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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
317634.pdf
Größe
179 kB
Erstellt
17.10.18, 12:00
Aktualisiert
26.10.18, 03:14
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: B 03/0124/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 17.10.2018 Krugenofen Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 13.11.2018 Mobilitätsausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Krugenofen“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). Vorlage B 03/0124/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 2018 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2019 ff. 2018 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2019 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung Finanzielle Auswirkungen PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge Maßnahmebezogene Einnahmen 495.593,26 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0124/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 2/4 Erläuterungen: Die Straße Krugenofen wurde von 2014 bis Erneuerung der Fahrbahn, des 2015 neu ausgebaut. Der Ausbau beinhaltet die Parkstreifens, der Gehwege, der Beleuchtung und der Oberflächenentwässerung. Der Ausbau war notwendig, weil sich diese Teileinrichtungen in einem sehr schlechten technischen Zustand befanden. Im Zuge der Kanalbaumaßnahme erfolgte ein kompletter Neuausbau der Straße mit funktionaler Optimierung der Verkehrsflächen. Bei der Straße „Krugenofen“ handelt es sich um eine Bundesstraße mit erheblichem Verkehrsaufkommen. Der Ausbau der Fahrbahn in lärmoptimierenden Asphalt ist in einer 2,5 cm dicken Asphaltdeckschicht erfolgt, welche auf einer 9,5 cm dicken Asphaltbinderschicht und einer 18 cm dicken Asphalttragschicht sowie einer 35 cm dicken Frostschutzschicht und einer 35 cm dicken Schicht Grobschlag als Bodenverbesserung (Gesamtaufbau 100 cm) aufgebracht wurde. Die Kosten für den Ausbau der Fahrbahn von Bundesstraßen sind gemäß § 3 Abs. 3 der städtischen Beitragssatzung nur insoweit beitragsfähig, wie die durchschnittliche Fahrbahnbreite im abzurechnenden Bereich (hier 9,94 m) breiter ist als die anschließende freie Strecke (hier 8,40 m). So ergibt sich eine Fahrbahnbreite von 1,54 m, deren Ausbaukosten beitragsfähig sind. Der Gehwegausbau erfolgte in einem 8 cm dicken Plattenbelag mit Betonsteinplatten im Format 30 cm x 30 cm im Diagonalverband mit beidseitigen Bischofsmützen und taktiler Leitstreifen in Basaltpflaster, der auf 4 cm Brechsand-/Splittgemisch und einer 15 cm dicken hydraulisch geb. Tragschicht sowie einer 13 cm dicken Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 40 cm) aufgebracht wurde. Im Rahmen des Neuausbaus wurde einseitig ein 2 m breiter Parkstreifen in 8 cm dickem Betonsteinpflaster angelegt. Der Ausbau erfolgte auf einer 4 cm dicken Schicht Brechsand/Splittgemisch und einer 15 cm dicken hydraulisch geb. Tragschicht sowie einer 18 cm dicken Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 45 cm). Die Beleuchtungseinrichtungen waren veraltet und entsprachen nicht mehr dem heutigen Standard. Sie wurden im Rahmen der Baumaßnahme durch neue DIN-gerechte Leuchten ersetzt, so dass sich die Ausleuchtungssituation insgesamt verbessert hat. Der aus dem Jahr 1888 stammende Mischwasserkanal wurde mit unterschiedlichen Verlegearten und Rohrsystemen erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht. Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt. Vorlage B 03/0124/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 3/4 Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Einstufung der Straße Krugenofen erfolgt als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) SBS. Die Anteile der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand betragen gemäß § 4 Abs. 3 Ziffer 3 für die Teileinrichtungen a) Fahrbahn 40 % bei einer anrechenbaren Breite von 8,50 m c) Parkstreifen/Parkstände 80 % bei einer anrechenbaren Breite von durchschnittlich je 5,00 m d) Gehweg 80 % bei einer anrechenbaren Breite von durchschnittlich je 2,50 m f) Beleuchtung 80 % g) Oberflächenentwässerung 80 % Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 9 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0124/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 4/4 Beitragssatzermittlung Krugenofen Straßenart: Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in der Fassung vom 11.12.2015. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstaben a), c), d), f), g) SBS. Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung (Beitragssatz A) Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für a) Fahrbahn Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 690.391,09 € 9,94 m 1,54 m 8,40 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 60 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 40 %) d) Gehweg Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 2,99 m 2,50 m 0,49 m Beleuchtung Ausbaukosten beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 20 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 80 %) g) 106.962,00 € 64.177,20 € 42.784,80 € 392.448,68 € beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 20 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 80 %) f) -583.429,09 € Oberflächenentwässerung Ausbaukosten beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 20 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 80 %) Summe beitragsfähiger Aufwand Summe städtischer Anteil Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand -64.314,33 € 328.134,35 € 65.626,87 € 262.507,48 € 25.015,58 € 25.015,58 € 5.003,12 € 20.012,46 € 169.293,66 € 169.293,66 € 33.858,73 € 135.434,93 € 629.405,59 € 168.665,92 € 460.739,67 € Bauverwaltung Seite 2 stadt aachen Ermittlung des Beitragssatzes A Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 9 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Fahrbahn : 42.784,80 € : 83.102 m² = 0,51 €/m² Gehweg : 262.507,48 € : 83.102 m² = 3,16 €/m² 20.012,46 € : 83.102 m² = 0,24 €/m² Beleuchtung : Oberflächenentwässerung : 135.434,93 € : 83.102 m² = 1,63 €/m² ____________ 5,54 €/m² (Beitragssatz) Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Parkstreifen / -stände (Beitragssatz B) Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für c) Parkstreifen / -stände Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 43.907,29 € 2,02 m 5,00 m 0,00 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 20 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 80 %) Summe beitragsfähiger Aufwand 0,00 € 43.907,29 € 8.781,46 € 35.125,83 € 43.907,29 € Summe städtischer Anteil 8.781,46 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 35.125,83 € Ermittlung des Beitragssatzes B Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Parkstreifen / -stände : 35.125,83 € : 83.829 m² = 0,42 €/m² ____________ 0,42 €/m² (Beitragssatz)