Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
316204.pdf
Größe
6,9 MB
Erstellt
16.10.18, 12:00
Aktualisiert
26.10.18, 03:14

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Dezernat II Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0312/WP17 öffentlich 16.10.2018 36/401 Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 2. Fortschreibung – Entwurf a) Stellungnahme der Stadt Aachen zum Berichtsentwurf der Bezirksregierung Köln b) Ratsantrag Nr. 395/17 Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 11.09.2018 Luftreinhaltung ASEAG-Flotte mit SCRT-Filtern nachrüsten Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 13.11.2018 13.11.2018 14.11.2018 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Mobilitätsausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK): Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er begrüßt das für Aachen positive Ergebnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung wie folgt zu beauftragen:  Gegenüber der planaufstellenden Behörde wird das grundsätzliche Einverständnis mit dem Ergebnis des LRP-Entwurfs und die Verbindlichkeit der Schlüsselmaßnahmen (KM 1 bis 3) erklärt.  Bzgl. der Thematik der Fahrverbote wird eine Eingabe der Stadt im Sinne der Ausführungen in der Vorlage gemacht.  Bzgl. der Maßnahme MM 1 des LRP 2015 (Parkraumbewirtschaftung und Jobticket bei den Landesbehörden) wird ein verbindlicher Zeitplan vom Land eingefordert. Beschlussvorschlag für den Mobilitätsausschuss und AVV-Beirat (MoA): Der Mobilitätsausschuss und AVV-Beirat nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er begrüßt das für Aachen positive Ergebnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung wie folgt zu beauftragen: Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 1/11  Gegenüber der planaufstellenden Behörde wird das grundsätzliche Einverständnis mit dem Ergebnis des LRP-Entwurfs und die Verbindlichkeit der Schlüsselmaßnahmen (KM 1 bis 3) erklärt.  Bzgl. der Thematik der Fahrverbote wird eine Eingabe der Stadt im Sinne der Ausführungen in der Vorlage gemacht.  Bzgl. der Maßnahme MM 1 des LRP 2015 (Parkraumbewirtschaftung und Jobticket bei den Landesbehörden) wird ein verbindlicher Zeitplan vom Land eingefordert. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen: Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er begrüßt das für Aachen positive Ergebnis und beauftragt, entsprechend den Empfehlungen von AUK und MoA, die Verwaltung wie folgt:  Gegenüber der planaufstellenden Behörde wird das grundsätzliche Einverständnis mit dem Ergebnis des LRP-Entwurfs und die Verbindlichkeit der Schlüsselmaßnahmen (KM 1 bis 3) erklärt.  Bzgl. der Thematik der Fahrverbote wird eine Eingabe der Stadt im Sinne der Ausführungen in der Vorlage gemacht. Bzgl. der Maßnahme MM 1 des LRP 2015 (Parkraumbewirtschaftung und Jobticket bei den Landesbehörden) wird ein verbindlicher Zeitplan vom Land eingefordert. Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 2/11 Finanzielle Auswirkungen JA Investive Ansatz Auswirkungen 20xx NEIN Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamt- bedarf bedarf (alt) 20xx ff. (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 20xx ff. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Für das Jahr 2019 sind im vorliegenden Haushaltsplanentwurf insgesamt 3,9 Mio. Euro für das „Maßnahmenpaket Dieselgipfel“ bzw. Maßnahmen zur Luftreinhaltung verankert. Details: siehe auch Kapitel 3. Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2019; Seiten 52 bis 54 sowie die jeweiligen Haushaltsansätze im Einzelnen. Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 3/11 Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 4/11 Erläuterungen: Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 2. Fortschreibung – Entwurf a) Stellungnahme der Stadt Aachen zum Planentwurf der Bezirksregierung Köln I. Luftreinhaltung in Aachen – Vorbemerkungen/Historie Zentrales Anliegen der Luftreinhaltung ist der Gesundheitsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Folgerichtig stellt die Reinhaltung der Luft für die Kur- und Badestadt Aachen seit Jahrzehnten ein bedeutendes, umweltpolitisches Ziel dar. Stets galt es dabei, die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und die Erreichbarkeit für Handel, Unternehmen und Gäste im Sinne einer lebendigen und lebenswerten Stadt „im Auge zu behalten“. Ziel des sog. „Aachener Weg“ in der Luftreinhaltung war und ist, zukunftsfähige Mobilität zu gestalten. Anstelle von Fahrverboten setzte die Stadt von Beginn an auf Innovation, Kreativität, Kooperation und freiwillige Selbstverpflichtung. Mit der Aufstellung des „Luftreinhalte- und Aktionsplan für das Stadtgebiet Aachen“ (kurz: LRP) durch die federführend zuständige Bezirksregierung Köln im Jahr 2009 wurde ein erstes umfangreiches Paket geschnürt. Durch eine Vielzahl ineinandergreifender Maßnahmen soll der motorisierte Individualverkehr (MIV) reduziert oder durch emissionsarme Antriebsarten ersetzt, der Umweltverbund (ÖPNV, Bahn, Radverkehr, CarSharing, zu Fuß gehen) gestärkt und die Hausbrandemissionen gemindert werden. Das Maßnahmenpaket aus 2009 hat integrativen und interdisziplinären Charakter und unterstützt neben der Verbesserung der Luftqualität auch die Lärmminderung und den Klimaschutz. In der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans in 2015 wurde diese Strategie mit neuen Schwerpunkten weitergeführt. Jedoch wurde seitens der Bezirksregierung Köln die Einführung einer grünen Umweltzone ab 01.02.2016 gefordert und schließlich auferlegt. Aktuell wird - trotz erkennbarer Minderungstrends in Bezug auf Stickstoffdioxid (NO2) - der maßgebende Grenzwert von 40 µg/m³ NO2 im Jahresmittel noch nicht an allen Messpunkten in Aachen eingehalten. An einigen Belastungsschwerpunkten liegt er (Stand 2017) bei ca. 50 µg/m³. Viele Städte und Gemeinden in NRW haben eine vergleichbare Situation. Der Deutsche Städtetag beklagte hier zu Recht, dass zahlreiche, durch die Kommunen nicht zu verantwortende Faktoren, insbesondere aber die Ende 2016 auch in Deutschland in den Fokus gerückte Diesel-Affäre, die Lage vieler Großstädte verschärft oder sogar ausgelöst hätten. Unabhängig davon fordert das EU-Recht, den NO2-Wert weiter zu senken. Die Stadt entwickelte dazu den Aachener Weg weiter und plant mit der 2. Fortschreibung 2019 des LRP, wirksame Maßnahmen schnell und effizient umzusetzen. Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 5/11 Indes klagt die Deutsche Umwelthilfe (kurz: DUH) auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans unter Einbezug von Fahrverboten. Erstinstanzlich verurteilte das Verwaltungsgericht (VG) Aachen das beklagte Land NRW am 08.06.2018 „den Luftreinhalteplan für Aachen so fortzuschreiben, dass dieser unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten zum 01.01.2019 die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung“ des Grenzwertes enthält. Die Stadt hat als Beigeladene des Verfahrens ebenso die zugelassene Berufung eingelegt wie das beklagte Land NRW. Dieses erstinstanzliche Urteil verpflichtet nach Auffassung der Stadt nicht zur Verhängung von Fahrverboten, sofern andere geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Diese Auslegung folgt der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. Februar 2018, wonach (Diesel-)Fahrverbote nur als „Ultima Ratio“ und unter enger Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig sind. II. Aktuelle Aktivitäten (Erfolge) der Stadt Zur Minderung der NO2-Belastung und vor dem Hintergrund drohender Fahrverbote hat die Stadt im ersten Halbjahr 2018 einen sog. Masterplan (Green City Plan) aufgestellt. Im Masterplan werden Kernaussagen vorliegender Konzepte und langjähriger Strategien zur nachhaltigen Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung aufgegriffen, analysiert, integriert und weiterentwickelt. Im Fokus stehen Maßnahmen, die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden und nachweislich einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität liefern können. Der Masterplan, der insoweit auch als Grundlage für die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2019 dient, identifiziert drei Schlüsselmaßnahmen, um den NO2-Grenzwert bis 2020 einzuhalten:  Nachrüstung der ASEAG-Busflotte mit SCRT-Filter (Der Auftrag wurde bereits erteilt, schon in Kürze werden die ersten nachgerüsteten Busse im Linienbetrieb eingesetzt.),  Reduzierung der Parksuchverkehre (Anpassung Parkgebühren) sowie  Änderung des Nahverkehrsplans mit Festlegung erhöhter Qualitätsanforderungen an die Abgasstandards der Busflotten von ASEAG und Subunternehmen. Die Verwaltung hat sich in den vergangenen Monaten engagiert dafür eingesetzt, diese Schlüsselmaßnahmen bei den beteiligten Handlungsträgern zur zeitnahen Umsetzungsreife zu bringen, die entsprechenden Finanzmittel einzuwerben, notwendige Eigenmittel bereitzustellen und nicht zuletzt durch intensive Verhandlungen mit der Bezirksregierung Köln, diese Maßnahmen in den Prozess der LRP-Fortschreibung als Alternative zu Fahrverbotsszenarien einzubringen. Dieser Prozess hat mit dem vorliegenden Berichtsentwurf und dem vorläufigen Abwägungsergebnis einen positiven Ausgang gefunden. Neben den Schlüsselmaßnahmen können auch die anderen im Masterplan betrachteten Maßnahmen wie Sanierung und Ausbau der Radinfrastruktur, Ausbau der Elektromobilität durch Elektrifizierung von Bus- und Dienstfahrzeug-Flotten, Verstärkung der (halb-) öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsflüsse im motorisierten Verkehr (z.B. durch vollkontinuierliche Datenerfassung und darauf angepasster Verkehrslenkung) u.v.m. wichtige Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 6/11 Beiträge zur Reduzierung der NO2-Belastung liefern. Diese Bausteine dürfen nicht vernachlässigt werden, auch wenn sie nicht von heute auf morgen realisiert werden können. Die Arbeitsweise der vielen beteiligten Verwaltungsbereiche und externen Partner (u.a. ASEAG, Gutachter, FH Aachen etc.) entsprach dabei der einer Task Force, um unter hohem zeitlichen Druck ein den EU-Anforderungen der Luftreinhaltung Rechnung tragendes und durch konsequente Einbindung von Landes- und Bundesförderprogrammen auch finanzierbares Gesamtkonzept für eine zukunftsfähige, saubere Stadtmobilität zu entwerfen. III. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen - Verfahrensablauf Angesichts anhaltender Grenzwertüberschreitungen beim Luftschadstoff NO2 ist die Bezirksregierung Köln nach § 47 BImSchG - als zuständige, planaufstellende Behörde - verpflichtet, den Luftreinhalteplan Aachen fortzuschreiben. Ferner wird durch die Klage der DUH und das am 08. Juni 2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen gefordert, ein Gesamtkonzept mit geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes aufzustellen. Mit diesem Ziel wurde der vorliegende Bericht „Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 2. Fortschreibung – Entwurf“ erstellt. Der Prozess wurde intensiv durch die Stadt Aachen begleitet (siehe auch Ausführungen unter II.) und das Thema in zwei Sitzungen der Projektgruppe (Mai 2017 und September 2018) diskutiert. Der im Ergebnis für die Stadt Aachen positive Planentwurf in seiner jetzigen Form ist der Verwaltung seit dem 12.10.2018 bekannt und liegt vom 15. Oktober 2018 bis zum 15. November 2018 (bei der Stadt und der Bezirksregierung) öffentlich aus. Ergänzend ist er im Internet abrufbar. Die Frist zur Eingabe von Stellungnahmen endet am 29. November 2018. Geplant ist, dass der neue LRP zum 01.01.2019 in Kraft tritt. Auch die Stadt Aachen ist als betroffene Gebietskörperschaft berechtigt, Eingaben zu machen. Vor diesem Hintergrund wurde der vorliegende Bericht durch die Fachverwaltung gesichtet und bewertet. IV. Stellungnahme zum Planentwurf der Bezirksregierung Köln Der Entwurf zur zweiten Fortschreibung des Aachener Luftreinhalteplans gliedert sich in 11 Kapitel. Die Stellungnahme der Verwaltung orientiert sich an dieser Struktur und setzt sich im Folgenden kapitelbezogen mit relevanten Gesichtspunkten auseinander. In Kapitel 2 (S. 6-17) wird im Wesentlichen die Ausgangssituation, insbesondere auch die Entwicklung der Messwerte in Aachen beschrieben. Die Feinstaubbelastung konnte mit den bisherigen Maßnahmen des LRP 2009 und 2015 auf ein deutlich niedrigeres und EU-konformes Maß gesenkt werden, so dass der vorliegende Bericht nur noch auf den Luftschadstoff Stickstoffdioxid Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 7/11 (NO2) abzielt. Die konkreten Messwerte finden sich auf Seite 14 des Berichts (S. 16 des pdf); insoweit wird auf eine separate Erläuterung in der Vorlage verzichtet. Die erhobenen Werte basieren auf Messungen des LANUV und der Stadt. Insgesamt zeigt sich eine abnehmende Tendenz der NO2Belastung in Aachen, jedoch wird der maßgebende EU-Grenzwert von 40 µg/m³ bis dato an den benannten Stellen (außer Hintergrundstation Burtscheid) nicht eingehalten. An zentralen Belastungsschwerpunkten (sog. Hot-Spots) liegt der Wert mit 50 µg/m³ und mehr sogar deutlich darüber. In Kapitel 3 (Ursachen für die Grenzwertüberschreitung, S. 18-33) werden die Quellenbeiträge, die zu den erkannten Grenzwertüberschreitungen führen, ermittelt. Der lokale Kfz-Verkehr wird als Hauptverursacher bzw. -ansatzpunkt für Minderungsmaßnahmen identifiziert. Andere Quelle wie Gewerbe/Industrie oder Hausbrand sind nur von sekundärer Bedeutung. Kapitel 4 (S. 33-37) erfasst die Trendprognose zum Jahr 2020 ohne weitergehende Maßnahmen. Die Darstellungen sind nachvollziehbar, die Ergebnisse plausibel. In Kapitel 5 (Gesamtkonzept zur NO2-Minderung, S. 38-57) werden zunächst die Beiträge zur Luftreinhaltung auf EU-, Bundes- und Landesebene dargelegt. Hier ist seitens der Verwaltung anzumerken, dass mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020“ des Bundes und der Landesförderkulisse „KommunalerKlimaschutz.NRW – Sonderförderbereich Emissionsfreie Innenstadt“ wichtige Impulse gesetzt und relevante Fördertöpfe für die Kommunen eröffnet wurden. Gleichwohl sind die Programme in Teilen nur schleppend angelaufen, teilweise mit wenig befriedigenden Förderquoten ausgestattet und in der konkreten Abwicklung recht formalistisch. Mit Blick auf die vom Land NRW und vom Umweltministerium seit Jahren propagierte Vorbildfunktion (siehe auch Klimaschutzplan NRW) fordert die Stadt für die 2. LRP-Fortschreibung 2019 (endlich) einen klaren, kurzfristigen und verbindlichen Umsetzungsfahrplan der schon im LRP 2009 verankerten und 2015 bestätigten Maßnahmen MM 1 „Einführung von Parkraumbewirtschaftung und Jobticket bei den in Aachen ansässigen Landesbehörden“. Das Land NRW ist der größte Arbeitgeber im Stadtgebiet. Die längst überfällige Einführung von Parkraumbewirtschaftung und Jobticket bei den Landeseinrichtungen – bei der Stadtverwaltung seit Jahren eine Selbstverständlichkeit - wird einen notwendigen Impuls zur Luftreinhaltung aber auch zur Solidarität leisten. Der eingeforderte Fahrplan für Maßnahme MM1 sollte daher Eingang in den LRP-Bericht finden. Weiterhin muss festgestellt werden, dass die von Seiten des Städtetags beim Bund energisch eingeforderten und von der Fachverwaltung von Beginn an favorisierten strukturellen Neujustierungen zur Stärkung umweltverträglicher (Stadt-)Mobilität nach wie vor nicht auf den Weg gebracht wurden. Statt Fahrverbotszonen empfehlen Umwelt- und Mobilitätsfachleute seit Jahren die:  stärkere und kontinuierliche Förderung des ÖPNV,  Anpassung der Dieselbesteuerung,  Neujustierung bzw. Abschaffung des Dienstwagenprivilegs. Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 8/11 Diese Maßnahmen können ausschließlich auf Bundesebene angeschoben werden. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Bund nach Auffassung der Verwaltung die Automobilindustrie, stärker in die Pflicht nehmen sollte. In Kapitel 5.2 werden lokale Ansatzpunkte zur NO2-Minderung aufgeführt. Die straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen im Unterpunkt 5.2.1 (S. 43 ff) wurden insbes. vor dem Hintergrund der DUH-Klage und der dazu ergangenen Urteile (BVerwG vom 27.02.2018 und VG Aachen vom 08.06.2018) von der Bezirksregierung eingebracht. Da auch der Berichtsentwurf in der Abwägung Fahrverbote als unverhältnismäßig und damit nicht erforderlich einstuft, wurden die diesbezüglichen Maßnahmen – verschiedene Szenarien von Fahrverboten - weder fachlich noch mit Blick auf ihre faktische Umsetzbarkeit abschließend geprüft. Kapitel 5.2.5 (Weitere Maßnahmen) erfasst die Maßnahmenvorschläge der Stadt Aachen. Zunächst werden die im Rahmen der Bundes-und Landesförderkulissen durch die Stadt und ihre Projektpartner geplanten und teils bereits beantragten Maßnahmen beschrieben. Im Wesentlichen wird aber auf die drei Schlüsselmaßnahmen (key measure, kurz: KM) abgestellt, die im Masterplan Mobilität als zeitnah umsetzbare, wirksame Maßnahmen zur Grenzwerterreichung identifiziert wurden: KM 1 – Nachrüstung der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter KM 2 – Reduzierung des Parksuchverkehrs durch Harmonisierung / Änderung der Parkgebühren im öffentlichen Raum KM 3 – Änderung des Nahverkehrsplans: Festlegung erhöhter Qualitätsanforderungen an die Abgasstandards der Busflotten von ASEAG und Subunternehmen Diese Maßnahmen wurden zwischenzeitlich durch entsprechende politische Beschlüsse abgesichert bzw. befinden sich gerade in der politischen Beratung bis hin zur Ratssitzung am 14.11.2018. Kapitel 6 (S. 58 - ) beschreibt die Immissionsprognose für die verschiedenen Maßnahmen. Die vom LANUV vollzogenen Berechnungen wurden in zentralen Punkten mit der Verwaltung abgestimmt. Die Ergebnisse sind methodisch sauber abgeleitet, plausibel und mit den von der Stadt im Rahmen des Masterplans beauftragten Wirkungsuntersuchungen (siehe auch Kapitel 6.2.) hinreichend kompatibel. Hinsichtlich der abgeschätzten Reduktionswirkung einzelner Maßnahmen des bestehenden LRP 2015 muss darauf hingewiesen werden, dass der Einfachheit halber nur eine gesamtstädtische Wirkungsbetrachtung erfolgte. Einzelne Maßnahmen dürften nach fachlicher Einschätzung auf die Innenstadt (und damit auf den zentralen Bereich einzelner Belastungsschwerpunkte) bezogen ein durchaus höheres Minderungspotential entfalten. Insgesamt zeigen die Wirkungsprognosen, dass mit den von der Stadt als key measure benannten Maßnahmen (KM 1 bis KM 3) und den gesetzlich verpflichtenden Softwareupdates / Rückkaufprämien an den Aachener Hot Spots der Grenzwert bis 2019, spätestens 2020 eingehalten werden kann. In Kapitel 7 wird schließlich seitens der Bezirksregierung Köln eine vorläufige Abwägung unter Berücksichtigung der prognostizierten Maßnahmenwirkungen und der Betroffenheitsanalyse vorgenommen. Das Ergebnis der Abwägung steht unter dem Vorbehalt der verbindlichen Absicherung der Umsetzung der drei Schlüsselmaßnahmen durch die Stadt, wie selbstverständlich auch möglicher weiterer Erkenntnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung. Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 9/11 Das Fazit der Bezirksregierung, dass die betrachteten Fahrverbote bei Umsetzung der relevanten Maßnahmen nicht mehr erforderlich bzw. unverhältnismäßig sind und damit im Rahmen der Fortschreibung 2019 nicht weiter verfolgt werden, entspricht den Vorstellungen der Stadt. V. Fazit und Weiteres Vorgehen Die Verwaltung ist mit dem Ergebnis des Planentwurfs einverstanden und unterstützt das von der Bezirksregierung getroffene, vorläufige Abwägungsergebnis. Ungeachtet dessen ist verwaltungsseitig geplant, eine schriftliche Stellungnahme zum LRP-Entwurf abzugeben. Für den Fall, dass aufgrund von Eingaben oder gerichtlichen Anordnungen Fahrverbote in Erwägung gezogen oder umgesetzt werden müssen, wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die konkreten Maßnahmenvorschläge unter verkehrlichen Gesichtspunkten abschließend zu prüfen wären. Mit Fortschreibung des Luftreinhalteplans in der vorgelegten Form wird Aachen in die Lage versetzt, den langjährigen Weg zur Neugestaltung einer zukunftsfähigen Mobilität erfolgreich weiter zu beschreiten. Hierzu gehören neben den o.g. Schlüsselmaßnahmen auch die Vielzahl der von den Gerichten als „weiche Maßnahmen“ deklarierten Aktivitäten, wie z.B. Sanierung und Ausbau der Radinfrastruktur, das umfangreiche Elektromobilitätsprogramm der Stadt u.v.m.. Diese Maßnahmen liefern nicht nur einen effektiven Beitrag zur Luftreinhaltung, sondern sind wichtige Instrumente für eine dauerhafte Veränderung des Mobilitätsverhaltens. Aufgabe der Verwaltung und der verantwortlichen Handlungsträger für die kommenden Jahre wird es sein, all diese Projekte zügig in die Wege zu leitet und mit dem nötigen finanziellen wie auch politischen Nachdruck voranzutreiben. b) Ratsantrag 395/17: Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 11.09.2018; „Luftreinhaltung: ASEAG-Flotte mit SCRT-Filtern nachrüsten“ Die mit diesem Ratsantrag aufgeworfene Intention wird durch den vorliegenden Entwurf zur zweiten Fortschreibung des LRP und der darin als KM 1 benannten Schlüsselmaßnahmen (Nachrüstung der ASEAG-Busflotte mit SCRT-Filter) aufgegriffen. Nach Angaben der ASEAG wurde der Auftrag zur Nachrüstung von 98 ASEAG-Bussen mit SCRT-Filtertechnik im Oktober erteilt. Die Arbeiten sollen vorauss. im ersten Quartal 2019 abgeschlossen werden. Der Ratsantrag gilt damit als behandelt. Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 10/11 Anlagen:  Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 2. Fortschreibung – Entwurf  Ratsantrag Nr. 395/17 vom 11.09.2018 Vorlage FB 36/0312/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.10.2018 Seite: 11/11 Bezirksregierung Köln Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen 2. Fortschreibung 2019 – Entwurf DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN www.brk.nrw.de 2 Impressum Planaufstellende Behörde und Herausgeber Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Telefon 0221/147-0 Fax 0221/147-3185 poststelle@brk.nrw.de www.brk.nrw.de Redaktionelle Bearbeitung, Abbildungen, Gestaltung und Mitwirkung Bezirksregierung Köln Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Leibnizstr. 10, 45659 Recklinghausen Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt Markt, 52058 Aachen Informationen zum Luftreinhalteplan Bezirksregierung Köln Telefon 0221/147-0 Fax 0221/147-2459 lrp@brk.nrw.de Stadt Aachen Telefon 0241/432-0 Fax 0241/432-8008 stadt.aachen@mail.aachen.de Stand: 9/2018 Fotonachweis: Titelfoto © Andreas Hermann / Stadt Aachen Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 1 Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung ......................................................................................................... 3 2. Grundlagen ...................................................................................................................... 6 2.1. Verpflichtung zur Planänderung ................................................................................ 6 2.2. Verfahrensablauf ...................................................................................................... 6 2.3. Inhaltliche Anforderungen ......................................................................................... 8 2.4. Ausgangssituation in Aachen .................................................................................. 10 2.5. Beschreibung des betrachteten Gebietes ............................................................... 12 2.5.1. Entwicklung der Belastungssituation .............................................................................12 2.5.2. Beschreibung der städtebaulichen, topographischen und klimatischen Randbedingungen ..........................................................................................................16 2.5.3. Räumliche Grenzen .......................................................................................................17 2.6. Bezugsjahr.............................................................................................................. 17 3. Ursachen für die Grenzwertüberschreitung ................................................................ 18 3.1. Beitrag des Hintergrundniveaus zur Immissionssituation ........................................ 18 3.2. Emissionen lokaler Quellen..................................................................................... 19 3.2.1. Verfahren zur Identifikation von Emittenten ...................................................................19 3.2.2. Emittentengruppe Verkehr .............................................................................................20 3.2.3. Emittentengruppe Industrie / genehmigungsbedürftige Anlagen ..................................22 3.2.4. Emittentengruppe kleine und mittlere Feuerungsanlagen .............................................25 3.2.5. Weitere Emittentengruppen ...........................................................................................25 3.2.6. Zusammenfassende Darstellung der relevanten Quellen .............................................26 3.2.7. Zusätzliche emissionsseitige (Straßenverkehr) Untersuchungen an ausgewählten Straßenabschnitten ........................................................................................................26 3.3. Ursachenanalyse .................................................................................................... 29 4. Voraussichtliche Belastung im Jahr 2020 ohne weitere Maßnahmen ....................... 32 4.1. Zusammenfassende Darstellung der Entwicklung ................................................... 32 4.2. Erwartete Immissionswerte ..................................................................................... 35 4.2.1. Erwartetes Hintergrundniveau .......................................................................................35 4.2.2. Erwartete Belastung im Überschreitungsgebiet ............................................................35 5. Gesamtkonzept zur NO2-Minderung ............................................................................ 37 5.1. Großräumige Beiträge zur Luftreinhaltung .............................................................. 37 5.1.1. Internationale Beiträge ...................................................................................................37 5.1.2. Nationale Beiträge .........................................................................................................39 5.1.3. Regionale Beiträge ........................................................................................................40 5.2. Lokale Ansatzpunkte zur NO2-Minderung ............................................................... 41 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 2 5.2.1. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen........................................................................42 5.2.2. Industrielle Maßnahmen ................................................................................................47 5.2.3. Hausbrand und Kleinfeuerungsanlagen ........................................................................48 5.2.4. Offroadverkehr ...............................................................................................................48 5.2.5. Weitere Maßnahmen .....................................................................................................49 6. Prognose der immissionsseitigen Wirkung des Gesamtkonzeptes .......................... 57 6.1. Belastungsentwicklung unter Berücksichtigung ausgewählter Maßnahmen nach Berechnungen des LANUV ............................................................................ 57 6.2. Belastungsentwicklung unter Berücksichtigung ergänzender Maßnahmen nach Berechnungen der AVISO GmbH ................................................................... 67 6.3. Belastungsentwicklung unter Berücksichtigung der Maßnahmenkombination nach Berechnungen des LANUV ............................................................................ 72 7. Beurteilung, Auswahl und Festlegung von Maßnahmen ........................................... 77 7.1. Übersicht der Maßnahmen...................................................................................... 77 7.2. Maßnahmenbeurteilung an den einzelnen Belastungspunkten ............................... 78 7.3. Maßnahmenfestlegung und vorläufige Abwägung .................................................. 83 8. Ablauf und Ergebnis des Beteiligungsverfahrens gemäß § 47 Abs. 5 und 5a BImSchG........................................................................................................................ 92 9. Maßnahmenverbindlichkeit .......................................................................................... 93 10. Erfolgskontrolle ............................................................................................................ 94 10.1. Umsetzungskontrolle .............................................................................................. 94 10.2. Wirkungskontrolle ................................................................................................... 94 11. Inkrafttreten/Außerkrafttreten ...................................................................................... 96 Anhang 1: Anhang 2: Anhang 3: Anhang 4: Anhang 5: Anhang 6: Anhang 7: Abbildungsverzeichnis ........................................................................................ 97 Tabellenverzeichnis ............................................................................................ 98 Glossar..............................................................................................................100 Abkürzungen, Stoffe, Einheiten, Messgrößen....................................................108 Verzeichnis der Messstellen ..............................................................................111 Messverfahren ..................................................................................................112 Gutachten des LANUV zur Prognose der Belastung unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen ...............................................................................113 Anhang 8: Dokumentation zum Masterplan für die Stadt Aachen – Wirkungsermittlung der AVISO GmbH ..............................................................................................131 Anhang 9: Auswirkung der Maßnahmen auf die Lärmbelastung .........................................168 Anhang 10: Strategische Umweltprüfung .............................................................................169 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 3 1. Zusammenfassung Nach § 47 BImSchG hat die zuständige Behörde bei Überschreitung der festgelegten Immissionsgrenzwerte für luftverunreinigende Stoffe einen Luftreinhalteplan aufzustellen oder fortzuschreiben. Der Luftreinhalteplan muss die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegen. Hierbei sind grundsätzlich alle Maßnahmen in den Blick zu nehmen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Verursacheranteils gegen alle Emittenten zu richten. Die Maßnahmen müssen ferner geeignet sein, den Zeitraum der Überschreitung von bereits einzuhaltenden Immissionsgrenzwerten so kurz wie möglich zu halten. Kernstück der Luftreinhalteplanung sind deshalb das Maßnahmenpaket und die Wirkungsprognose. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen berücksichtigt neben den gesetzlichen Regelungen sämtliche Anforderungen der Rechtsprechung, ohne dass die Judikatur – insbesondere zu Fahrverboten – nochmals explizit dargestellt wird. Der am 1.3.2009 aufgestellte und am 1.9.2015 fortgeschriebene Luftreinhalteplan Aachen enthält bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen. Dadurch konnte der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid an den meisten Messstellen bereits verringert werden. Trotz dieser günstigen Entwicklung wurde das Ziel der Grenzwerteinhaltung für Stickstoffdioxid bis heute noch nicht vollständig erreicht. Da in Aachen an den vom Land und von der Stadt betriebenen Messstellen (Ausnahme Hintergrundmessstation Burtscheid AABU) der festgelegte Grenzwert für Stickstoffdioxid in unterschiedlichem Maße überschritten ist, besteht die Verpflichtung, den Luftreinhalteplan erneut zu ändern und weitere Maßnahmen zu ergreifen. Die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen hat die im vorausgegangenen Fortschreibungsprozess diskutierten und entwickelten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihrer rechtlichen und tatsächlichen Umsetzungsfähigkeit geprüft und bewertet. Auf dieser Basis wurden neue und zusätzliche Maßnahmen entwickelt, die Bestandteil der Fortschreibung sind. Im Ergebnis bündelt dieser Plan alle wirksamen und umsetzbaren Maßnahmen in einem Gesamtkonzept und prognostiziert auf dieser Basis die Entwicklung der zukünftigen Luftbelastung bis zum Jahr 2020. Um den Zeitraum der Grenzwertüberschreitung so kurz wie möglich zu halten, werden durch die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen bis zum Prognosejahr 2020 zahlreiche neue Maßnahmen eingeleitet, um- bzw. fortgesetzt. In vorangegangenen Plänen bereits festgelegte Maßnahmen werden weiterhin umoder fortgesetzt und z.T. beschleunigt. Da der Straßenverkehr – neben dem regionalen Hintergrund – Hauptverursacher der Belastungen im Stadtgebiet ist, konzentriert sich die Mehrzahl der Maßnahmen auf die Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 4 Als besonders wirksam und schnell umzusetzende Maßnahmen sind dabei herauszustellen:  Die Umrüstung von 1011 Bussen der ASEAG-Busflotte mit SCRT-Filtern (siehe Maßnahme Kapitel 5.2.5.1),  die Verminderung von Parksuchverkehren durch Anhebung der Parkgebühren (siehe Maßnahme Kapitel 5.2.5.1),  das Software-Update für Diesel-Pkw sowie die Rückkaufprämie für Diesel-Pkw der Euroklassen 1 bis 4 (siehe Maßnahme Kapitel 5.1.2),  die Festlegung erhöhter Qualitätsanforderungen an die Abgasstandards der Busflotten von ASEAG und Subunternehmen durch Änderung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen (siehe Maßnahme Kapitel 5.2.5.1), das bedeutet: o ASEAG- Busflottenverkehr nur noch mit Abgasstandard Euro VI oder besser an den in diesem Luftreinhalteplan aufgeführten, den maßgeblichen Grenzwert überschreitenden Belastungspunkten innerhalb der grünen Umweltzone ab dem 01.09.2019 und in der vollständigen grünen Umweltzone ab dem 31.12.2020 o Busflottenverkehr der von der ASEAG beauftragten Subunternehmer nur noch mit Abgasstandard Euro VI oder besser an den in diesem Luftreinhalteplan aufgeführten, den maßgeblichen Grenzwert überschreitenden Belastungspunkten in der grünen Umweltzone ab dem 31.12.2020 Durch das v.g. Maßnahmenbündel werden weitere deutliche Reduktionen der NO2Konzentration in der Außenluft erreicht. An allen Überschreitungsstellen kann entsprechend den gutachterlichen Prognoseberechnungen hierdurch eine Grenzwerteinhaltung im Jahr 2019 bzw. 2020 erwartet werden. Eine Besonderheit stellt die städtische Messstelle Adalbertsteinweg 60 dar. Eine Überprüfung dieser Messstelle durch den TÜV Rheinland und des Deutschen Wetterdienstes (DWD) im Auftrag des LANUV NRW hat ergeben, dass der Standort der Messstelle Adalbertsteinweg 60 nicht den Anforderungen der 39. BImSchV genügt. Die in den Kapitel 3 (Verursacheranalyse), 4 (Belastungsentwicklung ohne Maßnahmen) und 6 (Wirkungsprognose) aufgeführten Daten und Berechnungen hinsichtlich des Adalbertsteinweg 60 haben insoweit nur nachrichtlichen Charakter. Weitere Maßnahmen (Kapitel 5) werden aus den Daten dieser Station daher nicht abgeleitet. 1 faktisch können nur 98 Busse mit SCRT nachgerüstet werden, da lt. Auskunft der ASEAG für drei Busse mit Euro III-Standard keine fahrzeugtypbezogenen Filteranlagen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis, kurz: ABE, am Markt verfügbar sind; Infostand: September 2018 5 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Vorbehaltlich einer verbindlichen Zusage der Umsetzung aller Maßnahmen durch die Stadt Aachen (die bei Planauslegung noch nicht vorlag) sind die ebenfalls in den unterschiedlichen Varianten geprüften und in ihren Auswirkungen prognostizierten Fahrverbote nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 6 2. Grundlagen 2.1. Verpflichtung zur Planänderung Nach § 47 BImSchG hat die zuständige Behörde bei Überschreitung der festgelegten Immissionsgrenzwerte für luftverunreinigende Stoffe einen Luftreinhalteplan aufzustellen oder fortzuschreiben. Da in Aachen an den vom Land und von der Stadt betriebenen Messstellen (Ausnahme Hintergrundmessstation Burtscheid AABU) der festgelegte Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid in unterschiedlichem Maße überschritten ist, besteht die Verpflichtung, den Luftreinhalteplan erneut zu ändern und weitere Maßnahmen zu ergreifen. 2.2. Verfahrensablauf Planaufstellende Behörde ist in NRW die jeweilige Bezirksregierung (§ 1 Abs. 1 i. V. m. Nr. 10.6 des Anhangs 2 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz – ZustVU)2. Bei der Erstellung des Luftreinhalteplans sind alle potentiell betroffenen Behörden und Einrichtungen einzubeziehen (Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaulastträger, Polizei, Landesbetrieb Straßenbau NRW etc.). Da diese Fachbehörden für Umsetzung und Kontrolle vieler dieser Maßnahmen zuständig sind, ist eine enge Abstimmung des Planinhaltes erforderlich. Gerade der betroffenen Kommunalverwaltung (hier: Stadt Aachen) kommt aufgrund ihrer örtlichen Zuständigkeit bei den Arbeiten zur Luftreinhalteplanung im Hinblick auf die spätere Maßnahmenumsetzung eine erhebliche Bedeutung zu. Maßnahmen, die den Straßenverkehr betreffen, sind im Einvernehmen mit den Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden festzulegen (§ 47 Abs. 4 S. 2 BImSchG). Nach Inkrafttreten des Plans, sind die Maßnahmen durch die zuständigen Fachbehörden umzusetzen (§ 47 Abs. 6 BImSchG). Diese müssen auch die Umsetzung einschließlich der Einhaltung des hierfür festgelegten Zeitrahmens überwachen und deren Finanzierung sicherstellen. Bei der Überwachung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen werden die Städte von der Polizei unterstützt. Im Rahmen der Aufstellung von Luftreinhalteplänen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit durch verschiedene gesetzliche Vorgaben sichergestellt. Das Beteiligungsgebot betrifft sowohl das Aufstellungsverfahren in der Entwurfsphase als auch die rechtsverbindliche Einführung. 2 Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 31. März 2015 (GV.NRW.2015 S.286), i. d. z. Zt. gültigen Fassung 7 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Nach § 47 Abs. 5 BImSchG sind die Aufstellung oder Änderung eines Luftreinhalteplans sowie Informationen über das Beteiligungsverfahren im amtlichen Veröffentlichungsblatt und auf andere geeignete Weise öffentlich bekannt zu machen. Danach ist der Entwurf des neuen oder geänderten Luftreinhalteplans einen Monat zur Einsicht auszulegen. Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist kann jeder schriftlich oder elektronisch zu dem Entwurf Stellung nehmen (§ 47 Absatz 5 a Satz 1 – 3 BImSchG). Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der Stellungnahme im Luftreinhalteplan besteht nicht. Allerdings erfolgt durch die planaufstellende Behörde eine Bewertung und Berücksichtigung bei der Planerstellung. Der endgültige Plan wird anschließend ebenfalls im amtlichen Veröffentlichungsblatt und auf andere geeignete Weise öffentlich bekannt gemacht und zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt (§ 47 Abs. 5a Satz 4 – 7 BImSchG). Die Bekanntmachung muss das überplante Gebiet und eine Übersicht der wesentlichen Maßnahmen enthalten. Eine Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens sowie die Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffenen Entscheidungen beruhen, sind mit der Auslegung des Plans öffentlich zugänglich zu machen. Sowohl der Entwurf als auch die Schlussfassung des LRP werden im Amtsblatt der Bezirksregierung öffentlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird durch Pressemitteilungen und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Bezirksregierung auf die Bekanntmachung hingewiesen. Von der Homepage der Bezirksregierung kann der Planentwurf während der Auslegungsfristen sowie die Schlussfassung des Plans nach Inkrafttreten dauerhaft als Download abgerufen werden. Mit der Auslegung der Schlussfassung wird den gesetzlichen Forderungen nach Informationen für die Öffentlichkeit über den Ablauf des Beteiligungsverfahrens sowie über die Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffene Entscheidung beruht, entsprochen. Neben dem unmittelbar aus dem BImSchG wirkenden Beteiligungsgebot hat die Öffentlichkeit auch nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes des Landes (UIG NRW)3 Anspruch auf eine umfassende Darstellung der Luftreinhalteplanung und der vorgesehenen und getroffenen Maßnahmen. Auf der Grundlage des § 2 UIG NRW i. V. m. § 10 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG)4 müssen die Bezirksregierungen die Öffentlichkeit u. a. über Pläne mit Bezug zur Umwelt in angemessenem Umfang aktiv und systematisch unterrichten (§ 10 Abs. 1 u. 2 Nr. 2 UIG). 3 Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen v. 29. März 2007 (GV. NRW. 2007 S. 142 / SGV. NRW. 2129), i. d. z. Zt. gültigen Fassung 4 Umweltinformationsgesetz v. 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643), i. d. z. Zt. gültigen Fassung 8 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Die Umweltinformationen sollen in verständlicher Darstellung, leicht zugänglichen Formaten und möglichst unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel verbreitet werden (§ 10 Abs. 3 u. 4 UIG). Dem Informationsanspruch wird durch Verknüpfung zu fachlichen Internet-Seiten entsprochen. Diese Anforderungen erfüllt die Bezirksregierung regelmäßig sowohl durch das Einstellen der Entwurfs-/Schlussfassung des Luftreinhalteplans auf ihrer Homepage als auch durch die dazu herausgegebenen Pressemitteilungen. Für die Bereitstellung individueller Informationen auf der Grundlage eines Antrags nach § 4 UIG werden von der Bezirksregierung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW 5 erhoben; mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sind gebührenfrei. 2.3. Inhaltliche Anforderungen Bei der Fortschreibung des LRP Aachen berücksichtigt die Bezirksregierung Köln neben den gesetzlichen Vorschriften sämtliche Anforderungen der Rechtsprechung, ohne dass die gesamte Judikatur – insbesondere zu Fahrverboten – nochmals explizit dargestellt wird. Davon ausgehend hat sich die Bezirksregierung Köln von folgenden Erwägungen leiten lassen. Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 47 Abs. 1 S. 1 BImSchG, liegt eine gebundene Entscheidung vor. Insofern hat die Bezirksregierung Köln den LRP fortzuschreiben. Dagegen liegt die Gestaltung des LRP im Planungsermessen der Behörde. Hierbei handelt es sich um einen komplexen, mehrdimensionalen Abwägungsprozess zwischen widerstreitenden Interessen, bei dem auch Verhältnismäßigkeitserwägungen zu berücksichtigen sind. Nach der grundlegenden Vorschrift in § 47 BImSchG muss der Luftreinhalteplan die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegen. Hierbei sind grundsätzlich alle Maßnahmen in den Blick zu nehmen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Verursacheranteils gegen alle Emittenten zu richten. Die Maßnahmen müssen ferner geeignet sein, den Zeitraum der Überschreitung von bereits einzuhaltenden Immissionsgrenzwerten so kurz wie möglich zu halten. Daraus folgt bei der Ausübung des Planungsermessens eine zweistufige Vorgehensweise. Auf der ersten Stufe müssen alle grundsätzlich geeigneten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden. Auf der zweiten Stufe müssen die Maßnahmen ausgewählt werden, mit denen der Jahresmittelwert am schnellsten erreicht werden kann (Minimierungsgebot). Das Gebot, Luftschadstoffe bis zur gesetzlich festgelegten Grenze zu minimieren, enthält eine zeitliche Vorgabe, die nicht zur Disposition der 5 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung v. 3. Juli 2001 (GV. NRW. 2001 S. 262 / SGV. NRW. 2011), in der zur Zeit geltenden Fassung Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 9 Planungsbehörde steht. Danach ist die Schadstoffbelastung im Sinne eines effektiven Gesundheitsschutzes möglichst schnell auf den vorgegebenen Grenzwert zu reduzieren. Inhaltliches Kernstück der Luftreinhaltung sind folglich Maßnahmen, die dazu dienen, den Grenzwert möglichst schnell einzuhalten. Da allerdings Maßnahmen wie z.B. Fahrverbote mit den Interessen der Betroffenen kollidieren können, sind alle Maßnahmen nach § 47 Abs.4 S. 1 BImSchG entsprechend des Verursacheranteils unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittenten zu richten, die zum Überschreiten der Immissionswerte beitragen. Da die Luftreinhalteplanung ein Planungsvorgang ist, der aus vielen Einzelschritten besteht, müssen Verhältnismäßigkeitserwägungen an allen Stellen im Planungsprozess beachtet werden, an denen Maßnahmen und Interessen der Betroffenen kollidieren können. Die in diesem Kontext durchzuführende Verhältnismäßigkeitsprüfung orientiert sich an folgenden Grundprinzipien. 1. Ist die Maßnahme zur Erreichung der Grenzwerteinhaltung geeignet? 2. Ist die Maßnahme erforderlich? Bei der Erforderlichkeit werden geeignete alternative Maßnahmen zur Grenzwerteinhaltung aufgezeigt und in ihrer Belastungsintensität verglichen. Vorrang hat das gleich effektive Mittel mit der geringsten Belastung. 3. Ist die Maßnahme angemessen (Verhältnismäßig i.e.S.)? Hierbei werden die Verhältnismäßigkeit von Belastung durch Maßnahmen und der mit der LRPFortschreibung verfolgte Zweck anhand folgender Schritte geprüft: a) sind die mit Belastungen verbundenen Maßnahmen und der mit der Fortschreibung des LRP verfolgte Zweck gleichwertig oder gibt es einen Abwägungsvorsprung? b) wie konkret schwer ist die Belastung durch die Maßnahme, gibt es abmildernde Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen? Wie wahrscheinlich ist die Grenzwerteinhaltung? c) Abwägung der widerstreitenden Belange In Anwendung der vorstehenden Grundsätze geht die Bezirksregierung Köln am Beispiel von Fahrverboten als der einschneidendsten Maßnahme wie folgt vor:  In einem ersten Schritt wird zunächst die Wirkung aller bereits laufenden, verschärfenden und neu aufzunehmenden Maßnahmen im Rahmen eines Gesamtkonzepts aufgezeigt und prognostiziert. Hierzu gehören Maßnahmen auf den unterschiedlichsten Ebenen sowie eine Prognose der allgemeinen Entwicklung. Bereits auf dieser Stufe werden Fahrverbote in den verschiedenen Varianten, aber auch z.B. Softwareupdates, Rückkaufprämien und Masterpläne in den Blick genommen und geprüft. Kann durch ein Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 10 Maßnahmenpaket ohne Fahrverbote eine Einhaltung des Grenzwertes im Jahr 2020 erreicht werden, scheiden Fahrverbote als am stärksten belastende Maßnahme aus. Da ein Alternativkonzept vorliegt, sind sie nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig i.S.d. Ziffer 2 der Verhältnismäßigkeitsprüfung.  Soweit der Grenzwert auf der Basis der Prognosen des LANUV und der sonstigen Fachgutachter nicht innerhalb der Frist eingehalten werden kann, greift das Minimierungsgebot. Deshalb ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, welche Variante möglicher Fahrverbote zur Zielerreichung geeignet ist. Hierbei werden strecken- oder zonale Fahrverbote und schadstoffklassenbezogene Verbote sowie Kombinationsmaßnahmen betrachtet. Ein Fahrverbot ist als Maßnahme ungeeignet, wenn durch hiermit einhergehende Verkehrsverlagerungen an anderer Stelle Grenzwerte erstmals oder weiter überschritten werden. Ein zonales Verbot ist dann in Erwägung zu ziehen, wenn ein streckenbezogenes Fahrverbot wegen hiermit verbundener Verkehrsverlagerungen bereits ungeeignet ist oder aber im Ergebnis nicht zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte führt.  Stellt hiernach ein Fahrverbot in der jeweils betrachteten Variante eine grundsätzlich geeignete Maßnahme dar, ist i.d.R. auch die Erforderlichkeit gegeben, da Alternativkonzepte bereits im ersten Schritt geprüft und verworfen wurden.  In einem dritten Schritt werden so dann die unter Ziffer 3. dargelegten Prüfschritte vorgenommen. Hierbei wird sowohl im Fall von strecken, als auch zonalen Fahrverboten unter Berücksichtigung möglicher Ausnahmegenehmigungen die Gruppe der Betroffenen ermittelt. Deren Grundrechte sowie die sonstigen Belastungen der Bevölkerung und Wirtschaft sind anschließend unter Berücksichtigung von Übergangsfristen mit dem Grundrecht auf Schutz der menschlichen Gesundheit abzuwägen. Hierbei sind auch die mit Fahrverboten einhergehenden Belastungen und der Zeitpunkt der Grenzwerteinhaltung zu berücksichtigen. 2.4. Ausgangssituation in Aachen Die Luftqualität in Aachen wird im Wesentlichen durch Stickstoffdioxid (NO 2) belastet. Die Stadt Aachen und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) führen seit vielen Jahren Messungen durch, um Aufschlüsse über die Luftbelastungssituation zu erhalten. Diese Erkenntnisse werden für Maßnahmen zur Luftreinhaltung und für die Stadtentwicklung genutzt. In Aachen wurde aufgrund von Grenzwertüberschreitungen an den Verkehrsstationen Kaiserplatz und Wilhelmstraße am 01.01.2009 ein integrierter Luftreinhalte- und Aktionsplan in Kraft gesetzt. Anspruch und Ziel dieses Luftreinhalteplanes war es, die Luftqualität in Aachen auch ohne Einrichtung einer 11 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Umweltzone nachhaltig zu verbessern und die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) zu erreichen. Im Vordergrund stand die Veränderung des Modal Splits, d.h. die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zugunsten alternativer Verkehrsmittel (z.B. ÖPNV, Radverkehr). Darüber hinaus wurde im Luftreinhalteplan 2009 der Grundstein für die in NordrheinWestfalen landesweit erste und bisher einzige kommunale FestbrennstoffVerordnung gelegt, die dann im Oktober 2010 in Kraft getreten ist. Danach mussten ältere Öfen bis 31. Dezember 2014 mit Filtern nachgerüstet, gegen neue Öfen ausgetauscht oder spätestens zum 31.12.2014 stillgelegt werden. Im Rahmen der ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplanes im Jahre 2015 wurde das Maßnahmenbündel weiter ausgebaut. Insbesondere wurde für die Aachener Innenstadt eine „Grüne Umweltzone“ eingerichtet. Dennoch überschreitet die Immissionsbelastung nach wie vor den von der EUKommission festgesetzten Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ als Jahresmittelwert. Wegen dieser fortdauernden Grenzwertüberschreitung ist daher eine zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Aachen erforderlich. Die Deutsche Umwelthilfe hat darüber hinaus das Land Nordrhein-Westfalen im Januar 2015 wegen der Nichteinhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in Aachen verklagt. Durch das (nicht rechtskräftige) Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 8. Juni 2018 (6 K 2211/15) wurde die Bezirksregierung Köln auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verpflichtet, den vorliegenden Luftreinhalteplan unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts so fortzuschreiben, dass der Stickstoffdioxidgrenzwert schnellstmöglich eingehalten wird. Nach den Ausführungen Gerichts in der Urteilsbegründung sind vor allem auch Einfahrtverbote von Dieselfahrzeugen zu prüfen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat ferner ein Gesamtkonzept gefordert, das alle effektiven – rechtlich oder tatsächlich nicht von vornherein ausgeschlossenen – Maßnahmen auflistet, bewertet und über deren (Nicht-) Umsetzung entscheidet. Im Sinne dieses Gesamtkonzeptes wurden alle denkbaren Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation geprüft. In einem weiteren Schritt wurde die konkrete Umsetzbarkeit geprüft und das Ergebnis der Prüfung im Plan erläutert. Auch die Wirkung der Maßnahmen einschließlich der zeitlichen Zielerreichung der Grenzwerte wurde bewertet. Die im vorliegenden Plan festgelegten Maßnahmen sind überwiegend auf die Reduzierung der verkehrsbedingten Luftbelastung ausgerichtet. Ziel ist es, die Einhaltung des gesetzlichen Grenzwertes zum Schutze der Gesundheit der in Aachen wohnenden und arbeitenden Bevölkerung schnellstmöglich zu erreichen. 12 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 2.5. Beschreibung des betrachteten Gebietes 2.5.1. Entwicklung der Belastungssituation Der seit dem Jahr 2010 gesetzlich festgelegte Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 µg/m³ als Jahresmittelgrenzwert) wurde im Jahr 2015 an insgesamt sieben Verkehrsmessstellen (zwei LANUV, fünf Stadt Aachen) überschritten. Bei den Messstellen mit Grenzwertüberschreitung handelt es sich ausschließlich um Verkehrsmessstellen am Adalbertsteinweg 5 (LANUV, AAST), an der Wilhelmstraße 16 (LANUV, VACW), Römerstraße 19 (Stadt Aachen), Adalbertsteinweg 60 (Stadt Aachen), Jülicher Straße 34/36 (Stadt Aachen), Peterstraße 72/74 (Stadt Aachen) und Roermonder Straße 27 (Stadt Aachen). An der Hintergrundstation in Aachen-Burtscheid (AABU) wurde der NO2-Grenzwert eingehalten. Die Abb. 1 zeigt die Standorte der Messstellen in Aachen 13 Abb. 1 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Messstellen des LANUV und der Stadtverwaltung in Aachen Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 14 In Abb. 2 ist der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) für die Messstationen in Aachen in den Jahren 2013 bis 2017 dargestellt. Die Messwerte sind Tab. 1 zu entnehmen. Abb. 2 Trend der NO2-Jahresmittelwerte an Messstationen in Aachen Tab. 1 Luftmessstationen in Aachen mit Angabe des NO2-Messwertes in µ/m³ für die Jahre 2015 (Bezugsjahr*) bis 2017, soweit Messungen vorliegen LANUV Stationen NO2-Jahresmittel [µg/m³] 2013 2014 2015* 2016 2017 Adalbertsteinweg 5 (AAST) 50 48 45 46 42 Wilhelmstraße 16 (VACW) 50 50 50 49 46 Alt-Haarener Straße 20/22 (AAHA) --- --- --- 44 42 Burtscheid (AABU) 16 13 14 14 13 2013 2014 2015* 2016 2017 Römerstraße 19 --- 56 53 57 51 Adalbertsteinweg 60 54 58 53 59 57 Jülicher Straße 34/36 53 55 51 54 51 Peterstraße 72/74 --- 59 53 57 52 Monheimsallee 25 --- --- --- 56 51 Roermonder Straße 27 --- 51 49 51 45 Seilgraben 1 --- --- --- --- 41 Städtische Stationen 15 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 An der Hintergrundstation in Aachen Burtscheid (AABU) werden die niedrigsten Immissionen gemessen. 2013 lag das NO2-Jahresmittel bei 16 µg/m³, in 2015 bei 14 µg/m³ und im Jahr 2017 bei 13 µg/m³. An dem Belastungsschwerpunkt Adalbertsteinweg 5 (AAST) wurde im Jahr 2013 ein Wert von 50 μg/m³ NO2 gemessen und lag damit um 10 μg/m³ über dem Grenzwert. Bis zum Jahr 2015 verringerte sich der Wert um 5 μg/m³ auf 45 μg/m³ und lag im Jahr 2017 bei 42 µg/m³. An der Wilhelmstraße 16 (VACW) lag die Belastung zwischen 2013 und 2015 in allen Jahren bei 50 µg/m³, mittlerweile liegt das Jahresmittel (2017) bei 46 µg/m³. An der Messstation Alt-Haarener Straße (AAHA) wird erst seit dem Jahr 2016 gemessen. Im Jahr 2017 lag der Jahresmittelwert bei 42 µg/m³. An den städtischen Messstationen Römerstraße 19, Jülicher Straße 34/36, Peterstraße 72/74 und Roermonder Straße 27 lag die NO2-Belastung im Jahr 2015 (erstes Messjahr) zwischen 49 µg/m³ und 53 µg/m³. Generell lagen die städtischen Messwerte in 2016 höher als in 2015 und 2017. Die höchste Belastung wurde in 2016 am Adalbertsteinweg 60 mit einer NO2Konzentration von 59 µg/m³ gemessen. Eine Überprüfung der Messstelle durch den TÜV Rheinland und des Deutschen Wetterdienstes (DWD)6 im Auftrag des LANUV NRW hat jedoch ergeben, dass der Standort der Messstelle Adalbertsteinweg 60 nicht den Anforderungen der 39. BImSchV genügt. Die in den Kapitel 3 (Verursacheranalyse), 4 (Belastungsentwicklung ohne Maßnahmen) und 6 (Wirkungsprognose) aufgeführten Daten und Berechnungen hinsichtlich des Adalbertsteinweg 60 haben insoweit nur nachrichtlichen Charakter. Weitere Maßnahmen (Kapitel 5) werden aus den Daten dieser Station nicht abgeleitet. Ein Vergleich aller Messjahre (Abb. 1, Tab. 1) zeigt insgesamt an den Messstationen eine abnehmende Tendenz der NO2-Belastung. Die Aufnahme der Untersuchungen durch die Stadt erfolgte an der Monheimsallee 25 im Jahr 2016, am Seilgraben 1 wurde die Messung in 2017 begonnen (Messwerte s. Tab. 1). Auch an diesen beiden Messstellen wurde der EU-Grenzwert 2017 nicht eingehalten. Feinstaub Der PM10-Jahresmittelgrenzwert (40 µg/m³) wurde an allen Messstellen in Aachen eingehalten. Seit dem Jahr 2014 wird auch der PM10-Tagesmittelgrenzwert (maximal 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes 50 µg/m³) eingehalten. Deshalb bedarf 6 Untersuchung der NO2-Probenahmestelle Adalbertsteinweg 64 (Anmerkung Red.: entspricht Adalbertsteinweg 60) der Stadt Aachen auf Konformität mit der 39. BImSchV, Anhang 3, Abschnitt C; Gemeinsamer Bericht des TÜV Rheinland und des Deutschen Wetterdienstes vom 08.10.2018, Berichts-Nr. 936/21244273/A 16 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 es keiner weiteren Berücksichtigung von Feinstaub bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. 2.5.2. Beschreibung der städtebaulichen, topographischen und klimatischen Randbedingungen Aachen ist Oberzentrum der StädteRegion Aachen und eine kleinere Großstadt auf einer Fläche von 160,85 km2. Von dieser Fläche entfielen im Jahr 2016 ca. 47,4 km² (29,4%) auf Siedlungsflächen und 16,3 km² (10,2%) auf Verkehrsflächen. Die übrigen Flächen teilen sich auf in Vegetationsflächen (z.B. Landwirtschaft, Wald etc., 59,7%) und Wasserflächen (0,7%) (Quelle: Statistische Jahrbücher für die Stadt Aachen, Jahrbuch 2016). In Aachen leben (Stand 31.12.2016) ca. 255.000 Menschen. Das sind ca. 1.585 Einwohner pro Quadratkilometer. Im eigentlichen Talkessel leben ca. 197.000 Einwohner. In Aachen herrscht durch Industrie und Handel, Hoch- und Fachhochschulen, zentrale Verwaltungen und starken Fremdenverkehr ein vielseitiges wirtschaftliches und kulturelles Leben. Die Lage im Drei-Länder-Eck DeutschlandBelgien-Niederlande macht die Stadt Aachen zu einem bedeutenden Verkehrsknotenpunkt mit einem Netz vielbefahrener Autobahnen und überregionaler Bahnlinien. Aachen und Umgebung gehören zur gemäßigten Klimazone und weisen ein ozeanisches Klima auf, d. h. feuchtes Wetter, milde Winter und relativ ausgeglichene Temperaturen. Im Vergleich zu Gesamtdeutschland ist die jährliche Sonnenscheindauer in Aachen eher gering. Die bevorzugte Windrichtung ist vor allem bei stärkeren Winden die süd-westliche Richtung. Durch die Lage nördlich der Eifel und des Hohen Venns ist die Niederschlagsmenge (ca. 800 mm/Jahr) in Aachen aufgrund der vorherrschenden Westwetterlagen vergleichsweise hoch. Durch die Lage der Stadt in einem Talkessel wird der Luftaustausch bei Inversionswetterlagen behindert, so dass es zur Anreicherung von Schadstoffen in der Luft kommen kann. Aachen liegt im Dreiländereck Deutschland–Belgien–Niederlande in einer nach Nordosten geöffneten Mulde. Die Stadt befindet sich am Fuß des linksrheinischen Schiefergebirges (Eifel), das südlich der Stadt beginnt. Das Stadtgebiet liegt auf einem Höhenniveau zwischen 125 und 410 m ü. NN und weist somit eine Höhendifferenz von 285 m auf. Der höchste Punkt befindet sich im äußersten Südosten der Stadt, der tiefste Punkt liegt im Norden der Stadt an der Bundesgrenze. Die Länge der Stadtgrenze beträgt 85,7 km, davon 23,8 km Grenze zu Belgien und 21,8 km Grenze zu den Niederlanden. Die größte Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 21,6 km, die größte West-Ost-Ausdehnung 17,2 km. Das Straßennetz im Stadtgebiet Aachen umfasst insgesamt etwa 889 km. Die Länge der Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet umfasst insgesamt 319 km (Quelle: Statistische Jahrbücher für die Stadt Aachen). Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 17 2.5.3. Räumliche Grenzen Die Grenzen des Luftreinhalteplans umfassen das sogenannte Plangebiet. Bei kleinräumig gefassten Luftreinhalteplänen, die sich auf die unmittelbare Umgebung eines „Hotspots“ (eines Belastungsschwerpunktes) beziehen, setzt sich das Plangebiet aus dem Überschreitungsgebiet des jeweiligen Luftschadstoffs und dem Verursachergebiet zusammen. Das Überschreitungsgebiet ist das Gebiet, für das aufgrund der Immissionsbelastung von Überschreitung des Grenzwertes auszugehen ist. Das Verursachergebiet ist das Gebiet, in dem die Verursacher für die Grenzwertüberschreitung lokalisiert sind. Im Regelfall ist dies auch der Bereich, in dem vorrangig Minderungsmaßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte durchgeführt werden. Finden sich Hotspots in einer Region flächig verteilt oder an sehr unterschiedlichen Stellen einer Region, so ist in der Regel zur Bekämpfung der Luftschadstoffe ein großflächiger Ansatz zu wählen. Im vorliegenden Fall wurde, wie bereits in den vorangegangenen Luftreinhalteplänen das gesamte Stadtgebiet der Stadt Aachen als Plangebiet festgelegt. Eine weitere Unterscheidung der jeweiligen Gebiete wird daher im Folgenden nicht vorgenommen. 