Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
316204.pdf
Größe
6,9 MB
Erstellt
16.10.18, 12:00
Aktualisiert
26.10.18, 03:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Dezernat II
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0312/WP17
öffentlich
16.10.2018
36/401
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 2. Fortschreibung –
Entwurf
a) Stellungnahme der Stadt Aachen zum Berichtsentwurf der
Bezirksregierung Köln
b) Ratsantrag Nr. 395/17 Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktionen
von CDU und SPD vom
11.09.2018 Luftreinhaltung ASEAG-Flotte mit SCRT-Filtern
nachrüsten
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
13.11.2018
13.11.2018
14.11.2018
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Mobilitätsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK):
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. Er begrüßt das für Aachen positive Ergebnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die
Verwaltung wie folgt zu beauftragen:
Gegenüber der planaufstellenden Behörde wird das grundsätzliche Einverständnis mit dem
Ergebnis des LRP-Entwurfs und die Verbindlichkeit der Schlüsselmaßnahmen (KM 1 bis 3)
erklärt.
Bzgl. der Thematik der Fahrverbote wird eine Eingabe der Stadt im Sinne der Ausführungen in
der Vorlage gemacht.
Bzgl. der Maßnahme MM 1 des LRP 2015 (Parkraumbewirtschaftung und Jobticket bei den
Landesbehörden) wird ein verbindlicher Zeitplan vom Land eingefordert.
Beschlussvorschlag für den Mobilitätsausschuss und AVV-Beirat (MoA):
Der Mobilitätsausschuss und AVV-Beirat nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er begrüßt das für Aachen positive Ergebnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung
wie folgt zu beauftragen:
Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2018
Seite: 1/11
Gegenüber der planaufstellenden Behörde wird das grundsätzliche Einverständnis mit dem
Ergebnis des LRP-Entwurfs und die Verbindlichkeit der Schlüsselmaßnahmen (KM 1 bis 3)
erklärt.
Bzgl. der Thematik der Fahrverbote wird eine Eingabe der Stadt im Sinne der Ausführungen in
der Vorlage gemacht.
Bzgl. der Maßnahme MM 1 des LRP 2015 (Parkraumbewirtschaftung und Jobticket bei den
Landesbehörden) wird ein verbindlicher Zeitplan vom Land eingefordert.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er begrüßt
das für Aachen positive Ergebnis und beauftragt, entsprechend den Empfehlungen von AUK und
MoA, die Verwaltung wie folgt:
Gegenüber der planaufstellenden Behörde wird das grundsätzliche Einverständnis mit dem
Ergebnis des LRP-Entwurfs und die Verbindlichkeit der Schlüsselmaßnahmen (KM 1 bis 3)
erklärt.
Bzgl. der Thematik der Fahrverbote wird eine Eingabe der Stadt im Sinne der Ausführungen in
der Vorlage gemacht.
Bzgl. der Maßnahme MM 1 des LRP 2015 (Parkraumbewirtschaftung und Jobticket bei den
Landesbehörden) wird ein verbindlicher Zeitplan vom Land eingefordert.
Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2018
Seite: 2/11
Finanzielle Auswirkungen
JA
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
NEIN
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
bedarf (alt)
20xx ff.
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
20xx ff.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Für das Jahr 2019 sind im vorliegenden Haushaltsplanentwurf insgesamt 3,9 Mio. Euro für das
„Maßnahmenpaket Dieselgipfel“ bzw. Maßnahmen zur Luftreinhaltung verankert.
Details: siehe auch Kapitel 3. Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2019; Seiten 52 bis 54 sowie die
jeweiligen Haushaltsansätze im Einzelnen.
Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2018
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Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2018
Seite: 4/11
Erläuterungen:
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen,
2. Fortschreibung – Entwurf
a) Stellungnahme der Stadt Aachen zum Planentwurf der Bezirksregierung Köln
I.
Luftreinhaltung in Aachen – Vorbemerkungen/Historie
Zentrales Anliegen der Luftreinhaltung ist der Gesundheitsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger.
Folgerichtig stellt die Reinhaltung der Luft für die Kur- und Badestadt Aachen seit Jahrzehnten ein
bedeutendes, umweltpolitisches Ziel dar. Stets galt es dabei, die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt
und die Erreichbarkeit für Handel, Unternehmen und Gäste im Sinne einer lebendigen und
lebenswerten Stadt „im Auge zu behalten“. Ziel des sog. „Aachener Weg“ in der Luftreinhaltung war
und ist, zukunftsfähige Mobilität zu gestalten. Anstelle von Fahrverboten setzte die Stadt von Beginn
an auf Innovation, Kreativität, Kooperation und freiwillige Selbstverpflichtung.
Mit der Aufstellung des „Luftreinhalte- und Aktionsplan für das Stadtgebiet Aachen“ (kurz: LRP) durch
die federführend zuständige Bezirksregierung Köln im Jahr 2009 wurde ein erstes umfangreiches
Paket geschnürt. Durch eine Vielzahl ineinandergreifender Maßnahmen soll der motorisierte
Individualverkehr (MIV) reduziert oder durch emissionsarme Antriebsarten ersetzt, der Umweltverbund
(ÖPNV, Bahn, Radverkehr, CarSharing, zu Fuß gehen) gestärkt und die Hausbrandemissionen
gemindert werden. Das Maßnahmenpaket aus 2009 hat integrativen und interdisziplinären Charakter
und unterstützt neben der Verbesserung der Luftqualität auch die Lärmminderung und den
Klimaschutz.
In der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans in 2015 wurde diese Strategie mit neuen
Schwerpunkten weitergeführt. Jedoch wurde seitens der Bezirksregierung Köln die Einführung einer
grünen Umweltzone ab 01.02.2016 gefordert und schließlich auferlegt.
Aktuell wird - trotz erkennbarer Minderungstrends in Bezug auf Stickstoffdioxid (NO2) - der
maßgebende Grenzwert von 40 µg/m³ NO2 im Jahresmittel noch nicht an allen Messpunkten in
Aachen eingehalten. An einigen Belastungsschwerpunkten liegt er (Stand 2017) bei ca. 50 µg/m³.
Viele Städte und Gemeinden in NRW haben eine vergleichbare Situation. Der Deutsche Städtetag
beklagte hier zu Recht, dass zahlreiche, durch die Kommunen nicht zu verantwortende Faktoren,
insbesondere aber die Ende 2016 auch in Deutschland in den Fokus gerückte Diesel-Affäre, die Lage
vieler Großstädte verschärft oder sogar ausgelöst hätten.
Unabhängig davon fordert das EU-Recht, den NO2-Wert weiter zu senken. Die Stadt entwickelte dazu
den Aachener Weg weiter und plant mit der 2. Fortschreibung 2019 des LRP, wirksame Maßnahmen
schnell und effizient umzusetzen.
Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2018
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Indes klagt die Deutsche Umwelthilfe (kurz: DUH) auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans unter
Einbezug von Fahrverboten. Erstinstanzlich verurteilte das Verwaltungsgericht (VG) Aachen das
beklagte Land NRW am 08.06.2018 „den Luftreinhalteplan für Aachen so fortzuschreiben, dass dieser
unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von
Fahrverboten zum 01.01.2019 die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung“ des
Grenzwertes enthält. Die Stadt hat als Beigeladene des Verfahrens ebenso die zugelassene Berufung
eingelegt wie das beklagte Land NRW. Dieses erstinstanzliche Urteil verpflichtet nach Auffassung der
Stadt nicht zur Verhängung von Fahrverboten, sofern andere geeignete Maßnahmen ergriffen werden
können. Diese Auslegung folgt der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)
vom 27. Februar 2018, wonach (Diesel-)Fahrverbote nur als „Ultima Ratio“ und unter enger Einhaltung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig sind.
II.
Aktuelle Aktivitäten (Erfolge) der Stadt
Zur Minderung der NO2-Belastung und vor dem Hintergrund drohender Fahrverbote hat die Stadt im
ersten Halbjahr 2018 einen sog. Masterplan (Green City Plan) aufgestellt. Im Masterplan werden
Kernaussagen vorliegender Konzepte und langjähriger Strategien zur nachhaltigen Mobilitäts- und
Verkehrsentwicklung aufgegriffen, analysiert, integriert und weiterentwickelt. Im Fokus stehen
Maßnahmen, die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden und nachweislich einen wirksamen Beitrag
zur Verbesserung der Luftqualität liefern können.
Der Masterplan, der insoweit auch als Grundlage für die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans
2019 dient, identifiziert drei Schlüsselmaßnahmen, um den NO2-Grenzwert bis 2020 einzuhalten:
Nachrüstung der ASEAG-Busflotte mit SCRT-Filter (Der Auftrag wurde bereits erteilt, schon in
Kürze werden die ersten nachgerüsteten Busse im Linienbetrieb eingesetzt.),
Reduzierung der Parksuchverkehre (Anpassung Parkgebühren) sowie
Änderung des Nahverkehrsplans mit Festlegung erhöhter Qualitätsanforderungen an die
Abgasstandards der Busflotten von ASEAG und Subunternehmen.
Die Verwaltung hat sich in den vergangenen Monaten engagiert dafür eingesetzt, diese
Schlüsselmaßnahmen bei den beteiligten Handlungsträgern zur zeitnahen Umsetzungsreife zu
bringen, die entsprechenden Finanzmittel einzuwerben, notwendige Eigenmittel bereitzustellen und
nicht zuletzt durch intensive Verhandlungen mit der Bezirksregierung Köln, diese Maßnahmen in den
Prozess der LRP-Fortschreibung als Alternative zu Fahrverbotsszenarien einzubringen. Dieser
Prozess hat mit dem vorliegenden Berichtsentwurf und dem vorläufigen Abwägungsergebnis einen
positiven Ausgang gefunden.
Neben den Schlüsselmaßnahmen können auch die anderen im Masterplan betrachteten Maßnahmen
wie Sanierung und Ausbau der Radinfrastruktur, Ausbau der Elektromobilität durch Elektrifizierung
von Bus- und Dienstfahrzeug-Flotten, Verstärkung der (halb-) öffentlichen Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsflüsse im motorisierten Verkehr (z.B.
durch vollkontinuierliche Datenerfassung und darauf angepasster Verkehrslenkung) u.v.m. wichtige
Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2018
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Beiträge zur Reduzierung der NO2-Belastung liefern. Diese Bausteine dürfen nicht vernachlässigt
werden, auch wenn sie nicht von heute auf morgen realisiert werden können.
Die Arbeitsweise der vielen beteiligten Verwaltungsbereiche und externen Partner (u.a. ASEAG,
Gutachter, FH Aachen etc.) entsprach dabei der einer Task Force, um unter hohem zeitlichen Druck
ein den EU-Anforderungen der Luftreinhaltung Rechnung tragendes und durch konsequente
Einbindung von Landes- und Bundesförderprogrammen auch finanzierbares Gesamtkonzept für eine
zukunftsfähige, saubere Stadtmobilität zu entwerfen.
III.
Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen - Verfahrensablauf
Angesichts anhaltender Grenzwertüberschreitungen beim Luftschadstoff NO2 ist die Bezirksregierung
Köln nach § 47 BImSchG - als zuständige, planaufstellende Behörde - verpflichtet, den
Luftreinhalteplan Aachen fortzuschreiben. Ferner wird durch die Klage der DUH und das am 08. Juni
2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen gefordert, ein Gesamtkonzept mit geeigneten
Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes aufzustellen.
Mit diesem Ziel wurde der vorliegende Bericht „Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 2.
Fortschreibung – Entwurf“ erstellt. Der Prozess wurde intensiv durch die Stadt Aachen begleitet (siehe
auch Ausführungen unter II.) und das Thema in zwei Sitzungen der Projektgruppe (Mai 2017 und
September 2018) diskutiert.
Der im Ergebnis für die Stadt Aachen positive Planentwurf in seiner jetzigen Form ist der Verwaltung
seit dem 12.10.2018 bekannt und liegt vom 15. Oktober 2018 bis zum 15. November 2018 (bei der
Stadt und der Bezirksregierung) öffentlich aus. Ergänzend ist er im Internet abrufbar. Die Frist zur
Eingabe von Stellungnahmen endet am 29. November 2018. Geplant ist, dass der neue LRP zum
01.01.2019 in Kraft tritt.
Auch die Stadt Aachen ist als betroffene Gebietskörperschaft berechtigt, Eingaben zu machen. Vor
diesem Hintergrund wurde der vorliegende Bericht durch die Fachverwaltung gesichtet und bewertet.
IV.
Stellungnahme zum Planentwurf der Bezirksregierung Köln
Der Entwurf zur zweiten Fortschreibung des Aachener Luftreinhalteplans gliedert sich in 11 Kapitel.
Die Stellungnahme der Verwaltung orientiert sich an dieser Struktur und setzt sich im Folgenden
kapitelbezogen mit relevanten Gesichtspunkten auseinander.
In Kapitel 2 (S. 6-17) wird im Wesentlichen die Ausgangssituation, insbesondere auch die
Entwicklung der Messwerte in Aachen beschrieben. Die Feinstaubbelastung konnte mit den
bisherigen Maßnahmen des LRP 2009 und 2015 auf ein deutlich niedrigeres und EU-konformes Maß
gesenkt werden, so dass der vorliegende Bericht nur noch auf den Luftschadstoff Stickstoffdioxid
Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2018
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(NO2) abzielt. Die konkreten Messwerte finden sich auf Seite 14 des Berichts (S. 16 des pdf); insoweit
wird auf eine separate Erläuterung in der Vorlage verzichtet. Die erhobenen Werte basieren auf
Messungen des LANUV und der Stadt. Insgesamt zeigt sich eine abnehmende Tendenz der NO2Belastung in Aachen, jedoch wird der maßgebende EU-Grenzwert von 40 µg/m³ bis dato an den
benannten
Stellen
(außer
Hintergrundstation
Burtscheid)
nicht
eingehalten.
An
zentralen
Belastungsschwerpunkten (sog. Hot-Spots) liegt der Wert mit 50 µg/m³ und mehr sogar deutlich
darüber.
In Kapitel 3 (Ursachen für die Grenzwertüberschreitung, S. 18-33) werden die Quellenbeiträge, die
zu den erkannten Grenzwertüberschreitungen führen, ermittelt. Der lokale Kfz-Verkehr wird als
Hauptverursacher bzw. -ansatzpunkt für Minderungsmaßnahmen identifiziert. Andere Quelle wie
Gewerbe/Industrie oder Hausbrand sind nur von sekundärer Bedeutung.
Kapitel 4 (S. 33-37) erfasst die Trendprognose zum Jahr 2020 ohne weitergehende Maßnahmen.
Die Darstellungen sind nachvollziehbar, die Ergebnisse plausibel.
In Kapitel 5 (Gesamtkonzept zur NO2-Minderung, S. 38-57) werden zunächst die Beiträge zur
Luftreinhaltung auf EU-, Bundes- und Landesebene dargelegt. Hier ist seitens der Verwaltung
anzumerken, dass mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020“ des Bundes und der
Landesförderkulisse
„KommunalerKlimaschutz.NRW
–
Sonderförderbereich
Emissionsfreie
Innenstadt“ wichtige Impulse gesetzt und relevante Fördertöpfe für die Kommunen eröffnet wurden.
Gleichwohl sind die Programme in Teilen nur schleppend angelaufen, teilweise mit wenig
befriedigenden Förderquoten ausgestattet und in der konkreten Abwicklung recht formalistisch.
Mit Blick auf die vom Land NRW und vom Umweltministerium seit Jahren propagierte Vorbildfunktion
(siehe auch Klimaschutzplan NRW) fordert die Stadt für die 2. LRP-Fortschreibung 2019 (endlich)
einen klaren, kurzfristigen und verbindlichen Umsetzungsfahrplan der schon im LRP 2009
verankerten und 2015 bestätigten Maßnahmen MM 1 „Einführung von Parkraumbewirtschaftung
und Jobticket bei den in Aachen ansässigen Landesbehörden“. Das Land NRW ist der größte
Arbeitgeber im Stadtgebiet. Die längst überfällige Einführung von Parkraumbewirtschaftung und
Jobticket
bei
den
Landeseinrichtungen
–
bei
der
Stadtverwaltung
seit
Jahren
eine
Selbstverständlichkeit - wird einen notwendigen Impuls zur Luftreinhaltung aber auch zur Solidarität
leisten. Der eingeforderte Fahrplan für Maßnahme MM1 sollte daher Eingang in den LRP-Bericht
finden.
Weiterhin muss festgestellt werden, dass die von Seiten des Städtetags beim Bund energisch
eingeforderten
und
von
der
Fachverwaltung
von
Beginn
an
favorisierten
strukturellen
Neujustierungen zur Stärkung umweltverträglicher (Stadt-)Mobilität nach wie vor nicht auf den
Weg gebracht wurden. Statt Fahrverbotszonen empfehlen Umwelt- und Mobilitätsfachleute seit Jahren
die:
stärkere und kontinuierliche Förderung des ÖPNV,
Anpassung der Dieselbesteuerung,
Neujustierung bzw. Abschaffung des Dienstwagenprivilegs.
Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2018
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Diese Maßnahmen können ausschließlich auf Bundesebene angeschoben werden.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Bund nach Auffassung der Verwaltung die
Automobilindustrie, stärker in die Pflicht nehmen sollte.
In
Kapitel
5.2
werden
lokale
Ansatzpunkte
zur
NO2-Minderung
aufgeführt.
Die
straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen im Unterpunkt 5.2.1 (S. 43 ff) wurden insbes. vor dem
Hintergrund der DUH-Klage und der dazu ergangenen Urteile (BVerwG vom 27.02.2018 und VG
Aachen vom 08.06.2018) von der Bezirksregierung eingebracht. Da auch der Berichtsentwurf in der
Abwägung Fahrverbote als unverhältnismäßig und damit nicht erforderlich einstuft, wurden die
diesbezüglichen Maßnahmen – verschiedene Szenarien von Fahrverboten - weder fachlich noch
mit Blick auf ihre faktische Umsetzbarkeit abschließend geprüft.
Kapitel 5.2.5 (Weitere Maßnahmen) erfasst die Maßnahmenvorschläge der Stadt Aachen.
Zunächst werden die im Rahmen der Bundes-und Landesförderkulissen durch die Stadt und ihre
Projektpartner geplanten und teils bereits beantragten Maßnahmen beschrieben. Im Wesentlichen
wird aber auf die drei Schlüsselmaßnahmen (key measure, kurz: KM) abgestellt, die im Masterplan
Mobilität als zeitnah umsetzbare, wirksame Maßnahmen zur Grenzwerterreichung identifiziert wurden:
KM 1 – Nachrüstung der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter
KM 2 – Reduzierung des Parksuchverkehrs durch Harmonisierung / Änderung der Parkgebühren
im öffentlichen Raum
KM 3 – Änderung des Nahverkehrsplans: Festlegung erhöhter Qualitätsanforderungen an die
Abgasstandards der Busflotten von ASEAG und Subunternehmen
Diese Maßnahmen wurden zwischenzeitlich durch entsprechende politische Beschlüsse abgesichert
bzw. befinden sich gerade in der politischen Beratung bis hin zur Ratssitzung am 14.11.2018.
Kapitel 6 (S. 58 - ) beschreibt die Immissionsprognose für die verschiedenen Maßnahmen. Die vom
LANUV vollzogenen Berechnungen wurden in zentralen Punkten mit der Verwaltung abgestimmt. Die
Ergebnisse sind methodisch sauber abgeleitet, plausibel und mit den von der Stadt im Rahmen des
Masterplans beauftragten Wirkungsuntersuchungen (siehe auch Kapitel 6.2.) hinreichend kompatibel.
Hinsichtlich der abgeschätzten Reduktionswirkung einzelner Maßnahmen des bestehenden LRP 2015
muss darauf hingewiesen werden, dass der Einfachheit halber nur eine gesamtstädtische
Wirkungsbetrachtung erfolgte. Einzelne Maßnahmen dürften nach fachlicher Einschätzung auf die
Innenstadt (und damit auf den zentralen Bereich einzelner Belastungsschwerpunkte) bezogen ein
durchaus höheres Minderungspotential entfalten. Insgesamt zeigen die Wirkungsprognosen, dass mit
den von der Stadt als key measure benannten Maßnahmen (KM 1 bis KM 3) und den gesetzlich
verpflichtenden Softwareupdates / Rückkaufprämien an den Aachener Hot Spots der Grenzwert bis
2019, spätestens 2020 eingehalten werden kann.
In Kapitel 7 wird schließlich seitens der Bezirksregierung Köln eine vorläufige Abwägung unter
Berücksichtigung
der
prognostizierten
Maßnahmenwirkungen
und
der
Betroffenheitsanalyse
vorgenommen. Das Ergebnis der Abwägung steht unter dem Vorbehalt der verbindlichen Absicherung
der Umsetzung der drei Schlüsselmaßnahmen durch die Stadt, wie selbstverständlich auch möglicher
weiterer Erkenntnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2018
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Das Fazit der Bezirksregierung, dass die betrachteten Fahrverbote bei Umsetzung der relevanten
Maßnahmen nicht mehr erforderlich bzw. unverhältnismäßig sind und damit im Rahmen der
Fortschreibung 2019 nicht weiter verfolgt werden, entspricht den Vorstellungen der Stadt.
V.
Fazit und Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung ist mit dem Ergebnis des Planentwurfs einverstanden und unterstützt das von der
Bezirksregierung getroffene, vorläufige Abwägungsergebnis.
Ungeachtet dessen ist verwaltungsseitig geplant, eine schriftliche Stellungnahme zum LRP-Entwurf
abzugeben. Für den Fall, dass aufgrund von Eingaben oder gerichtlichen Anordnungen Fahrverbote in
Erwägung gezogen oder umgesetzt werden müssen, wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die
konkreten Maßnahmenvorschläge unter verkehrlichen Gesichtspunkten abschließend zu prüfen
wären.
Mit Fortschreibung des Luftreinhalteplans in der vorgelegten Form wird Aachen in die Lage versetzt,
den langjährigen Weg zur Neugestaltung einer zukunftsfähigen Mobilität
erfolgreich weiter zu
beschreiten. Hierzu gehören neben den o.g. Schlüsselmaßnahmen auch die Vielzahl der von den
Gerichten als „weiche Maßnahmen“ deklarierten Aktivitäten, wie z.B. Sanierung und Ausbau der
Radinfrastruktur, das umfangreiche Elektromobilitätsprogramm der Stadt u.v.m.. Diese Maßnahmen
liefern nicht nur einen effektiven Beitrag zur Luftreinhaltung, sondern sind wichtige Instrumente für
eine dauerhafte Veränderung des Mobilitätsverhaltens.
Aufgabe der Verwaltung und der verantwortlichen Handlungsträger für die kommenden Jahre wird es
sein, all diese Projekte zügig in die Wege zu leitet und mit dem nötigen finanziellen wie auch
politischen Nachdruck voranzutreiben.
b) Ratsantrag 395/17: Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktionen von CDU und SPD vom
11.09.2018; „Luftreinhaltung: ASEAG-Flotte mit SCRT-Filtern nachrüsten“
Die mit diesem Ratsantrag aufgeworfene Intention wird durch den vorliegenden Entwurf zur zweiten
Fortschreibung des LRP und der darin als KM 1 benannten Schlüsselmaßnahmen (Nachrüstung der
ASEAG-Busflotte mit SCRT-Filter) aufgegriffen. Nach Angaben der ASEAG wurde der Auftrag zur
Nachrüstung von 98 ASEAG-Bussen mit SCRT-Filtertechnik im Oktober erteilt. Die Arbeiten sollen
vorauss. im ersten Quartal 2019 abgeschlossen werden.
Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2018
Seite: 10/11
Anlagen:
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 2. Fortschreibung – Entwurf
Ratsantrag Nr. 395/17 vom 11.09.2018
Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2018
Seite: 11/11
Bezirksregierung Köln
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen
2. Fortschreibung 2019 – Entwurf
DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN
DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN
www.brk.nrw.de
2
Impressum
Planaufstellende Behörde und Herausgeber
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon 0221/147-0
Fax 0221/147-3185
poststelle@brk.nrw.de
www.brk.nrw.de
Redaktionelle Bearbeitung, Abbildungen,
Gestaltung und Mitwirkung
Bezirksregierung Köln
Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Leibnizstr. 10, 45659 Recklinghausen
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Markt, 52058 Aachen
Informationen zum Luftreinhalteplan
Bezirksregierung Köln
Telefon 0221/147-0
Fax 0221/147-2459
lrp@brk.nrw.de
Stadt Aachen
Telefon 0241/432-0
Fax 0241/432-8008
stadt.aachen@mail.aachen.de
Stand: 9/2018
Fotonachweis:
Titelfoto © Andreas Hermann / Stadt Aachen
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
1
Inhaltsverzeichnis
1. Zusammenfassung ......................................................................................................... 3
2. Grundlagen ...................................................................................................................... 6
2.1. Verpflichtung zur Planänderung ................................................................................ 6
2.2. Verfahrensablauf ...................................................................................................... 6
2.3. Inhaltliche Anforderungen ......................................................................................... 8
2.4. Ausgangssituation in Aachen .................................................................................. 10
2.5. Beschreibung des betrachteten Gebietes ............................................................... 12
2.5.1. Entwicklung der Belastungssituation .............................................................................12
2.5.2. Beschreibung der städtebaulichen, topographischen und klimatischen
Randbedingungen ..........................................................................................................16
2.5.3. Räumliche Grenzen .......................................................................................................17
2.6. Bezugsjahr.............................................................................................................. 17
3. Ursachen für die Grenzwertüberschreitung ................................................................ 18
3.1. Beitrag des Hintergrundniveaus zur Immissionssituation ........................................ 18
3.2. Emissionen lokaler Quellen..................................................................................... 19
3.2.1. Verfahren zur Identifikation von Emittenten ...................................................................19
3.2.2. Emittentengruppe Verkehr .............................................................................................20
3.2.3. Emittentengruppe Industrie / genehmigungsbedürftige Anlagen ..................................22
3.2.4. Emittentengruppe kleine und mittlere Feuerungsanlagen .............................................25
3.2.5. Weitere Emittentengruppen ...........................................................................................25
3.2.6. Zusammenfassende Darstellung der relevanten Quellen .............................................26
3.2.7. Zusätzliche emissionsseitige (Straßenverkehr) Untersuchungen an ausgewählten
Straßenabschnitten ........................................................................................................26
3.3. Ursachenanalyse .................................................................................................... 29
4. Voraussichtliche Belastung im Jahr 2020 ohne weitere Maßnahmen ....................... 32
4.1. Zusammenfassende Darstellung der Entwicklung ................................................... 32
4.2. Erwartete Immissionswerte ..................................................................................... 35
4.2.1. Erwartetes Hintergrundniveau .......................................................................................35
4.2.2. Erwartete Belastung im Überschreitungsgebiet ............................................................35
5. Gesamtkonzept zur NO2-Minderung ............................................................................ 37
5.1. Großräumige Beiträge zur Luftreinhaltung .............................................................. 37
5.1.1. Internationale Beiträge ...................................................................................................37
5.1.2. Nationale Beiträge .........................................................................................................39
5.1.3. Regionale Beiträge ........................................................................................................40
5.2. Lokale Ansatzpunkte zur NO2-Minderung ............................................................... 41
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
2
5.2.1. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen........................................................................42
5.2.2. Industrielle Maßnahmen ................................................................................................47
5.2.3. Hausbrand und Kleinfeuerungsanlagen ........................................................................48
5.2.4. Offroadverkehr ...............................................................................................................48
5.2.5. Weitere Maßnahmen .....................................................................................................49
6. Prognose der immissionsseitigen Wirkung des Gesamtkonzeptes .......................... 57
6.1. Belastungsentwicklung unter Berücksichtigung ausgewählter Maßnahmen
nach Berechnungen des LANUV ............................................................................ 57
6.2. Belastungsentwicklung unter Berücksichtigung ergänzender Maßnahmen
nach Berechnungen der AVISO GmbH ................................................................... 67
6.3. Belastungsentwicklung unter Berücksichtigung der Maßnahmenkombination
nach Berechnungen des LANUV ............................................................................ 72
7. Beurteilung, Auswahl und Festlegung von Maßnahmen ........................................... 77
7.1. Übersicht der Maßnahmen...................................................................................... 77
7.2. Maßnahmenbeurteilung an den einzelnen Belastungspunkten ............................... 78
7.3. Maßnahmenfestlegung und vorläufige Abwägung .................................................. 83
8. Ablauf und Ergebnis des Beteiligungsverfahrens gemäß § 47 Abs. 5 und 5a
BImSchG........................................................................................................................ 92
9. Maßnahmenverbindlichkeit .......................................................................................... 93
10. Erfolgskontrolle ............................................................................................................ 94
10.1. Umsetzungskontrolle .............................................................................................. 94
10.2. Wirkungskontrolle ................................................................................................... 94
11. Inkrafttreten/Außerkrafttreten ...................................................................................... 96
Anhang 1:
Anhang 2:
Anhang 3:
Anhang 4:
Anhang 5:
Anhang 6:
Anhang 7:
Abbildungsverzeichnis ........................................................................................ 97
Tabellenverzeichnis ............................................................................................ 98
Glossar..............................................................................................................100
Abkürzungen, Stoffe, Einheiten, Messgrößen....................................................108
Verzeichnis der Messstellen ..............................................................................111
Messverfahren ..................................................................................................112
Gutachten des LANUV zur Prognose der Belastung unter Berücksichtigung
der geplanten Maßnahmen ...............................................................................113
Anhang 8: Dokumentation zum Masterplan für die Stadt Aachen – Wirkungsermittlung
der AVISO GmbH ..............................................................................................131
Anhang 9: Auswirkung der Maßnahmen auf die Lärmbelastung .........................................168
Anhang 10: Strategische Umweltprüfung .............................................................................169
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
3
1.
Zusammenfassung
Nach § 47 BImSchG hat die zuständige Behörde bei Überschreitung der festgelegten
Immissionsgrenzwerte für luftverunreinigende Stoffe einen Luftreinhalteplan aufzustellen oder fortzuschreiben. Der Luftreinhalteplan muss die erforderlichen
Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegen.
Hierbei sind grundsätzlich alle Maßnahmen in den Blick zu nehmen und unter
Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Verursacheranteils
gegen alle Emittenten zu richten. Die Maßnahmen müssen ferner geeignet sein, den
Zeitraum der Überschreitung von bereits einzuhaltenden Immissionsgrenzwerten so
kurz wie möglich zu halten. Kernstück der Luftreinhalteplanung sind deshalb das
Maßnahmenpaket und die Wirkungsprognose. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen berücksichtigt neben den gesetzlichen Regelungen sämtliche
Anforderungen der Rechtsprechung, ohne dass die Judikatur – insbesondere zu
Fahrverboten – nochmals explizit dargestellt wird.
Der am 1.3.2009 aufgestellte und am 1.9.2015 fortgeschriebene Luftreinhalteplan
Aachen enthält bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung
von Luftverunreinigungen. Dadurch konnte der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid
an den meisten Messstellen bereits verringert werden. Trotz dieser günstigen
Entwicklung wurde das Ziel der Grenzwerteinhaltung für Stickstoffdioxid bis heute
noch nicht vollständig erreicht. Da in Aachen an den vom Land und von der Stadt
betriebenen Messstellen (Ausnahme Hintergrundmessstation Burtscheid AABU) der
festgelegte Grenzwert für Stickstoffdioxid in unterschiedlichem Maße überschritten
ist, besteht die Verpflichtung, den Luftreinhalteplan erneut zu ändern und weitere
Maßnahmen zu ergreifen.
Die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen hat die im vorausgegangenen Fortschreibungsprozess diskutierten und entwickelten Maßnahmen
hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihrer rechtlichen und tatsächlichen Umsetzungsfähigkeit geprüft und bewertet. Auf dieser Basis wurden neue und zusätzliche
Maßnahmen entwickelt, die Bestandteil der Fortschreibung sind.
Im Ergebnis bündelt dieser Plan alle wirksamen und umsetzbaren Maßnahmen in
einem Gesamtkonzept und prognostiziert auf dieser Basis die Entwicklung der
zukünftigen Luftbelastung bis zum Jahr 2020.
Um den Zeitraum der Grenzwertüberschreitung so kurz wie möglich zu halten,
werden durch die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen bis zum
Prognosejahr 2020 zahlreiche neue Maßnahmen eingeleitet, um- bzw. fortgesetzt. In
vorangegangenen Plänen bereits festgelegte Maßnahmen werden weiterhin umoder fortgesetzt und z.T. beschleunigt.
Da der Straßenverkehr – neben dem regionalen Hintergrund – Hauptverursacher der
Belastungen im Stadtgebiet ist, konzentriert sich die Mehrzahl der Maßnahmen auf
die Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
4
Als besonders wirksam und schnell umzusetzende Maßnahmen sind dabei
herauszustellen:
Die Umrüstung von 1011 Bussen der ASEAG-Busflotte mit SCRT-Filtern
(siehe Maßnahme Kapitel 5.2.5.1),
die Verminderung von Parksuchverkehren durch Anhebung der Parkgebühren
(siehe Maßnahme Kapitel 5.2.5.1),
das Software-Update für Diesel-Pkw sowie die Rückkaufprämie für Diesel-Pkw
der Euroklassen 1 bis 4 (siehe Maßnahme Kapitel 5.1.2),
die Festlegung erhöhter Qualitätsanforderungen an die Abgasstandards der
Busflotten von ASEAG und Subunternehmen durch Änderung des
Nahverkehrsplans der Stadt Aachen (siehe Maßnahme Kapitel 5.2.5.1), das
bedeutet:
o ASEAG- Busflottenverkehr nur noch mit Abgasstandard Euro VI oder
besser an den in diesem Luftreinhalteplan aufgeführten, den
maßgeblichen
Grenzwert
überschreitenden
Belastungspunkten
innerhalb der grünen Umweltzone ab dem 01.09.2019 und in der
vollständigen grünen Umweltzone ab dem 31.12.2020
o Busflottenverkehr der von der ASEAG beauftragten Subunternehmer
nur noch mit Abgasstandard Euro VI oder besser an den in diesem
Luftreinhalteplan aufgeführten, den maßgeblichen Grenzwert
überschreitenden Belastungspunkten in der grünen Umweltzone ab
dem 31.12.2020
Durch das v.g. Maßnahmenbündel werden weitere deutliche Reduktionen der NO2Konzentration in der Außenluft erreicht. An allen Überschreitungsstellen kann
entsprechend den gutachterlichen Prognoseberechnungen hierdurch eine
Grenzwerteinhaltung im Jahr 2019 bzw. 2020 erwartet werden.
Eine Besonderheit stellt die städtische Messstelle Adalbertsteinweg 60 dar. Eine
Überprüfung dieser Messstelle durch den TÜV Rheinland und des Deutschen
Wetterdienstes (DWD) im Auftrag des LANUV NRW hat ergeben, dass der Standort
der Messstelle Adalbertsteinweg 60 nicht den Anforderungen der 39. BImSchV
genügt. Die in den Kapitel 3 (Verursacheranalyse), 4 (Belastungsentwicklung ohne
Maßnahmen) und 6 (Wirkungsprognose) aufgeführten Daten und Berechnungen
hinsichtlich des Adalbertsteinweg 60 haben insoweit nur nachrichtlichen Charakter.
Weitere Maßnahmen (Kapitel 5) werden aus den Daten dieser Station daher nicht
abgeleitet.
1
faktisch können nur 98 Busse mit SCRT nachgerüstet werden, da lt. Auskunft der ASEAG für drei Busse mit
Euro III-Standard keine fahrzeugtypbezogenen Filteranlagen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis, kurz: ABE, am
Markt verfügbar sind; Infostand: September 2018
5
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Vorbehaltlich einer verbindlichen Zusage der Umsetzung aller Maßnahmen durch die
Stadt Aachen (die bei Planauslegung noch nicht vorlag) sind die ebenfalls in den
unterschiedlichen Varianten geprüften und in ihren Auswirkungen prognostizierten
Fahrverbote nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
6
2.
Grundlagen
2.1.
Verpflichtung zur Planänderung
Nach § 47 BImSchG hat die zuständige Behörde bei Überschreitung der festgelegten
Immissionsgrenzwerte für luftverunreinigende Stoffe einen Luftreinhalteplan aufzustellen oder fortzuschreiben. Da in Aachen an den vom Land und von der Stadt
betriebenen Messstellen (Ausnahme Hintergrundmessstation Burtscheid AABU) der
festgelegte Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid in unterschiedlichem Maße
überschritten ist, besteht die Verpflichtung, den Luftreinhalteplan erneut zu ändern
und weitere Maßnahmen zu ergreifen.
2.2.
Verfahrensablauf
Planaufstellende Behörde ist in NRW die jeweilige Bezirksregierung
(§ 1 Abs. 1 i. V. m. Nr. 10.6 des Anhangs 2 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz – ZustVU)2.
Bei der Erstellung des Luftreinhalteplans sind alle potentiell betroffenen Behörden
und Einrichtungen einzubeziehen (Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaulastträger,
Polizei, Landesbetrieb Straßenbau NRW etc.). Da diese Fachbehörden für
Umsetzung und Kontrolle vieler dieser Maßnahmen zuständig sind, ist eine enge
Abstimmung des Planinhaltes erforderlich.
Gerade der betroffenen Kommunalverwaltung (hier: Stadt Aachen) kommt aufgrund
ihrer örtlichen Zuständigkeit bei den Arbeiten zur Luftreinhalteplanung im Hinblick auf
die spätere Maßnahmenumsetzung eine erhebliche Bedeutung zu. Maßnahmen, die
den Straßenverkehr betreffen, sind im Einvernehmen mit den Straßenbau- und
Straßenverkehrsbehörden festzulegen (§ 47 Abs. 4 S. 2 BImSchG).
Nach Inkrafttreten des Plans, sind die Maßnahmen durch die zuständigen
Fachbehörden umzusetzen (§ 47 Abs. 6 BImSchG). Diese müssen auch die
Umsetzung einschließlich der Einhaltung des hierfür festgelegten Zeitrahmens
überwachen und deren Finanzierung sicherstellen. Bei der Überwachung
straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen werden die Städte von der Polizei
unterstützt.
Im Rahmen der Aufstellung von Luftreinhalteplänen ist die Beteiligung der
Öffentlichkeit durch verschiedene gesetzliche Vorgaben sichergestellt. Das
Beteiligungsgebot betrifft sowohl das Aufstellungsverfahren in der Entwurfsphase als
auch die rechtsverbindliche Einführung.
2 Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 31. März 2015 (GV.NRW.2015 S.286), i. d. z. Zt. gültigen Fassung
7
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Nach § 47 Abs. 5 BImSchG sind die Aufstellung oder Änderung eines Luftreinhalteplans sowie Informationen über das Beteiligungsverfahren im amtlichen Veröffentlichungsblatt und auf andere geeignete Weise öffentlich bekannt zu machen. Danach
ist der Entwurf des neuen oder geänderten Luftreinhalteplans einen Monat zur
Einsicht auszulegen. Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist kann jeder
schriftlich oder elektronisch zu dem Entwurf Stellung nehmen (§ 47 Absatz 5 a Satz 1
– 3 BImSchG).
Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der Stellungnahme im Luftreinhalteplan besteht nicht. Allerdings erfolgt durch die planaufstellende Behörde eine
Bewertung und Berücksichtigung bei der Planerstellung.
Der endgültige Plan wird anschließend ebenfalls im amtlichen Veröffentlichungsblatt
und auf andere geeignete Weise öffentlich bekannt gemacht und zwei Wochen zur
Einsicht ausgelegt (§ 47 Abs. 5a Satz 4 – 7 BImSchG).
Die Bekanntmachung muss das überplante Gebiet und eine Übersicht der
wesentlichen Maßnahmen enthalten. Eine Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens sowie die Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffenen
Entscheidungen beruhen, sind mit der Auslegung des Plans öffentlich zugänglich zu
machen.
Sowohl der Entwurf als auch die Schlussfassung des LRP werden im Amtsblatt der
Bezirksregierung öffentlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird durch Pressemitteilungen und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Bezirksregierung auf die
Bekanntmachung hingewiesen.
Von der Homepage der Bezirksregierung kann der Planentwurf während der
Auslegungsfristen sowie die Schlussfassung des Plans nach Inkrafttreten dauerhaft
als Download abgerufen werden. Mit der Auslegung der Schlussfassung wird den
gesetzlichen Forderungen nach Informationen für die Öffentlichkeit über den Ablauf
des Beteiligungsverfahrens sowie über die Gründe und Erwägungen, auf denen die
getroffene Entscheidung beruht, entsprochen.
Neben dem unmittelbar aus dem BImSchG wirkenden Beteiligungsgebot hat die
Öffentlichkeit auch nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes des
Landes (UIG NRW)3 Anspruch auf eine umfassende Darstellung der Luftreinhalteplanung und der vorgesehenen und getroffenen Maßnahmen.
Auf der Grundlage des § 2 UIG NRW i. V. m. § 10 des Umweltinformationsgesetzes
des Bundes (UIG)4 müssen die Bezirksregierungen die Öffentlichkeit u. a. über Pläne
mit Bezug zur Umwelt in angemessenem Umfang aktiv und systematisch unterrichten (§ 10 Abs. 1 u. 2 Nr. 2 UIG).
3 Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen v. 29. März 2007 (GV. NRW. 2007 S. 142 / SGV. NRW. 2129), i. d. z. Zt.
gültigen Fassung
4 Umweltinformationsgesetz v. 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643), i. d. z. Zt. gültigen Fassung
8
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Die Umweltinformationen sollen in verständlicher Darstellung, leicht zugänglichen
Formaten und möglichst unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel
verbreitet werden (§ 10 Abs. 3 u. 4 UIG). Dem Informationsanspruch wird durch
Verknüpfung zu fachlichen Internet-Seiten entsprochen.
Diese Anforderungen erfüllt die Bezirksregierung regelmäßig sowohl durch das Einstellen der Entwurfs-/Schlussfassung des Luftreinhalteplans auf ihrer Homepage als
auch durch die dazu herausgegebenen Pressemitteilungen.
Für die Bereitstellung individueller Informationen auf der Grundlage eines Antrags
nach § 4 UIG werden von der Bezirksregierung Kosten (Gebühren und Auslagen)
nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW 5 erhoben; mündliche und
einfache schriftliche Auskünfte sind gebührenfrei.
2.3.
Inhaltliche Anforderungen
Bei der Fortschreibung des LRP Aachen berücksichtigt die Bezirksregierung Köln
neben den gesetzlichen Vorschriften sämtliche Anforderungen der Rechtsprechung,
ohne dass die gesamte Judikatur – insbesondere zu Fahrverboten – nochmals
explizit dargestellt wird. Davon ausgehend hat sich die Bezirksregierung Köln von
folgenden Erwägungen leiten lassen.
Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 47 Abs. 1 S. 1 BImSchG, liegt
eine gebundene Entscheidung vor. Insofern hat die Bezirksregierung Köln den LRP
fortzuschreiben. Dagegen liegt die Gestaltung des LRP im Planungsermessen der
Behörde. Hierbei handelt es sich um einen komplexen, mehrdimensionalen
Abwägungsprozess zwischen widerstreitenden Interessen, bei dem auch
Verhältnismäßigkeitserwägungen zu berücksichtigen sind.
Nach der grundlegenden Vorschrift in § 47 BImSchG muss der Luftreinhalteplan die
erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen
festlegen. Hierbei sind grundsätzlich alle Maßnahmen in den Blick zu nehmen und
unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des
Verursacheranteils gegen alle Emittenten zu richten. Die Maßnahmen müssen ferner
geeignet sein, den Zeitraum der Überschreitung von bereits einzuhaltenden
Immissionsgrenzwerten so kurz wie möglich zu halten. Daraus folgt bei der
Ausübung des Planungsermessens eine zweistufige Vorgehensweise. Auf der ersten
Stufe müssen alle grundsätzlich geeigneten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin
geprüft werden. Auf der zweiten Stufe müssen die Maßnahmen ausgewählt werden,
mit denen der Jahresmittelwert am schnellsten erreicht werden kann (Minimierungsgebot). Das Gebot, Luftschadstoffe bis zur gesetzlich festgelegten Grenze zu
minimieren, enthält eine zeitliche Vorgabe, die nicht zur Disposition der
5 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung v. 3. Juli 2001 (GV. NRW. 2001 S. 262 / SGV. NRW. 2011), in der zur Zeit
geltenden Fassung
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
9
Planungsbehörde steht. Danach ist die Schadstoffbelastung im Sinne eines
effektiven Gesundheitsschutzes möglichst schnell auf den vorgegebenen Grenzwert
zu reduzieren.
Inhaltliches Kernstück der Luftreinhaltung sind folglich Maßnahmen, die dazu dienen,
den Grenzwert möglichst schnell einzuhalten. Da allerdings Maßnahmen wie z.B.
Fahrverbote mit den Interessen der Betroffenen kollidieren können, sind alle
Maßnahmen nach § 47 Abs.4 S. 1 BImSchG entsprechend des Verursacheranteils
unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittenten zu
richten, die zum Überschreiten der Immissionswerte beitragen. Da die Luftreinhalteplanung ein Planungsvorgang ist, der aus vielen Einzelschritten besteht, müssen
Verhältnismäßigkeitserwägungen an allen Stellen im Planungsprozess beachtet
werden, an denen Maßnahmen und Interessen der Betroffenen kollidieren können.
Die in diesem Kontext durchzuführende Verhältnismäßigkeitsprüfung orientiert sich
an folgenden Grundprinzipien.
1. Ist die Maßnahme zur Erreichung der Grenzwerteinhaltung geeignet?
2. Ist die Maßnahme erforderlich? Bei der Erforderlichkeit werden geeignete
alternative Maßnahmen zur Grenzwerteinhaltung aufgezeigt und in ihrer
Belastungsintensität verglichen. Vorrang hat das gleich effektive Mittel mit der
geringsten Belastung.
3. Ist die Maßnahme angemessen (Verhältnismäßig i.e.S.)? Hierbei werden die
Verhältnismäßigkeit von Belastung durch Maßnahmen und der mit der LRPFortschreibung verfolgte Zweck anhand folgender Schritte geprüft:
a) sind die mit Belastungen verbundenen Maßnahmen und der mit der
Fortschreibung des LRP verfolgte Zweck gleichwertig oder gibt es einen
Abwägungsvorsprung?
b) wie konkret schwer ist die Belastung durch die Maßnahme, gibt es
abmildernde Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen? Wie wahrscheinlich ist die Grenzwerteinhaltung?
c) Abwägung der widerstreitenden Belange
In Anwendung der vorstehenden Grundsätze geht die Bezirksregierung Köln am
Beispiel von Fahrverboten als der einschneidendsten Maßnahme wie folgt vor:
In einem ersten Schritt wird zunächst die Wirkung aller bereits laufenden,
verschärfenden und neu aufzunehmenden Maßnahmen im Rahmen eines
Gesamtkonzepts aufgezeigt und prognostiziert. Hierzu gehören Maßnahmen
auf den unterschiedlichsten Ebenen sowie eine Prognose der allgemeinen
Entwicklung. Bereits auf dieser Stufe werden Fahrverbote in den
verschiedenen Varianten, aber auch z.B. Softwareupdates, Rückkaufprämien
und Masterpläne in den Blick genommen und geprüft. Kann durch ein
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
10
Maßnahmenpaket ohne Fahrverbote eine Einhaltung des Grenzwertes im Jahr
2020 erreicht werden, scheiden Fahrverbote als am stärksten belastende
Maßnahme aus. Da ein Alternativkonzept vorliegt, sind sie nicht erforderlich
und damit unverhältnismäßig i.S.d. Ziffer 2 der Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Soweit der Grenzwert auf der Basis der Prognosen des LANUV und der
sonstigen Fachgutachter nicht innerhalb der Frist eingehalten werden kann,
greift das Minimierungsgebot. Deshalb ist in einem zweiten Schritt zu prüfen,
welche Variante möglicher Fahrverbote zur Zielerreichung geeignet ist. Hierbei
werden strecken- oder zonale Fahrverbote und schadstoffklassenbezogene
Verbote sowie Kombinationsmaßnahmen betrachtet. Ein Fahrverbot ist als
Maßnahme ungeeignet, wenn durch hiermit einhergehende Verkehrsverlagerungen an anderer Stelle Grenzwerte erstmals oder weiter
überschritten werden. Ein zonales Verbot ist dann in Erwägung zu ziehen,
wenn ein streckenbezogenes Fahrverbot wegen hiermit verbundener
Verkehrsverlagerungen bereits ungeeignet ist oder aber im Ergebnis nicht zu
einer schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte führt.
Stellt hiernach ein Fahrverbot in der jeweils betrachteten Variante eine
grundsätzlich geeignete Maßnahme dar, ist i.d.R. auch die Erforderlichkeit
gegeben, da Alternativkonzepte bereits im ersten Schritt geprüft und
verworfen wurden.
In einem dritten Schritt werden so dann die unter Ziffer 3. dargelegten
Prüfschritte vorgenommen. Hierbei wird sowohl im Fall von strecken, als auch
zonalen Fahrverboten unter Berücksichtigung möglicher Ausnahmegenehmigungen die Gruppe der Betroffenen ermittelt. Deren Grundrechte
sowie die sonstigen Belastungen der Bevölkerung und Wirtschaft sind
anschließend unter Berücksichtigung von Übergangsfristen mit dem
Grundrecht auf Schutz der menschlichen Gesundheit abzuwägen. Hierbei sind
auch die mit Fahrverboten einhergehenden Belastungen und der Zeitpunkt der
Grenzwerteinhaltung zu berücksichtigen.
2.4.
Ausgangssituation in Aachen
Die Luftqualität in Aachen wird im Wesentlichen durch Stickstoffdioxid (NO 2) belastet.
