Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
316632.pdf
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483 kB
Erstellt
19.10.18, 12:00
Aktualisiert
26.10.18, 03:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0125/WP17
öffentlich
19.10.2018
B 03/10
21. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Aachen
Hier: notwendige Anpassung der Gebührenhöhe
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
13.11.2018
04.12.2018
12.12.2018
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Finanzausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 21.
Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2019 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 21. Nachtrages zur
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2019 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt beschließt den 21. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2019 sind Bestandteil des
Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Vorlage B 03/0125/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.10.2018
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
20xx ff.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,06 € von 2,82 € auf 2,88 €.
Erhöhung der Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser um 0,10 €
von 1,62 € auf 1,72 €.
Senkung der Niederschlagswassergebühr um 0,04 € von 1,05 € auf 1,01 €.
Die zum 01.01.2019 vorgeschlagenen Gebührensätze sind nicht kostendeckend.
Vorlage B 03/0125/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.10.2018
Seite: 2/6
In seiner Sitzung vom 18.09.2018, siehe hierzu auch Vorlage FB 20/0167/WP17, hat der
Finanzausschuss beschlossen Niederschlagswassergebühren aus Nachforderungen für die Jahre vor
2015 dem Gebührenzahler auf dem Wege einer (politisch) gewollten Unterdeckung wieder zukommen
zu lassen.
Da es sich dabei ausschließlich um Nachveranlagungen aufgrund berichtigter
Bemessungsgrundlagen bei der Niederschlagswassergebühr handelt, wird der festgestellte Betrag in
Höhe von 1.127.994,47 € von den Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung der privaten Flächen
abgezogen.
Dadurch wird nicht nur eine erforderlich gewesene Erhöhung i.H.v. 0,05 € vermieden, sondern eine
Senkung um 0,04 € herbei geführt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um
einen einmaligen Effekt handelt, sodass im Folgejahr mit einer Gebührenerhöhung in Höhe von
mindestens 0,09 € gerechnet werden muss.
Auf dieser Grundlage sind in der Kanalgebührensatzung die Gebührensätze in § 3 Abs. 8,
§ 3a Abs. 3 sowie § 4 Abs. 6 zum 01.01.2019 wie folgt neu festzusetzen:
Zu § 3 (8)
Die Schmutzwassergebühr ist von € 2,82 auf € 2,88 zu erhöhen.
Zu § 3a (3)
Die Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser ist von € 1,62 auf
€ 1,72 zu erhöhen.
Zu § 4 (6)
Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,05 auf € 1,01 zu senken.
Vorlage B 03/0125/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.10.2018
Seite: 3/6
Erläuterungen:
Gebührenbedarfsberechnung 2019
Gebührenhöhe
Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten in Höhe von 65.261.156,- € (siehe Anlage 2) ist eine
Anpassung der Gebührentarife, wie vorstehend dargelegt, erforderlich.
Der Frischwasserverbrauch als Kostenträger für SW wird sich voraussichtlich bei ca. 14.400.000 m³
halten. Der allgemeine Abwärtstrend der Frischwasserverbräuche zeigt sich derzeit stagnierend.
Die versiegelten Flächen als Kostenträger für die Niederschlagswassergebühr werden aufgrund der
stattgefundenen Überprüfung sowie fortlaufender Erschließungen weiterhin ansteigen (+ 200.000 m²).
Insgesamt werden 2019 voraussichtlich 14.450.000 m² versiegelte Flächen veranlagt werden.
Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden in der Summe um 1.878.456,- €
steigen. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 2,96 %.
Im Sonderposten Kanal steht für das Gebührenjahr 2019 lediglich ein Betrag in Höhe von maximal
400.000,- € zur Auflösung zur Verfügung, sodass eine Anhebung der Gebühren unvermeidbar ist.
Betriebsführungsentgelt STAWAG
Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde in Folge einer
Überprüfung der vertraglichen
Vereinbarungen wie nachfolgend erläutert angepasst:
Gemäß der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel wird das BFE um 269.795,- € erhöht (+ 4,62%).
Verantwortlich hierfür sind steigende Indices für Energie und steigende Tarifabschlüsse.
Für
die
Reparatur
undichter
Kanalanschlussstutzen,
die
aufgrund
eines
historisch
nicht
ordnungsgemäß durchgeführten Anschlusses reparaturbedürftig sind, werden 238.000,- € eingeplant
(+ 4,08%).
Dadurch wird die Dichtheit des Kanalnetzes insgesamt verbessert.
