Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
317634.pdf
Größe
179 kB
Erstellt
17.10.18, 12:00
Aktualisiert
26.10.18, 03:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
B 03/0124/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
17.10.2018
Krugenofen
Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
13.11.2018
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Krugenofen“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0124/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2018
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Finanzielle Auswirkungen
PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge
Maßnahmebezogene Einnahmen
495.593,26 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0124/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Die Straße Krugenofen wurde von 2014 bis
Erneuerung
der
Fahrbahn,
des
2015 neu ausgebaut. Der Ausbau beinhaltet die
Parkstreifens,
der
Gehwege,
der
Beleuchtung
und
der
Oberflächenentwässerung. Der Ausbau war notwendig, weil sich diese Teileinrichtungen in einem
sehr schlechten technischen Zustand befanden. Im Zuge der Kanalbaumaßnahme erfolgte ein
kompletter Neuausbau der Straße mit funktionaler Optimierung der Verkehrsflächen.
Bei
der
Straße
„Krugenofen“
handelt
es
sich
um
eine
Bundesstraße
mit
erheblichem
Verkehrsaufkommen. Der Ausbau der Fahrbahn in lärmoptimierenden Asphalt ist in einer 2,5 cm
dicken Asphaltdeckschicht erfolgt, welche auf einer 9,5 cm dicken Asphaltbinderschicht und einer 18
cm dicken Asphalttragschicht sowie einer 35 cm dicken Frostschutzschicht und einer 35 cm dicken
Schicht Grobschlag als Bodenverbesserung (Gesamtaufbau 100 cm) aufgebracht wurde.
Die Kosten für den Ausbau der Fahrbahn von Bundesstraßen sind gemäß § 3 Abs. 3 der städtischen
Beitragssatzung
nur
insoweit
beitragsfähig,
wie
die
durchschnittliche
Fahrbahnbreite
im
abzurechnenden Bereich (hier 9,94 m) breiter ist als die anschließende freie Strecke (hier 8,40 m). So
ergibt sich eine Fahrbahnbreite von 1,54 m, deren Ausbaukosten beitragsfähig sind.
Der Gehwegausbau erfolgte in einem 8 cm dicken Plattenbelag mit Betonsteinplatten im Format 30
cm x 30 cm im Diagonalverband mit beidseitigen Bischofsmützen und taktiler Leitstreifen in
Basaltpflaster, der auf 4 cm Brechsand-/Splittgemisch und einer 15 cm dicken hydraulisch geb.
Tragschicht sowie einer 13 cm dicken Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 40 cm) aufgebracht wurde.
Im Rahmen des Neuausbaus wurde einseitig ein 2 m breiter Parkstreifen in 8 cm dickem
Betonsteinpflaster angelegt. Der Ausbau erfolgte auf einer 4 cm dicken Schicht Brechsand/Splittgemisch und einer 15 cm dicken hydraulisch geb. Tragschicht sowie einer 18 cm dicken
Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 45 cm).
Die Beleuchtungseinrichtungen waren veraltet und entsprachen nicht mehr dem heutigen Standard.
Sie wurden im Rahmen der Baumaßnahme durch neue DIN-gerechte Leuchten ersetzt, so dass sich
die Ausleuchtungssituation insgesamt verbessert hat.
Der aus dem Jahr 1888 stammende Mischwasserkanal wurde mit unterschiedlichen Verlegearten und
Rohrsystemen erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung bezieht. Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung,
Erneuerung und Veränderung des privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die
Erhebung von Grundbesitzabgaben für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser
Beitragserhebung unberührt.
Vorlage B 03/0124/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2018
Seite: 3/4
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Straße Krugenofen erfolgt als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe
c) SBS. Die Anteile der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand betragen gemäß §
4 Abs. 3 Ziffer 3 für die Teileinrichtungen
a) Fahrbahn
40 %
bei einer anrechenbaren Breite von 8,50 m
c) Parkstreifen/Parkstände
80 %
bei einer anrechenbaren Breite von durchschnittlich je 5,00 m
d) Gehweg
80 %
bei einer anrechenbaren Breite von durchschnittlich je 2,50 m
f) Beleuchtung
80 %
g) Oberflächenentwässerung
80 %
Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt
gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 9 SBS auf die Flächen
der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit.
Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die
Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0124/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2018
Seite: 4/4
Beitragssatzermittlung
Krugenofen
Straßenart: Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in der Fassung vom 11.12.2015. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie
die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstaben a), c), d), f), g) SBS.
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung (Beitragssatz A)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
a)
Fahrbahn
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
690.391,09 €
9,94 m
1,54 m
8,40 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 60 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 40 %)
d)
Gehweg
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
2,99 m
2,50 m
0,49 m
Beleuchtung
Ausbaukosten
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 20 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 80 %)
g)
106.962,00 €
64.177,20 €
42.784,80 €
392.448,68 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 20 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 80 %)
f)
-583.429,09 €
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 20 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 80 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
Summe städtischer Anteil
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
-64.314,33 €
328.134,35 €
65.626,87 €
262.507,48 €
25.015,58 €
25.015,58 €
5.003,12 €
20.012,46 €
169.293,66 €
169.293,66 €
33.858,73 €
135.434,93 €
629.405,59 €
168.665,92 €
460.739,67 €
Bauverwaltung
Seite 2
stadt aachen
Ermittlung des Beitragssatzes A
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der
Ermäßigungsregelung nach § 9 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Fahrbahn :
42.784,80 € :
83.102 m² =
0,51 €/m²
Gehweg :
262.507,48 € :
83.102 m² =
3,16 €/m²
20.012,46 € :
83.102 m² =
0,24 €/m²
Beleuchtung :
Oberflächenentwässerung :
135.434,93 € :
83.102 m² =
1,63 €/m²
____________
5,54 €/m²
(Beitragssatz)
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Parkstreifen / -stände (Beitragssatz B)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
c)
Parkstreifen / -stände
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
43.907,29 €
2,02 m
5,00 m
0,00 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 20 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 80 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
0,00 €
43.907,29 €
8.781,46 €
35.125,83 €
43.907,29 €
Summe städtischer Anteil
8.781,46 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
35.125,83 €
Ermittlung des Beitragssatzes B
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS auf die Flächen der durch die
Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Parkstreifen / -stände :
35.125,83 € :
83.829 m² =
0,42 €/m²
____________
0,42 €/m²
(Beitragssatz)