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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
315673.pdf
Größe
319 kB
Erstellt
10.10.18, 12:00
Aktualisiert
26.10.18, 03:13

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Finanzsteuerung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0121/WP17 öffentlich 10.10.2018 B 03/10 18. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 13.11.2018 04.12.2018 12.12.2018 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Finanzausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 18. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2019 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Finanzausschuss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 18. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2019 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Rat der Stadt: Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 18. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2019 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Vorlage B 03/0121/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 1/5 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Ertrag Fortgeschriebe- Ansatz 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung Finanzielle Auswirkungen: Ergeben sich nicht, da weiterhin Vollkostendeckung erwartet wird. Vorlage B 03/0121/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 2/5 Erläuterungen: Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der Regionetz GmbH (ehemals STAWAG) beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die Regionetz GmbH wahrgenommen. Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/10“ in Zusammenarbeit mit der Regionetz GmbH. Gebührenanpassung Es ist eine Gebührenanpassung erforderlich. Diese ist u.a. zurückzuführen auf steigende Personalkosten und sinkender Klärschlammmengen. Nach aktuellem Stand gibt es in der Stadt Aachen noch 42 Kleineinleiter. Dadurch verringert sich die abgefahrene Gesamtmenge des Klärschlamms signifikant. Hinzu kommt, dass vorhandene Kleinkläranlagen technisch auf den neuesten Stand gebracht wurden und hierdurch die Wartungs- und Entleerungsintervalle gestreckt werden. Folgende Mengen wurden für die Ermittlung des jährlichen Gebührensatzes zugrunde gelegt: Jahr Prognose tatsächliche Abfuhrmengen 2014 250 m³ 194,00 m³ 2015 260 m³ 205,00 m³ 2016 216 m³ 176,50 m³ 2017 200 m³ 129,50 m³ 2018 185 m³ 2019 140 m³ 92,50 m³ (Stand 30.06.2018) Die Abfuhrmenge für einen 4 Personenhaushalt von rund 8 m³ alle 2 Jahre entspricht einer jährlichen Gebühr von 418,16 € (8 m³ x 104,54 € 2 Jahre). Dem gegenüber stehen Schmutzwassergebühren für einen 4 Personenhaushalt in Höhe von derzeit rund 120 m³ x 2,89 €/ m³ = 346,80 € jährlich. Die anfallenden Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen übersteigen damit erstmalig die Schmutzwassergebühren. In der Gebührenkalkulation 2019 wurde die Überdeckung aus dem Jahr 2016 in Höhe von 849,76 € gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) berücksichtigt. Vorlage B 03/0121/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 3/5 Der bisherige Gebührensatz betrug 81,83 € / m³. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2019 ist ein Gebührensatz in Höhe von 104,54 € / m³ kostendeckend. Die Gebührenbedarfsberechnung 2019 einschl. Erläuterungen ist als Anlage beigefügt. Zu den einzelnen Kostenarten: Erstattungen an verbundenen Unternehmen: Der Abfuhrpreis ist konstant geblieben. Aufgrund der niedrigeren Abfuhrmenge verringern sich die Kosten um 11,90 % im Vergleich zum Jahr 2018. Erstattungen an Zweckverbänden: Der vom Wasserverband Eifel-Rur in Rechnung gestellte Preis von 7,30 € pro m3 für die Beseitigung von Grubeninhalten wird sich für 2019 nicht ändern. Durch die erwartete niedrigere Abfuhrmenge im Jahr 2019 sinken auch die Kosten für die Klärschlammbehandlung um 24,32 % im Vergleich zum Jahr 2018. Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen: Personalkosten: In den Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen sind die anteiligen Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag enthalten. Bei den Personalkosten handelt es sich um die anteiligen Personalkosten der mit der Entsorgungsaufgabe beauftragten Mitarbeiter der Regionetz GmbH. Hier liegt eine Erhöhung aufgrund der eingeplanten linearen Anpassung der Vergütung für 2019 vor. Des Weiteren sind in den Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen anteilige Personalkosten für Mitarbeiter der Stadt Aachen für den Aufgabenbereich der Kleinkläranlagen enthalten. Die Stelle wurde im Januar 2017 wieder besetzt. Hier wurden 10 % der Planpersonalkosten für 2019 für den Aufgabenbereich Kleinkläranlagen berücksichtigt. Die Personalkosten erhöhen sich aufgrund der eingeplanten linearen Anpassung der Vergütung für 2019. Vorlage B 03/0121/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 4/5 Die Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen für Personalkosten steigen insgesamt um 13,13 %. Sachkosten: In den Sachkosten sind Raumkosten, Geschäftskosten, Telekommunikationskosten und IT-Kosten der beauftragten Mitarbeiter der Regionetz GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen für Sachkosten sinken insgesamt um 19,46 % zum Jahr 2018. Überschuss-/Verlustausgleich: Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) müssen Kostenüberdeckungen innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von vier Jahren ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden. Das Gebührenjahr 2016 schloss mit einer Überdeckung in Höhe von 849,76 € ab. Die Überdeckung ist in die Gebührenkalkulation für das Gebührenjahr 2019 einbezogen worden. Entleerungsmenge: Aufgrund der Schließung von Kleinkläranlagen infolge von Kanalbaumaßnahmen und der entwässerungstechnischen Erschließung / Anbindung von Kleinsiedlungsgebieten haben sich die Abfuhrmengen verringert. Dies führt dazu, dass immer weniger Kleineinleiter die vorhandenen Kosten zu tragen haben. Für 2019 kann von einer weiteren Verringerung der Abfuhrmenge ausgegangen werden, so dass für 2019 mit einer 24,32 % geringeren Abfuhrmenge gerechnet werden kann. Aufgrund der tatsächlichen Abfuhrmengen im ersten Halbjahr 2018 (92,50 m³) wird für das Gebührenjahr 2019 eine Abfuhrmenge von 140 m³ prognostiziert. Die prognostizierte Abfuhrmenge sinkt somit im Vergleich zum Jahr 2018 um 24,32 %. Anlage/n: - Gebührenbedarfsberechnung 2019 - 18. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen vom Vorlage B 03/0121/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 5/5 Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen Veränderung in % zu Gebührenkalkulation 2018 2018 2019 52350000 Erstattungen an verb. Unternehmen 2.895,25 € 2.550,70 € -11,90% 52330000 Erstattungen an Zweckverbänden 1.350,50 € 1.022,00 € -24,32% 10.101,61 € 11.428,03 € 13,13% 600,97 € 484,00 € -19,46% 14.948,33 € 15.484,73 € 3,59% Kostenart 58110000 Aufw. aus intern. Leistungsbeziehungen Arbeitskosten 58110000 Aufw. aus intern. Leistungsbeziehungen Sachkosten Gesamtkosten 189,85 € Verrechnung Unterdeckung gem. § 6 II KAG -547,60% -849,76 € Verrechnung Überdeckung gem. § 6 II KAG 15.138,18 € 14.634,97 € -3,32% Entleerungsmenge 185 m³ 140 m³ -24,32% Einzelentleerung 81,83 € 104,54 € 27,75% Gebührenvorschlag: 81,83 € 104,54 € 27,75% Durch Gebühren zu deckende Kosten Kostenstruktur pro m³ Unternehmerlohn Klärschlammbehandlung Aufw. Aus intern. Leistungsbeziehungen Sachkosten Ausgleich Überschuss/Verlust BAB 2016 18,22 € 7,30 € 81,63 € 3,46 € -6,07 € Gesamt: 104,54 € Anteil in% 17,43% 6,98% 78,09% 3,31% -5,81% 100,00% Seite: 1/2 Entleerungsmengen ab 2006 Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Halbjahresmenge Jahresmenge 210,5 508,0 166,0 467,0 183,0 390,0 190,5 388,0 127,0 267,0 153,0 291,0 122,0 271,0 142,0 282,0 130,0 194,0 108,0 205,0 89,0 176,5 92,5 130,0 92,5 Prognose 216,0 200,0 185,0 140,0 Entleerungsmengen 600,0 500,0 qm 400,0 Halbjahresmengen Jahresmengen 300,0 Prognose 200,0 100,0 0,0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Jahr Seite: 2/2 18. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen vom Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), des § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am __________ folgenden Nachtrag beschlossen: 1. § 10 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: Die Gebühr für die Entsorgung von Kläreinrichtungen beträgt € 104,54/m3. 2. Dieser 18. Nachtrag tritt am 01.01.2019 in Kraft. Seite: 1/1