Die Stadt Aachen und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW (LANUV) führen seit vielen Jahren Messungen durch, um Aufschlüsse über die
Luftbelastungssituation zu erhalten. Diese Erkenntnisse werden für Maßnahmen zur
Luftreinhaltung und für die Stadtentwicklung genutzt.
In Aachen wurde aufgrund von Grenzwertüberschreitungen an den
Verkehrsstationen Kaiserplatz und Wilhelmstraße am 01.01.2009 ein integrierter
Luftreinhalte- und Aktionsplan in Kraft gesetzt. Anspruch und Ziel dieses
Luftreinhalteplanes war es, die Luftqualität in Aachen auch ohne Einrichtung einer
11
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Umweltzone nachhaltig zu verbessern und die Einhaltung der Grenzwerte für
Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) zu erreichen. Im Vordergrund stand die
Veränderung des Modal Splits, d.h. die Reduzierung des motorisierten
Individualverkehrs zugunsten alternativer Verkehrsmittel (z.B. ÖPNV, Radverkehr).
Darüber hinaus wurde im Luftreinhalteplan 2009 der Grundstein für die in NordrheinWestfalen landesweit erste und bisher einzige kommunale FestbrennstoffVerordnung gelegt, die dann im Oktober 2010 in Kraft getreten ist. Danach mussten
ältere Öfen bis 31. Dezember 2014 mit Filtern nachgerüstet, gegen neue Öfen
ausgetauscht oder spätestens zum 31.12.2014 stillgelegt werden.
Im Rahmen der ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplanes im Jahre 2015 wurde
das Maßnahmenbündel weiter ausgebaut. Insbesondere wurde für die Aachener
Innenstadt eine „Grüne Umweltzone“ eingerichtet.
Dennoch überschreitet die Immissionsbelastung nach wie vor den von der EUKommission festgesetzten Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ als
Jahresmittelwert. Wegen dieser fortdauernden Grenzwertüberschreitung ist daher
eine zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Aachen erforderlich.
Die Deutsche Umwelthilfe hat darüber hinaus das Land Nordrhein-Westfalen im
Januar 2015 wegen der Nichteinhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in
Aachen verklagt. Durch das (nicht rechtskräftige) Urteil des Verwaltungsgerichts
Aachen vom 8. Juni 2018 (6 K 2211/15) wurde die Bezirksregierung Köln auf die
Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verpflichtet, den vorliegenden
Luftreinhalteplan unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts so
fortzuschreiben, dass der Stickstoffdioxidgrenzwert schnellstmöglich eingehalten
wird. Nach den Ausführungen Gerichts in der Urteilsbegründung sind vor allem auch
Einfahrtverbote von Dieselfahrzeugen zu prüfen.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat ferner ein Gesamtkonzept gefordert, das alle
effektiven – rechtlich oder tatsächlich nicht von vornherein ausgeschlossenen –
Maßnahmen auflistet, bewertet und über deren (Nicht-) Umsetzung entscheidet.
Im Sinne dieses Gesamtkonzeptes wurden alle denkbaren Maßnahmen zur
Verbesserung der Luftsituation geprüft. In einem weiteren Schritt wurde die konkrete
Umsetzbarkeit geprüft und das Ergebnis der Prüfung im Plan erläutert. Auch die
Wirkung der Maßnahmen einschließlich der zeitlichen Zielerreichung der Grenzwerte
wurde bewertet.
Die im vorliegenden Plan festgelegten Maßnahmen sind überwiegend auf die
Reduzierung der verkehrsbedingten Luftbelastung ausgerichtet. Ziel ist es, die
Einhaltung des gesetzlichen Grenzwertes zum Schutze der Gesundheit der in
Aachen wohnenden und arbeitenden Bevölkerung schnellstmöglich zu erreichen.
12
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
2.5.
Beschreibung des betrachteten Gebietes
2.5.1.
Entwicklung der Belastungssituation
Der seit dem Jahr 2010 gesetzlich festgelegte Grenzwert für Stickstoffdioxid
(40 µg/m³ als Jahresmittelgrenzwert) wurde im Jahr 2015 an insgesamt sieben
Verkehrsmessstellen (zwei LANUV, fünf Stadt Aachen) überschritten. Bei den
Messstellen mit Grenzwertüberschreitung handelt es sich ausschließlich um
Verkehrsmessstellen am Adalbertsteinweg 5 (LANUV, AAST), an der Wilhelmstraße 16 (LANUV, VACW), Römerstraße 19 (Stadt Aachen), Adalbertsteinweg 60
(Stadt Aachen), Jülicher Straße 34/36 (Stadt Aachen), Peterstraße 72/74 (Stadt
Aachen) und Roermonder Straße 27 (Stadt Aachen).
An der Hintergrundstation in Aachen-Burtscheid (AABU) wurde der NO2-Grenzwert
eingehalten.
Die Abb. 1 zeigt die Standorte der Messstellen in Aachen
13
Abb. 1
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Messstellen des LANUV und der Stadtverwaltung in Aachen
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
14
In Abb. 2 ist der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) für die Messstationen in
Aachen in den Jahren 2013 bis 2017 dargestellt. Die Messwerte sind Tab. 1 zu
entnehmen.
Abb. 2
Trend der NO2-Jahresmittelwerte an Messstationen in Aachen
Tab. 1
Luftmessstationen in Aachen mit Angabe des NO2-Messwertes in µ/m³ für die Jahre 2015
(Bezugsjahr*) bis 2017, soweit Messungen vorliegen
LANUV Stationen
NO2-Jahresmittel [µg/m³]
2013
2014
2015*
2016
2017
Adalbertsteinweg 5 (AAST)
50
48
45
46
42
Wilhelmstraße 16 (VACW)
50
50
50
49
46
Alt-Haarener Straße 20/22 (AAHA)
---
---
---
44
42
Burtscheid (AABU)
16
13
14
14
13
2013
2014
2015*
2016
2017
Römerstraße 19
---
56
53
57
51
Adalbertsteinweg 60
54
58
53
59
57
Jülicher Straße 34/36
53
55
51
54
51
Peterstraße 72/74
---
59
53
57
52
Monheimsallee 25
---
---
---
56
51
Roermonder Straße 27
---
51
49
51
45
Seilgraben 1
---
---
---
---
41
Städtische Stationen
15
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
An der Hintergrundstation in Aachen Burtscheid (AABU) werden die niedrigsten
Immissionen gemessen. 2013 lag das NO2-Jahresmittel bei 16 µg/m³, in 2015 bei
14 µg/m³ und im Jahr 2017 bei 13 µg/m³.
An dem Belastungsschwerpunkt Adalbertsteinweg 5 (AAST) wurde im Jahr 2013
ein Wert von 50 μg/m³ NO2 gemessen und lag damit um 10 μg/m³ über dem Grenzwert. Bis zum Jahr 2015 verringerte sich der Wert um 5 μg/m³ auf 45 μg/m³ und lag
im Jahr 2017 bei 42 µg/m³.
An der Wilhelmstraße 16 (VACW) lag die Belastung zwischen 2013 und 2015 in
allen Jahren bei 50 µg/m³, mittlerweile liegt das Jahresmittel (2017) bei 46 µg/m³.
An der Messstation Alt-Haarener Straße (AAHA) wird erst seit dem Jahr 2016
gemessen. Im Jahr 2017 lag der Jahresmittelwert bei 42 µg/m³.
An den städtischen Messstationen Römerstraße 19, Jülicher Straße 34/36, Peterstraße 72/74 und Roermonder Straße 27 lag die NO2-Belastung im Jahr 2015
(erstes Messjahr) zwischen 49 µg/m³ und 53 µg/m³. Generell lagen die städtischen
Messwerte in 2016 höher als in 2015 und 2017.
Die höchste Belastung wurde in 2016 am Adalbertsteinweg 60 mit einer NO2Konzentration von 59 µg/m³ gemessen. Eine Überprüfung der Messstelle durch den
TÜV Rheinland und des Deutschen Wetterdienstes (DWD)6 im Auftrag des LANUV
NRW hat jedoch ergeben, dass der Standort der Messstelle Adalbertsteinweg 60
nicht den Anforderungen der 39. BImSchV genügt. Die in den Kapitel 3
(Verursacheranalyse), 4 (Belastungsentwicklung ohne Maßnahmen) und 6
(Wirkungsprognose) aufgeführten Daten und Berechnungen hinsichtlich des
Adalbertsteinweg 60 haben insoweit nur nachrichtlichen Charakter. Weitere
Maßnahmen (Kapitel 5) werden aus den Daten dieser Station nicht abgeleitet.
Ein Vergleich aller Messjahre (Abb. 1, Tab. 1) zeigt insgesamt an den Messstationen
eine abnehmende Tendenz der NO2-Belastung.
Die Aufnahme der Untersuchungen durch die Stadt erfolgte an der Monheimsallee
25 im Jahr 2016, am Seilgraben 1 wurde die Messung in 2017 begonnen
(Messwerte s. Tab. 1). Auch an diesen beiden Messstellen wurde der EU-Grenzwert
2017 nicht eingehalten.
Feinstaub
Der PM10-Jahresmittelgrenzwert (40 µg/m³) wurde an allen Messstellen in Aachen
eingehalten. Seit dem Jahr 2014 wird auch der PM10-Tagesmittelgrenzwert (maximal
35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes 50 µg/m³) eingehalten. Deshalb bedarf
6 Untersuchung der NO2-Probenahmestelle Adalbertsteinweg 64 (Anmerkung Red.: entspricht Adalbertsteinweg 60) der Stadt
Aachen auf Konformität mit der 39. BImSchV, Anhang 3, Abschnitt C; Gemeinsamer Bericht des TÜV Rheinland und des
Deutschen Wetterdienstes vom 08.10.2018, Berichts-Nr. 936/21244273/A
16
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
es keiner weiteren Berücksichtigung von Feinstaub bei der Fortschreibung des
Luftreinhalteplans.
2.5.2.
Beschreibung der städtebaulichen, topographischen und
klimatischen Randbedingungen
Aachen ist Oberzentrum der StädteRegion Aachen und eine kleinere Großstadt auf
einer Fläche von 160,85 km2. Von dieser Fläche entfielen im Jahr 2016 ca. 47,4 km²
(29,4%) auf Siedlungsflächen und 16,3 km² (10,2%) auf Verkehrsflächen. Die übrigen
Flächen teilen sich auf in Vegetationsflächen (z.B. Landwirtschaft, Wald etc., 59,7%)
und Wasserflächen (0,7%) (Quelle: Statistische Jahrbücher für die Stadt Aachen,
Jahrbuch 2016).
In Aachen leben (Stand 31.12.2016) ca. 255.000 Menschen. Das sind ca. 1.585 Einwohner pro Quadratkilometer. Im eigentlichen Talkessel leben ca. 197.000 Einwohner. In Aachen herrscht durch Industrie und Handel, Hoch- und Fachhochschulen, zentrale Verwaltungen und starken Fremdenverkehr ein vielseitiges wirtschaftliches und kulturelles Leben. Die Lage im Drei-Länder-Eck DeutschlandBelgien-Niederlande macht die Stadt Aachen zu einem bedeutenden Verkehrsknotenpunkt mit einem Netz vielbefahrener Autobahnen und überregionaler Bahnlinien.
Aachen und Umgebung gehören zur gemäßigten Klimazone und weisen ein
ozeanisches Klima auf, d. h. feuchtes Wetter, milde Winter und relativ ausgeglichene
Temperaturen. Im Vergleich zu Gesamtdeutschland ist die jährliche Sonnenscheindauer in Aachen eher gering. Die bevorzugte Windrichtung ist vor allem bei stärkeren
Winden die süd-westliche Richtung. Durch die Lage nördlich der Eifel und des Hohen
Venns ist die Niederschlagsmenge (ca. 800 mm/Jahr) in Aachen aufgrund der
vorherrschenden Westwetterlagen vergleichsweise hoch.
Durch die Lage der Stadt in einem Talkessel wird der Luftaustausch bei
Inversionswetterlagen behindert, so dass es zur Anreicherung von Schadstoffen in
der Luft kommen kann.
Aachen liegt im Dreiländereck Deutschland–Belgien–Niederlande in einer nach Nordosten geöffneten Mulde. Die Stadt befindet sich am Fuß des linksrheinischen
Schiefergebirges (Eifel), das südlich der Stadt beginnt. Das Stadtgebiet liegt auf
einem Höhenniveau zwischen 125 und 410 m ü. NN und weist somit eine Höhendifferenz von 285 m auf. Der höchste Punkt befindet sich im äußersten Südosten der
Stadt, der tiefste Punkt liegt im Norden der Stadt an der Bundesgrenze.
Die Länge der Stadtgrenze beträgt 85,7 km, davon 23,8 km Grenze zu Belgien und
21,8 km Grenze zu den Niederlanden. Die größte Nord-Süd-Ausdehnung beträgt
21,6 km, die größte West-Ost-Ausdehnung 17,2 km. Das Straßennetz im Stadtgebiet
Aachen umfasst insgesamt etwa 889 km. Die Länge der Radverkehrsanlagen im
Stadtgebiet umfasst insgesamt 319 km (Quelle: Statistische Jahrbücher für die Stadt
Aachen).
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
17
2.5.3.
Räumliche Grenzen
Die Grenzen des Luftreinhalteplans umfassen das sogenannte Plangebiet. Bei
kleinräumig gefassten Luftreinhalteplänen, die sich auf die unmittelbare Umgebung
eines „Hotspots“ (eines Belastungsschwerpunktes) beziehen, setzt sich das
Plangebiet aus dem Überschreitungsgebiet des jeweiligen Luftschadstoffs und dem
Verursachergebiet zusammen.
Das Überschreitungsgebiet ist das Gebiet, für das aufgrund der Immissionsbelastung
von Überschreitung des Grenzwertes auszugehen ist.
Das Verursachergebiet ist das Gebiet, in dem die Verursacher für die Grenzwertüberschreitung lokalisiert sind. Im Regelfall ist dies auch der Bereich, in dem
vorrangig Minderungsmaßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte durchgeführt
werden.
Finden sich Hotspots in einer Region flächig verteilt oder an sehr unterschiedlichen
Stellen einer Region, so ist in der Regel zur Bekämpfung der Luftschadstoffe ein
großflächiger Ansatz zu wählen.
Im vorliegenden Fall wurde, wie bereits in den vorangegangenen Luftreinhalteplänen
das gesamte Stadtgebiet der Stadt Aachen als Plangebiet festgelegt. Eine weitere
Unterscheidung der jeweiligen Gebiete wird daher im Folgenden nicht vorgenommen.
2.6.
Bezugsjahr
Die Immissionsmessungen des LANUV in Aachen zeigen, dass der Jahresmittelwert
für Stickstoffdioxid weiterhin überschritten wird. Das zur Fortschreibung herangezogene Referenzjahr ist das Jahr 2015. Die Wahl des Referenzjahres folgt der
Systematik der ersten Fortschreibung des LRP Aachen, der das Jahr 2015 als ein
Prognosejahr gesetzt hatte.
Daten, die zur Beschreibung der Ausgangssituation, z. B. Emissionsdaten, Angaben
zur Verkehrsstärke oder Daten zur Berechnung der Belastungssituation herangezogen werden, beziehen sich in der Regel auf das Bezugsjahr 2015. In Fällen, in
denen diese Daten nicht zur Verfügung stehen, wird auf die jeweils aktuell
vorliegenden Zahlen zurückgegriffen; das Bezugsjahr wird jeweils angegeben.
18
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
3.
Ursachen für die Grenzwertüberschreitung
3.1.
Beitrag des Hintergrundniveaus zur
Immissionssituation
Die NO2-Gesamtbelastung entspricht an verkehrlichen Hot-Spots grundsätzlich der
Summe aus regionalem Hintergrundniveau, dem städtischen Beitrag zum
Hintergrundniveau und der verkehrlichen Zusatzbelastung in der betrachteten
Straße.
Das regionale Hintergrundniveau wird aus Messwerten entsprechender LANUV
Messstationen ermittelt.
Der städtische Beitrag zum Hintergrundniveau ergibt sich über eine Immissionsmodellierung, in die die Emissionsdaten der im Stadtgebiet einwirkenden
Emissionsquellen einfließen.
Die Summe aus regionalem Hintergrundniveau und städtischem Beitrag zum
Hintergrundniveau bildet das städtische Hintergrundniveau.
Das regionale Hintergrundniveau im Luftreinhalteplangebiet wird durch die
regionalen wie auch z. T. länderübergreifenden Schadstofffreisetzungen verursacht.
Über meteorologische Transportvorgänge erfolgt z. T. ein Transport der Schadstoffe
über weite Entfernungen verbunden mit einer Verdünnung der Schadstoffkonzentrationen.
Das großräumig vorhandene Hintergrundniveau (regionales Hintergrundniveau) lässt
sich aus den Ergebnissen der über mehrere Jahre am geringsten belasteten,
regional verteilten Stationen des LUQS-Messnetzes berechnen. Die Ergebnisse der
Waldstationen in der Eifel und im Rothaargebirge werden nicht zur Bestimmung des
Hintergrundniveaus herangezogen. Sie repräsentieren die Belastungssituation im
ländlichen Raum und sind deshalb nicht mit den vorstädtischen Hintergrundstationen
vergleichbar. Bei der Berechnung des regionalen Hintergrundniveaus wird berücksichtigt, dass regionale Unterschiede in der Höhe der Immissionsbelastung auftreten.
In NRW wird deshalb für die Gebiete Rhein-Ruhr, Münsterland/Westfalen und den
Großraum Aachen das regionale Hintergrundniveau differenziert ermittelt.
Für den Großraum Aachen ist zur Ermittlung des regionalen NO 2-Hintergrundniveaus
nur die Station in Burtscheid (AABU) verfügbar. Für das Jahr 2015 wurde hier ein
Wert von 14 µg/m³ NO2 ermittelt. Da die Station innerhalb des Stadtgebietes liegt,
enthält der für den regionalen Hintergrund ermittelte Wert bereits einen Anteil der
urbanen Zusatzbelastung, die daher nicht gesondert ausgewiesen werden kann. Der
zur Festlegung des regionalen Hintergrundniveaus verwendete Messwert der Station
ist in der Tab. 2 aufgeführt.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
19
Tab. 2
Regionales Hintergrundniveau 2015 im Großraum Aachen
Station
Stationskennung
Stationstyp,
Gebietscharakteristik
NO2Jahresmittel
[µg/m³]
Aachen
AABU
vorstädtisch,
Hintergrund
14
Regionales Hintergrundniveau 2015
3.2.
Emissionen lokaler Quellen
3.2.1.
Verfahren zur Identifikation von Emittenten
14
Zur Identifikation der relevanten Emittenten wird das Emissionskataster7 Luft NRW
herangezogen. Hierin sind folgende Emittentengruppen erfasst:
Verkehr (Straßen-, Flug-, Schiffs-, Schienen- und Offroad-Verkehr)
Industrie (genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV8),
Landwirtschaft (Ackerbau und Nutztierhaltung),
nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Gewerbe und Kleinfeuerungsanlagen),
sonstige anthropogene und natürliche Quellen.
Der vorliegende Luftreinhalteplan bezieht sich auf die Komponente NO 2. Die
Auswertung des Emissionskatasters umfasste deshalb die Untersuchung der hierfür
relevanten Emittentengruppen Verkehr, Industrie und Kleinfeuerungsanlagen.
Während die Schadstoffbelastung bei der Beurteilung der Immissionssituation als
NO2 angegeben wird, werden Emissionen immer als NOx betrachtet. Dies entspricht
den tatsächlichen Gegebenheiten: emittiert wird generell ein Gemisch aus NO und
NO2 (Stickstoffoxide NOx). Bei industriellen Emittenten und Kleinfeuerungsanlagen ist
in der Regel das Verhältnis der beiden Verbindungen stabil. Im Verkehrsbereich
ändert sich jedoch das Verhältnis von NO zu NO2 je nach Belastungs- und
Betriebszustand sowie der verwendeten Abgasreinigungstechnik der Kraftfahrzeuge
stark. In der Luft wird durch chemische Prozesse NO in NO2 umgewandelt.
Einen wesentlichen Einfluss auf die Relevanz der Emissionen bezüglich der
Immissionen im Überschreitungsbereich haben die Freisetzungshöhen (Quellhöhen).
So wirken sich bodennahe Emissionen z. B. aus dem Straßenverkehr, von Gewerbe
und Kleinfeuerungsanlagen eher im Nahbereich der jeweiligen Quelle aus.
7 vgl. Anhang 3 - Glossar
8 Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige
Anlagen – 4. BImSchV) i. d. F. d. Bek. d. Neufassung v. 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440)
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
20
Emissionen aus Industrieanlagen haben deutlich seltener niedrige Quellhöhen;
normalerweise handelt es sich in solchen Fällen um diffuse Quellen (wie z. B.
Abwehungen). Der größte Teil industrieller Emissionen wird über hohe Schornsteine
und damit mit breiter Streuung und Aufpunktmaxima in größerer Entfernung von der
Emissionsquelle in die Umwelt abgegeben.
3.2.2.
Emittentengruppe Verkehr
Straßenverkehr
Ausgangspunkt
für
die
Untersuchung
der
Verkehrsdaten
und
der
Verkehrsemissionen im Stadtgebiet Aachen war das landesweite Emissionskataster
Straßenverkehr NRW. Zur Planaufstellung wurden die Verkehrsbelastung und die
Emissionsmengen für das Jahr 2015 dem Emissionskataster Straßenverkehr
entnommen. Bei der Modellierung der NOx-Emissionen ist der damals gültige Stand
des Handbuchs Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, HBEFA 3.29, zur
Anwendung gekommen.
Im Stadtgebiet Aachen wird insgesamt eine Jahresfahrleistung von ca. 1.511 Mio.
FZkm/a10 erbracht. Der höchste Anteil (ca. 87 %) davon besteht aus Pkw-Verkehr,
der ca. 56 % der NOx-Emissionen verursacht. Ungefähr 80 % dieser Emissionen
entfallen auf Diesel-Pkw.
Die schweren Nutzfahrzeuge >3,5 t (Lkw, Lastzüge, Sattelzüge und Busse) erbringen
zusammen ca. 7 % der Jahresfahrleistung. Den Rest bilden die leichten Nutzfahrzeuge (5 %) und Kräder.
Mit 6 % Jahresfahrleistung verursachen die schweren Nutzfahrzeuge (ohne Linienbusse) ca. 21 % der NOx-Emissionen des Straßenverkehrs.
Die Busse des ÖPNV tragen mit einem Anteil von 0,9 % an der Jahresfahrleistung
eine auch im Vergleich zu den anderen schweren Nutzfahrzeugen deutlich
überproportionale Menge von etwa 13 % zu den NOx-Emissionen bei.
Die Verteilung der Jahresfahrleistungen und der NOx-Emissionen auf die einzelnen
Fahrzeuggruppen ist in der folgenden
9 HBEFA: Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, The Handbook of Emission Factors for Road Transport; Version
3.2; Umweltbundesamt; Dessau; 2014
10 vgl. Anhang 4 – Abkürzungen, Stoffe, Einheiten und Messgrößen
21
Tab. 3 dargestellt.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
22
Tab. 3
Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NO x-Emissionen im
Stadtgebiet Aachen nach Fahrzeuggruppen, 2015
Jahresfahrleistung1)
NOX1)
[Mio. FZkm/a]
[%]
[t/a]
[%]
Pkw
1.313,0
86,9
445,2
56,2
lNfz*
68,6
4,5
68,9
8,7
Linienbusse
14,1
0,9
105,5
13,3
Kräder
27,6
1,8
4,6
0,6
sNoB**
88,2
5,8
167,6
21,2
1.511,4
100
791,8
100
Kfz2)
*lNfz = leichte Nutzfahrzeuge **sNoB = schwere Nutzfahrzeuge ohne Linienbusse
1)
Daten 2015 aus dem landesweiten Emissionskataster Straßenverkehr NRW mit HBEFA 3.2 ermittelt!
2)
Abweichungen durch Rundung
Schienenverkehr
Die Angaben zum Schienenverkehr für das Stadtgebiet Aachen wurden dem
Emissionskataster Schienenverkehr mit Stand 2013 entnommen. Sie enthalten die
Abgasemissionen des Schienenverkehrs der Deutschen Bahn AG (DB AG).
Im Luftreinhalteplangebiet wurden im Jahr 2013 durch den DB AG-Schienenverkehr
ca. 21,4 t NOx emittiert.
Flugverkehr
Die Emissionen des Flugverkehrs (im LTO-Zyklus11 bis zu einer Höhe bis zu 3.000 ft,
das entspricht ca. 915 m) können dem Emissionskataster mit Stand 2013
entnommen werden. Danach trägt der Flugverkehr mit rd. 0,2 t NOx zur
Emissionsbilanz bei.
Offroad-Verkehr
Der Emissionsanteil des Offroad-Verkehrs enthält die Emissionen, die durch den
Verkehr von Baumaschinen, Verkehr in Land- und Forstwirtschaft, bei Gartenpflege
und Hobby, durch Militär- (außer Flugverkehr) und industriebedingten Verkehr (außer
Triebfahrzeugen) verursacht wird. Zur Auswertung wurde das Emissionskataster
Offroad-Verkehr mit Stand 2012 herangezogen. Die Emissionen aus diesem Bereich
betragen ca. 58,2 t NOx.
11 LTO-Zyklus: Start-Lande-Zyklus (Landing and Take Off Cycle)
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
23
Gegenüberstellung der Emissionen aus dem Verkehrssektor
Auch wenn den Daten der unterschiedlichen Verkehrsträger im Verkehrskataster
nicht dasselbe Bezugsjahr zugrunde liegt, so können doch zumindest die
Größenordnungen der Emissionen der unterschiedlichen Verkehrsträger verglichen
werden (s. Tab. 4).
Tab. 4
NOx-Gesamtemissionen des Verkehrs in t/a im Stadtgebiet Aachen
NOX-Emissionen des Verkehrs [t/a]
Verkehrsträger Bezugsjahr
Straße
2015
Schiene
2013
Flug
2013
Offroad
2012
Gesamt
791,8
21,4
0,2
58,2
871,6
Der Straßenverkehr verursacht im Stadtgebiet Aachen den größten Anteil der
verkehrsbedingten NOx-Emissionen (91 %), gefolgt vom Offroad-Verkehr (7 %). An
dritter Stelle steht der Schienenverkehr mit rd. 3 % des Gesamtaufkommens.
3.2.3.
Emittentengruppe Industrie / genehmigungsbedürftige
Anlagen
Gemäß der 11. BImSchV12 sind Betreiber bestimmter genehmigungspflichtiger
Anlagen, dazu verpflichtet, luftverunreinigende Stoffe in Menge, räumlicher und
zeitlicher Verteilung in Form einer regelmäßigen Emissionserklärung anzugeben.
Die neuesten zur Verfügung stehenden Daten für Aachen stammen aus den
Emissionserklärungen für den Erklärungszeitraum 2016.
Anlagenstruktur im Luftreinhalteplangebiet Aachen
Das Plangebiet des Luftreinhalteplans Aachen (Stadtgebiet Aachen) ist durch eine
mittlere Industrialisierung geprägt. Insgesamt sind hier 42 genehmigungsbedürftige
Anlagen registriert (Stand 2016), von denen 27 gemäß der 11. BImSchV vollständig
zu erklären waren. 22 dieser Anlagen sind der Obergruppe 01 (Wärmeerzeugung,
Bergbau, Energie) der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige
Anlagen) zugeordnet (siehe Abb. 3).
12 Elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen-11.
BImSchV) i. d. F. d. Bek. v. 5. März 2007 (BGBl. I S. 289), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 3 V v. 26.11.2010 (BGBl. I S.
1643)
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Anzahl der emissionserklärungspflichtigen Anlagen gemäß der 11.BImSchV
24
25
22
20
15
10
5
1
1
1
4
5
2
0
1
2
3
6
7
8
9
10
Obergruppen der 4. BImSchV:
1 - Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
2 - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
3 - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschl. Verarbeitung
4 - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination
5 - Oberflächenbehandlung mit organ. Stoffen
6 - Holz, Zellstoff
7 - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel
8 - Verwertung und Beseitigung von Abfällen u. sonst. Stoffen
9 - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen u. Gemischen
10 - Sonstige Anlagen
Abb. 3
Anzahl der Anlagen, unterteilt nach den Obergruppen der 4. BImSchV im
Luftreinhalteplangebiet Aachen
Struktur der Stickstoffoxide (NOx)-emittierenden Anlagen im Luftreinhalteplangebiet Aachen
26 der im Plangebiet vorhandenen Anlagen emittieren relevante Mengen an
Stickstoffoxiden. 21 dieser Anlagen sind der Obergruppe 01 (Wärmeerzeugung,
Bergbau, Energie) sowie 2 Anlagen der Obergruppe 10 (Sonstige Anlagen) der 4.
BImSchV zugeordnet.
Die 8 größten NOx-Emittenten der Industrie sind in der nachfolgenden Karte (Abb. 4)
dargestellt und benannt.
25
Abb. 4
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Die acht größten Stickstoffoxid-Emittenten der nach dem BImSchG genehmigungspflichtigen
Anlagen der Industrie im Stadtgebiet Aachen
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
26
Da sich aus der bloßen Anzahl der Anlagen keine Aussage zur Emissionsrelevanz
ableiten lässt, sind die Emissionen der einzelnen Obergruppen im Plangebiet in der
Tab. 5 differenziert aufgeführt.
Tab. 5
NOx-Emissionen der Obergruppen der 4. BImSchV im Stadtgebiet Aachen
Obergruppe nach 4. BImSchV
NOX-Emissionen
[t/a]
[%]
141,2
90,0
01
Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
02
Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
0,3
0,2
04
Chem. Erzeugnisse, Arzneimittel
0,1
0,1
05
Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen…
0,7
0,4
10
Sonstige Anlagen
14,6
9,3
156,9
100,0
Gesamt
Die in anderen – an das Luftreinhalteplangebiet unmittelbar angrenzenden –
Gebietskörperschaften betriebenen, nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen
Anlagen, werden mit ihren produzierten Emissionen – sofern diese Emissionsmengen von Relevanz sind – in die Immissionsmodellierungen für Aachen mit
aufgenommen. Besteht eine signifikante Beeinflussung solcher Anlagen auf das
betroffene Luftreinhalteplangebiet, so wird dies in den Prognosen ausgewiesen und
berücksichtigt.
3.2.4.
Emittentengruppe kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Aus dem Bereich der immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen
Anlagen sind für das Luftreinhalteplangebiet die Kleinfeuerungsanlagen als weitere
NOx-Quellen zu betrachten. Für das Jahr 2012 liefert das Emissionskataster
Kleinfeuerungsanlagen Emissionen im gesamten Stadtgebiet von insgesamt
rd. 259,6 t/a NOx.
3.2.5.
Weitere Emittentengruppen
Weitere Emittentengruppen sind die Landwirtschaft, natürliche Quellen sowie
sonstige Emittenten. Diese Emittentengruppen haben für die Belastungssituation auf
den innerstädtischen Straßen keine Relevanz.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
27
3.2.6.
Zusammenfassende Darstellung der relevanten Quellen
In der Tab. 6 werden die Emissionen der für den Luftreinhalteplan Aachen untersuchten Emittentengruppen im Stadtgebiet dargestellt.
Die Jahres-Gesamtemissionen für NOx betragen ca. 1.288 t/a, wovon rd. 68 % vom
Verkehr, ca. 12 % aus Industrieanlagen und 20 % aus Kleinfeuerungsanlagen
emittiert werden.
Tab. 6
Gesamtvergleich der NOx-Emissionen aus den Quellbereichen Industrie,
Kleinfeuerungsanlagen und Verkehr für das Stadtgebiet Aachen
NOX-Emissionen [t/a]
Industrie
2016
Kleinfeuerungsanlagen
2012
Verkehr
1) 2)
Summe
156,9
259,6
871,6
1.288,1
1)
Bezugsjahre „Verkehr“: Straßenverkehr: 2016; Flug- und Schienenverkehr 2013 sowie Offroad-Verkehr: 2012
2)
Straßenverkehr berechnet mit HBEFA 3.2
Bei der Beurteilung der Emissionen ist zu beachten, dass die meisten industriellen
Emissionen über hohe Quellen (Schornsteine) emittiert werden. Diese Emissionen
wirken sich, da sie weit getragen werden, auf den regionalen Hintergrund aus. Bei
der Betrachtung der Immissionsbelastung in Straßenschluchten sind hingegen
niedrige nahe gelegene Quellen relevant.
3.2.7.
Zusätzliche emissionsseitige (Straßenverkehr)
Untersuchungen an ausgewählten Straßenabschnitten
Während die in Kapitel 3.2.1 bis 3.2.6 dargestellten Emissionsuntersuchungen sich
auf das gesamte Stadtgebiet Aachen beziehen, wurden darüber hinaus auf Initiative
der Stadt Aachen auch streckenabschnittsbezogene Emissionsberechnungen
durchgeführt. Die endgültige Festlegung der zu berechnenden Streckenabschnitte (s.
Tab. 7) erfolgte einvernehmlich zwischen der Bezirksregierung Köln, der
Stadtverwaltung Aachen und dem LANUV NRW. Alle Modellrechnungen basieren auf
der Emissionsdatenbasis des HBEFA 3.313.
Im Ergebnis stellen sich Verkehrsbelastung und Emissionsbilanz wie folgt dar.
13 HBEFA 2017: Handbook of Emission Factors for Road Transport; Version 3.3; Umweltbundesamt; Dessau; 2017
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
28
Tab. 7
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) mit den prozentualen Anteilen der
verschiedenen Fahrzeuggruppen sowie NOx-Emissionen des Straßenverkehrs (kg/km*a) an
den untersuchten Streckenabschnitten, 2015, (lNfz = leichte Nutzfahrzeuge; sNoB =
schwere Nutzfahrzeuge ohne Linienbusse > 3,5 t)
DTV
Untersuchte Streckenabschnitte 2015
Pkw
lNfz
[%]
[%]
NOX
Kräder sNoB Busse [kg/km*a]
[%]
[%]
[%]
16.680
Alt-Haarener-Straße 20/22 (AAHA)
4.102,0
88,1
4,5
2,0
4,0
1,4
2,1
0,6
3,2
3,4
4,5
1,7
1,5
1,2
2,3
7,2
1,7
1,5
2,2
4,7
32.456
Wilhelmstraße16 (VACW)
5.718,9
92,8
3,5
1,0
23.100
Adalbertsteinweg 60
6.219,1
86,8
4,0
2,6
31.500
Jülicher Straße 34/36
7.402,6
88,3
3,5
2,0
29.728
Monheimsallee 25
6.582,8
92,3
2,6
2,4
19.444
Peterstraße 72/74
8.114,3
85,0
3,5
2,0
24.184
Roermonder Straße 27
4.826,0
90,6
3,6
2,6
19.880
Römerstraße 19
6.292,9
89,1
2,0
2,0
In der Abb. 5 sind die untersuchten Streckenabschnitte sowie die herangezogenen
Messstellen abgebildet.
29
Abb. 5
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Untersuchte Streckenabschnitte im Straßennetz von Aachen
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
30
3.3.
Ursachenanalyse
Der Grenzwert für den NO2-Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m³ und ist seit 2010
einzuhalten. Dieser Wert wurde im Jahr 2015 sowohl an den Messstandorten der
Stadt Aachen als auch an der LANUV-Messstellen Adalbertsteinweg 5 (AAST) mit
45 µg/m³ und Wilhelmstraße (VACW) mit 50 µg/m³ überschritten. An der AltHaarener Straße 20/22 (AAHA) wird erst seit dem Jahr 2016 gemessen. Im Jahr
2016 lag die NO2-Belastung hier bei 44 µg/m³. Für die LANUV-Messstellen VACW,
AAHA sowie die städtischen Messstellen Adalbertsteinweg 60, Jülicher Straße,
Roermonder Straße und Römerstraße wurde eine detaillierte Ursachenanalyse
durchgeführt. Für die Peterstraße ist keine Modellierung mit Immisluft möglich. Hier
wurde auf das Verfahren der Verdünnungsrechnung unter Berücksichtigung der
Photochemie zurückgegriffen. Die Monheimsallee kann immissionsseitig nicht
modelliert werden.
Neben dem regionalen Hintergrund (siehe Kapitel 3.1) und dem lokalen Kfz-Verkehr
tragen noch weitere urbane Quellen zur Luftbelastung in den Straßen bei. Bei diesen
Quellen handelt es sich um Flug-, Offroad-, Schienen- und Schiffsverkehr, Industrie
und Quellen aus nicht genehmigungsbedürftigen Kleinfeuerungsanlagen. Dazu
kommen noch Anteile des Straßenverkehrs, der nicht unmittelbar in der betrachteten
Straße fährt (Kfz-urban). Alle urbanen Quellen bestimmen den städtischen Beitrag
zum Hintergrundniveau.
Die Emissionen der einzelnen Verursachergruppen sind nicht gleichmäßig im
Stadtgebiet verteilt. Daher ist das städtische Hintergrundniveau nicht im gesamten
Stadtgebiet konstant. Hierzu liegt aus dem vorhergehenden LRP Aachen (2015) eine
Aufschlüsselung auf Basis von LASAT-Rechnungen vor, aus der sich ergibt, dass die
städtischen Quellen von geringerer Bedeutung für die NO x-Belastung sind. Die
Emissionen dieser Quellgruppen haben sich nicht relevant geändert, so dass
weiterhin kein relevanter Einfluss zu erwarten ist. Daher wurde auf eine erneute
Durchführung dieser aufwendigen Berechnung verzichtet.
Da für das regionale Hintergrundniveau nur die Station Aachen-Burtscheid
herangezogen wurde, ist ein Teil des städtischen Beitrags bereits in der verwendeten
regionalen Hintergrundbelastung enthalten. Ein zusätzlicher städtischer Beitrag
wurde aus Ergebnissen von EURAD-IM14 ermittelt, um die unterschiedliche Höhe des
städtischen Hintergrundniveaus im Stadtgebiet zu berücksichtigen.
Der Anteil des lokalen Kfz-Verkehrs wurde durch Berechnungen mit aktualisierten
und detaillierten Linienquellenemissionen mit Stand 2015 auf Basis des Handbuchs
für Emissionsfaktoren des Umweltbundesamtes15 ermittelt. Der lokale Anteil des
Straßenverkehrs (im Folgenden mit „Kfz lokal“ abgekürzt) wurde mit IMMIS luft16
14 http://www.eurad.uni-koeln.de/17275.html
15 HBEFA 2017: Handbook of Emission Factors for Road Transport; Version 3.3; Umweltbundesamt; Dessau; 2017
16 Diegmann, V., 1999: Vergleich von Messungen der Luftschadstoffbelastungen im Straßenraum mit Berechnungen des
Screening-Modells IMMISluft. Immissionsschutz, 3, S. 76-83.
31
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
berechnet. IMMISluft modelliert die Ausbreitung der durch den Straßenverkehr
erzeugten Schadstoffbelastung im Straßenraum. Die Anteile des lokalen
Straßenverkehrs wurden, nach den Fahrzeugarten Pkw, leichte Nutzfahrzeuge (lNfz),
schwere Nutzfahrzeuge ohne Linienbusse (sNoB), Linienbusse (Bus) und Motorrad
(Krad) aufgelöst, bestimmt. Für diese Modellierungen wurde als meteorologische
Daten eine zehnjährige Ausbreitungsklassenstatistik von Köln verwendet.
Da der Straßenverkehr lokaler Hauptverursacher der Immissionsbelastung ist,
beschränken sich die folgenden Ausführungen auch auf diesen. In Abb. 6 sind die
berechneten prozentualen Beiträge der verschiedenen Fahrzeuggruppen sowie des
regionalen Hintergrundniveaus einschließlich der urbanen Quellen für NO x
dargestellt. Die Verursacheranteile werden hier als NOx und nicht, wie sonst für
Immissionen üblich, als NO2 angegeben, da es sich bei den Eingangsdaten der
Berechnungen auch um Emissionen (angegeben als NOx) handelt (vgl. auch
Kapitel 3.2.1); dies ist in diesem Fall nicht anders möglich, da es keinen konstanten
Faktor für die Anteile von NO2 in NOx gibt.
Die NO2-Belastung wird bei den Immissionsmodellierungen in einem mehrstufigen
Verfahren ermittelt. Die aufwändige Vorgehensweise ist notwendig, weil
emissionsseitig ein Gemisch aus Stickstoffoxiden, den sogenannten NO x, freigesetzt
wird. NOx ist im Wesentlichen ein Gemisch aus Stickstoffmonoxid (NO) und
Stickstoffdioxid (NO2). In der Luft wird NO durch chemische Prozesse in NO2
umgewandelt. Diese Umwandlung hängt unter anderem von der NO x-Konzentration
ab. In den Immissionsmodellierungen wird daher zunächst immer die NOxGesamtimmissionskonzentration bestimmt und nachfolgend in eine NO2Gesamtbelastung umgerechnet. Der Zusammenhang zwischen NOx-Konzentration
und NO2-Konzentration ist nicht linear (siehe z. B Düring et al., 201117). Daher ist
eine einfache Umrechnung von NOx auf NO2 nicht möglich18.
17 Düring, Bächlin, Ketzel, Baum, Friedrich und Wurzler, 2011: A new simplified NO/NO2 conversion model under consideration
of direct NO2-emissions. Meteorologische Zeitschrift, Vol. 20, No. 1, 067-073
18 VDI 3783 Blatt 14; 2008/50/EG
32
Abb. 6
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Darstellung der prozentualen berechneten Beiträge der verschiedenen Verursachergruppen
sowie des regionalen Hintergrundniveaus für die NOx-Belastung an den Messstandorten im
Jahr 2015
Legende zur Abbildung: Pkw = Personenkraftwagen; sNoB = schwere Nutzfahrzeuge ohne
Linienbusse; Bus = Linienbusse; INfz = leichte Nutzfahrzeuge; Krad = Motorräder
Das regional-urbane Hintergrundniveau (regionales Hintergrundniveau und
städtischer Beitrag) und der lokale Straßenverkehr leisten an den Messstandorten
mit Grenzwertüberschreitung die höchsten Anteile an der NO x-Belastung. Für den
regionalen Hintergrund, einschließlich des städtischen Beitrags, betragen sie
zwischen 24 % und 38 % und für den lokalen Straßenverkehr zwischen 76 % und
62 %.
An der Alt-Haarener Straße 20/22 (AAHA) verursachen die Pkw mit 39 % den
höchsten NOx-Beitrag aus der Gruppe des lokalen Kfz-Verkehrs, gefolgt von den
sNoB mit 18 % und den Bussen mit 14 %, an der Wilhelmstraße 16 (VACW) sind es
für die Pkw 49 %, für sNoB 10 % und für Busse 6 %.
Am Adalbertsteinweg 60 beträgt der NOx-Anteil der Pkw 30 %, der sNoB 9 % und der
Busse 26 %. In der Jülicher Straße 34/36 tragen die Pkw 35 %, die sNoB 18 % und
die Busse 14 % zu den NOx-Emissionen bei.
An der Roermonder Straße 27 liegt der Beitrag der Pkw bei 39 %, der sNoB bei 6 %
und der Anteil der Busse bei 14 % der NOx-Belastung. Die Busse verursachen 37 %
der NOx-Emissionen an der Römerstraße 19, die Pkw tragen hier 32 % und die sNoB
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
33
6 % zu den NOx-Emissionen bei. Der Anteil der NOx-Emissionen, verursacht durch
die lNfz und die Motorräder liegt in allen Straßen bei maximal 3 %.
Fazit
Der lokale Kfz-Verkehr verursacht mit 62 % bis 76 % den höchsten Beitrag an der
Stickoxid-Belastung. Um den Grenzwert für NO2 (siehe Zusammenhang von NOx und
NO2 oben) in der Zukunft einzuhalten, müssen Minderungsmaßnahmen daher
insbesondere auf den lokalen Kfz-Verkehr bezogen sein.
4.
Voraussichtliche Belastung im Jahr 2020
ohne weitere Maßnahmen
4.1.
Zusammenfassende Darstellung der Entwicklung
Da im Referenzjahr 2015 im Wesentlichen der lokale Straßenverkehr für die
Überschreitung der zulässigen Belastung relevant war, wird für die Prognose der
Belastungsentwicklung im Folgenden insbesondere diese Quellgruppe betrachtet.
Verkehr: Straßenverkehr
Die hier verwendeten Daten für Aachen stammen aus dem Emissionskataster
Straßenverkehr NRW (2020).
Im Untersuchungsgebiet soll der Prognose zufolge im Jahr 2020 insgesamt eine
Jahresfahrleistung von ca. 1.563 Mio. FZkm/a erbracht werden. Den höchsten Anteil
(ca. 86 %) davon hat der Pkw-Verkehr. Die schweren Nutzfahrzeuge >3,5 t (Lkw,
Lastzüge, Sattelzüge und Busse) sollen zusammen ca. 7 % der Jahresfahrleistung
erbringen. Den Rest bilden die leichten Nutzfahrzeuge und Kräder (rd. 7 %). Mit rund
6 % Jahresfahrleistung sollen die schweren Nutzfahrzeuge ohne Busse ca. 17 % der
NOx-Emissionen verursachen. Die Verteilung der Jahresfahrleistungen und der NO xEmissionen auf die einzelnen Fahrzeuggruppen ist für die Prognose 2020 in der
folgenden Tab. 8 dargestellt.
Die Fahrleistung der Pkw soll um rund 3 %, die der leichten Nutzfahrzeuge um ca.
8 % und die der schweren Nutzfahrzeuge ohne Linienbusse um rund 13 %
gegenüber dem Basisjahr 2015 zunehmen. Insgesamt ergibt sich eine Zunahme der
Fahrleistung um rd. 3 %.
Die NOx-Emissionen des Straßenverkehrs verringern sich im gesamten Stadtgebiet
von 792 t im Jahr 2015 auf 486 t im Jahr 2020. Dies entspricht einer Reduktion um
ca. 39 %.
Dieser prognostizierte Rückgang ist die Folge der fortschreitenden technischen
Flottenentwicklung (natürliche Flottenmodernisierung/-erneuerung).
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
34
Tab. 8
Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOx-Emissionen im
Untersuchungsgebiet Aachen nach Fahrzeuggruppen für das Jahr 2020
Jahresfahrleistung
1)
NOX-Emissionen
2)
[Mio. FZkm/a]
[%]
[t/a]
[%]
Pkw
1.347,5
86,2
308,1
63,4
lNfz*
74,1
4,7
37,9
7,8
Linienbusse
14,3
0,9
53,4
11,0
Kräder
27,9
1,8
4,1
0,8
sNoB**
99,3
6,4
82,3
16,9
1.563,0
100
485,8
100
Kfz
2)
lNfz = leichte Nutzfahrzeuge; sNoB = schwere Nutzfahrzeuge ohne Linienbusse
1)
Emissionsdaten für das Jahr 2020 aus Emissionskataster Straßenverkehr, Modellierung mit HBEFA 3.2
2)
Abweichung durch Rundungen
Ergänzend wird in Tab. 9 die Veränderung der Jahresfahrleistung und der NOxEmission vom Jahr 2015 zum Jahr 2020 dargestellt.
Tab. 9
Veränderungen von Jahresfahrleistungen (FZkm) und NOx-Emissionen im gesamten
Plangebiet Aachen (incl. Autobahnen), Vergleich der Jahre 2015/2020
Jahresfahrleistung
Fahrzeuggruppe
1)
NOX-Emissionen
Mio FZkm/a
2)
t/a
2015
2020
Veränderung
2015
2020
Veränderung
Pkw
1.313,0
1.347,5
2,6 %
445,2
308,1
-30,8 %
lNfz
68,6
74,1
8,0 %
68,9
37,9
-45,0 %
Linienbusse
14,1
14,3
0,7 %
105,5
53,4
-49,4 %
Kräder
27,6
27,9
1,3 %
4,6
4,1
-9,8 %
sNoB
88,2
99,3
12,6 %
167,6
82,3
-50,9 %
1.511,4
1.563,0
3,4 %
791,8
485,8
-38,5 %
Kfz Gesamt
lNfz = leichte Nutzfahrzeuge; sNoB = schwere Nutzfahrzeuge ohne Linienbusse
1)
Emissionsdaten für das Jahr 2020 aus Emissionskataster Straßenverkehr, Modellierung mit HBEFA 3.2
2)
Abweichung durch Rundungen
35
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Verkehr: Schienenverkehr, Offroad-Verkehr, Flugverkehr
In der Richtlinie 2016/162819 legt die EU schärfere Abgasgrenzwerte für neue
Verbrennungsmotoren fest, die in mobilen Maschinen und Geräten eingebaut und
nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind. So müssen neue Lokomotiven/
Triebfahrzeuge ab 2021 strengere Abgasgrenzwerte einhalten. Neue Motoren des
Sektors Offroad-Verkehr sind ab 2019 diesen Regelungen unterworfen.
Die Abgasemissionen des Flugverkehrs werden international durch die ICAO
(International Civil Aviation Organisation)20 im Committee on Aviation Environmental
Protection-Process (CAEP-Prozess) festgelegt. Zuletzt wurden die StickoxidGrenzwerte 2010 verschärft und mussten ab 2013 von neuen Flugzeugtriebwerken
eingehalten werden.
Für die konkreten Emissionsprognosen im LRP haben diese skizzierten Reduktionen
der Abgasemissionen keine Auswirkung. Deshalb werden in allen Betrachtungen die
Emissionen zwischen den Basisjahren der jeweiligen Emissionskataster und dem
Prognosejahr 2020 als konstant angesehen.
Die Einführung und Verschärfung der Abgasgrenzwerte wird aber zur allmählichen
Abnahme der Emissionsmenge im Plangebiet führen.
Industrie
Wie in Kap. 3.2.3 bereits dargestellt, betrugen die industriell bedingten NO xEmissionen ca. 156,9 t/a. Eine zuverlässige Prognose der Entwicklung der
Emissionen für das Jahr 2020 ist nicht möglich, da insbesondere die industriellen
Emissionen stark von der konjunkturellen Entwicklung und damit einhergehend mit
der Auslastung und Produktionskapazität der einzelnen Anlagen zusammenhängen.
