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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
316632.pdf
Größe
483 kB
Erstellt
19.10.18, 12:00
Aktualisiert
26.10.18, 03:15

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Finanzsteuerung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0125/WP17 öffentlich 19.10.2018 B 03/10 21. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen Hier: notwendige Anpassung der Gebührenhöhe Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 13.11.2018 04.12.2018 12.12.2018 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Finanzausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 21. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2019 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 21. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2019 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Der Rat der Stadt beschließt den 21. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2019 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Vorlage B 03/0125/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.10.2018 Seite: 1/6 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 20xx ff. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,06 € von 2,82 € auf 2,88 €. Erhöhung der Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser um 0,10 € von 1,62 € auf 1,72 €. Senkung der Niederschlagswassergebühr um 0,04 € von 1,05 € auf 1,01 €. Die zum 01.01.2019 vorgeschlagenen Gebührensätze sind nicht kostendeckend. Vorlage B 03/0125/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.10.2018 Seite: 2/6 In seiner Sitzung vom 18.09.2018, siehe hierzu auch Vorlage FB 20/0167/WP17, hat der Finanzausschuss beschlossen Niederschlagswassergebühren aus Nachforderungen für die Jahre vor 2015 dem Gebührenzahler auf dem Wege einer (politisch) gewollten Unterdeckung wieder zukommen zu lassen. Da es sich dabei ausschließlich um Nachveranlagungen aufgrund berichtigter Bemessungsgrundlagen bei der Niederschlagswassergebühr handelt, wird der festgestellte Betrag in Höhe von 1.127.994,47 € von den Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung der privaten Flächen abgezogen. Dadurch wird nicht nur eine erforderlich gewesene Erhöhung i.H.v. 0,05 € vermieden, sondern eine Senkung um 0,04 € herbei geführt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um einen einmaligen Effekt handelt, sodass im Folgejahr mit einer Gebührenerhöhung in Höhe von mindestens 0,09 € gerechnet werden muss. Auf dieser Grundlage sind in der Kanalgebührensatzung die Gebührensätze in § 3 Abs. 8, § 3a Abs. 3 sowie § 4 Abs. 6 zum 01.01.2019 wie folgt neu festzusetzen: Zu § 3 (8) Die Schmutzwassergebühr ist von € 2,82 auf € 2,88 zu erhöhen. Zu § 3a (3) Die Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser ist von € 1,62 auf € 1,72 zu erhöhen. Zu § 4 (6) Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,05 auf € 1,01 zu senken. Vorlage B 03/0125/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.10.2018 Seite: 3/6 Erläuterungen: Gebührenbedarfsberechnung 2019 Gebührenhöhe Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten in Höhe von 65.261.156,- € (siehe Anlage 2) ist eine Anpassung der Gebührentarife, wie vorstehend dargelegt, erforderlich. Der Frischwasserverbrauch als Kostenträger für SW wird sich voraussichtlich bei ca. 14.400.000 m³ halten. Der allgemeine Abwärtstrend der Frischwasserverbräuche zeigt sich derzeit stagnierend. Die versiegelten Flächen als Kostenträger für die Niederschlagswassergebühr werden aufgrund der stattgefundenen Überprüfung sowie fortlaufender Erschließungen weiterhin ansteigen (+ 200.000 m²). Insgesamt werden 2019 voraussichtlich 14.450.000 m² versiegelte Flächen veranlagt werden. Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden in der Summe um 1.878.456,- € steigen. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 2,96 %. Im Sonderposten Kanal steht für das Gebührenjahr 2019 lediglich ein Betrag in Höhe von maximal 400.000,- € zur Auflösung zur Verfügung, sodass eine Anhebung der Gebühren unvermeidbar ist. Betriebsführungsentgelt STAWAG Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde in Folge einer Überprüfung der vertraglichen Vereinbarungen wie nachfolgend erläutert angepasst: Gemäß der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel wird das BFE um 269.795,- € erhöht (+ 4,62%). Verantwortlich hierfür sind steigende Indices für Energie und steigende Tarifabschlüsse. Für die Reparatur undichter Kanalanschlussstutzen, die aufgrund eines historisch nicht ordnungsgemäß durchgeführten Anschlusses reparaturbedürftig sind, werden 238.000,- € eingeplant (+ 4,08%). Dadurch wird die Dichtheit des Kanalnetzes insgesamt verbessert. Aufgrund des wieder eingeführten Widerspruchsverfahrens im Bereich des KAG hat sich ein nicht unerheblicher Mehraufwand für notwendige differenzierte technische Stellungnahmen durch die Stawag ergeben. Ab 2019 wird dieser Mehraufwand mit 32.487,- € angesetzt (+ 0,56%) Die o.g. Aufgabenzuwächse wurden vorher zum Teil einzeln abgerechnet und werden nun in die Gesamtsumme des BFE integriert. Vorlage B 03/0125/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.10.2018 Seite: 4/6 Überflutungsschutz Aufgrund des fortlaufenden Klimawandels und der damit verbundenen Folgen, welche ein erhebliches Risiko für Menschen und Sachwerte darstellen, wird zukünftig ein Starkregenrisikomanagement unabdingbar sein. Dabei kommt den Kommunen eine Schlüsselrolle zu. Bei Regenwasser, das von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, handelt sich nach § 54 Abs. 1 WHG um Abwasser. Die Kommunen als Abwasserbeseitigungspflichtige sind somit für einen ausreichenden Überflutungsschutz zuständig. Nach § 54 Satz 7 LWG NRW (Landeswassergesetz NRW) ist eine Umlage der Kosten über die Abwassergebühren möglich. In einem ersten Projekt soll eine vereinfachte Gefährdungsabschätzung für das gesamte Aachener Stadtgebiet durchgeführt werden. Als Ergebnis wird eine Starkregengefahrenkarte mit einer detaillierten Gefährdungsabschätzung unter Einbeziehung aller relevanten Faktoren wie z.B. Oberflächenabfluss und Kanalnetzmodell angestrebt. Die Kosten für dieses Projekt werden auf ca. 120.000,- € geschätzt. Wasserverbandsbeitrag Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den von der Verbandsversammlung beschlossenen Veranlagungsregeln. Für 2019 beträgt der prognostizierte Beitrag für den Bereich Abwasserwesen ca. 26.850.000 € und sinkt somit um 107.000 € bzw. 0,4 %. Kalkulatorische Kosten Neben den notwendigen Investitionen zur Sanierung des Kanalnetzes und dem weiteren Ausbau des Kanalnetzes durch Erschließungen, ist der stark ansteigende Baupreisindex für Ortskanäle der Grund für die erhebliche Steigerung der Abschreibungen um 1.333.000 € auf insgesamt 13.550.000 €. Im Vergleich zum III. Quartal 2017 (Index Ortskanäle = 106,0) ist der Index zum III. Quartal 2018 (Index Ortskanäle = 112,8) um 6,8 Prozentpunkte gestiegen und liegt damit erheblich über dem allgemeinen Verbraucherpreisindex (+ 2,3%). Die kalkulatorischen Zinsen steigen bei weiterhin niedrigem Zinsniveau lediglich um 116.000 € auf insgesamt 16.600.000 €. Der kalkulatorische Zinssatz sinkt 2019 um 0,14 Prozentpunkte auf 5,67%. Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2018 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung 2019 gegenübergestellt, sodass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden. Vorlage B 03/0125/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.10.2018 Seite: 5/6 Auswirkungen Für einen 4 Personen-Musterhaushalt mit einem durchschnittlichen jährlichen Verbrauch in Höhe von 120 m³ Wasser, bedeutet die Erhöhung der Schmutzwassergebühren Mehrkosten in Höhe von 7,20 € jährlich. 