2.6. Bezugsjahr Die Immissionsmessungen des LANUV in Aachen zeigen, dass der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid weiterhin überschritten wird. Das zur Fortschreibung herangezogene Referenzjahr ist das Jahr 2015. Die Wahl des Referenzjahres folgt der Systematik der ersten Fortschreibung des LRP Aachen, der das Jahr 2015 als ein Prognosejahr gesetzt hatte. Daten, die zur Beschreibung der Ausgangssituation, z. B. Emissionsdaten, Angaben zur Verkehrsstärke oder Daten zur Berechnung der Belastungssituation herangezogen werden, beziehen sich in der Regel auf das Bezugsjahr 2015. In Fällen, in denen diese Daten nicht zur Verfügung stehen, wird auf die jeweils aktuell vorliegenden Zahlen zurückgegriffen; das Bezugsjahr wird jeweils angegeben. 18 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 3. Ursachen für die Grenzwertüberschreitung 3.1. Beitrag des Hintergrundniveaus zur Immissionssituation Die NO2-Gesamtbelastung entspricht an verkehrlichen Hot-Spots grundsätzlich der Summe aus regionalem Hintergrundniveau, dem städtischen Beitrag zum Hintergrundniveau und der verkehrlichen Zusatzbelastung in der betrachteten Straße. Das regionale Hintergrundniveau wird aus Messwerten entsprechender LANUV Messstationen ermittelt. Der städtische Beitrag zum Hintergrundniveau ergibt sich über eine Immissionsmodellierung, in die die Emissionsdaten der im Stadtgebiet einwirkenden Emissionsquellen einfließen. Die Summe aus regionalem Hintergrundniveau und städtischem Beitrag zum Hintergrundniveau bildet das städtische Hintergrundniveau. Das regionale Hintergrundniveau im Luftreinhalteplangebiet wird durch die regionalen wie auch z. T. länderübergreifenden Schadstofffreisetzungen verursacht. Über meteorologische Transportvorgänge erfolgt z. T. ein Transport der Schadstoffe über weite Entfernungen verbunden mit einer Verdünnung der Schadstoffkonzentrationen. Das großräumig vorhandene Hintergrundniveau (regionales Hintergrundniveau) lässt sich aus den Ergebnissen der über mehrere Jahre am geringsten belasteten, regional verteilten Stationen des LUQS-Messnetzes berechnen. Die Ergebnisse der Waldstationen in der Eifel und im Rothaargebirge werden nicht zur Bestimmung des Hintergrundniveaus herangezogen. Sie repräsentieren die Belastungssituation im ländlichen Raum und sind deshalb nicht mit den vorstädtischen Hintergrundstationen vergleichbar. Bei der Berechnung des regionalen Hintergrundniveaus wird berücksichtigt, dass regionale Unterschiede in der Höhe der Immissionsbelastung auftreten. In NRW wird deshalb für die Gebiete Rhein-Ruhr, Münsterland/Westfalen und den Großraum Aachen das regionale Hintergrundniveau differenziert ermittelt. Für den Großraum Aachen ist zur Ermittlung des regionalen NO 2-Hintergrundniveaus nur die Station in Burtscheid (AABU) verfügbar. Für das Jahr 2015 wurde hier ein Wert von 14 µg/m³ NO2 ermittelt. Da die Station innerhalb des Stadtgebietes liegt, enthält der für den regionalen Hintergrund ermittelte Wert bereits einen Anteil der urbanen Zusatzbelastung, die daher nicht gesondert ausgewiesen werden kann. Der zur Festlegung des regionalen Hintergrundniveaus verwendete Messwert der Station ist in der Tab. 2 aufgeführt. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 19 Tab. 2 Regionales Hintergrundniveau 2015 im Großraum Aachen Station Stationskennung Stationstyp, Gebietscharakteristik NO2Jahresmittel [µg/m³] Aachen AABU vorstädtisch, Hintergrund 14 Regionales Hintergrundniveau 2015 3.2. Emissionen lokaler Quellen 3.2.1. Verfahren zur Identifikation von Emittenten 14 Zur Identifikation der relevanten Emittenten wird das Emissionskataster7 Luft NRW herangezogen. Hierin sind folgende Emittentengruppen erfasst:  Verkehr (Straßen-, Flug-, Schiffs-, Schienen- und Offroad-Verkehr)  Industrie (genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV8),  Landwirtschaft (Ackerbau und Nutztierhaltung),  nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Gewerbe und Kleinfeuerungsanlagen),  sonstige anthropogene und natürliche Quellen. Der vorliegende Luftreinhalteplan bezieht sich auf die Komponente NO 2. Die Auswertung des Emissionskatasters umfasste deshalb die Untersuchung der hierfür relevanten Emittentengruppen Verkehr, Industrie und Kleinfeuerungsanlagen. Während die Schadstoffbelastung bei der Beurteilung der Immissionssituation als NO2 angegeben wird, werden Emissionen immer als NOx betrachtet. Dies entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten: emittiert wird generell ein Gemisch aus NO und NO2 (Stickstoffoxide NOx). Bei industriellen Emittenten und Kleinfeuerungsanlagen ist in der Regel das Verhältnis der beiden Verbindungen stabil. Im Verkehrsbereich ändert sich jedoch das Verhältnis von NO zu NO2 je nach Belastungs- und Betriebszustand sowie der verwendeten Abgasreinigungstechnik der Kraftfahrzeuge stark. In der Luft wird durch chemische Prozesse NO in NO2 umgewandelt. Einen wesentlichen Einfluss auf die Relevanz der Emissionen bezüglich der Immissionen im Überschreitungsbereich haben die Freisetzungshöhen (Quellhöhen). So wirken sich bodennahe Emissionen z. B. aus dem Straßenverkehr, von Gewerbe und Kleinfeuerungsanlagen eher im Nahbereich der jeweiligen Quelle aus. 7 vgl. Anhang 3 - Glossar 8 Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) i. d. F. d. Bek. d. Neufassung v. 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 20 Emissionen aus Industrieanlagen haben deutlich seltener niedrige Quellhöhen; normalerweise handelt es sich in solchen Fällen um diffuse Quellen (wie z. B. Abwehungen). Der größte Teil industrieller Emissionen wird über hohe Schornsteine und damit mit breiter Streuung und Aufpunktmaxima in größerer Entfernung von der Emissionsquelle in die Umwelt abgegeben. 3.2.2. Emittentengruppe Verkehr Straßenverkehr Ausgangspunkt für die Untersuchung der Verkehrsdaten und der Verkehrsemissionen im Stadtgebiet Aachen war das landesweite Emissionskataster Straßenverkehr NRW. Zur Planaufstellung wurden die Verkehrsbelastung und die Emissionsmengen für das Jahr 2015 dem Emissionskataster Straßenverkehr entnommen. Bei der Modellierung der NOx-Emissionen ist der damals gültige Stand des Handbuchs Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, HBEFA 3.29, zur Anwendung gekommen. Im Stadtgebiet Aachen wird insgesamt eine Jahresfahrleistung von ca. 1.511 Mio. FZkm/a10 erbracht. Der höchste Anteil (ca. 87 %) davon besteht aus Pkw-Verkehr, der ca. 56 % der NOx-Emissionen verursacht. Ungefähr 80 % dieser Emissionen entfallen auf Diesel-Pkw. Die schweren Nutzfahrzeuge >3,5 t (Lkw, Lastzüge, Sattelzüge und Busse) erbringen zusammen ca. 7 % der Jahresfahrleistung. Den Rest bilden die leichten Nutzfahrzeuge (5 %) und Kräder. Mit 6 % Jahresfahrleistung verursachen die schweren Nutzfahrzeuge (ohne Linienbusse) ca. 21 % der NOx-Emissionen des Straßenverkehrs. Die Busse des ÖPNV tragen mit einem Anteil von 0,9 % an der Jahresfahrleistung eine auch im Vergleich zu den anderen schweren Nutzfahrzeugen deutlich überproportionale Menge von etwa 13 % zu den NOx-Emissionen bei. Die Verteilung der Jahresfahrleistungen und der NOx-Emissionen auf die einzelnen Fahrzeuggruppen ist in der folgenden 9 HBEFA: Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, The Handbook of Emission Factors for Road Transport; Version 3.2; Umweltbundesamt; Dessau; 2014 10 vgl. Anhang 4 – Abkürzungen, Stoffe, Einheiten und Messgrößen 21 Tab. 3 dargestellt. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 22 Tab. 3 Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NO x-Emissionen im Stadtgebiet Aachen nach Fahrzeuggruppen, 2015 Jahresfahrleistung1) NOX1) [Mio. FZkm/a] [%] [t/a] [%] Pkw 1.313,0 86,9 445,2 56,2 lNfz* 68,6 4,5 68,9 8,7 Linienbusse 14,1 0,9 105,5 13,3 Kräder 27,6 1,8 4,6 0,6 sNoB** 88,2 5,8 167,6 21,2 1.511,4 100 791,8 100 Kfz2) *lNfz = leichte Nutzfahrzeuge **sNoB = schwere Nutzfahrzeuge ohne Linienbusse 1) Daten 2015 aus dem landesweiten Emissionskataster Straßenverkehr NRW mit HBEFA 3.2 ermittelt! 2) Abweichungen durch Rundung Schienenverkehr Die Angaben zum Schienenverkehr für das Stadtgebiet Aachen wurden dem Emissionskataster Schienenverkehr mit Stand 2013 entnommen. Sie enthalten die Abgasemissionen des Schienenverkehrs der Deutschen Bahn AG (DB AG). Im Luftreinhalteplangebiet wurden im Jahr 2013 durch den DB AG-Schienenverkehr ca. 21,4 t NOx emittiert. Flugverkehr Die Emissionen des Flugverkehrs (im LTO-Zyklus11 bis zu einer Höhe bis zu 3.000 ft, das entspricht ca. 915 m) können dem Emissionskataster mit Stand 2013 entnommen werden. Danach trägt der Flugverkehr mit rd. 0,2 t NOx zur Emissionsbilanz bei. Offroad-Verkehr Der Emissionsanteil des Offroad-Verkehrs enthält die Emissionen, die durch den Verkehr von Baumaschinen, Verkehr in Land- und Forstwirtschaft, bei Gartenpflege und Hobby, durch Militär- (außer Flugverkehr) und industriebedingten Verkehr (außer Triebfahrzeugen) verursacht wird. Zur Auswertung wurde das Emissionskataster Offroad-Verkehr mit Stand 2012 herangezogen. Die Emissionen aus diesem Bereich betragen ca. 58,2 t NOx. 11 LTO-Zyklus: Start-Lande-Zyklus (Landing and Take Off Cycle) Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 23 Gegenüberstellung der Emissionen aus dem Verkehrssektor Auch wenn den Daten der unterschiedlichen Verkehrsträger im Verkehrskataster nicht dasselbe Bezugsjahr zugrunde liegt, so können doch zumindest die Größenordnungen der Emissionen der unterschiedlichen Verkehrsträger verglichen werden (s. Tab. 4). Tab. 4 NOx-Gesamtemissionen des Verkehrs in t/a im Stadtgebiet Aachen NOX-Emissionen des Verkehrs [t/a] Verkehrsträger Bezugsjahr Straße 2015 Schiene 2013 Flug 2013 Offroad 2012 Gesamt 791,8 21,4 0,2 58,2 871,6 Der Straßenverkehr verursacht im Stadtgebiet Aachen den größten Anteil der verkehrsbedingten NOx-Emissionen (91 %), gefolgt vom Offroad-Verkehr (7 %). An dritter Stelle steht der Schienenverkehr mit rd. 3 % des Gesamtaufkommens. 3.2.3. Emittentengruppe Industrie / genehmigungsbedürftige Anlagen Gemäß der 11. BImSchV12 sind Betreiber bestimmter genehmigungspflichtiger Anlagen, dazu verpflichtet, luftverunreinigende Stoffe in Menge, räumlicher und zeitlicher Verteilung in Form einer regelmäßigen Emissionserklärung anzugeben. Die neuesten zur Verfügung stehenden Daten für Aachen stammen aus den Emissionserklärungen für den Erklärungszeitraum 2016. Anlagenstruktur im Luftreinhalteplangebiet Aachen Das Plangebiet des Luftreinhalteplans Aachen (Stadtgebiet Aachen) ist durch eine mittlere Industrialisierung geprägt. Insgesamt sind hier 42 genehmigungsbedürftige Anlagen registriert (Stand 2016), von denen 27 gemäß der 11. BImSchV vollständig zu erklären waren. 22 dieser Anlagen sind der Obergruppe 01 (Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie) der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) zugeordnet (siehe Abb. 3). 12 Elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen-11. BImSchV) i. d. F. d. Bek. v. 5. März 2007 (BGBl. I S. 289), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 3 V v. 26.11.2010 (BGBl. I S. 1643) Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Anzahl der emissionserklärungspflichtigen Anlagen gemäß der 11.BImSchV 24 25 22 20 15 10 5 1 1 1 4 5 2 0 1 2 3 6 7 8 9 10 Obergruppen der 4. BImSchV: 1 - Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie 2 - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe 3 - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschl. Verarbeitung 4 - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination 5 - Oberflächenbehandlung mit organ. Stoffen 6 - Holz, Zellstoff 7 - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel 8 - Verwertung und Beseitigung von Abfällen u. sonst. Stoffen 9 - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen u. Gemischen 10 - Sonstige Anlagen Abb. 3 Anzahl der Anlagen, unterteilt nach den Obergruppen der 4. BImSchV im Luftreinhalteplangebiet Aachen Struktur der Stickstoffoxide (NOx)-emittierenden Anlagen im Luftreinhalteplangebiet Aachen 26 der im Plangebiet vorhandenen Anlagen emittieren relevante Mengen an Stickstoffoxiden. 21 dieser Anlagen sind der Obergruppe 01 (Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie) sowie 2 Anlagen der Obergruppe 10 (Sonstige Anlagen) der 4. BImSchV zugeordnet. Die 8 größten NOx-Emittenten der Industrie sind in der nachfolgenden Karte (Abb. 4) dargestellt und benannt. 25 Abb. 4 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Die acht größten Stickstoffoxid-Emittenten der nach dem BImSchG genehmigungspflichtigen Anlagen der Industrie im Stadtgebiet Aachen Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 26 Da sich aus der bloßen Anzahl der Anlagen keine Aussage zur Emissionsrelevanz ableiten lässt, sind die Emissionen der einzelnen Obergruppen im Plangebiet in der Tab. 5 differenziert aufgeführt. Tab. 5 NOx-Emissionen der Obergruppen der 4. BImSchV im Stadtgebiet Aachen Obergruppe nach 4. BImSchV NOX-Emissionen [t/a] [%] 141,2 90,0 01 Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie 02 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe 0,3 0,2 04 Chem. Erzeugnisse, Arzneimittel 0,1 0,1 05 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen… 0,7 0,4 10 Sonstige Anlagen 14,6 9,3 156,9 100,0 Gesamt Die in anderen – an das Luftreinhalteplangebiet unmittelbar angrenzenden – Gebietskörperschaften betriebenen, nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen Anlagen, werden mit ihren produzierten Emissionen – sofern diese Emissionsmengen von Relevanz sind – in die Immissionsmodellierungen für Aachen mit aufgenommen. Besteht eine signifikante Beeinflussung solcher Anlagen auf das betroffene Luftreinhalteplangebiet, so wird dies in den Prognosen ausgewiesen und berücksichtigt. 3.2.4. Emittentengruppe kleine und mittlere Feuerungsanlagen Aus dem Bereich der immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen sind für das Luftreinhalteplangebiet die Kleinfeuerungsanlagen als weitere NOx-Quellen zu betrachten. Für das Jahr 2012 liefert das Emissionskataster Kleinfeuerungsanlagen Emissionen im gesamten Stadtgebiet von insgesamt rd. 259,6 t/a NOx. 3.2.5. Weitere Emittentengruppen Weitere Emittentengruppen sind die Landwirtschaft, natürliche Quellen sowie sonstige Emittenten. Diese Emittentengruppen haben für die Belastungssituation auf den innerstädtischen Straßen keine Relevanz. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 27 3.2.6. Zusammenfassende Darstellung der relevanten Quellen In der Tab. 6 werden die Emissionen der für den Luftreinhalteplan Aachen untersuchten Emittentengruppen im Stadtgebiet dargestellt. Die Jahres-Gesamtemissionen für NOx betragen ca. 1.288 t/a, wovon rd. 68 % vom Verkehr, ca. 12 % aus Industrieanlagen und 20 % aus Kleinfeuerungsanlagen emittiert werden. Tab. 6 Gesamtvergleich der NOx-Emissionen aus den Quellbereichen Industrie, Kleinfeuerungsanlagen und Verkehr für das Stadtgebiet Aachen NOX-Emissionen [t/a] Industrie 2016 Kleinfeuerungsanlagen 2012 Verkehr 1) 2) Summe 156,9 259,6 871,6 1.288,1 1) Bezugsjahre „Verkehr“: Straßenverkehr: 2016; Flug- und Schienenverkehr 2013 sowie Offroad-Verkehr: 2012 2) Straßenverkehr berechnet mit HBEFA 3.2 Bei der Beurteilung der Emissionen ist zu beachten, dass die meisten industriellen Emissionen über hohe Quellen (Schornsteine) emittiert werden. Diese Emissionen wirken sich, da sie weit getragen werden, auf den regionalen Hintergrund aus. Bei der Betrachtung der Immissionsbelastung in Straßenschluchten sind hingegen niedrige nahe gelegene Quellen relevant. 3.2.7. Zusätzliche emissionsseitige (Straßenverkehr) Untersuchungen an ausgewählten Straßenabschnitten Während die in Kapitel 3.2.1 bis 3.2.6 dargestellten Emissionsuntersuchungen sich auf das gesamte Stadtgebiet Aachen beziehen, wurden darüber hinaus auf Initiative der Stadt Aachen auch streckenabschnittsbezogene Emissionsberechnungen durchgeführt. Die endgültige Festlegung der zu berechnenden Streckenabschnitte (s. Tab. 7) erfolgte einvernehmlich zwischen der Bezirksregierung Köln, der Stadtverwaltung Aachen und dem LANUV NRW. Alle Modellrechnungen basieren auf der Emissionsdatenbasis des HBEFA 3.313. Im Ergebnis stellen sich Verkehrsbelastung und Emissionsbilanz wie folgt dar. 13 HBEFA 2017: Handbook of Emission Factors for Road Transport; Version 3.3; Umweltbundesamt; Dessau; 2017 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 28 Tab. 7 Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) mit den prozentualen Anteilen der verschiedenen Fahrzeuggruppen sowie NOx-Emissionen des Straßenverkehrs (kg/km*a) an den untersuchten Streckenabschnitten, 2015, (lNfz = leichte Nutzfahrzeuge; sNoB = schwere Nutzfahrzeuge ohne Linienbusse > 3,5 t) DTV Untersuchte Streckenabschnitte 2015 Pkw lNfz [%] [%] NOX Kräder sNoB Busse [kg/km*a] [%] [%] [%] 16.680 Alt-Haarener-Straße 20/22 (AAHA) 4.102,0 88,1 4,5 2,0 4,0 1,4 2,1 0,6 3,2 3,4 4,5 1,7 1,5 1,2 2,3 7,2 1,7 1,5 2,2 4,7 32.456 Wilhelmstraße16 (VACW) 5.718,9 92,8 3,5 1,0 23.100 Adalbertsteinweg 60 6.219,1 86,8 4,0 2,6 31.500 Jülicher Straße 34/36 7.402,6 88,3 3,5 2,0 29.728 Monheimsallee 25 6.582,8 92,3 2,6 2,4 19.444 Peterstraße 72/74 8.114,3 85,0 3,5 2,0 24.184 Roermonder Straße 27 4.826,0 90,6 3,6 2,6 19.880 Römerstraße 19 6.292,9 89,1 2,0 2,0 In der Abb. 5 sind die untersuchten Streckenabschnitte sowie die herangezogenen Messstellen abgebildet. 29 Abb. 5 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Untersuchte Streckenabschnitte im Straßennetz von Aachen Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 30 3.3. Ursachenanalyse Der Grenzwert für den NO2-Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m³ und ist seit 2010 einzuhalten. Dieser Wert wurde im Jahr 2015 sowohl an den Messstandorten der Stadt Aachen als auch an der LANUV-Messstellen Adalbertsteinweg 5 (AAST) mit 45 µg/m³ und Wilhelmstraße (VACW) mit 50 µg/m³ überschritten. An der AltHaarener Straße 20/22 (AAHA) wird erst seit dem Jahr 2016 gemessen. Im Jahr 2016 lag die NO2-Belastung hier bei 44 µg/m³. Für die LANUV-Messstellen VACW, AAHA sowie die städtischen Messstellen Adalbertsteinweg 60, Jülicher Straße, Roermonder Straße und Römerstraße wurde eine detaillierte Ursachenanalyse durchgeführt. Für die Peterstraße ist keine Modellierung mit Immisluft möglich. Hier wurde auf das Verfahren der Verdünnungsrechnung unter Berücksichtigung der Photochemie zurückgegriffen. Die Monheimsallee kann immissionsseitig nicht modelliert werden. Neben dem regionalen Hintergrund (siehe Kapitel 3.1) und dem lokalen Kfz-Verkehr tragen noch weitere urbane Quellen zur Luftbelastung in den Straßen bei. Bei diesen Quellen handelt es sich um Flug-, Offroad-, Schienen- und Schiffsverkehr, Industrie und Quellen aus nicht genehmigungsbedürftigen Kleinfeuerungsanlagen. Dazu kommen noch Anteile des Straßenverkehrs, der nicht unmittelbar in der betrachteten Straße fährt (Kfz-urban). Alle urbanen Quellen bestimmen den städtischen Beitrag zum Hintergrundniveau. Die Emissionen der einzelnen Verursachergruppen sind nicht gleichmäßig im Stadtgebiet verteilt. Daher ist das städtische Hintergrundniveau nicht im gesamten Stadtgebiet konstant. Hierzu liegt aus dem vorhergehenden LRP Aachen (2015) eine Aufschlüsselung auf Basis von LASAT-Rechnungen vor, aus der sich ergibt, dass die städtischen Quellen von geringerer Bedeutung für die NO x-Belastung sind. Die Emissionen dieser Quellgruppen haben sich nicht relevant geändert, so dass weiterhin kein relevanter Einfluss zu erwarten ist. Daher wurde auf eine erneute Durchführung dieser aufwendigen Berechnung verzichtet. Da für das regionale Hintergrundniveau nur die Station Aachen-Burtscheid herangezogen wurde, ist ein Teil des städtischen Beitrags bereits in der verwendeten regionalen Hintergrundbelastung enthalten. Ein zusätzlicher städtischer Beitrag wurde aus Ergebnissen von EURAD-IM14 ermittelt, um die unterschiedliche Höhe des städtischen Hintergrundniveaus im Stadtgebiet zu berücksichtigen. Der Anteil des lokalen Kfz-Verkehrs wurde durch Berechnungen mit aktualisierten und detaillierten Linienquellenemissionen mit Stand 2015 auf Basis des Handbuchs für Emissionsfaktoren des Umweltbundesamtes15 ermittelt. Der lokale Anteil des Straßenverkehrs (im Folgenden mit „Kfz lokal“ abgekürzt) wurde mit IMMIS luft16 14 http://www.eurad.uni-koeln.de/17275.html 15 HBEFA 2017: Handbook of Emission Factors for Road Transport; Version 3.3; Umweltbundesamt; Dessau; 2017 16 Diegmann, V., 1999: Vergleich von Messungen der Luftschadstoffbelastungen im Straßenraum mit Berechnungen des Screening-Modells IMMISluft. Immissionsschutz, 3, S. 76-83. 31 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 berechnet. IMMISluft modelliert die Ausbreitung der durch den Straßenverkehr erzeugten Schadstoffbelastung im Straßenraum. Die Anteile des lokalen Straßenverkehrs wurden, nach den Fahrzeugarten Pkw, leichte Nutzfahrzeuge (lNfz), schwere Nutzfahrzeuge ohne Linienbusse (sNoB), Linienbusse (Bus) und Motorrad (Krad) aufgelöst, bestimmt. Für diese Modellierungen wurde als meteorologische Daten eine zehnjährige Ausbreitungsklassenstatistik von Köln verwendet. Da der Straßenverkehr lokaler Hauptverursacher der Immissionsbelastung ist, beschränken sich die folgenden Ausführungen auch auf diesen. In Abb. 6 sind die berechneten prozentualen Beiträge der verschiedenen Fahrzeuggruppen sowie des regionalen Hintergrundniveaus einschließlich der urbanen Quellen für NO x dargestellt. Die Verursacheranteile werden hier als NOx und nicht, wie sonst für Immissionen üblich, als NO2 angegeben, da es sich bei den Eingangsdaten der Berechnungen auch um Emissionen (angegeben als NOx) handelt (vgl. auch Kapitel 3.2.1); dies ist in diesem Fall nicht anders möglich, da es keinen konstanten Faktor für die Anteile von NO2 in NOx gibt. Die NO2-Belastung wird bei den Immissionsmodellierungen in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Die aufwändige Vorgehensweise ist notwendig, weil emissionsseitig ein Gemisch aus Stickstoffoxiden, den sogenannten NO x, freigesetzt wird. NOx ist im Wesentlichen ein Gemisch aus Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2). In der Luft wird NO durch chemische Prozesse in NO2 umgewandelt. Diese Umwandlung hängt unter anderem von der NO x-Konzentration ab. In den Immissionsmodellierungen wird daher zunächst immer die NOxGesamtimmissionskonzentration bestimmt und nachfolgend in eine NO2Gesamtbelastung umgerechnet. Der Zusammenhang zwischen NOx-Konzentration und NO2-Konzentration ist nicht linear (siehe z. B Düring et al., 201117). Daher ist eine einfache Umrechnung von NOx auf NO2 nicht möglich18. 17 Düring, Bächlin, Ketzel, Baum, Friedrich und Wurzler, 2011: A new simplified NO/NO2 conversion model under consideration of direct NO2-emissions. Meteorologische Zeitschrift, Vol. 20, No. 1, 067-073 18 VDI 3783 Blatt 14; 2008/50/EG 32 Abb. 6 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Darstellung der prozentualen berechneten Beiträge der verschiedenen Verursachergruppen sowie des regionalen Hintergrundniveaus für die NOx-Belastung an den Messstandorten im Jahr 2015 Legende zur Abbildung: Pkw = Personenkraftwagen; sNoB = schwere Nutzfahrzeuge ohne Linienbusse; Bus = Linienbusse; INfz = leichte Nutzfahrzeuge; Krad = Motorräder Das regional-urbane Hintergrundniveau (regionales Hintergrundniveau und städtischer Beitrag) und der lokale Straßenverkehr leisten an den Messstandorten mit Grenzwertüberschreitung die höchsten Anteile an der NO x-Belastung. Für den regionalen Hintergrund, einschließlich des städtischen Beitrags, betragen sie zwischen 24 % und 38 % und für den lokalen Straßenverkehr zwischen 76 % und 62 %. An der Alt-Haarener Straße 20/22 (AAHA) verursachen die Pkw mit 39 % den höchsten NOx-Beitrag aus der Gruppe des lokalen Kfz-Verkehrs, gefolgt von den sNoB mit 18 % und den Bussen mit 14 %, an der Wilhelmstraße 16 (VACW) sind es für die Pkw 49 %, für sNoB 10 % und für Busse 6 %. Am Adalbertsteinweg 60 beträgt der NOx-Anteil der Pkw 30 %, der sNoB 9 % und der Busse 26 %. In der Jülicher Straße 34/36 tragen die Pkw 35 %, die sNoB 18 % und die Busse 14 % zu den NOx-Emissionen bei. An der Roermonder Straße 27 liegt der Beitrag der Pkw bei 39 %, der sNoB bei 6 % und der Anteil der Busse bei 14 % der NOx-Belastung. Die Busse verursachen 37 % der NOx-Emissionen an der Römerstraße 19, die Pkw tragen hier 32 % und die sNoB Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 33 6 % zu den NOx-Emissionen bei. Der Anteil der NOx-Emissionen, verursacht durch die lNfz und die Motorräder liegt in allen Straßen bei maximal 3 %. Fazit Der lokale Kfz-Verkehr verursacht mit 62 % bis 76 % den höchsten Beitrag an der Stickoxid-Belastung. Um den Grenzwert für NO2 (siehe Zusammenhang von NOx und NO2 oben) in der Zukunft einzuhalten, müssen Minderungsmaßnahmen daher insbesondere auf den lokalen Kfz-Verkehr bezogen sein. 4. Voraussichtliche Belastung im Jahr 2020 ohne weitere Maßnahmen 4.1. Zusammenfassende Darstellung der Entwicklung Da im Referenzjahr 2015 im Wesentlichen der lokale Straßenverkehr für die Überschreitung der zulässigen Belastung relevant war, wird für die Prognose der Belastungsentwicklung im Folgenden insbesondere diese Quellgruppe betrachtet. Verkehr: Straßenverkehr Die hier verwendeten Daten für Aachen stammen aus dem Emissionskataster Straßenverkehr NRW (2020). Im Untersuchungsgebiet soll der Prognose zufolge im Jahr 2020 insgesamt eine Jahresfahrleistung von ca. 1.563 Mio. FZkm/a erbracht werden. Den höchsten Anteil (ca. 86 %) davon hat der Pkw-Verkehr. Die schweren Nutzfahrzeuge >3,5 t (Lkw, Lastzüge, Sattelzüge und Busse) sollen zusammen ca. 7 % der Jahresfahrleistung erbringen. Den Rest bilden die leichten Nutzfahrzeuge und Kräder (rd. 7 %). Mit rund 6 % Jahresfahrleistung sollen die schweren Nutzfahrzeuge ohne Busse ca. 17 % der NOx-Emissionen verursachen. Die Verteilung der Jahresfahrleistungen und der NO xEmissionen auf die einzelnen Fahrzeuggruppen ist für die Prognose 2020 in der folgenden Tab. 8 dargestellt. Die Fahrleistung der Pkw soll um rund 3 %, die der leichten Nutzfahrzeuge um ca. 8 % und die der schweren Nutzfahrzeuge ohne Linienbusse um rund 13 % gegenüber dem Basisjahr 2015 zunehmen. Insgesamt ergibt sich eine Zunahme der Fahrleistung um rd. 3 %. Die NOx-Emissionen des Straßenverkehrs verringern sich im gesamten Stadtgebiet von 792 t im Jahr 2015 auf 486 t im Jahr 2020. Dies entspricht einer Reduktion um ca. 39 %. Dieser prognostizierte Rückgang ist die Folge der fortschreitenden technischen Flottenentwicklung (natürliche Flottenmodernisierung/-erneuerung). Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 34 Tab. 8 Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOx-Emissionen im Untersuchungsgebiet Aachen nach Fahrzeuggruppen für das Jahr 2020 Jahresfahrleistung 1) NOX-Emissionen 2) [Mio. FZkm/a] [%] [t/a] [%] Pkw 1.347,5 86,2 308,1 63,4 lNfz* 74,1 4,7 37,9 7,8 Linienbusse 14,3 0,9 53,4 11,0 Kräder 27,9 1,8 4,1 0,8 sNoB** 99,3 6,4 82,3 16,9 1.563,0 100 485,8 100 Kfz 2) lNfz = leichte Nutzfahrzeuge; sNoB = schwere Nutzfahrzeuge ohne Linienbusse 1) Emissionsdaten für das Jahr 2020 aus Emissionskataster Straßenverkehr, Modellierung mit HBEFA 3.2 2) Abweichung durch Rundungen Ergänzend wird in Tab. 9 die Veränderung der Jahresfahrleistung und der NOxEmission vom Jahr 2015 zum Jahr 2020 dargestellt. Tab. 9 Veränderungen von Jahresfahrleistungen (FZkm) und NOx-Emissionen im gesamten Plangebiet Aachen (incl. Autobahnen), Vergleich der Jahre 2015/2020 Jahresfahrleistung Fahrzeuggruppe 1) NOX-Emissionen Mio FZkm/a 2) t/a 2015 2020 Veränderung 2015 2020 Veränderung Pkw 1.313,0 1.347,5 2,6 % 445,2 308,1 -30,8 % lNfz 68,6 74,1 8,0 % 68,9 37,9 -45,0 % Linienbusse 14,1 14,3 0,7 % 105,5 53,4 -49,4 % Kräder 27,6 27,9 1,3 % 4,6 4,1 -9,8 % sNoB 88,2 99,3 12,6 % 167,6 82,3 -50,9 % 1.511,4 1.563,0 3,4 % 791,8 485,8 -38,5 % Kfz Gesamt lNfz = leichte Nutzfahrzeuge; sNoB = schwere Nutzfahrzeuge ohne Linienbusse 1) Emissionsdaten für das Jahr 2020 aus Emissionskataster Straßenverkehr, Modellierung mit HBEFA 3.2 2) Abweichung durch Rundungen 35 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Verkehr: Schienenverkehr, Offroad-Verkehr, Flugverkehr In der Richtlinie 2016/162819 legt die EU schärfere Abgasgrenzwerte für neue Verbrennungsmotoren fest, die in mobilen Maschinen und Geräten eingebaut und nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind. So müssen neue Lokomotiven/ Triebfahrzeuge ab 2021 strengere Abgasgrenzwerte einhalten. Neue Motoren des Sektors Offroad-Verkehr sind ab 2019 diesen Regelungen unterworfen. Die Abgasemissionen des Flugverkehrs werden international durch die ICAO (International Civil Aviation Organisation)20 im Committee on Aviation Environmental Protection-Process (CAEP-Prozess) festgelegt. Zuletzt wurden die StickoxidGrenzwerte 2010 verschärft und mussten ab 2013 von neuen Flugzeugtriebwerken eingehalten werden. Für die konkreten Emissionsprognosen im LRP haben diese skizzierten Reduktionen der Abgasemissionen keine Auswirkung. Deshalb werden in allen Betrachtungen die Emissionen zwischen den Basisjahren der jeweiligen Emissionskataster und dem Prognosejahr 2020 als konstant angesehen. Die Einführung und Verschärfung der Abgasgrenzwerte wird aber zur allmählichen Abnahme der Emissionsmenge im Plangebiet führen. Industrie Wie in Kap. 3.2.3 bereits dargestellt, betrugen die industriell bedingten NO xEmissionen ca. 156,9 t/a. Eine zuverlässige Prognose der Entwicklung der Emissionen für das Jahr 2020 ist nicht möglich, da insbesondere die industriellen Emissionen stark von der konjunkturellen Entwicklung und damit einhergehend mit der Auslastung und Produktionskapazität der einzelnen Anlagen zusammenhängen. Mit dem Ausbau der regenerativen Energien und insbesondere mit der Stilllegung von Kohlekraftwerken ist langfristig ein abnehmender Trend bei den Emissionen zu erwarten. Dieser Trend ist aber auch eine Folge der seit vielen Jahrzehnten bestehenden Verpflichtung in der Industrie stets den besten Stand der Technik zur Anwendung zu bringen. Kleine und mittlere Feuerungsanlagen, nicht genehmigungsbedürftige Anlagen Erkenntnisse über wesentliche Änderungen der Emissionen aus der Quellgruppe „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“ bis zum Jahr 2020 liegen für das Gebiet nicht vor. Im Jahr 2010 wurde die Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV) novelliert. Für kleine und mittlere Feuerungsanlagen wurden die Abgasgrenzwerte für bestehende Anlagen und Neuanlagen verschärft. Zwar betrifft dies vorrangig die 19 Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.09.2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG, ABl. L 252/53 vom 16.09.2016 20 Annex 16 - Environmental Protection, Volume II - Aircraft Engine Emissions to the Convention on International Civil Aviation, aktuelle Ausgabe 36 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Emissionen von Feinstaub, allerdings wurde auch der Grenzwert für Stickoxide für bestimmte Anlagen gesenkt. So müssen Öl- und Gasfeuerungen, die vor 2010 errichtet wurden und ausgetauscht werden, geringere NOx-Emissionswerte einhalten. Insgesamt ist zu erwarten, dass die Emissionen aus diesem Sektor in den kommenden Jahren (mittelfristig) zurückgehen werden. Im Zuge der Entwicklung zur Energieeinsparung an Gebäuden (z. B. Wärmedämmung, Wärmepumpen) ist zusätzlich von einer Reduktion der NO x-Emissionen auszugehen. 