Aufgrund des wieder eingeführten Widerspruchsverfahrens im Bereich des KAG hat sich ein nicht
unerheblicher Mehraufwand für notwendige differenzierte technische Stellungnahmen durch die
Stawag ergeben. Ab 2019 wird dieser Mehraufwand mit 32.487,- € angesetzt (+ 0,56%)
Die o.g. Aufgabenzuwächse wurden vorher zum Teil einzeln abgerechnet und werden nun in die
Gesamtsumme des BFE integriert.
Vorlage B 03/0125/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.10.2018
Seite: 4/6
Überflutungsschutz
Aufgrund des fortlaufenden Klimawandels und der damit verbundenen Folgen, welche ein erhebliches
Risiko für Menschen und Sachwerte darstellen, wird zukünftig ein Starkregenrisikomanagement
unabdingbar sein. Dabei kommt den Kommunen eine Schlüsselrolle zu. Bei Regenwasser, das von
bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, handelt sich nach § 54 Abs. 1 WHG um
Abwasser. Die Kommunen als Abwasserbeseitigungspflichtige sind somit für einen ausreichenden
Überflutungsschutz zuständig. Nach § 54 Satz 7 LWG NRW (Landeswassergesetz NRW) ist eine
Umlage der Kosten über die Abwassergebühren möglich. In einem ersten Projekt soll eine
vereinfachte Gefährdungsabschätzung für das gesamte Aachener Stadtgebiet durchgeführt werden.
Als Ergebnis wird eine Starkregengefahrenkarte mit einer detaillierten Gefährdungsabschätzung unter
Einbeziehung aller relevanten Faktoren wie z.B. Oberflächenabfluss und Kanalnetzmodell angestrebt.
Die Kosten für dieses Projekt werden auf ca. 120.000,- € geschätzt.
Wasserverbandsbeitrag
Der
an
den
Wasserverband
(WVER)
zu
zahlende
Beitrag
ergibt
sich
aus
den
wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den von der Verbandsversammlung beschlossenen
Veranlagungsregeln.
Für 2019 beträgt der prognostizierte Beitrag für den Bereich Abwasserwesen ca. 26.850.000 € und
sinkt somit um 107.000 € bzw. 0,4 %.
Kalkulatorische Kosten
Neben den notwendigen Investitionen zur Sanierung des Kanalnetzes und dem weiteren Ausbau des
Kanalnetzes durch Erschließungen, ist der stark ansteigende Baupreisindex für Ortskanäle der Grund
für die erhebliche Steigerung der Abschreibungen um 1.333.000 € auf insgesamt 13.550.000 €.
Im Vergleich zum III. Quartal 2017 (Index Ortskanäle = 106,0) ist der Index zum III. Quartal 2018
(Index Ortskanäle = 112,8) um 6,8 Prozentpunkte gestiegen und liegt damit erheblich über dem
allgemeinen Verbraucherpreisindex (+ 2,3%).
Die kalkulatorischen Zinsen steigen bei weiterhin niedrigem Zinsniveau lediglich um 116.000 € auf
insgesamt 16.600.000 €.
Der kalkulatorische Zinssatz sinkt 2019 um 0,14 Prozentpunkte auf 5,67%.
Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2018 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung
2019 gegenübergestellt, sodass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden.
Vorlage B 03/0125/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.10.2018
Seite: 5/6
Auswirkungen
Für einen 4 Personen-Musterhaushalt mit einem durchschnittlichen jährlichen Verbrauch in Höhe von
120 m³ Wasser, bedeutet die Erhöhung der Schmutzwassergebühren Mehrkosten in Höhe von 7,20 €
jährlich.