Mit dem Ausbau der regenerativen Energien und insbesondere mit der Stilllegung
von Kohlekraftwerken ist langfristig ein abnehmender Trend bei den Emissionen zu
erwarten. Dieser Trend ist aber auch eine Folge der seit vielen Jahrzehnten
bestehenden Verpflichtung in der Industrie stets den besten Stand der Technik zur
Anwendung zu bringen.
Kleine und mittlere Feuerungsanlagen, nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
Erkenntnisse über wesentliche Änderungen der Emissionen aus der Quellgruppe
„nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“ bis zum Jahr 2020 liegen für das Gebiet
nicht vor. Im Jahr 2010 wurde die Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV)
novelliert. Für kleine und mittlere Feuerungsanlagen wurden die Abgasgrenzwerte für
bestehende Anlagen und Neuanlagen verschärft. Zwar betrifft dies vorrangig die
19 Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.09.2016 über die Anforderungen in
Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel
und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und
Geräte, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der
Richtlinie 97/68/EG, ABl. L 252/53 vom 16.09.2016
20 Annex 16 - Environmental Protection, Volume II - Aircraft Engine Emissions to the Convention on International Civil Aviation,
aktuelle Ausgabe
36
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Emissionen von Feinstaub, allerdings wurde auch der Grenzwert für Stickoxide für
bestimmte Anlagen gesenkt. So müssen Öl- und Gasfeuerungen, die vor 2010
errichtet wurden und ausgetauscht werden, geringere NOx-Emissionswerte einhalten.
Insgesamt ist zu erwarten, dass die Emissionen aus diesem Sektor in den
kommenden Jahren (mittelfristig) zurückgehen werden.
Im Zuge der Entwicklung zur Energieeinsparung an Gebäuden (z. B. Wärmedämmung, Wärmepumpen) ist zusätzlich von einer Reduktion der NO x-Emissionen
auszugehen.
4.2.
Erwartete Immissionswerte
4.2.1.
Erwartetes Hintergrundniveau
Auswertungen der gemessenen Trends und den Berechnungen des LANUV zufolge
beträgt die jährliche Abnahme der NO2-Konzentration für ganz Nordrhein-Westfalen
ein bis zwei Prozent. Bezogen auf den Aachener Raum ergibt sich auf Basis der
Messungen der Jahre 2012 bis 2016 sogar eine jährliche Abnahme der NO2Hintergrundkonzentration von knapp 3 %.
Wie in Kapitel 4.1 dargestellt, liegen für die urbanen Quellen Prognosen für das Jahr
2020 für die Quellgruppe Straßenverkehr vor. Für die NOx-Emissionen des
Straßenverkehrs im Aachener Stadtgebiet wird vom Jahr 2015 bis zum Jahr 2020
aufgrund der Flottenerneuerung/-modernisierung eine Abnahme um 39 % bezogen
auf das gesamte Stadtgebiet prognostiziert (vgl. Kapitel 4.1).
Im Zuge eines konservativen Ansatzes wird bei den Immissionsermittlungen mit dem
Modell IMMISluft von einem gleichbleibenden städtischen Beitrag zum
Hintergrundniveau ausgegangen und es wird nur die zu erwartende Minderung des
regionalen Hintergrundniveaus berücksichtigt. Diese Annahme ist gerechtfertigt, da
das regionale Hintergrundniveau bereits einen Teil des städtischen Beitrags in der
Stadt Aachen enthält und bereits im vorhergehenden LRP Aachen der ermittelte
Beitrag des urbanen Kfz-Verkehrs gering war.
4.2.2.
Erwartete Belastung im Überschreitungsgebiet
Aus den Berechnungen des LANUV ergibt sich allgemein für die betrachteten
Belastungsschwerpunkte folgende Entwicklung. Ohne Maßnahmen sinkt als Folge
der lokalen Entwicklungen (Modernisierung der Fahrzeugflotte) und als Folge der
Abnahme des Hintergrundniveaus die zu erwartende NO2-Gesamtbelastung in den
Straßenschluchten vom Jahr 2015 bis zum Jahr 2020 um etwa 15 bis 25 %.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
37
Tab. 10 NO2-Immissionen: Gemessene und berechnete Werte für das Bezugsjahr 2015 und das
Prognosejahr 2020 ohne Maßnahmen (Trendprognose mit bestehender grünen
Umweltzone) für die immissionsseitig modellierten Straßenabschnitte.
Alle Werte sind auf ganze Zahlen gerundet
NO2-Jahresmittelwert
NO2-Jahresmittelwert
2015
2020
[µg/m³]
[µg/m³]
Wilhelmstraße 16 (VACW)
50
42
Adalbertsteinweg 5 (AAST)
45
35
45 *)
35
Adalbertsteinweg 60
53
42
Jülicher Straße 34/36
51
41
Roermonder Straße 27
49
41
Römerstraße 19
53
41
Peterstraße 72/74
53
38
Straßenabschnitt
Alt-Haarener-Straße (AAHA)
Städtische Messstellen
*) Modellergebnis, da Messung erst ab 2016
Nach dieser Prognose ist bis zum Jahr 2020 eine Einhaltung des Grenzwertes für
den NO2-Jahresmittelwert an mindestens drei der betrachteten Belastungsschwerpunkte zu erwarten (siehe Kapitel 6.1).
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
38
5.
Gesamtkonzept zur NO2-Minderung
5.1.
Großräumige Beiträge zur Luftreinhaltung
Im Rahmen der Diskussion um die weitere Senkung der Belastung wurden auf der
bundes-, landes- und kommunalpolitischen Ebene eine Vielzahl von Aktivitäten
angestoßen, die im Zusammenspiel als Gesamtstrategie mittelfristig zu einem
Rückgang der Belastung und einer Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid
führen sollen. Hinzu kommen weitere Entwicklungen auf internationaler Ebene, die
ebenfalls eine Verringerung der Emissionen verschiedener Emittentengruppen zum
Ziel haben.
5.1.1.
Internationale Beiträge
Ein entscheidender Baustein sind die Neuerungen im Zulassungsverfahren von
Automobilen. Das bisherige Testverfahren, der Neue Europäische Fahrzyklus
(NEFZ), wurde zum 01.09.2017 durch die Einführung des Worldwide Harmonized
Light Vehicles Test Procedures (WLPT) ersetzt. Durch diesen sollen realistischere
Verbrauchsangaben beim Test der Fahrzeuge auf dem Prüfstand ermittelt werden.
Hierzu werden die mittleren Geschwindigkeiten und Höchstgeschwindigkeiten sowie
die Länge des Gesamtzyklus erhöht. Die Umstellung auf den WLPT betrifft neben
den Verbrauchsangaben auch die Abgasmessungen der Fahrzeuge. Hier wird in
Ergänzung zu den Messverfahren auf dem Prüfstand das Real Driving EmissionsVerfahren (RDE) für Pkw eingeführt. Im RDE-Test werden die Fahrzeuge mit Hilfe
der PEMS-Technik (Portable Emission Measurement System) im Fahrbetrieb
untersucht. Dieses Verfahren, welches im Bereich der Nutzfahrzeuge bereits seit
mehreren Jahren zum Einsatz kommt, wird zu einer höheren Konformität der
Emissionswerte im Messbetrieb mit denen unter realen Betriebsbedingungen auf der
Straße führen. Durch den fortschreitenden Flottenaustausch werden die im
Durchschnitt stark emittierenden Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffnorm Euro 5 durch
neuere Fahrzeuge ersetzt und somit in absehbarer Zeit ein Rückgang in den
verkehrsbedingten Emissionen von Pkw erreicht.
Gemäß der ab Herbst 2019 gültigen EU-Verordnung 2016/1628 (Non-Road Mobile
Machinery Verordnung, NRMM-VO) werden die zulässigen Emissionen für neu in
Verkehr gebracht Motoren in der Binnenschifffahrt, für Baustellenfahrzeuge und
Diesellokomotiven weiter reduziert. Durch deren Umsetzung wird somit auch in
diesen Sektoren eine Reduktion der NO2-Emissionen erreicht.
Parallel werden die Aktivitäten auf EU-Ebene durch neue Vorgaben im Bereich des
anlagenbezogenen Immissionsschutzes weiterentwickelt. Hier zu nennen sind
insbesondere Neuregelungen sowie die Übernahme der Regelungen für große
Feuerungsanlagen aus der LCPD (Large Combustion Plant Directive, 2001/80EC) in
die IED (Industrial Emissions Directive, 2010/75/EU) im Jahr 2010, die neue MCPD
(Medium Combustion Plant Directive, Richtlinie (EU) 2015/2193) und die NERC-
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
39
Richtlinie ((EU) 2016/2284) zur Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter
Luftschadstoffe.
In regelmäßigen Abständen werden die „Best Reference Documents“ (BRefs, in
Deutsch: „BVT-Merkblätter“ – Merkblätter zu besten verfügbaren Techniken), in
denen für die jeweilige Branche der aktuelle Stand der Technik dargestellt wird, im
sogenannten „Sevilla-Prozess“ von der EU überarbeitet. Mit Einführung der IEDRichtlinie wurde das Verfahren von einer reinen Überarbeitung der BREFs auf
zusätzliche Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken erweitert.
Diese werden als Durchführungsbeschluss der Kommission im EU-Amtsblatt
veröffentlicht, worauf für die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von vier Jahren
verbindlich wird. In den Schlussfolgerungen wird zusammengefasst, für welche
Schadstoffe welche Emissionsgrenzwerte oder -bandbreiten mit welcher Technik
eingehalten werden können. Aktuell sind 14 von 32 Branchen betroffen:
Herstellung von Zement, Kalk und Magnesiumoxid
Eisen- und Stahlerzeugung
Großfeuerungsanlagen
Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen
Glasherstellung
Chloralkaliindustrie
Lederindustrie
Herstellen von Platten auf Holzbasis
Nichteisenmetallindustrie
Herstellung organischer Grundchemikalien
Raffinerien
Zellstoff- und Papierindustrie
Abfallbehandlung
Abwasser- und Abgasbehandlung/-management in der chemischen Industrie
Ziel ist es, die Vorgaben konkretisiert in nationales Recht zu übernehmen. Dies wird
bei der Überarbeitung der TA Luft der Fall sein. Eine Übernahme der Regelungen zu
großen Feuerungsanlagen in nationales Recht ist in Form einer Änderung der
13. BImSchV geplant.
Eine Wirkungsabschätzung aufgrund der Umsetzung strengerer Grenzwerte aus den
Dokumenten aus dem Sevilla-Prozess kann nicht vorgenommen werden, da es sich
um eine Vielzahl von Regelungen mit unterschiedlichen Zeitplänen handelt. Für
Bestandsanlagen gelten außerdem jeweils Übergangsfristen, die die Umsetzung
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
40
gegebenenfalls über mehrere Jahre strecken. Die Minderungseffekte zeigen sich in
der Regel in einer sinkenden Hintergrundbelastung des jeweiligen Schadstoffs.
Die MCP-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2015/219321) zur Begrenzung der Emissionen
bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft, deren
Umsetzung in nationales Recht in Arbeit ist, trifft Regelungen für mittelgroße
Feuerungsanlagen (1 bis 50 MW Feuerungswärmeleistung). Da die Umsetzungsfrist
abgelaufen
ist,
müssen
die
Mitgliedstaaten
bei
Neubauten
solcher
Feuerungsanlagen den Regeln der MCP-Richtlinie ab sofort nachkommen. Die
Richtlinie enthält Vorschriften zur Begrenzung der Emissionen von Schwefeldioxid
(SO2), Stickstoffoxiden (NOx) und Staub. Beabsichtigt ist die Umsetzung der
Regelung der Emissionsbegrenzungen nach der Richtlinie in einer eigenständigen
Verordnung. Für die Einführung der MCP-Richtlinie kann keine Wirkungsabschätzung vorgenommen werden, da für Bestandsanlagen Übergangsfristen
gelten, die die Umsetzung gegebenenfalls über mehrere Jahre strecken. Die
Minderungseffekte zeigen sich in der Regel in einer sinkenden Hintergrundbelastung
des jeweiligen Schadstoffs. Die Wirkung der MCP-Richtlinie ist in Kombination mit
der NERC-Richtlinie ((EU) 2016/2284) zu sehen, da die Umsetzung letzterer auch
die Umsetzung der MCP-Richtlinie beeinflussen wird.
5.1.2.
Nationale Beiträge
Auf bundespolitischer Ebene sind als zentrale Maßnahme zunächst die Ergebnisse
der Diesel-Gipfel zu nennen, u. a. das Software-Update für 5,3 Millionen DieselPkw22 der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6. Bis heute wurde es bei rund der
Hälfte der zugesagten Fahrzeuge aufgespielt. Hinzu kommt eine finanzielle
Unterstützung der Kommunen mit einem Fördervolumen von einer Milliarde Euro,
von denen 250 Millionen Euro von der Automobilindustrie aufgebracht werden 23.
Zudem wurde eine durch die Hersteller eigenfinanzierte „Umstiegsprämie“ vereinbart,
die einen Anreiz für den Wechsel von Dieselfahrzeugen älterer Standards auf
Fahrzeuge mit modernster Abgasnachbehandlung oder E-Fahrzeuge schaffen soll.
Die vereinbarten Fördermittel werden im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere
Luft 2017 – 2020“ zum großen Teil über bereits bestehende Förderprogramme wie
die Richtlinie „Elektromobilität vor Ort“ oder das Nationale Innovationsprogramm für
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie ausgezahlt, deren Fördervolumen
aufgestockt werden und deren Förderaufrufe verstetigt werden sollen24. Zu den
geförderten Maßnahmen zählen die Elektrifizierung des städtischen Verkehrs (EBusse oder E-Taxis), der Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Nachrüstung von
Nahverkehrsbussen mit Techniken zur Abgasminderung, die Stärkung des Fahrradund Fußgängerverkehrs, sowie des ÖPNV. Ein zentraler Bestandteil der
21 Siehe auch https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015L2193&from=DE
22 Siehe auch https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/08/2017-08-02-nationales-forum-diesel.html
23 Siehe auch https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/09/2017-09-01-treffen-kommunen-luftqualitaet.html
24 Siehe auch https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/11/2017-11-28-saubere-luft-kommunen.html
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
41
Fördermaßnahmen sind die in den betroffenen Kommunen zu entwickelnden
Masterpläne. Sie sollen besonders Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrs, zur
Vernetzung der Verkehrsträger und zur urbanen Logistik entwickeln, aber zudem
auch zu weiteren der vorgenannten Bereiche Maßnahmen entwickeln können. Zur
Erstellung der Masterpläne wurden den Kommunen durch die Bundesregierung
weitere Fördermittel bereitgestellt25. Zudem unterstützt die Bundesregierung die
Kommunen bei der Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Sofortprogramms
durch die eingerichtete „Lotsenstelle Fonds Nachhaltige Mobilität“26.
Auch auf industrieller Ebene werden durch Regelungen des Bundes Erfolge in der
Reduktion der Stickoxidemissionen erzielt. Die letzten Änderungen der 13. BImSchV
vom 19. Dezember 2017 dienen der Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse der
Europäischen Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren
Techniken in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas (2014/738/EU) sowie
in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton (2014/687/EU) in das
nationale Recht, soweit sie große Feuerungsanlagen betreffen. Ziel der Verordnung
ist es, vor allem den Ausstoß von Staub und Stickstoffoxiden aus großen Feuerungsanlagen zu senken. Eine Wirkungsabschätzung für die Überarbeitung der 13.
BImSchV kann nicht vorgenommen werden, da für Bestandsanlagen Übergangsfristen gelten, die die Umsetzung gegebenenfalls über mehrere Jahre strecken. Die
Minderungseffekte zeigen sich in der Regel in einer sinkenden Hintergrundbelastung
des jeweiligen Schadstoffs.
Die Reduktionsverpflichtungen aus der NERC-Richtlinie wurden über die 43.
BImSchV – Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der
Emissionen bestimmter Luftschadstoffe – in nationales Recht überführt. Die
Verordnung ist am 31.07.2018 in Kraft getreten. Danach müssen die Emissionen von
Stickoxiden, bezogen auf das Jahr 2005, ab dem Jahr 2020 um 39 Prozent und ab
dem Jahr 2030 um 65 Prozent verringert werden. Insbesondere für Stickoxide
werden deshalb künftig strengere Emissionsgrenzwerte für industrielle Anlagen
festzusetzen sein.
5.1.3.
Regionale Beiträge
Auch auf Landesebene werden zur Absenkung der bestehenden StickstoffdioxidBelastung Fördergelder bereitgestellt. Durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz wurde auch Kommunen in Haushaltssicherung in unserer Region die
Möglichkeit eröffnet, Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung durchführen 27
zu können, z. B. den Austausch der kommunalen Fahrzeugflotte, die Erneuerung
und der Ausbau von Radwegen oder die Verflüssigung des Verkehrs durch den
Rückbau von Querungen. Im Programm für rationelle Energieverwendung,
25 Siehe auch https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/168-schmidt-unbuerokratische-hilfekommunen.html
26 Siehe auch https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/lotsenstelle-fonds-nachhaltige-mobilitaet.html
27 Siehe auch https://www.mhkbg.nrw/kommunales/KommunaleFinanzen/Einzelthemen/Kommunalinvestitionsfoerderungsgesetzes/index.php
42
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) wird im Rahmen des
„Sofortprogramms Elektromobilität“ eine Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Kommunen und
Privatpersonen ermöglicht.
Das Förderprojekt Kommunaler Klimaschutz.NRW fördert die Umsetzung von
Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasemissionen in einer Kommune
verringern. Ergänzend werden im Förderbereich des Modellvorhabens „Emissionsfreie Innenstadt“ konkrete Mobilitätslösungen umgesetzt, die zu einer Unabhängigkeit
von fossilen Kraftstoffen im Verkehrssystem führen sollen. Durch einen Ausbau des
ÖPNV auch in der Breite, der durch die aktuellen Förderprogramme unterstützt wird,
sind zusätzliche Impulse zu einem Wechsel der Verkehrsträger auf den ÖPNV zu
erwarten. Dies soll zu einem nachhaltigeren Verkehr in den Städten, aber auch zu
einer Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen in der Verkehrsvernetzung des
ÖPNV beitragen.
Auch die Nahmobilität zu Fuß und mit dem Rad, die im innerstädtischen Verkehr eine
Entlastung bewirken kann, wird durch das Land in den Fokus genommen. Durch die
Förderrichtlinie für die Nahmobilität werden Investitionen in die Infrastruktur, wie
beispielsweise in die vielerorts geplanten Radschnellwege, den Service und die
Information der Öffentlichkeit im Bereich der Nahmobilität unterstützt.
Zudem setzt das Land bei der Erneuerung des Fuhrparks der Landesverwaltung auf
einen aktuellen Stand der Abgasreinigungstechnik. Im Pkw-Fuhrpark des Landes
werden nahezu ausschließlich Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6, sowie E- und
Hybrid-Fahrzeuge vorgehalten. Durch einen regelmäßigen Flottenaustausch ist eine
Anpassung an den Entwicklungsstand der Abgasreinigungstechnik automatisch
gegeben. Bereits heute fahren rund 5 % der Pkw der Landesfahrzeuge auf E- oder
Hybrid-Basis. Diese Quote soll in den kommenden Jahren stark erhöht werden.
Die durch das Land Nordrhein-Westfalen angebotenen Förderungen und
Maßnahmen, wie die Umstellung der Fahrzeugflotte, werden zu einem weiteren
Rückgang der NO2-Belastung beitragen und sind in die Gesamtstrategie des Bundes
eingebettet.
5.2.
Lokale Ansatzpunkte zur NO2-Minderung
Bereits im integrierten Luftreinhalte- und Aktionsplan für das Stadtgebiet Aachen vom
1.1.2009 sowie in der ersten Fortschreibung vom 1.9.2015 wurden zahlreiche
Maßnahmen festgelegt, die zu einer Verringerung der Luftbelastung durch Feinstaub
und Stickstoffdioxid geführt haben. Dieses Maßnahmenkonzept wird durch die in der
Luftreinhalteplanung tätigen Akteure weiterhin umgesetzt. Dies gilt auch für die
Maßnahme MM1 - Parkraumbewirtschaftung & Job-Ticket/Firmen-Ticket bei den in
Aachen angesiedelten Landesbehörden (Justizzentrum, Finanzzentrum, Bezirksregierung etc.).
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
43
Der jeweilige Stand der Maßnahmenumsetzung (jährlich aktualisiert) kann dem
Internet unter folgender Adresse entnommen werden:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalte
plaene/luftreinhalteplan_aachen_sachstand.pdf
Darüber hinaus wurden weitere, im Folgenden beschriebene Maßnahmen, erarbeitet
und diskutiert.
5.2.1.
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
Zur Festlegung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen im Luftreinhalteplan muss
die planaufstellende Behörde das Einvernehmen der örtlichen Straßenbau- bzw.
Straßenverkehrsbehörde einholen (§ 47 Abs. 4 S. 2 BImSchG). Eine Verweigerung
des Einvernehmens kann ausschließlich aus fachlichen (straßenbau- bzw.
straßenverkehrsrechtlichen) Gründen erfolgen. Ökonomische Gesichtspunkte oder
kommunalpolitische Gründe sind hingegen unbeachtlich. Die örtlichen
Straßenverkehrsbehörden sind zur Um- und Durchsetzung der in einem
Luftreinhalteplan festgeschriebenen verkehrlichen Maßnahmen verpflichtet.
Zu den verkehrsrechtlichen Maßnahmen, die in der ersten Fortschreibung des
Luftreinhalteplan Aachen 2015 enthalten sind, hat die Stadt Aachen mit Schreiben
vom 5.8.2015 das gemäß § 47 Abs. 4 S. 2 BImSchG erforderliche Einvernehmen
erteilt.
Im Rahmen der Aufstellung der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für
Aachen sind Einfahrtverbote (über die bestehende „Grüne Umweltzone“ hinaus) für
bestimmte Fahrzeugtypen in verschiedenen Maßnahmenvarianten erarbeitet, geprüft
und vom LANUV in ihrer Wirkung abgeschätzt (siehe Kapitel 6.1) worden:
Einfahrtverbot nach Maßgabe einer „blauen Umweltzone“ (Kapitel 5.2.1.1)
Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge
Nutzfahrzeuge (Kapitel 5.2.1.2)
mit
Ausnahme
aller
schweren
Einfahrtverbot für alle Diesel-Kfz mit einer Schadstoffklasse schlechter
Euro5/V (Kapitel 5.2.1.3)
straßenbezogene LKW-Fahrverbote (Kapitel 5.2.1.4)
Die Prognosen des LANUV haben gezeigt, dass weitere Maßnahmen zur Einhaltung
des Grenzwertes für Stickstoffdioxid erforderlich sind. Ziel der Anstrengungen im
Rahmen der Luftreinhalteplanung ist es, das Minimierungsgebot umzusetzen.
Danach ist die Dauer der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten und die
schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwertes sicherzustellen. Die folgenden
verkehrsrechtlichen Maßnahmen sind unter diesem Aspekt geeignet und haben ein
erhebliches Minderungspotenzial (vgl. Kap. 6.1).
44
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
45
5.2.1.1.
Einfahrtverbot nach Maßgabe einer „blauen Umweltzone“
Ein Einfahrtverbot nach Maßgabe einer „blauen Umweltzone“ bedeutet, dass in die
Verbotszone noch folgende Fahrzeuggruppen einfahren dürfen:
Diesel-Kfz der Klasse Euro 6 (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge - lNfz)
Diesel-Kfz der Klasse Euro VI (schwere Nutzfahrzeuge - sNfz)
Benzin-Kfz der Klassen Euro 3 bis 6
Erdgas-Kfz und Elektro-Kfz.
Ein mögliches Einfahrtverbot könnte für die im Folgenden beschriebenen
Verbotszone Alleenring oder Verbotszone grüne Umweltzone gelten.
Die Fahrtverbotszone „Alleenring“ wird begrenzt durch die Straßen Boxgraben (im
Süden beginnend und dann in östlicher Richtung folgend), An der Schanz,
Junkerstraße, Turmstraße, Pontwall, Saarstraße, Monheimsallee, Heinrichsallee,
Wilhelmstraße, Römerstraße, Lagerhausstraße wieder bis zum Boxgraben und ist in
Abb. 7 dargestellt.
Abb. 7
Fahrverbotszone Alleenring Aachen
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
46
Die Fahrtverbotszone in den Grenzen der bestehenden grünen Umweltzone ist
nach Maßgabe der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Aachen in der
folgenden Abb. 8 dargestellt und begrenzt:
Abb. 8
bestehende grüne Umweltzone Aachen
28
Die die Fahrverbotszone umschließenden Straßenabschnitte wären nicht Bestandteil
der Fahrtverbotszone, da diesen jeweils die Funktion von Hauptverkehrsstraßen und
insoweit eine überragende Funktion im Straßennetz der Stadt Aachen zukommt.
Diese ist sowohl bei der Fahrtverbotszone „Alleenring“ – der ausnahmslos als
Bundesstraße ausgewiesen ist – der Fall, als auch bei der Fahrverbotszone „grüne
Umweltzone“, deren umschließende Straßenabschnitte vor allem die stadtteil- und
bezirksübergreifenden Verkehre im innerstädtischen Stadtgebiet aufnehmen.
28 Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 1. Fortschreibung 2015 https://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/luftreinhalteplan_aachen_01_fortschreibung_2015.pd
f
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
47
5.2.1.2.
Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge mit Ausnahme aller schweren
Nutzfahrzeuge
Ein Einfahrtverbot bedeutet, dass in die Verbotszone noch folgende Fahrzeuggruppen einfahren dürfen:
schweren Nutzfahrzeuge (inkl. Busse) (sNfz)
Benzin-Kfz
Erdgas-Kfz und Elektro-Kfz.
Ein mögliches Einfahrtverbot könnte für die unter 5.2.1.1 beschriebenen Zonen
gelten.
Die die Fahrverbotszone umschließenden Straßenabschnitte wären nicht Bestandteil
der Fahrtverbotszone, da diesen jeweils die Funktion von Hauptverkehrsstraßen und
insoweit eine überragende Funktion im Straßennetz der Stadt Aachen zukommt.
Diese ist sowohl bei der Fahrtverbotszone „Alleenring“ – der Ring ist ausnahmslos
als Bundesstraße ausgewiesen – der Fall, als auch bei der Fahrverbotszone „grüne
Umweltzone“, deren umschließende Straßenabschnitte vor allem die stadtteil- und
bezirksübergreifenden Verkehre im innerstädtischen Stadtgebiet aufnehmen.
5.2.1.3.
Einfahrtverbot für alle Diesel-Kfz mit einer Schadstoffklasse
schlechter Euro5/V
Ein Einfahrtverbot bedeutet, dass in die Verbotszone noch folgende Fahrzeuggruppen einfahren dürfen:
Diesel-Kfz der Klasse Euro 5 und 6 (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge - lNfz)
Diesel-Kfz der Klasse Euro V und VI (schwere Nutzfahrzeuge - sNfz)
Benzin-Kfz der Klasse Euro 4, 5 und 6
Erdgas-Kfz und Elektro-Kfz.
Ein mögliches Einfahrtverbot
Verbotszonen gelten.
könnte
für
die
unter
5.2.1.1
beschriebenen
Die die Fahrverbotszone umschließenden Straßenabschnitte wären nicht Bestandteil
der Fahrtverbotszone, da diesen jeweils die Funktion von Hauptverkehrsstraßen und
insoweit eine überragende Funktion im Straßennetz der Stadt Aachen zukommt.
Dieses ist sowohl bei der Fahrtverbotszone „Alleenring“ als auch bei der
Fahrverbotszone „grüne Umweltzone“ der Fall (s.o.).
5.2.1.4.
straßenbezogene Lkw-Fahrtverbote
Auf folgenden Straßen – im Bereich der jeweiligen Messstellen - könnte ein
Fahrtverbot für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
eingerichtet werden:
Adalbertsteinweg
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
48
Wilhelmstraße/Heinrichsallee
Römerstraße
Jülicher Straße
Roermonder Straße
Das Fahrverbot könnte für beide Fahrtrichtungen gelten.
Die Straßenabschnitte wären entsprechend mit dem
Verkehrszeichen 253 gem. StVO zu kennzeichnen.
5.2.2.
Industrielle Maßnahmen
Für die Begrenzung von Luftschadstoffen industriellen Ursprungs können die
Behörden Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur
Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen anordnen. Die Befugnisse hierfür
enthält das BImSchG.
Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind erforderlich,
wenn Vorgaben zu den zulässigen Immissionsbegrenzungen der Verordnung über
Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstgrenzen - 39. BImSchV und die
Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen der Technischen
Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft nicht eingehalten werden.
Die Betreiber von Industrieanlagen haben darüber hinaus Vorsorge gegen
schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Stand der Technik zu treffen. Der Stand
der Technik zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen ist insbesondere in
der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen
- 13. BImSchV und der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von
Abfällen - 17. BImSchV sowie der TA Luft festgelegt.
Die 39. BImSchV verfolgt den sogenannten „Schutzgutbezug“ (Schutz der Gesundheit). Gemäß § 27 Abs. 2 S. 1 der 39. BImSchV sind zu Gunsten der Wohnbevölkerung geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um den Zeitraum einer
Grenzwertüberschreitung so kurz wie möglich zu halten. Die Verordnung bindet
ausschließlich die zur Handlung verpflichteten Behörden. Eine unmittelbare Wirkung
für die Anlagenbetreiber entfaltet sie nicht.
Die Regelungen der TA Luft sowie der 13. oder 17. BImSchV verfolgen
demgegenüber einen „anlagenbezogenen“ Ansatz. Die Anforderungen richten sich
an den Betreiber einer konkreten Anlage, an der austretende Luftschadstoffe
(Emissionen) bereits unmittelbar in der Anlage nach dem Stand der Technik
zurückgehalten oder vermindert werden sollen. Die Regelungen der 13. und 17.
BImSchV gelten unmittelbar für die Betreiber. Die Anforderungen der TA Luft müssen
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
49
von der Behörde angeordnet werden, weil diese als Verwaltungsvorschrift zunächst
nur für die Behörde verpflichtend ist.
Konkrete Maßnahmen sind im Rahmen der vorliegenden zweiten Planfortschreibung
nicht vorgesehen. Zum einen lassen sich etwaige relevante Immissionsbeiträge nicht
eindeutig zuordnen sondern gehen über weiträumige Verteilung in die Hintergrundbelastung ein. Zum anderen werden auch die Voraussetzungen für ein solches
Tätigwerden im Rahmen der Luftreinhalteplanung über den Stand der Technik
hinaus als nicht gegeben angesehen, da für die Überschreitung des Immissionsgrenzwertes keine Anlagen mit einem relevanten Betrag ermittelt wurden.
5.2.3.
Hausbrand und Kleinfeuerungsanlagen
Durch Änderungen der Gesetzgebung für Kleinfeuerungsanlagen (Verordnung über
kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26.01.2010) wurden primär
Begrenzungen von Feinstaubemissionen festgelegt. Zudem sind aber ebenfalls die
Emissionsgrenzwerte für den Stickoxidausstoß bestimmter Kleinfeuerungsanlagen
abgesenkt worden.
Ergänzend trat im Oktober 2010 in Aachen die in Nordrhein-Westfalen landesweit
erste und bisher einzige kommunale Festbrennstoff-Verordnung in Kraft. Danach
mussten ältere Öfen bis 31. Dezember 2014 mit Filtern nachgerüstet, gegen neue
Öfen ausgetauscht oder spätestens zum 31.12.2014 stillgelegt werden. Damit galten
in Aachen ab 09.10.2010 für bestehende Anlagen höhere Emissionsanforderungen
als bundesweit nach der 1. BImSchV, die Übergangszeiten bis 2015 vorsah.
Neben Festlegungen zur Energiebereitstellung im häuslichen Bereich ist aber
generell der Energieverbrauch bei Gebäuden zu reduzieren, da hierdurch auch eine
Emissionsminderung bewirkt wird. Hierzu hat die Stadt Aachen ebenfalls
Maßnahmen ergriffen, die bereits im Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplans von
2009 verankert sind und seitdem auch kontinuierlich fortgeführt werden. Die
Maßnahmen E1 bis E5 sind dort unter der Rubrik „Maßnahmen zur effizienten
Energienutzung (E) in Kapitel 5.1 beschrieben29.
5.2.4.
Offroadverkehr
Die Belastung durch den Offroadverkehr wird durch Emissionen aus mobilen
Maschinen und Geräten hervorgerufen, die nicht dem straßengebunden Personenund Güterverkehr zuzuordnen sind. Das sind u.a. typischerweise Baumaschinen und
andere ortsveränderliche technische Einrichtungen mit Verbrennungsmotoren. Ihr
Anteil an der örtlichen Belastung ist gering. Gleichwohl ist durch Änderungen der
aktuellen Gesetzgebung (siehe Kapitel 5.1.1) im Bereich des Offroad-Verkehrs davon
29
https://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/luftreinhalteplan_aachen.pdf
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
50
auszugehen, dass künftig die NOx-Emissionen weiter reduziert werden und sich
somit auch der Anteil der NO2-Immissionen reduzieren wird.
5.2.5.
Weitere Maßnahmen
Zur Forcierung weiterer Maßnahmen und Leitgedanken des LRP 2015 greift die
Stadt Aachen die Möglichkeiten und Chancen der neuen Förderprogramme von Land
und Bund auf und nutzt sämtliche Optionen zur schnellen Umsetzung besonders
wirksamer Maßnahmen. Dazu wurden im LRP 2015 beschriebene Maßnahmeninhalte den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst und bedarfsweise um neue
Bausteine erweitert.
Im Rahmen des EFRE-Projektaufrufs „KommunalerKlimaschutz.NRW, Sonderförderbereich Emissionsfreie Innenstadt“ (kurz KKS), hat sich die Stadt Aachen
im Juni 2017 mit der Projektskizze „#AachenMooVe: Modellstadt ohne
Emissionen im Verkehr“ beworben. In dieser Skizze wurden zahlreiche verkehrliche
Maßnahmen aufgegriffen, die schon im LRP 2015 verankert sind bzw. positive
Auswirkungen für die Luftqualität entfalten. Mitte Dezember 2017 wurde das Projekt
(mit leichten Modifikationen) vom Land zur Förderung vorgeschlagen. Die
Fördersumme beläuft sich für Aachen auf bis zu 15 Mio. Euro. In der
Qualifizierungsphase werden Einzelmaßnahmen konkretisiert, so dass zum Zeitpunkt
der Planaufstellung bereits mehrere Förderanträge zur (Vor-)Prüfung eingereicht
wurden.
Über das Bundesförderprogramm „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“
wurde in der ersten Hälfte des Jahres 2018 ein Masterplan (Green City Plan) für
Aachen entwickelt, der Kernaussagen vorliegender Konzepte und langjähriger
Strategien der Stadt für eine nachhaltige Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung
aufgreift, analysiert, verschiedene Ansätze integriert und weiterentwickelt und den
jeweiligen Beitrag zur Senkung der NO2-Emissionen betrachtet. Im Fokus stehen
Maßnahmen die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden und einen schnellen,
wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität liefern können. Im Rahmen der
verschiedenen Förderrichtlinien, die über das Sofortprogramm in Anspruch
genommen werden können, wurden zu fast allen geplanten Maßnahmen
Förderanträge gestellt.
Die innerhalb der Förderprogramme von Bund und Land beantragten Maßnahmen
tangieren in vielen Bereichen dieselben Handlungsfelder (Radverkehr,
Elektromobilität, emissionsfreie Logistik, Mobilitätsmanagement, Digitalisierung etc.).
Insoweit kann es zu Überschneidungen innerhalb der beantragten Einzelmaßnahmen kommen, die auch dadurch bedingt sind, dass im Bundes- und
Landesprogramm für vergleichbare Maßnahmen unterschiedlich hohe Förderquoten
gelten.
Die Stadt Aachen wird versuchen, die für die Umsetzung am besten geeignete
Förderung in Anspruch zu nehmen, so dass Umfang und Ausgestaltung der
Maßnahmen maßgeblich auch von den jeweiligen Förderbewilligungen abhängen.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
51
5.2.5.1.
Schlüsselmaßnahmen (key measure, KM) der Stadt Aachen zur
Grenzwerterreichung
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Masterplan (Green City Plan) für den
Mobilitätsbereich und damit einhergehenden Wirkungsuntersuchungen hinsichtlich
der Effekte für die Luftreinhaltung wurden seitens der Stadt Aachen die folgenden
drei Maßnahmen als Handlungsschwerpunkte zur Grenzwerterreichung identifiziert.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass für diese Maßnahmen (KM1, KM2 und KM3)
eine verbindliche Zusage der Umsetzung durch die Stadt Aachen erfolgt. Eine
entsprechende verbindliche Erklärung der Stadt Aachen liegt zum Zeitpunkt der
Planaufstellung noch nicht vor. Die weiteren Ausführungen (z.B. Verzicht auf
Fahrverbote) - insbesondere in Kapitel 7 – stehen damit entsprechend unter
Vorbehalt.
KM1: Nachrüstung der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter
Über das Sofortprogramm Saubere Luft wurde im April 2018 die Nachrüstung von
10130 ASEAG-Bussen mit SCRT-Filter beantragt. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn
wurde bewilligt, die Ausschreibung ist erfolgt, so dass nach Auftragsvergabe mit der
Umrüstung gestartet werden kann. Die Umrüstung der Busse wird aus technischen
und logistischen Gründen einen Zeitraum von rund 5 Monaten in Anspruch nehmen.
Zum Zeitpunkt der Planaufstellung wird davon ausgegangen, dass die Nachrüstung
der ASEAG-Busse im Frühjahr 2019, spätestens aber bis zu dem im
Nahverkehrsplan benannten Stichtag (01.09.2019, siehe auch KM 3) abgeschlossen
ist.
KM2: Reduzierung der Parksuchverkehre durch Harmonisierung/ Änderung der
Parkgebühren im öffentlichen Raum
Schon im LRP 2015 wurde festgeschrieben, die Parksuchverkehre mit einem
abgestimmten Maßnahmenbündel zu minimieren (Maßnahme MP 2). Einige der dort
genannten
Maßnahmenbausteine
wurden
umgesetzt
(Modernisierung
Parkleitsystem, Bereitstellung von Informationen für mobile Endgeräte, etc.). Ein
wesentlicher Bestandteil der Maßnahme MP 2, die Änderung der Parkgebühren im
öffentlichen Raum, wurde im September 2018 in den politischen Gremien beraten.
Der Rat der Stadt Aachen hat am 19.09.2018 beschlossen, die Parkgebühren wie
folgt zu ändern:
Zone 1: 20 Cent je 5 Minuten, Mindesteinwurf 1 Euro, Höchstparkdauer 1
Stunde, Bedienzeiten bleiben unverändert.
30 Nach genauerer Prüfung können aus techn. Gründen nur 98 Busse mit Standard Euro V / EEV nachgerüstet werden; für 3
Euro III – Busse gewähren die Hersteller bei Nachrüstung keine Allgemeine Betriebserlaubnis mehr.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
52
Zone 2: 50 Cent je 30 Minuten, Mindesteinwurf 50 Cent, Höchstparkdauer und
Bedienzeiten sowie evtl. Angebote von Tagestickets bleiben unverändert.
beiden Zonen: Bei Einwurf von Zwischenbeträgen wird die Zeit linear
angepasst
Mit dem vorliegenden Beschluss können die Parkgebührenordnung angepasst und
die notwendigen Schritte zur technischen Umsetzung in die Wege geleitet werden.
Im Vergleich zur bisherigen Regelung wird die Parkdauer in der zentralen Innenstadt
(Zone 1, im Wesentlichen innerhalb und auf Alleenring) damit halbiert und auf
maximal 1 Stunde begrenzt. Gleichzeitig werden die Parkgebühren von derzeit
1,10 € pro Stunde mehr als verdoppelt. Bei einer zulässige Höchstparkdauer von
einer Stunde in Tarifzone 1 kostet diese zukünftig 2,40 €.
Die Maßnahme greift unmittelbar, sobald die Umstellung der Parkscheinautomaten
erfolgt ist. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung wird davon ausgegangen, dass die
Maßnahme im Frühjahr 2019 umgesetzt ist.
KM3:
Änderung
des
Nahverkehrsplans:
Festlegung
erhöhter
Qualitätsanforderungen an die Abgasstandards der Busflotten von ASEAG und
Subunternehmen
Mit dem Instrument des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen (NVP) kann Einfluss auf
die Qualität des Abgasstandards der in Aachen von ASEAG und Subunternehmen
eingesetzten Busse genommen werden. Ziel der Stadt ist eine rasche technische
Optimierung beider Busflotten (ASEAG und Subunternehmen) und damit eine
Reduzierung der NO2-Belastung, jedoch ohne Gefährdung der erforderlichen
Bedienkapazitäten und laufender Konzessionen. Dazu ist folgende Formulierung im
NVP vorgesehen:
„Ab dem 1.9.2019 müssen alle Busse der ASEAG, die die (grüne) Umweltzone im
Stadtgebiet Aachen befahren, dem Abgasstandard Euro VI (oder besser)
entsprechen oder elektrisch angetrieben sein. Ein dem Abgasstandard Euro VI
vergleichbarer Standard kann durch Nachrüsttechnik mit SCRT-Filter erreicht
werden, soweit fahrzeugtypbezogene Filteranlagen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis
am Markt verfügbar sind. Sofern in einer Übergangszeit bis einschließlich 2020 aus
nachgewiesenen betriebsbedingten Gründen Ausnahmen von o.g. Standard
unausweichlich sind, ist der Standard mindestens an den in diesem Luftreinhalteplan
definierten,
den
maßgeblichen
Grenzwert
überschreitenden
Belastungsschwerpunkten einzuhalten.
Ab dem 31.12.2020 müssen alle Busse der Subunternehmen der ASEAG, die die
(grüne) Umweltzone im Stadtgebiet Aachen befahren, mindestens an den im
Luftreinhalteplan definierten, den maßgeblichen Grenzwert überschreitenden
Belastungsschwerpunkten dem oben beschriebenen Abgasstandard entsprechen.“
Die Anpassung des NVP wird im Oktober/ November 2018 in den Fachausschüssen
und im Rat der Stadt Aachen behandelt. Die Änderung des NVP tritt unmittelbar mit
53
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Beschlussfassung im Rat Kraft. Die ASEAG wird neben der Nachrüstung mit SCRTFilter vorgezogene Neubeschaffungen vornehmen, um den Standard zu sichern. Die
Subunternehmen können zur Nachrüstung der Busse die bestehende
Förderprogramme (insbes. Sofortprogramm Saubere Luft) in Anspruch nehmen;
teilweise sind ggf. höhere Förderquoten zu erzielen. Vor dem Hintergrund laufender
Konzessionen und Verträge, wird geprüft, inwieweit der Prozess der
Busflottenoptimierung bei den Subunternehmen weiter unterstützt/ beschleunigt
werden kann.
Diese Maßnahme ist zum Zeitpunkt der Planaufstellung (wegen ausstehender
Beschlussfassung der Politik) noch nicht vollständig verbindlich gesichert, aber
weitestgehend vorbereitet.
5.2.5.2.
Maßnahmen des Masterplan (Green City Plan)
Über das Sofortprogramm Saubere Luft des Bundes erfasst der Masterplan / Green
City Plan auch Maßnahmen aus dem Mobilitätsbereich. Die im Folgenden
aufgeführten Maßnahmen (aufgeteilt nach Handlungsfeldern des Fördergebers)
wurden größtenteils bereits zur Förderung (mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn)
beantragt:
Handlungsfeld Digitalisierung und Vernetzung des Verkehrs
MPL 1 – Autonom fahrender e-City-Bus (Förderantrag wurde gestellt)
Pilotprojekt: Test des elektrisch und autonom fahrenden Kleinbusses „e.Go. Mover“
auf der ÖPNV-Strecke zw. Hbf. und Innenstadt/Markt
MPL 2 – (technisches) Verkehrsmanagement (Förderantrag wurde gestellt)
Auf- und Ausbau von Infrastruktur zur Verbesserung der Verkehrsdatenerfassung
und Optimierung von Verkehrsabläufen / Verbesserung des Verkehrsflusses:
Erfassungseinrichtungen an Knotenpunkten, Aufrüstung von Steuergeräten und
Rechnereinheiten; Integration von Floating-Car-Data; Infrastruktur für autonomes
Fahren, Qualitätsmanagement der Busbevorrechtigung; dynamischer Verkehrslagebericht u.v.m.)
MPL 3 – „Mobility Broker“ (Förderantrag wurde gestellt; mdl. positiv beschieden)
Ausbau der Mobilitätsplattform „Mobility Broker" zur besseren Vernetzung versch.
Mobilitätsangebote: Self-Service-Flottenverwaltung mit Sharing-Funktion für
Gewerbebetriebe; „eFleet-Management“ (Disposition von E-Fzg. nach Buchungsdaten + Ladeinfrastruktur); Switch-App zum Wechsel zw. Dienst- und Privatnutzung;
Anreizsystem (Bonuspunkte, vergünstigte Privatnutzung etc.)
MPL 4 – Effizientes Mobilitätsmanagement (Förderantrag wurde gestellt)
54
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) in Anlehnung an erfolgreiche Projekte
wie „Maastricht bereikbaar“ und „Slim naar Antwerpen“ unter der Aachener
Dachmarke „clever mobil“; umfangreiche Marketingmaßnahmen etc.
MPL 5 – Verkehrssystemverknüpfung
Ausbau von P+R, insbes. für Pendler: P+R-Abo, Shuttle-Konzept, Ausbau P+RKapazitäten, Mobilstationen an SPNV- und ÖPNV-Verknüpfungspunkten u.s.w.
Handlungsfeld Radverkehr
MPL 6 – Intelligente Radverkehrsnetze (Beantragung im Landesprogramm KKS)
Ertüchtigung, Ausbau und Sanierung bestehender Radwege, insbes. an radialen
Radverkehrsachsen; Ausbau Vennbahnradweg; Ausbau Rad-Vorrang-Routen (ACHaaren)
MPL 7 – Ausbau Pedelec-Verleihstationen (Förderantrag wurde gestellt)
Potentialanalyse und Erarbeitung eines Ausbaukonzepts Erweiterung um 21 neue
Stationen mit über 160 Pedelecs
Handlungsfeld Elektrifizierung des Verkehrs und Modernisierung Busflotte
MPL 8 – Elektrifizierung der ASEAG-Busflotte (Förderantrag wurde gestellt)
Beschaffung von 12 Solo-/Standard-Elektro-Bussen für die ASEAG-Busflotte bis
2020, (davon 2 Busse für Betrieb in Eschweiler)
MPL 8a – Nachrüstung der (ASEAG-)Busflotte mit SCRT-Filter (siehe auch oben
5.2.5.1) (Förderantrag wurde gestellt; mdl. positiv beschieden)
Nachrüstung von SCRT-Technik bei 101 ASEAG-Bussen; ergänzende Wirkungsbetrachtung für Filternachrüstung aller Busse, d.h. incl. Bussen beauftragter
Subunternehmen; Prüfung der Fördermöglichkeiten für Subs
MPL 8b – Optimierung von Leit- und Informationstechnik bei ASEAG (Förderantrag
wurde gestellt; mdl. positiv beschieden)
Einführung neuer Fahrzeugbordrechner, Digitalisierung des Funksystems, Umstellung der Fahrgastinfoanzeigen auf LTE
MPL 9 – Ausbau Ladeinfrastruktur (LIS) (Förderantrag wurde gestellt; mdl. positiv beschieden)
Etablierung einer Koordinierungs- und Beratungsstelle zur Strukturierung des
Gesamtprozesses „Aufbau Ladeinfrastruktur“; Umsetzung des Modellvorhabens
„ALigN – Ausbau von Ladeinfrastruktur durch gezielte Netzunterstützung“: Ausbau
(halb-) öffentlicher LIS durch weitere (Schnell-)Ladestationen; Identifikation und
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
55
Abbau von Netzhemmnissen, Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile
Metering-Ladepunkten etc.)
Handlungsfeld Urbane Logistik
MPL 10 a – KEP-Dienstleister (Beantragung im Landesprogramm KKS)
Einsatz von Lastenfahrrädern durch KEP31-Dienstleister in Kombination mit MikroDepots; Einsatz von Elektrofahrzeugen; Kurzzeit „Liefer- und Ladezonen“ für KEPDienstleister
MPL 10 b – Städtischer Wirtschafts- und Service-Verkehr
Gemeinsames
Lieferkonzept
für
Quartiere
und
Shopping-Center;
Anschubfinanzierung von Lastenpedelecs und e-Lkw im Wirtschaftsverkehr
MPL 10 c – Bürger-Lastenpedelec-Verleihsystem
Bereitstellung von Lastenpedelecs an mehreren Radstationen und/oder VelocityStationen in verschiedenen Teilen des Aachener Stadtgebiets
MPL 10 d – Integration in gesamtstädtische Verkehrs- und Mobilitätsplanung
institutionelle Aufwertung von Wirtschaftsverkehr und urbaner Logistik als
Querschnittsthemen im Rahmen der kommunalen Verwaltung (Benennung eines
Beauftragten / Koordinators, Bildung einer Task Force, Vernetzung mit externen
Institutionen wie IHK, HWK, RWTH, FH etc.
5.2.5.3.