4.2. Erwartete Immissionswerte 4.2.1. Erwartetes Hintergrundniveau Auswertungen der gemessenen Trends und den Berechnungen des LANUV zufolge beträgt die jährliche Abnahme der NO2-Konzentration für ganz Nordrhein-Westfalen ein bis zwei Prozent. Bezogen auf den Aachener Raum ergibt sich auf Basis der Messungen der Jahre 2012 bis 2016 sogar eine jährliche Abnahme der NO2Hintergrundkonzentration von knapp 3 %. Wie in Kapitel 4.1 dargestellt, liegen für die urbanen Quellen Prognosen für das Jahr 2020 für die Quellgruppe Straßenverkehr vor. Für die NOx-Emissionen des Straßenverkehrs im Aachener Stadtgebiet wird vom Jahr 2015 bis zum Jahr 2020 aufgrund der Flottenerneuerung/-modernisierung eine Abnahme um 39 % bezogen auf das gesamte Stadtgebiet prognostiziert (vgl. Kapitel 4.1). Im Zuge eines konservativen Ansatzes wird bei den Immissionsermittlungen mit dem Modell IMMISluft von einem gleichbleibenden städtischen Beitrag zum Hintergrundniveau ausgegangen und es wird nur die zu erwartende Minderung des regionalen Hintergrundniveaus berücksichtigt. Diese Annahme ist gerechtfertigt, da das regionale Hintergrundniveau bereits einen Teil des städtischen Beitrags in der Stadt Aachen enthält und bereits im vorhergehenden LRP Aachen der ermittelte Beitrag des urbanen Kfz-Verkehrs gering war. 4.2.2. Erwartete Belastung im Überschreitungsgebiet Aus den Berechnungen des LANUV ergibt sich allgemein für die betrachteten Belastungsschwerpunkte folgende Entwicklung. Ohne Maßnahmen sinkt als Folge der lokalen Entwicklungen (Modernisierung der Fahrzeugflotte) und als Folge der Abnahme des Hintergrundniveaus die zu erwartende NO2-Gesamtbelastung in den Straßenschluchten vom Jahr 2015 bis zum Jahr 2020 um etwa 15 bis 25 %. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 37 Tab. 10 NO2-Immissionen: Gemessene und berechnete Werte für das Bezugsjahr 2015 und das Prognosejahr 2020 ohne Maßnahmen (Trendprognose mit bestehender grünen Umweltzone) für die immissionsseitig modellierten Straßenabschnitte. Alle Werte sind auf ganze Zahlen gerundet NO2-Jahresmittelwert NO2-Jahresmittelwert 2015 2020 [µg/m³] [µg/m³] Wilhelmstraße 16 (VACW) 50 42 Adalbertsteinweg 5 (AAST) 45 35 45 *) 35 Adalbertsteinweg 60 53 42 Jülicher Straße 34/36 51 41 Roermonder Straße 27 49 41 Römerstraße 19 53 41 Peterstraße 72/74 53 38 Straßenabschnitt Alt-Haarener-Straße (AAHA) Städtische Messstellen *) Modellergebnis, da Messung erst ab 2016 Nach dieser Prognose ist bis zum Jahr 2020 eine Einhaltung des Grenzwertes für den NO2-Jahresmittelwert an mindestens drei der betrachteten Belastungsschwerpunkte zu erwarten (siehe Kapitel 6.1). Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 38 5. Gesamtkonzept zur NO2-Minderung 5.1. Großräumige Beiträge zur Luftreinhaltung Im Rahmen der Diskussion um die weitere Senkung der Belastung wurden auf der bundes-, landes- und kommunalpolitischen Ebene eine Vielzahl von Aktivitäten angestoßen, die im Zusammenspiel als Gesamtstrategie mittelfristig zu einem Rückgang der Belastung und einer Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid führen sollen. Hinzu kommen weitere Entwicklungen auf internationaler Ebene, die ebenfalls eine Verringerung der Emissionen verschiedener Emittentengruppen zum Ziel haben. 5.1.1. Internationale Beiträge Ein entscheidender Baustein sind die Neuerungen im Zulassungsverfahren von Automobilen. Das bisherige Testverfahren, der Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ), wurde zum 01.09.2017 durch die Einführung des Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedures (WLPT) ersetzt. Durch diesen sollen realistischere Verbrauchsangaben beim Test der Fahrzeuge auf dem Prüfstand ermittelt werden. Hierzu werden die mittleren Geschwindigkeiten und Höchstgeschwindigkeiten sowie die Länge des Gesamtzyklus erhöht. Die Umstellung auf den WLPT betrifft neben den Verbrauchsangaben auch die Abgasmessungen der Fahrzeuge. Hier wird in Ergänzung zu den Messverfahren auf dem Prüfstand das Real Driving EmissionsVerfahren (RDE) für Pkw eingeführt. Im RDE-Test werden die Fahrzeuge mit Hilfe der PEMS-Technik (Portable Emission Measurement System) im Fahrbetrieb untersucht. Dieses Verfahren, welches im Bereich der Nutzfahrzeuge bereits seit mehreren Jahren zum Einsatz kommt, wird zu einer höheren Konformität der Emissionswerte im Messbetrieb mit denen unter realen Betriebsbedingungen auf der Straße führen. Durch den fortschreitenden Flottenaustausch werden die im Durchschnitt stark emittierenden Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffnorm Euro 5 durch neuere Fahrzeuge ersetzt und somit in absehbarer Zeit ein Rückgang in den verkehrsbedingten Emissionen von Pkw erreicht. Gemäß der ab Herbst 2019 gültigen EU-Verordnung 2016/1628 (Non-Road Mobile Machinery Verordnung, NRMM-VO) werden die zulässigen Emissionen für neu in Verkehr gebracht Motoren in der Binnenschifffahrt, für Baustellenfahrzeuge und Diesellokomotiven weiter reduziert. Durch deren Umsetzung wird somit auch in diesen Sektoren eine Reduktion der NO2-Emissionen erreicht. Parallel werden die Aktivitäten auf EU-Ebene durch neue Vorgaben im Bereich des anlagenbezogenen Immissionsschutzes weiterentwickelt. Hier zu nennen sind insbesondere Neuregelungen sowie die Übernahme der Regelungen für große Feuerungsanlagen aus der LCPD (Large Combustion Plant Directive, 2001/80EC) in die IED (Industrial Emissions Directive, 2010/75/EU) im Jahr 2010, die neue MCPD (Medium Combustion Plant Directive, Richtlinie (EU) 2015/2193) und die NERC- Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 39 Richtlinie ((EU) 2016/2284) zur Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe. In regelmäßigen Abständen werden die „Best Reference Documents“ (BRefs, in Deutsch: „BVT-Merkblätter“ – Merkblätter zu besten verfügbaren Techniken), in denen für die jeweilige Branche der aktuelle Stand der Technik dargestellt wird, im sogenannten „Sevilla-Prozess“ von der EU überarbeitet. Mit Einführung der IEDRichtlinie wurde das Verfahren von einer reinen Überarbeitung der BREFs auf zusätzliche Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken erweitert. Diese werden als Durchführungsbeschluss der Kommission im EU-Amtsblatt veröffentlicht, worauf für die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von vier Jahren verbindlich wird. In den Schlussfolgerungen wird zusammengefasst, für welche Schadstoffe welche Emissionsgrenzwerte oder -bandbreiten mit welcher Technik eingehalten werden können. Aktuell sind 14 von 32 Branchen betroffen:  Herstellung von Zement, Kalk und Magnesiumoxid  Eisen- und Stahlerzeugung  Großfeuerungsanlagen  Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen  Glasherstellung  Chloralkaliindustrie  Lederindustrie  Herstellen von Platten auf Holzbasis  Nichteisenmetallindustrie  Herstellung organischer Grundchemikalien  Raffinerien  Zellstoff- und Papierindustrie  Abfallbehandlung  Abwasser- und Abgasbehandlung/-management in der chemischen Industrie Ziel ist es, die Vorgaben konkretisiert in nationales Recht zu übernehmen. Dies wird bei der Überarbeitung der TA Luft der Fall sein. Eine Übernahme der Regelungen zu großen Feuerungsanlagen in nationales Recht ist in Form einer Änderung der 13. BImSchV geplant. Eine Wirkungsabschätzung aufgrund der Umsetzung strengerer Grenzwerte aus den Dokumenten aus dem Sevilla-Prozess kann nicht vorgenommen werden, da es sich um eine Vielzahl von Regelungen mit unterschiedlichen Zeitplänen handelt. Für Bestandsanlagen gelten außerdem jeweils Übergangsfristen, die die Umsetzung Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 40 gegebenenfalls über mehrere Jahre strecken. Die Minderungseffekte zeigen sich in der Regel in einer sinkenden Hintergrundbelastung des jeweiligen Schadstoffs. Die MCP-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2015/219321) zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft, deren Umsetzung in nationales Recht in Arbeit ist, trifft Regelungen für mittelgroße Feuerungsanlagen (1 bis 50 MW Feuerungswärmeleistung). Da die Umsetzungsfrist abgelaufen ist, müssen die Mitgliedstaaten bei Neubauten solcher Feuerungsanlagen den Regeln der MCP-Richtlinie ab sofort nachkommen. Die Richtlinie enthält Vorschriften zur Begrenzung der Emissionen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NOx) und Staub. Beabsichtigt ist die Umsetzung der Regelung der Emissionsbegrenzungen nach der Richtlinie in einer eigenständigen Verordnung. Für die Einführung der MCP-Richtlinie kann keine Wirkungsabschätzung vorgenommen werden, da für Bestandsanlagen Übergangsfristen gelten, die die Umsetzung gegebenenfalls über mehrere Jahre strecken. Die Minderungseffekte zeigen sich in der Regel in einer sinkenden Hintergrundbelastung des jeweiligen Schadstoffs. Die Wirkung der MCP-Richtlinie ist in Kombination mit der NERC-Richtlinie ((EU) 2016/2284) zu sehen, da die Umsetzung letzterer auch die Umsetzung der MCP-Richtlinie beeinflussen wird. 5.1.2. Nationale Beiträge Auf bundespolitischer Ebene sind als zentrale Maßnahme zunächst die Ergebnisse der Diesel-Gipfel zu nennen, u. a. das Software-Update für 5,3 Millionen DieselPkw22 der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6. Bis heute wurde es bei rund der Hälfte der zugesagten Fahrzeuge aufgespielt. Hinzu kommt eine finanzielle Unterstützung der Kommunen mit einem Fördervolumen von einer Milliarde Euro, von denen 250 Millionen Euro von der Automobilindustrie aufgebracht werden 23. Zudem wurde eine durch die Hersteller eigenfinanzierte „Umstiegsprämie“ vereinbart, die einen Anreiz für den Wechsel von Dieselfahrzeugen älterer Standards auf Fahrzeuge mit modernster Abgasnachbehandlung oder E-Fahrzeuge schaffen soll. Die vereinbarten Fördermittel werden im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 – 2020“ zum großen Teil über bereits bestehende Förderprogramme wie die Richtlinie „Elektromobilität vor Ort“ oder das Nationale Innovationsprogramm für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie ausgezahlt, deren Fördervolumen aufgestockt werden und deren Förderaufrufe verstetigt werden sollen24. Zu den geförderten Maßnahmen zählen die Elektrifizierung des städtischen Verkehrs (EBusse oder E-Taxis), der Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Nachrüstung von Nahverkehrsbussen mit Techniken zur Abgasminderung, die Stärkung des Fahrradund Fußgängerverkehrs, sowie des ÖPNV. Ein zentraler Bestandteil der 21 Siehe auch https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015L2193&from=DE 22 Siehe auch https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/08/2017-08-02-nationales-forum-diesel.html 23 Siehe auch https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/09/2017-09-01-treffen-kommunen-luftqualitaet.html 24 Siehe auch https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/11/2017-11-28-saubere-luft-kommunen.html Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 41 Fördermaßnahmen sind die in den betroffenen Kommunen zu entwickelnden Masterpläne. Sie sollen besonders Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrs, zur Vernetzung der Verkehrsträger und zur urbanen Logistik entwickeln, aber zudem auch zu weiteren der vorgenannten Bereiche Maßnahmen entwickeln können. Zur Erstellung der Masterpläne wurden den Kommunen durch die Bundesregierung weitere Fördermittel bereitgestellt25. Zudem unterstützt die Bundesregierung die Kommunen bei der Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Sofortprogramms durch die eingerichtete „Lotsenstelle Fonds Nachhaltige Mobilität“26. Auch auf industrieller Ebene werden durch Regelungen des Bundes Erfolge in der Reduktion der Stickoxidemissionen erzielt. Die letzten Änderungen der 13. BImSchV vom 19. Dezember 2017 dienen der Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse der Europäischen Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas (2014/738/EU) sowie in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton (2014/687/EU) in das nationale Recht, soweit sie große Feuerungsanlagen betreffen. Ziel der Verordnung ist es, vor allem den Ausstoß von Staub und Stickstoffoxiden aus großen Feuerungsanlagen zu senken. Eine Wirkungsabschätzung für die Überarbeitung der 13. BImSchV kann nicht vorgenommen werden, da für Bestandsanlagen Übergangsfristen gelten, die die Umsetzung gegebenenfalls über mehrere Jahre strecken. Die Minderungseffekte zeigen sich in der Regel in einer sinkenden Hintergrundbelastung des jeweiligen Schadstoffs. Die Reduktionsverpflichtungen aus der NERC-Richtlinie wurden über die 43. BImSchV – Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe – in nationales Recht überführt. Die Verordnung ist am 31.07.2018 in Kraft getreten. Danach müssen die Emissionen von Stickoxiden, bezogen auf das Jahr 2005, ab dem Jahr 2020 um 39 Prozent und ab dem Jahr 2030 um 65 Prozent verringert werden. Insbesondere für Stickoxide werden deshalb künftig strengere Emissionsgrenzwerte für industrielle Anlagen festzusetzen sein. 5.1.3. Regionale Beiträge Auch auf Landesebene werden zur Absenkung der bestehenden StickstoffdioxidBelastung Fördergelder bereitgestellt. Durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz wurde auch Kommunen in Haushaltssicherung in unserer Region die Möglichkeit eröffnet, Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung durchführen 27 zu können, z. B. den Austausch der kommunalen Fahrzeugflotte, die Erneuerung und der Ausbau von Radwegen oder die Verflüssigung des Verkehrs durch den Rückbau von Querungen. Im Programm für rationelle Energieverwendung, 25 Siehe auch https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/168-schmidt-unbuerokratische-hilfekommunen.html 26 Siehe auch https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/lotsenstelle-fonds-nachhaltige-mobilitaet.html 27 Siehe auch https://www.mhkbg.nrw/kommunales/KommunaleFinanzen/Einzelthemen/Kommunalinvestitionsfoerderungsgesetzes/index.php 42 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) wird im Rahmen des „Sofortprogramms Elektromobilität“ eine Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Kommunen und Privatpersonen ermöglicht. Das Förderprojekt Kommunaler Klimaschutz.NRW fördert die Umsetzung von Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasemissionen in einer Kommune verringern. Ergänzend werden im Förderbereich des Modellvorhabens „Emissionsfreie Innenstadt“ konkrete Mobilitätslösungen umgesetzt, die zu einer Unabhängigkeit von fossilen Kraftstoffen im Verkehrssystem führen sollen. Durch einen Ausbau des ÖPNV auch in der Breite, der durch die aktuellen Förderprogramme unterstützt wird, sind zusätzliche Impulse zu einem Wechsel der Verkehrsträger auf den ÖPNV zu erwarten. Dies soll zu einem nachhaltigeren Verkehr in den Städten, aber auch zu einer Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen in der Verkehrsvernetzung des ÖPNV beitragen. Auch die Nahmobilität zu Fuß und mit dem Rad, die im innerstädtischen Verkehr eine Entlastung bewirken kann, wird durch das Land in den Fokus genommen. Durch die Förderrichtlinie für die Nahmobilität werden Investitionen in die Infrastruktur, wie beispielsweise in die vielerorts geplanten Radschnellwege, den Service und die Information der Öffentlichkeit im Bereich der Nahmobilität unterstützt. Zudem setzt das Land bei der Erneuerung des Fuhrparks der Landesverwaltung auf einen aktuellen Stand der Abgasreinigungstechnik. Im Pkw-Fuhrpark des Landes werden nahezu ausschließlich Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6, sowie E- und Hybrid-Fahrzeuge vorgehalten. Durch einen regelmäßigen Flottenaustausch ist eine Anpassung an den Entwicklungsstand der Abgasreinigungstechnik automatisch gegeben. Bereits heute fahren rund 5 % der Pkw der Landesfahrzeuge auf E- oder Hybrid-Basis. Diese Quote soll in den kommenden Jahren stark erhöht werden. Die durch das Land Nordrhein-Westfalen angebotenen Förderungen und Maßnahmen, wie die Umstellung der Fahrzeugflotte, werden zu einem weiteren Rückgang der NO2-Belastung beitragen und sind in die Gesamtstrategie des Bundes eingebettet. 5.2. Lokale Ansatzpunkte zur NO2-Minderung Bereits im integrierten Luftreinhalte- und Aktionsplan für das Stadtgebiet Aachen vom 1.1.2009 sowie in der ersten Fortschreibung vom 1.9.2015 wurden zahlreiche Maßnahmen festgelegt, die zu einer Verringerung der Luftbelastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid geführt haben. Dieses Maßnahmenkonzept wird durch die in der Luftreinhalteplanung tätigen Akteure weiterhin umgesetzt. Dies gilt auch für die Maßnahme MM1 - Parkraumbewirtschaftung & Job-Ticket/Firmen-Ticket bei den in Aachen angesiedelten Landesbehörden (Justizzentrum, Finanzzentrum, Bezirksregierung etc.). Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 43 Der jeweilige Stand der Maßnahmenumsetzung (jährlich aktualisiert) kann dem Internet unter folgender Adresse entnommen werden: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalte plaene/luftreinhalteplan_aachen_sachstand.pdf Darüber hinaus wurden weitere, im Folgenden beschriebene Maßnahmen, erarbeitet und diskutiert. 5.2.1. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Zur Festlegung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen im Luftreinhalteplan muss die planaufstellende Behörde das Einvernehmen der örtlichen Straßenbau- bzw. Straßenverkehrsbehörde einholen (§ 47 Abs. 4 S. 2 BImSchG). Eine Verweigerung des Einvernehmens kann ausschließlich aus fachlichen (straßenbau- bzw. straßenverkehrsrechtlichen) Gründen erfolgen. Ökonomische Gesichtspunkte oder kommunalpolitische Gründe sind hingegen unbeachtlich. Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden sind zur Um- und Durchsetzung der in einem Luftreinhalteplan festgeschriebenen verkehrlichen Maßnahmen verpflichtet. Zu den verkehrsrechtlichen Maßnahmen, die in der ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplan Aachen 2015 enthalten sind, hat die Stadt Aachen mit Schreiben vom 5.8.2015 das gemäß § 47 Abs. 4 S. 2 BImSchG erforderliche Einvernehmen erteilt. Im Rahmen der Aufstellung der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Aachen sind Einfahrtverbote (über die bestehende „Grüne Umweltzone“ hinaus) für bestimmte Fahrzeugtypen in verschiedenen Maßnahmenvarianten erarbeitet, geprüft und vom LANUV in ihrer Wirkung abgeschätzt (siehe Kapitel 6.1) worden:  Einfahrtverbot nach Maßgabe einer „blauen Umweltzone“ (Kapitel 5.2.1.1)  Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge Nutzfahrzeuge (Kapitel 5.2.1.2) mit Ausnahme aller schweren  Einfahrtverbot für alle Diesel-Kfz mit einer Schadstoffklasse schlechter Euro5/V (Kapitel 5.2.1.3)  straßenbezogene LKW-Fahrverbote (Kapitel 5.2.1.4) Die Prognosen des LANUV haben gezeigt, dass weitere Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid erforderlich sind. Ziel der Anstrengungen im Rahmen der Luftreinhalteplanung ist es, das Minimierungsgebot umzusetzen. Danach ist die Dauer der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten und die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwertes sicherzustellen. Die folgenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen sind unter diesem Aspekt geeignet und haben ein erhebliches Minderungspotenzial (vgl. Kap. 6.1). 44 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 45 5.2.1.1. Einfahrtverbot nach Maßgabe einer „blauen Umweltzone“ Ein Einfahrtverbot nach Maßgabe einer „blauen Umweltzone“ bedeutet, dass in die Verbotszone noch folgende Fahrzeuggruppen einfahren dürfen:  Diesel-Kfz der Klasse Euro 6 (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge - lNfz)  Diesel-Kfz der Klasse Euro VI (schwere Nutzfahrzeuge - sNfz)  Benzin-Kfz der Klassen Euro 3 bis 6  Erdgas-Kfz und Elektro-Kfz. Ein mögliches Einfahrtverbot könnte für die im Folgenden beschriebenen Verbotszone Alleenring oder Verbotszone grüne Umweltzone gelten. Die Fahrtverbotszone „Alleenring“ wird begrenzt durch die Straßen Boxgraben (im Süden beginnend und dann in östlicher Richtung folgend), An der Schanz, Junkerstraße, Turmstraße, Pontwall, Saarstraße, Monheimsallee, Heinrichsallee, Wilhelmstraße, Römerstraße, Lagerhausstraße wieder bis zum Boxgraben und ist in Abb. 7 dargestellt. Abb. 7 Fahrverbotszone Alleenring Aachen Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 46 Die Fahrtverbotszone in den Grenzen der bestehenden grünen Umweltzone ist nach Maßgabe der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Aachen in der folgenden Abb. 8 dargestellt und begrenzt: Abb. 8 bestehende grüne Umweltzone Aachen 28 Die die Fahrverbotszone umschließenden Straßenabschnitte wären nicht Bestandteil der Fahrtverbotszone, da diesen jeweils die Funktion von Hauptverkehrsstraßen und insoweit eine überragende Funktion im Straßennetz der Stadt Aachen zukommt. Diese ist sowohl bei der Fahrtverbotszone „Alleenring“ – der ausnahmslos als Bundesstraße ausgewiesen ist – der Fall, als auch bei der Fahrverbotszone „grüne Umweltzone“, deren umschließende Straßenabschnitte vor allem die stadtteil- und bezirksübergreifenden Verkehre im innerstädtischen Stadtgebiet aufnehmen. 28 Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 1. Fortschreibung 2015 https://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/luftreinhalteplan_aachen_01_fortschreibung_2015.pd f Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 47 5.2.1.2. Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge mit Ausnahme aller schweren Nutzfahrzeuge Ein Einfahrtverbot bedeutet, dass in die Verbotszone noch folgende Fahrzeuggruppen einfahren dürfen:  schweren Nutzfahrzeuge (inkl. Busse) (sNfz)  Benzin-Kfz  Erdgas-Kfz und Elektro-Kfz. Ein mögliches Einfahrtverbot könnte für die unter 5.2.1.1 beschriebenen Zonen gelten. Die die Fahrverbotszone umschließenden Straßenabschnitte wären nicht Bestandteil der Fahrtverbotszone, da diesen jeweils die Funktion von Hauptverkehrsstraßen und insoweit eine überragende Funktion im Straßennetz der Stadt Aachen zukommt. Diese ist sowohl bei der Fahrtverbotszone „Alleenring“ – der Ring ist ausnahmslos als Bundesstraße ausgewiesen – der Fall, als auch bei der Fahrverbotszone „grüne Umweltzone“, deren umschließende Straßenabschnitte vor allem die stadtteil- und bezirksübergreifenden Verkehre im innerstädtischen Stadtgebiet aufnehmen. 5.2.1.3. Einfahrtverbot für alle Diesel-Kfz mit einer Schadstoffklasse schlechter Euro5/V Ein Einfahrtverbot bedeutet, dass in die Verbotszone noch folgende Fahrzeuggruppen einfahren dürfen:  Diesel-Kfz der Klasse Euro 5 und 6 (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge - lNfz)  Diesel-Kfz der Klasse Euro V und VI (schwere Nutzfahrzeuge - sNfz)  Benzin-Kfz der Klasse Euro 4, 5 und 6  Erdgas-Kfz und Elektro-Kfz. Ein mögliches Einfahrtverbot Verbotszonen gelten. könnte für die unter 5.2.1.1 beschriebenen Die die Fahrverbotszone umschließenden Straßenabschnitte wären nicht Bestandteil der Fahrtverbotszone, da diesen jeweils die Funktion von Hauptverkehrsstraßen und insoweit eine überragende Funktion im Straßennetz der Stadt Aachen zukommt. Dieses ist sowohl bei der Fahrtverbotszone „Alleenring“ als auch bei der Fahrverbotszone „grüne Umweltzone“ der Fall (s.o.). 5.2.1.4. straßenbezogene Lkw-Fahrtverbote Auf folgenden Straßen – im Bereich der jeweiligen Messstellen - könnte ein Fahrtverbot für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t eingerichtet werden: Adalbertsteinweg Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 48 Wilhelmstraße/Heinrichsallee Römerstraße Jülicher Straße Roermonder Straße Das Fahrverbot könnte für beide Fahrtrichtungen gelten. Die Straßenabschnitte wären entsprechend mit dem Verkehrszeichen 253 gem. StVO zu kennzeichnen. 5.2.2. Industrielle Maßnahmen Für die Begrenzung von Luftschadstoffen industriellen Ursprungs können die Behörden Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen anordnen. Die Befugnisse hierfür enthält das BImSchG. Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind erforderlich, wenn Vorgaben zu den zulässigen Immissionsbegrenzungen der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstgrenzen - 39. BImSchV und die Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft nicht eingehalten werden. Die Betreiber von Industrieanlagen haben darüber hinaus Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Stand der Technik zu treffen. Der Stand der Technik zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen ist insbesondere in der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen - 13. BImSchV und der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV sowie der TA Luft festgelegt. Die 39. BImSchV verfolgt den sogenannten „Schutzgutbezug“ (Schutz der Gesundheit). Gemäß § 27 Abs. 2 S. 1 der 39. BImSchV sind zu Gunsten der Wohnbevölkerung geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um den Zeitraum einer Grenzwertüberschreitung so kurz wie möglich zu halten. Die Verordnung bindet ausschließlich die zur Handlung verpflichteten Behörden. Eine unmittelbare Wirkung für die Anlagenbetreiber entfaltet sie nicht. Die Regelungen der TA Luft sowie der 13. oder 17. BImSchV verfolgen demgegenüber einen „anlagenbezogenen“ Ansatz. Die Anforderungen richten sich an den Betreiber einer konkreten Anlage, an der austretende Luftschadstoffe (Emissionen) bereits unmittelbar in der Anlage nach dem Stand der Technik zurückgehalten oder vermindert werden sollen. Die Regelungen der 13. und 17. BImSchV gelten unmittelbar für die Betreiber. Die Anforderungen der TA Luft müssen Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 49 von der Behörde angeordnet werden, weil diese als Verwaltungsvorschrift zunächst nur für die Behörde verpflichtend ist. Konkrete Maßnahmen sind im Rahmen der vorliegenden zweiten Planfortschreibung nicht vorgesehen. Zum einen lassen sich etwaige relevante Immissionsbeiträge nicht eindeutig zuordnen sondern gehen über weiträumige Verteilung in die Hintergrundbelastung ein. Zum anderen werden auch die Voraussetzungen für ein solches Tätigwerden im Rahmen der Luftreinhalteplanung über den Stand der Technik hinaus als nicht gegeben angesehen, da für die Überschreitung des Immissionsgrenzwertes keine Anlagen mit einem relevanten Betrag ermittelt wurden. 5.2.3. Hausbrand und Kleinfeuerungsanlagen Durch Änderungen der Gesetzgebung für Kleinfeuerungsanlagen (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26.01.2010) wurden primär Begrenzungen von Feinstaubemissionen festgelegt. Zudem sind aber ebenfalls die Emissionsgrenzwerte für den Stickoxidausstoß bestimmter Kleinfeuerungsanlagen abgesenkt worden. Ergänzend trat im Oktober 2010 in Aachen die in Nordrhein-Westfalen landesweit erste und bisher einzige kommunale Festbrennstoff-Verordnung in Kraft. Danach mussten ältere Öfen bis 31. Dezember 2014 mit Filtern nachgerüstet, gegen neue Öfen ausgetauscht oder spätestens zum 31.12.2014 stillgelegt werden. Damit galten in Aachen ab 09.10.2010 für bestehende Anlagen höhere Emissionsanforderungen als bundesweit nach der 1. BImSchV, die Übergangszeiten bis 2015 vorsah. Neben Festlegungen zur Energiebereitstellung im häuslichen Bereich ist aber generell der Energieverbrauch bei Gebäuden zu reduzieren, da hierdurch auch eine Emissionsminderung bewirkt wird. Hierzu hat die Stadt Aachen ebenfalls Maßnahmen ergriffen, die bereits im Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplans von 2009 verankert sind und seitdem auch kontinuierlich fortgeführt werden. Die Maßnahmen E1 bis E5 sind dort unter der Rubrik „Maßnahmen zur effizienten Energienutzung (E) in Kapitel 5.1 beschrieben29. 5.2.4. Offroadverkehr Die Belastung durch den Offroadverkehr wird durch Emissionen aus mobilen Maschinen und Geräten hervorgerufen, die nicht dem straßengebunden Personenund Güterverkehr zuzuordnen sind. Das sind u.a. typischerweise Baumaschinen und andere ortsveränderliche technische Einrichtungen mit Verbrennungsmotoren. Ihr Anteil an der örtlichen Belastung ist gering. Gleichwohl ist durch Änderungen der aktuellen Gesetzgebung (siehe Kapitel 5.1.1) im Bereich des Offroad-Verkehrs davon 29 https://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/luftreinhalteplan_aachen.pdf Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 50 auszugehen, dass künftig die NOx-Emissionen weiter reduziert werden und sich somit auch der Anteil der NO2-Immissionen reduzieren wird. 5.2.5. Weitere Maßnahmen Zur Forcierung weiterer Maßnahmen und Leitgedanken des LRP 2015 greift die Stadt Aachen die Möglichkeiten und Chancen der neuen Förderprogramme von Land und Bund auf und nutzt sämtliche Optionen zur schnellen Umsetzung besonders wirksamer Maßnahmen. Dazu wurden im LRP 2015 beschriebene Maßnahmeninhalte den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst und bedarfsweise um neue Bausteine erweitert. Im Rahmen des EFRE-Projektaufrufs „KommunalerKlimaschutz.NRW, Sonderförderbereich Emissionsfreie Innenstadt“ (kurz KKS), hat sich die Stadt Aachen im Juni 2017 mit der Projektskizze „#AachenMooVe: Modellstadt ohne Emissionen im Verkehr“ beworben. In dieser Skizze wurden zahlreiche verkehrliche Maßnahmen aufgegriffen, die schon im LRP 2015 verankert sind bzw. positive Auswirkungen für die Luftqualität entfalten. Mitte Dezember 2017 wurde das Projekt (mit leichten Modifikationen) vom Land zur Förderung vorgeschlagen. Die Fördersumme beläuft sich für Aachen auf bis zu 15 Mio. Euro. In der Qualifizierungsphase werden Einzelmaßnahmen konkretisiert, so dass zum Zeitpunkt der Planaufstellung bereits mehrere Förderanträge zur (Vor-)Prüfung eingereicht wurden. Über das Bundesförderprogramm „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ wurde in der ersten Hälfte des Jahres 2018 ein Masterplan (Green City Plan) für Aachen entwickelt, der Kernaussagen vorliegender Konzepte und langjähriger Strategien der Stadt für eine nachhaltige Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung aufgreift, analysiert, verschiedene Ansätze integriert und weiterentwickelt und den jeweiligen Beitrag zur Senkung der NO2-Emissionen betrachtet. Im Fokus stehen Maßnahmen die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden und einen schnellen, wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität liefern können. Im Rahmen der verschiedenen Förderrichtlinien, die über das Sofortprogramm in Anspruch genommen werden können, wurden zu fast allen geplanten Maßnahmen Förderanträge gestellt. Die innerhalb der Förderprogramme von Bund und Land beantragten Maßnahmen tangieren in vielen Bereichen dieselben Handlungsfelder (Radverkehr, Elektromobilität, emissionsfreie Logistik, Mobilitätsmanagement, Digitalisierung etc.). Insoweit kann es zu Überschneidungen innerhalb der beantragten Einzelmaßnahmen kommen, die auch dadurch bedingt sind, dass im Bundes- und Landesprogramm für vergleichbare Maßnahmen unterschiedlich hohe Förderquoten gelten. Die Stadt Aachen wird versuchen, die für die Umsetzung am besten geeignete Förderung in Anspruch zu nehmen, so dass Umfang und Ausgestaltung der Maßnahmen maßgeblich auch von den jeweiligen Förderbewilligungen abhängen. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 51 5.2.5.1. Schlüsselmaßnahmen (key measure, KM) der Stadt Aachen zur Grenzwerterreichung Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Masterplan (Green City Plan) für den Mobilitätsbereich und damit einhergehenden Wirkungsuntersuchungen hinsichtlich der Effekte für die Luftreinhaltung wurden seitens der Stadt Aachen die folgenden drei Maßnahmen als Handlungsschwerpunkte zur Grenzwerterreichung identifiziert. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass für diese Maßnahmen (KM1, KM2 und KM3) eine verbindliche Zusage der Umsetzung durch die Stadt Aachen erfolgt. Eine entsprechende verbindliche Erklärung der Stadt Aachen liegt zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht vor. Die weiteren Ausführungen (z.B. Verzicht auf Fahrverbote) - insbesondere in Kapitel 7 – stehen damit entsprechend unter Vorbehalt. KM1: Nachrüstung der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter Über das Sofortprogramm Saubere Luft wurde im April 2018 die Nachrüstung von 10130 ASEAG-Bussen mit SCRT-Filter beantragt. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde bewilligt, die Ausschreibung ist erfolgt, so dass nach Auftragsvergabe mit der Umrüstung gestartet werden kann. Die Umrüstung der Busse wird aus technischen und logistischen Gründen einen Zeitraum von rund 5 Monaten in Anspruch nehmen. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung wird davon ausgegangen, dass die Nachrüstung der ASEAG-Busse im Frühjahr 2019, spätestens aber bis zu dem im Nahverkehrsplan benannten Stichtag (01.09.2019, siehe auch KM 3) abgeschlossen ist. KM2: Reduzierung der Parksuchverkehre durch Harmonisierung/ Änderung der Parkgebühren im öffentlichen Raum Schon im LRP 2015 wurde festgeschrieben, die Parksuchverkehre mit einem abgestimmten Maßnahmenbündel zu minimieren (Maßnahme MP 2). Einige der dort genannten Maßnahmenbausteine wurden umgesetzt (Modernisierung Parkleitsystem, Bereitstellung von Informationen für mobile Endgeräte, etc.). Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme MP 2, die Änderung der Parkgebühren im öffentlichen Raum, wurde im September 2018 in den politischen Gremien beraten. Der Rat der Stadt Aachen hat am 19.09.2018 beschlossen, die Parkgebühren wie folgt zu ändern:  Zone 1: 20 Cent je 5 Minuten, Mindesteinwurf 1 Euro, Höchstparkdauer 1 Stunde, Bedienzeiten bleiben unverändert. 30 Nach genauerer Prüfung können aus techn. Gründen nur 98 Busse mit Standard Euro V / EEV nachgerüstet werden; für 3 Euro III – Busse gewähren die Hersteller bei Nachrüstung keine Allgemeine Betriebserlaubnis mehr. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 52  Zone 2: 50 Cent je 30 Minuten, Mindesteinwurf 50 Cent, Höchstparkdauer und Bedienzeiten sowie evtl. Angebote von Tagestickets bleiben unverändert.  beiden Zonen: Bei Einwurf von Zwischenbeträgen wird die Zeit linear angepasst Mit dem vorliegenden Beschluss können die Parkgebührenordnung angepasst und die notwendigen Schritte zur technischen Umsetzung in die Wege geleitet werden. Im Vergleich zur bisherigen Regelung wird die Parkdauer in der zentralen Innenstadt (Zone 1, im Wesentlichen innerhalb und auf Alleenring) damit halbiert und auf maximal 1 Stunde begrenzt. Gleichzeitig werden die Parkgebühren von derzeit 1,10 € pro Stunde mehr als verdoppelt. Bei einer zulässige Höchstparkdauer von einer Stunde in Tarifzone 1 kostet diese zukünftig 2,40 €. Die Maßnahme greift unmittelbar, sobald die Umstellung der Parkscheinautomaten erfolgt ist. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme im Frühjahr 2019 umgesetzt ist. KM3: Änderung des Nahverkehrsplans: Festlegung erhöhter Qualitätsanforderungen an die Abgasstandards der Busflotten von ASEAG und Subunternehmen Mit dem Instrument des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen (NVP) kann Einfluss auf die Qualität des Abgasstandards der in Aachen von ASEAG und Subunternehmen eingesetzten Busse genommen werden. Ziel der Stadt ist eine rasche technische Optimierung beider Busflotten (ASEAG und Subunternehmen) und damit eine Reduzierung der NO2-Belastung, jedoch ohne Gefährdung der erforderlichen Bedienkapazitäten und laufender Konzessionen. Dazu ist folgende Formulierung im NVP vorgesehen: „Ab dem 1.9.2019 müssen alle Busse der ASEAG, die die (grüne) Umweltzone im Stadtgebiet Aachen befahren, dem Abgasstandard Euro VI (oder besser) entsprechen oder elektrisch angetrieben sein. Ein dem Abgasstandard Euro VI vergleichbarer Standard kann durch Nachrüsttechnik mit SCRT-Filter erreicht werden, soweit fahrzeugtypbezogene Filteranlagen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis am Markt verfügbar sind. Sofern in einer Übergangszeit bis einschließlich 2020 aus nachgewiesenen betriebsbedingten Gründen Ausnahmen von o.g. Standard unausweichlich sind, ist der Standard mindestens an den in diesem Luftreinhalteplan definierten, den maßgeblichen Grenzwert überschreitenden Belastungsschwerpunkten einzuhalten. Ab dem 31.12.2020 müssen alle Busse der Subunternehmen der ASEAG, die die (grüne) Umweltzone im Stadtgebiet Aachen befahren, mindestens an den im Luftreinhalteplan definierten, den maßgeblichen Grenzwert überschreitenden Belastungsschwerpunkten dem oben beschriebenen Abgasstandard entsprechen.“ Die Anpassung des NVP wird im Oktober/ November 2018 in den Fachausschüssen und im Rat der Stadt Aachen behandelt. Die Änderung des NVP tritt unmittelbar mit 53 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Beschlussfassung im Rat Kraft. Die ASEAG wird neben der Nachrüstung mit SCRTFilter vorgezogene Neubeschaffungen vornehmen, um den Standard zu sichern. Die Subunternehmen können zur Nachrüstung der Busse die bestehende Förderprogramme (insbes. Sofortprogramm Saubere Luft) in Anspruch nehmen; teilweise sind ggf. höhere Förderquoten zu erzielen. Vor dem Hintergrund laufender Konzessionen und Verträge, wird geprüft, inwieweit der Prozess der Busflottenoptimierung bei den Subunternehmen weiter unterstützt/ beschleunigt werden kann. Diese Maßnahme ist zum Zeitpunkt der Planaufstellung (wegen ausstehender Beschlussfassung der Politik) noch nicht vollständig verbindlich gesichert, aber weitestgehend vorbereitet. 5.2.5.2. Maßnahmen des Masterplan (Green City Plan) Über das Sofortprogramm Saubere Luft des Bundes erfasst der Masterplan / Green City Plan auch Maßnahmen aus dem Mobilitätsbereich. Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen (aufgeteilt nach Handlungsfeldern des Fördergebers) wurden größtenteils bereits zur Förderung (mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn) beantragt: Handlungsfeld Digitalisierung und Vernetzung des Verkehrs MPL 1 – Autonom fahrender e-City-Bus (Förderantrag wurde gestellt) Pilotprojekt: Test des elektrisch und autonom fahrenden Kleinbusses „e.Go. Mover“ auf der ÖPNV-Strecke zw. Hbf. und Innenstadt/Markt MPL 2 – (technisches) Verkehrsmanagement (Förderantrag wurde gestellt) Auf- und Ausbau von Infrastruktur zur Verbesserung der Verkehrsdatenerfassung und Optimierung von Verkehrsabläufen / Verbesserung des Verkehrsflusses: Erfassungseinrichtungen an Knotenpunkten, Aufrüstung von Steuergeräten und Rechnereinheiten; Integration von Floating-Car-Data; Infrastruktur für autonomes Fahren, Qualitätsmanagement der Busbevorrechtigung; dynamischer Verkehrslagebericht u.v.m.) MPL 3 – „Mobility Broker“ (Förderantrag wurde gestellt; mdl. positiv beschieden) Ausbau der Mobilitätsplattform „Mobility Broker" zur besseren Vernetzung versch. Mobilitätsangebote: Self-Service-Flottenverwaltung mit Sharing-Funktion für Gewerbebetriebe; „eFleet-Management“ (Disposition von E-Fzg. nach Buchungsdaten + Ladeinfrastruktur); Switch-App zum Wechsel zw. Dienst- und Privatnutzung; Anreizsystem (Bonuspunkte, vergünstigte Privatnutzung etc.) MPL 4 – Effizientes Mobilitätsmanagement (Förderantrag wurde gestellt) 54 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) in Anlehnung an erfolgreiche Projekte wie „Maastricht bereikbaar“ und „Slim naar Antwerpen“ unter der Aachener Dachmarke „clever mobil“; umfangreiche Marketingmaßnahmen etc. MPL 5 – Verkehrssystemverknüpfung Ausbau von P+R, insbes. für Pendler: P+R-Abo, Shuttle-Konzept, Ausbau P+RKapazitäten, Mobilstationen an SPNV- und ÖPNV-Verknüpfungspunkten u.s.w. Handlungsfeld Radverkehr MPL 6 – Intelligente Radverkehrsnetze (Beantragung im Landesprogramm KKS) Ertüchtigung, Ausbau und Sanierung bestehender Radwege, insbes. an radialen Radverkehrsachsen; Ausbau Vennbahnradweg; Ausbau Rad-Vorrang-Routen (ACHaaren) MPL 7 – Ausbau Pedelec-Verleihstationen (Förderantrag wurde gestellt) Potentialanalyse und Erarbeitung eines Ausbaukonzepts Erweiterung um 21 neue Stationen mit über 160 Pedelecs Handlungsfeld Elektrifizierung des Verkehrs und Modernisierung Busflotte MPL 8 – Elektrifizierung der ASEAG-Busflotte (Förderantrag wurde gestellt) Beschaffung von 12 Solo-/Standard-Elektro-Bussen für die ASEAG-Busflotte bis 2020, (davon 2 Busse für Betrieb in Eschweiler) MPL 8a – Nachrüstung der (ASEAG-)Busflotte mit SCRT-Filter (siehe auch oben 5.2.5.1) (Förderantrag wurde gestellt; mdl. positiv beschieden) Nachrüstung von SCRT-Technik bei 101 ASEAG-Bussen; ergänzende Wirkungsbetrachtung für Filternachrüstung aller Busse, d.h. incl. Bussen beauftragter Subunternehmen; Prüfung der Fördermöglichkeiten für Subs MPL 8b – Optimierung von Leit- und Informationstechnik bei ASEAG (Förderantrag wurde gestellt; mdl. positiv beschieden) Einführung neuer Fahrzeugbordrechner, Digitalisierung des Funksystems, Umstellung der Fahrgastinfoanzeigen auf LTE MPL 9 – Ausbau Ladeinfrastruktur (LIS) (Förderantrag wurde gestellt; mdl. positiv beschieden) Etablierung einer Koordinierungs- und Beratungsstelle zur Strukturierung des Gesamtprozesses „Aufbau Ladeinfrastruktur“; Umsetzung des Modellvorhabens „ALigN – Ausbau von Ladeinfrastruktur durch gezielte Netzunterstützung“: Ausbau (halb-) öffentlicher LIS durch weitere (Schnell-)Ladestationen; Identifikation und Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 55 Abbau von Netzhemmnissen, Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten etc.) Handlungsfeld Urbane Logistik MPL 10 a – KEP-Dienstleister (Beantragung im Landesprogramm KKS) Einsatz von Lastenfahrrädern durch KEP31-Dienstleister in Kombination mit MikroDepots; Einsatz von Elektrofahrzeugen; Kurzzeit „Liefer- und Ladezonen“ für KEPDienstleister MPL 10 b – Städtischer Wirtschafts- und Service-Verkehr Gemeinsames Lieferkonzept für Quartiere und Shopping-Center; Anschubfinanzierung von Lastenpedelecs und e-Lkw im Wirtschaftsverkehr MPL 10 c – Bürger-Lastenpedelec-Verleihsystem Bereitstellung von Lastenpedelecs an mehreren Radstationen und/oder VelocityStationen in verschiedenen Teilen des Aachener Stadtgebiets MPL 10 d – Integration in gesamtstädtische Verkehrs- und Mobilitätsplanung institutionelle Aufwertung von Wirtschaftsverkehr und urbaner Logistik als Querschnittsthemen im Rahmen der kommunalen Verwaltung (Benennung eines Beauftragten / Koordinators, Bildung einer Task Force, Vernetzung mit externen Institutionen wie IHK, HWK, RWTH, FH etc. 5.2.5.3. Maßnahmen aus dem Landesförderprogramm KommunalerKlimaschutz.NRW - Sonderförderbereich emissionsfreie Innenstadt (kurz: KKS) In der Qualifizierungsphase zum o.g. Landesprogramm wurden Maßnahmen der Projektskizze #Aachen MooVe in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Fördergebers (Bezirksregierung und Projektträger ETN) weiter konkretisiert, um den Förderantrag zur vollständigen Bewilligungsreife zu bringen. Dabei wurde eine neue Struktur vereinbart, nach der einzelne Förderanträge zu folgenden fünf Arbeitspaketen (AP) eingereicht werden sollen: AP1: Ausbau Rad-und Fußwegenetz (Einzelantrag eingereicht am 25. Mai 2018) Ziel dieses Teilprojektes ist, Verkehrsteilnehmer, die sich bisher mit dem Pkw in und nach Aachen bewegen, für die Nutzung des Fahrrades und ein verstärktes zu-Fußgehen zu gewinnen. Der „Umstieg“ soll dabei insbesondere durch den Ausbau von Infrastruktur erfolgen. Im Einzelnen umfasst das Vorhaben folgende Arbeitspakete:  Ausbau des Rad-Vorrang-Netzes (3 Routen) 31 KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 56  Verbesserung der Radverkehrssicherheit im Hauptverkehrsstraßennetz  Ausbau der regionalen Radverkehrsanbindung  Verbesserung der Fußwegeverbindungen von der Innenstadt ins Aachener Stadtgrün  Marketingkampagne und Dialog  Koordination, Wissensaustausch und Evaluation AP2: Mobilstationen (Einzelantrag eingereicht am 25. April 2018) Verschiedene Mobilitätsangebote wie Car- und Bike-Sharing sollen ausgebaut und in neue räumliche und funktionale Zusammenhänge gesetzt werden. Ziel ist, die verschiedenen Angebote zur Stärkung des Umweltverbundes besser miteinander zu vernetzen und einfacher zugänglich zu machten (z.B. durch einheitliche, elektronische Zugangssysteme). Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen beantragt:  Neue Pedelec-Verleihstationen von Velocity  Neue Car-Sharing-Stationen von cambio und Erweiterung der E-CarSharingFlotte  Radstationen an Aachener Schulen  Ausbau der Fahrradabstellmöglichkeiten  Mitfahrerbänke im Verkehr zwischen Aachen und Kelmis (Belgien)  Koordination, Wissenstransfer, Monitoring AP3: (Betriebliches) Mobilitätsmanagement (Teilarbeitspakete im Juli 2018 beantragt) Die Maßnahme dient der nachhaltigen Gestaltung von Arbeitswegen, Dienstreisen und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Zentrales Ziel des Projektes ist es, mit geeigneten Anreizmechanismen Verkehrswege vom Auto auf den Umweltverbund – Fahrrad, zu Fuß oder ÖPNV – zu verlagern. Im Einzelnen sieht der Förderantrag folgende Maßnahmen vor:  Mobilitätsmanagement bei Kommunalverwaltungen und Landesbehörden  Betriebliches Mobilitätsmanagement (umfangreiches Umsteigerprogramm in Anlehnung an erfolgreiche Projekte „Maastricht bereikbaar“ und „Slim naar Antwerpen“)  Entwicklung eines Mobil Payback-Systems für den Einzelhandel  Kampagne für emissionsfreie Mobilität  Koordination, Monitoring und Wissensaustausch AP4: Emissionsfreie Logistik (Teilarbeitspakete im September 2018 beantragt) Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 57 Im Arbeitspaket Emissionsfreie Logistik sind Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung durch Lieferverkehre vorgesehen, im Einzelnen  Elektrifizierung des Lieferverkehrs der KEP32-Dienstleister durch E-Fahrzeuge und Lastenräder  Aufbau der zugehörigen Ladeinfrastruktur  Aufbau von temporären Mikro-Depots in der Innenstadt und Auslieferung mittels Lastenräder  intelligente Routenplanung und Parkkonzepte für Lieferverkehre  Runder Tisch City-Logistik AP5: Elektromobilitätsprogramm (Einzelantrag eingereicht am 07. Mai 2018) Die Förderung der Elektromobilität ist ein Schwerpunkt der Aktivitäten der Energieund Klimaschutzpolitik der Stadt Aachen und liefert durch lokal emissionsfreie Antriebe einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung. Ziel des Vorhabens ist es, die Elektrifizierung verschiedener Fahrzeugflotten voranzutreiben und Privatleuten Anreize zum Umstieg auf Elektrofahrzeuge zu bieten sowie die dazu notwendige Ladeinfrastruktur zu schaffen. Im Einzelnen sieht der Förderantrag folgende Maßnahmen vor:  Ausbau der E-Fahrzeugflotte für Taxiverkehr und beim CarSharing  Schaffung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen und privaten Raum  Elektrifizierung der Busflotte der ASEAG  Ladeinfrastruktur für die gesamte ASEAG-Busflotte (Mittelspannungsleitung) Zu den eingereichten Förderanträge AP2 (Mobilstationen), AP3 (Betriebliches Mobilitätsmanagement) und AP5 (Elektromobilitätsprogramm) gibt es erste Rückmeldungen der Prüfstelle des Fördergebers. Die Überarbeitung der Antragsunterlagen und die Einreichung weiterer Einzelanträge soll möglichst in 2018 abgeschlossen werden, damit die Projekte ab 01.01.2019 starten können. 32 KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste 58 6. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Prognose der immissionsseitigen Wirkung des Gesamtkonzeptes Im Folgenden werden die erreichbaren immissionsseitigen Minderungswirkungen ausgewählter Maßnahmen dargestellt. Hierzu wurde neben dem Fachbeitrag des LANUV (Kapitel 6.1) ein ergänzendes Gutachten der AVISO GmbH im Auftrag der Stadt Aachen zur Beurteilung weiterer Maßnahmen aus dem Green City Masterplan erstellt. Die Ergebnisse sind in Kapitel 6.2 dargestellt. In Kapitel 6.3 wird die Belastungsentwicklung unter Berücksichtigung der Kombination ausgewählter Maßnahmen dargestellt. Diese Berechnung wurde ebenfalls durch das LANUV vorgenommen. Für ergänzende Informationen sei an dieser Stelle auf den ausführlichen Fachbeitrag des LANUV im Anhang 7 und das Gutachten der AVISO GmbH im Anhang 8 verwiesen. 6.1. Belastungsentwicklung unter Berücksichtigung ausgewählter Maßnahmen nach Berechnungen des LANUV Zur Abschätzung der immissionsseitigen Wirkung wurden auf Basis der in Anhang 7 detaillierter aufgeführten Emissionen und Eingangsdaten Ausbreitungsrechnungen mit IMMISluft für die entsprechenden Straßenabschnitte durchgeführt. Aus den Modellrechnungen resultieren die, in den Tab. 12 und Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 59 Tab. 14 aufgeführten, NO2-Minderungspotenziale für die angegebenen Maßnahmen. In den Tabellen sind die möglichen Wirkungen einzelner Maßnahmen aufgeführt. Eine einfache Addition der Wirkungen dieser Einzelmaßnahmen ist nicht möglich, unter anderem weil unterschiedliche Einzelmaßnahmen die gleichen Fahrzeuge betreffen. Für die Wirkung eines ausgewählten Maßnahmenbündels, sind daher sowohl die Emissionen als auch die Immissionen neu modelliert worden. Das Ergebnis wird in Kapitel 6.3 dargestellt. Im Folgenden werden die untersuchten Einzelmaßnahmen kurz beschrieben: Allgemein: Die Maßnahmen werden ganzjährig für einzelne Belastungspunkte unter Berücksichtigung einer grünen Umweltzone für die Jahre 2015 (Basisjahr) und 2020 (Prognosejahr) auf Basis des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA 3.3) modelliert. In allen Modellfällen werden Ausnahmen von Verkehrsverboten in Höhe von 20 % berücksichtigt. Bei der Fortschreibung der Kraftfahrzeugflotte für das Prognosejahr 2020 ist eine Flottenmodernisierung (inkl. Linienbusflottenmodernisierung) eingearbeitet. Konkret wurden für die Modellierungen im Basisjahr 2015 und im Prognosejahr 2020 folgende von der Stadt/ ASEAG übermittelten Zusammensetzungen der Linienbusflotten verwendet. Tab. 11 Zusammensetzung der Linienbusflotten in Aachen für das Basisjahr 2015 und das Prognosejahr 2020 Typ 2015 2020 Anzahl Anzahl ASEAG Subunternehmer ASEAG Subunternehmer Diesel EURO II - 20 - 2 Diesel EURO III 89 40 - 30 Diesel EURO IV - 15 - 12 Diesel EURO V 107 41 125 43 Diesel EURO VI 15 15 56 44 - - 42 - 211 131 223 131 Elektroantrieb Summe Nicht betrachtet werden Verkehrsverlagerungen auf andere Belastungspunkte. Für die hier durchgeführten Berechnungen wurde angenommen, dass sich die Verkehrsstärken nicht verändern werden. Kurzbezeichnung „Grüne Umweltzone“ 60 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Es gilt ein Verkehrsverbot für schadstoffintensive Fahrzeuge, die über keine „grüne Plakette“ verfügen bzw. nicht von den Verkehrsverboten ausgenommen sind. Regelungen zu Ausnahmen ergeben sich aus Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung. Kurzbezeichnung „Blaue Umweltzone“ Fahren dürfen neben Diesel-Kfz der Klasse Euro 6 (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge lNfz) und Euro VI (schwere Nutzfahrzeuge - sNfz) auch Benzin-Kfz der Klassen Euro 3 bis 6 einschließlich Erdgas-Kfz sowie Elektro-Kfz. Die ausgeschlossenen Diesel-Kfz werden durch Diesel-Kfz der Klassen Euro 6 und VI ersetzt, ausgeschlossene Benzin-Kfz werden durch Benzin-Kfz der Klasse Euro 6 substituiert. Dadurch bleibt die Fahrleistung konstant. Kurzbezeichnung „Dieselfahrverbot“ Alle Diesel-Pkw und Diesel-lNfz (leichte Nutzfahrzeuge) werden mit einem Fahrverbot belegt. Ausgeschlossene Diesel-Pkw werden durch Benzin-Pkw Euro 6 und ausgeschlossene Diesel-lNfz durch Benzin betriebene Fahrzeuge Euro 6 ausgetauscht. Schwere Nutzfahrzeuge dürfen unverändert fahren. Insgesamt bleibt die Fahrleistung konstant. Kurzbezeichnung „Fahrverbot LKW > 3,5 t“ Alle sNfz (Lkw > 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG)) werden mit einem Fahrverbot belegt. Ausgeschlossene Lkw werden nicht ersetzt, wodurch sich auch die Fahrleistung verringert. Kurzbezeichnung „Fahrverbot Diesel-Kfz schlechter Euro 5/V“ Fahren dürfen neben Diesel-Kfz der Klasse Euro 5 und 6 (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge - lNfz) und Euro V und VI (schwere Nutzfahrzeuge - sNfz) alle BenzinKfz wie in der grünen Umweltzone. Die ausgeschlossenen Diesel-Kfz werden durch Diesel-Kfz der Klassen Euro 6 und VI ersetzt. Dadurch bleibt die Fahrleistung konstant. Die Modellierung erfolgt ausschließlich für das Jahr 2020. Mit dieser Maßnahme würde ein Teil der Maßnahmenwirkung „Blaue Umweltzone“ vorgenommen, das heißt der Wirkungsbeitrag der Blauen Umweltzone würde bei Umsetzung obiger Maßnahmen geringer ausfallen. Kurzbezeichnung „Software-Update für Diesel-Pkw und Rückkaufprämie für Diesel-Pkw der Euroklassen 1 - 4“ Auf dem Diesel-Gipfel der Bundesregierung im Jahr 2017 wurde ein Software-Update für Diesel-Pkw beschlossen. Dieses Update soll die NOx-Abgasemissionen senken. Das Umweltbundesamt hat zur Wirkung dieses Software-Updates eine Abschätzung der NOx-Minderung für Deutschland vorgenommen. Auf Basis dieser Abschätzung wird die NOx-Minderungswirkung des Software-Updates für das Luftreinhalteplangebiet Aachen modelliert. 61 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Für Nordrhein-Westfalen wird angenommen, dass das Software-Update eine NOxEmissionsminderung von durchschnittlich 25 % pro Diesel-Pkw bewirkt. Als konkrete Maßnahme wird festgelegt, dass 50 % und 100 % aller Diesel-Pkw Euro 5 und Euro 6 dieses Software-Update erhalten. Auf dem Diesel-Gipfel der Bundesregierung ist ferner eine Rückkaufprämie für Diesel-Pkw der Euroklassen 1 - 4 beschlossen worden. Das Umweltbundesamt hat zur Wirkungsbeurteilung dieser Rückkaufprämie eine Abschätzung für Deutschland vorgenommen. Auf dieser Grundlage wird die Wirkung dieser Rückkaufprämie für das Luftreinhalteplangebiet Aachen modelliert. Für Nordrhein-Westfalen wird angenommen, dass 25 % der Diesel-Pkw der Euroklassen 1 - 4 durch 75 % Diesel-Pkw der Euroklasse 6 und 25 % durch DieselPkw der Euroklasse 6d ersetzt werden. Ein Ersatz durch Benzin-Pkw wird nicht vorgenommen. Diese beiden Maßnahmen des Dieselgipfels werden für den LRP Aachen gemeinsam modelliert. 62 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Kurzbezeichnung „Busnachrüstung“ Die Busflotte der ASEAG wird im Aachener Stadtgebiet bis 2020 schrittweise mit Stickstoffdioxidfiltersystemen ausgestattet. Laut Angaben der Stadt Aachen besitzen im Jahr 2020 49 Busse mit EURO V/EEV eine Abgasrückführung plus Dieselpartikelfilter und 119 Busse mit EURO V/EEV eine Abgasnachbehandlung mit Diesel-Partikelfilter und SCRT. Die Maßnahme "Busnachrüstung“ mit SCRT-Filter erfolgt an 80 EURO 5-/EEVLinienbussen der ASEAG (und ggf. der Subunternehmen). Dies bedeutet modellseitig, alle 49 Busse EURO V/EEV mit Abgasrückführung erhalten eine SCRTNachrüstung. 31 Busse (von 119) EURO V/EEV mit Dieselpartikelfilter erhalten eine SCRT-Nachrüstung. In Summe werden 80 Busse mit EURO V/EEV nach Umrüstung EURO VI-Standard haben. Kurzbezeichnung „Busflotte Euro VI“ Die Busflotte der ASEAG und der beauftragten Subunternehmen erhält den Abgasstandard Euro VI. Bei der Wirkungsberechnung bleiben die in der Flotte enthaltenen Elektrobusse konstant. Alle Emissionen sind nicht nach Fahrspuren differenziert. Die Wirkungsberechnung erfolgt nur für das Jahr 2020. Zur Abschätzung der immissionsseitigen Wirkung der v.g. Maßnahmen für die Jahre 2015 und 2020 wurden Ausbreitungsrechnungen mit IMMIS luft für die entsprechenden Straßenabschnitte durchgeführt. Eine Ausnahme bildet die Peterstraße. Die Peterstraße 72/74 kann nicht mit IMMISluft modelliert werden, daher wurde der Beitrag des lokalen Straßenverkehrs mit einer Verdünnungsrechnung33 unter Berücksichtigung der Photochemie34 abgeschätzt. Aus den Modellrechnungen resultieren die in Tab. 12 aufgeführten NO2Minderungspotenziale. Die Prozentangaben beziehen sich auf die NO2Jahresmittelwerte für das Jahr 2020. Zu allen Werten sei angemerkt, dass es sich um Prognosen oder Abschätzungen handelt. Die reale Situation kann durch abweichende Einflussfaktoren wie zum Beispiel eine veränderte Witterung oder ein anderes Emissionsverhalten der Flottenteilnehmer von der Prognose abweichen. Bei den angegebenen Ergebnissen für das Jahr 2020 ist neben der Flottenmodernisierung auch die erwartete Abnahme des Hintergrundniveaus berücksichtigt. 33 Brandt, A; Schulz, T. 2005: Wie wirksam sind Maßnahmen zur PM10 Minderung; Gefahrstoff-Reinhaltung der Luft; Nr.7/8Juli/August 34 Düring, I; Bächlin, W.; Ketzel, M.; Baum, A.; Friedrich, U.; Wurzler, S. 2011: A new simplified NO/NO2 conversion model under consideration of direct NO2-emissions. Meteorologische Zeitschrift, Vol. 20, No. 1, 067-073 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 63 Tab. 12 NO2-Immissionen: Abschätzung der Wirkung der Maßnahmen mit Modellrechnung, Prognosejahr 2020 Fett gedruckt sind die Reduktionen, die zur Grenzwerteinhaltung führen können. Alle Werte sind auf ganze Zahlen gerundet. Darum können auch bei gleichen NO 2Minderungszahlen unterschiedliche prozentuale Minderungen auftreten. Alle Minderungen beziehen sich auf den NO2-Jahresmittelwert 2020 Aufbau: Minderung in µg/m³, Minderung in % bezogen auf den Jahresmittelwert 2020, berechneter NO2-Jahresmittelwert in µg/m³ Straßenabschnitt PrognoseSituation (Grüne Umweltzone) Fahrverbot LKW > 3,5 t Blaue Umweltzone DieselFahrverbot Busnachrüstung SoftwareUpdate und Rückkaufprämie 50% 100% Fahrverbot Diesel-Kfz schlechter Euro 5/V Busflotte Euro VI 2020 [µg/m³] [%] [µg/m³] Wilhelmstraße (VACW) 42 1 8 11 < 0,5 2 3 2 1 3 19 27 1 4 8 4 3 41 34 31 42 40 39 40 41 2 Adalbertsteinweg 5 (AAST) 35 4 33 Alt-Haarener Straße (AAHA)* Adalbertsteinweg 60 Jülicher Straße 34/36 Roermonder Straße 27 Römerstraße 19 Peterstraße 35 42 41 41 41 38 2 8 8 1 1 2 2 3 6 23 23 3 4 7 5 8 33 27 27 34 33 32 33 32 1 9 7 2 1 2 2 5 3 21 17 4 3 5 5 13 41 33 35 40 41 40 40 37 2 9 8 1 1 3 2 3 5 21 20 3 3 6 4 8 39 32 32 40 39 38 39 37 1 7 8 1 1 3 2 3 2 18 20 2 3 6 4 7 40 33 32 40 39 38 39 38 1 11 8 3 1 2 2 8 2 27 19 6 3 6 6 19 40 30 34 39 40 39 39 33 1 13 7 4 2 3 3 10 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 64 Straßenabschnitt PrognoseSituation (Grüne Umweltzone) Fahrverbot LKW > 3,5 t Blaue Umweltzone DieselFahrverbot Busnachrüstung SoftwareUpdate und Rückkaufprämie 50% 100% Fahrverbot Diesel-Kfz schlechter Euro 5/V Busflotte Euro VI 2020 [µg/m³] [%] [µg/m³] 72/74*) 2 32 18 10 4 6 8 26 37 26 32 35 37 36 36 28 *) Die Peterstraße kann nicht mit Immisluft modelliert werden. Die angegebenen Immissionen wurden mit Verdünnungsrechnungen abgeschätzt. Abschätzung des erwarteten Jahres der Grenzwerteinhaltung Unter der Annahme einer gleichbleibend linearen Abnahme der Immissionen ergeben sich durch Inter- und Extrapolation der berechneten Werte der Jahre 2015 und 2020 die in der Tab. 13 angegebenen Jahre der erwarteten Grenzwerteinhaltung. Da Extrapolationen generell mit Unsicherheiten behaftet sind und sich die Wirkung der Maßnahmen nicht zwangsläufig linear mit der Zeit verhält, sollte aus wissenschaftlicher Sicht keine Angabe von Werten nach 2020 erfolgen. Zur Einschätzung der unterschiedlichen Wirksamkeit der Maßnahmen werden in der Tabelle dennoch Angaben bis zum Jahr 2021 vorgenommen. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben nach dem Jahr 2020 mit großen Unsicherheiten behaftet sind und nur als grobe Abschätzung zu verstehen sind. Tab. 13 Erwartetes Jahr der Einhaltung des NO2-Grenzwertes Die Angaben zwischen 2015 und 2020 resultieren aus Interpolation der Modellergebnisse. Die Angaben nach 2020 resultieren aus Extrapolation der Modellergebnisse für 2015 und 2020 und sind als grobe Abschätzung einzustufen. Straßenabschnitt PrognoseSituation (Grüne Umweltzone) Fahrverbot LKW Blaue Umweltzone DieselFahrverbot Busnachrüstung Software-Update und Rückkaufprämie 50 % 100 % > 3,5t Fahrverbot Diesel-Kfz schlechter Euro 5/V Frühestes theoretisches Jahr der NO2-Grenzwert-Einhaltung Wilhelmstraße (VACW) 2021 2021 2019 2018 2021 2020 2020 2020 Alt-Haarener Straße (AAHA) 2018 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 Städtische Messstellen Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 65 Straßenabschnitt PrognoseSituation (Grüne Umweltzone) Fahrverbot LKW Blaue Umweltzone DieselFahrverbot Busnachrüstung Software-Update und Rückkaufprämie 50 % 100 % > 3,5t Fahrverbot Diesel-Kfz schlechter Euro 5/V Frühestes theoretisches Jahr der NO2-Grenzwert-Einhaltung Adalbertsteinweg 60 2021 2021 2019 2019 2020 2021 2020 2020 Jülicher Straße 34/36 2021 2020 2018 2018 2020 2020 2020 2020 Roermonder Straße 27 2021 2020 2018 2018 2020 2020 2019 2020 Römerstraße 19 2021 2020 2018 2019 2020 2020 2020 2020 Peterstraße 72/74 2020 2019 2018 2018 2019 2019 2019 2019 Wirkungsbetrachtung für die Fortführung Luftreinhalteplan, 1. Fortschreibung 2015: von Maßnahmen aus dem Im Gegensatz zu den oben genannten modellierbaren Maßnahmen können andere Maßnahmen aus der Maßnahmenliste in Kapitel 5.2.5 nicht mit den zur Verfügung stehenden „Werkzeugen“ wie Emissions- und Immissionsmodellen hinsichtlich Ihrer Wirkung untersucht werden. Um aber auch die Wirkung wesentlicher Maßnahmen aus der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2015, die mit dem neuen Plan weitergeführt werden, bewerten zu können, wurde der Versuch unternommen, die Wirkung einiger dieser Maßnahmen zumindest emissionsseitig und – soweit möglich – auch immissionsseitig auf Basis der Datenangaben der Stadt Aachen einzuschätzen. Dazu gehören folgende Maßnahmen: MÜ3: Verbesserung der städtebaulichen Bedingungen für umweltfreundliche Verkehrsmittel innerhalb des Alleenrings im Innenstadtkonzept. Bei konsequenter Umsetzung könnte es hier zu einer Reduktion von ca. 1.200 PKWFahrten/Tag kommen. MM1: Einführung von Parkraumbewirtschaftung, Job-/Firmen-Ticket oder Luftreinhaltungsorientierten Mobilitätskonzepten bei Landesbehörden wie Justizzentrum, Finanzzentrum, Bezirksregierung etc. Bei konsequenter Umsetzung könnte es hier zu einer Reduktion von bis zu 800 PKW-Fahrten/Tag kommen. MM2: Mobilitätskonzept für die Katholische Hochschule (KatHO Aachen) 66 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Bei konsequenter Umsetzung könnte es hier zu einer Reduktion von bis zu 35.000 PKW-Fahrten/Jahr kommen. MM3: Mobilitätskonzepte für Aachener Unternehmen Bei konsequenter Umsetzung könnte es hier zu einer Reduktion von bis zu 1.000 PKW-Fahrten/Tag kommen. MM5: Attraktivitätssteigerung Pendlerportal Ziel ist die Reduktion der PKW-Fahrten um etwa 500 Einpendlerfahrten/Tag. MM6: Pilotprojekt ‚Einführung Multimodales Jobticket‘ (eMoVe) Das Projekt soll dazu führen, dass rd. 200 PKW/Fahrten täglich eingespart werden und ein Umstieg auf Transportmittel wie Rad und ÖPNV erfolgt. MF2: Mobilitätsoptimierung Stadtverwaltung Aachen (ecolibro) Die Optimierung soll dazu führen, dass rd. 200 PKW/Fahrten täglich eingespart werden und ein Umstieg auf Transportmittel wie Rad und ÖPNV erfolgt. Alle Dienstfahrten sollen über den Umweltverbund bzw. Fahrzeuge der städtischen EFlotte abgewickelt werden. Die Wegstreckenentschädigung für Fahrten mit PrivatPKW wird eingestellt. (Die Maßnahme wird per Dienstanweisung ab 01.10.17 sukzessive bei der Stadt umgesetzt.) MR – Radverkehr Laut Angaben der Stadtverwaltung wird durch eine Erhöhung des Modal-Splits beim Radverkehr (von 12% auf 14%) der Modal-Split beim Pkw von 51% um 1,5% auf 49,5% (und bei Bus- und Fußverkehr um weitere jeweils 0,25%) reduziert. Die zu erwartende Einsparung an PKW-Kilometern beträgt 27.965.196 km/Jahr. MB1: Umsetzung Buskonzept 2015+ Das Busnetz 2015+ soll ca. 10.000 zusätzliche Fahrgäste/Tag befördern. Durch neue Linienführung werden einige hochbelastete Straßenabschnitte (Heinrichsallee, Peterstraße) spürbar entlastet. (Die Umsetzung "CityTakt" + Y-Achsenkonzept erfolgt ab Dezember 2017) MB6: Attraktivitätssteigerung für die Bahnhaltepunkte Eilendorf und AC-West Der Bahnhaltepunkt Eilendorf hat heute 866 Reisende/Tag. Die Anzahl der Reisenden soll bis zum Jahr 2020 auf einen Zielwert von 1.200 Reisenden/Tag erhöht werden. Die Anzahl der Reisenden am Bahnhaltepunkt West soll von heute 5.608/Tag auf einen Zielwert 2020 von 10.000/Tag angehoben werden. MB7: Citizens Rail Die Anzahl der Reisenden am Bahnhaltepunkt Richterich soll auf einen Zielwert von 1.000 (IGVP) erhöht werden. 