aktualisiert
26.10.18, 03:14
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: B 03/0123/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 17.10.2018 Gartenstraße von Vaalser Straße bis Lochnerstraße Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 13.11.2018 Mobilitätsausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Gartenstraße von Vaalser Straße bis Lochnerstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). Vorlage B 03/0123/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 2018 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2019 ff. 2018 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2019 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung Finanzielle Auswirkungen PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge Maßnahmebezogene Einnahmen 75.119,40 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0123/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der aus dem Jahr 1891 stammende Mischwasserkanal in der Gartenstraße wurde im Bereich von Vaalser Straße bis Lochnerstraße in den Jahren 2013 bis 2014 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht. Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Einstufung der Gartenstraße im Bereich von Vaalser Straße bis Lochnerstraße erfolgt als Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe a) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 1 Buchstabe g) SBS und beträgt 70 v. H. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0123/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 3/3 Beitragssatzermittlung Gartenstraße zwischen Vaalser Straße und Lochnerstraße Straßenart: Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe a) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe g) SBS. Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes g) Oberflächenentwässerung Ausbaukosten 107.414,89 € beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 30 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %) Summe beitragsfähiger Aufwand 107.414,89 € 32.224,47 € 75.190,42 € 107.414,89 € Summe städtischer Anteil 32.224,47 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 75.190,42 € Ermittlung des Beitragssatzes A Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Oberflächenentwässerung: 75.190,42 € : 23.185 m² = 3,24 €/m² ____________ 3,24 €/m² (Beitragssatz)