Maßnahmen aus dem Landesförderprogramm
KommunalerKlimaschutz.NRW - Sonderförderbereich emissionsfreie
Innenstadt (kurz: KKS)
In der Qualifizierungsphase zum o.g. Landesprogramm wurden Maßnahmen der
Projektskizze #Aachen MooVe in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des
Fördergebers (Bezirksregierung und Projektträger ETN) weiter konkretisiert, um den
Förderantrag zur vollständigen Bewilligungsreife zu bringen. Dabei wurde eine neue
Struktur vereinbart, nach der einzelne Förderanträge zu folgenden fünf
Arbeitspaketen (AP) eingereicht werden sollen:
AP1: Ausbau Rad-und Fußwegenetz (Einzelantrag eingereicht am 25. Mai 2018)
Ziel dieses Teilprojektes ist, Verkehrsteilnehmer, die sich bisher mit dem Pkw in und
nach Aachen bewegen, für die Nutzung des Fahrrades und ein verstärktes zu-Fußgehen zu gewinnen. Der „Umstieg“ soll dabei insbesondere durch den Ausbau von
Infrastruktur erfolgen. Im Einzelnen umfasst das Vorhaben folgende Arbeitspakete:
Ausbau des Rad-Vorrang-Netzes (3 Routen)
31 KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
56
Verbesserung der Radverkehrssicherheit im Hauptverkehrsstraßennetz
Ausbau der regionalen Radverkehrsanbindung
Verbesserung der Fußwegeverbindungen von der Innenstadt ins Aachener
Stadtgrün
Marketingkampagne und Dialog
Koordination, Wissensaustausch und Evaluation
AP2: Mobilstationen (Einzelantrag eingereicht am 25. April 2018)
Verschiedene Mobilitätsangebote wie Car- und Bike-Sharing sollen ausgebaut und in
neue räumliche und funktionale Zusammenhänge gesetzt werden. Ziel ist, die verschiedenen Angebote zur Stärkung des Umweltverbundes besser miteinander zu
vernetzen und einfacher zugänglich zu machten (z.B. durch einheitliche, elektronische Zugangssysteme). Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen beantragt:
Neue Pedelec-Verleihstationen von Velocity
Neue Car-Sharing-Stationen von cambio und Erweiterung der E-CarSharingFlotte
Radstationen an Aachener Schulen
Ausbau der Fahrradabstellmöglichkeiten
Mitfahrerbänke im Verkehr zwischen Aachen und Kelmis (Belgien)
Koordination, Wissenstransfer, Monitoring
AP3: (Betriebliches) Mobilitätsmanagement (Teilarbeitspakete im Juli 2018 beantragt)
Die Maßnahme dient der nachhaltigen Gestaltung von Arbeitswegen, Dienstreisen
und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Zentrales Ziel des Projektes ist
es, mit geeigneten Anreizmechanismen Verkehrswege vom Auto auf den
Umweltverbund – Fahrrad, zu Fuß oder ÖPNV – zu verlagern. Im Einzelnen sieht der
Förderantrag folgende Maßnahmen vor:
Mobilitätsmanagement bei Kommunalverwaltungen und Landesbehörden
Betriebliches Mobilitätsmanagement (umfangreiches Umsteigerprogramm in
Anlehnung an erfolgreiche Projekte „Maastricht bereikbaar“ und „Slim naar
Antwerpen“)
Entwicklung eines Mobil Payback-Systems für den Einzelhandel
Kampagne für emissionsfreie Mobilität
Koordination, Monitoring und Wissensaustausch
AP4: Emissionsfreie Logistik (Teilarbeitspakete im September 2018 beantragt)
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
57
Im Arbeitspaket Emissionsfreie Logistik sind Maßnahmen zur Reduzierung der
Schadstoffbelastung durch Lieferverkehre vorgesehen, im Einzelnen
Elektrifizierung des Lieferverkehrs der KEP32-Dienstleister durch E-Fahrzeuge
und Lastenräder
Aufbau der zugehörigen Ladeinfrastruktur
Aufbau von temporären Mikro-Depots in der Innenstadt und Auslieferung
mittels Lastenräder
intelligente Routenplanung und Parkkonzepte für Lieferverkehre
Runder Tisch City-Logistik
AP5: Elektromobilitätsprogramm (Einzelantrag eingereicht am 07. Mai 2018)
Die Förderung der Elektromobilität ist ein Schwerpunkt der Aktivitäten der Energieund Klimaschutzpolitik der Stadt Aachen und liefert durch lokal emissionsfreie
Antriebe einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung. Ziel des Vorhabens ist es, die
Elektrifizierung verschiedener Fahrzeugflotten voranzutreiben und Privatleuten
Anreize zum Umstieg auf Elektrofahrzeuge zu bieten sowie die dazu notwendige
Ladeinfrastruktur zu schaffen. Im Einzelnen sieht der Förderantrag folgende Maßnahmen vor:
Ausbau der E-Fahrzeugflotte für Taxiverkehr und beim CarSharing
Schaffung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen und privaten Raum
Elektrifizierung der Busflotte der ASEAG
Ladeinfrastruktur für die gesamte ASEAG-Busflotte (Mittelspannungsleitung)
Zu den eingereichten Förderanträge AP2 (Mobilstationen), AP3 (Betriebliches
Mobilitätsmanagement) und AP5 (Elektromobilitätsprogramm) gibt es erste
Rückmeldungen der Prüfstelle des Fördergebers. Die Überarbeitung der
Antragsunterlagen und die Einreichung weiterer Einzelanträge soll möglichst in 2018
abgeschlossen werden, damit die Projekte ab 01.01.2019 starten können.
32
KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste
58
6.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Prognose der immissionsseitigen Wirkung
des Gesamtkonzeptes
Im Folgenden werden die erreichbaren immissionsseitigen Minderungswirkungen
ausgewählter Maßnahmen dargestellt. Hierzu wurde neben dem Fachbeitrag des
LANUV (Kapitel 6.1) ein ergänzendes Gutachten der AVISO GmbH im Auftrag der
Stadt Aachen zur Beurteilung weiterer Maßnahmen aus dem Green City Masterplan
erstellt. Die Ergebnisse sind in Kapitel 6.2 dargestellt. In Kapitel 6.3 wird die
Belastungsentwicklung unter Berücksichtigung der Kombination ausgewählter
Maßnahmen dargestellt. Diese Berechnung wurde ebenfalls durch das LANUV
vorgenommen.
Für ergänzende Informationen sei an dieser Stelle auf den ausführlichen Fachbeitrag
des LANUV im Anhang 7 und das Gutachten der AVISO GmbH im Anhang 8
verwiesen.
6.1.
Belastungsentwicklung unter Berücksichtigung
ausgewählter Maßnahmen nach Berechnungen des
LANUV
Zur Abschätzung der immissionsseitigen Wirkung wurden auf Basis der in Anhang 7
detaillierter aufgeführten Emissionen und Eingangsdaten Ausbreitungsrechnungen
mit IMMISluft für die entsprechenden Straßenabschnitte durchgeführt.
Aus den Modellrechnungen resultieren die, in den Tab. 12 und
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
59
Tab. 14 aufgeführten, NO2-Minderungspotenziale für die angegebenen Maßnahmen.
In den Tabellen sind die möglichen Wirkungen einzelner Maßnahmen aufgeführt.
Eine einfache Addition der Wirkungen dieser Einzelmaßnahmen ist nicht möglich,
unter anderem weil unterschiedliche Einzelmaßnahmen die gleichen Fahrzeuge
betreffen. Für die Wirkung eines ausgewählten Maßnahmenbündels, sind daher
sowohl die Emissionen als auch die Immissionen neu modelliert worden. Das
Ergebnis wird in Kapitel 6.3 dargestellt.
Im Folgenden werden die untersuchten Einzelmaßnahmen kurz beschrieben:
Allgemein: Die Maßnahmen werden ganzjährig für einzelne Belastungspunkte unter
Berücksichtigung einer grünen Umweltzone für die Jahre 2015 (Basisjahr) und 2020
(Prognosejahr) auf Basis des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA 3.3)
modelliert. In allen Modellfällen werden Ausnahmen von Verkehrsverboten in Höhe
von 20 % berücksichtigt. Bei der Fortschreibung der Kraftfahrzeugflotte für das
Prognosejahr 2020 ist eine Flottenmodernisierung (inkl. Linienbusflottenmodernisierung) eingearbeitet.
Konkret wurden für die Modellierungen im Basisjahr 2015 und im Prognosejahr 2020
folgende von der Stadt/ ASEAG übermittelten Zusammensetzungen der
Linienbusflotten verwendet.
Tab. 11 Zusammensetzung der Linienbusflotten in Aachen für das Basisjahr 2015 und das
Prognosejahr 2020
Typ
2015
2020
Anzahl
Anzahl
ASEAG
Subunternehmer
ASEAG
Subunternehmer
Diesel EURO II
-
20
-
2
Diesel EURO III
89
40
-
30
Diesel EURO IV
-
15
-
12
Diesel EURO V
107
41
125
43
Diesel EURO VI
15
15
56
44
-
-
42
-
211
131
223
131
Elektroantrieb
Summe
Nicht betrachtet werden Verkehrsverlagerungen auf andere Belastungspunkte. Für
die hier durchgeführten Berechnungen wurde angenommen, dass sich die
Verkehrsstärken nicht verändern werden.
Kurzbezeichnung „Grüne Umweltzone“
60
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Es gilt ein Verkehrsverbot für schadstoffintensive Fahrzeuge, die über keine „grüne
Plakette“ verfügen bzw. nicht von den Verkehrsverboten ausgenommen sind.
Regelungen zu Ausnahmen ergeben sich aus Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung.
Kurzbezeichnung „Blaue Umweltzone“
Fahren dürfen neben Diesel-Kfz der Klasse Euro 6 (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge lNfz) und Euro VI (schwere Nutzfahrzeuge - sNfz) auch Benzin-Kfz der Klassen
Euro 3 bis 6 einschließlich Erdgas-Kfz sowie Elektro-Kfz. Die ausgeschlossenen
Diesel-Kfz werden durch Diesel-Kfz der Klassen Euro 6 und VI ersetzt,
ausgeschlossene Benzin-Kfz werden durch Benzin-Kfz der Klasse Euro 6
substituiert. Dadurch bleibt die Fahrleistung konstant.
Kurzbezeichnung „Dieselfahrverbot“
Alle Diesel-Pkw und Diesel-lNfz (leichte Nutzfahrzeuge) werden mit einem
Fahrverbot belegt. Ausgeschlossene Diesel-Pkw werden durch Benzin-Pkw Euro 6
und ausgeschlossene Diesel-lNfz durch Benzin betriebene Fahrzeuge Euro 6
ausgetauscht. Schwere Nutzfahrzeuge dürfen unverändert fahren. Insgesamt bleibt
die Fahrleistung konstant.
Kurzbezeichnung „Fahrverbot LKW > 3,5 t“
Alle sNfz (Lkw > 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG)) werden mit einem
Fahrverbot belegt. Ausgeschlossene Lkw werden nicht ersetzt, wodurch sich auch
die Fahrleistung verringert.
Kurzbezeichnung „Fahrverbot Diesel-Kfz schlechter Euro 5/V“
Fahren dürfen neben Diesel-Kfz der Klasse Euro 5 und 6 (Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge - lNfz) und Euro V und VI (schwere Nutzfahrzeuge - sNfz) alle BenzinKfz wie in der grünen Umweltzone. Die ausgeschlossenen Diesel-Kfz werden durch
Diesel-Kfz der Klassen Euro 6 und VI ersetzt. Dadurch bleibt die Fahrleistung
konstant. Die Modellierung erfolgt ausschließlich für das Jahr 2020. Mit dieser
Maßnahme würde ein Teil der Maßnahmenwirkung „Blaue Umweltzone“
vorgenommen, das heißt der Wirkungsbeitrag der Blauen Umweltzone würde bei
Umsetzung obiger Maßnahmen geringer ausfallen.
Kurzbezeichnung „Software-Update für Diesel-Pkw und Rückkaufprämie für
Diesel-Pkw der Euroklassen 1 - 4“
Auf dem Diesel-Gipfel der Bundesregierung im Jahr 2017 wurde ein Software-Update
für Diesel-Pkw beschlossen. Dieses Update soll die NOx-Abgasemissionen senken.
Das Umweltbundesamt hat zur Wirkung dieses Software-Updates eine Abschätzung
der NOx-Minderung für Deutschland vorgenommen. Auf Basis dieser Abschätzung
wird die NOx-Minderungswirkung des Software-Updates für das Luftreinhalteplangebiet Aachen modelliert.
61
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Für Nordrhein-Westfalen wird angenommen, dass das Software-Update eine NOxEmissionsminderung von durchschnittlich 25 % pro Diesel-Pkw bewirkt. Als konkrete
Maßnahme wird festgelegt, dass 50 % und 100 % aller Diesel-Pkw Euro 5 und Euro
6 dieses Software-Update erhalten.
Auf dem Diesel-Gipfel der Bundesregierung ist ferner eine Rückkaufprämie für
Diesel-Pkw der Euroklassen 1 - 4 beschlossen worden. Das Umweltbundesamt hat
zur Wirkungsbeurteilung dieser Rückkaufprämie eine Abschätzung für Deutschland
vorgenommen. Auf dieser Grundlage wird die Wirkung dieser Rückkaufprämie für
das Luftreinhalteplangebiet Aachen modelliert.
Für Nordrhein-Westfalen wird angenommen, dass 25 % der Diesel-Pkw der
Euroklassen 1 - 4 durch 75 % Diesel-Pkw der Euroklasse 6 und 25 % durch DieselPkw der Euroklasse 6d ersetzt werden. Ein Ersatz durch Benzin-Pkw wird nicht
vorgenommen.
Diese beiden Maßnahmen des Dieselgipfels werden für den LRP Aachen
gemeinsam modelliert.
62
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Kurzbezeichnung „Busnachrüstung“
Die Busflotte der ASEAG wird im Aachener Stadtgebiet bis 2020 schrittweise mit
Stickstoffdioxidfiltersystemen ausgestattet.
Laut Angaben der Stadt Aachen besitzen im Jahr 2020 49 Busse mit EURO V/EEV
eine Abgasrückführung plus Dieselpartikelfilter und 119 Busse mit EURO V/EEV eine
Abgasnachbehandlung mit Diesel-Partikelfilter und SCRT.
Die Maßnahme "Busnachrüstung“ mit SCRT-Filter erfolgt an 80 EURO 5-/EEVLinienbussen der ASEAG (und ggf. der Subunternehmen). Dies bedeutet
modellseitig, alle 49 Busse EURO V/EEV mit Abgasrückführung erhalten eine SCRTNachrüstung. 31 Busse (von 119) EURO V/EEV mit Dieselpartikelfilter erhalten eine
SCRT-Nachrüstung. In Summe werden 80 Busse mit EURO V/EEV nach Umrüstung
EURO VI-Standard haben.
Kurzbezeichnung „Busflotte Euro VI“
Die Busflotte der ASEAG und der beauftragten Subunternehmen erhält den
Abgasstandard Euro VI. Bei der Wirkungsberechnung bleiben die in der Flotte
enthaltenen Elektrobusse konstant. Alle Emissionen sind nicht nach Fahrspuren
differenziert. Die Wirkungsberechnung erfolgt nur für das Jahr 2020.
Zur Abschätzung der immissionsseitigen Wirkung der v.g. Maßnahmen für die Jahre
2015 und 2020 wurden Ausbreitungsrechnungen mit IMMIS luft für die entsprechenden Straßenabschnitte durchgeführt. Eine Ausnahme bildet die Peterstraße.
Die Peterstraße 72/74 kann nicht mit IMMISluft modelliert werden, daher wurde der
Beitrag des lokalen Straßenverkehrs mit einer Verdünnungsrechnung33 unter
Berücksichtigung der Photochemie34 abgeschätzt.
Aus den Modellrechnungen resultieren die in Tab. 12 aufgeführten NO2Minderungspotenziale. Die Prozentangaben beziehen sich auf die NO2Jahresmittelwerte für das Jahr 2020.
Zu allen Werten sei angemerkt, dass es sich um Prognosen oder Abschätzungen
handelt. Die reale Situation kann durch abweichende Einflussfaktoren wie zum
Beispiel eine veränderte Witterung oder ein anderes Emissionsverhalten der
Flottenteilnehmer von der Prognose abweichen.
Bei den angegebenen Ergebnissen für das Jahr 2020 ist neben der Flottenmodernisierung auch die erwartete Abnahme des Hintergrundniveaus berücksichtigt.
33 Brandt, A; Schulz, T. 2005: Wie wirksam sind Maßnahmen zur PM10 Minderung; Gefahrstoff-Reinhaltung der Luft; Nr.7/8Juli/August
34 Düring, I; Bächlin, W.; Ketzel, M.; Baum, A.; Friedrich, U.; Wurzler, S. 2011: A new simplified NO/NO2 conversion model
under consideration of direct NO2-emissions. Meteorologische Zeitschrift, Vol. 20, No. 1, 067-073
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
63
Tab. 12 NO2-Immissionen: Abschätzung der Wirkung der Maßnahmen mit Modellrechnung,
Prognosejahr 2020
Fett gedruckt sind die Reduktionen, die zur Grenzwerteinhaltung führen können.
Alle Werte sind auf ganze Zahlen gerundet. Darum können auch bei gleichen NO 2Minderungszahlen unterschiedliche prozentuale Minderungen auftreten.
Alle Minderungen beziehen sich auf den NO2-Jahresmittelwert 2020
Aufbau:
Minderung in µg/m³,
Minderung in % bezogen auf den Jahresmittelwert 2020,
berechneter NO2-Jahresmittelwert in µg/m³
Straßenabschnitt
PrognoseSituation
(Grüne
Umweltzone)
Fahrverbot
LKW
> 3,5 t
Blaue
Umweltzone
DieselFahrverbot
Busnachrüstung
SoftwareUpdate und
Rückkaufprämie
50%
100%
Fahrverbot
Diesel-Kfz
schlechter
Euro 5/V
Busflotte
Euro
VI
2020
[µg/m³]
[%]
[µg/m³]
Wilhelmstraße
(VACW)
42
1
8
11
< 0,5
2
3
2
1
3
19
27
1
4
8
4
3
41
34
31
42
40
39
40
41
2
Adalbertsteinweg 5 (AAST)
35
4
33
Alt-Haarener
Straße (AAHA)*
Adalbertsteinweg 60
Jülicher Straße
34/36
Roermonder
Straße 27
Römerstraße 19
Peterstraße
35
42
41
41
41
38
2
8
8
1
1
2
2
3
6
23
23
3
4
7
5
8
33
27
27
34
33
32
33
32
1
9
7
2
1
2
2
5
3
21
17
4
3
5
5
13
41
33
35
40
41
40
40
37
2
9
8
1
1
3
2
3
5
21
20
3
3
6
4
8
39
32
32
40
39
38
39
37
1
7
8
1
1
3
2
3
2
18
20
2
3
6
4
7
40
33
32
40
39
38
39
38
1
11
8
3
1
2
2
8
2
27
19
6
3
6
6
19
40
30
34
39
40
39
39
33
1
13
7
4
2
3
3
10
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
64
Straßenabschnitt
PrognoseSituation
(Grüne
Umweltzone)
Fahrverbot
LKW
> 3,5 t
Blaue
Umweltzone
DieselFahrverbot
Busnachrüstung
SoftwareUpdate und
Rückkaufprämie
50%
100%
Fahrverbot
Diesel-Kfz
schlechter
Euro 5/V
Busflotte
Euro
VI
2020
[µg/m³]
[%]
[µg/m³]
72/74*)
2
32
18
10
4
6
8
26
37
26
32
35
37
36
36
28
*) Die Peterstraße kann nicht mit Immisluft modelliert werden. Die angegebenen Immissionen wurden mit Verdünnungsrechnungen abgeschätzt.
Abschätzung des erwarteten Jahres der Grenzwerteinhaltung
Unter der Annahme einer gleichbleibend linearen Abnahme der Immissionen
ergeben sich durch Inter- und Extrapolation der berechneten Werte der Jahre 2015
und 2020 die in der Tab. 13 angegebenen Jahre der erwarteten
Grenzwerteinhaltung. Da Extrapolationen generell mit Unsicherheiten behaftet sind
und sich die Wirkung der Maßnahmen nicht zwangsläufig linear mit der Zeit verhält,
sollte aus wissenschaftlicher Sicht keine Angabe von Werten nach 2020 erfolgen.
Zur Einschätzung der unterschiedlichen Wirksamkeit der Maßnahmen werden in der
Tabelle dennoch Angaben bis zum Jahr 2021 vorgenommen. Dabei ist zu beachten,
dass die Angaben nach dem Jahr 2020 mit großen Unsicherheiten behaftet sind und
nur als grobe Abschätzung zu verstehen sind.
Tab. 13 Erwartetes Jahr der Einhaltung des NO2-Grenzwertes
Die Angaben zwischen 2015 und 2020 resultieren aus Interpolation der Modellergebnisse.
Die Angaben nach 2020 resultieren aus Extrapolation der Modellergebnisse für 2015 und
2020 und sind als grobe Abschätzung einzustufen.
Straßenabschnitt
PrognoseSituation
(Grüne
Umweltzone)
Fahrverbot
LKW
Blaue
Umweltzone
DieselFahrverbot
Busnachrüstung
Software-Update und
Rückkaufprämie
50 %
100 %
> 3,5t
Fahrverbot
Diesel-Kfz
schlechter
Euro 5/V
Frühestes theoretisches Jahr der NO2-Grenzwert-Einhaltung
Wilhelmstraße
(VACW)
2021
2021
2019
2018
2021
2020
2020
2020
Alt-Haarener
Straße (AAHA)
2018
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
Städtische Messstellen
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
65
Straßenabschnitt
PrognoseSituation
(Grüne
Umweltzone)
Fahrverbot
LKW
Blaue
Umweltzone
DieselFahrverbot
Busnachrüstung
Software-Update und
Rückkaufprämie
50 %
100 %
> 3,5t
Fahrverbot
Diesel-Kfz
schlechter
Euro 5/V
Frühestes theoretisches Jahr der NO2-Grenzwert-Einhaltung
Adalbertsteinweg 60
2021
2021
2019
2019
2020
2021
2020
2020
Jülicher Straße
34/36
2021
2020
2018
2018
2020
2020
2020
2020
Roermonder
Straße 27
2021
2020
2018
2018
2020
2020
2019
2020
Römerstraße
19
2021
2020
2018
2019
2020
2020
2020
2020
Peterstraße
72/74
2020
2019
2018
2018
2019
2019
2019
2019
Wirkungsbetrachtung für die Fortführung
Luftreinhalteplan, 1. Fortschreibung 2015:
von
Maßnahmen
aus
dem
Im Gegensatz zu den oben genannten modellierbaren Maßnahmen können andere
Maßnahmen aus der Maßnahmenliste in Kapitel 5.2.5 nicht mit den zur Verfügung
stehenden „Werkzeugen“ wie Emissions- und Immissionsmodellen hinsichtlich Ihrer
Wirkung untersucht werden.
Um aber auch die Wirkung wesentlicher Maßnahmen aus der 1. Fortschreibung des
Luftreinhalteplans 2015, die mit dem neuen Plan weitergeführt werden, bewerten zu
können, wurde der Versuch unternommen, die Wirkung einiger dieser Maßnahmen
zumindest emissionsseitig und – soweit möglich – auch immissionsseitig auf Basis
der Datenangaben der Stadt Aachen einzuschätzen. Dazu gehören folgende
Maßnahmen:
MÜ3: Verbesserung der städtebaulichen Bedingungen für umweltfreundliche
Verkehrsmittel innerhalb des Alleenrings im Innenstadtkonzept.
Bei konsequenter Umsetzung könnte es hier zu einer Reduktion von ca. 1.200 PKWFahrten/Tag kommen.
MM1: Einführung von Parkraumbewirtschaftung, Job-/Firmen-Ticket oder Luftreinhaltungsorientierten Mobilitätskonzepten bei Landesbehörden wie Justizzentrum, Finanzzentrum, Bezirksregierung etc.
Bei konsequenter Umsetzung könnte es hier zu einer Reduktion von bis zu 800
PKW-Fahrten/Tag kommen.
MM2: Mobilitätskonzept für die Katholische Hochschule (KatHO Aachen)
66
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Bei konsequenter Umsetzung könnte es hier zu einer Reduktion von bis zu 35.000
PKW-Fahrten/Jahr kommen.
MM3: Mobilitätskonzepte für Aachener Unternehmen
Bei konsequenter Umsetzung könnte es hier zu einer Reduktion von bis zu 1.000
PKW-Fahrten/Tag kommen.
MM5: Attraktivitätssteigerung Pendlerportal
Ziel ist die Reduktion der PKW-Fahrten um etwa 500 Einpendlerfahrten/Tag.
MM6: Pilotprojekt ‚Einführung Multimodales Jobticket‘ (eMoVe)
Das Projekt soll dazu führen, dass rd. 200 PKW/Fahrten täglich eingespart werden
und ein Umstieg auf Transportmittel wie Rad und ÖPNV erfolgt.
MF2: Mobilitätsoptimierung Stadtverwaltung Aachen (ecolibro)
Die Optimierung soll dazu führen, dass rd. 200 PKW/Fahrten täglich eingespart
werden und ein Umstieg auf Transportmittel wie Rad und ÖPNV erfolgt. Alle
Dienstfahrten sollen über den Umweltverbund bzw. Fahrzeuge der städtischen EFlotte abgewickelt werden. Die Wegstreckenentschädigung für Fahrten mit PrivatPKW wird eingestellt. (Die Maßnahme wird per Dienstanweisung ab 01.10.17
sukzessive bei der Stadt umgesetzt.)
MR – Radverkehr
Laut Angaben der Stadtverwaltung wird durch eine Erhöhung des Modal-Splits beim
Radverkehr (von 12% auf 14%) der Modal-Split beim Pkw von 51% um 1,5% auf
49,5% (und bei Bus- und Fußverkehr um weitere jeweils 0,25%) reduziert. Die zu
erwartende Einsparung an PKW-Kilometern beträgt 27.965.196 km/Jahr.
MB1: Umsetzung Buskonzept 2015+
Das Busnetz 2015+ soll ca. 10.000 zusätzliche Fahrgäste/Tag befördern. Durch neue
Linienführung werden einige hochbelastete Straßenabschnitte (Heinrichsallee,
Peterstraße) spürbar entlastet. (Die Umsetzung "CityTakt" + Y-Achsenkonzept erfolgt
ab Dezember 2017)
MB6: Attraktivitätssteigerung für die Bahnhaltepunkte Eilendorf und AC-West
Der Bahnhaltepunkt Eilendorf hat heute 866 Reisende/Tag. Die Anzahl der
Reisenden soll bis zum Jahr 2020 auf einen Zielwert von 1.200 Reisenden/Tag
erhöht werden. Die Anzahl der Reisenden am Bahnhaltepunkt West soll von heute
5.608/Tag auf einen Zielwert 2020 von 10.000/Tag angehoben werden.
MB7: Citizens Rail
Die Anzahl der Reisenden am Bahnhaltepunkt Richterich soll auf einen Zielwert von
1.000 (IGVP) erhöht werden.
67
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
#AachenMooVe:
Modellstadt ohne Emissionen im Verkehr - Maßnahmenpaket aus der Bewerbung
zum Projektaufruf KommunalerKlimaschutz.NRW - Besonderer Förderbereich
„Emissionsfreie Innenstadt". Die Stadtverwaltung Aachen hat für das Gesamtpaket
eine NOx-Minderung bis 2021 von 45.426 kg/a abgeschätzt.
Die Angaben in
68
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Tab. 14 beziehen sich auf die stadtweiten Kfz-Emissionen. Insgesamt wird damit die
Wirkung lokal wirkender Maßnahmen eher unterschätzt. D.h. die Wirkung solcher
Maßnahmen kann lokal durchaus bedeutender sein; bezogen auf das gesamte
Stadtgebiet aber eher vernachlässigbar.
Die immissionsseitige Wirkung dieser Maßnahmen wurde anhand der
Emissionsänderung abgeschätzt. Bereits bei der emissionsseitigen Betrachtung zeigt
sich ein geringes Wirkungspotenzial – bezogen auf die gesamtstädtische
Betrachtung. Für die emissionsseitig wirksamste Einzelmaßnahme ergibt sich
immissionsseitig eine maximale NO2-Reduzierung um etwa 0,1 µg/m³. Aus fachlicher
Sicht ist daher eine Ausweisung der gesamtstadtbezogenen Einzelwirkungen nicht
sinnvoll. Daher wird die Wirkung dargestellt, die sich aus der Summe der
emissionsseitigen gesamtstädtischen Einzelwirkungen ergibt. Dies führt –
gesamtstädtisch - zu einer Überschätzung der Wirkung, da die Einzelmaßnahmen
teilweise die gleichen Fahrzeuggruppen betreffen.
Für das Maßnahmenpaket #AachenMooVe ist bei vollständiger Umsetzung
immissionsseitig von einer maximalen NO2-Reduzierung um ca. 1 µg/m³
auszugehen.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
69
Tab. 14 NO2-Immissionsreduktionspotenzial der abgeschätzten Maßnahmen (Stadtverwaltung
Aachen) in Prozent bezogen auf die verkehrliche NOx-Zusatzbelastung für das Stadtgebiet
Aachen (Kfz urban), Minderung in µg/m³
Maßnahme
Immissionsreduktion der
verkehrlichen Zusatzbelastung für
das Stadtgebiet Aachen
[µg/m³]
MÜ3: Verbesserung der städtebaulichen Bedingungen für
umweltfreundliche Verkehrsmittel innerhalb des Alleenrings
im Innenstadtkonzept
MM1: Einführung von Parkraumbewirtschaftung, Job-/FirmenTicket oder Luftreinhaltungs-orientierten Mobilitätskonzepten
bei Landesbehörden wie Justizzentrum, Finanzzentrum,
Bezirksregierung etc.
MM2: Mobilitätskonzept für die Katholische Hochschule
(KatHO Aachen)
MM3: Mobilitätskonzepte für Aachener Unternehmen
MM5: Attraktivitätssteigerung Pendlerportal
< 0,5
MM6: Pilotprojekt ‚Einführung Multimodales Jobticket‘
(eMoVe)
MF2: Mobilitätsoptimierung Stadtverwaltung Aachen
(ecolibro)
MR: Radverkehr
MB1: Umsetzung Buskonzept 2015+
MB6: Attraktivitätssteigerung für die Bahnhaltepunkte
Eilendorf und AC-West
MB7: Citizens Rail
AachenMooVe: Modellstadt ohne Emissionen im Verkehr
ca. 1,0
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
70
6.2.
Belastungsentwicklung unter Berücksichtigung
ergänzender Maßnahmen nach Berechnungen der
AVISO GmbH
Im Rahmen des Sonderförderprogramms zur Erarbeitung zielgenauer NO 2Minderungsstrategien des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) wird die Stadt
Aachen gefördert einen sog. Masterplan (Green City Plan) zu erarbeiten. Der
Masterplan soll die Voraussetzungen schaffen, um kurz- und mittelfristige
Maßnahmen zur Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier/ emissionsarmer
Mobilität zu identifizieren und diese über die Mittel des Fonds „Nachhaltige Mobilität“
bzw. das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ fördern zu lassen.
Für die folgenden zehn Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel des Masterplans
(siehe auch Kapitel 5.2.5.):
AP1
Autonomer E-Bus (zwischen Hauptbahnhof und Markt)
AP2
Verkehrsdatenerfassung (zur Verbesserung des Verkehrsflusses)
AP3,4 Mobilitätsmanagement und Mobility Broker
AP5
Verkehrssystemverknüpfung
AP6/7 Förderung des Radverkehrs
AP8
Elektrifizierung der Busflotte
AP8a Filternachrüstung Busflotte
AP9
Ausbau Ladeinfrastruktur
AP10 Urbane Logistik
wurde von der AVISO GmbH eine Wirkungsermittlung in Bezug auf die Reduzierung
der NOx-Abgasemissionen und NO2-Immissionen an ausgewählten Belastungsschwerpunkten durchgeführt.35 Detaillierte Informationen zu Eingangsgrößen und
den Berechnungen sind der ausführlichen Dokumentation der Firma AVISO GmbH in
Anhang 8 zu entnehmen.
Ergänzend wurden die folgenden zwei Maßnahmen zusätzlich untersucht:
Reduzierung des Parksuchverkehrs (siehe auch Kapitel 5.2.5.1 – KM2)
Nachrüstung aller Busse inkl. Subunternehmer
Um die Wirkungspotenziale der v.g. Maßnahmen zu ermitteln, wurde zunächst die
Emissions- und Immissionsbelastung für die Analysesituation und die Trendprognose
(d.h. ohne die Umsetzung weiterer Maßnahmen) berechnet. Diese Trendprognose
enthält alle Entwicklungen, die aus heutiger Sicht absehbar eintreffen werden. So
35 Dokumentation zum Masterplan für die Stadt Aachen - Wirkungsermittlung (AC0418MP), August 2018, AVISO GmbH,
Aachen
71
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
berücksichtigt sie z.B. die kontinuierliche Flottenentwicklung hin zu neueren,
emissionsärmeren Fahrzeugen durch die Neuzulassungen von neuen Fahrzeugen
und der Außerbetriebssetzung von älteren Fahrzeugen. Die Trendprognose wurde
für die Jahre 2020 und 202536 zur Ermittlung der kurz- und längerfristigen
Entwicklung berechnet.
Wesentliche Basis der Berechnungen stellen die detaillierten streckenbezogenen
Verkehrsdaten für das relevante Straßennetz in Aachen dar. Ergänzend wurden
weitere für die Emissions- und Immissionsberechnungen benötigte Eingangsdaten
zusammengetragen. Dies sind z.B. Daten zur regionalen Flottenzusammensetzung,
Fahrzeugschicht-Emissionsfaktoren aus dem HBEFA3.337 oder Angaben zur NO2Hintergrundbelastung. Als Verkehrsdatenbasis wurden die aktuellen Daten des
LANUV aus der Bearbeitung für die Fortschreibung des LRP Aachen übernommen.
Ergänzend wurden die Daten aus dem Landesemissionskataster Straßenverkehr des
LANUV herangezogen. Im Ergebnis liegt für die Stadt Aachen das relevante
Straßennetz mit Verkehrsdaten für die Analysesituation 2015 (wie im LRP) und die
Trendprognose 2020 und 2025 vor. Diese Daten wurden als Eingangsdaten für die
Emissionsberechnungen verwendet. Für die Trendprognose 2020/2025 wird davon
ausgegangen, dass sich aufgrund der kontinuierlichen Neuzulassungen und
Fahrzeuglöschungen der Anteil der Pkw, die die Euro 6 Norm einhalten, stetig
erhöhen wird. Entsprechende Entwicklungen führen auch bei den Nutzfahrzeugen zu
einer kontinuierlichen Verbesserung des Fahrzeugbestandes im Hinblick auf das
Emissionsverhalten. Im innerstädtischen Bereich tragen auch die Busse im ÖPNV zu
einem nennenswerten Anteil der NOx-Abgasemissionen bei. Von der ASEAG wurde
die Zusammensetzung der Busflotte (inkl. Subunternehmer) zur Verfügung gestellt,
sowohl für die aktuelle Ist-Situation als auch für die Prognose für 2020 und 2025.
Für die ausgewählten Belastungsschwerpunkte
Wilhelmstraße (LANUV-Luftmessstation)
Römerstraße, Abschnitt zwischen Bahnhofsplatz und Vereinsstraße;
Adalbertsteinweg, mittlerer Abschnitt zwischen Steffensplatz
Einmündung Frankenstraße als verkehrlich abgebundene Straße);
und
der
Monheimsallee, unterer Abschnitt zwischen Maria-Hilf-Str. und Hansemannplatz, innenstadtseitig, da halboffene Allee;
Peterstraße, Abschnitt zwischen Schumacherstr. und Hansemannplatz;
wurden durch Messungen (Stadt Aachen und LANUV NRW) für das Analysejahr
2015 Überschreitungen des Grenzwertes für die jahresmittleren NO2Konzentrationen ermittelt.
36 Die Prognoseergebnisse für das Jahr 2025 sind in Anhang 8 dargestellt.
37 HBEFA = Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, Version 3.3, 2017
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
72
Es wurde dann zunächst die Trendentwicklung der NO2-Immissionen an den
Belastungsschwerpunkten prognostiziert, d.h. die Entwicklung, die sich ohne
Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen ergeben wird. Aufgrund der kontinuierlichen
Veränderung der Fahrzeugflotte hin zu emissionsärmeren Fahrzeugen wird bis 2020
bereits eine Reduktion ermittelt. Eine Einhaltung des Grenzwertes von 40 µg/m³ ist
aber nicht an allen diesen Strecken sichergestellt.
Des Weiteren wurden für AP1 bis AP10 sowie die zusätzlichen Maßnahmen
Reduzierung des Parksuchverkehrs und Nachrüstung aller Busse inkl.
Subunternehmer die für das Prognosejahr 2020 in Tab. 15 aufgeführten
maßnahmenbedingten Reduktionspotenziale für die NO2-Immissionsbelastung
ermittelt.
Tab. 15 Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2020 an den
Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren NO 2-Konzentrationen
in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2020)
Reduktionen der NO2-Immissionen
gegenüber dem Jahr 2020 in [µg/m³]
Adalbertsteinweg
Monheimsallee
Peterstraße
Römerstraße
Wilhelmstraße
< 0,1
< 0,1
< 0,1
< 0,1
< 0,1
AP 2: Verkehrsdatenerfassung (theoret.
Szenario)
0,8
1,6
0,9
2,2
1,3
AP 3,4: Mobilitätsmanagement + Mobility
Broker
< 0,1
< 0,1
< 0,1
< 0,1
< 0,1
AP 5: Verkehrssystemverknüpfung
< 0,1
< 0,1
< 0,1
< 0,1
< 0,1
0,5
0,8
0,4
0,6
0,7
< 0,1
< 0,1
< 0,1
< 0,1
< 0,1
1,8
0,9
3,3
3,0
0,4
AP 9: Ausbau Ladeinfrastruktur
< 0,1
< 0,1
< 0,1
< 0,1
< 0,1
AP 10: Urbane Logistik
< 0,1
< 0,1
< 0,1
< 0,1
< 0,1
Reduzierung Parksuchverkehr minimal
0,2
0,7
0,4
0,5
0,6
Reduzierung Parksuchverkehr maximal
1,0
2,5
1,2
1,7
2,2
Filternachrüstung alle Busse
3,1
1,6
5,9
5,3
0,8
AP 1: Autonomer E-Bus
AP 6, 7: Radverkehr
AP 8: E-Busse
AP 8a:Nachrüstung Filter (ASEAG AG
Busse)
Die jahresmittleren NO2-Konzentrationen für das Jahr 2020 der drei Maßnahmen mit
den größten Reduktionspotenzialen für die jahresmittleren NO2-Konzentrationen
sowie der zusätzlich untersuchten Maßnahmen „Reduktion Parksuchverkehr“ und
„Filternachrüstung für alle Busse incl. Subunternehmer“ sind in Abb. 9 dargestellt.
73
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Zu beachten ist, dass die Wirkungen von Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenpaketen nicht einfach addiert werden dürfen, um die Wirkung einer
Maßnahmenkombination zu ermitteln, da unterschiedliche Maßnahmen z. T. auf das
gleiche Minderungspotenzial abzielen können.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Adalbertsteinweg
Monheimsallee
Peterstraße
Römerstraße
Wilhelmstraße
74
2015
2020 (Trendprognose)
AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.)
AP6/7 (Radverkehr)
AP8a (Filternachrüstung ASEAG)
Parksuchverkehr min.
Filternachrüstung incl. Sub.
2015
2020 (Trendprognose)
AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.)
AP6/7 (Radverkehr)
AP8a (Filternachrüstung ASEAG)
Parksuchverkehr min.
Filternachrüstung incl. Sub.
2015
2020 (Trendprognose)
AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.)
AP6/7 (Radverkehr)
AP8a (Filternachrüstung ASEAG)
Parksuchverkehr min.
Filternachrüstung incl. Sub.
2015
2020 (Trendprognose)
AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.)
AP6/7 (Radverkehr)
AP8a (Filternachrüstung ASEAG)
Parksuchverkehr min.
Filternachrüstung incl. Sub.
2015
2020 (Trendprognose)
AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.)
AP6/7 (Radverkehr)
AP8a (Filternachrüstung ASEAG)
Parksuchverkehr min.
Filternachrüstung incl. Sub.
0
10
20
30
40
50
60
NO2-Konzentration (JMW in µg/m³)
Abb. 9
Prognostizierte jahresmittlere NO2-Konzentrationen (JMW) an den Belastungsschwerpunkten im Stadtgebiet für die Trendprognose 2020, die Maßnahmenpakete AP2
(Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung, theoretisches Szenario)), AP6/7
(Radverkehr) und AP8a (Filternachrüstung ASEAG-Busse) und die Zusatzmaßnahmen
„Reduktion Parksuchverkehr min.“ und „Filternachrüstung für alle Busse incl.
Subunternehmer“ für 2020
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
75
6.3.
Belastungsentwicklung unter Berücksichtigung der
Maßnahmenkombination nach Berechnungen des
LANUV
Da die Wirkung der in den Kapitel 6.1 und 6.2 dargestellten Einzelmaßnahmen nicht
einfach addiert werden kann, ist für ausgewählte Maßnahmen eine
Kombinationsrechnung sowohl emissionsseitig als auch immissionsseitig
durchgeführt worden.
Folgende Maßnahmen wurden in ihrer Wirkung zusammen prognostiziert:
1. Software-Update für Diesel-Pkw und Rückkaufprämie für Diesel-Pkw der
Euroklassen 1 – 4
Diese Einzelmaßnahme wurde durch das LANUV berechnet. Eine genaue
Beschreibung der Maßnahme ist Kapitel 6.1 zu entnehmen.
2. Nachrüstung der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter
Im Rahmen dieser Maßnahme werden 101 ASEAG-Busse nachgerüstet. Die
Maßnahme wurde durch AVISO (Maßnahme AP8a) berechnet. Die
Maßnahme ist unter Kapitel 5.2.5.1 - KM1 beschrieben.
3. Reduzierung des Parksuchverkehrs
Diese Maßnahme wurde ebenfalls von AVISO als zusätzliche Maßnahme in 2
Varianten (Reduzierung Minimal und Maximal) im Auftrag der Stadt Aachen
berechnet. Eine Beschreibung der Maßnahme findet sich in Kapitel 5.2.5.1 KM2.
In
Tab.
16
sind
die
NOX-Emissionen
bei
Umsetzung
der
v.g.
Maßnahmenkombination für das Prognosejahr 2020 sowie die Emissionssituation als
Prognose-Situation (Grüne Umweltzone) dargestellt. Die grüne Umweltzone wurde
am 02. Februar 2016 eingeführt.
In diesen Prognosen ist die natürliche Kraftfahrzeugflotten- sowie Linienbusflottenmodernisierung berücksichtigt.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
76
Tab. 16 NOX-Emissionen aus dem Straßenverkehr in der Prognose-Situation und bei Umsetzung
der modellierten Maßnahmenkombinationen 2020,
Minderungen in % bezogen auf die Ist-Situation 2015,
Minderungen in % bezogen auf die grüne Umweltzone 2020
IstSituation
Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone
und Dieselgipfel
und Dieselgipfel
und Dieselgipfel
und Dieselgipfel
mit 50%
mit 50%
mit 100%
mit 100%
PrognoseNachrüstung der
Nachrüstung der
Nachrüstung der
Nachrüstung der
Situation
Diesel-Pkw Euro
Diesel-Pkw Euro
Diesel-Pkw Euro
Diesel-Pkw Euro
5/6 und Maßnahme 5/6 und Maßnahme 5/6 und Maßnahme 5/6 und Maßnahme
(Grüne
AP8a für die
AP8a für die
AP8a für die
AP8a für die
UmweltLinienbusse
Linienbusse
Linienbusse
Linienbusse
zone)
ASEAGASEAGASEAGASEAGParksuchverkehr
Parksuchverkehr
Parksuchverkehr
Parksuchverkehr
minimal
maximal
minimal
maximal
2015
2020
Straßenabschnitt
[kg/km*a]
[%]
[kg/km*a]
[%]
5.718,9
Wilhelmstraße
(VACW)
4.102,0
Alt-Haarener
Straße
(AAHA)
3.871,0
3.328,6
3.048,8
3.074,1
2.821,1
32,3 %
41,8 %
46,7 %
46,2 %
50,7 %
14,0 %
21,2 %
20,6 %
27,1 %
2.539,9
2.224,3
2.224,3
2.086,9
2.086,9
38,1 %
45,8 %
45,8 %
49,1 %
49,1 %
12,4 %
12,4 %
17,8 %
17,8 %
Städtische Messstellen
6.219,1
Adalbertsteinweg 60
7.402,6
Jülicher
Straße 34/36
4.826,0
Roermonder
Straße 27
6.292,9
Römerstraße 19
8.114,3
Peterstraße
72/74
3.797,4
3.110,4
2.974,9
2.933,6
2.810,9
38,9 %
50,0 %
52,2 %
52,8 %
54,8 %
18,1 %
21,7 %
22,7 %
26,0 %
4.461,0
3.789,5
3.613,3
3.556,3
3.397,0
39,7 %
48,8 %
51,2 %
52,0 %
54,1 %
15,1 %
19,0 %
20,3 %
23,9 %
3.199,0
2.701,2
2.553,9
2.508,9
2.375,5
33,7 %
44,0 %
47,1 %
48,0 %
50,8 %
15,6 %
20,2 %
21,6 %
25,7 %
3.835,4
3.006,6
2.825,0
2.844,4
2.679,8
39,1 %
52,2 %
55,1 %
54,8 %
57,4 %
21,6 %
26,3 %
25,8 %
30,1 %
4.488,4
3.439,1
3.263,7
3.282,6
3.123,7
44,7 %
57,6 %
59,8 %
59,5 %
61,5 %
23,4 %
27,3 %
26,9 %
30,4 %
77
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Zur Abschätzung der immissionsseitigen Wirkung der v.g. Maßnahmenkombination
für die Jahre 2015 und 2020 wurden Ausbreitungsrechnungen mit IMMIS luft für die
entsprechenden Straßenabschnitte durchgeführt. Eine Ausnahme bildet die
Peterstraße. Die Peterstraße 72/74 kann nicht mit IMMISluft modelliert werden, daher
wurde der Beitrag des lokalen Straßenverkehrs mit einer Verdünnungsrechnung 38
unter Berücksichtigung der Photochemie39 abgeschätzt.
Aus den Modellrechnungen resultieren die in
38 Brandt, A; Schulz, T. 2005: Wie wirksam sind Maßnahmen zur PM10 Minderung; Gefahrstoff-Reinhaltung der Luft; Nr.7/8Juli/August
39 Düring, I; Bächlin, W.; Ketzel, M.; Baum, A.; Friedrich, U.; Wurzler, S. 2011: A new simplified NO/NO2 conversion model
under consideration of direct NO2-emissions. Meteorologische Zeitschrift, Vol. 20, No. 1, 067-073
78
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Tab. 17 aufgeführten NO2-Minderungspotenziale. Die Prozentangaben beziehen sich
auf die NO2-Jahresmittelwerte für das Jahr 2020.
Zu allen Werten sei angemerkt, dass es sich um Prognosen oder Abschätzungen
handelt. Die reale Situation kann durch abweichende Einflussfaktoren wie zum
Beispiel eine veränderte Witterung oder ein anderes Emissionsverhalten der
Flottenteilnehmer von der Prognose abweichen.
Bei den angegebenen Ergebnissen für das Jahr 2020 ist neben der
Flottenmodernisierung auch die erwartete Abnahme des Hintergrundniveaus
berücksichtigt.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
79
Tab. 17 NO2-Immissionen: Abschätzung der Wirkung der Maßnahmenkombinationen mit
Modellrechnung, Prognosejahr 2020.
Fett gedruckt sind die Reduktionen, die zur Grenzwerteinhaltung führen können. Alle Werte
sind auf ganze Zahlen gerundet. Darum können auch bei gleichen NO2-Minderungszahlen
unterschiedliche prozentuale Minderungen auftreten.
Alle Minderungen beziehen sich auf den NO2-Jahresmittelwert 2020.
Aufbau:
Minderung in µg/m³,
Minderung in % bezogen auf den Jahresmittelwert 2020,
berechneter NO2-Jahresmittelwert in µg/m³
Straßenabschnitt
PrognoseSituation
(Grüne Umweltzone)
2020
Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone
und Dieselgipfel
und Dieselgipfel
und Dieselgipfel
und Dieselgipfel
mit 50%
mit 50%
mit 100%
mit 100%
Nachrüstung der
Nachrüstung der
Nachrüstung der
Nachrüstung der
Diesel-Pkw Euro
Diesel-Pkw Euro
Diesel-Pkw Euro
Diesel-Pkw Euro
5/6 und
5/6 und
5/6 und
5/6 und
Maßnahme AP8a
Maßnahme AP8a
Maßnahme AP8a
Maßnahme AP8a
für die
für die
für die
für die
LinienbusseLinienbusseLinienbusseLinienbusseParksuchverkehr
Parksuchverkehr
Parksuchverkehr
Parksuchverkehr
minimal
maximal
minimal
maximal
[µg/m³]
[%]
[µg/m³]
Wilhelmstraße
(VACW)
Alt-Haarener
Straße (AAHA)*
Adalbertsteinweg
60
Jülicher Straße
34/36
Roermonder
Straße 27
Römerstraße 19
Peterstraße 72/74
*)
42
35
42
41
41
41
38
5
6
6
12
11
14
14
29
37
36
36
30
2
2
4
4
7
7
10
10
32
32
31
31
5
5
6
6
11
13
14
15
37
37
37
36
4
5
5
6
10
12
13
14
36
36
35
35
4
5
5
6
10
12
13
14
37
36
36
35
6
7
7
8
15
17
17
19
35
34
34
33
5
6
6
7
13
16
16
18
33
32
32
31
*) Immissionsermittlung durch Verdünnungsrechnung
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
80
Abschätzung des erwarteten Jahres der Grenzwerteinhaltung
Unter der Annahme einer gleichbleibend linearen Abnahme der Immissionen
ergeben sich durch Inter- und Extrapolation der berechneten Werte der Jahre 2015
und 2020 die in der Tab. 18 angegebenen Jahre der erwarteten Grenzwerteinhaltung. Da Extrapolationen generell mit Unsicherheiten behaftet sind und
sich die Wirkung der Maßnahmen nicht zwangsläufig linear mit der Zeit verhält, sollte
aus wissenschaftlicher Sicht keine Angabe von Werten nach 2020 erfolgen.