67 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 #AachenMooVe: Modellstadt ohne Emissionen im Verkehr - Maßnahmenpaket aus der Bewerbung zum Projektaufruf KommunalerKlimaschutz.NRW - Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt". Die Stadtverwaltung Aachen hat für das Gesamtpaket eine NOx-Minderung bis 2021 von 45.426 kg/a abgeschätzt. Die Angaben in 68 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Tab. 14 beziehen sich auf die stadtweiten Kfz-Emissionen. Insgesamt wird damit die Wirkung lokal wirkender Maßnahmen eher unterschätzt. D.h. die Wirkung solcher Maßnahmen kann lokal durchaus bedeutender sein; bezogen auf das gesamte Stadtgebiet aber eher vernachlässigbar. Die immissionsseitige Wirkung dieser Maßnahmen wurde anhand der Emissionsänderung abgeschätzt. Bereits bei der emissionsseitigen Betrachtung zeigt sich ein geringes Wirkungspotenzial – bezogen auf die gesamtstädtische Betrachtung. Für die emissionsseitig wirksamste Einzelmaßnahme ergibt sich immissionsseitig eine maximale NO2-Reduzierung um etwa 0,1 µg/m³. Aus fachlicher Sicht ist daher eine Ausweisung der gesamtstadtbezogenen Einzelwirkungen nicht sinnvoll. Daher wird die Wirkung dargestellt, die sich aus der Summe der emissionsseitigen gesamtstädtischen Einzelwirkungen ergibt. Dies führt – gesamtstädtisch - zu einer Überschätzung der Wirkung, da die Einzelmaßnahmen teilweise die gleichen Fahrzeuggruppen betreffen. Für das Maßnahmenpaket #AachenMooVe ist bei vollständiger Umsetzung immissionsseitig von einer maximalen NO2-Reduzierung um ca. 1 µg/m³ auszugehen. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 69 Tab. 14 NO2-Immissionsreduktionspotenzial der abgeschätzten Maßnahmen (Stadtverwaltung Aachen) in Prozent bezogen auf die verkehrliche NOx-Zusatzbelastung für das Stadtgebiet Aachen (Kfz urban), Minderung in µg/m³ Maßnahme Immissionsreduktion der verkehrlichen Zusatzbelastung für das Stadtgebiet Aachen [µg/m³] MÜ3: Verbesserung der städtebaulichen Bedingungen für umweltfreundliche Verkehrsmittel innerhalb des Alleenrings im Innenstadtkonzept MM1: Einführung von Parkraumbewirtschaftung, Job-/FirmenTicket oder Luftreinhaltungs-orientierten Mobilitätskonzepten bei Landesbehörden wie Justizzentrum, Finanzzentrum, Bezirksregierung etc. MM2: Mobilitätskonzept für die Katholische Hochschule (KatHO Aachen) MM3: Mobilitätskonzepte für Aachener Unternehmen MM5: Attraktivitätssteigerung Pendlerportal < 0,5 MM6: Pilotprojekt ‚Einführung Multimodales Jobticket‘ (eMoVe) MF2: Mobilitätsoptimierung Stadtverwaltung Aachen (ecolibro) MR: Radverkehr MB1: Umsetzung Buskonzept 2015+ MB6: Attraktivitätssteigerung für die Bahnhaltepunkte Eilendorf und AC-West MB7: Citizens Rail AachenMooVe: Modellstadt ohne Emissionen im Verkehr ca. 1,0 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 70 6.2. Belastungsentwicklung unter Berücksichtigung ergänzender Maßnahmen nach Berechnungen der AVISO GmbH Im Rahmen des Sonderförderprogramms zur Erarbeitung zielgenauer NO 2Minderungsstrategien des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) wird die Stadt Aachen gefördert einen sog. Masterplan (Green City Plan) zu erarbeiten. Der Masterplan soll die Voraussetzungen schaffen, um kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier/ emissionsarmer Mobilität zu identifizieren und diese über die Mittel des Fonds „Nachhaltige Mobilität“ bzw. das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ fördern zu lassen. Für die folgenden zehn Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel des Masterplans (siehe auch Kapitel 5.2.5.):  AP1 Autonomer E-Bus (zwischen Hauptbahnhof und Markt)  AP2 Verkehrsdatenerfassung (zur Verbesserung des Verkehrsflusses)  AP3,4 Mobilitätsmanagement und Mobility Broker  AP5 Verkehrssystemverknüpfung  AP6/7 Förderung des Radverkehrs  AP8 Elektrifizierung der Busflotte  AP8a Filternachrüstung Busflotte  AP9 Ausbau Ladeinfrastruktur  AP10 Urbane Logistik wurde von der AVISO GmbH eine Wirkungsermittlung in Bezug auf die Reduzierung der NOx-Abgasemissionen und NO2-Immissionen an ausgewählten Belastungsschwerpunkten durchgeführt.35 Detaillierte Informationen zu Eingangsgrößen und den Berechnungen sind der ausführlichen Dokumentation der Firma AVISO GmbH in Anhang 8 zu entnehmen. Ergänzend wurden die folgenden zwei Maßnahmen zusätzlich untersucht:  Reduzierung des Parksuchverkehrs (siehe auch Kapitel 5.2.5.1 – KM2)  Nachrüstung aller Busse inkl. Subunternehmer Um die Wirkungspotenziale der v.g. Maßnahmen zu ermitteln, wurde zunächst die Emissions- und Immissionsbelastung für die Analysesituation und die Trendprognose (d.h. ohne die Umsetzung weiterer Maßnahmen) berechnet. Diese Trendprognose enthält alle Entwicklungen, die aus heutiger Sicht absehbar eintreffen werden. So 35 Dokumentation zum Masterplan für die Stadt Aachen - Wirkungsermittlung (AC0418MP), August 2018, AVISO GmbH, Aachen 71 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 berücksichtigt sie z.B. die kontinuierliche Flottenentwicklung hin zu neueren, emissionsärmeren Fahrzeugen durch die Neuzulassungen von neuen Fahrzeugen und der Außerbetriebssetzung von älteren Fahrzeugen. Die Trendprognose wurde für die Jahre 2020 und 202536 zur Ermittlung der kurz- und längerfristigen Entwicklung berechnet. Wesentliche Basis der Berechnungen stellen die detaillierten streckenbezogenen Verkehrsdaten für das relevante Straßennetz in Aachen dar. Ergänzend wurden weitere für die Emissions- und Immissionsberechnungen benötigte Eingangsdaten zusammengetragen. Dies sind z.B. Daten zur regionalen Flottenzusammensetzung, Fahrzeugschicht-Emissionsfaktoren aus dem HBEFA3.337 oder Angaben zur NO2Hintergrundbelastung. Als Verkehrsdatenbasis wurden die aktuellen Daten des LANUV aus der Bearbeitung für die Fortschreibung des LRP Aachen übernommen. Ergänzend wurden die Daten aus dem Landesemissionskataster Straßenverkehr des LANUV herangezogen. Im Ergebnis liegt für die Stadt Aachen das relevante Straßennetz mit Verkehrsdaten für die Analysesituation 2015 (wie im LRP) und die Trendprognose 2020 und 2025 vor. Diese Daten wurden als Eingangsdaten für die Emissionsberechnungen verwendet. Für die Trendprognose 2020/2025 wird davon ausgegangen, dass sich aufgrund der kontinuierlichen Neuzulassungen und Fahrzeuglöschungen der Anteil der Pkw, die die Euro 6 Norm einhalten, stetig erhöhen wird. Entsprechende Entwicklungen führen auch bei den Nutzfahrzeugen zu einer kontinuierlichen Verbesserung des Fahrzeugbestandes im Hinblick auf das Emissionsverhalten. Im innerstädtischen Bereich tragen auch die Busse im ÖPNV zu einem nennenswerten Anteil der NOx-Abgasemissionen bei. Von der ASEAG wurde die Zusammensetzung der Busflotte (inkl. Subunternehmer) zur Verfügung gestellt, sowohl für die aktuelle Ist-Situation als auch für die Prognose für 2020 und 2025. Für die ausgewählten Belastungsschwerpunkte  Wilhelmstraße (LANUV-Luftmessstation)  Römerstraße, Abschnitt zwischen Bahnhofsplatz und Vereinsstraße;  Adalbertsteinweg, mittlerer Abschnitt zwischen Steffensplatz Einmündung Frankenstraße als verkehrlich abgebundene Straße); und der  Monheimsallee, unterer Abschnitt zwischen Maria-Hilf-Str. und Hansemannplatz, innenstadtseitig, da halboffene Allee;  Peterstraße, Abschnitt zwischen Schumacherstr. und Hansemannplatz; wurden durch Messungen (Stadt Aachen und LANUV NRW) für das Analysejahr 2015 Überschreitungen des Grenzwertes für die jahresmittleren NO2Konzentrationen ermittelt. 36 Die Prognoseergebnisse für das Jahr 2025 sind in Anhang 8 dargestellt. 37 HBEFA = Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, Version 3.3, 2017 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 72 Es wurde dann zunächst die Trendentwicklung der NO2-Immissionen an den Belastungsschwerpunkten prognostiziert, d.h. die Entwicklung, die sich ohne Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen ergeben wird. Aufgrund der kontinuierlichen Veränderung der Fahrzeugflotte hin zu emissionsärmeren Fahrzeugen wird bis 2020 bereits eine Reduktion ermittelt. Eine Einhaltung des Grenzwertes von 40 µg/m³ ist aber nicht an allen diesen Strecken sichergestellt. Des Weiteren wurden für AP1 bis AP10 sowie die zusätzlichen Maßnahmen Reduzierung des Parksuchverkehrs und Nachrüstung aller Busse inkl. Subunternehmer die für das Prognosejahr 2020 in Tab. 15 aufgeführten maßnahmenbedingten Reduktionspotenziale für die NO2-Immissionsbelastung ermittelt. Tab. 15 Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2020 an den Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren NO 2-Konzentrationen in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2020) Reduktionen der NO2-Immissionen gegenüber dem Jahr 2020 in [µg/m³] Adalbertsteinweg Monheimsallee Peterstraße Römerstraße Wilhelmstraße < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 AP 2: Verkehrsdatenerfassung (theoret. Szenario) 0,8 1,6 0,9 2,2 1,3 AP 3,4: Mobilitätsmanagement + Mobility Broker < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 AP 5: Verkehrssystemverknüpfung < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 0,5 0,8 0,4 0,6 0,7 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 1,8 0,9 3,3 3,0 0,4 AP 9: Ausbau Ladeinfrastruktur < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 AP 10: Urbane Logistik < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 < 0,1 Reduzierung Parksuchverkehr minimal 0,2 0,7 0,4 0,5 0,6 Reduzierung Parksuchverkehr maximal 1,0 2,5 1,2 1,7 2,2 Filternachrüstung alle Busse 3,1 1,6 5,9 5,3 0,8 AP 1: Autonomer E-Bus AP 6, 7: Radverkehr AP 8: E-Busse AP 8a:Nachrüstung Filter (ASEAG AG Busse) Die jahresmittleren NO2-Konzentrationen für das Jahr 2020 der drei Maßnahmen mit den größten Reduktionspotenzialen für die jahresmittleren NO2-Konzentrationen sowie der zusätzlich untersuchten Maßnahmen „Reduktion Parksuchverkehr“ und „Filternachrüstung für alle Busse incl. Subunternehmer“ sind in Abb. 9 dargestellt. 73 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Zu beachten ist, dass die Wirkungen von Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenpaketen nicht einfach addiert werden dürfen, um die Wirkung einer Maßnahmenkombination zu ermitteln, da unterschiedliche Maßnahmen z. T. auf das gleiche Minderungspotenzial abzielen können. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Adalbertsteinweg Monheimsallee Peterstraße Römerstraße Wilhelmstraße 74 2015 2020 (Trendprognose) AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.) AP6/7 (Radverkehr) AP8a (Filternachrüstung ASEAG) Parksuchverkehr min. Filternachrüstung incl. Sub. 2015 2020 (Trendprognose) AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.) AP6/7 (Radverkehr) AP8a (Filternachrüstung ASEAG) Parksuchverkehr min. Filternachrüstung incl. Sub. 2015 2020 (Trendprognose) AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.) AP6/7 (Radverkehr) AP8a (Filternachrüstung ASEAG) Parksuchverkehr min. Filternachrüstung incl. Sub. 2015 2020 (Trendprognose) AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.) AP6/7 (Radverkehr) AP8a (Filternachrüstung ASEAG) Parksuchverkehr min. Filternachrüstung incl. Sub. 2015 2020 (Trendprognose) AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.) AP6/7 (Radverkehr) AP8a (Filternachrüstung ASEAG) Parksuchverkehr min. Filternachrüstung incl. Sub. 0 10 20 30 40 50 60 NO2-Konzentration (JMW in µg/m³) Abb. 9 Prognostizierte jahresmittlere NO2-Konzentrationen (JMW) an den Belastungsschwerpunkten im Stadtgebiet für die Trendprognose 2020, die Maßnahmenpakete AP2 (Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung, theoretisches Szenario)), AP6/7 (Radverkehr) und AP8a (Filternachrüstung ASEAG-Busse) und die Zusatzmaßnahmen „Reduktion Parksuchverkehr min.“ und „Filternachrüstung für alle Busse incl. Subunternehmer“ für 2020 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 75 6.3. Belastungsentwicklung unter Berücksichtigung der Maßnahmenkombination nach Berechnungen des LANUV Da die Wirkung der in den Kapitel 6.1 und 6.2 dargestellten Einzelmaßnahmen nicht einfach addiert werden kann, ist für ausgewählte Maßnahmen eine Kombinationsrechnung sowohl emissionsseitig als auch immissionsseitig durchgeführt worden. Folgende Maßnahmen wurden in ihrer Wirkung zusammen prognostiziert: 1. Software-Update für Diesel-Pkw und Rückkaufprämie für Diesel-Pkw der Euroklassen 1 – 4 Diese Einzelmaßnahme wurde durch das LANUV berechnet. Eine genaue Beschreibung der Maßnahme ist Kapitel 6.1 zu entnehmen. 2. Nachrüstung der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter Im Rahmen dieser Maßnahme werden 101 ASEAG-Busse nachgerüstet. Die Maßnahme wurde durch AVISO (Maßnahme AP8a) berechnet. Die Maßnahme ist unter Kapitel 5.2.5.1 - KM1 beschrieben. 3. Reduzierung des Parksuchverkehrs Diese Maßnahme wurde ebenfalls von AVISO als zusätzliche Maßnahme in 2 Varianten (Reduzierung Minimal und Maximal) im Auftrag der Stadt Aachen berechnet. Eine Beschreibung der Maßnahme findet sich in Kapitel 5.2.5.1 KM2. In Tab. 16 sind die NOX-Emissionen bei Umsetzung der v.g. Maßnahmenkombination für das Prognosejahr 2020 sowie die Emissionssituation als Prognose-Situation (Grüne Umweltzone) dargestellt. Die grüne Umweltzone wurde am 02. Februar 2016 eingeführt. In diesen Prognosen ist die natürliche Kraftfahrzeugflotten- sowie Linienbusflottenmodernisierung berücksichtigt. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 76 Tab. 16 NOX-Emissionen aus dem Straßenverkehr in der Prognose-Situation und bei Umsetzung der modellierten Maßnahmenkombinationen 2020, Minderungen in % bezogen auf die Ist-Situation 2015, Minderungen in % bezogen auf die grüne Umweltzone 2020 IstSituation Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone und Dieselgipfel und Dieselgipfel und Dieselgipfel und Dieselgipfel mit 50% mit 50% mit 100% mit 100% PrognoseNachrüstung der Nachrüstung der Nachrüstung der Nachrüstung der Situation Diesel-Pkw Euro Diesel-Pkw Euro Diesel-Pkw Euro Diesel-Pkw Euro 5/6 und Maßnahme 5/6 und Maßnahme 5/6 und Maßnahme 5/6 und Maßnahme (Grüne AP8a für die AP8a für die AP8a für die AP8a für die UmweltLinienbusse Linienbusse Linienbusse Linienbusse zone) ASEAGASEAGASEAGASEAGParksuchverkehr Parksuchverkehr Parksuchverkehr Parksuchverkehr minimal maximal minimal maximal 2015 2020 Straßenabschnitt [kg/km*a] [%] [kg/km*a] [%] 5.718,9 Wilhelmstraße (VACW) 4.102,0 Alt-Haarener Straße (AAHA) 3.871,0 3.328,6 3.048,8 3.074,1 2.821,1 32,3 % 41,8 % 46,7 % 46,2 % 50,7 % 14,0 % 21,2 % 20,6 % 27,1 % 2.539,9 2.224,3 2.224,3 2.086,9 2.086,9 38,1 % 45,8 % 45,8 % 49,1 % 49,1 % 12,4 % 12,4 % 17,8 % 17,8 % Städtische Messstellen 6.219,1 Adalbertsteinweg 60 7.402,6 Jülicher Straße 34/36 4.826,0 Roermonder Straße 27 6.292,9 Römerstraße 19 8.114,3 Peterstraße 72/74 3.797,4 3.110,4 2.974,9 2.933,6 2.810,9 38,9 % 50,0 % 52,2 % 52,8 % 54,8 % 18,1 % 21,7 % 22,7 % 26,0 % 4.461,0 3.789,5 3.613,3 3.556,3 3.397,0 39,7 % 48,8 % 51,2 % 52,0 % 54,1 % 15,1 % 19,0 % 20,3 % 23,9 % 3.199,0 2.701,2 2.553,9 2.508,9 2.375,5 33,7 % 44,0 % 47,1 % 48,0 % 50,8 % 15,6 % 20,2 % 21,6 % 25,7 % 3.835,4 3.006,6 2.825,0 2.844,4 2.679,8 39,1 % 52,2 % 55,1 % 54,8 % 57,4 % 21,6 % 26,3 % 25,8 % 30,1 % 4.488,4 3.439,1 3.263,7 3.282,6 3.123,7 44,7 % 57,6 % 59,8 % 59,5 % 61,5 % 23,4 % 27,3 % 26,9 % 30,4 % 77 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Zur Abschätzung der immissionsseitigen Wirkung der v.g. Maßnahmenkombination für die Jahre 2015 und 2020 wurden Ausbreitungsrechnungen mit IMMIS luft für die entsprechenden Straßenabschnitte durchgeführt. Eine Ausnahme bildet die Peterstraße. Die Peterstraße 72/74 kann nicht mit IMMISluft modelliert werden, daher wurde der Beitrag des lokalen Straßenverkehrs mit einer Verdünnungsrechnung 38 unter Berücksichtigung der Photochemie39 abgeschätzt. Aus den Modellrechnungen resultieren die in 38 Brandt, A; Schulz, T. 2005: Wie wirksam sind Maßnahmen zur PM10 Minderung; Gefahrstoff-Reinhaltung der Luft; Nr.7/8Juli/August 39 Düring, I; Bächlin, W.; Ketzel, M.; Baum, A.; Friedrich, U.; Wurzler, S. 2011: A new simplified NO/NO2 conversion model under consideration of direct NO2-emissions. Meteorologische Zeitschrift, Vol. 20, No. 1, 067-073 78 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Tab. 17 aufgeführten NO2-Minderungspotenziale. Die Prozentangaben beziehen sich auf die NO2-Jahresmittelwerte für das Jahr 2020. Zu allen Werten sei angemerkt, dass es sich um Prognosen oder Abschätzungen handelt. Die reale Situation kann durch abweichende Einflussfaktoren wie zum Beispiel eine veränderte Witterung oder ein anderes Emissionsverhalten der Flottenteilnehmer von der Prognose abweichen. Bei den angegebenen Ergebnissen für das Jahr 2020 ist neben der Flottenmodernisierung auch die erwartete Abnahme des Hintergrundniveaus berücksichtigt. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 79 Tab. 17 NO2-Immissionen: Abschätzung der Wirkung der Maßnahmenkombinationen mit Modellrechnung, Prognosejahr 2020. Fett gedruckt sind die Reduktionen, die zur Grenzwerteinhaltung führen können. Alle Werte sind auf ganze Zahlen gerundet. Darum können auch bei gleichen NO2-Minderungszahlen unterschiedliche prozentuale Minderungen auftreten. Alle Minderungen beziehen sich auf den NO2-Jahresmittelwert 2020. Aufbau: Minderung in µg/m³, Minderung in % bezogen auf den Jahresmittelwert 2020, berechneter NO2-Jahresmittelwert in µg/m³ Straßenabschnitt PrognoseSituation (Grüne Umweltzone) 2020 Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone und Dieselgipfel und Dieselgipfel und Dieselgipfel und Dieselgipfel mit 50% mit 50% mit 100% mit 100% Nachrüstung der Nachrüstung der Nachrüstung der Nachrüstung der Diesel-Pkw Euro Diesel-Pkw Euro Diesel-Pkw Euro Diesel-Pkw Euro 5/6 und 5/6 und 5/6 und 5/6 und Maßnahme AP8a Maßnahme AP8a Maßnahme AP8a Maßnahme AP8a für die für die für die für die LinienbusseLinienbusseLinienbusseLinienbusseParksuchverkehr Parksuchverkehr Parksuchverkehr Parksuchverkehr minimal maximal minimal maximal [µg/m³] [%] [µg/m³] Wilhelmstraße (VACW) Alt-Haarener Straße (AAHA)* Adalbertsteinweg 60 Jülicher Straße 34/36 Roermonder Straße 27 Römerstraße 19 Peterstraße 72/74 *) 42 35 42 41 41 41 38 5 6 6 12 11 14 14 29 37 36 36 30 2 2 4 4 7 7 10 10 32 32 31 31 5 5 6 6 11 13 14 15 37 37 37 36 4 5 5 6 10 12 13 14 36 36 35 35 4 5 5 6 10 12 13 14 37 36 36 35 6 7 7 8 15 17 17 19 35 34 34 33 5 6 6 7 13 16 16 18 33 32 32 31 *) Immissionsermittlung durch Verdünnungsrechnung Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 80 Abschätzung des erwarteten Jahres der Grenzwerteinhaltung Unter der Annahme einer gleichbleibend linearen Abnahme der Immissionen ergeben sich durch Inter- und Extrapolation der berechneten Werte der Jahre 2015 und 2020 die in der Tab. 18 angegebenen Jahre der erwarteten Grenzwerteinhaltung. Da Extrapolationen generell mit Unsicherheiten behaftet sind und sich die Wirkung der Maßnahmen nicht zwangsläufig linear mit der Zeit verhält, sollte aus wissenschaftlicher Sicht keine Angabe von Werten nach 2020 erfolgen. Zur Einschätzung der unterschiedlichen Wirksamkeit der Maßnahmen werden in der Tabelle dennoch Angaben bis zum Jahr 2021 vorgenommen. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben nach dem Jahr 2020 mit großen Unsicherheiten behaftet sind und nur als grobe Abschätzung zu verstehen sind. Tab. 18 Erwartetes Jahr der Einhaltung des NO2-Grenzwertes. Die Angaben zwischen 2015 und 2020 resultieren aus Interpolation der Modellergebnisse. Die Angaben nach 2020 resultieren aus Extrapolation der Modellergebnisse für 2015 und 2020 und sind als grobe Abschätzung einzustufen PrognoseSituation (Grüne Umweltzone) Straßenname Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone Grüne Umweltzone und Dieselgipfel und Dieselgipfel und Dieselgipfel und Dieselgipfel mit 50% mit 50% mit 100% mit 100% Nachrüstung der Nachrüstung der Nachrüstung der Nachrüstung der Diesel-Pkw Euro Diesel-Pkw Euro Diesel-Pkw Euro Diesel-Pkw Euro 5/6 und 5/6 und 5/6 und 5/6 und Maßnahme AP8a Maßnahme AP8a Maßnahme AP8a Maßnahme AP8a für die für die für die für die LinienbusseLinienbusseLinienbusseLinienbusseParksuchverkehr Parksuchverkehr Parksuchverkehr Parksuchverkehr minimal maximal minimal maximal [Jahr] [Jahr] [Jahr] [Jahr] [Jahr] Wilhelmstraße (VACW) 2021 2019 2019 2019 2018 Alt-Haarener Straße (AAHA)* 2018 2017 2017 2017 2017 Adalbertsteinweg 60 2021 2020 2019 2019 2019 Jülicher Straße 34/36 2021 2019 2019 2019 2019 Roermonder Straße 27 2021 2019 2019 2019 2018 Römerstraße 19 2021 2019 2019 2019 2019 Peterstraße 72/74 2020 2019 2018 2018 2018 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 81 7. Beurteilung, Auswahl und Festlegung von Maßnahmen 7.1. Übersicht der Maßnahmen Im Folgenden werden die Maßnahmen dargestellt, mit denen eine Einhaltung des Grenzwertes im Jahr 2020 oder früher sichergestellt ist. Für die detaillierten Beschreibungen dieser Maßnahmen wird auf Kapitel 5.2 verwiesen. Grundsätzlich werden bei der Beurteilung Auswahl und Festlegung von Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen letztendlich nur solche berücksichtigt, deren Umsetzung durch eine gesicherte Finanzierung und politische Beschlüsse gewährleistet ist. Die nachfolgend dargestellte Maßnahmenbeurteilung, -prüfung und –auswahl steht diesbezüglich unter Vorbehalt, da eine verbindliche Zusage durch die Stadt Aachen bei Planauslegung noch nicht vorlag. Folgende Maßnahmen werden bedarfsbezogen unter Beachtung v.g. Grundsätze bewertet und abgewogen:  Einfahrtverbot nach Maßgabe einer „blauen Umweltzone“ (Maßnahmenbeschreibung siehe Kapitel 5.2.1.1; Wirkungsprognose siehe Kapitel 6.1)  Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge mit Ausnahme aller schweren Nutzfahrzeuge (Maßnahmenbeschreibung siehe Kapitel 5.2.1.2; Wirkungsprognose siehe Kapitel 6.1)  Einfahrtverbot für alle Diesel-Kfz mit einer Schadstoffklasse schlechter Euro5/V (Maßnahmenbeschreibung siehe Kapitel 5.2.1.3; Wirkungsprognose siehe Kapitel 6.1)  straßenbezogene LKW-Fahrverbote (Maßnahmenbeschreibung siehe Kapitel 5.2.1.4; Wirkungsprognose siehe Kapitel 6.1)  Software-Update für Diesel-Pkw und Rückkaufprämie für Diesel-Pkw der Euroklassen 1 – 4 (Maßnahmenbeschreibung siehe Kapitel 5.1.2; Wirkungsprognose siehe Kapitel 6.1)  Nachrüstung von 101 Bussen der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter (Maßnahmenbeschreibung siehe Kapitel 5.2.5.1 – KM1; Wirkungsprognose siehe Kapitel 6.2)  Reduzierung der Parksuchverkehre durch Harmonisierung/ Änderung der Parkgebühren im öffentlichen Raum (Maßnahmenbeschreibung siehe Kapitel 5.2.5.1-KM2; Wirkungsprognose siehe Kapitel 6.2)  Änderung des Nahverkehrsplans zur Festlegung höherer Qualitätsanforderungen an die Abgasstandards der Busflotten von ASEAG und Subunternehmen (Maßnahmenbeschreibung siehe Kapitel 5.2.5.1 - KM3) Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 82 7.2. Maßnahmenbeurteilung an den einzelnen Belastungspunkten Adalbertsteinweg 5 (AAST) Bezogen auf das Bezugsjahr 2015 wird für das Prognosejahr 2020 auch ohne zusätzliche Maßnahmen ein NO2-Immissionswert von 35 µg/m³ prognostiziert. Damit wird der Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittel eingehalten (siehe Kap. 6.1) Die Betrachtung der gemessenen Immissionsjahreswerte an dieser Messstation (siehe Kap. 2.5.1) zeigt einen deutlich abnehmenden Trend, der die Prognose der Grenzwerteinhaltung im Jahr 2020 stützt. Die Maßnahmen, die in diesem Luftreinhalteplan festgelegten werden, wirken jedoch auch an dieser Messstelle, so dass eine Grenzwerteinhaltung schon für das Jahr 2019 wahrscheinlich erscheint. Wilhelmstraße 16 (VACW) Bezogen auf das Bezugsjahr 2015 wird für das Prognosejahr 2020 ohne zusätzliche Maßnahmen ein NO2-Immissionswert von 42 µg/m³ prognostiziert. Damit wird der Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittel ohne weitere Maßnahmen aller voraussichtlich nach im Jahr 2020 nicht eingehalten (siehe Kap. 6.1) Die Betrachtung der gemessenen Immissionsjahreswerte an dieser Messstation (siehe Kap. 2.5.1) zeigt einen abnehmenden Trend; eine Grenzwerteinhaltung für das Jahr 2020 ist aber auch bei Betrachtung der Immissionswerte ohne weitere Maßnahmen wenig wahrscheinlich. Bereits mit der Maßnahme „Softwareupdate und Rückkaufprämie (50%) ist eine Grenzwerteinhaltung in 2020 möglich. Die Maßnahmen „Dieselfahrverbot“ (siehe Kapitel 5.2.1.2) und „Blaue Umweltzone“ (siehe Kapitel 5.2.1.1) führen an dieser Messstelle schon zu einer Grenzwerteinhaltung 2018 bzw. 2019. Für das „Dieselfahrtverbot“ bedeutet dies, dass praktisch mit der Einführung des Verbots der Grenzwert eingehalten wird. Mit den Maßnahmen „Softwareupdate 50%“ (siehe Kap. 5.1.2) sowie „Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge schlechter Euro 5/ V“ (siehe Kap. 5.2.1.3) wird eine Grenzwerteinhaltung für 2020 prognostiziert. Die Maßnahmen wurden dabei jeweils als Einzelnahmen betrachtet. Weiterhin wurden in Kapitel 6.3 Maßnahmenkombinationen untersucht. Die Maßnahmenkombination  Softwareupdate 50% (siehe Kap. 5.1.2) und Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 83  Nachrüstung von 101 Bussen der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter (Kap. 5.2.5.1-KM1) und  Reduzierung der Parksuchverkehre durch Harmonisierung/ Änderung der Parkgebühren im öffentlichen Raum (mit angenommen minimaler Wirkung – siehe Beschreibung unter Kap. 6.3) (Kap. 5.2.5.1-KM2) führt insgesamt mit einer prognostizierten Immissionsminderung von 5 µg/m³ und einem Jahresmittelwert von 37 µg/m³ bezogen auf das Prognosejahr 2020 und letztlich zu einer Grenzwerteinhaltung in 2019. Alt-Haarener Straße 20/22 (AAHA) Bezogen auf das Bezugsjahr 2015 wird für das Prognosejahr 2020 auch ohne zusätzliche Maßnahmen ein NO2-Immissionswert von 35 µg/m³ prognostiziert. Damit wird der Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittel bereits im Jahr 2018 eingehalten (siehe Kap. 6.1) Eine Trendbetrachtung der gemessenen Immissionsjahreswerte an dieser Messstation (siehe Kap. 2.5.1) ist aufgrund der kurzen Zeitreihe von 2 Jahren nicht möglich. Römerstraße 19 Bezogen auf das Bezugsjahr 2015 wird für das Prognosejahr 2020 ohne zusätzliche Maßnahmen ein NO2-Immissionswert von 41 µg/m³ prognostiziert. Damit wird der Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittel ohne weitere Maßnahmen aller voraussichtlich nach im Jahr 2020 nicht eingehalten (siehe Kap. 6.1) Die Betrachtung der gemessenen Immissionsjahreswerte an dieser Messstation (siehe Kap. 2.5.1) zeigt einen leicht abnehmenden Trend; eine Grenzwerteinhaltung für das Jahr 2020 ist aber auch bei Betrachtung der Immissionswerte ohne weitere Maßnahmen wenig wahrscheinlich. Bereits mit der Maßnahme „Softwareupdate und Rückkaufprämie (50%) ist eine Grenzwerteinhaltung in 2020 möglich. Die Maßnahmen „Dieselfahrverbot“ (siehe Kapitel 5.2.1.2) und „Blaue Umweltzone“ (siehe Kapitel 5.2.1.1) führen an dieser Messstelle schon zu einer Grenzwerteinhaltung 2019 bzw. 2018. Für die „Blaue Umweltzone“ bedeutet dies, dass praktisch mit der Einführung des Verbots der Grenzwert eingehalten wird. Mit den Maßnahmen „Softwareupdate 50%“ (siehe Kap. 5.1.2) sowie „Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge schlechter Euro 5/ V“ (siehe Kap. 5.2.1.3) wird eine Grenzwerteinhaltung für 2020 prognostiziert. Die Maßnahmen wurden dabei jeweils als Einzelnahmen betrachtet. Weiterhin wurden in Kapitel 6.3 Maßnahmenkombinationen untersucht. Die Maßnahmenkombination Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 84  Softwareupdate 50% (siehe Kap. 5.1.2) und  Nachrüstung von 101 Bussen der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter (Kap. 5.2.5.1-KM1) und  Reduzierung der Parksuchverkehre durch Harmonisierung/ Änderung der Parkgebühren im öffentlichen Raum (mit angenommen minimaler Wirkung – siehe Beschreibung unter Kap. 6.3) (Kap. 5.2.5.1-KM2) führt insgesamt mit einer prognostizierten Immissionsminderung von 6 µg/m³ und einem Jahresmittelwert von 35 µg/m³ bezogen auf das Prognosejahr 2020 und letztlich zu einer Grenzwerteinhaltung in 2019. Jülicher Straße 34/36 Bezogen auf das Bezugsjahr 2015 wird für das Prognosejahr 2020 ohne zusätzliche Maßnahmen ein NO2-Immissionswert von 41 µg/m³ prognostiziert. Damit wird der Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittel ohne weitere Maßnahmen aller voraussichtlich nach im Jahr 2020 nicht eingehalten (siehe Kap. 6.1) Die Betrachtung der gemessenen Immissionsjahreswerte an dieser