120 m³ x 2,82 €/ m³ = 338,40 € jährlich (2018)
120 m³ x 2,88 €/ m³ = 345,60 € jährlich (2019)
Anlage/n:
1. Entwicklung der Entwässerungsmengen ab 2009
2. Kostenübersicht
3. Kostenzuordnung
4. Entwurf des 21. Nachtrages zur Kanalgebührensatzung
5. Abwassergebühren im städteregionalen Vergleich
Vorlage B 03/0125/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.10.2018
Seite: 6/6
Anlage 1
qm
Niederschlagswasser
14.600.000
14.400.000
14.200.000
14.000.000
13.800.000
13.600.000
13.400.000
13.200.000
13.000.000
Ist-Fläche
Prognose
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Jahr
Schmutzwasser
16.000.000
15.000.000
cbm
14.000.000
13.000.000
Ist-Menge
12.000.000
Prognose
11.000.000
10.000.000
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Jahr
Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser
25.000
20.000
cbm
Ist-Menge
15.000
Prognose
10.000
5.000
0
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
2015
2016
2017
2018
2019
Anlage 2
Kanalbenutzungsgebühren 2019
Gebührenrelevante Kosten
PSP 1-110102-900-9
2018
€
Sachkonto
50110000
50120000
50220000
50320000
50510000
50610000
Dienstbezüge Beamte
Entgelte tariflich Beschäftigte
Tariflich Beschäftigte - Versorgungskasse
Tariflich Beschäftigte - gesetzliche Sozialversicherung
Zuführung f. Pensionsrückstellungen
Zuführung f. Beihilferückstellungen
+/-
+/-
€
%
80.900
3.900
300
800
24.900
4.900
83.500
44.600
300
12.200
28.600
4.501
2.600
40.700
0
11.400
3.700
-399
3,21
0,00
0,00
0,00
14,86
-8,14
8.000
1.500
7.500
1.500
-500
0
-6,25
0,00
66.500
69.000
2.500
3,76
34.000
250.000
23.000
34.000
250.000
23.000
0
0
0
0,00
0,00
0,00
5.840.000
6.379.455
539.455
9,24
3.000
0
-3.000
-100,00
20.000
226.100
206.100
1.030,50
0
119.000
119.000
100,00
0
95.200
95.200
100,00
150.000
26.957.000
2.000
900
10.000
470.000
11.500
16.484.000
12.217.000
176.000
743.600
50.000
26.850.000
1.500
600
11.000
450.000
12.000
16.600.000
13.550.000
178.000
743.600
-100.000
-107.000
-500
-300
1.000
-20.000
500
116.000
1.333.000
2.000
0
-66,67
-0,40
-25,00
-33,33
10,00
-4,26
4,35
0,70
10,91
1,14
0,00
30.000
30.000
0
0,00
488.000
488.000
0
0,00
Zwischensumme 58110000
1.437.600
1.439.600
2.000
0,14
Ausgaben:
64.101.700
66.343.156
2.241.456
3,50
Abzüglich Einnahmen:
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (versch. aufgrund vertragl. Regelung)
Verwaltungsgebühren
Andere sonstige ordentliche Erträge (Rückzahlung von Abwasserabgaben)
Erstattung von übrigen Bereichen (Kostenersatz für die Behandl. v. Fremdschlamm)
Erstattungen von Gemeinden (Kostenanteil der Stadt Stolberg für ARA Brand)
Erträge aus internen Leistungsbeziehnungen (Kostenerst. von 5811005 (KKA))
Einnahmen:
280.000
10.000
100
1.000
161.000
16.900
469.000
500.000
11.000
0
3.000
156.000
12.000
682.000
220.000
1.000
-100
2.000
-5.000
-4.900
213.000
0,00
78,57
10,00
-100,00
200,00
-3,11
-28,99
45,42
63.632.700
65.661.156
2.028.456
3,19
-250.000
-400.000
-150.000
63.382.700
65.261.156
1.878.456
52320000 Erstattungen an Gemeinden (Erstattung an Herzogenrath ("Zum blauen Stein"))
52320000 Erstattungen an Gemeinden (Erstattung von Kostenanteilen aus Vorjahren)
52330000 Erstattungen an Zweckverbände (Entsorgung Schlämme geschlossene Gruben)
Erstattung an verb. Untern., Betlg. SoVer.(Erstellung der Unterlagen zur
52350000 Geb`berechnung)
52350000 Erstattungen an verbundene Unternehmen (Aufw. f. bew. Verm. STAWAG)
52380000 Erstattung an übrige Bereiche (Zuiveringschap Limburg/NL)
Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens
52420000 (Betriebsführungsentgelt STAWAG)
Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (Dichtheitsprüfung
52420000 städt. Kanäle in WSchG)
Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (Inlinersanierungen52420000 Reparaturaufwand)
52420000 Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (Überflutungsschutz)
Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (Erstüberprüfung