Zur Einschätzung der unterschiedlichen Wirksamkeit der Maßnahmen werden in der
Tabelle dennoch Angaben bis zum Jahr 2021 vorgenommen. Dabei ist zu beachten,
dass die Angaben nach dem Jahr 2020 mit großen Unsicherheiten behaftet sind und
nur als grobe Abschätzung zu verstehen sind.
Tab. 18 Erwartetes Jahr der Einhaltung des NO2-Grenzwertes.
Die Angaben zwischen 2015 und 2020 resultieren aus Interpolation der Modellergebnisse.
Die Angaben nach 2020 resultieren aus Extrapolation der Modellergebnisse für 2015 und
2020 und sind als grobe Abschätzung einzustufen
PrognoseSituation
(Grüne Umweltzone)
Straßenname
Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone
und Dieselgipfel
und Dieselgipfel
und Dieselgipfel
und Dieselgipfel
mit 50%
mit 50%
mit 100%
mit 100%
Nachrüstung der
Nachrüstung der
Nachrüstung der
Nachrüstung der
Diesel-Pkw Euro
Diesel-Pkw Euro
Diesel-Pkw Euro
Diesel-Pkw Euro
5/6 und
5/6 und
5/6 und
5/6 und
Maßnahme AP8a
Maßnahme AP8a
Maßnahme AP8a
Maßnahme AP8a
für die
für die
für die
für die
LinienbusseLinienbusseLinienbusseLinienbusseParksuchverkehr
Parksuchverkehr
Parksuchverkehr
Parksuchverkehr
minimal
maximal
minimal
maximal
[Jahr]
[Jahr]
[Jahr]
[Jahr]
[Jahr]
Wilhelmstraße
(VACW)
2021
2019
2019
2019
2018
Alt-Haarener
Straße (AAHA)*
2018
2017
2017
2017
2017
Adalbertsteinweg
60
2021
2020
2019
2019
2019
Jülicher Straße
34/36
2021
2019
2019
2019
2019
Roermonder
Straße 27
2021
2019
2019
2019
2018
Römerstraße 19
2021
2019
2019
2019
2019
Peterstraße 72/74
2020
2019
2018
2018
2018
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
81
7.
Beurteilung, Auswahl und Festlegung von
Maßnahmen
7.1.
Übersicht der Maßnahmen
Im Folgenden werden die Maßnahmen dargestellt, mit denen eine Einhaltung des
Grenzwertes im Jahr 2020 oder früher sichergestellt ist. Für die detaillierten
Beschreibungen dieser Maßnahmen wird auf Kapitel 5.2 verwiesen.
Grundsätzlich werden bei der Beurteilung Auswahl und Festlegung von Maßnahmen
oder Maßnahmenkombinationen letztendlich nur solche berücksichtigt, deren
Umsetzung durch eine gesicherte Finanzierung und politische Beschlüsse
gewährleistet ist. Die nachfolgend dargestellte Maßnahmenbeurteilung, -prüfung und
–auswahl steht diesbezüglich unter Vorbehalt, da eine verbindliche Zusage durch die
Stadt Aachen bei Planauslegung noch nicht vorlag.
Folgende Maßnahmen werden bedarfsbezogen unter Beachtung v.g. Grundsätze
bewertet und abgewogen:
Einfahrtverbot nach Maßgabe einer „blauen Umweltzone“ (Maßnahmenbeschreibung siehe Kapitel 5.2.1.1; Wirkungsprognose siehe Kapitel 6.1)
Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge mit Ausnahme aller schweren
Nutzfahrzeuge (Maßnahmenbeschreibung siehe Kapitel 5.2.1.2; Wirkungsprognose siehe Kapitel 6.1)
Einfahrtverbot für alle Diesel-Kfz mit einer Schadstoffklasse schlechter
Euro5/V (Maßnahmenbeschreibung siehe Kapitel 5.2.1.3; Wirkungsprognose
siehe Kapitel 6.1)
straßenbezogene LKW-Fahrverbote (Maßnahmenbeschreibung siehe Kapitel
5.2.1.4; Wirkungsprognose siehe Kapitel 6.1)
Software-Update für Diesel-Pkw und Rückkaufprämie für Diesel-Pkw der
Euroklassen 1 – 4 (Maßnahmenbeschreibung siehe Kapitel 5.1.2; Wirkungsprognose siehe Kapitel 6.1)
Nachrüstung von 101 Bussen der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter
(Maßnahmenbeschreibung siehe Kapitel 5.2.5.1 – KM1; Wirkungsprognose
siehe Kapitel 6.2)
Reduzierung der Parksuchverkehre durch Harmonisierung/ Änderung der
Parkgebühren im öffentlichen Raum (Maßnahmenbeschreibung siehe Kapitel
5.2.5.1-KM2; Wirkungsprognose siehe Kapitel 6.2)
Änderung
des
Nahverkehrsplans
zur
Festlegung
höherer
Qualitätsanforderungen an die Abgasstandards der Busflotten von ASEAG
und Subunternehmen (Maßnahmenbeschreibung siehe Kapitel 5.2.5.1 - KM3)
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
82
7.2.
Maßnahmenbeurteilung an den einzelnen
Belastungspunkten
Adalbertsteinweg 5 (AAST)
Bezogen auf das Bezugsjahr 2015 wird für das Prognosejahr 2020 auch ohne
zusätzliche Maßnahmen ein NO2-Immissionswert von 35 µg/m³ prognostiziert. Damit
wird der Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittel eingehalten
(siehe Kap. 6.1)
Die Betrachtung der gemessenen Immissionsjahreswerte an dieser Messstation
(siehe Kap. 2.5.1) zeigt einen deutlich abnehmenden Trend, der die Prognose der
Grenzwerteinhaltung im Jahr 2020 stützt.
Die Maßnahmen, die in diesem Luftreinhalteplan festgelegten werden, wirken jedoch
auch an dieser Messstelle, so dass eine Grenzwerteinhaltung schon für das Jahr
2019 wahrscheinlich erscheint.
Wilhelmstraße 16 (VACW)
Bezogen auf das Bezugsjahr 2015 wird für das Prognosejahr 2020 ohne zusätzliche
Maßnahmen ein NO2-Immissionswert von 42 µg/m³ prognostiziert. Damit wird der
Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittel ohne weitere
Maßnahmen aller voraussichtlich nach im Jahr 2020 nicht eingehalten (siehe Kap.
6.1)
Die Betrachtung der gemessenen Immissionsjahreswerte an dieser Messstation
(siehe Kap. 2.5.1) zeigt einen abnehmenden Trend; eine Grenzwerteinhaltung für
das Jahr 2020 ist aber auch bei Betrachtung der Immissionswerte ohne weitere
Maßnahmen wenig wahrscheinlich.
Bereits mit der Maßnahme „Softwareupdate und Rückkaufprämie (50%) ist eine
Grenzwerteinhaltung in 2020 möglich. Die Maßnahmen „Dieselfahrverbot“ (siehe
Kapitel 5.2.1.2) und „Blaue Umweltzone“ (siehe Kapitel 5.2.1.1) führen an dieser
Messstelle schon zu einer Grenzwerteinhaltung 2018 bzw. 2019. Für das
„Dieselfahrtverbot“ bedeutet dies, dass praktisch mit der Einführung des Verbots der
Grenzwert eingehalten wird. Mit den Maßnahmen „Softwareupdate 50%“ (siehe Kap.
5.1.2) sowie „Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge schlechter Euro 5/ V“ (siehe Kap.
5.2.1.3) wird eine Grenzwerteinhaltung für 2020 prognostiziert. Die Maßnahmen
wurden dabei jeweils als Einzelnahmen betrachtet.
Weiterhin wurden in Kapitel 6.3 Maßnahmenkombinationen untersucht. Die
Maßnahmenkombination
Softwareupdate 50% (siehe Kap. 5.1.2) und
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
83
Nachrüstung von 101 Bussen der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter (Kap.
5.2.5.1-KM1) und
Reduzierung der Parksuchverkehre durch Harmonisierung/ Änderung der
Parkgebühren im öffentlichen Raum (mit angenommen minimaler Wirkung –
siehe Beschreibung unter Kap. 6.3) (Kap. 5.2.5.1-KM2)
führt insgesamt mit einer prognostizierten Immissionsminderung von 5 µg/m³ und
einem Jahresmittelwert von 37 µg/m³ bezogen auf das Prognosejahr 2020 und
letztlich zu einer Grenzwerteinhaltung in 2019.
Alt-Haarener Straße 20/22 (AAHA)
Bezogen auf das Bezugsjahr 2015 wird für das Prognosejahr 2020 auch ohne
zusätzliche Maßnahmen ein NO2-Immissionswert von 35 µg/m³ prognostiziert. Damit
wird der Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittel bereits im Jahr
2018 eingehalten (siehe Kap. 6.1)
Eine Trendbetrachtung der gemessenen Immissionsjahreswerte an dieser
Messstation (siehe Kap. 2.5.1) ist aufgrund der kurzen Zeitreihe von 2 Jahren nicht
möglich.
Römerstraße 19
Bezogen auf das Bezugsjahr 2015 wird für das Prognosejahr 2020 ohne zusätzliche
Maßnahmen ein NO2-Immissionswert von 41 µg/m³ prognostiziert. Damit wird der
Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittel ohne weitere
Maßnahmen aller voraussichtlich nach im Jahr 2020 nicht eingehalten (siehe Kap.
6.1)
Die Betrachtung der gemessenen Immissionsjahreswerte an dieser Messstation
(siehe Kap. 2.5.1) zeigt einen leicht abnehmenden Trend; eine Grenzwerteinhaltung
für das Jahr 2020 ist aber auch bei Betrachtung der Immissionswerte ohne weitere
Maßnahmen wenig wahrscheinlich.
Bereits mit der Maßnahme „Softwareupdate und Rückkaufprämie (50%) ist eine
Grenzwerteinhaltung in 2020 möglich. Die Maßnahmen „Dieselfahrverbot“ (siehe
Kapitel 5.2.1.2) und „Blaue Umweltzone“ (siehe Kapitel 5.2.1.1) führen an dieser
Messstelle schon zu einer Grenzwerteinhaltung 2019 bzw. 2018. Für die „Blaue
Umweltzone“ bedeutet dies, dass praktisch mit der Einführung des Verbots der
Grenzwert eingehalten wird. Mit den Maßnahmen „Softwareupdate 50%“ (siehe Kap.
5.1.2) sowie „Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge schlechter Euro 5/ V“ (siehe Kap.
5.2.1.3) wird eine Grenzwerteinhaltung für 2020 prognostiziert. Die Maßnahmen
wurden dabei jeweils als Einzelnahmen betrachtet.
Weiterhin wurden in Kapitel 6.3 Maßnahmenkombinationen untersucht. Die
Maßnahmenkombination
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
84
Softwareupdate 50% (siehe Kap. 5.1.2) und
Nachrüstung von 101 Bussen der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter (Kap.
5.2.5.1-KM1) und
Reduzierung der Parksuchverkehre durch Harmonisierung/ Änderung der
Parkgebühren im öffentlichen Raum (mit angenommen minimaler Wirkung –
siehe Beschreibung unter Kap. 6.3) (Kap. 5.2.5.1-KM2)
führt insgesamt mit einer prognostizierten Immissionsminderung von 6 µg/m³ und
einem Jahresmittelwert von 35 µg/m³ bezogen auf das Prognosejahr 2020 und
letztlich zu einer Grenzwerteinhaltung in 2019.
Jülicher Straße 34/36
Bezogen auf das Bezugsjahr 2015 wird für das Prognosejahr 2020 ohne zusätzliche
Maßnahmen ein NO2-Immissionswert von 41 µg/m³ prognostiziert. Damit wird der
Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittel ohne weitere
Maßnahmen aller voraussichtlich nach im Jahr 2020 nicht eingehalten (siehe Kap.
6.1)
Die Betrachtung der gemessenen Immissionsjahreswerte an dieser Messstation
(siehe Kap. 2.5.1) lässt keinen eindeutigen Trend erkennen. Eine
Grenzwerteinhaltung für das Jahr 2020 ist auch bei Betrachtung der Immissionswerte
ohne weitere Maßnahmen wenig wahrscheinlich.
Bereits mit der Maßnahme „Softwareupdate und Rückkaufprämie (50%) ist eine
Grenzwerteinhaltung in 2020 möglich. Die Maßnahmen „Dieselfahrverbot“ (siehe
Kapitel 5.2.1.2) und „Blaue Umweltzone“ (siehe Kapitel 5.2.1.1) führen an dieser
Messstelle schon zu einer Grenzwerteinhaltung 2018. Für diese beiden Maßnahmen
bedeutet dies, dass praktisch mit der Einführung des Verbots der Grenzwert
eingehalten wird. Mit den Maßnahmen „Softwareupdate 50%“ (siehe Kap. 5.1.2)
sowie „Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge schlechter Euro 5/ V“ (siehe Kap. 5.2.1.3)
wird eine Grenzwerteinhaltung für 2020 prognostiziert. Die Maßnahmen wurden
dabei jeweils als Einzelnahmen betrachtet.
Weiterhin wurden in Kapitel 6.3 Maßnahmenkombinationen untersucht. Die
Maßnahmenkombination
Softwareupdate 50% (siehe Kap. 5.1.2) und
Nachrüstung von 101 Bussen der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter (Kap.
5.2.5.1-KM1) und
Reduzierung der Parksuchverkehre durch Harmonisierung/ Änderung der
Parkgebühren im öffentlichen Raum (mit angenommen minimaler Wirkung –
siehe Beschreibung unter Kap. 6.3) (Kap. 5.2.5.1-KM2)
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
85
führt insgesamt mit einer prognostizierten Immissionsminderung von 4 µg/m³ und
einem Jahresmittelwert von 36 µg/m³ bezogen auf das Prognosejahr 2020 und
letztlich zu einer Grenzwerteinhaltung in 2019.
Peterstraße 72/74
Bezogen auf das Bezugsjahr 2015 wird für das Prognosejahr 2020 auch ohne
zusätzliche Maßnahmen ein NO2-Immissionswert von 38 µg/m³ prognostiziert. Damit
wird der Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittel im Jahr 2020
eingehalten (siehe Kap. 6.1)
Eine Trendbetrachtung der gemessenen Immissionsjahreswerte an dieser
Messstation (siehe Kap. 2.5.1) zeigt einen leicht abnehmenden Trend. Auch wenn
der Messwert 2017 mit 52 µg/m³ im Vergleich zum prognostizierten Immissionswert
von 38 µg/m³ in 2020 hoch erscheint, ist an dieser Messstelle zu beachten, dass sich
die Messstelle in der Nähe des Bushofs befindet. Die allgemeine Flottenerneuerung
der ASEAG-Busflotte, die in der Trendberechnung enthalten ist, wirkt sich hier daher
überproportional aus, da der Anteil der Busse mit 7% des DTV sehr hoch ist. Die in
Kapitel 6.3 untersuchte Maßnahmenkombinationen mit
Softwareupdate 50% (siehe Kap. 5.1.2) und
Nachrüstung von 101 Bussen der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter (Kap.
5.2.5.1-KM1) und
Reduzierung der Parksuchverkehre durch Harmonisierung/ Änderung der
Parkgebühren im öffentlichen Raum (mit angenommen minimaler Wirkung –
siehe Beschreibung unter Kap. 6.3) (Kap. 5.2.5.1-KM2)
bringt hier einen zusätzlich Minderungseffekt von 5 µg/m³ und einen Jahresmittelwert
von 33 µg/m³ bezogen auf das Prognosejahr 2020. Letztlich wird damit eine
Grenzwerteinhaltung in 2019 prognostiziert.
Roermonder Straße 27
Bezogen auf das Bezugsjahr 2015 wird für das Prognosejahr 2020 ohne zusätzliche
Maßnahmen ein NO2-Immissionswert von 41 µg/m³ prognostiziert. Damit wird der
Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittel ohne weitere
Maßnahmen aller voraussichtlich nach im Jahr 2020 nicht eingehalten (siehe Kap.
6.1)
Die Betrachtung der gemessenen Immissionsjahreswerte an dieser Messstation
(siehe Kap. 2.5.1) zeigt einen abnehmenden Trend; eine Grenzwerteinhaltung für
das Jahr 2020 ist aber auch bei Betrachtung der Immissionswerte ohne weitere
Maßnahmen zumindest fraglich.
Bereits mit der Maßnahme „Softwareupdate und Rückkaufprämie (50%) ist eine
Grenzwerteinhaltung in 2020 möglich. Die Maßnahmen „Dieselfahrverbot“ (siehe
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
86
Kapitel 5.2.1.2) und „Blaue Umweltzone“ (siehe Kapitel 5.2.1.1) führen an dieser
Messstelle schon zu einer Grenzwerteinhaltung 2018. Für diese beiden Maßnahmen
bedeutet dies, dass praktisch mit der Einführung des Verbots der Grenzwert
eingehalten wird. Mit den Maßnahmen „Softwareupdate 50%“ (siehe Kap. 5.1.2)
sowie „Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge schlechter Euro 5/ V“ (siehe Kap. 5.2.1.3)
wird eine Grenzwerteinhaltung für 2020 prognostiziert. Die Maßnahmen wurden
dabei jeweils als Einzelnahmen betrachtet.
Weiterhin wurden in Kapitel 6.3 Maßnahmenkombinationen untersucht. Die
Maßnahmenkombination
Softwareupdate 50% (siehe Kap. 5.1.2) und
Nachrüstung von 101 Bussen der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter (Kap.
5.2.5.1-KM1) und
Reduzierung der Parksuchverkehre durch Harmonisierung/ Änderung der
Parkgebühren im öffentlichen Raum (mit angenommen minimaler Wirkung –
siehe Beschreibung unter Kap. 6.3) (Kap. 5.2.5.1-KM2)
führt insgesamt mit einer prognostizierten Immissionsminderung von 4 µg/m³ und
einem Jahresmittelwert von 37 µg/m³ bezogen auf das Prognosejahr 2020 und
letztlich zu einer Grenzwerteinhaltung in 2019.
Seilgraben 1
Für die Messstelle Seilgraben 1 wurden keine weiteren Untersuchungen
durchgeführt. Die erste Messung 2017 ergab einen Jahresmittelwert von 41 µg/m³.
Aufgrund der fortschreitenden Flottenmodernisierung und der Abnahme der
Hintergrundbelastung wird hier bereits für 2018 mit der Einhaltung des Grenzwertes
gerechnet. Ein zusätzlicher Minderungseffekt wird noch durch die Maßnahmen, die in
diesem Luftreinhalteplan festgelegt werden, erreicht.
Monheimsallee 25
Die Monheimsallee wurde durch die Firma AVISO GmbH untersucht (siehe Kap 6.2
und Anhang 8). Bezogen auf das Bezugsjahr 2015 wird für das Prognosejahr 2020
ohne zusätzliche Maßnahmen ein NO2-Immissionswert von knapp über 40 µg/m³
prognostiziert. Damit wird der Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³ als
Jahresmittel ohne weitere Maßnahmen aller voraussichtlich nach im Jahr 2020 nicht
eingehalten (siehe Kap. 6.2)
Eine Trendaussage bezogen auf die Immissionsmessungen ist hier kaum möglich,
da nur zwei Messjahre vorliegen.
Die AVISO-Prognose für das Jahr 2020 bezogen auf die Monheimsallee 25 zeigt,
dass alleine mit der Maßnahmen Nachrüstung von 101 Bussen der ASEAG Busflotte
mit SCRT-Filter (Kap. 5.2.5.1-KM1), der Grenzwert von 40 µg/m³ in 2020 eigehalten
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
87
werden kann. Das Softwareupdate 50% (siehe Kap. 5.1.2) sowie die Reduzierung
der Parksuchverkehre durch Harmonisierung/ Änderung der Parkgebühren im
öffentlichen Raum (mit angenommen minimaler Wirkung – siehe Beschreibung unter
Kap. 6.3) (Kap. 5.2.5.1-KM2) bringen hier zusätzliche Minderungseffekte. Damit wird
die Grenzwerteinhaltung 2020 zusätzlich abgesichert.
Alle Belastungspunkte
An allen Belastungspunkten kommt es über die, in diesem Kapitel betrachteten
Maßnahmen hinaus zu weiteren Minderungseffekten. Insbesondere ist hier die
Maßnahme
Festlegung erhöhter Qualitätsanforderungen an die Abgasstandards der Busflotten
von ASEAG und Subunternehmen durch Änderung des Nahverkehrsplans der Stadt
Aachen (Kapitel 5.2.5.1 – KM3)
zu nennen.
Diese Maßnahme beinhaltet die Vorgabe, dass ab 1.9.2019 alle Busse der ASEAG,
die die (grüne) Umweltzone im Stadtgebiet Aachen befahren, dem Abgasstandard
Euro VI (oder besser) entsprechen oder elektrisch angetrieben sein müssen. Ein dem
Abgasstandard Euro VI vergleichbarer Standard kann durch Nachrüsttechnik mit
SCRT-Filter erreicht werden, soweit fahrzeugtypbezogene Filteranlagen mit
Allgemeiner Betriebserlaubnis am Markt verfügbar sind. Sofern in einer
Übergangszeit bis einschließlich 2020 aus nachgewiesenen betriebsbedingten
Gründen Ausnahmen vom o.g. Standard unausweichlich sind, ist der Standard
mindestens an den im aktuellen Luftreinhalteplan definierten, den maßgeblichen
Grenzwert überschreitenden Belastungsschwerpunkten einzuhalten.
Ab dem 31.12.2020 müssen darüber hinaus alle Busse der Subunternehmen der
ASEAG, die die (grüne) Umweltzone im Stadtgebiet Aachen befahren, mindestens
an den im Luftreinhalteplan definierten, den maßgeblichen Grenzwert
überschreitenden
Belastungsschwerpunkten
dem
oben
beschriebenen
Abgasstandard entsprechen.
Das durch diese Maßnahme zusätzlich erschlossene Reduktionspotential, ist durch
das LANUV zwar nicht prognostisch bewertet worden. Es dürfte aber vom
Minderungseffekt zwischen der Maßnahme „Busnachrüstung“ und „Busflotte Euro VI“
liegen (siehe Tab. 11 Kap. 6.2). Die volle Minderung der Maßnahme „Busflotte Euro
VI“ kann hier nicht reklamiert werden, da in dieser Maßnahme auch die
Subunternehmen enthalten sind.
7.3.
Maßnahmenfestlegung und vorläufige Abwägung
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
88
Für Stickstoffdioxid (NO2) gilt seit dem Jahr 2010 der über ein Kalenderjahr gemittelte
Immissionsgrenzwert von 40 µg/m3, § 47 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz,
§ 3 Abs. 2 der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Aufgrund einer Vielzahl von
Maßnahmen konnten die Belastungen hinsichtlich des Schadgases in den
vergangenen Jahren in Aachen kontinuierlich gesenkt werden. Die Reduzierung der
NO2-Belastung dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Dem Staat kommt
insofern eine Schutzpflicht zu (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz).
Dank der beschriebenen Anstrengungen (siehe insbesondere Luftreinhalteplan für
das Stadtgebiet Aachen, 1. Fortschreibung 2015) konnte in den vergangenen Jahren
in Aachen eine erhebliche Verbesserung der Belastungssituation erreicht werden,
jedoch wurden weiterhin noch Überschreitungen festgestellt.
Im Rahmen der Erarbeitung der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen
wurden viele Maßnahmen erarbeitet und in den Prozess der Planaufstellung
eingebracht. Einige konkret beschriebene und bestimmte Maßnahmen wurden vom
LANUV und von AVISO auf ihre Minderungswirkung im Prognosejahr 2020
untersucht (siehe Kapitel 6.1 bis 6.3).
Vorbehaltlich
weiterer Erkenntnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung,
weiterer politischer Beschlüsse, Finanzierungsentscheidungen etc. und
einer verbindlichen Erklärung der Stadt Aachen zur Umsetzung der
maßgeblichen Maßnahmen (liegt bei Planaufstellung noch nicht vor)
geht die Bezirksregierung Köln derzeit von folgendem Ergebnis aus:
Die unter Kapitel 6.3 betrachtete Maßnahmenkombination reicht aus, um an allen,
in Tab. 19 grün hinterlegten Belastungspunkten den Immissionsgrenzwert für
Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ im Jahr 2019 einzuhalten. Der Grenzwert von 40 µg/m³
wird in 2020 an diesen Messstationen sicher unterschritten. Auch die Betrachtung
der mehrjährig gemessenen Immissionswerte an diesen Stationen stützt die Aussage
durch einen allgemein abnehmenden Trend.
Tab. 19 Übersicht der Belastungspunkte mit den prognostizierter NO2-Immissionswert im Jahr 2020
und dem Jahr der Grenzwerteinhaltung
LANUV Stationen
Prognostizierter NO2Immissionswert im Jahr
2020
Jahr der prognostizierten
Grenzwerteinhaltung*
[µg/m³]*
Adalbertsteinweg 5 (AAST)
33
--
Wilhelmstraße 16 (VACW)
37
2019
89
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Alt-Haarener Straße 20/22 (AAHA)
32
2017
Römerstraße 19
35
2019
Jülicher Straße 34/36
36
2019
Peterstraße 72/74
33
2019
Monheimsallee 25**
40
2020
Roermonder Straße 27
37
2019
Seilgraben 1
--
--
Städtische Stationen
*Bezugsjahr 2015
**Prognose in Kap. 6.2
Für den Seilgraben ist von einer kurzfristigen Grenzwerteinhaltung auszugehen. Der
im Jahr 2017 gemessene Jahresmittelwert von 41 µg/m³ liegt nur geringfügig über
dem entsprechenden Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³. Auch ohne
eingehende Berechnung und Wirkungsabschätzung kann mit hinreichender
Sicherheit davon ausgegangen werden, dass schon aufgrund der allgemein
abnehmenden Hintergrundbelastung der Grenzwert am Seilgraben 2019 eingehalten
wird. Darüber hinaus wirken natürlich auch an diesem Messort die Maßnahmen des
Luftreinhalteplans.
Für die Monheimsallee ist keine Wirkungsabschätzung der unter Kapitel 6.3
dargestellten Maßnahmenkombination erfolgt. Betrachtet wurden hier lediglich die
Einzelmaßnahmen Busfilternachrüstung von 101 ASEAG-Bussen mit SCRT
(Kap. 5.2.5.1-KM1) sowie die Minimierung des Parksuchverkehrs (Kap. 5.2.5.1-KM2)
– wohlgemerkt als isolierte Maßnahmen und nicht in Kombination. Alleine durch die
Maßnahme Busfilternachrüstung kann der Grenzwert in 2020 erreicht werden. Durch
die Kombination mit den unter Kap. 6.3 aufgeführten weiteren Maßnahmen ist ein
zusätzlicher Minderungseffekt vorhanden, der die Grenzwerteinhaltung im Jahr 2020
absichert bzw. unter Umständen nach vorne verschiebt. Auch wenn für die
Monheimsallee aufgrund von nur zwei Jahresmessungen keine gesicherte
Trendaussage möglich ist, so stützt aber die Abnahme der Konzentration von 2016
auf 2017 um 5 µg/m³ die Prognose.
Das zuvor beschriebene Lkw-Fahrverbot > 3,5 t führt an allen Belastungspunkten
zu einer prognostizierten Minderung von 1 bis 2 µg/m³ im Prognosejahr 2020 (als
Einzelmaßnahme beurteilt). Die Jahre der Grenzwerteinhaltung wurden wie folgt
ermittelt:
Wilhelmstraße
2021
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
90
Alt-Haarener-Straße
2017
Adalbertsteinweg 60
2021
Jülicher Straße 34/36
2020
Roermonderstr. 27
2020
Römerstraße 19
2020
Peterstraße 72/74
2019
Bezogen auf die Minderungswirkung und das Jahr der Grenzwerteinhaltung liegt die
Maßnahme damit in der Größenordnung der Maßnahmen ASEAGBusflottennachrüstung mit SCRT sowie Softwareupdate und Rückkaufprämie (50%)
– jeweils als Einzelmaßnahmen. Da die untersuchte Maßnahmenkombination
(Kapitel 6.3) in der Wirkung deutlich über dem Lkw-Fahrtverbot liegt und die
Nachteile des Lkw-Fahrtverbotes in Bezug auf Verkehrseinschränkungen,
Verlagerungseffekte und erforderliche auszuweisende Umleitungsstrecken für Lkw
> 3,5 t nicht vorhanden sind, ist ein in Kapitel 5.2.1.4 beschriebenes LkwFahrtverbot nicht erforderlich und unverhältnismäßig.
Die in den Kapiteln 5.2.1.1 bis 5.2.1.3 beschrieben Einfahrtverbote in verschiedenen Varianten führen an allen Belastungspunkten zu deutlichen NO 2Minderungseffekten. In der Variante „Blaue Umweltzone“ und „Dieselfahrtverbot
ausgenommen sNfz“ liegt die prognostizierte Immissionsminderung bei 7 bis
13 µg/m³ für das Prognosejahr 2020. Die Jahre der Grenzwerteinhaltung werden
dabei mit 2018 oder 2019 prognostiziert (ausgenommen Alt-Haarener-Str. mit 2017).
In der Variante „Dieselfahrverbot <Euro 5/V“ liegt die Minderung mit einer deutlich
größeren Streuung bei 1 bis 10 µg/m³. Die Jahre der Grenzwerteinhaltung werden
hier mit 2019/ 2020 (ausgenommen Alt-Haarener-Str. mit 2017) angegeben.
Bei den vom LANUV untersuchten v.g. Einfahrtverboten wurde pauschal eine
Ausnahmequote von 20% unterstellt.
Insgesamt ist durch die Einführung von Fahrtverboten in den v.g. Varianten keine
deutlich frühere Grenzwerteinhaltung gegenüber der in Kap. 6.3 untersuchten
Maßnahmenkombination zu erwarten. Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des
BVerwG40. Danach ist ein Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse
Euro 5/V frühestens ab 01.09.2019 möglich bzw. verhältnismäßig. D.h. diese
Maßnahme würde ihre volle Wirkung erst in 2020 entfalten. Dem gegenüber stehen
aber die hohen wirtschaftlichen Belastungen solcher Einfahrtverbote. Für die
Unternehmen wären erhebliche Einschränkungen bezüglich der betrieblichen und
wirtschaftsrelevanten Mobilität zu verzeichnen. Faktisch käme damit ein Großteil des
Wirtschaftsverkehrs
zum
Erliegen.
Nachweislich
der
Daten
des
Kraftfahrzeugbundesamtes für die Städteregion Aachen (Stand 1.1.2017),
40 BVerwG 7 C 26.16 - Urteil vom 27. Februar 2018
91
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
entsprechen von den insgesamt 105.000 zugelassenen Diesel-Pkw und Diesel lNfz
lediglich ca. 17% der Euronorm 6 und ca. 57% der Euronormen 5+6 in Summe. Da
gerade die leichten Nutzfahrzeuge charakteristische Fahrzeugtypen für Gewerbeund Handwerksbetrieb sind, wäre die Betroffenheit hier besonders hoch. Betrachtet
man die Diesel-lNfz isoliert, so zeigt sich, dass von den insgesamt 11.000
zugelassenen Diesel-lNfz lediglich erst 5% der Euronorm 6 entsprechen. Die
Betroffenheit von entsprechenden Fahrverboten wäre also in diesem
Fahrzeugsegment bzw. für Gewerbe- und Handwerksbetrieb besonders hoch. Zur
Verdeutlichung wird auf die Abb. 10 verwiesen. Hier ist erkennbar, dass die weit
überwiegende Anzahl der Unternehmensstandorte in Aachen innerhalb des
Alleenrings (oder wie in der Karte bezeichnet: Grabenring) (23%) bzw. innerhalb der
bereits existierenden grünen Umweltzone (85%) liegen.41
41 Betroffenheitsanalyse der Industrie- und Handelskammer Aachen, 2018
92
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Abb. 10 Unternehmensstandorte in Aachen (Quelle: Datengrundlage und Darstellung Industrie- und
Handelskammer Aachen, 2018)
93
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Speziell für Handwerksbetriebe, stellt sich die Situation wie folgt dar:
Innerhalb der aktuellen grünen Umweltzone liegen ca. 1430 Handwerksbetriebe.
Davon liegen wiederum ca. 300 Betriebe innerhalb des Alleenrings. Beinah 80% der
Handwerker sind mit einem Dieselfahrzeug unterwegs. Im Durchschnitt kann mit 2
Fahrzeugen pro Betrieb gerechnet werden. Dies wären ca. 2300 betroffene
Dieselfahrzeuge innerhalb der grünen Umweltzone und ca. 480 betroffene
Dieselfahrzeuge innerhalb des Alleenrings. Es wären jedoch nicht nur die
Handwerksbetriebe innerhalb der Einfahrtverbotszonen betroffen, sondern alle 2.600
in der Stadt ansässigen Handwerksunternehmen. Das bedeutet mit o.g. Annahme,
dass rund 5.000 Fahrzeuge von Handwerksunternehmen in Aachen unterwegs,
davon über 4.000 mit einem Dieselantrieb ausgestattet. Rechnet man wegen der
engen räumlichen Verflechtung noch die rund 4.000 Handwerksunternehmen der
StädteRegion Aachen dazu, wären weitere 6.300 Dieselfahrzeuge bzw. deren Halter
potentiell betroffen.42
Viele Gewerbetreibende sähen sich bei Einführung von Einfahrtverboten für
Dieselfahrzeuge getäuscht, haben sie doch im Vertrauen auf die Einhaltung der
Emissionswerte der Diesel-Kfz gemäß den EU-Richtlinien ihre Kfz-Flotten nach der
Einführung der grünen Plakette auf Euro 5/V-Fahrzeuge umgestellt, die jetzt schon
nach wenigen Betriebsjahren in Aachen unbrauchbar wären. Bei einem vollständigen
Dieselfahrverbot stünden sogar noch neuere Euro 6/VI-Fahrzeuge vor dem
Austausch. Gravierende Einschränkungen für die Wirtschaft wären zu befürchten bis
hin zu Betriebseinstellungen und Arbeitslosigkeit der betroffenen Mitarbeiter.
Alternativen, für einen innerstädtischen alternativen Warentransport sind derzeit nicht
vorhanden.
Gleiches gilt auch für die innerstädtische Mobilität bzw. die Mobilität der Städteregion
Aachen sowie Pendlerverkehre von und nach außerhalb. Betroffen wären in der
Städteregion Aachen von insgesamt ca. 300.000 Fahrzeugen immerhin ca. 94.000
Diesel-Pkw. Davon entsprechen ca. 17.000 der Euronorm 6 und ca. 54.000 der
Euronormen 5+6 in Summe. Damit wären - je nach Ausgestaltung der Fahrverbote zwischen 40.000 und 77.000 Diesel-Pkw bzw. deren Halter betroffen.
Nach statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit wohnen in der Städteregion
Aachen 196.625 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Von ihnen pendeln 37.926
oder 19,3% zur Arbeit in einen anderen Kreis (Auspendler). Gleichzeitig pendeln
50.716 Beschäftigte, die in einem anderen Kreis wohnen, zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die Städteregion Aachen (Einpendler). Die Darstellung
der Pendlerströme kann Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
entnommen werden.43
42 Betroffenheitsanalyse der Handwerkskammer Aachen, 2018
43 Pendleratlas der Bundesagentur für Arbeit
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
94
Abb. 11 Ein- und Auspendlerströme in die Städteregion Aachen (Quelle: Pendleratlas der
Bundesagentur für Arbeit)
Ein erheblicher Anteil dieser Berufspendler dürfte mit dem Kfz unterwegs sein und
wäre von Einfahrtverboten ebenfalls erheblich betroffen. Der Anteil der
Dieselfahrzeuge bei den Pendlern, die mit dem Auto anreisen, dürfte eher höher als
50 % liegen, da Diesel-Kfz auf längeren Strecken effektiver fahren. Alternative
Verkehrsmöglichkeiten, insbesondere des ÖPNV stehen teilweise nur unzureichend
zur Verfügung. Darüber hinaus hat gerade zu den Spitzenzeiten, in denen
Arbeitnehmer zur Arbeit oder nach Hause fahren, der ÖPNV oft schon seine
Kapazitätsgrenze erreicht.
Fazit:
Mit den in diesem Luftreinhalteplan aufgestellten Maßnahmen liegt ein
Gesamtkonzept vor, das aufgrund der durchgeführten Prognosen geeignet ist, den
gesetzlich geforderte Grenzwert bis zum Jahr 2020 oder früher sicher einzuhalten.
Damit wird den Anforderungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung
entsprochen.
Dies gilt vorbehaltlich der bei Planerstellung noch nicht vorliegenden, verbindlichen
Zusage der Stadt Aachen zur Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
Die Umrüstung von 101 Bussen der ASEAG-Busflotte mit SCRT-Filtern (siehe
Maßnahme Kapitel 5.2.5.1-KM1),
die Anhebung der Parkgebühren und der damit einhergehenden Verminderung von Parkverkehren und Parksuchverkehren (siehe Maßnahme
Kapitel 5.2.5.1-KM2),
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
95
das Software-Update für Diesel-Pkw sowie die Rückkaufprämie für Diesel-Pkw
der Euroklassen 1 bis 4 (siehe Maßnahme Kapitel 5.1.2),
Festlegung erhöhter Qualitätsanforderungen an die Abgasstandards der
Busflotten von ASEAG und Subunternehmen durch Änderung des
Nahverkehrsplans der Stadt Aachen (Kapitel 5.2.5.1 – KM3) und
Hinsichtlich der Maßnahme Software-Update für Diesel Pkw ist hinzuzufügen, dass
durch zwei Beschluss des OVG Münster bestätigt wurde, dass Halter von
Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet sind.44 Deshalb kann diese
Maßnahme ebenfalls als gesicherte Maßnahme angenommen werden.
Vor diesem Hintergrund und mit dieser Maßgabe sind die betrachteten
Fahrverbote nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig. Sie werden
deshalb im Rahmen dieser Fortschreibung nicht weiter verfolgt.
44 OVG Münster; Az.: 8 B 548/18 und 8 B 865/18 (I. Instanz: VG Düsseldorf 6 L 709/18 und VG Köln 18 L 854/18)
96
8.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Ablauf und Ergebnis des Beteiligungsverfahrens gemäß § 47 Abs. 5 und 5a BImSchG
Das gesetzlich geforderte Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit für den
Luftreinhalteplan Aachen wird auf der Grundlage des § 47 Abs. 5 und 5a BImSchG
im nachfolgend genannten Zeitraum durchgeführt:
08.10.2018 Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung
Köln und den örtlichen Tageszeitungen mit der Ankündigung des Beginns der
Öffentlichkeitsbeteiligung zum 15.10.2018
15.10.2018 bis 15.11.2018 Beginn und Ende der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfs.
29.11.2018 Ende der Frist zur Einreichung von Stellungnahmen.
Der Entwurf liegt im Verwaltungsgebäude „Am Marschiertor“, Lagerhausstraße 20,
Raum 400 sowie bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, Raum K 131f
zu den üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Zudem ist der Entwurf während
des Zeitraums der öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt Aachen
sowie der Bezirksregierung Köln abrufbar.
Fristgerecht sind xxx Stellungnahmen zum Entwurf des Luftreinhalteplans Aachen
eingegangen.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
97
9.
Maßnahmenverbindlichkeit
Nach § 47 Abs. 6 S. 1 BImSchG sind die zuständigen Behörden gesetzlich verpflichtet, die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen und
sonstige Entscheidungen (z. B. Genehmigungen, Untersagungen, Nebenbestimmungen) durchzusetzen.
Für den Bereich des Straßenverkehrs ergibt sich die Umsetzungspflicht der
Straßenverkehrsbehörden aus § 40 Abs. 1 S. 1 BImSchG. Den Straßenverkehrsbehörden steht bei der Umsetzung der im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen
kein Ermessen zu. Der integrative, verschiedene Umweltschadstoffe und Verursacherbeiträge berücksichtigende Ansatz des Luftreinhalteplanes würde verhindert,
wenn einzelne Behörden nach eigenem Ermessen entscheiden könnten, ob und in
welcher Weise sie den Plan befolgen45.
Für planungsrechtliche Festlegungen (z. B. Bebauungspläne, Planfeststellungen) gilt
gemäß § 47 Abs. 6 S. 2 BImSchG, dass die Vorgaben des Luftreinhalteplanes von
den Behörden in Betracht zu ziehen sind. Sie müssen also im jeweiligen
Entscheidungsprozess berücksichtigt werden und gebieten eine Abwägung mit
anderweitigen öffentlichen und privaten Belangen.
Der Luftreinhalteplan Aachen enthält keine konkreten planungsrechtlichen Vorgaben
für Vorhaben nach Anlage 1 zum UVP-Gesetz. Ebenfalls werden durch ihn keine
anderen rechtlichen Vorgaben gesetzt, die ebenfalls zwingend Auswirkungen auf
Vorhaben dieser Art haben. Er enthält vielmehr lediglich Einzelmaßnahmen zur
Verbesserung der Luftqualität in verschiedenen Bereichen. Festlegungen mit
Bedeutungen für spätere Zulassungsentscheidungen werden nicht getroffen. Damit
besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung
(SUP) bei der Aufstellung dieses Plans.
Die Bürgerinnen und Bürger selbst werden durch den Luftreinhalteplan nicht
unmittelbar verpflichtet46. Sie können aber infolge des Luftreinhalteplanes zu
Adressaten konkreter Pflichten werden, wenn die zuständigen Behörden in
Umsetzung der im Luftreinhalteplan festgesetzten Maßnahmen verbindliche
Anordnungen treffen, z. B. durch die Aufstellung von Verkehrszeichen.
45 vgl. OVG NRW, Beschl. v. 25.01.2011 – 8 A 2751/09
46 vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.03.2007 – 7 C 9.06
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
98
10.
Erfolgskontrolle
Die Erfolgskontrolle setzt sich aus einer Umsetzungskontrolle und einer Wirkungskontrolle zusammen.
Mit einer periodisch durchgeführten Erfolgskontrolle soll überprüft werden, ob die von
verschiedenen Partnern in eigener Verantwortung umzusetzenden Maßnahmen
tatsächlich realisiert (= Umsetzungskontrolle) und inwieweit die angestrebten Ziele
erreicht worden sind (= Wirkungskontrolle).
10.1.
Umsetzungskontrolle
Die Standortbestimmung bei der Umsetzung der Maßnahmen auf der Vollzugsebene
bedingt eine periodische Überprüfung des Umsetzungs- und Vollzugsstandes. Da
sich die Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren bei der Umsetzung von Maßnahmen verändern können, ist die Möglichkeit von flexiblen Anpassungen offen zu
halten. Dies kann beispielsweise eine Intensivierung der Anstrengungen, eine
Änderung des Umsetzungszeitplans oder auch einen Verzicht auf die Weiterführung
einer Maßnahme bedeuten.
Aus diesen Gründen berichten die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen
zuständigen Stellen der Bezirksregierung Köln regelmäßig über den Stand der
Maßnahmenumsetzung. Hierbei sind die konkreten Umsetzungen zu benennen und
zu beschreiben.
Berichtstermin ist der 01.03. eines Jahres über den Stand der Maßnahmenumsetzungen zum Stichtag 31.12. des Vorjahres.
10.2.
Wirkungskontrolle
Das Messen und Beurteilen von Emissionen und Immissionen stellt die wesentliche
Grundlage dar, um den Erreichungsgrad der NO2-Reduzierungen zu überprüfen.
Damit ist es möglich, den Erfolg der getroffenen Maßnahmen zu kontrollieren und
gegebenenfalls die Maßnahmen anzupassen.
Die Wirkungskontrolle besteht somit hauptsächlich darin, die Auswirkungen der
verschiedenen Maßnahmen auf die Luftqualität kontinuierlich zu beobachten. Die
Kontrolle der Wirksamkeit besteht in der Erhebung der aktuellen Immissionssituation
und deren Beurteilung hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Grenzwerte. Die
Datenerhebung erfolgt durch Immissionsmessungen und / oder Modellierungen.
Zunächst werden die fortlaufenden Messungen des LANUV zur Wirkungsbetrachtung
herangezogen. Dabei müssen die Messstationen berücksichtigt werden, die zur Ermittlung der Hintergrundbelastung dienen, um so meteorologische Einflüsse
erkennen zu können. Modellrechnungen liefern ebenso geeignete Beurteilungskriterien, um die Messungen zu ergänzen oder Gebiete zu beurteilen, für die keine
Messwerte vorliegen. Eine entsprechende Wirkungskontrolle ist für das Jahr 2019
99
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
vorgesehen. Hierfür können auch neue Modellierungen zur Beurteilung der
Maßnahmenwirksamkeit erforderlich werden.
Als erfolgreich gilt eine Maßnahme oder die Summe verschiedener Einzelmaßnahmen, wenn eine Reduzierung der Schadstoffbelastung in der Luft festgestellt
wird. Die Maßnahme muss für eine aussagefähige Erfolgskontrolle ihre volle
Wirksamkeit mindestens über ein volles Kalenderjahr entfaltet haben, damit die
Messungen des LANUV EU-Richtlinienkonform und die Ergebnisse direkt mit den
Ausgangsdaten aus dem Referenzjahr des Luftreinhalteplans vergleichbar sind. Das
LANUV wird deshalb die Immissionssituation zur Erfolgskontrolle in regelmäßigen
Abständen beurteilen und die Ergebnisse an die EU-Kommission berichten.
Sollten die prognostizierten Reduktionen der Schadstoffbelastung nicht eintreffen
und die weiteren noch nicht genauer absehbaren Maßnahmen, bspw. im Bereich der
Förderung und der Hardware-Nachrüstung von Fahrzeugen, nicht greifen, ist im
Rahmen der Evaluation eine Fortschreibung des bestehenden Maßnahmenkatalogs
in Betracht zu ziehen, der weitere, bisher möglicherweise ausgeschlossene, Maßnahmen aufnimmt und deren Umsetzung festschreibt.
100
11.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Der Luftreinhalteplan Aachen, 2. Fortschreibung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
101
Anhang 1:
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1
Messstellen des LANUV und der Stadtverwaltung in Aachen ............ 13
Abb. 2
Trend der NO2-Jahresmittelwerte an Messstationen in Aachen ......... 14
Abb. 3
Anzahl der Anlagen, unterteilt nach den Obergruppen der 4. BImSchV
im Luftreinhalteplangebiet Aachen ........................................................................... 24
Abb. 4
Die acht größten Stickstoffoxid-Emittenten der nach dem BImSchG
genehmigungspflichtigen Anlagen der Industrie im Stadtgebiet Aachen .................. 25
Abb. 5
Untersuchte Streckenabschnitte im Straßennetz von Aachen ............ 29
Abb. 6
Darstellung der prozentualen berechneten Beiträge der verschiedenen
Verursachergruppen sowie des regionalen Hintergrundniveaus für die NO x-Belastung
an den Messstandorten im Jahr 2015 ...................................................................... 32
Abb. 7
Fahrverbotszone Alleenring Aachen ................................................... 45
Abb. 8
bestehende grüne Umweltzone Aachen ............................................. 46
Abb. 9
Prognostizierte jahresmittlere NO2-Konzentrationen (JMW) an den
Belastungsschwerpunkten im Stadtgebiet für die Trendprognose 2020, die
Maßnahmenpakete AP2 (Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung,
theoretisches Szenario)), AP6/7 (Radverkehr) und AP8a (Filternachrüstung ASEAGBusse) und die Zusatzmaßnahmen „Reduktion Parksuchverkehr min.“ und
„Filternachrüstung für alle Busse incl. Subunternehmer“ für 2020 ............................ 74
Abb. 10
Unternehmensstandorte in Aachen (Quelle: Datengrundlage und
Darstellung Industrie- und Handelskammer Aachen, 2018) ..................................... 92
Abb. 11
Ein- und Auspendlerströme in die Städteregion Aachen (Quelle:
Pendleratlas der Bundesagentur für Arbeit).............................................................. 94
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
102
Anhang 2:
Tabellenverzeichnis
Tab. 1
Luftmessstationen in Aachen mit Angabe des NO2-Messwertes in
µ/m³ für die Jahre 2015 (Bezugsjahr) bis 2017, soweit Messungen
vorliegen............................................................................................................ 14
Tab. 2
Regionales Hintergrundniveau 2015 im Großraum Aachen .............................. 19
Tab. 3
Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOxEmissionen im Stadtgebiet Aachen nach Fahrzeuggruppen, 2015 ................... 22
Tab. 4
NOx-Gesamtemissionen des Verkehrs in t/a im Stadtgebiet Aachen ................ 23
Tab. 5
NOx-Emissionen der Obergruppen der 4. BImSchV im Stadtgebiet
Aachen .............................................................................................................. 26
Tab. 6
Gesamtvergleich der NOx-Emissionen aus den Quellbereichen
Industrie, Kleinfeuerungsanlagen und Verkehr für das Stadtgebiet
Aachen .............................................................................................................. 27
Tab. 7
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) mit den prozentualen
Anteilen der verschiedenen Fahrzeuggruppen sowie NOx-Emissionen
des Straßenverkehrs (kg/km*a) an den untersuchten
Streckenabschnitten, 2015, (lNfz = leichte Nutzfahrzeuge; sNoB =
schwere Nutzfahrzeuge ohne Linienbusse > 3,5 t) ........................................... 28
Tab. 8
Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOxEmissionen im Untersuchungsgebiet Aachen nach Fahrzeuggruppen
für das Jahr 2020 .............................................................................................. 34
Tab. 9
Veränderungen von Jahresfahrleistungen (FZkm) und NOx-Emissionen
im gesamten Plangebiet Aachen (incl. Autobahnen), Vergleich der
Jahre 2015/2020 ............................................................................................... 34
Tab. 10 NO2-Immissionen: Gemessene und berechnete Werte für das
Bezugsjahr 2015 und das Prognosejahr 2020 ohne Maßnahmen
(Trendprognose mit bestehender grünen Umweltzone) für die
immissionsseitig modellierten Straßenabschnitte. ............................................. 37
Tab. 11 Zusammensetzung der Linienbusflotten in Aachen für das Basisjahr
2015 und das Prognosejahr 2020 ..................................................................... 59
Tab. 12 NO2-Immissionen: Abschätzung der Wirkung der Maßnahmen mit
Modellrechnung, Prognosejahr 2020 Fett gedruckt sind die
Reduktionen, die zur Grenzwerteinhaltung führen können. Alle Werte
sind auf ganze Zahlen gerundet. Darum können auch bei gleichen
NO2-Minderungszahlen unterschiedliche prozentuale Minderungen
auftreten. Alle Minderungen beziehen sich auf den NO2Jahresmittelwert 2020 Aufbau: Minderung in µg/m³, Minderung in %
bezogen auf den Jahresmittelwert 2020, berechneter NO2Jahresmittelwert in µg/m³ .................................................................................. 63
103
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Tab. 13 Erwartetes Jahr der Einhaltung des NO2-Grenzwertes Die Angaben
zwischen 2015 und 2020 resultieren aus Interpolation der
Modellergebnisse. Die Angaben nach 2020 resultieren aus
Extrapolation der Modellergebnisse für 2015 und 2020 und sind als
grobe Abschätzung einzustufen. ....................................................................... 64
Tab. 14 NO2-Immissionsreduktionspotenzial der abgeschätzten Maßnahmen
(Stadtverwaltung Aachen) in Prozent bezogen auf die verkehrliche
NOx-Zusatzbelastung für das Stadtgebiet Aachen (Kfz urban),
Minderung in µg/m³ ........................................................................................... 69
Tab. 15 Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2020 an den
Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren
NO2-Konzentrationen in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2020) ........... 72
Tab. 16 NOX-Emissionen aus dem Straßenverkehr in der Prognose-Situation
und bei Umsetzung der modellierten Maßnahmenkombinationen 2020,
Minderungen in % bezogen auf die Ist-Situation 2015, Minderungen in
% bezogen auf die grüne Umweltzone 2020 ..................................................... 76
Tab. 17 NO2-Immissionen: Abschätzung der Wirkung der
Maßnahmenkombinationen mit Modellrechnung, Prognosejahr 2020.