Messstation (siehe Kap. 2.5.1) lässt keinen eindeutigen Trend erkennen. Eine Grenzwerteinhaltung für das Jahr 2020 ist auch bei Betrachtung der Immissionswerte ohne weitere Maßnahmen wenig wahrscheinlich. Bereits mit der Maßnahme „Softwareupdate und Rückkaufprämie (50%) ist eine Grenzwerteinhaltung in 2020 möglich. Die Maßnahmen „Dieselfahrverbot“ (siehe Kapitel 5.2.1.2) und „Blaue Umweltzone“ (siehe Kapitel 5.2.1.1) führen an dieser Messstelle schon zu einer Grenzwerteinhaltung 2018. Für diese beiden Maßnahmen bedeutet dies, dass praktisch mit der Einführung des Verbots der Grenzwert eingehalten wird. Mit den Maßnahmen „Softwareupdate 50%“ (siehe Kap. 5.1.2) sowie „Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge schlechter Euro 5/ V“ (siehe Kap. 5.2.1.3) wird eine Grenzwerteinhaltung für 2020 prognostiziert. Die Maßnahmen wurden dabei jeweils als Einzelnahmen betrachtet. Weiterhin wurden in Kapitel 6.3 Maßnahmenkombinationen untersucht. Die Maßnahmenkombination  Softwareupdate 50% (siehe Kap. 5.1.2) und  Nachrüstung von 101 Bussen der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter (Kap. 5.2.5.1-KM1) und  Reduzierung der Parksuchverkehre durch Harmonisierung/ Änderung der Parkgebühren im öffentlichen Raum (mit angenommen minimaler Wirkung – siehe Beschreibung unter Kap. 6.3) (Kap. 5.2.5.1-KM2) Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 85 führt insgesamt mit einer prognostizierten Immissionsminderung von 4 µg/m³ und einem Jahresmittelwert von 36 µg/m³ bezogen auf das Prognosejahr 2020 und letztlich zu einer Grenzwerteinhaltung in 2019. Peterstraße 72/74 Bezogen auf das Bezugsjahr 2015 wird für das Prognosejahr 2020 auch ohne zusätzliche Maßnahmen ein NO2-Immissionswert von 38 µg/m³ prognostiziert. Damit wird der Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittel im Jahr 2020 eingehalten (siehe Kap. 6.1) Eine Trendbetrachtung der gemessenen Immissionsjahreswerte an dieser Messstation (siehe Kap. 2.5.1) zeigt einen leicht abnehmenden Trend. Auch wenn der Messwert 2017 mit 52 µg/m³ im Vergleich zum prognostizierten Immissionswert von 38 µg/m³ in 2020 hoch erscheint, ist an dieser Messstelle zu beachten, dass sich die Messstelle in der Nähe des Bushofs befindet. Die allgemeine Flottenerneuerung der ASEAG-Busflotte, die in der Trendberechnung enthalten ist, wirkt sich hier daher überproportional aus, da der Anteil der Busse mit 7% des DTV sehr hoch ist. Die in Kapitel 6.3 untersuchte Maßnahmenkombinationen mit  Softwareupdate 50% (siehe Kap. 5.1.2) und  Nachrüstung von 101 Bussen der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter (Kap. 5.2.5.1-KM1) und  Reduzierung der Parksuchverkehre durch Harmonisierung/ Änderung der Parkgebühren im öffentlichen Raum (mit angenommen minimaler Wirkung – siehe Beschreibung unter Kap. 6.3) (Kap. 5.2.5.1-KM2) bringt hier einen zusätzlich Minderungseffekt von 5 µg/m³ und einen Jahresmittelwert von 33 µg/m³ bezogen auf das Prognosejahr 2020. Letztlich wird damit eine Grenzwerteinhaltung in 2019 prognostiziert. Roermonder Straße 27 Bezogen auf das Bezugsjahr 2015 wird für das Prognosejahr 2020 ohne zusätzliche Maßnahmen ein NO2-Immissionswert von 41 µg/m³ prognostiziert. Damit wird der Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittel ohne weitere Maßnahmen aller voraussichtlich nach im Jahr 2020 nicht eingehalten (siehe Kap. 6.1) Die Betrachtung der gemessenen Immissionsjahreswerte an dieser Messstation (siehe Kap. 2.5.1) zeigt einen abnehmenden Trend; eine Grenzwerteinhaltung für das Jahr 2020 ist aber auch bei Betrachtung der Immissionswerte ohne weitere Maßnahmen zumindest fraglich. Bereits mit der Maßnahme „Softwareupdate und Rückkaufprämie (50%) ist eine Grenzwerteinhaltung in 2020 möglich. Die Maßnahmen „Dieselfahrverbot“ (siehe Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 86 Kapitel 5.2.1.2) und „Blaue Umweltzone“ (siehe Kapitel 5.2.1.1) führen an dieser Messstelle schon zu einer Grenzwerteinhaltung 2018. Für diese beiden Maßnahmen bedeutet dies, dass praktisch mit der Einführung des Verbots der Grenzwert eingehalten wird. Mit den Maßnahmen „Softwareupdate 50%“ (siehe Kap. 5.1.2) sowie „Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge schlechter Euro 5/ V“ (siehe Kap. 5.2.1.3) wird eine Grenzwerteinhaltung für 2020 prognostiziert. Die Maßnahmen wurden dabei jeweils als Einzelnahmen betrachtet. Weiterhin wurden in Kapitel 6.3 Maßnahmenkombinationen untersucht. Die Maßnahmenkombination  Softwareupdate 50% (siehe Kap. 5.1.2) und  Nachrüstung von 101 Bussen der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter (Kap. 5.2.5.1-KM1) und  Reduzierung der Parksuchverkehre durch Harmonisierung/ Änderung der Parkgebühren im öffentlichen Raum (mit angenommen minimaler Wirkung – siehe Beschreibung unter Kap. 6.3) (Kap. 5.2.5.1-KM2) führt insgesamt mit einer prognostizierten Immissionsminderung von 4 µg/m³ und einem Jahresmittelwert von 37 µg/m³ bezogen auf das Prognosejahr 2020 und letztlich zu einer Grenzwerteinhaltung in 2019. Seilgraben 1 Für die Messstelle Seilgraben 1 wurden keine weiteren Untersuchungen durchgeführt. Die erste Messung 2017 ergab einen Jahresmittelwert von 41 µg/m³. Aufgrund der fortschreitenden Flottenmodernisierung und der Abnahme der Hintergrundbelastung wird hier bereits für 2018 mit der Einhaltung des Grenzwertes gerechnet. Ein zusätzlicher Minderungseffekt wird noch durch die Maßnahmen, die in diesem Luftreinhalteplan festgelegt werden, erreicht. Monheimsallee 25 Die Monheimsallee wurde durch die Firma AVISO GmbH untersucht (siehe Kap 6.2 und Anhang 8). Bezogen auf das Bezugsjahr 2015 wird für das Prognosejahr 2020 ohne zusätzliche Maßnahmen ein NO2-Immissionswert von knapp über 40 µg/m³ prognostiziert. Damit wird der Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittel ohne weitere Maßnahmen aller voraussichtlich nach im Jahr 2020 nicht eingehalten (siehe Kap. 6.2) Eine Trendaussage bezogen auf die Immissionsmessungen ist hier kaum möglich, da nur zwei Messjahre vorliegen. Die AVISO-Prognose für das Jahr 2020 bezogen auf die Monheimsallee 25 zeigt, dass alleine mit der Maßnahmen Nachrüstung von 101 Bussen der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter (Kap. 5.2.5.1-KM1), der Grenzwert von 40 µg/m³ in 2020 eigehalten Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 87 werden kann. Das Softwareupdate 50% (siehe Kap. 5.1.2) sowie die Reduzierung der Parksuchverkehre durch Harmonisierung/ Änderung der Parkgebühren im öffentlichen Raum (mit angenommen minimaler Wirkung – siehe Beschreibung unter Kap. 6.3) (Kap. 5.2.5.1-KM2) bringen hier zusätzliche Minderungseffekte. Damit wird die Grenzwerteinhaltung 2020 zusätzlich abgesichert. Alle Belastungspunkte An allen Belastungspunkten kommt es über die, in diesem Kapitel betrachteten Maßnahmen hinaus zu weiteren Minderungseffekten. Insbesondere ist hier die Maßnahme Festlegung erhöhter Qualitätsanforderungen an die Abgasstandards der Busflotten von ASEAG und Subunternehmen durch Änderung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen (Kapitel 5.2.5.1 – KM3) zu nennen. Diese Maßnahme beinhaltet die Vorgabe, dass ab 1.9.2019 alle Busse der ASEAG, die die (grüne) Umweltzone im Stadtgebiet Aachen befahren, dem Abgasstandard Euro VI (oder besser) entsprechen oder elektrisch angetrieben sein müssen. Ein dem Abgasstandard Euro VI vergleichbarer Standard kann durch Nachrüsttechnik mit SCRT-Filter erreicht werden, soweit fahrzeugtypbezogene Filteranlagen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis am Markt verfügbar sind. Sofern in einer Übergangszeit bis einschließlich 2020 aus nachgewiesenen betriebsbedingten Gründen Ausnahmen vom o.g. Standard unausweichlich sind, ist der Standard mindestens an den im aktuellen Luftreinhalteplan definierten, den maßgeblichen Grenzwert überschreitenden Belastungsschwerpunkten einzuhalten. Ab dem 31.12.2020 müssen darüber hinaus alle Busse der Subunternehmen der ASEAG, die die (grüne) Umweltzone im Stadtgebiet Aachen befahren, mindestens an den im Luftreinhalteplan definierten, den maßgeblichen Grenzwert überschreitenden Belastungsschwerpunkten dem oben beschriebenen Abgasstandard entsprechen. Das durch diese Maßnahme zusätzlich erschlossene Reduktionspotential, ist durch das LANUV zwar nicht prognostisch bewertet worden. Es dürfte aber vom Minderungseffekt zwischen der Maßnahme „Busnachrüstung“ und „Busflotte Euro VI“ liegen (siehe Tab. 11 Kap. 6.2). Die volle Minderung der Maßnahme „Busflotte Euro VI“ kann hier nicht reklamiert werden, da in dieser Maßnahme auch die Subunternehmen enthalten sind. 7.3. Maßnahmenfestlegung und vorläufige Abwägung Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 88 Für Stickstoffdioxid (NO2) gilt seit dem Jahr 2010 der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert von 40 µg/m3, § 47 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz, § 3 Abs. 2 der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Aufgrund einer Vielzahl von Maßnahmen konnten die Belastungen hinsichtlich des Schadgases in den vergangenen Jahren in Aachen kontinuierlich gesenkt werden. Die Reduzierung der NO2-Belastung dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Dem Staat kommt insofern eine Schutzpflicht zu (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz). Dank der beschriebenen Anstrengungen (siehe insbesondere Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 1. Fortschreibung 2015) konnte in den vergangenen Jahren in Aachen eine erhebliche Verbesserung der Belastungssituation erreicht werden, jedoch wurden weiterhin noch Überschreitungen festgestellt. Im Rahmen der Erarbeitung der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen wurden viele Maßnahmen erarbeitet und in den Prozess der Planaufstellung eingebracht. Einige konkret beschriebene und bestimmte Maßnahmen wurden vom LANUV und von AVISO auf ihre Minderungswirkung im Prognosejahr 2020 untersucht (siehe Kapitel 6.1 bis 6.3). Vorbehaltlich  weiterer Erkenntnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung,  weiterer politischer Beschlüsse, Finanzierungsentscheidungen etc. und  einer verbindlichen Erklärung der Stadt Aachen zur Umsetzung der maßgeblichen Maßnahmen (liegt bei Planaufstellung noch nicht vor) geht die Bezirksregierung Köln derzeit von folgendem Ergebnis aus: Die unter Kapitel 6.3 betrachtete Maßnahmenkombination reicht aus, um an allen, in Tab. 19 grün hinterlegten Belastungspunkten den Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ im Jahr 2019 einzuhalten. Der Grenzwert von 40 µg/m³ wird in 2020 an diesen Messstationen sicher unterschritten. Auch die Betrachtung der mehrjährig gemessenen Immissionswerte an diesen Stationen stützt die Aussage durch einen allgemein abnehmenden Trend. Tab. 19 Übersicht der Belastungspunkte mit den prognostizierter NO2-Immissionswert im Jahr 2020 und dem Jahr der Grenzwerteinhaltung LANUV Stationen Prognostizierter NO2Immissionswert im Jahr 2020 Jahr der prognostizierten Grenzwerteinhaltung* [µg/m³]* Adalbertsteinweg 5 (AAST) 33 -- Wilhelmstraße 16 (VACW) 37 2019 89 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Alt-Haarener Straße 20/22 (AAHA) 32 2017 Römerstraße 19 35 2019 Jülicher Straße 34/36 36 2019 Peterstraße 72/74 33 2019 Monheimsallee 25** 40 2020 Roermonder Straße 27 37 2019 Seilgraben 1 -- -- Städtische Stationen *Bezugsjahr 2015 **Prognose in Kap. 6.2 Für den Seilgraben ist von einer kurzfristigen Grenzwerteinhaltung auszugehen. Der im Jahr 2017 gemessene Jahresmittelwert von 41 µg/m³ liegt nur geringfügig über dem entsprechenden Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³. Auch ohne eingehende Berechnung und Wirkungsabschätzung kann mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass schon aufgrund der allgemein abnehmenden Hintergrundbelastung der Grenzwert am Seilgraben 2019 eingehalten wird. Darüber hinaus wirken natürlich auch an diesem Messort die Maßnahmen des Luftreinhalteplans. Für die Monheimsallee ist keine Wirkungsabschätzung der unter Kapitel 6.3 dargestellten Maßnahmenkombination erfolgt. Betrachtet wurden hier lediglich die Einzelmaßnahmen Busfilternachrüstung von 101 ASEAG-Bussen mit SCRT (Kap. 5.2.5.1-KM1) sowie die Minimierung des Parksuchverkehrs (Kap. 5.2.5.1-KM2) – wohlgemerkt als isolierte Maßnahmen und nicht in Kombination. Alleine durch die Maßnahme Busfilternachrüstung kann der Grenzwert in 2020 erreicht werden. Durch die Kombination mit den unter Kap. 6.3 aufgeführten weiteren Maßnahmen ist ein zusätzlicher Minderungseffekt vorhanden, der die Grenzwerteinhaltung im Jahr 2020 absichert bzw. unter Umständen nach vorne verschiebt. Auch wenn für die Monheimsallee aufgrund von nur zwei Jahresmessungen keine gesicherte Trendaussage möglich ist, so stützt aber die Abnahme der Konzentration von 2016 auf 2017 um 5 µg/m³ die Prognose. Das zuvor beschriebene Lkw-Fahrverbot > 3,5 t führt an allen Belastungspunkten zu einer prognostizierten Minderung von 1 bis 2 µg/m³ im Prognosejahr 2020 (als Einzelmaßnahme beurteilt). Die Jahre der Grenzwerteinhaltung wurden wie folgt ermittelt:  Wilhelmstraße 2021 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 90  Alt-Haarener-Straße 2017  Adalbertsteinweg 60 2021  Jülicher Straße 34/36 2020  Roermonderstr. 27 2020  Römerstraße 19 2020  Peterstraße 72/74 2019 Bezogen auf die Minderungswirkung und das Jahr der Grenzwerteinhaltung liegt die Maßnahme damit in der Größenordnung der Maßnahmen ASEAGBusflottennachrüstung mit SCRT sowie Softwareupdate und Rückkaufprämie (50%) – jeweils als Einzelmaßnahmen. Da die untersuchte Maßnahmenkombination (Kapitel 6.3) in der Wirkung deutlich über dem Lkw-Fahrtverbot liegt und die Nachteile des Lkw-Fahrtverbotes in Bezug auf Verkehrseinschränkungen, Verlagerungseffekte und erforderliche auszuweisende Umleitungsstrecken für Lkw > 3,5 t nicht vorhanden sind, ist ein in Kapitel 5.2.1.4 beschriebenes LkwFahrtverbot nicht erforderlich und unverhältnismäßig. Die in den Kapiteln 5.2.1.1 bis 5.2.1.3 beschrieben Einfahrtverbote in verschiedenen Varianten führen an allen Belastungspunkten zu deutlichen NO 2Minderungseffekten. In der Variante „Blaue Umweltzone“ und „Dieselfahrtverbot ausgenommen sNfz“ liegt die prognostizierte Immissionsminderung bei 7 bis 13 µg/m³ für das Prognosejahr 2020. Die Jahre der Grenzwerteinhaltung werden dabei mit 2018 oder 2019 prognostiziert (ausgenommen Alt-Haarener-Str. mit 2017). In der Variante „Dieselfahrverbot <Euro 5/V“ liegt die Minderung mit einer deutlich größeren Streuung bei 1 bis 10 µg/m³. Die Jahre der Grenzwerteinhaltung werden hier mit 2019/ 2020 (ausgenommen Alt-Haarener-Str. mit 2017) angegeben. Bei den vom LANUV untersuchten v.g. Einfahrtverboten wurde pauschal eine Ausnahmequote von 20% unterstellt. Insgesamt ist durch die Einführung von Fahrtverboten in den v.g. Varianten keine deutlich frühere Grenzwerteinhaltung gegenüber der in Kap. 6.3 untersuchten Maßnahmenkombination zu erwarten. Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des BVerwG40. Danach ist ein Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5/V frühestens ab 01.09.2019 möglich bzw. verhältnismäßig. D.h. diese Maßnahme würde ihre volle Wirkung erst in 2020 entfalten. Dem gegenüber stehen aber die hohen wirtschaftlichen Belastungen solcher Einfahrtverbote. Für die Unternehmen wären erhebliche Einschränkungen bezüglich der betrieblichen und wirtschaftsrelevanten Mobilität zu verzeichnen. Faktisch käme damit ein Großteil des Wirtschaftsverkehrs zum Erliegen. Nachweislich der Daten des Kraftfahrzeugbundesamtes für die Städteregion Aachen (Stand 1.1.2017), 40 BVerwG 7 C 26.16 - Urteil vom 27. Februar 2018 91 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 entsprechen von den insgesamt 105.000 zugelassenen Diesel-Pkw und Diesel lNfz lediglich ca. 17% der Euronorm 6 und ca. 57% der Euronormen 5+6 in Summe. Da gerade die leichten Nutzfahrzeuge charakteristische Fahrzeugtypen für Gewerbeund Handwerksbetrieb sind, wäre die Betroffenheit hier besonders hoch. Betrachtet man die Diesel-lNfz isoliert, so zeigt sich, dass von den insgesamt 11.000 zugelassenen Diesel-lNfz lediglich erst 5% der Euronorm 6 entsprechen. Die Betroffenheit von entsprechenden Fahrverboten wäre also in diesem Fahrzeugsegment bzw. für Gewerbe- und Handwerksbetrieb besonders hoch. Zur Verdeutlichung wird auf die Abb. 10 verwiesen. Hier ist erkennbar, dass die weit überwiegende Anzahl der Unternehmensstandorte in Aachen innerhalb des Alleenrings (oder wie in der Karte bezeichnet: Grabenring) (23%) bzw. innerhalb der bereits existierenden grünen Umweltzone (85%) liegen.41 41 Betroffenheitsanalyse der Industrie- und Handelskammer Aachen, 2018 92 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Abb. 10 Unternehmensstandorte in Aachen (Quelle: Datengrundlage und Darstellung Industrie- und Handelskammer Aachen, 2018) 93 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Speziell für Handwerksbetriebe, stellt sich die Situation wie folgt dar: Innerhalb der aktuellen grünen Umweltzone liegen ca. 1430 Handwerksbetriebe. Davon liegen wiederum ca. 300 Betriebe innerhalb des Alleenrings. Beinah 80% der Handwerker sind mit einem Dieselfahrzeug unterwegs. Im Durchschnitt kann mit 2 Fahrzeugen pro Betrieb gerechnet werden. Dies wären ca. 2300 betroffene Dieselfahrzeuge innerhalb der grünen Umweltzone und ca. 480 betroffene Dieselfahrzeuge innerhalb des Alleenrings. Es wären jedoch nicht nur die Handwerksbetriebe innerhalb der Einfahrtverbotszonen betroffen, sondern alle 2.600 in der Stadt ansässigen Handwerksunternehmen. Das bedeutet mit o.g. Annahme, dass rund 5.000 Fahrzeuge von Handwerksunternehmen in Aachen unterwegs, davon über 4.000 mit einem Dieselantrieb ausgestattet. Rechnet man wegen der engen räumlichen Verflechtung noch die rund 4.000 Handwerksunternehmen der StädteRegion Aachen dazu, wären weitere 6.300 Dieselfahrzeuge bzw. deren Halter potentiell betroffen.42 Viele Gewerbetreibende sähen sich bei Einführung von Einfahrtverboten für Dieselfahrzeuge getäuscht, haben sie doch im Vertrauen auf die Einhaltung der Emissionswerte der Diesel-Kfz gemäß den EU-Richtlinien ihre Kfz-Flotten nach der Einführung der grünen Plakette auf Euro 5/V-Fahrzeuge umgestellt, die jetzt schon nach wenigen Betriebsjahren in Aachen unbrauchbar wären. Bei einem vollständigen Dieselfahrverbot stünden sogar noch neuere Euro 6/VI-Fahrzeuge vor dem Austausch. Gravierende Einschränkungen für die Wirtschaft wären zu befürchten bis hin zu Betriebseinstellungen und Arbeitslosigkeit der betroffenen Mitarbeiter. Alternativen, für einen innerstädtischen alternativen Warentransport sind derzeit nicht vorhanden. Gleiches gilt auch für die innerstädtische Mobilität bzw. die Mobilität der Städteregion Aachen sowie Pendlerverkehre von und nach außerhalb. Betroffen wären in der Städteregion Aachen von insgesamt ca. 300.000 Fahrzeugen immerhin ca. 94.000 Diesel-Pkw. Davon entsprechen ca. 17.000 der Euronorm 6 und ca. 54.000 der Euronormen 5+6 in Summe. Damit wären - je nach Ausgestaltung der Fahrverbote zwischen 40.000 und 77.000 Diesel-Pkw bzw. deren Halter betroffen. Nach statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit wohnen in der Städteregion Aachen 196.625 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Von ihnen pendeln 37.926 oder 19,3% zur Arbeit in einen anderen Kreis (Auspendler). Gleichzeitig pendeln 50.716 Beschäftigte, die in einem anderen Kreis wohnen, zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die Städteregion Aachen (Einpendler). Die Darstellung der Pendlerströme kann Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. entnommen werden.43 42 Betroffenheitsanalyse der Handwerkskammer Aachen, 2018 43 Pendleratlas der Bundesagentur für Arbeit Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 94 Abb. 11 Ein- und Auspendlerströme in die Städteregion Aachen (Quelle: Pendleratlas der Bundesagentur für Arbeit) Ein erheblicher Anteil dieser Berufspendler dürfte mit dem Kfz unterwegs sein und wäre von Einfahrtverboten ebenfalls erheblich betroffen. Der Anteil der Dieselfahrzeuge bei den Pendlern, die mit dem Auto anreisen, dürfte eher höher als 50 % liegen, da Diesel-Kfz auf längeren Strecken effektiver fahren. Alternative Verkehrsmöglichkeiten, insbesondere des ÖPNV stehen teilweise nur unzureichend zur Verfügung. Darüber hinaus hat gerade zu den Spitzenzeiten, in denen Arbeitnehmer zur Arbeit oder nach Hause fahren, der ÖPNV oft schon seine Kapazitätsgrenze erreicht. Fazit: Mit den in diesem Luftreinhalteplan aufgestellten Maßnahmen liegt ein Gesamtkonzept vor, das aufgrund der durchgeführten Prognosen geeignet ist, den gesetzlich geforderte Grenzwert bis zum Jahr 2020 oder früher sicher einzuhalten. Damit wird den Anforderungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung entsprochen. Dies gilt vorbehaltlich der bei Planerstellung noch nicht vorliegenden, verbindlichen Zusage der Stadt Aachen zur Umsetzung der folgenden Maßnahmen:  Die Umrüstung von 101 Bussen der ASEAG-Busflotte mit SCRT-Filtern (siehe Maßnahme Kapitel 5.2.5.1-KM1),  die Anhebung der Parkgebühren und der damit einhergehenden Verminderung von Parkverkehren und Parksuchverkehren (siehe Maßnahme Kapitel 5.2.5.1-KM2), Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 95  das Software-Update für Diesel-Pkw sowie die Rückkaufprämie für Diesel-Pkw der Euroklassen 1 bis 4 (siehe Maßnahme Kapitel 5.1.2),  Festlegung erhöhter Qualitätsanforderungen an die Abgasstandards der Busflotten von ASEAG und Subunternehmen durch Änderung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen (Kapitel 5.2.5.1 – KM3) und Hinsichtlich der Maßnahme Software-Update für Diesel Pkw ist hinzuzufügen, dass durch zwei Beschluss des OVG Münster bestätigt wurde, dass Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet sind.44 Deshalb kann diese Maßnahme ebenfalls als gesicherte Maßnahme angenommen werden. Vor diesem Hintergrund und mit dieser Maßgabe sind die betrachteten Fahrverbote nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig. Sie werden deshalb im Rahmen dieser Fortschreibung nicht weiter verfolgt. 44 OVG Münster; Az.: 8 B 548/18 und 8 B 865/18 (I. Instanz: VG Düsseldorf 6 L 709/18 und VG Köln 18 L 854/18) 96 8. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Ablauf und Ergebnis des Beteiligungsverfahrens gemäß § 47 Abs. 5 und 5a BImSchG Das gesetzlich geforderte Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit für den Luftreinhalteplan Aachen wird auf der Grundlage des § 47 Abs. 5 und 5a BImSchG im nachfolgend genannten Zeitraum durchgeführt:  08.10.2018 Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln und den örtlichen Tageszeitungen mit der Ankündigung des Beginns der Öffentlichkeitsbeteiligung zum 15.10.2018  15.10.2018 bis 15.11.2018 Beginn und Ende der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs.  29.11.2018 Ende der Frist zur Einreichung von Stellungnahmen. Der Entwurf liegt im Verwaltungsgebäude „Am Marschiertor“, Lagerhausstraße 20, Raum 400 sowie bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, Raum K 131f zu den üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Zudem ist der Entwurf während des Zeitraums der öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt Aachen sowie der Bezirksregierung Köln abrufbar. Fristgerecht sind xxx Stellungnahmen zum Entwurf des Luftreinhalteplans Aachen eingegangen. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 97 9. Maßnahmenverbindlichkeit Nach § 47 Abs. 6 S. 1 BImSchG sind die zuständigen Behörden gesetzlich verpflichtet, die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen und sonstige Entscheidungen (z. B. Genehmigungen, Untersagungen, Nebenbestimmungen) durchzusetzen. Für den Bereich des Straßenverkehrs ergibt sich die Umsetzungspflicht der Straßenverkehrsbehörden aus § 40 Abs. 1 S. 1 BImSchG. Den Straßenverkehrsbehörden steht bei der Umsetzung der im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen kein Ermessen zu. Der integrative, verschiedene Umweltschadstoffe und Verursacherbeiträge berücksichtigende Ansatz des Luftreinhalteplanes würde verhindert, wenn einzelne Behörden nach eigenem Ermessen entscheiden könnten, ob und in welcher Weise sie den Plan befolgen45. Für planungsrechtliche Festlegungen (z. B. Bebauungspläne, Planfeststellungen) gilt gemäß § 47 Abs. 6 S. 2 BImSchG, dass die Vorgaben des Luftreinhalteplanes von den Behörden in Betracht zu ziehen sind. Sie müssen also im jeweiligen Entscheidungsprozess berücksichtigt werden und gebieten eine Abwägung mit anderweitigen öffentlichen und privaten Belangen. Der Luftreinhalteplan Aachen enthält keine konkreten planungsrechtlichen Vorgaben für Vorhaben nach Anlage 1 zum UVP-Gesetz. Ebenfalls werden durch ihn keine anderen rechtlichen Vorgaben gesetzt, die ebenfalls zwingend Auswirkungen auf Vorhaben dieser Art haben. Er enthält vielmehr lediglich Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in verschiedenen Bereichen. Festlegungen mit Bedeutungen für spätere Zulassungsentscheidungen werden nicht getroffen. Damit besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) bei der Aufstellung dieses Plans. Die Bürgerinnen und Bürger selbst werden durch den Luftreinhalteplan nicht unmittelbar verpflichtet46. Sie können aber infolge des Luftreinhalteplanes zu Adressaten konkreter Pflichten werden, wenn die zuständigen Behörden in Umsetzung der im Luftreinhalteplan festgesetzten Maßnahmen verbindliche Anordnungen treffen, z. B. durch die Aufstellung von Verkehrszeichen. 45 vgl. OVG NRW, Beschl. v. 25.01.2011 – 8 A 2751/09 46 vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.03.2007 – 7 C 9.06 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 98 10. Erfolgskontrolle Die Erfolgskontrolle setzt sich aus einer Umsetzungskontrolle und einer Wirkungskontrolle zusammen. Mit einer periodisch durchgeführten Erfolgskontrolle soll überprüft werden, ob die von verschiedenen Partnern in eigener Verantwortung umzusetzenden Maßnahmen tatsächlich realisiert (= Umsetzungskontrolle) und inwieweit die angestrebten Ziele erreicht worden sind (= Wirkungskontrolle). 10.1. Umsetzungskontrolle Die Standortbestimmung bei der Umsetzung der Maßnahmen auf der Vollzugsebene bedingt eine periodische Überprüfung des Umsetzungs- und Vollzugsstandes. Da sich die Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren bei der Umsetzung von Maßnahmen verändern können, ist die Möglichkeit von flexiblen Anpassungen offen zu halten. Dies kann beispielsweise eine Intensivierung der Anstrengungen, eine Änderung des Umsetzungszeitplans oder auch einen Verzicht auf die Weiterführung einer Maßnahme bedeuten. Aus diesen Gründen berichten die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zuständigen Stellen der Bezirksregierung Köln regelmäßig über den Stand der Maßnahmenumsetzung. Hierbei sind die konkreten Umsetzungen zu benennen und zu beschreiben. Berichtstermin ist der 01.03. eines Jahres über den Stand der Maßnahmenumsetzungen zum Stichtag 31.12. des Vorjahres. 10.2. Wirkungskontrolle Das Messen und Beurteilen von Emissionen und Immissionen stellt die wesentliche Grundlage dar, um den Erreichungsgrad der NO2-Reduzierungen zu überprüfen. Damit ist es möglich, den Erfolg der getroffenen Maßnahmen zu kontrollieren und gegebenenfalls die Maßnahmen anzupassen. Die Wirkungskontrolle besteht somit hauptsächlich darin, die Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen auf die Luftqualität kontinuierlich zu beobachten. Die Kontrolle der Wirksamkeit besteht in der Erhebung der aktuellen Immissionssituation und deren Beurteilung hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Grenzwerte. Die Datenerhebung erfolgt durch Immissionsmessungen und / oder Modellierungen. Zunächst werden die fortlaufenden Messungen des LANUV zur Wirkungsbetrachtung herangezogen. Dabei müssen die Messstationen berücksichtigt werden, die zur Ermittlung der Hintergrundbelastung dienen, um so meteorologische Einflüsse erkennen zu können. Modellrechnungen liefern ebenso geeignete Beurteilungskriterien, um die Messungen zu ergänzen oder Gebiete zu beurteilen, für die keine Messwerte vorliegen. Eine entsprechende Wirkungskontrolle ist für das Jahr 2019 99 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 vorgesehen. Hierfür können auch neue Modellierungen zur Beurteilung der Maßnahmenwirksamkeit erforderlich werden. Als erfolgreich gilt eine Maßnahme oder die Summe verschiedener Einzelmaßnahmen, wenn eine Reduzierung der Schadstoffbelastung in der Luft festgestellt wird. Die Maßnahme muss für eine aussagefähige Erfolgskontrolle ihre volle Wirksamkeit mindestens über ein volles Kalenderjahr entfaltet haben, damit die Messungen des LANUV EU-Richtlinienkonform und die Ergebnisse direkt mit den Ausgangsdaten aus dem Referenzjahr des Luftreinhalteplans vergleichbar sind. Das LANUV wird deshalb die Immissionssituation zur Erfolgskontrolle in regelmäßigen Abständen beurteilen und die Ergebnisse an die EU-Kommission berichten. Sollten die prognostizierten Reduktionen der Schadstoffbelastung nicht eintreffen und die weiteren noch nicht genauer absehbaren Maßnahmen, bspw. im Bereich der Förderung und der Hardware-Nachrüstung von Fahrzeugen, nicht greifen, ist im Rahmen der Evaluation eine Fortschreibung des bestehenden Maßnahmenkatalogs in Betracht zu ziehen, der weitere, bisher möglicherweise ausgeschlossene, Maßnahmen aufnimmt und deren Umsetzung festschreibt. 100 11. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Der Luftreinhalteplan Aachen, 2. Fortschreibung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. 101 Anhang 1: Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Messstellen des LANUV und der Stadtverwaltung in Aachen ............ 13 Abb. 2 Trend der NO2-Jahresmittelwerte an Messstationen in Aachen ......... 14 Abb. 3 Anzahl der Anlagen, unterteilt nach den Obergruppen der 4. BImSchV im Luftreinhalteplangebiet Aachen ........................................................................... 24 Abb. 4 Die acht größten Stickstoffoxid-Emittenten der nach dem BImSchG genehmigungspflichtigen Anlagen der Industrie im Stadtgebiet Aachen .................. 25 Abb. 5 Untersuchte Streckenabschnitte im Straßennetz von Aachen ............ 29 Abb. 6 Darstellung der prozentualen berechneten Beiträge der verschiedenen Verursachergruppen sowie des regionalen Hintergrundniveaus für die NO x-Belastung an den Messstandorten im Jahr 2015 ...................................................................... 32 Abb. 7 Fahrverbotszone Alleenring Aachen ................................................... 45 Abb. 8 bestehende grüne Umweltzone Aachen ............................................. 