120 m³ x 2,82 €/ m³ = 338,40 € jährlich (2018) 120 m³ x 2,88 €/ m³ = 345,60 € jährlich (2019) Anlage/n: 1. Entwicklung der Entwässerungsmengen ab 2009 2. Kostenübersicht 3. Kostenzuordnung 4. Entwurf des 21. Nachtrages zur Kanalgebührensatzung 5. Abwassergebühren im städteregionalen Vergleich Vorlage B 03/0125/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.10.2018 Seite: 6/6 Anlage 1 qm Niederschlagswasser 14.600.000 14.400.000 14.200.000 14.000.000 13.800.000 13.600.000 13.400.000 13.200.000 13.000.000 Ist-Fläche Prognose 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Jahr Schmutzwasser 16.000.000 15.000.000 cbm 14.000.000 13.000.000 Ist-Menge 12.000.000 Prognose 11.000.000 10.000.000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Jahr Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser 25.000 20.000 cbm Ist-Menge 15.000 Prognose 10.000 5.000 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 Anlage 2 Kanalbenutzungsgebühren 2019 Gebührenrelevante Kosten PSP 1-110102-900-9 2018 € Sachkonto 50110000 50120000 50220000 50320000 50510000 50610000 Dienstbezüge Beamte Entgelte tariflich Beschäftigte Tariflich Beschäftigte - Versorgungskasse Tariflich Beschäftigte - gesetzliche Sozialversicherung Zuführung f. Pensionsrückstellungen Zuführung f. Beihilferückstellungen +/- +/- € % 80.900 3.900 300 800 24.900 4.900 83.500 44.600 300 12.200 28.600 4.501 2.600 40.700 0 11.400 3.700 -399 3,21 0,00 0,00 0,00 14,86 -8,14 8.000 1.500 7.500 1.500 -500 0 -6,25 0,00 66.500 69.000 2.500 3,76 34.000 250.000 23.000 34.000 250.000 23.000 0 0 0 0,00 0,00 0,00 5.840.000 6.379.455 539.455 9,24 3.000 0 -3.000 -100,00 20.000 226.100 206.100 1.030,50 0 119.000 119.000 100,00 0 95.200 95.200 100,00 150.000 26.957.000 2.000 900 10.000 470.000 11.500 16.484.000 12.217.000 176.000 743.600 50.000 26.850.000 1.500 600 11.000 450.000 12.000 16.600.000 13.550.000 178.000 743.600 -100.000 -107.000 -500 -300 1.000 -20.000 500 116.000 1.333.000 2.000 0 -66,67 -0,40 -25,00 -33,33 10,00 -4,26 4,35 0,70 10,91 1,14 0,00 30.000 30.000 0 0,00 488.000 488.000 0 0,00 Zwischensumme 58110000 1.437.600 1.439.600 2.000 0,14 Ausgaben: 64.101.700 66.343.156 2.241.456 3,50 Abzüglich Einnahmen: Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (versch. aufgrund vertragl. Regelung) Verwaltungsgebühren Andere sonstige ordentliche Erträge (Rückzahlung von Abwasserabgaben) Erstattung von übrigen Bereichen (Kostenersatz für die Behandl. v. Fremdschlamm) Erstattungen von Gemeinden (Kostenanteil der Stadt Stolberg für ARA Brand) Erträge aus internen Leistungsbeziehnungen (Kostenerst. von 5811005 (KKA)) Einnahmen: 280.000 10.000 100 1.000 161.000 16.900 469.000 500.000 11.000 0 3.000 156.000 12.000 682.000 220.000 1.000 -100 2.000 -5.000 -4.900 213.000 0,00 78,57 10,00 -100,00 200,00 -3,11 -28,99 45,42 63.632.700 65.661.156 2.028.456 3,19 -250.000 -400.000 -150.000 63.382.700 65.261.156 1.878.456 52320000 Erstattungen an Gemeinden (Erstattung an Herzogenrath ("Zum blauen Stein")) 52320000 Erstattungen an Gemeinden (Erstattung von Kostenanteilen aus Vorjahren) 52330000 Erstattungen an Zweckverbände (Entsorgung Schlämme geschlossene Gruben) Erstattung an verb. Untern., Betlg. SoVer.(Erstellung der Unterlagen zur 52350000 Geb`berechnung) 52350000 Erstattungen an verbundene Unternehmen (Aufw. f. bew. Verm. STAWAG) 52380000 Erstattung an übrige Bereiche (Zuiveringschap Limburg/NL) Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens 52420000 (Betriebsführungsentgelt STAWAG) Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (Dichtheitsprüfung 52420000 städt. Kanäle in WSchG) Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (Inlinersanierungen52420000 Reparaturaufwand) 52420000 Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (Überflutungsschutz) Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (Erstüberprüfung 52420000 sonstige Ingenieurbauwerke nach DIN 1076) Unterh. d. Masch und techni. Anlagen (Aufwand für generelle 52520000 Entwässerungsplanung) 53790000 Zweckverbandsumlagen (Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur) 54130000 Aus.