Fett gedruckt sind die Reduktionen, die zur Grenzwerteinhaltung
führen können. Alle Werte sind auf ganze Zahlen gerundet. Darum
können auch bei gleichen NO2-Minderungszahlen unterschiedliche
prozentuale Minderungen auftreten. Alle Minderungen beziehen sich
auf den NO2-Jahresmittelwert 2020. Aufbau: Minderung in µg/m³,
Minderung in % bezogen auf den Jahresmittelwert 2020,
berechneter NO2-Jahresmittelwert in µg/m³ *) Immissionsermittlung
durch Verdünnungsrechnung ............................................................................ 79
Tab. 18 Erwartetes Jahr der Einhaltung des NO2-Grenzwertes. Die Angaben
zwischen 2015 und 2020 resultieren aus Interpolation der
Modellergebnisse. Die Angaben nach 2020 resultieren aus
Extrapolation der Modellergebnisse für 2015 und 2020 und sind als
grobe Abschätzung einzustufen ........................................................................ 80
Tab. 19 Übersicht der Belastungspunkte mit den prognostizierter NO2Immissionswert im Jahr 2020 und dem Jahr der Grenzwerteinhaltung ............. 88
Tab. 20: Vom LANUV NRW betriebene Messstellen ..................................................... 115
Tab. 21: Von der Stadt Aachen betriebene Messstellen ................................................ 115
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
104
Anhang 3:
Glossar
Aktionsplan
Bis August 2010 gemäß der bis dahin geltenden Fassung des §
47 Abs. 2 BImSchG von der zuständigen Behörde zu erstellen
bei Überschreitung einer Alarmschwelle oder der Gefahr der
Überschreitung einer Alarmschwelle oder bei der Gefahr der
Überschreitung von Immissionsgrenz-werten ab 2005 bzw. 2010
zu erstellender Plan. Die hierin beschriebenen Maßnahmen
waren kurzfristig zu ergreifen mit dem Ziel, die Gefahr der
Überschreitung von Grenzwerten zu verringern oder deren Dauer
zu verkürzen.
Der Begriff „Aktionsplan“ wurde durch das 8. Änderungsgesetz
zum Bundesimmissionsschutz-gesetz ersetzt durch die Formulierung „Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen“.
Alarmschwelle
Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition eine
Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht und bei dem die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Grund der Luftqualitäts-richtlinie umgehend Maßnahmen ergreifen.
Analysator
Messgerät zur Messung von Immissions-konzentrationen in der
Luft.
Anlagen
Ortsfeste Einrichtungen wie Fabriken, Lagerhallen, sonstige
Gebäude und andere mit dem Grund und Boden auf Dauer fest
verbundene Gegenstände. Ferner gehören dazu alle ortsveränderlichen technischen Einrichtungen wie Maschinen,
Geräte, Fahrzeuge und Grundstücke ohne besondere Einrichtungen, sofern dort Stoffe gelagert oder Arbeiten durchgeführt
werden, die Emissionen verursachen können; ausgenommen
sind jedoch öffentliche Verkehrswege.
Basisniveau
Schadstoffkonzentration, die in dem Jahr zu erwarten ist, in dem
der Grenzwert in Kraft tritt und außer bereits vereinbarten oder
aufgrund bestehender Rechtsvorschriften erforderlichen Maßnahmen keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.
Beurteilung
Alle Verfahren zur Messung, Berechnung, Vorhersage oder
Schätzung der Schadstoffwerte in der Luft.
CRT-Filter
Continous Regenerating Trap. Modernes Abgasreinigungssystem
u. a. bei Autobussen, bestehend aus Oxydationskatalysatoren
und Partikelfiltern, serienmäßig im Einsatz seit Ende der
neunziger Jahre.
Emissionen
Luftverunreinigungen, Geräusche, Licht, Strahlen, Wärme,
Erschütterungen und ähnliche Erscheinungen, die von einer
Anlage (z. B. Kraftwerk, Müllverbrennungsanlage, Hochofen)
105
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
ausgehen oder von Produkten (z. B. Treibstoffe, Kraftstoffzusätze) an die Umwelt abgegeben werden.
Emissionsdaten
Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung von
Emissionen aus einer Anlage.
Emissionserklärung
Erklärung der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen gem.
der 4.BImSchV über aktuelle Emissionsdaten an die zuständige
Überwachungsbehörde; erfolgt im Vierjahresrhythmus.
Emissionskataster
Räumliche Erfassung bestimmter Schadstoffquellen (Anlagen
und Fahrzeuge). Das Emissionskataster enthält Angaben über
Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung und die
Ausbreitungsbedingungen von Luftverunreinigungen. Hierdurch
wird sichergestellt, dass die für die Luftverunreinigung bedeutsamen Stoffe erfasst werden. Regelungen hierzu enthält die
5. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Emissionswerte
Im Bereich der Luftreinhaltung in der TA Luft festgesetzte Werte.
Dabei handelt es sich um Werte, deren Überschreitung nach dem
Stand der Technik vermeidbar ist; sie dienen der Vorsorge gegen
schädliche Umwelteinwirkungen durch dem Stand der Technik
entsprechende Emissionsbegrenzungen. Von den Emissionsbegrenzungen kommen in der Praxis im Wesentlichen in Frage:
zulässige Massenkonzentrationen und -ströme sowie zulässige
Emissionsgrade und einzuhaltende Geruchsminderungsgrade.
Epidemiologische
Untersuchungen
Untersuchung der Faktoren, die zur Gesundheit und Krankheit
von Individuen und Populationen beitragen.
EU- BaselineSzenario
Dieses Szenario beschreibt die Situation im Hinblick auf die
Menge von Schadstoffen, wie sie für die Jahre 2000, 2010, und
2020 unter der Annahme erwartet werden, dass keine weiteren
spezifischen Maßnahmen über die auf Gemeinschaftsebene und
in den Mitgliedsstaaten derzeit in Kraft oder in Vor-bereitung
befindlichen gesetzlichen, administrativen und freiwilligen Maßnahmen hinaus getroffen werden.
EURAD
Europäisches Ausbreitungs- und Despositionsmodell des
Rheinischen Institutes für Umweltforschung (RIU) an der Universität zu Köln.
Feinstaub
(Particulate Matter- PM) Luftgetragene Partikel definierter Größe.
Sie werden nur bedingt von den Schleimhäuten in Nase und
Mund zurückgehalten und können je nach Größe bis in die
Hauptbronchien oder Lungenbläschen vordringen. Siehe auch
PM10
106
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Gesamthintergrund
Immissionsniveau, das sich in einer Stadt ohne direkten Einfluss
lokaler Quellen ergibt (bei hohen Kaminen innerhalb von ca. 5
km, bei niedrigen Quellen innerhalb von ca. 0,3 km; diese
Entfernung kann - z. B. bei Gebieten mit Wohnraumbeheizung kleiner oder - z. B. bei Stahlmühlen - größer sein).
Bei dem Gesamthintergrundniveau ist das regionale Hintergrundniveau einbezogen. In der Stadt ist der Gesamthintergrund der
städtische Hintergrund, d. h. der Wert, der in Abwesenheit
signifikanter Quellen in nächster Umgebung ermittelt würde. In
ländlichen Gebieten entspricht der Gesamthintergrund in etwa
dem regionalen Hintergrundniveau.
Genehmigungsbedürftige Anlagen
Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche
Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft oder
die Allgemeinheit herbeizuführen. Die genehmigungs-bedürftigen
Anlagen sind im Anhang der 4. BImSchV festgelegt.
Grenzwert
Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel
festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit und / oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu
verhüten oder zu verringern, und der innerhalb eines bestimmten
Zeitraums erreicht werden muss und danach nicht überschritten
werden darf.
Hintergrund
vgl. „Hintergrundniveau“
Hintergrundniveau
Schadstoffkonzentration in einem größeren Maßstab als dem
Überschreitungsgebiet. Es handelt sich hierbei um das
großräumige Immissionsniveau ohne direkten Einfluss lokaler
Quellen.
Hintergrundstation
Messstation (in NRW Messstation des LUQS-Messnetzes) die
Aufgrund ihres Standortes Messwerte liefert, die repräsentativ für
die Bestimmung des Hintergrundniveaus sind.
Hochwert
Bestandteil der Koordinaten im Gauß-Krüger-Koordinatensystem
(neben dem Rechtswert). Er gibt die Entfernung des Punktes
zum Äquator an.
Hot Spot
Belastungsschwerpunkt
IMMISLuft
Landesweites kommunales Luftschadstoffscreening in NRW nach
der aktuellen EU-Richtlinie. Das Screeningmodell ist ein
Computerprogramm, das in der Lage ist, die Konzentration von
Stickstoffdioxid und Feinstaub mit relativ geringem Aufwand
rechnerisch zu ermitteln.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
107
Immissionen
Auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und
Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen.
Gemessen wird die Konzentration eines Schadstoffes in der Luft,
bei Staub auch die Niederschlagsmenge pro Tag auf einer
bestimmten Fläche.
Immissionskataster
Räumliche Darstellung der Immissionen innerhalb eines
bestimmten Gebietes, unterteilt nach Spitzen- und Dauerbelastungen. Immissionskataster bilden eine wichtige Grundlage
für Luftreinhaltepläne und andere Luftreinhaltemaßnahmen.
Immissionsbelastung
Maß der Belastung der Atemluft mit Schadstoffen.
Immissionsgrenzwert
vgl. Grenzwert
Infektionsresistenz
Widerstandskraft eines Organismus gegen äußere Einflüsse.
Interpolation
Bestimmung von Werten aufgrund einer Reihe bekannter Zahlenwerte.
Inversionswetterlage
»Austauscharme« Wetterlage, bei der die normalen Luftverhältnisse umgekehrt sind: wärmere Luft unten, kältere Luft
oben und bei der kein oder fast kein Wind weht. Es findet also
keinerlei Luftdurchmischung mehr statt. Vielmehr legt sich die
warme Luftschicht wie ein Deckel über die kältere Luftschicht am
Boden. In dieser kälteren Luftschicht sammeln sich immer mehr
Schadstoffe an, weil sie nicht nach oben entweichen können.
Jahresmittelwert
Arithmetisches Mittel der gültigen Stundenmittelwerte eines
Kalenderjahres (soweit nicht anders angegeben).
Langzeit-Exposition
Aussetzung des Körpers gegenüber Umwelteinflüssen über einen
längeren Zeitraum.
Linienquellenemissionen
Die Emissionen von Kraftfahrzeugen werden bei nicht punktförmigen Quellen wie Straßen (Linienquellen) in Masse pro
zurück gelegtem Weg angegeben (gkm -1).
Luft
Luft der Troposphäre mit Ausnahme der Luft an Arbeitsplätzen
(Gebrauch in Luftreinhalteplänen).
Luftreinhalteplan
Gemäß § 47 Abs.1 BImSchG von den zuständigen Behörden zu
erstellender Plan, wenn die Immissionsbelastung die Summe aus
Grenzwert und Toleranzmarge überschreitet. Ziel ist - mit zumeist
langfristigen Maßnahmen - die Grenzwerte ab den in der 39.
BImSchV angegebenen Zeitpunkten nicht mehr zu überschreiten
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
108
und dauerhaft einzuhalten (§ 47 Abs. 2 BImSchG).
Luftverunreinigunge Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft,
n
insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole,
Dämpfe, Geruchsstoffe o.ä. Sie können bei Menschen
Belastungen sowie akute und chronische Gesundheitsschädigungen hervorrufen, den Bestand von Tieren und Pflanzen
gefährden und zu Schäden an Materialien führen.
Luftverunreinigungen werden vor allem durch industrielle und
gewerbliche Anlagen, den Straßenverkehr und durch Feuerungsanlagen verursacht.
LUQS
Luftqualitätsüberwachungssystem des Landes NRW, das die
Konzentrationen verschiedener Schadstoffe in der Luft erfasst
und untersucht. Das Messsystem integriert kontinuierliche und
diskontinuierliche Messungen und bietet eine umfassende
Darstellung der Luftqualitätsdaten.
mesoskalig
In der Meteorologie wurden zwecks einer besseren theoretischen
Handhabung verschiedene Skalen-bereiche bzw. Größenordnungen definiert, auf denen atmosphärische Phänomene
betrachtet werden. Mesoskalige atmosphärische Phänomene
haben dabei eine horizontale Erstreckung zwischen 2 und 2000
Kilometern.
Monitoring
Unmittelbare systematische Erfassung, Beobachtung oder
Überwachung eines Vorgangs oder Prozesses mittels
technischer Hilfsmittel oder anderer Beobachtungssysteme. Ziel
des Monitorings ist, bei einem beobachteten Ablauf bzw. Prozess
steuernd einzugreifen, sofern dieser nicht den gewünschten
Verlauf nimmt bzw. bestimmte Schwellwerte unter- bzw.
überschritten sind. Monitoring ist ein Sondertyp des
Protokollierens.
nicht
genehmigungsbedürftige Anlagen
Alle Anlagen, die nicht in der 4. BImSchV aufgeführt sind oder für
die in der 4. BImSchV bestimmt ist, dass für sie eine
Genehmigung nicht erforderlich ist.
NO2
Stickstoffdioxid, in höheren Konzentrationen stechend-stickig
riechendes Reizgas
NO2- Grenzwert
vgl. Grenzwert
Notifizierung
Mitteilung/Anzeige an die EU, insbesondere im Zusammenhang
mit dem Antrag auf Verlängerung der Fristen zur Einhaltung von
Grenzwerten bezüglich Feinstaub und Stickstoffdioxid
Offroad-Verkehr
Verkehr auf nicht öffentlichen Straßen, z. B. Bau-maschinen,
Land- und Forstwirtschaft, Gartenpflege und Hobbys, Militär.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
109
Passivsammler
Kleine mit Absorbermaterial gefüllte Röhrchen, die ohne aktive
Pumpen Schadstoffe aus der Luft über die natürliche Ausbreitung
und Verteilung (Diffusion) aufnehmen und anreichern. Sie werden
in kleinen Schutzgehäusen mit einer Aufhängevorrichtung z.B. an
Laternenpfählen montiert
Pläne für kurzfristig
zu ergreifende
Maßnahmen
Neue Formulierung für den bisherigen Begriff „Aktionsplan“ (s.
oben).
Plangebiet
Gebiet des Luftreinhalteplans, bestehend aus dem Überschreitungsgebiet und dem Verursachergebiet.
PM10 / Feinstaub
Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren,
der für einen aerodynamischen Durch-messer von 10 μg eine
Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist.
Der Feinstaubanteil im Größenbereich zwischen 0,1 und 10 μg ist
gesundheitlich von besonderer Bedeutung, weil Partikel dieser
Größe mit vergleichs-weise hoher Wahrscheinlichkeit vom
Menschen eingeatmet und in die tieferen Atemwege transportiert
werden.
Rechtswert
Bestandteil der Koordinaten im Gauß-Krüger-Koordinatensystem
(neben dem Hochwert). Er gibt die Entfernung des Punktes vom
nächsten Mittelmeridian an.
Referenzjahr
Bezugsjahr
Regionales
Hintergrundniveau
Belastungsniveau, von dem in Abwesenheit von Quellen
innerhalb eines Abstands von 30 km ausgegangen wird. Bei
Standorten in einer Stadt wird beispielsweise ein Hintergrundniveau angenommen, das sich ergäbe, wenn keine Stadt
vorhanden wäre.
respiratorische
Effekte
Die Atmung betreffende Wirkungen.
Ruß
Feine Kohlenstoffteilchen oder Teilchen mit hohem Kohlenstoffgehalt, die bei unvollständiger Verbrennung entstehen.
Schadstoff
Jeder vom Menschen direkt oder indirekt in die Luft emittierte
Stoff, der schädliche Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit und / oder die Umwelt insgesamt haben kann.
Schwebstaub
Staub, der aus festen Teilchen besteht, die nach ihrer Größe in
Grob und Feinstaub unterteilt werden. Während die Grobstäube
nur für kurze Zeit in der Luft verbleiben und dann als Staubniederschlag zum Boden fallen, können Feinstäube längere Zeit
in der Atmosphäre verweilen und dort über große Strecken
110
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
transportiert werden.
Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal der Partikel ist die
Teilchengröße. Schwebstaub hat eine Teilchengröße von etwa
0,001 bis 15 μg. Unter 10 μg Teilchendurchmesser wird er als
PM10, unter 2,5 μg als PM2,5 und unter 1 μg als PM1 bezeichnet.
Staub stammt sowohl aus natürlichen als auch aus von
Menschen beeinflussten Quellen. Staub ist abhängig von der
Größe und der ihm anhaftenden Stoffe mehr oder weniger
gesundheitsgefährdend.
Stand der Technik
Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder
Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur
Begrenzung von Emissionen gesichert erscheinen lässt.
Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere
vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen
heranzuziehen, die im Betrieb mit Erfolg erprobt worden sind.
Stickstoffdioxid
In höheren Konzentrationen stechend-stickig riechendes
Reizgas, für das auf Grund seiner gesundheitlichen Wirkung
Grenzwerte aufgestellt wurden.
Stick(stoff)-oxide
Beim Verbrennen des Stickstoffs der Luft in Anlagen oder
Motoren entstehen Stickoxide. Diese bestehen im Wesentlichen
aus einer Mischung aus Stickstoff-monoxid und Stickstoffdioxid,
wobei das Verhältnis dieser beiden Gase zueinander je nach
Entstehungs-vorgang (z.B. in Otto-Motoren und Dieselmotoren)
unterschiedlich ist. In weiteren chemischen Reaktionen in der
Atmosphäre wird i-B. Stickstoff-monoxid mit Ozon in
Stickstoffdioxid umgesetzt. Während bei Emissionsdaten die
Summe der Stickoxide relevant ist und berechnet wird, benötigt
die Einschätzung der Luftqualität insbesondere den Gehalt des
gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxids.
Strategische
Systematisches Prüfungsverfahren mit dem Umweltaspekte bei
strategische Planungen untersucht werden.
Umweltprüfung
TA Luft
Eine Norm konkretisierende und auch eine Ermessens lenkende
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum BImSchG. Sie
gilt für genehmigungsbedürftige Anlagen und enthält Anforderungen zum Schutz vor und zur Vorsorge gegen schädliche
Umwelt-einwirkungen. Für die zuständigen Behörden ist sie in
Genehmigungsverfahren, bei nachträglichen Anordnungen nach
§ 17 und bei Ermittlungsanordnungen nach §§ 26, 28 und 29
BImSchG bindend; eine Abweichung ist nur zulässig, wenn ein
atypischer Sachverhalt vorliegt oder wenn der Inhalt offensichtlich
nicht (mehr) den gesetzlichen Anforderungen entspricht (z. B. bei
einer unbestreitbaren Fortentwicklung des Standes der Technik).
111
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Bei behördlichen Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften, insbesondere bei Anordnungen gegenüber nicht
genehmigungsbedürftigen Anlagen, können die Regelungen der
TA Luft entsprechend herangezogen werden, wenn vergleichbare
Fragen zu beantworten sind.
Diesem Bericht liegt die TA Luft von 1986 zu Grunde. Die TA Luft
besteht aus vier Teilen: Teil 1 regelt den Anwendungsbereich,
Teil 2 enthält allgemeine Vor-schriften zur Reinhaltung der Luft,
Teil 3 konkretisiert die Anforderungen zur Begrenzung und
Feststellung der Emissionen, und Teil 4 betrifft die Sanierung von
bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen (Altanlagen).
Toxikologische
Untersuchung der Wirkung von Stoffen auf lebende Organismen.
Untersuchung
Überschreitungsgebiet
Gebiet, für das wegen der messtechnischen Erhebung der
Immissionsbelastung und / oder der technischen Bestimmung
(Prognoseberechnung in die Fläche) von einer Überschreitung
des Grenzwertes bzw. der Summe aus Grenzwert + Toleranzmarge auszugehen ist.
Umweltzone
Definiertes Gebiet, in dem zum Schutz der Umwelt nur Kfz, die
eine bestimmte Emissionsnorm einhalten, fahren dürfen.
Verursachergebiet
Gebiet, in dem die Ursachen für die Grenzwert- bzw. Summenwertüberschreitung im Überschreitungsgebiet gesehen werden.
Es bestimmt sich nach der Ursachenanalyse und aus der
Feststellung, welche Verursacher für die Belastung im Sinne von
§ 47 Abs. 1 BImSchG mitverantwortlich sind und zu Minderungsmaßnahmen verpflichtet werden können.
Verkehrsstation
Messstation (in NRW Messstation des LUQS-Messnetzes) mit
einem Standort, dessen Immissionssituation durch Verkehr
geprägt ist.
Wert
Konzentration eines Schadstoffs in der Luft oder die Ablagerung
eines Schadstoffs auf bestimmten Flächen in einem bestimmten
Zeitraum.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
112
Anhang 4:
Abkürzungen, Stoffe, Einheiten, Messgrößen
Abkürzungsverzeichnis:
Abb.
Abbildung
AP
Aktionsplan
Art.
Artikel
ber.
berichtigt
BGBl. I
Bundesgesetzblatt, Teil I
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
DTV
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
EG/EU
Europäische Gemeinschaft/Europäische Union
EuGH
Europäischer Gerichtshof
EMEP
European Monitoring and Evaluation Programme
GMBl.
Gemeinsames Ministerialblatt (der Bundesministerien)
GUD-Anlage
Gas- und Dampfturbinen- Anlage
GV.NRW.
Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NordrheinWestfalen
HuK
Hausbrand und Kleinfeuerungen
i. d. F. d. Bek. v.
in der Fassung der Bekanntmachung vom
IIASA
International Institute for Applied Systems Analysis
IT.NRW
Information und Technik Nordrhein-Westfalen
IV
Individualverkehr
Kennz. VO
Kennzeichnungsverordnung
Kfz
Kraftfahrzeug
LASAT
Lagrange - Simulation von Aerosol-Transport
lNfz
leichte Nutzfahrzeuge
LRP
Luftreinhalteplan
LANUV NRW
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
113
LUQS
Luftqualitäts-Überwachungs-System
LZA
Lichtzeichenanlage
MBl.NRW.
Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen
MKULNV
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
MUNLV
NRW Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
NEC
Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für
bestimmte Luftschadstoffe (National Emission Ceilings)
NRW
Nordrhein-Westfalen
NO2
Stickstoffdioxid
ÖPNV
Öffentlicher Personen-Nahverkehr
PM10
Partikel (Particulate Matter) mit einem
Korngrößendurchmesser von maximal 10 μg
RL 96/62/EG
Europäische Luftqualitätsrahmenrichtlinie
RL 2008/50/EG
Europäische Luftqualitätsrichtlinie
SG
Schadstoffgruppe
SGV.NRW.
Sammlung des bereinigten Ministerialblattes des Landes
Nordrhein-Westfalen
SMBl.NRW.
Sammlung des bereinigten Ministerialblattes des Landes
Nordrhein-Westfalen
sNfz
schwere Nutzfahrzeuge
sNoB
schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse
SPNV
Schienenpersonennahverkehr
StVO
Straßenverkehrs - Ordnung
SUP
Strategische Umweltprüfung
TA Luft
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
TNO
Nederlandse Organisatie voor toegepastnatuurweetenschappelijk onderzoek
UBA
Umweltbundesamt
üNN
über Normalnull
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
114
Stoffe, Einheiten und Messgrößen:
NO
Stickstoffmonoxid
NO2
Stickstoffdioxid
NOx
Stickstoffoxide
µg/m3
Mikrogramm (1 Millionstel Gramm) pro m3; 10-6 g/m3
kg/a
Kilogramm (Tausend Gramm) pro Jahr
t/a
Tonnen (Million Gramm) pro Jahr
kt/a
Kilotonnen (Milliarde Gramm) pro Jahr
FZkm/a
Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
115
Anhang 5:
Verzeichnis der Messstellen
Tab. 20: Vom LANUV NRW betriebene Messstellen
Kürzel
AAST
UTM
East
UTM
North
295352 5628787
Standort
Umgebung
Stationsart
EUCode
Adalbertsteinweg 5, 52070 Aachen
städtisch
Verkehr
DENW178
städtisch
Verkehr
DENW207
VACW 295236 5628617 Wilhelmstraße 22/24, 52070 Aachen
AABU
295020 5626578
Hein-Görgen-Straße, 52066
Aachen-Burtscheid
Vorstädtisch
Hintergrund
DENW094
AAHA
297253 5630898
Alt-Haarener Straße 18, 52080
Aachen
städtisch
Verkehr
DENW371
Tab. 21: Von der Stadt Aachen betriebene Messstellen
Standort
Umgebung
Stationsart
EUCode
Römerstraße 19, 52064
Aachen
städtisch
Verkehr
---
Adalbertsteinweg
295629 5628747
60*
Adalbertsteinweg 60, 52070
Aachen
städtisch
Verkehr
---
Jülicher Straße
34/36
Jülicher Straße 34/36, 52070
Aachen
städtisch
Verkehr
---
Peterstraße 72/74 295098 5629162
Peterstraße 72/74, 52062
Aachen
städtisch
Verkehr
---
Monheimsallee
25
295047 5629300
Monheimsallee 25, 52062
Aachen
städtisch
Verkehr
---
Roermonder
Straße 27
293826 5629818
Roermonder Straße 27,
52072 Aachen
städtisch
Verkehr
---
Seilgraben 1
294685 5629201
Seilgraben 1, 52062 Aachen
städtisch
Verkehr
---
Kürzel
Römerstraße 19
UTM
East
UTM
North
294965 5628153
295419 5629243
* Eine Überprüfung dieser Messstelle durch den TÜV Rheinland und des Deutschen Wetterdienstes
(DWD) im Auftrag des LANUV NRW hat ergeben, dass der Standort der Messstelle Adalbertsteinweg
60 nicht den Anforderungen der 39. BImSchV genügt.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
116
Anhang 6:
Messverfahren
Im LUQS-Messnetz NRW werden sowohl kontinuierliche als auch diskontinuierliche
Verfahren zur Bestimmung der Stickstoffdioxidbelastung eingesetzt. Neben den
kontinuierlich arbeitenden NOx-Analysatoren kommen auch Passivsammler,
sogenannte Palmes-Röhrchen, zum Einsatz.
Das kontinuierliche NOx-Messverfahren arbeitet nach dem Prinzip der
Chemilumineszenz und ist als Referenzverfahren anerkannt. Nach Untersuchungen
des LANUV NRW halten NO2-Jahresmittelwerte die Anforderungen der EU an die
Datenqualität für ortsfeste, kontinuierliche Messungen auch ein, wenn sie mit
Passivsammlern ermittelt wurden. Die mit Passivsammlern gewonnenen NO2Messergebnisse werden daher auch im Rahmen der Luftreinhalteplanung in NRW
verwendet.
Eine Übersicht über alle Aachener Messstellen des LANUV NRW und der Stadtverwaltung ist in Abb. 1 und Tab. 20 dargestellt.
An zwei von insgesamt vier NO2-Messstellen des LANUV wird die Belastung durch
Passivsammler ermittelt. Dies sind die Standorte am Adalbertsteinweg und an der
Alt-Haarener-Straße. Die Stadt Aachen setzt Passivsammler an den Standorten
Römerstraße, Adalbertsteinweg, Jülicher Straße, Peterstraße, Monheimsallee,
Roermonderstraße und Seilgraben zu Messung der NO2-Belastung ein.
Informationen zur Bestimmung von NO2-Konzentrationen mit Passivsammlern finden
sich im Internet unter folgendem Link:
www.lanuv.nrw.de/luft/pdf/passivsammler.pdf
Informationen zum Chemilumineszenzverfahren finden sich im Internet unter
folgendem
Link:
www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/kontinuierlichemessungen/schadstoffe/
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
117
Anhang 7:
Gutachten des LANUV zur Prognose der Belastung unter Berücksichtigung der geplanten
Maßnahmen
(Gesamtgutachten des LANUV zur Prognose;
Auszüge dieses Gutachtens sind im Kap. 6. enthalten!)
Von der Bezirksregierung Köln wurde in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung
Aachen im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans ein Maßnahmenkatalog
zur Reduzierung der Schadstoffbelastung aufgestellt. Im folgenden Kapitel werden
die Belastungsentwicklung im Aachener Stadtgebiet sowie ausgewählte Maßnahmen, die modellierbar oder quantitativ abschätzbar sind, beschrieben. Für ausgewählte Maßnahmen wird eine emissions- und immissionsseitige Wirkungsprognose
auf Basis von Berechnungen und quantitativen Abschätzungen vorgenommen. Die
Ergebnisse werden in Kapitel 6.2 dargelegt.
A.7.1
Belastungsentwicklung und Maßnahmenkatalog
A.7.1.1
Belastungsentwicklung
Der EU-Grenzwert für die Stickstoffdioxidbelastung von 40 μg/m³ ist seit dem Jahr
2010 verbindlich einzuhalten. Dieser Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde im Jahr
2015 an den Messstellen Adalbertsteinweg 5 (AAST) und der Wilhelmstraße 16
(VACW) überschritten. An der Messstation Alt-Haarener-Straße 20/22 (AAHA) wird
erst seit dem Jahr 2016 gemessen. In den Jahren 2016 und 2017 lagen die
Jahresmittelwerte dieser Station bei 44 bzw. 42 µg/m³.
Darüber hinaus wurden die seitens Bezirksregierung und Stadtverwaltung als
Verdachtsfälle genannten und in einem Messprogramm der Stadt gemessenen
Messstellen Adalbertsteinweg 60, Jülicher Straße 34/36 (zwischen Hein-JanssenStraße und Rudolfstraße), Roermonder Straße 27 (zwischen Kühlwetterstraße und
Turmstraße) und Römerstraße 19 (zwischen Vereinsstraße und Bahnhofsplatz)
immissionsseitig betrachtet.
Ein Vergleich der Messjahre 2015-2017 ergibt für die LANUV-Messstationen
Adalbertsteinweg 5 (AAST) und Wilhelmstraße 16 (VACW) sowie für die meisten der
städtischen Messstellen (Römerstraße, Jülicher Straße, Peterstraße, Monheimsallee,
Roermonder Straße) ein im Niveau eher gleichmäßiges, im Trend leicht
abnehmendes Belastungsbild, wobei an vielen dieser Messstellen das Jahr 2016 mit
einem gegenüber dem Vorjahr geringfügig höherem Jahresmittelwert nach oben
„ausreißt“.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
118
An der städtischen Messstelle Adalbertsteinweg 60 zeigte sich dieses, dem
sonstigen Trend gegenläufige Bild einer zunehmenden Belastung (s. Abb. 2) mit
6 µg/m³ von 2015 nach 2016 am deutlichsten. Der Jahresmittelwert 2017 liegt sowohl
bei den Messstationen des LANUV als auch bei denen der Stadt Aachen wieder
unterhalb des Vorjahreswertes von 2016.
Alle anderen Jahresmittelwerte -mit Ausnahme der Messstelle Adalbertsteinweg 60liegen 2017 wieder unterhalb der Werte des Jahres 2015 bzw. an der Jülicher
Straße 34/36 auf gleichem Niveau.
Da die Messstation an der Alt-Haarener Straße 20/22 (AAHA) erst 2016 in Betrieb
genommen wurde, liegen hier erst zwei Messwerte für die Jahresmittelwerte vor (vgl.
Kap. 3.3) so dass eine Trendbetrachtung noch nicht möglich ist.
An der Hintergrundstation in Aachen-Burtscheid (AABU) wurde der NO2-Grenzwert
eingehalten. Bei dieser Station ist auch zukünftig von der Einhaltung des
Grenzwertes auszugehen.
Es wird erwartet, dass sich das regionale Hintergrundniveau in Aachen von 2015 bis
2020 um etwa 1 µg/m³ NO2 verringern wird (s. Kap. 4.2.2).
Allgemeine Kraftfahrzeugflottenmodernisierung
Die fortlaufende Modernisierung/Erneuerung der Kraftfahrzeugflotte ist eine ohnehin,
das heißt ohne spezifisch zu ergreifende Maßnahme, stattfindende Veränderung: Im
Laufe der Zeit nimmt der Anteil neuer, abgasärmerer Kraftfahrzeuge an der Flotte zu.
Für zwei vom LANUV betriebene Messstellen ((Alt-Haarener Straße (AAHA) und
Adalbertsteinweg 5 (AAST)) mit Grenzwertüberschreitungen sowie an der
Peterstraße ist zu erwarten, dass der verbindliche NO2-Grenzwert ohne zusätzliche
Maßnahmen allein aufgrund des absinkenden Hintergrundniveaus und der
Flottenmodernisierung zeitnah (bis zum Jahr 2020) eingehalten werden kann. An den
anderen Messstellen mit Überschreitungen sind trotz der bisher erzielten
Minderungen weitere Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlich (s.
Kap. 4.2).
Der Luftreinhalteplan Aachen enthält zudem Maßnahmen, die mittel- bis langfristig
wirken sollen und unter anderem auf Verhaltensänderungen bei den Bürgern
abzielen.
A.7.1.2
Beschreibung der Maßnahmen
Allgemein: Die Maßnahmen werden ganzjährig für einzelne Belastungspunkte unter
Berücksichtigung einer grünen Umweltzone für die Jahr 2015 (Basisjahr) und 2020
(Prognosejahr) auf Basis des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA 3.3)
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
119
modelliert. In allen Modellfällen werden Ausnahmen von Verkehrsverboten in Höhe
von 20 % berücksichtigt. Bei der Fortschreibung der Kraftfahrzeugflotte für das
Prognosejahr 2020 ist eine Flottenmodernisierung (incl. Linienbusflottenmodernisierung) eingearbeitet.
Konkret wurden für die Modellierungen im Basisjahr 2015 und im Prognosejahr 2020
folgende von der Stadt/ASEAG übermittelten Zusammensetzungen der
Linienbusflotten verwendet.
Typ
Diesel EURO II
Diesel EURO III
Diesel EURO IV
Diesel EURO V
Diesel EURO VI
Elektroantrieb
Summe
ASEAG
89
107
15
211
2015
Anzahl
Subunternehmer
20
40
15
41
15
131
ASEAG
125
56
42
223
2020
Anzahl
Subunternehmer
2
30
12
43
44
131
Typ
Diesel EURO II
Diesel EURO III
Diesel EURO IV
Diesel EURO V
Diesel EURO VI
Elektroantrieb
Summe
Nicht betrachtet werden Verkehrsverlagerungen auf andere Belastungspunkte. Für
die hier durchgeführten Berechnungen wurde angenommen, dass sich die
Verkehrsstärken nicht verändern werden.
Maßnahmen der Bezirksregierung:
Kurzbezeichnung „Grüne Umweltzone“
Es gilt ein Verkehrsverbot für schadstoffintensive Fahrzeuge, die über keine „grüne
Plakette“ verfügen bzw. nicht von den Verkehrsverboten ausgenommen sind.
Regelungen zu Ausnahmen ergeben sich aus Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung.
Kurzbezeichnung „Blaue Umweltzone“
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
120
Fahren dürfen neben Diesel-Kfz der Klasse Euro 6 (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge lNfz) und Euro VI (schwere Nutzfahrzeuge - sNfz) auch Benzin-Kfz der Klassen
Euro 3 bis 6 einschließlich Erdgas-Kfz sowie Elektro-Kfz. Die ausgeschlossenen
Diesel-Kfz werden durch Diesel-Kfz der Klassen Euro 6 und VI ersetzt,
ausgeschlossene Benzin-Kfz werden durch Benzin-Kfz der Klasse Euro 6
substituiert. Dadurch bleibt die Fahrleistung konstant.
Kurzbezeichnung „Dieselfahrverbot“
Alle Diesel-Pkw und Diesel-lNfz (leichte Nutzfahrzeuge) werden mit einem
Fahrverbot belegt. Ausgeschlossene Diesel-Pkw werden durch Benzin-Pkw Euro 6
und ausgeschlossene Diesel-lNfz durch Benzin betriebene Fahrzeuge Euro 6
ausgetauscht. Schwere Nutzfahrzeuge dürfen unverändert fahren. Insgesamt bleibt
die Fahrleistung konstant.
Kurzbezeichnung „Fahrverbot LKW > 3,5 t“
Alle sNfz (Lkw > 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG)) werden mit einem
Fahrverbot belegt. Ausgeschlossene Lkw werden nicht ersetzt, wodurch sich auch
die Fahrleistung verringert.
Kurzbezeichnung „Fahrverbot Diesel-Kfz schlechter Euro 5/V“
Fahren dürfen neben Diesel-Kfz der Klasse Euro 5 und 6 (Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge - lNfz) und Euro V und VI (schwere Nutzfahrzeuge - sNfz) alle BenzinKfz wie in der grünen Umweltzone. Die ausgeschlossenen Diesel-Kfz werden durch
Diesel-Kfz der Klassen Euro 6 und VI ersetzt. Dadurch bleibt die Fahrleistung
konstant. Die Modellierung erfolgt ausschließlich für das Jahr 2020. Mit dieser
Maßnahme würde ein Teil der Maßnahmenwirkung „Blaue Umweltzone“
vorgenommen, das heißt der Wirkungsbeitrag der Blauen Umweltzone würde bei
Umsetzung obiger Maßnahmen geringer ausfallen.
Kurzbezeichnung
„Software-Update für Diesel-Pkw und Rückkaufprämie für DieselPkw der Euroklassen 1 - 4“
Auf dem Diesel-Gipfel der Bundesregierung im Jahr 2017 wurde ein Software-Update
für Diesel-Pkw beschlossen. Dieses Update soll die NOX-Abgasemissionen senken.
Das Umweltbundesamt hat zur Wirkung dieses Software-Updates eine Abschätzung
der NOX-Minderung für Deutschland vorgenommen. Auf Basis dieser Abschätzung
wird
die
NOX-Minderungswirkung
des
Software-Updates
für
das
Luftreinhalteplangebiet Aachen modelliert.
Für Nordrhein-Westfalen wird angenommen, dass das Software-Update eine NOXEmissionsminderung von durchschnittlich 25 % pro Diesel-Pkw bewirkt. Als konkrete
121
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Maßnahme wird festgelegt, dass 50 % und 100 % aller Diesel-Pkw Euro 5 und Euro
6 dieses Software-Update erhalten.
Auf dem Diesel-Gipfel der Bundesregierung ist ferner eine Rückkaufprämie für
Diesel-Pkw der Euroklassen 1-4 beschlossen worden. Das Umweltbundesamt hat
zur Wirkungsbeurteilung dieser Rückkaufprämie eine Abschätzung für Deutschland
vorgenommen. Auf dieser Grundlage wird die Wirkung dieser Rückkaufprämie für
das Luftreinhalteplangebiet Aachen modelliert.
Für Nordrhein-Westfalen wird angenommen, dass 25 % der Diesel-Pkw der
Euroklassen 1 - 4 durch 75 % Diesel-Pkw der Euroklasse 6 und 25 % durch DieselPkw der Euroklasse 6d ersetzt werden. Ein Ersatz durch Benzin-Pkw wird nicht
vorgenommen.
Diese beiden Maßnahmen des Dieselgipfels werden für den LRP Aachen
gemeinsam modelliert.
Maßnahmen der ASEAG:
Kurzbezeichnung „Busnachrüstung“
Die Busflotte der ASEAG wird im Aachener Stadtgebiet bis 2020 schrittweise mit
Stickstoffdioxidfiltersystemen ausgestattet.
Laut Angaben der Stadt Aachen besitzen im Jahr 2020 49 Busse mit EURO V/EEV
eine Abgasrückführung plus Dieselpartikelfilter und 119 Busse mit EURO V/EEV eine
Abgasnachbehandlung mit Diesel-Partikelfilter und SCRT.
Die Maßnahme "Busnachrüstung“ mit SCRT-Filter erfolgt an 80 EURO 5-/EEVLinienbussen der ASEAG (und ggf. der Subunternehmen). Dies bedeutet
modellseitig, alle 49 Busse EURO V/EEV mit Abgasrückführung erhalten eine SCRTNachrüstung. 31 Busse (von 119) EURO V/EEV mit Dieselpartikelfilter erhalten eine
SCRT-Nachrüstung. In Summe werden 80 Busse mit EURO V/EEV nach Umrüstung
EURO VI-Standard haben.
Kurzbezeichnung „Busflotte Euro VI“
Die Busflotte der ASEAG und der beauftragten Subunternehmen erhält den
Abgasstandard Euro VI. Bei der Wirkungsberechnung bleiben die in der Flotte
enthaltenen Elektrobusse konstant. Alle Emissionen sind nicht nach Fahrspuren
differenziert. Die Wirkungsberechnung erfolgt nur für das Jahr 2020.
Maßnahmen der Stadt Aachen:
122
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Im Gegensatz zu den oben genannten modellierbaren Maßnahmen enthält die
Maßnahmenliste weitere Maßnahmen, die nicht mit den zur Verfügung stehenden
„Werkzeugen“ wie Emissions- und Immissionsmodellen hinsichtlich Ihrer Wirkung
untersucht werden können.
Trotzdem wurde der Versuch unternommen, die Wirkung einiger dieser Maßnahmen
zumindest emissionsseitig und – soweit möglich – auch immissionsseitig auf Basis
der Datenangaben der Stadt Aachen einzuschätzen.
Dazu gehören folgende Maßnahmen:
MÜ - Übergeordnete planerische Ansätze
MÜ3: Verbesserung der städtebaulichen Bedingungen für umweltfreundliche
Verkehrsmittel innerhalb des Alleenrings im Innenstadtkonzept.
Bei konsequenter Umsetzung könnte es hier zu einer Reduktion von ca. 1.200 PKWFahrten/Tag kommen.
MM - Mobilitätsmanagement
MM1: Einführung von Parkraumbewirtschaftung, Job-/Firmen-Ticket oder
Luftreinhaltungs-orientierten Mobilitätskonzepten bei Landesbehörden wie
Justizzentrum, Finanzzentrum, Bezirksregierung etc.
Bei konsequenter Umsetzung könnte es hier zu einer Reduktion von bis zu 800
PKW-Fahrten/Tag kommen.
MM2: Mobilitätskonzept für die Katholische Hochschule (KatHO Aachen)
Bei konsequenter Umsetzung könnte es hier zu einer Reduktion von bis zu 35.000
PKW-Fahrten/Jahr kommen.
MM3: Mobilitätskonzepte für Aachener Unternehmen
Bei konsequenter Umsetzung könnte es hier zu einer Reduktion von bis zu 1.000
PKW-Fahrten/Tag kommen.
MM5: Attraktivitätssteigerung Pendlerportal
Ziel ist die Reduktion der PKW-Fahrten um etwa 500 Einpendlerfahrten/Tag.
MM6: Pilotprojekt ‚Einführung Multimodales Jobticket‘ (eMoVe)
Das Projekt soll dazu führen, dass rd. 200 PKW/Fahrten täglich eingespart werden
und ein Umstieg auf Transportmittel wie Rad und ÖPNV erfolgt.
MF - Fahrzeuge/Fuhrpark
123
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
MF2: Mobilitätsoptimierung Stadtverwaltung Aachen (ecolibro)
Die Optimierung soll dazu führen, dass rd. 200 PKW/Fahrten täglich eingespart
werden und ein Umstieg auf Transportmittel wie Rad und ÖPNV erfolgt. Alle
Dienstfahrten sollen über den Umweltverbund bzw. Fahrzeuge der städtischen EFlotte abgewickelt werden. Die Wegstreckenentschädigung für Fahrten mit PrivatPKW wird eingestellt. (Die Maßnahme wird per Dienstanweisung ab 01.10.17
sukzessive bei der Stadt umgesetzt.)
MR – Radverkehr
Laut Angaben der Stadtverwaltung wird durch eine Erhöhung des Modal-Splits beim
Radverkehr (von 12% auf 14%) der Modal-Split beim Pkw von 51% um 1,5% auf
49,5% (und bei Bus- und Fußverkehr um weitere jeweils 0,25%) reduziert. Die zu
erwartende Einsparung an PKW-Kilometern beträgt 27.965.196 km/Jahr.
MB - Bus & Bahn
MB1: Umsetzung Buskonzept 2015+
Das Busnetz 2015+ soll ca. 10.000 zusätzliche Fahrgäste/Tag befördern. Durch neue
Linienführung werden einige hochbelastete Straßenabschnitte (Heinrichsallee,
Peterstraße) spürbar entlastet. (Die Umsetzung "CityTakt" + Y-Achsenkonzept erfolgt
ab Dezember 2017)
MB6: Attraktivitätssteigerung für die Bahnhaltepunkte Eilendorf und AC-West
Der Bahnhaltepunkt Eilendorf hat heute 866 Reisende/Tag. Die Anzahl der
Reisenden soll bis zum Jahr 2020 auf einen Zielwert von 1.200 Reisenden/Tag
erhöht werden. Die Anzahl der Reisenden am Bahnhaltepunkt West soll von heute
5.608/Tag auf einen Zielwert 2020 von 10.000/Tag angehoben werden.
MB7: Citizens Rail
Die Anzahl der Reisenden am Bahnhaltepunkt Richterich soll auf einen Zielwert von
1.000 (IGVP) erhöht werden.
Sonstige Maßnahmen
AachenMooVe: Modellstadt ohne Emissionen im Verkehr - Maßnahmenpaket aus
der Bewerbung zum Projektaufruf KommunalerKlimaschutz.NRW - Besonderer
Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt". Die Stadtverwaltung Aachen hat für das
Gesamtpaket eine NOX-Minderung bis 2021 von 45.426 kg/a abgeschätzt.
Die Stadt Aachen hat weitere Maßnahmen für die Luftreinhalteplanung entwickelt.
Ein Teil dieser Maßnahmen sind Gegenstand der Untersuchungen zur Ermittlung der
Wirksamkeit von Maßnahmen des „Aachener Masterplanes und deren Relevanz für
die NO2-Belastung“, den die Stadt Aachen an einen Gutachter vergeben hat. Die in
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
124
diesem Gutachten hinsichtlich ihrer Wirkungen betrachteten Maßnahmen werden
vom LANUV nicht dargestellt.
A.7.2
Wirkungsprognose für einzelne Maßnahmen auf Basis
von Berechnungen und quantitativen Abschätzungen
A.7.2.1
Emissionsseitige Wirkung der Maßnahmen
Nachfolgend werden die modellierbaren bzw. abgeschätzten NOX-Emissionen aus
dem Straßenverkehr dargestellt.
In Tab. 6.2.1/1 sind die ermittelten NOX-Emissionen aus dem Straßenverkehr für das
Bezugsjahr 2015 dargestellt. Im Einzelnen sind dies für die sieben zu betrachtenden
Straßenabschnitte die Ist-Situationen (ohne grüne Umweltzone) und die Maßnahmen
Grüne Umweltzone, Fahrverbot LKW > 3,5 t, Blaue Umweltzone und
Dieselfahrverbot (die drei letztgenannten jeweils mit grüner Umweltzone). Die
ausgewiesenen Reduktionen der Maßnahmen beziehen sich auf die Ist-Situation im
Bezugsjahr 2015.