52420000 sonstige Ingenieurbauwerke nach DIN 1076)
Unterh. d. Masch und techni. Anlagen (Aufwand für generelle
52520000 Entwässerungsplanung)
53790000 Zweckverbandsumlagen (Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur)
54130000 Aus.- und Fortbildung
54140000 Aufw. für übernommene Reisekosten
54310000 Geschäftsaufwendungen
54897770 Abwasserabgaben
54930000 Aufwendungen für Beiträge (Beiträge zu Verbänden und Vereinen)
55150000 Auf. aus internen Leistungsbez. ( kalk. Verzinsung des Anlagekapitals)
57199900 Abschreibungen
58110000 Auf. aus internen Leistungsbez. Erstattung von Kostenanteilen f.FB 61/73
58110000 Auf. aus internen Leistungsbez.(Verwaltungskostenbeitrag)
Auf. aus internen Leistungsbez. (hier Grisu-Kosten für FB 11/4, Software für
58110000 Dichtheitsnachweise)
58110000 Auf. aus internen Leistungsbez. (Anteilm.Kosten "Ausbau u.Unterh.v.Gewässern")
43220000
43110000
45910000
44880000
44820000
48110000
2019
€
Entnahme aus dem Sonderposten Kanal
gem. § 6 Abs. 2 KAG
Umzulegenden Kosten:
2,96
Anlage 3
Kanalbenutzungsgebühren 2018
endgültige Kostenzuordnung
prozentuale Aufteilung der SW / RW-Anteile gem. Gutachten Ing.-Büro Berg v. 14.11.2016
a)
Städt. Anteil für Straßenentwässerung
8.046.701 €
b)
Kostenanteil für Niederschlagswasser von
priv. befestigten und an die Kanalisation
angeschlossenen Flächen
15.754.043 €
abzüglich (politisch) gewollter Unterdeckung gemäß
Beschluss des Finanzausschusses vom 18.09.2018
-1.127.994 €
Summe b)
14.626.049
c)
Kostenanteil für Schmutzwasser
41.443.213 €
d)
Kostenanteil für nicht behandlungsbedürftiges
Abwasser
22.672.749 €
41.460.413 €
17.200 €
64.150.362 €
Gebührensätze
zu b)
Regenwassergebühr:
14.626.049
14.450.000
1,0122 €
z.Zt.
1,05 €/m²
Senkung um 4 Cent auf 1,01 €/m²
zu c)
Schmutzwassergebühr:
41.460.413
14.400.000
2,8792 €
z.Zt.
2,82 €/m³
Erhöhung um 6 Cent auf 2,88 €/m³
zu d)
Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges
Abwasser
24.730.715
14.400.000
1,7174 €
z.Zt.
1,62 €/m³
Erhöhung um 10 Cent auf 1,72 €/m³
Gebühreneinnahmen
Geb.-Einnahmen
alte Tarife
Gebührenvorschlag:
RW:
14.450.000 m²
x
1,01 €
14.594.500
1,05 €
15.172.500
SW:
14.400.000 m³
x
2,88 €
41.472.000
2,82 €
40.608.000
10.000 m³
x
1,72 €
Einnahmen:
17.200
56.083.700
1,62 €
16.200
55.796.700
n.bb.Abw.:
Durch Kanalbenutzungsgebühren
zu deckende Kosten (Ziff. b + c + d)
56.086.461
Unterdeckung
-2.761
56.086.461
Unterdeckung
-289.761
21. NACHTRAG
zur Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung der Stadt Aachen
vom _______________
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), des § 54 des Wassergesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni
1995 (GV. NRW. S. 926) sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat
der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ___________ folgenden Nachtrag beschlossen:
1.
§ 3 Absatz 8 erhält folgende Fassung:
„Die Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 2,88.
2.
§ 3 a Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser beträgt je Kubikmeter € 1,72.
3.
§ 4 Absatz 6 erhält folgende Fassung:
„Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Fläche € 1,01.
4.
Inkrafttreten
Dieser 21. Nachtrag tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Vergleich der Abwassergebühren in der StädteRegion Aachen - 2018
Stadt
Alsdorf
Baesweiler
Eschweiler
Herzogenrath
Monschau
Roetgen
Simmerath
Stolberg
Würselen
Schmutzwasser Niederschlagswasser
3,45 €
1,23 €
3,07 €
1,20 €
2,46 €
1,19 €
3,72 €
0,98 €
1,26 €
1,02 €
kumuliert:
4,68 €
4,27 €
3,65 €
4,70 €
6,66 €
4,80 €
4,93 €
4,25 €
3,67 €
5,36 €
1,30 €
3,80 €
4,31 €
2,99 €
2,65 €
1,00 €
0,62 €
Durchschnitt:
3,43 €
1,13 €
4,56 €
Aachen 2018
Aachen 2019
2,82 €
2,88 €
1,05 €
1,01 €
3,87 €
3,89 €
Bei der Durchschnittsberechnung wurden zur Nivellierung jeweils die höchsten bzw. niedrigsten
Werte nicht mit einbezogen.