- und Fortbildung 54140000 Aufw. für übernommene Reisekosten 54310000 Geschäftsaufwendungen 54897770 Abwasserabgaben 54930000 Aufwendungen für Beiträge (Beiträge zu Verbänden und Vereinen) 55150000 Auf. aus internen Leistungsbez. ( kalk. Verzinsung des Anlagekapitals) 57199900 Abschreibungen 58110000 Auf. aus internen Leistungsbez. Erstattung von Kostenanteilen f.FB 61/73 58110000 Auf. aus internen Leistungsbez.(Verwaltungskostenbeitrag) Auf. aus internen Leistungsbez. (hier Grisu-Kosten für FB 11/4, Software für 58110000 Dichtheitsnachweise) 58110000 Auf. aus internen Leistungsbez. (Anteilm.Kosten "Ausbau u.Unterh.v.Gewässern") 43220000 43110000 45910000 44880000 44820000 48110000 2019 € Entnahme aus dem Sonderposten Kanal gem. § 6 Abs. 2 KAG Umzulegenden Kosten: 2,96 Anlage 3 Kanalbenutzungsgebühren 2018 endgültige Kostenzuordnung prozentuale Aufteilung der SW / RW-Anteile gem. Gutachten Ing.-Büro Berg v. 14.11.2016 a) Städt. Anteil für Straßenentwässerung 8.046.701 € b) Kostenanteil für Niederschlagswasser von priv. befestigten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen 15.754.043 € abzüglich (politisch) gewollter Unterdeckung gemäß Beschluss des Finanzausschusses vom 18.09.2018 -1.127.994 € Summe b) 14.626.049 c) Kostenanteil für Schmutzwasser 41.443.213 € d) Kostenanteil für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser 22.672.749 € 41.460.413 € 17.200 € 64.150.362 € Gebührensätze zu b) Regenwassergebühr: 14.626.049 14.450.000 1,0122 € z.Zt. 1,05 €/m² Senkung um 4 Cent auf 1,01 €/m² zu c) Schmutzwassergebühr: 41.460.413 14.400.000 2,8792 € z.Zt. 2,82 €/m³ Erhöhung um 6 Cent auf 2,88 €/m³ zu d) Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser 24.730.715 14.400.000 1,7174 € z.Zt. 1,62 €/m³ Erhöhung um 10 Cent auf 1,72 €/m³ Gebühreneinnahmen Geb.-Einnahmen alte Tarife Gebührenvorschlag: RW: 14.450.000 m² x 1,01 € 14.594.500 1,05 € 15.172.500 SW: 14.400.000 m³ x 2,88 € 41.472.000 2,82 € 40.608.000 10.000 m³ x 1,72 € Einnahmen: 17.200 56.083.700 1,62 € 16.200 55.796.700 n.bb.Abw.: Durch Kanalbenutzungsgebühren zu deckende Kosten (Ziff. b + c + d) 56.086.461 Unterdeckung -2.761 56.086.461 Unterdeckung -289.761 21. NACHTRAG zur Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung der Stadt Aachen vom _______________ Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), des § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ___________ folgenden Nachtrag beschlossen: 1. § 3 Absatz 8 erhält folgende Fassung: „Die Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 2,88. 2. § 3 a Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Die Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser beträgt je Kubikmeter € 1,72. 3. § 4 Absatz 6 erhält folgende Fassung: „Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Fläche € 1,01. 4. Inkrafttreten Dieser 21. Nachtrag tritt am 01.01.2019 in Kraft. Vergleich der Abwassergebühren in der StädteRegion Aachen - 2018 Stadt Alsdorf Baesweiler Eschweiler Herzogenrath Monschau Roetgen Simmerath Stolberg Würselen Schmutzwasser Niederschlagswasser 3,45 € 1,23 € 3,07 € 1,20 € 2,46 € 1,19 € 3,72 € 0,98 € 1,26 € 1,02 € kumuliert: 4,68 € 4,27 € 3,65 € 4,70 € 6,66 € 4,80 € 4,93 € 4,25 € 3,67 € 5,36 € 1,30 € 3,80 € 4,31 € 2,99 € 2,65 € 1,00 € 0,62 € Durchschnitt: 3,43 € 1,13 € 4,56 € Aachen 2018 Aachen 2019 2,82 € 2,88 € 1,05 € 1,01 € 3,87 € 3,89 € Bei der Durchschnittsberechnung wurden zur Nivellierung jeweils die höchsten bzw. niedrigsten Werte nicht mit einbezogen.