In Tab. 6.2.1/2 sind die NOX-Emissionen bei Umsetzung der Maßnahmen
Fahrverbot LKW > 3,5 t, Blaue Umweltzone, Dieselfahrverbot, Busnachrüstung,
Software-Update und Rückkaufprämie, Fahrverbot Diesel-Kfz schlechter Euro
5/V Und Busflotte Euro VI für das Prognosejahr 2020 sowie die Emissionssituation
als Prognose-Situation (Grüne Umweltzone) dargestellt. Die grüne Umweltzone
wurde am 02. Februar 2016 eingeführt.
In diesen Prognosen ist die natürliche Kraftfahrzeugflotten- sowie Linienbusflottenmodernisierung berücksichtigt.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
125
Tab. 6.2.1/1:
NOX-Emissionen aus dem Straßenverkehr in der Ist-Situation und bei Umsetzung der
modellierten Maßnahmen, 2015,
Reduktion in % bezogen auf die Ist-Situation
Straßenabschnitt
2015
Wilhelmstraße
(VACW)
Ist-Situation
(Ohne grüne
Umweltzone)
Grüne
Umweltzon
e
Fahrverbot
LKW > 3,5 t
Blaue
Umweltzon
e
Dieselfahrverbot
[kg/km*a]
[kg/km*a]
[kg/km*a]
[kg/km*a]
[kg/km*a]
[%]
[%]
[%]
[%]
[%]
5.718,9
5.206,1
4.655,0
3.228,4
2.997,5
-
9,0 %
18,6 %
43,5 %
47,6 %
Adalbertsteinweg 5
(AAST)
6.142,9
Alt-Haarener Straße
(AAHA)
4.102,0
3.845,7
3.120,4
1.986,3
2.731,8
-
6,2 %
23,9 %
51,6 %
33,4 %
Städtische Messstellen
6.219,1
5.848,4
5.305,4
2.858,0
4.402,6
-
6,0 %
14,7 %
54,0 %
29,2 %
7.402,6
6.856,7
5.470,2
3.431,1
4.877,0
-
7,4 %
26,1 %
53,7 %
34,1 %
4.826,0
4.493,6
4.182,0
2.595,6
2.959,5
-
6,9 %
13,3 %
46,2 %
38,7 %
6.292,9
6.011,5
5.654,6
2.759,6
4.704,1
-
4,5 %
10,1 %
56,1 %
25,2 %
8.114,3
7.850,7
7.405,2
3.103,0
6.557,0
-
3,2 %
8,7 %
61,8 %
19,2 %
Adalbertsteinweg 60
Jülicher Straße 34/36
Roermonder Straße 27
Römerstraße 19
Peterstraße 72/74
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
126
Tab. 6.2.1/2:
Straßenabschnitt
NOX-Emissionen aus dem Straßenverkehr in der Prognose-Situation und bei
Umsetzung der modellierten Maßnahmen 2020,
Minderungen in % bezogen auf die Ist-Situation 2015,
Minderungen in % bezogen auf die grüne Umweltzone 2020
IstSituation
Prognose
-Situation
(Grüne
Umweltzone)
Fahrverbot
LKW >
3,5t
Blaue
Umweltzone
2015
[kg/km*a]
5.718,9
Wilhelmstraße
(VACW)
6.142,9
Adalbertsteinweg 5
(AAST)
Dieselfah
r-verbot
Busnachrüstung
Software-Update und
Rückkaufprämie
50 %
100 %
Fahrverbot
DieselKfz
schlechter Euro
5/V
2020
[kg/km*a]
[%]
[%]
3.871,0
3.595,7
2.489,9
1.995,5
3.797,9
3.556,6
3.288,7
3.598,0
32,3 %
37,1 %
56,5 %
65,1 %
33,6 %
37,8 %
42,5 %
37,1 %
7,1 %
35,7 %
48,5 %
1,9 %
8,1 %
15,0 %
7,1 %
3.750,0
3.386,1
39,0%
44,9 %
9,7 %
4.102,0
Alt-Haarener
Straße
(AAHA)
2.539,9
2.218,8
1.468,8
1.614,8
2.414,8
2.378,1
2.240,7
2.337,6
38,1 %
45,9 %
64,2 %
60,6 %
41,1 %
42,0 %
45,4 %
43,0 %
12,6 %
42,2 %
36,4 %
4,9 %
6,4 %
11,8 %
8,0 %
Städtische Messstellen
6.219,1
Adalbertsteinweg 60
7.402,6
Jülicher
Straße 34/36
4.826,0
Roermonder
Straße 27
6.292,9
Römerstraß
e 19
8.114,3
Peterstraße
72/74
3.797,4
3.508,1
2.098,5
2.575,2
3.433,5
3.585,6
3.403,3
3.446,5
38,9 %
43,6 %
66,3 %
58,6 %
44,8 %
42,4 %
45,3 %
44,6 %
7,6 %
44,7 %
32,2 %
9,6 %
5,6 %
10,4 %
9,2 %
4.461,0
3.909,1
2.526,1
2.793,9
4.215,2
4.179,0
3.938,7
4.113,0
39,7 %
47,2 %
65,9 %
62,3 %
43,1 %
43,6 %
46,8 %
44,4 %
12,4 %
43,4 %
37,4 %
5,5 %
6,3 %
11,7 %
7,8 %
3.199,0
3.038,6
1.962,7
1.886,8
3.028,3
2.970,1
2.771,9
2.952,4
33,7 %
37,0 %
59,3 %
60,9 %
37,3 %
38,5 %
42,6 %
38,8 %
5,0 %
38,6 %
41,0 %
5,3 %
7,2 %
13,4 %
7,7 %
3.835,4
3.637,2
1.997,3
2.713,0
3.370,6
3.635,7
3.464,9
3.449,7
39,1 %
42,2 %
68,3 %
56,9 %
46,4 %
42,2 %
44,9 %
45,2 %
5,2 %
47,9 %
29,3 %
12,1 %
5,2 %
9,7 %
10,1 %
4.488,4
4.279,5
2.092,3
3.382,4
3.818,1
4.295,6
4.130,9
4.003,2
44,7 %
47,3 %
74,2 %
58,3 %
52,9 %
47,1 %
49,1 %
50,7 %
4,7 %
53,4 %
24,6 %
14,9 %
4,3 %
8,0 %
10,8 %
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
127
Die Ergebnisse der durchgeführten Abschätzungen der Maßnahmen der Stadt
Aachen werden im Folgenden emissionsseitig dargestellt.
Tab. 6.2.1/3:
Maximales Potential zur Emissionsreduktion der abgeschätzten Maßnahmen in
Prozent bezogen auf die verkehrliche NO X-Zusatzbelastung für das Stadtgebiet
Aachen
Emissionsreduktion der verkehrlichen
Zusatzbelastung für das Stadtgebiet
Aachen
Maßnahme
MÜ3: Verbesserung der städtebaulichen Bedingungen
für umweltfreundliche Verkehrsmittel innerhalb des
Alleenrings im Innenstadtkonzept
MM1: Einführung von Parkraumbewirtschaftung, Job/Firmen-Ticket oder Luftreinhaltungs-orientierten
Mobilitätskonzepten bei Landesbehörden wie
Justizzentrum, Finanzzentrum, Bezirksregierung etc.
MM2: Mobilitätskonzept für die Katholische
Hochschule (KatHO Aachen)
MM3: Mobilitätskonzepte für Aachener Unternehmen
MM5: Attraktivitätssteigerung Pendlerportal
3,3 %
MM6: Pilotprojekt ‚Einführung Multimodales Jobticket‘
(eMoVe)
MF2: Mobilitätsoptimierung Stadtverwaltung Aachen
(ecolibro)
MR: Radverkehr
MB1: Umsetzung Buskonzept 2015+
MB6: Attraktivitätssteigerung für die Bahnhaltepunkte
Eilendorf und AC-West
MB7: Citizens Rail
AachenMooVe: Modellstadt ohne Emissionen im
Verkehr
A.7.2.2
15,5 %
Immissionsseitige Wirkungen der Maßnahmen
Zur Abschätzung der immissionsseitigen Wirkung der in den Tab. 6.2.1/1 und
Tab. 6.2.1/2 (Kap. 6.2.1) für die Jahre 2015 und 2020 angegebenen Emissionen
wurden Ausbreitungsrechnungen mit IMMISluft für die entsprechenden
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
128
Straßenabschnitte durchgeführt. Eine Ausnahme bildet die Peterstraße. Die
Peterstraße 72/74 kann nicht mit IMMISluft modelliert werden, daher wurde der
Beitrag des lokalen Straßenverkehrs mit einer Verdünnungsrechnung47 unter
Berücksichtigung der Photochemie48 abgeschätzt. In Tab. 6.2.2/1 sind die NO2Jahresmittelwerte aus Messungen und Modellrechnungen für das Jahr 2015
dargestellt. In der Tabelle zeigt sich, dass hohe DTV-Werte (siehe Kapitel 3.2) zu
entsprechend hohen Belastungen führen.
Aus den Modellrechnungen resultieren die in Tab. 6.2.2/2 aufgeführten NO2Minderungspotenziale für die angegebenen Maßnahmen. Die Prozentangaben
beziehen sich auf die NO2-Jahresmittelwerte für das Jahr 2020 durch
Modellrechnungen. In den Tabellen ist die mögliche Wirkung einzelner Maßnahmen
angegeben. Eine einfache Addition der Wirkungen dieser Einzelmaßnahmen ist
nicht möglich, unter anderem weil unterschiedliche Einzelmaßnahmen die gleichen
Fahrzeuge betreffen. Für die Wirkung von Maßnahmenbündeln müssen sowohl die
Emissionen als auch die Immissionen für das Maßnahmenbündel modelliert werden.
Zu allen Werten sei angemerkt, dass es sich um Prognosen oder Abschätzungen
handelt. Die reale Situation kann durch abweichende Einflussfaktoren wie zum
Beispiel eine veränderte Witterung oder ein anderes Emissionsverhalten der
Flottenteilnehmer von der Prognose abweichen.
Bei den angegebenen Ergebnissen für das Jahr 2020 ist neben der
Flottenmodernisierung auch die erwartete Abnahme des Hintergrundniveaus
berücksichtigt.
Tab. 6.2.2/1:
NO2-Immissionen: Gemessene und berechnete Werte für das Bezugsjahr 2015
sowie die zur Einhaltung des Grenzwerts notwendige Minderung für die
immissionsseitig modellierten Straßenabschnitte.
Alle Werte sind auf ganze Zahlen gerundet
Straßenabschnitt
Wilhelmstraße 16 (VACW)
Alt-Haarener-Straße (AAHA)
NO2-Jahresmittelwert
2015
[µg/m³]
Zur Grenzwerteinhaltung
notwendige Minderung
2015
[µg/m³]
50
10
45 *)
5
47 Brandt, A; Schulz, T. 2005: Wie wirksam sind Maßnahmen zur PM10 Minderung; Gefahrstoff-Reinhaltung der Luft; Nr.7/8Juli/August
48 Düring, I; Bächlin, W.; Ketzel, M.; Baum, A.; Friedrich, U.; Wurzler, S. 2011: A new simplified NO/NO2 conversion model
under consideration of direct NO2-emissions. Meteorologische Zeitschrift, Vol. 20, No. 1, 067-073
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
129
Städtische Messstellen
Adalbertsteinweg 60
53
13
Jülicher Straße 34/36
51
11
Roermonder Straße 27
49
9
Römerstraße 19
53
13
Peterstraße 72/74
53
13
*) Modellergebnis, da Messung erst ab 2016
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
130
Tab. 6.2.2/2:
NO2-Immissionen: Abschätzung der Wirkung der Maßnahmen mit
Modellrechnung, Prognosejahr 2020.
Fett gedruckt sind die Reduktionen, die zur Grenzwerteinhaltung führen können.
Alle Werte sind auf ganze Zahlen gerundet. Darum können auch bei gleichen NO 2Minderungszahlen unterschiedliche prozentuale Minderungen auftreten.
Alle Minderungen beziehen sich auf den NO2-Jahresmittelwert 2020.
Aufbau:
Minderung in µg/m³,
Minderung in % bezogen auf den Jahresmittelwert 2020,
berechneter NO2-Jahresmittelwert in µg/m³
Straßenabschnitt
Prognos
eSituatio
n
(Grüne
Umweltzone)
Fahrverbot
LKW
> 3,5 t
Blaue
Umweltzone
2020
Wilhelmstraße
(VACW)
42
Alt-Haarener
Straße (AAHA)*
35
Adalbertsteinweg
5
35
1
3
41
2
6
33
8
19
34
8
23
27
DieselFahrverbot
Busnachrüstung
[µg/m³]
[%]
[µg/m³]
11
< 0,5
27
1
31
42
8
1
23
3
27
34
Software-Update
und Rückkaufprämie
Fahrverbot
DieselKfz
schlecht
er Euro
5/V
50%
100%
2
4
40
1
4
33
3
8
39
2
7
32
2
4
40
2
5
33
1
3
41
1
3
39
1
3
39
1
3
40
2
4
37
2
5
40
3
6
38
3
6
38
2
6
39
3
6
36
2
5
40
2
4
39
2
4
39
2
6
39
3
8
36
2
4
33
Adalbertsteinweg
60
42
Jülicher Straße
34/36
41
Roermonder
Straße 27
41
Römerstraße 19
41
Peterstraße
72/74*)
38
1
3
41
2
5
39
1
2
40
1
2
40
1
2
37
9
21
33
9
21
32
7
18
33
11
27
30
13
32
26
7
17
35
8
20
32
8
20
32
8
19
34
7
18
32
2
4
40
1
3
40
1
2
40
3
6
39
4
10
35
*) Die Peterstraße kann nicht mit Immisluft modelliert werden. Die angegebenen Immissionen wurden mit
Verdünnungsrechnungen abgeschätzt.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
131
Die Angaben in Tab. 6.2.1/3 beziehen sich auf die stadtweiten Kfz-Emissionen. Die
immissionsseitige
Wirkung
dieser
Emissionsänderung abgeschätzt.
Maßnahmen
wurde
anhand
der
Bereits bei der emissionsseitigen Betrachtung zeigt sich ein geringes
Wirkungspotential. Für die emissionsseitig wirksamste Einzelmaßnahme ergibt sich
immissionsseitig eine maximale NO2-Reduzierung um etwa 0,1 µg/m³. Aus fachlicher
Sicht ist daher eine Ausweisung der Einzelwirkungen nicht sinnvoll.
Daher wird die Wirkung dargestellt, die sich aus der Summe der emissionsseitigen
Einzelwirkungen ergibt. Dies führt zu einer Überschätzung der Wirkung, da die
Einzelmaßnahmen teilweise die gleichen Fahrzeuggruppen betreffen.
Für das Maßnahmenpaket AachenMoove ist bei vollständiger Umsetzung
immissionsseitig von einer maximalen NO2-Reduzierung um ca. 1 µg/m³
auszugehen.
Tab. 6.2.2/3:
NO2-Immissionsreduktionspotential der abgeschätzten Maßnahmen
(Stadtverwaltung Aachen) in Prozent bezogen auf die verkehrliche NO XZusatzbelastung für das Stadtgebiet Aachen (Kfz urban), Minderung in µg/m³
Immissionsreduktion der verkehrlichen
Zusatzbelastung für das Stadtgebiet
Aachen
Maßnahme
[µg/m³]
MÜ3: Verbesserung der städtebaulichen Bedingungen
für umweltfreundliche Verkehrsmittel innerhalb des
Alleenrings im Innenstadtkonzept
MM1: Einführung von Parkraumbewirtschaftung, Job/Firmen-Ticket
oder
Luftreinhaltungs-orientierten
Mobilitätskonzepten
bei
Landesbehörden
wie
Justizzentrum, Finanzzentrum, Bezirksregierung etc.
MM2:
Mobilitätskonzept
für
Hochschule (KatHO Aachen)
die
Katholische
< 0,5
MM3: Mobilitätskonzepte für Aachener Unternehmen
MM5: Attraktivitätssteigerung Pendlerportal
MM6: Pilotprojekt ‚Einführung Multimodales Jobticket‘
(eMoVe)
MF2: Mobilitätsoptimierung Stadtverwaltung Aachen
(ecolibro)
132
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
MR: Radverkehr
MB1: Umsetzung Buskonzept 2015+
MB6: Attraktivitätssteigerung für die Bahnhaltepunkte
Eilendorf und AC-West
MB7: Citizens Rail
AachenMooVe: Modellstadt ohne Emissionen im
Verkehr
ca. 1,0
Abschätzung des erwarteten Jahres der Grenzwerteinhaltung
Unter der Annahme einer gleichbleibend linearen Abnahme der Immissionen
ergeben sich durch Inter- und Extrapolation der berechneten Werte der Jahre 2015
und 2020 die in der Tab. 6.2.2/4 angegebenen Jahre der erwarteten
Grenzwerteinhaltung. Da Extrapolationen generell mit Unsicherheiten behaftet sind
und sich die Wirkung der Maßnahmen nicht zwangsläufig linear mit der Zeit verhält,
sollte aus wissenschaftlicher Sicht keine Angabe von Werten nach 2020 erfolgen.
Zur Einschätzung der unterschiedlichen Wirksamkeit der Maßnahmen werden in der
Tabelle dennoch Angaben bis zum Jahr 2021 vorgenommen. Dabei ist zu beachten,
dass die Angaben nach dem Jahr 2020 mit großen Unsicherheiten behaftet sind und
nur als grobe Abschätzung zu verstehen sind.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
133
Tab. 6.2.2/4:
Erwartetes Jahr der Einhaltung des NO2-Grenzwertes. Die Angaben zwischen 2015 und 2020 resultieren aus Interpolation der
Modellergebnisse.
Die Angaben nach 2020 resultieren aus Extrapolation der Modellergebnisse für 2015 und 2020 und sind als grobe Abschätzung einzustufen.
Straßenabschnitt
PrognoseSituation
(Grüne
Umweltzone)
Fahrverbot
LKW> 3,5t
Blaue
Umweltzone
DieselFahrverbot
Busnachrüstung
Software-Update und
Rückkaufprämie
50 %
100 %
Fahrverbot
Diesel-Kfz
schlechter
Euro 5/V
Frühestes theoretisches Jahr der NO2-Grenzwert-Einhaltung
Wilhelmstraße (VACW)
2021
2021
2019
2018
2021
2020
2020
2020
Alt-Haarener Straße
(AAHA)
2018
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
Adalbertsteinweg 60
2021
2021
2019
2019
2020
2021
2020
2020
Jülicher Straße 34/36
2021
2020
2018
2018
2020
2020
2020
2020
Roermonder Straße 27
2021
2020
2018
2018
2020
2020
2019
2020
Römerstraße 19
2021
2020
2018
2019
2020
2020
2020
2020
Peterstraße 72/74
2020
2019
2018
2018
2019
2019
2019
2019
Städtische Messstellen
134
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Aus Tab. 6.2.2/4 wird deutlich, dass ohne weitere Maßnahmen für die Alt-Haarener
Straße (AAHA) ab 2018 und für die Peterstraße ab 2020 eine Einhaltung des NO 2Grenzwerts erwartet werden kann. Bei Umsetzung von lokal wirkenden
emissionsmindernden Maßnahmen wären auch frühere Grenzwerteinhaltungen
möglich.
Für die übrigen Messstellen ist ohne Maßnahmen bis zum Jahr 2020 keine
Einhaltung des NO2-Grenzwertes zu erwarten.
Fazit
Eine ausreichende Reduktion der NO2-Belastung an den Immissionsschwerpunkten
Adalbertsteinweg 60, Jülicher Straße, Roermonder Straße, Römerstraße und
Wilhelmstraße (VACW) ist nur durch Maßnahmen zu erzielen, die eine
entsprechende Emissionsminderung herbeiführen. Zudem wären für alle Straßen
auch Bündelungen einiger der genannten Maßnahmen denkbar.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
135
Anhang 8:
Dokumentation zum Masterplan für die Stadt
Aachen – Wirkungsermittlung der AVISO GmbH
Dokumentation zum Masterplan
für die Stadt Aachen
Wirkungsermittlung
August 2018
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
136
Dokumentation zum Masterplan
für die Stadt Aachen
Wirkungsermittlung
(AC0418MP)
Aachen, August 2018
Im Auftrag der Stadt Aachen
AVISO GmbH
Am Hasselholz 15
52074 Aachen
Fon: +49 (0) 241 / 470358-0
Fax: +49 (0) 241 / 470358-9
E-Mail: info@avisogmbh.de
http://www.avisogmbh.de
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
137
Dokumentation zum Masterplan Aachen
(Gesamtgutachten der AVISA zum Masterplan der Stadt Aachen;
Auszüge dieses Gutachtens sind im Kap. 6. enthalten!)
A.8 Inhaltsverzeichnis
A.8 Tabellenverzeichnis
A.8 Abbildungsverzeichnis
A.8.1
Aufgabenstellung
A.8.2
Methodik
A.8.3
Verkehrsdaten Analysejahr 2015 und Prognose 2020 / 2025
A.8.3.1
Verkehrsbelastungen
A.8.3.2
Fahrzeugbestand
A.8.4
Ermittlung der NOX-Emissionen
A.8.4.1
Datengrundlagen
A.8.4.2
Analysesituation 2015 und Trendprognose 2020 / 2025
A.8.5
Ermittlung der NO2-Immissionen an Belastungsschwerpunkten
A.8.5.1
Bestimmung statistischer Kenngrößen für NO2
A.8.5.2
Analysesituation 2015 und Trendprognose 2020 / 2025
A.8.6
Maßnahmenbetrachtung
A.8.6.1
Übersicht Maßnahmen
A.8.6.2
Randbedingungen der verkehrlichen Maßnahmenwirkungen
A.8.6.3
Emissionsseitige Maßnahmenwirkungen
A.8.6.4
Immissionsseitige Maßnahmenwirkungen
A.8.7
Zusätzliche Maßnahmenbetrachtung
A.8.7.1
Emissionsseitige Wirkung der zusätzlichen Maßnahmen
A.8.7.2
Immissionsseitige Wirkung der zusätzlichen Maßnahmen
A.8.8
Zusammenfassung
A.8 Literaturverzeichnis
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
138
Dokumentation zum Masterplan Aachen
A.8 Anhang
A.8 Tabellenverzeichnis
Tab. 3.1:
Verkehrsbelastungen an den Belastungsschwerpunkten in der Stadt
Aachen, Analysesituation 2015 (Kfz und SV inkl. Busse)
Tab. 4.1:
NOX-Abgasemissionen
des
Straßenverkehrs
für
die
Stadt
Aachen(Gesamtgebiet) für die Jahre 2015, 2020 und 2025 (Analyse und
Trendprognose)
Tab. 5.1:
Lufthygienische Grenzwerte der (39. BImSchV) für NO2
Tab. 6.1:
Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen (für NOX) im
Stadtgebiet Aachen, auf Innerortsstraßen und im Alleenring (jeweils
bezogen auf die Trendprognose 2020 bzw. 2025)
Tab. 6.2:
Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen an den
Belastungsschwerpunkten in Aachen für das Jahr 2020 (bezogen auf die
Trendprognose 2020)
Tab. 6.3:
Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen an den
Belastungsschwerpunkten in Aachen für das Jahr 2025 (bezogen auf die
Trendprognose 2025)
Tab. 6.4:
Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2020 an den
Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren
NO2-Konzentrationen in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2020)
Tab. 6.5:
Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2025 an den
Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren
NO2-Konzentrationen in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2025)
Tab. 7.1:
Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen für NOX
(zusätzliche Maßnahmen) an den Belastungsschwerpunkten in Aachen
für das Jahr 2020
Tab. 7.2:
Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen für NOX
(zusätzliche Maßnahmen) an den Belastungsschwerpunkten in Aachen
für das Jahr 2025
Tab. 7.3:
Übersicht
der
immissionsseitigen
Maßnahmenwirkungen
2020
(zusätzliche Maßnahmen) an den Belastungsschwerpunkten in Aachen,
Reduktionen der jahresmittleren NO2-Konzentrationen in µg/m³ (bezogen
auf die Trendprognose 2020)
Tab. 7.4:
Übersicht
der
immissionsseitigen
Maßnahmenwirkungen
2025
(zusätzliche Maßnahmen) an den Belastungsschwerpunkten in Aachen,
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
139
Dokumentation zum Masterplan Aachen
Reduktionen der jahresmittleren NO2-Konzentrationen in µg/m³ (bezogen
auf die Trendprognose 2025)
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
140
Dokumentation zum Masterplan Aachen
A.8 Abbildungsverzeichnis
Bild 2.1
Schematische Darstellung zu Entstehung, Ausbreitung und Immission
von Luftschadstoffen
Bild 2.2
Übersicht
zur
Vorgehensweise
Maßnahmenwirksamkeit
Bild 3.1
Busflotte im ÖPNV differenziert nach Euro-Norm-Stufen für die Jahre
2015, 2020 und 2025 (Trendprognose, d.h. ohne Umsetzung von
Maßnahmen)
Bild 4.1
Prognostizierte Trendentwicklung der NOX-Abgasemissionen des
Straßenverkehrs für das Gebiet innerhalb des Alleenrings (inkl.
Alleenring), die Innerortsstrecken im Stadtgebiet (IO) und das gesamte
Stadtgebiet bis 2020 / 2025
Bild 5.1:
Schema der Zusammensetzung der städtischen Gesamtbelastung nach
/Lenschow et al. 2001/; Bildquelle: nach /UBA 2011/
Bild 5.2:
Prognostizierte
Trendentwicklung
der
jahresmittleren
NO2Konzentrationen
(JMW
NO2)
an
den
ausgewählten
Belastungsschwerpunkten im Stadtgebiet bis 2020 / 2025
Bild 8.1:
Prognostizierte jahresmittlere NO2-Konzentrationen (JMW) an den
Belastungsschwerpunkten im Stadtgebiet für die Trendprognose 2020,
die
Maßnahmenpakete
AP2
(Verkehrsdatenerfassung
(Verkehrsverflüssigung, theoretisches Szenario)), AP6/7 (Radverkehr)
und AP8a (Filternachrüstung ASEAG-Busse) und die Zusatzmaßnahmen
„Reduktion Parksuchverkehr min.“ und „Filternachrüstung für alle Busse
incl. Subunternehmer“ für 2020
zur
Ermittlung
der
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
141
Dokumentation zum Masterplan Aachen
A.8.1
Aufgabenstellung
Im Rahmen des Sonderförderprogramms zur Erarbeitung zielgenauer NO2Minderungsstrategien des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) wird die Stadt
Aachen gefördert einen sog. Masterplan (Green City Plan) zu erarbeiten. Der
Masterplan soll die Voraussetzungen schaffen, um kurz- und mittelfristige
Maßnahmen zur Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier/ emissionsarmer
Mobilität zu identifizieren und diese über die Mittel des Fonds „Nachhaltige Mobilität“
bzw. das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ fördern zu lassen.
Zur Bewertung der Maßnahmen im Hinblick auf die Verbesserung der Luftqualität
wurden Berechnungen zur Ermittlung der Maßnahmenwirksamkeit hinsichtlich ihrer
Minderungswirkung auf den Luftschadstoff NO2 durchgeführt. Die dazu genutzten
Grundlagedaten und die Ergebnisse werden in der vorliegenden Dokumentation
beschrieben.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
142
Dokumentation zum Masterplan Aachen
A.8.2
Methodik
Eine schematische Übersicht über die grundsätzlichen Zusammenhänge zwischen
der Freisetzung (Emission) von Luftschadstoffen aus unterschiedlichen Quellen (z.B.
Verkehr, Industrie/Gewerbe oder Kleinfeuerungsanlagen (Hausbrand)), deren
Ausbreitung, Verdünnung und Umwandlung in der Atmosphäre (Transmission) und
der daraus resultierenden Konzentrationen an interessierenden Orten (Immission)
zeigt Bild 2.1.
Emissionen durch:
- Verkehr
- Industrie/Gewerbe
- Hausbrand
Immission
Schadstoffe
EMISSION
Immission
Emission
Transmission
Transport
TRANSMISSION
Meteorologie:
- Wind
- Temperatur
- Feuchte
Schadstoffkonzentration
IMMISSION
Bestimmung der
Konzentration am
interessierenden
Aufpunkt
Bewertung anhand der
Grenzwerte
Bild 2.1 Schematische Darstellung zu Entstehung, Ausbreitung und Immission von Luftschadstoffen
Um die Wirkung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu ermitteln,
werden diese Zusammenhänge mit Hilfe komplexer Modelle abgebildet.
Da der Fokus auf Maßnahmen auf dem Straßenverkehr liegt, war es in einem ersten
Arbeitsschritt notwendig, Daten zur Beschreibung der Verkehrsbelastungen zu
übernehmen. Dazu wurden die aktuellen Daten des LANUV aus der Bearbeitung für
die Fortschreibung des LRP Aachen als Ausgangsbasis übernommen.
Zur Ermittlung der emissions- und immissionsseitigen Wirkungen wurden die
übernommenen Verkehrsdaten dem relevanten Streckennetz abschnittsfein
143
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Dokumentation zum Masterplan Aachen
zugewiesen. Dieses Streckennetz enthält alle relevanten Attribute zur Berechnung
der Emissionen des Straßenverkehrs und der resultierenden Immissionen (an den
Belastungsschwerpunkten), unter Berücksichtigung weiterer Daten z.B. zu den
meteorologischen Randbedingungen und zur Hintergrundbelastung.
Analysesituation 2015 und Trendprognose 2020 und 2025
Um die Wirkungspotenziale der Maßnahmen zu ermitteln, wurde zunächst die
Emissions- und Immissionsbelastung für die Analysesituation und die Trendprognose
(d.h. ohne die Umsetzung weiterer Maßnahmen) berechnet. Diese Trendprognose
enthält alle Entwicklungen, die aus heutiger Sicht absehbar eintreffen werden. So
berücksichtigt sie z.B. die kontinuierliche Flottenentwicklung hin zu neueren,
emissionsärmeren Fahrzeugen durch die Neuzulassungen von neuen Fahrzeugen
und der Außerbetriebssetzung von älteren Fahrzeugen. Die Trendprognose wurde
für die Jahre 2020 und 2025 zur Ermittlung der kurz- und längerfristigen Entwicklung
berechnet. Für die Emissionsberechnungen wurde das VDI-Richtlinien-konformes
Emissionsberechnungsmodell roadTEIM eingesetzt, für die Ermittlung der NO2Konzentrationswerte das Screening-Modell IMMISLuft.
Wesentliche Basis der Berechnungen stellen die detaillierten streckenbezogenen
Verkehrsdaten für das relevante Straßennetz in Aachen dar. Ergänzend wurden
weitere für die Emissions- und Immissionsberechnungen benötigte Eingangsdaten
zusammengetragen. Dies sind z.B. Daten zur regionalen Flottenzusammensetzung,
Fahrzeugschicht-Emissionsfaktoren aus dem HBEFA3.349, Verkehrsablaufbedingungen (Stauanteil, Level of Service) oder Angaben zur NO 2Hintergrundbelastung und Windstatistik.
Ermittlung der Maßnahmenwirksamkeit
Zur Wirkungsermittlung wurden die Einzelmaßnahmen teilweise thematisch zu
Maßnahmenbündeln zusammengefasst, da auf der Ebene der Einzelmaßnahmen
eine quantitative Wirkungsermittlung häufig nicht möglich ist. So liegen z.B. für
Einzelmaßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements oder zur Förderung des
Radverkehrs meist keine Angaben zur quantitativen Wirkungsermittlung vor,
dagegen gibt es aber für Maßnahmenbündel in einigen Fällen Abschätzungen zur
erzielbaren Fahrleistungsreduktion im Pkw-Verkehr. Für einige Einzelmaßnahmen
konnte eine Wirkungsermittlung direkt erfolgen.
Die Festlegung der Maßnahmenbündel und die Übernahme der verkehrlichen
Grundlagedaten zur Ermittlung der Maßnahmenwirkungen erfolgte in einem
mehrstufigen Abstimmungsprozess mit der Stadt.
49 HBEFA = Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, Version 3.3, 2017
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
144
Dokumentation zum Masterplan Aachen
Die wesentlichen Maßnahmenbündel, die sich z. T. aus mehreren Einzelmaßnahmen
zusammensetzen, sind
Autonomer E-Bus
Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung)
Mobilitätsmanagement und Mobility Broker
Verkehrssystemverknüpfung
Förderung des Radverkehrs
Elektrifizierung der Busflotte
Filternachrüstung Busflotte
Ausbau Ladeinfrastruktur
Urbane Logistik
Zur Ermittlung der Maßnahmenwirksamkeit wurde pro Maßnahme(-nbündel)
zunächst analysiert, welche verkehrlichen Wirkungen in Bezug auf die
Emissionsermittlung von Relevanz sind. Dies waren vor allem die folgenden
Fragestellungen:
Tritt die Wirkung flächig im Stadtgebiet oder nur streckenbezogen / an
einzelnen Belastungsschwerpunkten auf?
Zielt die Maßnahme auf eine Änderung der streckenbezogenen
Verkehrsbelastungen bzw. der Fahrleistung durch Verkehrsvermeidung oder verlagerung?
Führt die Maßnahme zu einer Änderung der Fahrzeugflottenzusammensetzung, z.B. durch einen höheren Anteil von emissionsarmen bzw.
emissionsfreien Fahrzeugen?
Bewirkt die Maßnahme eine Verbesserung des Verkehrsflusses, da eine
Verflüssigung / Verstetigung des Verkehrs zu deutlichen Emissionsreduktionen führen kann?
Die Wirkungsermittlung wurde in einem dreistufigen Prozess durchgeführt. Zur
Ermittlung der verkehrlichen Wirkungen wurden im ersten Schritt für jedes
Maßnahmenbündel bzw. jede Einzelmaßnahme alle vorliegenden Daten und
Informationen, die von der Stadt bzw. dem Projektkoordinator (FH Aachen)
zugearbeitet wurden, zusammengeführt und die verkehrlichen Eingangsdaten, die
zur Ermittlung der Maßnahmenwirksamkeit benötigt werden, daraus abgeleitet.
Eigene Berechnungen mit dem Verkehrsmodell der Stadt wurden nicht durchgeführt.
Im nächsten Schritt wurden die Auswirkungen der verkehrlichen Wirkungen auf die
Eingangsdaten der Emissionsberechnung pro Maßnahmenbündel ermittelt und die
Emissionen für diese Fälle berechnet. Die Ergebnisse wurden den Emissionen der
Ausgangssituation ohne Maßnahmenumsetzung (Trendprognose 2020 und 2025)
gegenübergestellt und somit die emissionsseitigen Wirkungen abgeleitet. Diese
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
145
Dokumentation zum Masterplan Aachen
wurden bilanziert für das Stadtgebiet, die Innerortsstrecken innerhalb des
Stadtgebietes und die einzelnen seitens der Stadt Aachen benannten
Belastungsschwerpunkte ausgewiesen. Für die Belastungsschwerpunkte wurden
zusätzlich pro Maßnahmenberechnung die Änderungen der NO 2-Konzentrationen im
Vergleich zur Ausgangssituation ermittelt.
Zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen für die Maßnahmenbündel bzw.
Einzelmaßnahmen wurden grundsätzlich die gleichen Methoden und Modelle
eingesetzt wie zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen in der
Trendprognose. Auf Basis der Ergebnisse können die Wirkungen der
Maßnahmen(bündel) im Vergleich zur Trendprognose ausgewiesen werden.
Eine Übersicht zur Vorgehensweise der Ermittlung der Maßnahmenwirksamkeit zeigt
Bild 2.2.
Analyse und
Trendentwicklung,
ohne zusätzliche
Maßnahmen
Verkehrsdaten
(diff. nach Fahrzeugkat.)
relevantes Straßennetz
und Detailbetrachtung
Hotspots
NOX-Emissionen:
Gesamtstädtisch
und für die Hotspots
NO2-Immissionsbelastung
an den Hotspots
Wirkungsfelder
Wirkungsanalysen
für
Einzelmaßnahmen
oder
Maßnahmenbündel
Wirkungen auf Verkehrsbelastungen
(Verkehrsvermeidung /-verlagerung)
Wirkungen auf Verkehrsablauf
(Verflüssigung)
Wirkungen auf Fahrzeugflotte
(emissionsarme/-freie Fahrzeuge)
Wirkungen
auf die
NOX-Emissionen
(im Vergleich
zu Analyse
und Trend)
Wirkungen auf die
NO2-Immissionen
(Zusatzbelastung
und ggfs.
Hintergrundbelastung)
Bild 2.2 Übersicht zur Vorgehensweise zur Ermittlung der Maßnahmenwirksamkeit
Verteilung der Wirkungen von Maßnahmenbündel auf Einzelmaßnahmen
Prioritätenreihung
Prioritätenreihung der Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung weiterer Parameter
(Kosten, Umsetzbarkeit, Zukunftsfähigkeit, …)
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
146
Dokumentation zum Masterplan Aachen
A.8.3
Verkehrsdaten Analysejahr 2015 und Prognose 2020 / 2025
A.8.3.1
Verkehrsbelastungen
Als Verkehrsdatenbasis wurden die aktuellen Daten des LANUV aus der Bearbeitung
für die Fortschreibung des LRP Aachen übernommen. Ergänzend wurden die Daten
aus dem Landesemissionskataster Straßenverkehr des LANUV herangezogen. Im
Ergebnis liegt für die Stadt Aachen das relevante Straßennetz mit Verkehrsdaten für
die Analysesituation 2015 (wie im LRP) und die Trendprognose 2020 und 2025 vor.
Diese Daten wurden als Eingangsdaten für die Emissionsberechnungen verwendet.
Als Belastungsschwerpunkte, die im Rahmen der Wirksamkeitsermittlung näher
betrachtet werden sollten, wurden die folgenden von der Stadt benannt:
Wilhelmstraße (LANUV-Luftmessstation)
Römerstraße, Abschnitt zwischen Bahnhofsplatz und Vereinsstraße;
Adalbertsteinweg, mittlerer Abschnitt zwischen Steffensplatz und der
Einmündung Frankenstraße als verkehrlich abgebundene Straße);
Monheimsallee, unterer Abschnitt zwischen Maria-Hilf-Str. und Hansemannplatz, innenstadtseitig, da halboffene Allee;
Peterstraße, Abschnitt zwischen Schumacherstr. und Hansemannplatz;
Die für diese Abschnitte vorliegenden Daten zu den Verkehrsbelastungen sind in
Tab. aufgeführt.
Tab. 3.1 Verkehrsbelastungen an den Belastungsschwerpunkten in der Stadt Aachen,
Analysesituation 2015 (Kfz und SV inkl. Busse)
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h
Analysejahr 2015
Kfz
SV>3,5t
Wilhelmstraße
32.500
3%
Römerstraße
19.900
7%
Adalbertsteinweg
23.100
7%
Monheimsallee
29.700
3%
Peterstraße
19.400
9%
Die im Weiteren dargestellten Ergebnisse der Emissions- und Immissionsermittlungen für die ausgewählten besonders belasteten Straßenabschnitte /
Messpunkte lassen sich im Wege des Analogieschlusses auch auf weitere
Straßenbereiche mit Grenzwertüberschreitung anwenden.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
147
Dokumentation zum Masterplan Aachen
A.8.3.2
Fahrzeugbestand
Für die Berechnung der NOX-Abgasemissionen des Straßenverkehrs stellt die
Flottenzusammensetzung eine wichtige Eingangsgröße dar. Diese leitet sich aus
dem Fahrzeug-Bestand unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Fahrleistungsanteile ab.
Vom Kraftfahrtbundesamt werden für den Pkw-Bestand differenzierte Daten auf
Kreisebene regelmäßig veröffentlicht /KBA 2018/. Der Anteil der Diesel-Pkw am
Bestand (Stand 01.01.2015) liegt für das Analysejahr im Zulassungsbezirk
Städteregion Aachen bei 32,6%. Der Anteil der Pkw, die bereits die Euro 6 Norm
erfüllen, liegt bei 2,1%. Am 01.01.2018 lag der Dieselanteil bei den Pkw bei 32,0%.
Der Anteil der Euro-6-Pkw ist auf 21,1% angestiegen. Der Dieselanteil an den Euro6-Pkw liegt bei 25,6%.
Für die Trendprognose 2020/2025 wird davon ausgegangen, dass sich aufgrund der
kontinuierlichen Neuzulassungen und Fahrzeuglöschungen der Anteil der Pkw, die
die Euro 6 Norm einhalten, stetig erhöhen wird. Für die Diesel-Pkw muss ab
September 2019 Euro 6dtemp und ab September 2021 Euro 6dfinal eingehalten
werden. Dies wird aufgrund der damit verknüpften verschärften Randbedingungen
für die Einhaltung der Abgasgrenzwerte (RDE Real driving emissions) zu deutlich
niedrigeren NOX-Realemissionen führen. Dies wird bei den Emissionsberechnungen
berücksichtigt.
Bezüglich des Anteils von E-Fahrzeuge wurde ausgehend vom aktuellen Stand
(2018 sind 0,1% der gemeldeten Pkw in Aachen E-Fahrzeuge /KBA 2018/) für die
Trendprognose ein deutlicher Anstieg bei den Neuzulassungen angesetzt, um u.a.
die erwartete Zunahme durch den „e-Go“ in Aachen zu berücksichtigen.
Entsprechende Entwicklungen führen auch bei den Nutzfahrzeugen zu einer
kontinuierlichen Verbesserung des Fahrzeugbestandes im Hinblick auf das
Emissionsverhalten, wobei bei den schweren Nutzfahrzeugen der Anteil der
Fahrzeuge, die die Euro VI Norm einhalten, schon heute größer ist als bei den Pkw.
Im innerstädtischen Bereich tragen auch die Busse im ÖPNV zu einem
nennenswerten Anteil der NOX-Abgasemissionen bei. Von der ASEAG wurde die
Zusammensetzung der Busflotte (incl. Subunternehmer) zur Verfügung gestellt,
sowohl für die aktuelle Ist-Situation als auch für die Prognose für 2020 und 2025. Es
ist dabei die geplante Anschaffung von Elektrobussen mit berücksichtigt. In wieweit
dies realisiert werden kann, hängt u.a. von der Förderung dazu ab. Für die
Emissionsberechnungen der Trendprognose wurde daher in Absprache mit der Stadt
zunächst angenommen, dass ohne Maßnahme keine E-Busse, sondern Euro VI
Diesel-Busse beschafft werden (vgl. Bild 3.3).
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
148
Dokumentation zum Masterplan Aachen
100%
90%
80%
70%
Euro VI
60%
EEV / Euro V
50%
Euro IV
40%
Euro III
30%
Euro II
20%
10%
0%
2015
2020
2025
Bild 3.3 Busflotte im ÖPNV differenziert nach Euro-Norm-Stufen für die Jahre 2015, 2020 und 2025
(Trendprognose, d.h. ohne Umsetzung von Maßnahmen)
A.8.4
Ermittlung der NOX-Emissionen
Der Fokus der Betrachtungen liegt hier auf den NOX-Emissionen des
Straßenverkehrs. Im Abgas von Fahrzeugen treten sowohl NO- als auch NO2Emissionen auf. Die Summe der beiden Komponenten wird als NO X-Emission
ausgewiesen. Die Abgasgesetzgebung (Euro-Normstufen) bezieht sich auf die
Regelung der maximal zulässigen Höhe dieser NOX-Emissionen unter definierten
Randbedingungen.
Der Anteil der NO2-Emissionen an den NOX-Emissionen liegt im Bereich von 5%
(Benziner) bis ca. 50% (Diesel-Pkw Euro 4 mit Partikelfilter) und hängt maßgeblich
von den eingesetzten Abgasnachbehandlungssystemen ab. Sowohl die NO- als auch
die NO2-Emissionen tragen zu den NO2-Gesamtimmissionen (vgl. Kap. A8.5) bei, die
NO2-Abgasemissionen vollständig und die NO-Emissionen soweit sie durch
photochemische Umwandlungsprozesse in NO2 umgewandelt werden (Ozonchemie).
A.8.4.1
Datengrundlagen
Die Emissionen des Straßenverkehrs sind neben der Fahrzeugtechnik
(Flottenzusammensetzung) vor allem von der Verkehrsmenge und der
Verkehrssituation bzw. Verkehrsqualität (frei fließend bis zu Stau) abhängig.
149
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Dokumentation zum Masterplan Aachen
Die wichtigsten Eingangsdaten für die Emissionsberechnungen werden im
Folgenden kurz erläutert.
Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA3.3)
Wesentliche Datengrundlage zur Ermittlung der Emissionen stellt das Handbuch für
Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs aktuell in der Version 3.3 (HBEFA3.3) dar
/HBEFA 2017/. Dieses enthält pro Fahrzeugart für jede einzelne Fahrzeugschicht
(unterschieden nach Motorkonzept, Euronormstufe, Hubraum, Gewichtsklasse, etc.)
pro Verkehrssituation sogenannte Schichtemissionsfaktoren für verschiedene
Abgaskomponenten. Die Schichtemissionsfaktoren geben die charakteristischen
spezifischen Abgasemissionen für die betrachtete Verkehrssituation in g/(Fzg*km)
an. Diese wurden im Rahmen umfangreicher europäischer Projekte ermittelt, wobei
zunächst typische Real-World-Fahrzyklen definiert und daraus die sogenannten
Verkehrssituationen abgeleitet worden waren (vgl. z.B. /HAUSBERGER 2010,
HAUSBERGER 2014/).
Flottenzusammensetzung
Die charakteristische Flottenzusammensetzung nach Fahrzeugschichten für die
Jahre 2015, 2020 und 2025 wurde unter Berücksichtigung der erwarteten
Trendentwicklung für die Pkw und die leichten Nutzfahrzeuge <3,5 t zul. GG auf
Basis der Prognose regionaler Bestandsdaten abgeleitet. Für die Busflotte wurde die
Flottenzusammensetzung der ASEAG und der Subunternehmer berücksichtigt.
Für die schweren Nutzfahrzeuge, die überwiegend überregional eingesetzt werden,
wurde die bundesmittlere Flottenzusammensetzung aus dem Handbuch für
Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs Version 3.3 (HBEFA3.3) verwendet.
Verkehrssituation nach HBEFA3.3
Die Emissionsfaktoren sind im HBEFA3.3 für unterschiedliche Fahr-/Straßen- und
Verkehrszustände angegeben. Diese wurden in einem Schema von
Verkehrssituationen kategorisiert. Für die Emissionsberechnung wurde jedem
Streckenabschnitt eine im Tagesgang variable Verkehrssituation zugeordnet. Diese
wurde aus dem landesweiten Emissionskataster Straßenverkehr /AVISO 2014/
übernommen und ggf. angepasst. Die Verkehrssituation hängt maßgeblich vom
Störungsgrad des Verkehrsablaufs (Level of Service) ab. Dieser beschreibt die
Qualität des Verkehrsflusses und wird über den Tagesgang der Verkehrsstärken und
des Auslastungsgrades abgeleitet.
Emissionsberechnung
Hierfür wurde das Emissionsberechnungsmodell roadTEIM eingesetzt, das aus den
folgenden drei Hauptmodulen besteht:
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
150
Dokumentation zum Masterplan Aachen
(1) Das Emissionsfaktorenmodul basiert im Wesentlichen auf den Daten der
HBEFA-Emissionsfaktorendatenbank
(auf
Fahrzeugschichtebene).
Ergänzende Daten für weitere in HBEFA nicht enthaltene Schadstoffe und
Schichten sind integriert. Des Weiteren wird zur Ermittlung der
charakteristischen Emissionsfaktoren pro Fahrzeugart, insbesondere für die
Pkw und lNfz, die regionale Flottenzusammensetzung berücksichtigt. Die
Emissionsfaktoren werden pro Fahrzeugart für ausgewählte Bezugsjahre für
alle relevanten Verkehrssituationen und Verkehrszustände / Level of Service
berechnet. Dabei wird ein Kaltstarteinfluss auf die Emissionshöhe
berücksichtigt (in Abhängigkeit von typischen Fahrtweitenverteilungen,
Außentemperatur und Motortemperatur bzw. Abstellzeit).
(2) Im Verkehrsmodul werden pro Streckenabschnitt die zeitlich aufgelösten
Daten der Verkehrsstärken (differenziert nach Fahrzeugarten) und des
Verkehrsablaufs (Geschwindigkeit und Verkehrsablaufbedingungen in
Abhängigkeit vom Störungsgrad von frei fließend bis Stop&Go) ermittelt.
Standardmäßig werden Stundenwerte für die Tagesgruppen Mo-Fr, Sa und
So berechnet. Auf Basis dieser Daten werden pro Streckenabschnitt die
charakteristischen Verkehrssituationen gemäß der Definition in HBEFA für
jede Tagesstunde abgeleitet.
(3) Im Emissionsmodul werden die Emissionen pro Streckenabschnitt und
Fahrzeugart auf Basis der Ergebnisse des Verkehrsmoduls und des
Emissionsfaktorenmoduls berechnet. Die Ergebnisse werden zu Jahreswerten
aggregiert. Die Daten können im Weiteren u.a. als Eingangsdaten für
Immissionsberechnungen verwendet werden.
Die Flottenzusammensetzung für die Prognosejahre 2020 und 2025 wurde auf Basis
der Bestandsdaten des Zulassungsbezirks Aachen und unter Berücksichtigung der
Methodik zur Bestandsprognose aus dem landesweiten Emissionskatasters NRW
abgeleitet.
A.8.4.2
Analysesituation 2015 und Trendprognose 2020 / 2025
Unter Berücksichtigung der Verkehrsdaten und der aus der charakteristischen
Flottenzusammensetzung ermittelten Emissionsfaktoren pro Verkehrssituation
wurden die Emissionsberechnungen sowohl für das Analysejahr 2015 als auch für
die Trendprognose 2020 und 2025 abschnittsbezogen durchgeführt.
Die für das Gesamtgebiet, alle Innerortsstrecken und das Gebiet auf und innerhalb
des Alleenrings aggregierten Ergebnisse für das Analysejahr 2015 und die
Trendentwicklung bis 2020 / 2025 sind in Bild 4.4 dargestellt. Während sich die
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
151
Dokumentation zum Masterplan Aachen
Verkehrsbelastungen kaum verändern, wurden für die NO X-Emissionen deutliche
Reduktionen ermittelt. Bis 2020 werden für das Gesamtgebiet Minderungen von 34%, bis 2025 sogar -60% bezogen auf die Ausgangssituation 2015 ermittelt.
Ursache liegt in der kontinuierlichen Veränderung der Fahrzeugflotte hin zu
emissionsärmeren Fahrzeugen.
Die sich aus dieser Entwicklung der NOX-Abgasemissionen ergebende Entwicklung
der NO2-Immissionsbelastung für 2020 und 2025 wird in Kap. A8.5 beschrieben.
Diese verläuft deutlich gedämpfter.
NOx-Emissionen in t/a
1.000
800
Krad
600
Bus
sNob
400
lNfz
Pkw
200
0
2015 2020 2025
2015 2020 2025
2015 2020 2025
Alleenring
IO
Gesamtgebiet
Bild 4.4 Prognostizierte Trendentwicklung der NO X-Abgasemissionen des Straßenverkehrs für das
Gebiet innerhalb des Alleenrings (inkl. Alleenring), die Innerortsstrecken im Stadtgebiet (IO)
und das gesamte Stadtgebiet bis 2020 / 2025
Die für die Jahre 2015, 2020 und 2025 ermittelten NO X-Abgasemissionen sind in
Tab. differenziert nach den Teilbereichen Autobahn, außerorts und innerorts
aufgeführt. Ca. ein Drittel der Emissionen werden innerorts freigesetzt und ca. zwei
Drittel außerorts oder entlang der Autobahnen.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
152
Dokumentation zum Masterplan Aachen
Tab. 4.1 NOX-Abgasemissionen des Straßenverkehrs für die Stadt Aachen(Gesamtgebiet) für die
Jahre 2015, 2020 und 2025 (Analyse und Trendprognose)
gesamtes Stadtgebiet [t/a]
NOX-Emissionen
2015
2020
t/a
2025
t/a
t/a
Autobahn
411,6
48%
252,1
45%
152,7
44%
außerorts ohne BAB
139,6
16%
104,3
19%
64,0
18%
innerorts
304,7
36%
207,0
37%
129,4
37%
Gesamt
855,9
100%
563,4
100%
346,1
100%
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
153
Dokumentation zum Masterplan Aachen
A.8.5
Ermittlung der NO2-Immissionen an Belastungsschwerpunkten
Für die ausgewählten Belastungsschwerpunkte wurden ausgehend von den
Messergebnissen 2015 Prognosen für die Trendentwicklung bis 2020 und 2025
sowie für alle Maßnahmen mit dem Screening-Modell IMMISLuft durchgeführt. Ein
Screening-Modell ist ein Verfahren, mit dessen Hilfe unter Vorgabe bestimmter
Randbedingungen die Immissionskonzentrationen im Nahbereich von Verkehrsquellen abgeschätzt werden können.
Das Schema nach /Lenschow et al. 2001/ (Bild 5.5) zeigt die Zusammensetzung der
Immissionsgesamtbelastung. Es wird zwischen „ländlichem Hintergrund“, „urbanem
Hintergrund“ und „lokaler Zusatzbelastung“ unterschieden. Der ländliche Hintergrund
wird dabei als gut durchmischt und weiträumig konstant angenommen. Der urbane
Hintergrund ergibt sich als Summe aus ländlichem Hintergrund und allen Quellen der
betrachteten Stadt mit Ausnahme der lokalen Quellen am betrachteten
Belastungsschwerpunkt. Durch die zusätzlichen lokalen Quellen am Hotspot ergibt
sich die lokale Zusatzbelastung.
Ländlicher Hintergrund
Bild 5.5 Schema der Zusammensetzung der städtischen Gesamtbelastung nach /Lenschow et al.
2001/; Bildquelle: nach /UBA 2011/
A.8.5.1
Bestimmung statistischer Kenngrößen für NO2 Beurteilungswerte
Maßgeblich für die Beurteilung der Immissionskonzentrationen von NO 2 werden die
Grenzwerte der EU-Richtlinie 2008/50/EG herangezogen, die mit der 39. BImSchV in
deutsches Recht umgesetzt wurde, welche seit 06.08.2010 in Kraft ist. Danach
gelten für das Jahresmittel von NO2 Immissionswerte von 40 µg/m³ und ein
Stundenmittelwert von 200 µg/m³, der nicht mehr als 18-mal im Kalenderjahr
überschritten werden darf.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
154
Dokumentation zum Masterplan Aachen
Tab. 5.1
Lufthygienische Grenzwerte der (39. BImSchV) für NO2
Luftschadstoff
Immissionswert
statistische Definition
einzuhalten ab
NO2
40 µg/m³
Grenzwert (Jahresmittel)
gültig ab 01.01.2010
200 µg/m³
Grenzwert (Stundenmittel)
200 µg/m³ dürfen bis zu 18-mal im
Kalenderjahr überschritten werden
gültig ab 01.01.2010
Für die Ermittlung der statistischen Kennwerte der Immissionsgesamtbelastung
werden meteorologische Daten und Werte zur Immissions-Hintergrundbelastung
benötigt. Die Ermittlung dieser Daten wird im Folgenden beschrieben.
Windstatistik
Für die Bestimmung der Jahresmittelwerte für NO2 werden für das
Untersuchungsgebiet repräsentative Windstatistiken mit den Parametern
Windrichtung und Windgeschwindigkeit benötigt. Durch Gewichtung der für jede
Anströmrichtung und Windgeschwindigkeitsklasse bestimmten Immissionszusatzbelastungen gemäß der prozentualen Häufigkeit der entsprechenden
Ausbreitungssituation, die in der Windstatistik durch Angabe der Windrichtung und
der Windgeschwindigkeit gegeben ist, werden daraus die Jahresmittelwerte
bestimmt. Die entsprechenden Daten wurden von der Stadt Aachen zur Verfügung
gestellt.
Hintergrundbelastung
Die Berechnungen mit dem Screening-Modell liefern als Ergebnis die durch die
Straßenemissionen verursachten Immissionszusatzbelastungen. Die Immissionsgesamtbelastungen ergeben sich durch Überlagerung der berechneten
Zusatzbelastung mit der großflächigen Hintergrundbelastung, die durch Gewerbe,
Hausbrand und Industrie sowie die Kfz-Immissionen im Umfeld der jeweils
betrachteten Straße bestimmt wird.
Für die Analysesituation 2015 wurden Daten des LANUV NRW sowie der Stadt
Aachen herangezogen.
A.8.5.2
Analysesituation 2015 und Trendprognose 2020 / 2025
Um die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen zu ermitteln, war es zunächst
notwendig, die Ausgangssituation (Analysejahr 2015) und die erwartete
Trendentwicklung ohne die Umsetzung weiterer Maßnahmen für die jahresmittlere
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
155
Dokumentation zum Masterplan Aachen
NO2- Konzentrationswerte für 2020 und 2025 für die Belastungsschwerpunkte zu
ermitteln. In Bild 5.6 sind die prognostizierten Werte aufgeführt.
Für diese Belastungsschwerpunkte wurden durch Messungen (Stadt Aachen und
LANUV NRW) für das Analysejahr 2015 Überschreitungen des Grenzwertes für die
jahresmittleren NO2-Konzentrationen ermittelt.
Bis 2020 wird für die Trendprognose für alle Belastungsschwerpunkte eine deutliche
Verbesserung der Schadstoffbelastung prognostiziert. Eine Einhaltung des
Grenzwertes ist aber nicht an allen diesen Strecken bis 2020 sichergestellt. Ursache
für die prognostizierte Trendentwicklung ist die kontinuierliche Bestandsveränderung
der Fahrzeugflotte hin zu emissionsärmeren Fahrzeugen. Die Umsetzung
zusätzlicher Maßnahmen ist in der Trendprognose nicht enthalten.
Durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität, z.B. die im
Masterplan vorgeschlagenen, können die jahresmittleren NO2-Konzentrationen
weiter reduziert werden.
NO2-Immissionen in µg/m³
60
50
40
30
20
10
Adalbertsteinweg
Monheimsallee
Peterstraße
Römerstraße
2025
2020
2015
2025
2020
2015
2025
2020
2015
2025
2020
2015
2025
2020
2015
0
Wilhelmstraße
Bild 5.6 Prognostizierte Trendentwicklung der jahresmittleren NO 2-Konzentrationen (JMW NO2) an
den ausgewählten Belastungsschwerpunkten im Stadtgebiet bis 2020 / 2025
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
156
Dokumentation zum Masterplan Aachen
A.8.6
Maßnahmenbetrachtung
A.8.6.1
Übersicht Maßnahmen
Für die Stadt Aachen wurden im Rahmen des Masterplans insgesamt 10
Arbeitspakete zusammengestellt, bei deren Umsetzung eine positive Wirkung auf die
Luftqualität erwartet wird und die damit zu einer Reduktion der NO 2Immissionsbelastungen insbesondere an den Belastungsschwerpunkten führen
können.
Im Hinblick auf die Ermittlung der Maßnahmenwirksamkeit wurden verschiedene
Arbeitspakete weiter zusammengefasst, so dass auf dieser Ebene eine
Quantifizierung der Wirksamkeit erfolgte konnte.
Die wesentlichen Maßnahmenbündel, die sich z. T. aus mehreren Einzelmaßnahmen
zusammensetzen, sind
Autonomer E-Bus
Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung)
Mobilitätsmanagement und Mobility Broker
Verkehrssystemverknüpfung
Förderung des Radverkehrs
Elektrifizierung der Busflotte
Filternachrüstung Busflotte
Ausbau Ladeinfrastruktur
Urbane Logistik
Die zentralen Maßnahmenbereiche betreffen die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte,
den Radverkehr und den ÖPNV.
Ziel einer Vielzahl dieser Maßnahmen ist es, den Anteil der Fahrten, die mit dem
ÖPNV oder dem Rad zurückgelegt werden, deutlich zu steigern und gleichzeitig den
Anteil von Pkw-Fahrten zu reduzieren.
A.8.6.2
Randbedingungen der verkehrlichen Maßnahmenwirkungen
Im Folgenden werden die Randbedingungen zur Ermittlung der verkehrlichen
Wirkungen der Maßnahmen erläutert. Im Rahmen des Masterplanprozesses sind
mehrere Auftragnehmer sowie Fachexperten der Stadt an der Abschätzung des
verkehrlichen
Minderungspotenzials
bzw.
der
Entwicklung
der
Flottenzusammensetzung beteiligt. Alle Ergebnisse der entsprechenden
Abschätzungen
wurden
durch
einen
externen
Projektkoordinator
zusammengetragen, eng mit der Stadt Aachen abgestimmt und als Eingangsdaten
zur Ermittlung der emissionsseitigen und immissionsseitigen Wirkungen an die
Bearbeiter der vorliegenden Untersuchung weitergegeben. Im Folgenden werden die
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
157
Dokumentation zum Masterplan Aachen
entsprechenden Eingangsdaten der einzelnen Maßnahmen oder Maßnahmenbündel
erläutert.
AP1
Autonomer E-Bus
In Aachen soll auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und Markt ein elektrisch
betriebener, autonom fahrender Kleinbus im praktischen Einsatz getestet werden.
Geplant ist eine 7,5 Minuten-Takt. Der geplante Linienverlauf tangiert Bereiche der
Innenstadt, die von hoher Luftschadstoffbelastung betroffen sind, so dass durch die
Maßnahme auch zu deren Reduktion beigetragen wird.
Aus der Abschätzung des verkehrlichen Reduktionspotenzials wurde bezogen auf
das Untersuchungsnetz für die Quantifizierung der Wirkung eine Reduktion der PkwFahrleistung außerhalb der BAB von knapp 0,2% für 2020 und 2025 angesetzt
/HEBEL 2018/.
AP2
Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung)
Zur
Abschätzung
des
Minderungspotenzials
einer
Verbesserung
des
Verkehrsflusses, der das Ziel der Maßnahme darstellt, wurde bei der
Emissionsmodellierung als theoretisches Szenario in Abstimmung mit der Stadt
Aachen für den Maßnahmenfall auf dem Alleenring und den Radialen im Aachener
Stadtgebiet eine Verbesserung des Verkehrszustandes (LOS=Level of Service;
LOS1= flüssig LOS2=dicht, LOS3=gesättigt, LOS4=Stop&Go) um jeweils eine Stufe
unterstellt, sowohl für 2020 als auch für 2025.
AP3+4
Mobilitätsmanagement, Mobility Broker
Für diese Maßnahmen wurden Fahrleistungsreduktionen der Pkw-Fahrleistung
übermittelt /HEBEL 2018, SCHAAP 2018/, die im Modell auf die Pkw-Fahrleistung
übertragen wurde. Für 2020 ergibt sich damit bezogen auf das Untersuchungsnetz
eine Fahrleistungsreduktion der Pkw außerhalb der BAB für 2020 um 0,9% und für
2025 von 2,6%.
AP5
Verkehrssystemverknüpfung
Diese Maßnahme beinhaltet den Ausbau von P&R-Möglichkeiten im Stadtgebiet. Es
wurden Fahrleistungsreduktionen der Pkw-Fahrleistung bezogen auf das
Untersuchungsnetz von 0,7% angesetzt /HEBEL 2018/ für 2020 und 2025
gleichermaßen.
AP6/7
Radverkehr
In der Stadt Aachen gibt es bei einem derzeitigen Modal-Split-Anteil des
Radverkehrs von 11% im Vergleich zu anderen großen Städten noch deutliches
Entwicklungspotenzial. Im Bereich Radverkehr wurden alle Einzelmaßnahmen zu
einem Maßnahmenbündel zusammengefasst. Bei einer Realisierung aller
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
158
Dokumentation zum Masterplan Aachen
Maßnahmen geht man davon aus, die Pkw-Fahrleistung außerhalb der BAB m ca.
5,8% reduziert werden kann /HEBEL 2018/. Dies wurde sowohl für 2020 als auch für
2025 unterstellt.
AP8
Umrüstung Busflotte – Elektrobusse
Gemäß Angaben der /ASEAG 2018/ wurden für die Elektrifizierung der Busflotte für
das Jahr 2020 25 Elektrobusse und das Jahr 2025 97 Elektrobusse zugrundegelegt.
AP8a
Umrüstung Busflotte - Filter
Die ASEAG beabsichtigt, 3 Euro III-Busse und 98 EEV-Busse mit StickoxidMinderungssystemen nachzurüsten. Als Minderungsrate wurde nach UBA eine NOXMinderungsrate von 70% angesetzt.
AP9
Ladeinfrastruktur
Gemäß den Ergebnissen einer weiteren Studie zum Masterplan Aachen /ECOLIBRO
2018/ wurde für die Pkw für 2020 und 2025 eine beschleunigte Elektrifizierung der
Fahrzeugflotte angenommen (gemäß Szenario 2 (dynamisch) aus /ECOLIBRO
2018/: 1,2% E-Pkw in 2020 und 7,1% E-Pkw in 2025).
AP10
Urbane Logistik
Für diese Maßnahme wurden verkehrliche Minderungen der Fahrleistung der lNfz
bezogen auf das Untersuchungsnetz von 3,8% innerhalb des Alleenrings und 0,8%
für das gesamte Stadtgebiet angesetzt /HEBEL 2018/, sowohl für 2020 als auch für
2025.
A.8.6.3
Emissionsseitige Maßnahmenwirkungen
Ausgehend von den in Kap. A8.6.2 beschriebenen verkehrlichen Wirkungen der
Maßnahmen wurden die Berechnungen der NO X-Abgasemissionen ansonsten
analog zu den Berechnungen für die Trendprognose 2020 und 2025 durchgeführt.
Für die Maßnahmen zur Elektrifizierung des Verkehrs (AP8 und AP9) wurde dazu die
Änderung der Flottenzusammensetzung aufgrund des erhöhten Anteils an EFahrzeugen berücksichtigt. Für AP8 wurde angenommen, dass zukünftig E-Busse
anstatt Euro VI-Bussen (wie für die Trendprognose angenommen) angeschafft
werden (vgl. Kap. A8.3.2) und für AP9 wurden die oben beschriebenen Anteile für EFahrzeuge bei den Pkw berücksichtigt.
Die Ergebnisse der Emissionsberechnungen sind jeweils als relative Veränderungen
gegenüber dem Vergleichsfall 2020 bzw. 2025 ohne Maßnahmen (Trendprognose)
bilanziert für das Stadtgebiet, die Innerortsstraßen und das Gebiet im Alleenring in
Tab.. und für die Belastungsschwerpunkte in Tab. ausgewiesen. Bei der
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
159
Dokumentation zum Masterplan Aachen
Interpretation der Ergebnisse muss beachtet werden, dass die ausgewiesenen
Maßnahmen teilweise auf das gleiche Minderungspotenzial abzielen und daher
deren Wirkungen nicht addiert werden können. Die absoluten Emissionen sind im
Anhang nochmals tabellarisch aufgeführt.
Tab. 6.1 Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen (für NOX) im Stadtgebiet Aachen,
auf Innerortsstraßen und im Alleenring (jeweils bezogen auf die Trendprognose 2020 bzw.
2025)
2020
NOX-Emissionsreduktionen
2025
Gesamtgebiet
Innerortsstraßen
Alleenring
Gesamtgebiet
Innerortsstraßen
Alleenring
<0,1%
0,1%
0,1%
<0,1%
0,1%
0,1%
AP2: Verkehrsdatenerfassung (theoret. Szenario)
0,9%
2,4%
4,0%
0,9%
2,4%
4,0%
AP3,4: Mobilitätsmanagement+ Mobility Broker
0,4%
0,7%
0,6%
1,1%
2,0%
1,8%
AP 5: Verkehrssystemverknüpfung
0,3%
0,5%
0,5%
0,3%
0,5%
0,5%
AP 6/7: Radverkehr
2,4%
4,2%
3,9%
2,5%
4,4%
4,0%
<0,1%
0,1%
0,2%
0,4%
0,9%
1,4%
2,3%
6,1%
9,1%
1,6%
4,4%
6,5%
AP9: Ausbau Ladeinfrastruktur
<0,1%
0,1%
<0,1%
2,6%
3,0%
2,8%
AP10: Urbane Logistik
<0,1%
<0,1%
0,1%
<0,1%
<0,1%
<0,1%
AP1: Autonomer E-Bus
AP8: E-Busse
AP8a: Nachrüstung Filter (ASEAG Busse)
Die emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen an den Belastungsschwerpunkten
fallen je nach Maßnahme sehr unterschiedlich aus. Die größten Reduktionen wurden
für Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs (AP2) und bei der
Nachrüstung der Busflotte (AP8a) ermittelt. Auch für das Maßnahmenbündel zur
Förderung des Radverkehrs (AP6/7) ergeben sich deutliche Reduktionen gegenüber
der Trendprognose 2020 bzw. 2025.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
160
Dokumentation zum Masterplan Aachen
Tab. 6.2 Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen an den Belastungsschwerpunkten in
Aachen für das Jahr 2020 (bezogen auf die Trendprognose 2020)
2020
NOX-Emissionsreduktionen
AP1: Autonomer E-Bus
Adalbert- Monheimssteinweg
allee
Peterstraße
Römerstraße
Wilhelmstraße
<0,1%
0,1%
<0,1%
<0,1%
0,1%
AP2: Verkehrsdatenerfassung (theoret. Szenario)
5,2%
8,2%
5,2%
11,5%
8,5%
AP3,4: Mobilitätsmanagement+ Mobility Broker
0,5%
0,7%
0,4%
0,5%
0,7%
AP 5: Verkehrssystemverknüpfung
0,4%
0,6%
0,3%
0,4%
0,6%
AP 6/7: Radverkehr
3,2%
4,6%
2,4%
3,0%
4,6%
AP8: E-Busse
0,3%
0,1%
0,4%
0,4%
0,1%
AP8a: Nachrüstung Filter (ASEAG Busse)
12,0%
4,8%
19,0%
15,4%
2,7%
AP9: Ausbau Ladeinfrastruktur
<0,1%
0,1%
<0,1%
<0,1%
0,1%
AP10: Urbane Logistik
<0,1%
<0,1%
<0,1%
<0,1%
0,1%
Tab. 6.3 Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen an den Belastungsschwerpunkten in
Aachen für das Jahr 2025 (bezogen auf die Trendprognose 2025)
2025
NOX-Emissionsreduktionen
AP1: Autonomer E-Bus
Adalbert- Monheimssteinweg
allee
Peterstraße
Römerstraße
Wilhelmstraße
<0,1%
0,1%
<0,1%
<0,1%
0,1%
AP2: Verkehrsdatenerfassung (theoret. Szenario)
5,4%
7,8%
5,4%
12,0%
8,3%
AP3,4: Mobilitätsmanagement+ Mobility Broker
1,5%
2,1%
1,2%
1,4%
2,1%
AP 5: Verkehrssystemverknüpfung
0,4%
0,6%
0,3%
0,4%
0,6%
AP 6/7: Radverkehr
3,3%
4,7%
2,6%
3,1%
4,7%
AP8: E-Busse
1,7%
0,9%
2,4%
2,3%
0,7%
AP8a: Nachrüstung Filter (ASEAG Busse)
8,6%
3,4%
14,0%
11,2%
2,1%
AP9: Ausbau Ladeinfrastruktur
2,3%
3,2%
1,8%
2,1%
3,2%
<0,1%
<0,1%
<0,1%
<0,1%
0,1%
AP10: Urbane Logistik
A.8.6.4
Immissionsseitige Maßnahmenwirkungen
Zur Abschätzung der immissionsseitigen Wirkung der Maßnahmen wurden die
jahresmittleren NO2-Konzentrationen für die Maßnahmenfälle an den betrachteten
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
161
Dokumentation zum Masterplan Aachen
Streckenabschnitten mit dem Screening-Modell IMMISLuft über die emissionsseitigen
Wirkungen ermittelt. Die Berechnungen für die Maßnahmenfälle wurden mit der
gleichen Berechnungsmethode wie die Trendprognose durchgeführt. In Tab. und
Tab. sind die NO2-Minderungspotenzialen pro Maßnahmenbündel aufgeführt.
In den Tabellen sind die möglichen Wirkungen einzelner Maßnahmen bzw.
Maßnahmenpakete angegeben Zu beachten ist, dass die Wirkungen von
Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenpaketen nicht einfach addiert werden dürfen,
um die Wirkung einer Maßnahmenkombination zu ermitteln, da unterschiedliche
Maßnahmen auch z. T. auf das gleiche Minderungspotenzial abzielen können.
Die Reduktionspotenziale für die jahresmittleren NO2-Konzentrationen 2020 liegen
für AP1 (autonomer Bus), AP3,4 (Mobilitätsmanagement+ Mobility Broker), AP5
Verkehrssystemverknüpfung, AP8 (E-Busse), AP9 (Ausbau Ladeinfrastruktur) und
AP10 (Urbane Logistik) unter 0,1 µg/m³.
Nur für AP 2 (Verkehrserfassung (theoretisches Szenario)), AP6/7 (Radverkehr) und
AP8a (Nachrüstung Filter (ASEAG Busse)) wurden Minderungen im Bereich von 0,4
bis 3.3 µg/m³ ermittelt. Die größten Minderungen ergeben sich für die
Filternachrüstung der Busse, die abhängig von der lokalen Busbelastung an den
Belastungsschwerpunkten zwischen 0,4 µg/m3 an der Wilhelmstraße und 3,3 µg/m³
an der Peterstraße liegen.
Tab. 6.4 Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2020 an den
Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren NO 2-Konzentrationen
in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2020)
Reduktionen der NO 2-Immissionen gegenüber
dem Jahr 2020 in [µg/m³]
Adalbert- Monheimssteinweg
allee
Peterstraße
Römerstraße
Wilhelmstraße
AP1: Autonomer E-Bus
<0,1
<0,1
<0,1
<0,1
<0,1
AP2: Verkehrsdatenerfassung (theoret. Szenario)
0,8
1,6
0,9
2,2
1,3
AP3,4: Mobilitätsmanagement+ Mobility Broker
<0,1
0,1
<0,1
<0,1
0,1
AP 5: Verkehrssystemverknüpfung
<0,1
0,1
<0,1
<0,1
<0,1
AP 6/7: Radverkehr
0,5
0,8
0,4
0,6
0,7
AP8: E-Busse
<0,1
<0,1
<0,1
<0,1
<0,1
AP8a: Nachrüstung Filter (ASEAG Busse)
1,8
0,9
3,3
3,0
0,4
AP9: Ausbau Ladeinfrastruktur
<0,1
<0,1
<0,1
<0,1
<0,1
AP10: Urbane Logistik
<0,1
<0,1
<0,1
<0,1
<0,1
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
162
Dokumentation zum Masterplan Aachen
Für das Prognosejahr 2025 zeigt sich bezüglich der Minderungspotenziale ein
ähnliches Bild wie für 2020, wobei für einige Maßnahmen, höhere Wirkungen
prognostiziert werden als für 2020, wie z.B. für AP9 (Ausbau Ladeinfrastruktur).
Tab. 6.5 Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2025 an den
Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren NO 2-Konzentrationen
in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2025)
Reduktionen der NO 2-Immissionen gegenüber
dem Jahr 2025 in [µg/m³]
Adalbert- Monheimssteinweg
allee
Peterstraße
Römerstraße
Wilhelmstraße
AP1: Autonomer E-Bus
<0,1
<0,1
<0,1
<0,1
<0,1
AP2: Verkehrsdatenerfassung (theoret. Szenario)
0,5
1,0
0,6
1,5
0,9
AP3,4: Mobilitätsmanagement+ Mobility Broker
0,1
0,3
0,1
0,2
0,2
AP 5: Verkehrssystemverknüpfung
<0,1
<0,1
<0,1
<0,1
<0,1
AP 6/7: Radverkehr
0,3
0,6
0,3
0,4
0,5
AP8: E-Busse
0,2
0,1
0,3
0,3
<0,1
AP8a: Nachrüstung Filter (ASEAG Busse)
0,8
0,4
1,5
1,4
0,2
AP9: Ausbau Ladeinfrastruktur
0,2
0,4
0,2
0,3
0,3
AP10: Urbane Logistik
<0,1
<0,1
<0,1
<0,1
<0,1
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
163
Dokumentation zum Masterplan Aachen
A.8.7
Zusätzliche Maßnahmenbetrachtung
Über die im Masterplan aufgeführten Maßnahmen hinaus wurden im Rahmen der
vorliegenden Untersuchung noch die folgenden weiteren Maßnahmen betrachtet:
Reduzierung des Parksuchverkehrs
Nachrüstung aller Busse inkl. Subunternehmer
Reduzierung des Parksuchverkehrs
Als Eingangsdaten wurde die Datenbasis verwendet, die bereits für die MasterplanMaßnahmen zugrunde gelegt wurde (s. Kap. A.8.6). Für den Bereich innerhalb des
Alleenrings wurde seitens der Stadt Aachen die Annahme getroffen, dass das
Minderungspotenzial für den Pkw-Verkehr zwischen 5% und 15% liegt. Für die
Radialen, wie z. B. den Adalbertsteinweg, wird die Spannbreite im Bereich zwischen
3% und 10% abgeschätzt.
Nachrüstung aller Busse inkl. Subunternehmer
In diesem Betrachtungsfall wird unterstellt, dass die gesamte Busflotte der ASEAG
inkl. ihrer Subunternehmer mit Stickoxid-Minderungssystemen nachgerüstet wird.
A.8.7.1
Emissionsseitige Wirkung der zusätzlichen Maßnahmen
Die Ergebnisse der emissionsseitigen Wirkungsbetrachtungen der zusätzlichen
Maßnahmen
wird
in
der
folgenden
Tabelle
(Tab.) für
die
fünf
Belastungsschwerpunkte für das Jahr 2020 aufgeführt. Für das Jahr 2025 sind die
entsprechenden Ergebnisse in Tab. enthalten.
Deutlich zeigt sich, dass für die Maßnahme Filternachrüstung aller Busse incl. der
Subunternehmer die höchsten Reduktionen der NOX-Emissionen prognostiziert
werden. Diese liegen im Bereich von 9% bis 34% in 2020.
Tab. 7.1 Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen für NOX (zusätzliche Maßnahmen)
an den Belastungsschwerpunkten in Aachen für das Jahr 2020
2020
NOX-Emissionsreduktionen
Adalbert- Monheimssteinweg
allee
Peterstraße
Römerstraße
Wilhelmstraße
Red. Parksuchverkehr Minimal
1,7%
4,0%
2,1%
2,6%
4,0%
Red. Parksuchverkehr Maximal
6,7%
13,6%
7,2%
8,8%
13,6%
Filternachrüstung alle Busse
21,2%
8,6%
33,7%
27,2%
4,8%
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
164
Dokumentation zum Masterplan Aachen
Tab. 7.2 Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen für NOX (zusätzliche Maßnahmen)
an den Belastungsschwerpunkten in Aachen für das Jahr 2025
2025
NOX-Emissionsreduktionen
Adalbert- Monheimssteinweg
allee
Peterstraße
Römerstraße
Wilhelmstraße
Red. Parksuchverkehr Minimal
1,7%
4,1%
2,2%
2,7%
4,0%
Red. Parksuchverkehr Maximal
6,9%
13,9%
7,6%
9,1%
13,7%
Filternachrüstung alle Busse
19,7%
7,8%
32,3%
25,7%
4,7%
A.8.7.2
Immissionsseitige Wirkung der zusätzlichen Maßnahmen
Auch immissionsseitig fand eine Betrachtung der zusätzlichen Maßnahmen statt.
Auch hier fand die Berechnung analog zu den „Masterplan“-Maßnahmen (s. Kap.
A8.6.4) statt. Die ermittelten immissionsseitigen Reduktionen an den
Belastungsschwerpunkten sind in Tab. für das Jahr 2020 und in Tab. für das Jahr
2025 aufgeführt.
Die prognostizierten Reduktionpotenziale für die jahresmittleren NO 2Konzentrationen liegen für die Maßnahme Reduktion Parksuchverkehr im Bereich
von 0,2 mg/m³ (Adalbertsteinweg, Minimal-Variante) bis 2,5 µg/m³ (Monheimsallee,
Maximal-Variante).
Für die Maßnahme Filternachrüstung aller Busse incl. Subunternehmer werden für
2020 NO2-Reduktionspotenziale im Bereich von 0,8 µg/m³ für die Wilhelmstraße bis
5,9 µg/m³ für die Peterstraße prognostiziert.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
165
Dokumentation zum Masterplan Aachen
Tab. 7.3 Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2020 (zusätzliche Maßnahmen) an
den Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren NO 2Konzentrationen in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2020)
2020
Reduktionen der NO 2Immissionen gegenüber dem
Jahr 2020 in [µg/m³]
Adalbert- Monheimssteinweg
allee
Peterstraße
Römerstraße
Wilhelmstraße
Red. Parksuchverkehr Minimal
0,2
0,7
0,4
0,5
0,6
Red. Parksuchverkehr Maximal
1,0
2,5
1,2
1,7
2,2
Filternachrüstung alle Busse
3,1
1,6
5,9
5,3
0,8
Tab. 7.4 Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2025 (zusätzliche Maßnahmen) an
den Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren NO 2Konzentrationen in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2025)
2025
Reduktionen der NO 2Immissionen gegenüber dem
Jahr 2025 in [µg/m³]
Adalbert- Monheimssteinweg
allee
Peterstraße
Römerstraße
Wilhelmstraße
Red. Parksuchverkehr Minimal
0,2
0,5
0,2
0,3
0,4
Red. Parksuchverkehr Maximal
0,6
1,7
0,8
1,1
1,4
Filternachrüstung alle Busse
1,9
1,0
3,6
3,3
0,5
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
166
Dokumentation zum Masterplan Aachen
A.8.8
Zusammenfassung
Im Rahmen des Sonderförderprogramms zur Erarbeitung zielgenauer NO2Minderungsstrategien des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) wird die Stadt
Aachen gefördert einen sog. Masterplan (Green City Plan) zu erarbeiten. Der
Masterplan soll die Voraussetzungen schaffen, um kurz- und mittelfristige
Maßnahmen zur Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier/ emissionsarmer
Mobilität zu identifizieren und diese über die Mittel des Fonds „Nachhaltige Mobilität“
bzw. das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ fördern zu lassen.
Im Masterplan sind die folgenden zehn Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel
aufgenommen:
AP1
AP2
AP3,4
AP5
AP6/7
AP8
AP8a
AP9
AP10
Autonomer E-Bus (zwischen Hauptbahnhof und Markt)
Verkehrsdatenerfassung (zur Verbesserung des Verkehrsflusses)
Mobilitätsmanagement und Mobility Broker
Verkehrssystemverknüpfung
Förderung des Radverkehrs
Elektrifizierung der Busflotte
Filternachrüstung Busflotte
Ausbau Ladeinfrastruktur
Urbane Logistik
Für diese Maßnahmen wurde eine Wirkungsermittlung in Bezug auf die Reduzierung
der
NOX-Abgasemissionen
und
NO2-Immissionen
an
ausgewählten
Belastungsschwerpunkten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Ermittlung und die
dazu genutzten Datengrundlagen werden in der hier vorliegenden Dokumentation
beschrieben.
Ergänzend zu den zehn Maßnahmen(-bündel) aus dem Masterplan wurden die
folgenden zwei Maßnahmen zusätzlich untersucht:
Reduzierung des Parksuchverkehrs
Nachrüstung aller Busse inkl. Subunternehmer
Der Fokus der Betrachtungen liegt hier auf dem Straßenverkehr. Im Abgas von
Fahrzeugen treten sowohl NO- als auch NO2-Emissionen auf. Die Summe der beiden
Komponenten wird als NOX-Emission ausgewiesen. Die Abgasgesetzgebung (EuroNormstufen) bezieht sich auf die Regelung der maximal zulässigen Höhe dieser
NOX-Emissionen unter definierten Randbedingungen.
Der Anteil der NO2-Abgasemissionen an den NOX-Abgasemissionen liegt im Bereich
von 5% (Benziner) bis ca. 50% (Diesel-Pkw Euro 4 mit Partikelfilter) und hängt
maßgeblich von den eingesetzten Abgasnachbehandlungssystemen ab. Sowohl die
NO- als auch die NO2-Emissionen tragen zu den NO2-Gesamtimmissionen bei, die
167
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Dokumentation zum Masterplan Aachen
NO2-Emissionen vollständig und die NO-Emissionen soweit sie durch
photochemische Umwandlungsprozesse in NO2 umgewandelt werden (Ozonchemie).
Die NO2-Gesamtimmissionen setzen sich zusammen aus der NO2Hintergrundbelastung und der lokalen NO2-Zusatzbelastung, die an den
Belastungsschwerpunkten vor allem von den lokalen verkehrsbedingten NO XEmissionen verursacht wird.
Für die ausgewählten Belastungsschwerpunkte wurden durch Messungen (Stadt
Aachen und LANUV NRW) für das Analysejahr 2015 Überschreitungen des
Grenzwertes für die jahresmittleren NO2-Konzentrationen ermittelt. Zur Prognose der
Emissions- und Immissionsbelastungen an den Belastungsschwerpunkten für die
Jahre 2020 und 2025 und zur Ermittlung der Maßnahmenwirksamkeit wurden
geeignete Berechnungsmodelle eingesetzt.
Es wurde zunächst die Trendentwicklung der NO2-Immissionen an der
Belastungsschwerpunkten prognostiziert, d.h. die Entwicklung dies sich ohne
Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen ergeben wird. Aufgrund der kontinuierlichen
Veränderung der Fahrzeugflotte hin zu emissionsärmeren Fahrzeugen wird bis 2020
bereits eine Reduktion ermittelt. Eine Einhaltung des Grenzwertes von 40 µg/m³ ist
aber nicht an allen diesen Strecken sichergestellt.
Des Weiteren wurden für AP1 bis AP10 die maßnahmenbedingten
Reduktionspotenziale für die NO2-Immissionsbelastung ermittelt. Diese liegen für das
Prognosejahr 2020 für AP1 (autonomer Bus), AP3,4 (Mobilitätsmanagement+Mobility
Broker), AP5 Verkehrssystemverknüpfung, AP8 (E-Busse), AP9 (Ausbau
Ladeinfrastruktur) und AP10 (Urbane Logistik) an allen betrachteten
Belastungsschwerpunkten unter 0,1 µg/m³.
Nur für AP 2 (Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung, theoretisches
Szenario)), AP6/7 (Radverkehr) und AP8a (Nachrüstung Filter (ASEAG Busse))
wurden höhere Minderungen im Bereich von 0,4 bis 3.3 µg/m³ ermittelt. Die größten
Minderungen ergeben sich für die Filternachrüstung der Busse, die abhängig von der
lokalen Busbelastung an den Belastungsschwerpunkten zwischen 0,4 µg/m 3 an der
Wilhelmstraße und 3,3 µg/m³ an der Peterstraße liegen. Während dieses
Reduktionspotenzial durch die technische Nachrüstung der Busflotte kurzfristig zu
erreichen ist, sind für die Realisierung der Reduktionspotenziale für AP2
(Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung, theoretisches Szenario)) und
AP6/7
(Radverkehr)
signifikante
Verbesserungen
der
innerstädtischen
Verkehrssteuerung (AP2) bzw. ein erheblicher Aufwand für Sanierung und Ausbau
der Radinfrastruktur (AP6/7) notwendig.
168
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
Dokumentation zum Masterplan Aachen
Die jahresmittleren NO2-Konzentrationen der drei Maßnahmen mit den größten
Reduktionspotenzialen für die jahresmittleren NO2-Konzentrationen sind in Bild 8.7
nochmals dargestellt.
Ergänzend sind in Bild 8.7 die jahresmittleren NO2-Konzentrationen für die
zusätzlich
untersuchten
Maßnahmen
„Reduktion
Parksuchverkehr“
und
„Filternachrüstung für alle Busse incl. Subunternehmer“ dargestellt. Für letztere
Maßnahme werden für fast alle Belastungsschwerpunkte die größten
Reduktionspotenziale ermittelt, die zu jahresmittleren NO2-Konzentrationen von 40
µg/m3 oder darunter führen.
Zu beachten ist, dass die Wirkungen von Einzelmaßnahmen bzw.
Maßnahmenpaketen nicht einfach addiert werden dürfen, um die Wirkung einer
Maßnahmenkombination zu ermitteln, da unterschiedliche Maßnahmen z. T. auf das
gleiche Minderungspotenzial abzielen können.
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
169
Adalbertsteinweg
Monheimsallee
Peterstraße
Römerstraße
Wilhelmstraße
Dokumentation zum Masterplan Aachen
2015
2020 (Trendprognose)
AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.)
AP6/7 (Radverkehr)
AP8a (Filternachrüstung ASEAG)
Parksuchverkehr min.
Filternachrüstung incl. Sub.
2015
2020 (Trendprognose)
AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.)
AP6/7 (Radverkehr)
AP8a (Filternachrüstung ASEAG)
Parksuchverkehr min.
Filternachrüstung incl. Sub.
2015
2020 (Trendprognose)
AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.)
AP6/7 (Radverkehr)
AP8a (Filternachrüstung ASEAG)
Parksuchverkehr min.
Filternachrüstung incl. Sub.
2015
2020 (Trendprognose)
AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.)
AP6/7 (Radverkehr)
AP8a (Filternachrüstung ASEAG)
Parksuchverkehr min.
Filternachrüstung incl. Sub.
2015
2020 (Trendprognose)
AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.)
AP6/7 (Radverkehr)
AP8a (Filternachrüstung ASEAG)
Parksuchverkehr min.
Filternachrüstung incl. Sub.
0
10
20
30
40
50
60
NO2-Konzentration (JMW in µg/m³)
Bild 8.7: Prognostizierte jahresmittlere NO2-Konzentrationen (JMW) an den
Belastungsschwerpunkten im Stadtgebiet für die Trendprognose 2020, die
Maßnahmenpakete AP2 (Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung, theoretisches
Szenario)), AP6/7 (Radverkehr) und AP8a (Filternachrüstung ASEAG-Busse) und die
Zusatzmaßnahmen „Reduktion Parksuchverkehr min.“ und „Filternachrüstung für alle Busse
incl. Subunternehmer“ für 2020
Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19
170
Dokumentation zum Masterplan Aachen
A.8
Literaturverzeichnis
ASEAG 2018
Datenlieferung der ASEAG zur Zusammensetzung der Busflotte 2015, 2020 und 2025 per EMail am 09.05.2018 (ASEAG-Flotte) und 15.05.2018 (Subunternehmer)
AVISO 2014
Aktualisierung
des
landesweiten
Emissionskatasters
Kfz-Verkehr
für
das
Untersuchungsgebiet Nordrhein-Westfalen auf das Bezugsjahr 2010 und 2013, im Auftrag
des LANUV NRW, AVISO GmbH, Aachen, 2014
ECOLIBRO 2018
E-Mail der EcoLibro GmbH vom 21.06.2018
HBEFA 2017
HBEFA 3.3, www.hbefa.net
HAUSBERGER 2010
Hausberger, S., et al., Emission Factors from the Model PHEM for the HBEFA Version 3, TU
Graz Institute for internal combustion engines and thermodynamics, Graz Dezember 2009
HAUSBERGER 2014
Hausberger S., et al., Update of Emissions Factors for EURO5 and EURO 6 vehicle for the
HBEFA Version 3.2, TU Graz Institute for internal combustion engines and thermodynamics,
Graz, Dezember 2013.
HEBEL 2018
E-Mail vom 18.07.2018 mit Ergebnissen der Wirkungsabschätzungen diverser Maßnahmen(bündel)
KBA 2018
Fahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach
Zulassungsbezirken 1. Januar 2017, FZ 1,Kraftfahrtbundesamt
Lenschow et al. 2001/
Some ideas about the sources of PM10, P. Lenschow, H.-J. Abraham, K. Kutzner, M. Lutz,
J.-D. Preuss, W. Reichenbächer, Atmospheric Environment 35 Supplement 1, 2001
SCHAAP 2018
E-Mail vom 04.07.2018 mit Ergebnissen der Wirkungsabschätzungen für das Betriebliche
Mobilitätsmanagement
UBA 2011
Stand der Modellierungstechnik zur Prognose der NO2-Konzentrationen in
Luftreinhalteplänen nach der 39. BImSchV, L. Neunhäuserer, V. Diegmann, G. Gäßler, F.
Pfäfflin, UBA-Texte 7011, 2011
171
Entwurf LRP Aachen– 2. Fortschreibung 2018/19
A.8 Anhang
Ergebnisse der Emissionsberechnung
Trendprognose 2020 bzw. 20205 und 10 Maßnahmen(bündel) des Masterplans
NOX-Emissionen
[kg/(a*km] für Hotspots,
[t/a] für Gebiet
Adalbertsteinweg
[kg/(a*km)]
MonheimsPeterstraße
allee
[kg/(a*km)]
[kg/(a*km)]
Römerstraße
Wilhelmstraße
Gesamtgebiet
Innerortsstraßen
Alleenring
[kg/(a*km)]
[kg/(a*km)]
[t/a]
[t/a]
[t/a]
2020, Trendprognose
3.799,28
4.678,79
4.577,52
3.885,56
3.879,63
563,39
206,98
38,08
AP1: Autonomer E-Bus
3.795,89
4.672,79
4.574,42
3.882,34
3.874,66
563,01
206,73
38,04
AP2: Verkehrsdatenerfassung
3.603,33
4.295,33
4.340,42
3.437,59
3.550,74
558,48
202,07
36,54
AP3,4: Mobilitätsmanagement+ Mobility Broker
3.780,44
4.645,41
4.560,29
3.867,65
3.851,96
561,29
205,62
37,85
AP 5: Verkehrssystemverknüpfung
3.784,04
4.651,79
4.563,58
3.871,07
3.857,25
561,69
205,88
37,89
AP 6/7: Radverkehr
3.677,38
4.462,79
4.466,03
3.769,70
3.700,55
549,82
198,22
36,59
AP8: E-Busse
3.788,90
4.672,27
4.560,21
3.871,17
3.875,19
563,07
206,68
37,99
AP8a: Nachrüstung Filter (ASEAG Busse)
3.343,82
4.452,32
3.707,06
3.287,88
3.773,62
550,69
194,28
34,62
AP9: Ausbau Ladeinfrastruktur
3.796,20
4.673,33
4.574,70
3.882,63
3.875,11
563,14
206,73
38,04
AP10: Urbane Logistik
3.798,17
4.674,13
4.574,20
3.883,60
3.874,14
563,30
206,91
38,03
NOX-Emissionen
Adalbertsteinweg
[kg/(a*km)]
MonheimsPeter-straße
allee
[kg/(a*km)]
[kg/(a*km)]
Römerstraße
Wilhelmstraße
Gesamtgebiet
Innerortsstraßen
Alleenring
[kg/(a*km)]
[kg/(a*km)]
[t/a]
[t/a]
[t/a]
2025, Trendprognose
2.367,41
2.959,50
2.761,86
2.409,46
2.462,78
346,14
129,37
23,74
AP1: Autonomer E-Bus
2.365,24
2.955,64
2.759,88
2.407,39
2.459,59
345,90
129,21
23,72
AP2: Verkehrsdatenerfassung
2.240,21
2.728,80
2.611,60
2.120,28
2.259,40
343,09
126,32
22,79
AP3,4: Mobilitätsmanagement+ Mobility Broker
2.332,14
2.896,74
2.729,62
2.375,85
2.411,00
342,22
126,82
23,31
AP 5: Verkehrssystemverknüpfung
2.357,64
2.942,12
2.752,93
2.400,16
2.448,44
345,06
128,66
23,62
AP 6/7: Radverkehr
2.289,28
2.820,46
2.690,44
2.335,00
2.348,08
337,46
123,73
22,78
AP8: E-Busse
2.327,12
2.934,15
2.694,61
2.353,57
2.445,52
344,90
128,21
23,42
AP8a: Nachrüstung Filter (ASEAG Busse)
2.164,77
2.858,76
2.373,92
2.140,28
2.412,22
340,48
123,71
22,20
AP9: Ausbau Ladeinfrastruktur
2.313,43
2.863,43
2.712,51
2.358,01
2.383,53
337,11
125,45
23,08
AP10: Urbane Logistik
2.366,87
2.957,20
2.760,24
2.408,51
2.460,06
346,10
129,34
23,72
172
Anhang 9:
Entwurf LRP Aachen– 2. Fortschreibung 2018/19
Auswirkung
der
Lärmbelastung
Maßnahmen
auf
die
Von Straßen, Schienenwegen, Industrie- und Gewerbegebieten ausgehender Lärm
ist neben der Luftverschmutzung eines der vordringlichsten Umweltprobleme. Die
Lebensqualität von Städten als Wohn- und Aufenthaltsort und die Qualität der
städtischen Umwelt wird maßgeblich durch die Lärmbelastung geprägt.
Lärm wird von der Bevölkerung als noch belastender wahrgenommen als die
Verschmutzung der Luft.
Das Europäische Parlament hat die „Richtlinie 2002/49/EG zur Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurz: Umgebungslärmrichtlinie) am 18. Juli 2002
in Kraft gesetzt. Sie war der erste Schritt zu einer umfassenden rechtlichen Regelung
der Geräuschimmissionen in der Umwelt. Hiernach sind auch Pläne, welche den
Luftreinhalteplänen nach § 47 BImSchG nahe kommen, unter Beteiligung der
Öffentlichkeit auf Basis strategischer Lärmkarten zu erstellen.
In vielen Fällen haben Lärm und Luftverunreinigungen die gleichen Ursachen und
können auch mit den gleichen Maßnahmen bekämpft werden. Maßnahmen zur
Verbesserung der Luftqualität sollen auch die Auswirkungen auf den Lärm im Sinne
einer qualitativen Betrachtung berücksichtigen.
Dabei ist zu beachten, dass die Verbesserung der Luftqualität nicht mit einer
Verschlechterung des Lärmschutzes einhergeht.
Die Lärmsituation wird nach einer qualitativen Abschätzung der beschriebenen Maßnahmen in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplan Aachen nicht im negativen
Sinne beeinflusst.
173
Entwurf LRP Aachen– 2. Fortschreibung 2018/19
Anhang 10: Strategische Umweltprüfung
Bei der Planaufstellung ist auf der Grundlage des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG)50 zu untersuchen, ob eine „Strategische Umweltprüfung" (SUP)
durchgeführt werden muss.
§ 14b, Abs. 1, Nr. 2 UVPG sieht eine Strategische Umweltprüfung bei Plänen und
Programmen vor, die
1. entweder in der Anlage 3, Nr. 1 aufgeführt sind oder
2. in der Anlage 3, Nr. 2 aufgeführt sind und für Entscheidungen über die Zulässigkeit von in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben oder von Vorhaben, die
nach Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vorprüfung des
Einzelfalls bedürfen, einen Rahmen setzen.
Pläne und Programme setzen nach § 14 b, Abs. 3 UVPG einen Rahmen für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, wenn sie Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen enthalten. Diese betreffen insbesondere
Bedarf, Größe, Standort, Beschaffenheit, Betriebsbedingungen von Vorhaben oder
die Inanspruchnahme von Ressourcen.
Dieser Luftreinhalteplan enthält keine planungsrechtlichen Vorgaben für Vorhaben
nach Anlage 1. Ebenfalls werden keine anderen rechtlichen Vorgaben durch die
Fortführung des Luftreinhalteplans Overath gesetzt, die zwingend Auswirkungen auf
Vorhaben nach Anlage 1 haben.
Der Luftreinhalteplan enthält vielmehr lediglich Einzelmaßnahmen zur Verbesserung
der Luftqualität in verschiedenen Bereichen. Festlegungen mit Bedeutung für spätere
Zulassungsentscheidungen werden nicht getroffen. Somit besteht keine
Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bei der
Aufstellung dieses Luftreinhalteplans.
50 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010
(BGBl. I S. 94), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist
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