46 Abb. 9 Prognostizierte jahresmittlere NO2-Konzentrationen (JMW) an den Belastungsschwerpunkten im Stadtgebiet für die Trendprognose 2020, die Maßnahmenpakete AP2 (Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung, theoretisches Szenario)), AP6/7 (Radverkehr) und AP8a (Filternachrüstung ASEAGBusse) und die Zusatzmaßnahmen „Reduktion Parksuchverkehr min.“ und „Filternachrüstung für alle Busse incl. Subunternehmer“ für 2020 ............................ 74 Abb. 10 Unternehmensstandorte in Aachen (Quelle: Datengrundlage und Darstellung Industrie- und Handelskammer Aachen, 2018) ..................................... 92 Abb. 11 Ein- und Auspendlerströme in die Städteregion Aachen (Quelle: Pendleratlas der Bundesagentur für Arbeit).............................................................. 94 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 102 Anhang 2: Tabellenverzeichnis Tab. 1 Luftmessstationen in Aachen mit Angabe des NO2-Messwertes in µ/m³ für die Jahre 2015 (Bezugsjahr) bis 2017, soweit Messungen vorliegen............................................................................................................ 14 Tab. 2 Regionales Hintergrundniveau 2015 im Großraum Aachen .............................. 19 Tab. 3 Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOxEmissionen im Stadtgebiet Aachen nach Fahrzeuggruppen, 2015 ................... 22 Tab. 4 NOx-Gesamtemissionen des Verkehrs in t/a im Stadtgebiet Aachen ................ 23 Tab. 5 NOx-Emissionen der Obergruppen der 4. BImSchV im Stadtgebiet Aachen .............................................................................................................. 26 Tab. 6 Gesamtvergleich der NOx-Emissionen aus den Quellbereichen Industrie, Kleinfeuerungsanlagen und Verkehr für das Stadtgebiet Aachen .............................................................................................................. 27 Tab. 7 Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) mit den prozentualen Anteilen der verschiedenen Fahrzeuggruppen sowie NOx-Emissionen des Straßenverkehrs (kg/km*a) an den untersuchten Streckenabschnitten, 2015, (lNfz = leichte Nutzfahrzeuge; sNoB = schwere Nutzfahrzeuge ohne Linienbusse > 3,5 t) ........................................... 28 Tab. 8 Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOxEmissionen im Untersuchungsgebiet Aachen nach Fahrzeuggruppen für das Jahr 2020 .............................................................................................. 34 Tab. 9 Veränderungen von Jahresfahrleistungen (FZkm) und NOx-Emissionen im gesamten Plangebiet Aachen (incl. Autobahnen), Vergleich der Jahre 2015/2020 ............................................................................................... 34 Tab. 10 NO2-Immissionen: Gemessene und berechnete Werte für das Bezugsjahr 2015 und das Prognosejahr 2020 ohne Maßnahmen (Trendprognose mit bestehender grünen Umweltzone) für die immissionsseitig modellierten Straßenabschnitte. ............................................. 37 Tab. 11 Zusammensetzung der Linienbusflotten in Aachen für das Basisjahr 2015 und das Prognosejahr 2020 ..................................................................... 59 Tab. 12 NO2-Immissionen: Abschätzung der Wirkung der Maßnahmen mit Modellrechnung, Prognosejahr 2020 Fett gedruckt sind die Reduktionen, die zur Grenzwerteinhaltung führen können. Alle Werte sind auf ganze Zahlen gerundet. Darum können auch bei gleichen NO2-Minderungszahlen unterschiedliche prozentuale Minderungen auftreten. Alle Minderungen beziehen sich auf den NO2Jahresmittelwert 2020 Aufbau: Minderung in µg/m³, Minderung in % bezogen auf den Jahresmittelwert 2020, berechneter NO2Jahresmittelwert in µg/m³ .................................................................................. 63 103 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Tab. 13 Erwartetes Jahr der Einhaltung des NO2-Grenzwertes Die Angaben zwischen 2015 und 2020 resultieren aus Interpolation der Modellergebnisse. Die Angaben nach 2020 resultieren aus Extrapolation der Modellergebnisse für 2015 und 2020 und sind als grobe Abschätzung einzustufen. ....................................................................... 64 Tab. 14 NO2-Immissionsreduktionspotenzial der abgeschätzten Maßnahmen (Stadtverwaltung Aachen) in Prozent bezogen auf die verkehrliche NOx-Zusatzbelastung für das Stadtgebiet Aachen (Kfz urban), Minderung in µg/m³ ........................................................................................... 69 Tab. 15 Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2020 an den Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren NO2-Konzentrationen in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2020) ........... 72 Tab. 16 NOX-Emissionen aus dem Straßenverkehr in der Prognose-Situation und bei Umsetzung der modellierten Maßnahmenkombinationen 2020, Minderungen in % bezogen auf die Ist-Situation 2015, Minderungen in % bezogen auf die grüne Umweltzone 2020 ..................................................... 76 Tab. 17 NO2-Immissionen: Abschätzung der Wirkung der Maßnahmenkombinationen mit Modellrechnung, Prognosejahr 2020. Fett gedruckt sind die Reduktionen, die zur Grenzwerteinhaltung führen können. Alle Werte sind auf ganze Zahlen gerundet. Darum können auch bei gleichen NO2-Minderungszahlen unterschiedliche prozentuale Minderungen auftreten. Alle Minderungen beziehen sich auf den NO2-Jahresmittelwert 2020. Aufbau: Minderung in µg/m³, Minderung in % bezogen auf den Jahresmittelwert 2020, berechneter NO2-Jahresmittelwert in µg/m³ *) Immissionsermittlung durch Verdünnungsrechnung ............................................................................ 79 Tab. 18 Erwartetes Jahr der Einhaltung des NO2-Grenzwertes. Die Angaben zwischen 2015 und 2020 resultieren aus Interpolation der Modellergebnisse. Die Angaben nach 2020 resultieren aus Extrapolation der Modellergebnisse für 2015 und 2020 und sind als grobe Abschätzung einzustufen ........................................................................ 80 Tab. 19 Übersicht der Belastungspunkte mit den prognostizierter NO2Immissionswert im Jahr 2020 und dem Jahr der Grenzwerteinhaltung ............. 88 Tab. 20: Vom LANUV NRW betriebene Messstellen ..................................................... 115 Tab. 21: Von der Stadt Aachen betriebene Messstellen ................................................ 115 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 104 Anhang 3: Glossar Aktionsplan Bis August 2010 gemäß der bis dahin geltenden Fassung des § 47 Abs. 2 BImSchG von der zuständigen Behörde zu erstellen bei Überschreitung einer Alarmschwelle oder der Gefahr der Überschreitung einer Alarmschwelle oder bei der Gefahr der Überschreitung von Immissionsgrenz-werten ab 2005 bzw. 2010 zu erstellender Plan. Die hierin beschriebenen Maßnahmen waren kurzfristig zu ergreifen mit dem Ziel, die Gefahr der Überschreitung von Grenzwerten zu verringern oder deren Dauer zu verkürzen. Der Begriff „Aktionsplan“ wurde durch das 8. Änderungsgesetz zum Bundesimmissionsschutz-gesetz ersetzt durch die Formulierung „Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen“. Alarmschwelle Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht und bei dem die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Grund der Luftqualitäts-richtlinie umgehend Maßnahmen ergreifen. Analysator Messgerät zur Messung von Immissions-konzentrationen in der Luft. Anlagen Ortsfeste Einrichtungen wie Fabriken, Lagerhallen, sonstige Gebäude und andere mit dem Grund und Boden auf Dauer fest verbundene Gegenstände. Ferner gehören dazu alle ortsveränderlichen technischen Einrichtungen wie Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Grundstücke ohne besondere Einrichtungen, sofern dort Stoffe gelagert oder Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verursachen können; ausgenommen sind jedoch öffentliche Verkehrswege. Basisniveau Schadstoffkonzentration, die in dem Jahr zu erwarten ist, in dem der Grenzwert in Kraft tritt und außer bereits vereinbarten oder aufgrund bestehender Rechtsvorschriften erforderlichen Maßnahmen keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Beurteilung Alle Verfahren zur Messung, Berechnung, Vorhersage oder Schätzung der Schadstoffwerte in der Luft. CRT-Filter Continous Regenerating Trap. Modernes Abgasreinigungssystem u. a. bei Autobussen, bestehend aus Oxydationskatalysatoren und Partikelfiltern, serienmäßig im Einsatz seit Ende der neunziger Jahre. Emissionen Luftverunreinigungen, Geräusche, Licht, Strahlen, Wärme, Erschütterungen und ähnliche Erscheinungen, die von einer Anlage (z. B. Kraftwerk, Müllverbrennungsanlage, Hochofen) 105 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 ausgehen oder von Produkten (z. B. Treibstoffe, Kraftstoffzusätze) an die Umwelt abgegeben werden. Emissionsdaten Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung von Emissionen aus einer Anlage. Emissionserklärung Erklärung der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen gem. der 4.BImSchV über aktuelle Emissionsdaten an die zuständige Überwachungsbehörde; erfolgt im Vierjahresrhythmus. Emissionskataster Räumliche Erfassung bestimmter Schadstoffquellen (Anlagen und Fahrzeuge). Das Emissionskataster enthält Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung und die Ausbreitungsbedingungen von Luftverunreinigungen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die für die Luftverunreinigung bedeutsamen Stoffe erfasst werden. Regelungen hierzu enthält die 5. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Emissionswerte Im Bereich der Luftreinhaltung in der TA Luft festgesetzte Werte. Dabei handelt es sich um Werte, deren Überschreitung nach dem Stand der Technik vermeidbar ist; sie dienen der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch dem Stand der Technik entsprechende Emissionsbegrenzungen. Von den Emissionsbegrenzungen kommen in der Praxis im Wesentlichen in Frage: zulässige Massenkonzentrationen und -ströme sowie zulässige Emissionsgrade und einzuhaltende Geruchsminderungsgrade. Epidemiologische Untersuchungen Untersuchung der Faktoren, die zur Gesundheit und Krankheit von Individuen und Populationen beitragen. EU- BaselineSzenario Dieses Szenario beschreibt die Situation im Hinblick auf die Menge von Schadstoffen, wie sie für die Jahre 2000, 2010, und 2020 unter der Annahme erwartet werden, dass keine weiteren spezifischen Maßnahmen über die auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedsstaaten derzeit in Kraft oder in Vor-bereitung befindlichen gesetzlichen, administrativen und freiwilligen Maßnahmen hinaus getroffen werden. EURAD Europäisches Ausbreitungs- und Despositionsmodell des Rheinischen Institutes für Umweltforschung (RIU) an der Universität zu Köln. Feinstaub (Particulate Matter- PM) Luftgetragene Partikel definierter Größe. Sie werden nur bedingt von den Schleimhäuten in Nase und Mund zurückgehalten und können je nach Größe bis in die Hauptbronchien oder Lungenbläschen vordringen. Siehe auch PM10 106 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Gesamthintergrund Immissionsniveau, das sich in einer Stadt ohne direkten Einfluss lokaler Quellen ergibt (bei hohen Kaminen innerhalb von ca. 5 km, bei niedrigen Quellen innerhalb von ca. 0,3 km; diese Entfernung kann - z. B. bei Gebieten mit Wohnraumbeheizung kleiner oder - z. B. bei Stahlmühlen - größer sein). Bei dem Gesamthintergrundniveau ist das regionale Hintergrundniveau einbezogen. In der Stadt ist der Gesamthintergrund der städtische Hintergrund, d. h. der Wert, der in Abwesenheit signifikanter Quellen in nächster Umgebung ermittelt würde. In ländlichen Gebieten entspricht der Gesamthintergrund in etwa dem regionalen Hintergrundniveau. Genehmigungsbedürftige Anlagen Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Die genehmigungs-bedürftigen Anlagen sind im Anhang der 4. BImSchV festgelegt. Grenzwert Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und / oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern, und der innerhalb eines bestimmten Zeitraums erreicht werden muss und danach nicht überschritten werden darf. Hintergrund vgl. „Hintergrundniveau“ Hintergrundniveau Schadstoffkonzentration in einem größeren Maßstab als dem Überschreitungsgebiet. Es handelt sich hierbei um das großräumige Immissionsniveau ohne direkten Einfluss lokaler Quellen. Hintergrundstation Messstation (in NRW Messstation des LUQS-Messnetzes) die Aufgrund ihres Standortes Messwerte liefert, die repräsentativ für die Bestimmung des Hintergrundniveaus sind. Hochwert Bestandteil der Koordinaten im Gauß-Krüger-Koordinatensystem (neben dem Rechtswert). Er gibt die Entfernung des Punktes zum Äquator an. Hot Spot Belastungsschwerpunkt IMMISLuft Landesweites kommunales Luftschadstoffscreening in NRW nach der aktuellen EU-Richtlinie. Das Screeningmodell ist ein Computerprogramm, das in der Lage ist, die Konzentration von Stickstoffdioxid und Feinstaub mit relativ geringem Aufwand rechnerisch zu ermitteln. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 107 Immissionen Auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen. Gemessen wird die Konzentration eines Schadstoffes in der Luft, bei Staub auch die Niederschlagsmenge pro Tag auf einer bestimmten Fläche. Immissionskataster Räumliche Darstellung der Immissionen innerhalb eines bestimmten Gebietes, unterteilt nach Spitzen- und Dauerbelastungen. Immissionskataster bilden eine wichtige Grundlage für Luftreinhaltepläne und andere Luftreinhaltemaßnahmen. Immissionsbelastung Maß der Belastung der Atemluft mit Schadstoffen. Immissionsgrenzwert vgl. Grenzwert Infektionsresistenz Widerstandskraft eines Organismus gegen äußere Einflüsse. Interpolation Bestimmung von Werten aufgrund einer Reihe bekannter Zahlenwerte. Inversionswetterlage »Austauscharme« Wetterlage, bei der die normalen Luftverhältnisse umgekehrt sind: wärmere Luft unten, kältere Luft oben und bei der kein oder fast kein Wind weht. Es findet also keinerlei Luftdurchmischung mehr statt. Vielmehr legt sich die warme Luftschicht wie ein Deckel über die kältere Luftschicht am Boden. In dieser kälteren Luftschicht sammeln sich immer mehr Schadstoffe an, weil sie nicht nach oben entweichen können. Jahresmittelwert Arithmetisches Mittel der gültigen Stundenmittelwerte eines Kalenderjahres (soweit nicht anders angegeben). Langzeit-Exposition Aussetzung des Körpers gegenüber Umwelteinflüssen über einen längeren Zeitraum. Linienquellenemissionen Die Emissionen von Kraftfahrzeugen werden bei nicht punktförmigen Quellen wie Straßen (Linienquellen) in Masse pro zurück gelegtem Weg angegeben (gkm -1). Luft Luft der Troposphäre mit Ausnahme der Luft an Arbeitsplätzen (Gebrauch in Luftreinhalteplänen). Luftreinhalteplan Gemäß § 47 Abs.1 BImSchG von den zuständigen Behörden zu erstellender Plan, wenn die Immissionsbelastung die Summe aus Grenzwert und Toleranzmarge überschreitet. Ziel ist - mit zumeist langfristigen Maßnahmen - die Grenzwerte ab den in der 39. BImSchV angegebenen Zeitpunkten nicht mehr zu überschreiten Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 108 und dauerhaft einzuhalten (§ 47 Abs. 2 BImSchG). Luftverunreinigunge Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, n insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe, Geruchsstoffe o.ä. Sie können bei Menschen Belastungen sowie akute und chronische Gesundheitsschädigungen hervorrufen, den Bestand von Tieren und Pflanzen gefährden und zu Schäden an Materialien führen. Luftverunreinigungen werden vor allem durch industrielle und gewerbliche Anlagen, den Straßenverkehr und durch Feuerungsanlagen verursacht. LUQS Luftqualitätsüberwachungssystem des Landes NRW, das die Konzentrationen verschiedener Schadstoffe in der Luft erfasst und untersucht. Das Messsystem integriert kontinuierliche und diskontinuierliche Messungen und bietet eine umfassende Darstellung der Luftqualitätsdaten. mesoskalig In der Meteorologie wurden zwecks einer besseren theoretischen Handhabung verschiedene Skalen-bereiche bzw. Größenordnungen definiert, auf denen atmosphärische Phänomene betrachtet werden. Mesoskalige atmosphärische Phänomene haben dabei eine horizontale Erstreckung zwischen 2 und 2000 Kilometern. Monitoring Unmittelbare systematische Erfassung, Beobachtung oder Überwachung eines Vorgangs oder Prozesses mittels technischer Hilfsmittel oder anderer Beobachtungssysteme. Ziel des Monitorings ist, bei einem beobachteten Ablauf bzw. Prozess steuernd einzugreifen, sofern dieser nicht den gewünschten Verlauf nimmt bzw. bestimmte Schwellwerte unter- bzw. überschritten sind. Monitoring ist ein Sondertyp des Protokollierens. nicht genehmigungsbedürftige Anlagen Alle Anlagen, die nicht in der 4. BImSchV aufgeführt sind oder für die in der 4. BImSchV bestimmt ist, dass für sie eine Genehmigung nicht erforderlich ist. NO2 Stickstoffdioxid, in höheren Konzentrationen stechend-stickig riechendes Reizgas NO2- Grenzwert vgl. Grenzwert Notifizierung Mitteilung/Anzeige an die EU, insbesondere im Zusammenhang mit dem Antrag auf Verlängerung der Fristen zur Einhaltung von Grenzwerten bezüglich Feinstaub und Stickstoffdioxid Offroad-Verkehr Verkehr auf nicht öffentlichen Straßen, z. B. Bau-maschinen, Land- und Forstwirtschaft, Gartenpflege und Hobbys, Militär. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 109 Passivsammler Kleine mit Absorbermaterial gefüllte Röhrchen, die ohne aktive Pumpen Schadstoffe aus der Luft über die natürliche Ausbreitung und Verteilung (Diffusion) aufnehmen und anreichern. Sie werden in kleinen Schutzgehäusen mit einer Aufhängevorrichtung z.B. an Laternenpfählen montiert Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen Neue Formulierung für den bisherigen Begriff „Aktionsplan“ (s. oben). Plangebiet Gebiet des Luftreinhalteplans, bestehend aus dem Überschreitungsgebiet und dem Verursachergebiet. PM10 / Feinstaub Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durch-messer von 10 μg eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist. Der Feinstaubanteil im Größenbereich zwischen 0,1 und 10 μg ist gesundheitlich von besonderer Bedeutung, weil Partikel dieser Größe mit vergleichs-weise hoher Wahrscheinlichkeit vom Menschen eingeatmet und in die tieferen Atemwege transportiert werden. Rechtswert Bestandteil der Koordinaten im Gauß-Krüger-Koordinatensystem (neben dem Hochwert). Er gibt die Entfernung des Punktes vom nächsten Mittelmeridian an. Referenzjahr Bezugsjahr Regionales Hintergrundniveau Belastungsniveau, von dem in Abwesenheit von Quellen innerhalb eines Abstands von 30 km ausgegangen wird. Bei Standorten in einer Stadt wird beispielsweise ein Hintergrundniveau angenommen, das sich ergäbe, wenn keine Stadt vorhanden wäre. respiratorische Effekte Die Atmung betreffende Wirkungen. Ruß Feine Kohlenstoffteilchen oder Teilchen mit hohem Kohlenstoffgehalt, die bei unvollständiger Verbrennung entstehen. Schadstoff Jeder vom Menschen direkt oder indirekt in die Luft emittierte Stoff, der schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und / oder die Umwelt insgesamt haben kann. Schwebstaub Staub, der aus festen Teilchen besteht, die nach ihrer Größe in Grob und Feinstaub unterteilt werden. Während die Grobstäube nur für kurze Zeit in der Luft verbleiben und dann als Staubniederschlag zum Boden fallen, können Feinstäube längere Zeit in der Atmosphäre verweilen und dort über große Strecken 110 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 transportiert werden. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal der Partikel ist die Teilchengröße. Schwebstaub hat eine Teilchengröße von etwa 0,001 bis 15 μg. Unter 10 μg Teilchendurchmesser wird er als PM10, unter 2,5 μg als PM2,5 und unter 1 μg als PM1 bezeichnet. Staub stammt sowohl aus natürlichen als auch aus von Menschen beeinflussten Quellen. Staub ist abhängig von der Größe und der ihm anhaftenden Stoffe mehr oder weniger gesundheitsgefährdend. Stand der Technik Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die im Betrieb mit Erfolg erprobt worden sind. Stickstoffdioxid In höheren Konzentrationen stechend-stickig riechendes Reizgas, für das auf Grund seiner gesundheitlichen Wirkung Grenzwerte aufgestellt wurden. Stick(stoff)-oxide Beim Verbrennen des Stickstoffs der Luft in Anlagen oder Motoren entstehen Stickoxide. Diese bestehen im Wesentlichen aus einer Mischung aus Stickstoff-monoxid und Stickstoffdioxid, wobei das Verhältnis dieser beiden Gase zueinander je nach Entstehungs-vorgang (z.B. in Otto-Motoren und Dieselmotoren) unterschiedlich ist. In weiteren chemischen Reaktionen in der Atmosphäre wird i-B. Stickstoff-monoxid mit Ozon in Stickstoffdioxid umgesetzt. Während bei Emissionsdaten die Summe der Stickoxide relevant ist und berechnet wird, benötigt die Einschätzung der Luftqualität insbesondere den Gehalt des gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxids. Strategische Systematisches Prüfungsverfahren mit dem Umweltaspekte bei strategische Planungen untersucht werden. Umweltprüfung TA Luft Eine Norm konkretisierende und auch eine Ermessens lenkende Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum BImSchG. Sie gilt für genehmigungsbedürftige Anlagen und enthält Anforderungen zum Schutz vor und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelt-einwirkungen. Für die zuständigen Behörden ist sie in Genehmigungsverfahren, bei nachträglichen Anordnungen nach § 17 und bei Ermittlungsanordnungen nach §§ 26, 28 und 29 BImSchG bindend; eine Abweichung ist nur zulässig, wenn ein atypischer Sachverhalt vorliegt oder wenn der Inhalt offensichtlich nicht (mehr) den gesetzlichen Anforderungen entspricht (z. B. bei einer unbestreitbaren Fortentwicklung des Standes der Technik). 111 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Bei behördlichen Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften, insbesondere bei Anordnungen gegenüber nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, können die Regelungen der TA Luft entsprechend herangezogen werden, wenn vergleichbare Fragen zu beantworten sind. Diesem Bericht liegt die TA Luft von 1986 zu Grunde. Die TA Luft besteht aus vier Teilen: Teil 1 regelt den Anwendungsbereich, Teil 2 enthält allgemeine Vor-schriften zur Reinhaltung der Luft, Teil 3 konkretisiert die Anforderungen zur Begrenzung und Feststellung der Emissionen, und Teil 4 betrifft die Sanierung von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen (Altanlagen). Toxikologische Untersuchung der Wirkung von Stoffen auf lebende Organismen. Untersuchung Überschreitungsgebiet Gebiet, für das wegen der messtechnischen Erhebung der Immissionsbelastung und / oder der technischen Bestimmung (Prognoseberechnung in die Fläche) von einer Überschreitung des Grenzwertes bzw. der Summe aus Grenzwert + Toleranzmarge auszugehen ist. Umweltzone Definiertes Gebiet, in dem zum Schutz der Umwelt nur Kfz, die eine bestimmte Emissionsnorm einhalten, fahren dürfen. Verursachergebiet Gebiet, in dem die Ursachen für die Grenzwert- bzw. Summenwertüberschreitung im Überschreitungsgebiet gesehen werden. Es bestimmt sich nach der Ursachenanalyse und aus der Feststellung, welche Verursacher für die Belastung im Sinne von § 47 Abs. 1 BImSchG mitverantwortlich sind und zu Minderungsmaßnahmen verpflichtet werden können. Verkehrsstation Messstation (in NRW Messstation des LUQS-Messnetzes) mit einem Standort, dessen Immissionssituation durch Verkehr geprägt ist. Wert Konzentration eines Schadstoffs in der Luft oder die Ablagerung eines Schadstoffs auf bestimmten Flächen in einem bestimmten Zeitraum. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 112 Anhang 4: Abkürzungen, Stoffe, Einheiten, Messgrößen Abkürzungsverzeichnis: Abb. Abbildung AP Aktionsplan Art. Artikel ber. berichtigt BGBl. I Bundesgesetzblatt, Teil I BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke EG/EU Europäische Gemeinschaft/Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof EMEP European Monitoring and Evaluation Programme GMBl. Gemeinsames Ministerialblatt (der Bundesministerien) GUD-Anlage Gas- und Dampfturbinen- Anlage GV.NRW. Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NordrheinWestfalen HuK Hausbrand und Kleinfeuerungen i. d. F. d. Bek. v. in der Fassung der Bekanntmachung vom IIASA International Institute for Applied Systems Analysis IT.NRW Information und Technik Nordrhein-Westfalen IV Individualverkehr Kennz. VO Kennzeichnungsverordnung Kfz Kraftfahrzeug LASAT Lagrange - Simulation von Aerosol-Transport lNfz leichte Nutzfahrzeuge LRP Luftreinhalteplan LANUV NRW Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 113 LUQS Luftqualitäts-Überwachungs-System LZA Lichtzeichenanlage MBl.NRW. Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen MKULNV Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen MUNLV NRW Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen NEC Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (National Emission Ceilings) NRW Nordrhein-Westfalen NO2 Stickstoffdioxid ÖPNV Öffentlicher Personen-Nahverkehr PM10 Partikel (Particulate Matter) mit einem Korngrößendurchmesser von maximal 10 μg RL 96/62/EG Europäische Luftqualitätsrahmenrichtlinie RL 2008/50/EG Europäische Luftqualitätsrichtlinie SG Schadstoffgruppe SGV.NRW. Sammlung des bereinigten Ministerialblattes des Landes Nordrhein-Westfalen SMBl.NRW. Sammlung des bereinigten Ministerialblattes des Landes Nordrhein-Westfalen sNfz schwere Nutzfahrzeuge sNoB schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse SPNV Schienenpersonennahverkehr StVO Straßenverkehrs - Ordnung SUP Strategische Umweltprüfung TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TNO Nederlandse Organisatie voor toegepastnatuurweetenschappelijk onderzoek UBA Umweltbundesamt üNN über Normalnull Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 114 Stoffe, Einheiten und Messgrößen: NO Stickstoffmonoxid NO2 Stickstoffdioxid NOx Stickstoffoxide µg/m3 Mikrogramm (1 Millionstel Gramm) pro m3; 10-6 g/m3 kg/a Kilogramm (Tausend Gramm) pro Jahr t/a Tonnen (Million Gramm) pro Jahr kt/a Kilotonnen (Milliarde Gramm) pro Jahr FZkm/a Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 115 Anhang 5: Verzeichnis der Messstellen Tab. 20: Vom LANUV NRW betriebene Messstellen Kürzel AAST UTM East UTM North 295352 5628787 Standort Umgebung Stationsart EUCode Adalbertsteinweg 5, 52070 Aachen städtisch Verkehr DENW178 städtisch Verkehr DENW207 VACW 295236 5628617 Wilhelmstraße 22/24, 52070 Aachen AABU 295020 5626578 Hein-Görgen-Straße, 52066 Aachen-Burtscheid Vorstädtisch Hintergrund DENW094 AAHA 297253 5630898 Alt-Haarener Straße 18, 52080 Aachen städtisch Verkehr DENW371 Tab. 21: Von der Stadt Aachen betriebene Messstellen Standort Umgebung Stationsart EUCode Römerstraße 19, 52064 Aachen städtisch Verkehr --- Adalbertsteinweg 295629 5628747 60* Adalbertsteinweg 60, 52070 Aachen städtisch Verkehr --- Jülicher Straße 34/36 Jülicher Straße 34/36, 52070 Aachen städtisch Verkehr --- Peterstraße 72/74 295098 5629162 Peterstraße 72/74, 52062 Aachen städtisch Verkehr --- Monheimsallee 25 295047 5629300 Monheimsallee 25, 52062 Aachen städtisch Verkehr --- Roermonder Straße 27 293826 5629818 Roermonder Straße 27, 52072 Aachen städtisch Verkehr --- Seilgraben 1 294685 5629201 Seilgraben 1, 52062 Aachen städtisch Verkehr --- Kürzel Römerstraße 19 UTM East UTM North 294965 5628153 295419 5629243 * Eine Überprüfung dieser Messstelle durch den TÜV Rheinland und des Deutschen Wetterdienstes (DWD) im Auftrag des LANUV NRW hat ergeben, dass der Standort der Messstelle Adalbertsteinweg 60 nicht den Anforderungen der 39. BImSchV genügt. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 116 Anhang 6: Messverfahren Im LUQS-Messnetz NRW werden sowohl kontinuierliche als auch diskontinuierliche Verfahren zur Bestimmung der Stickstoffdioxidbelastung eingesetzt. Neben den kontinuierlich arbeitenden NOx-Analysatoren kommen auch Passivsammler, sogenannte Palmes-Röhrchen, zum Einsatz. Das kontinuierliche NOx-Messverfahren arbeitet nach dem Prinzip der Chemilumineszenz und ist als Referenzverfahren anerkannt. Nach Untersuchungen des LANUV NRW halten NO2-Jahresmittelwerte die Anforderungen der EU an die Datenqualität für ortsfeste, kontinuierliche Messungen auch ein, wenn sie mit Passivsammlern ermittelt wurden. Die mit Passivsammlern gewonnenen NO2Messergebnisse werden daher auch im Rahmen der Luftreinhalteplanung in NRW verwendet. Eine Übersicht über alle Aachener Messstellen des LANUV NRW und der Stadtverwaltung ist in Abb. 1 und Tab. 20 dargestellt. An zwei von insgesamt vier NO2-Messstellen des LANUV wird die Belastung durch Passivsammler ermittelt. Dies sind die Standorte am Adalbertsteinweg und an der Alt-Haarener-Straße. Die Stadt Aachen setzt Passivsammler an den Standorten Römerstraße, Adalbertsteinweg, Jülicher Straße, Peterstraße, Monheimsallee, Roermonderstraße und Seilgraben zu Messung der NO2-Belastung ein. Informationen zur Bestimmung von NO2-Konzentrationen mit Passivsammlern finden sich im Internet unter folgendem Link: www.lanuv.nrw.de/luft/pdf/passivsammler.pdf Informationen zum Chemilumineszenzverfahren finden sich im Internet unter folgendem Link: www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/kontinuierlichemessungen/schadstoffe/ Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 117 Anhang 7: Gutachten des LANUV zur Prognose der Belastung unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen (Gesamtgutachten des LANUV zur Prognose; Auszüge dieses Gutachtens sind im Kap. 6. enthalten!) Von der Bezirksregierung Köln wurde in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Aachen im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans ein Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Schadstoffbelastung aufgestellt. Im folgenden Kapitel werden die Belastungsentwicklung im Aachener Stadtgebiet sowie ausgewählte Maßnahmen, die modellierbar oder quantitativ abschätzbar sind, beschrieben. Für ausgewählte Maßnahmen wird eine emissions- und immissionsseitige Wirkungsprognose auf Basis von Berechnungen und quantitativen Abschätzungen vorgenommen. Die Ergebnisse werden in Kapitel 6.2 dargelegt. A.7.1 Belastungsentwicklung und Maßnahmenkatalog A.7.1.1 Belastungsentwicklung Der EU-Grenzwert für die Stickstoffdioxidbelastung von 40 μg/m³ ist seit dem Jahr 2010 verbindlich einzuhalten. Dieser Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde im Jahr 2015 an den Messstellen Adalbertsteinweg 5 (AAST) und der Wilhelmstraße 16 (VACW) überschritten. An der Messstation Alt-Haarener-Straße 20/22 (AAHA) wird erst seit dem Jahr 2016 gemessen. In den Jahren 2016 und 2017 lagen die Jahresmittelwerte dieser Station bei 44 bzw. 42 µg/m³. Darüber hinaus wurden die seitens Bezirksregierung und Stadtverwaltung als Verdachtsfälle genannten und in einem Messprogramm der Stadt gemessenen Messstellen Adalbertsteinweg 60, Jülicher Straße 34/36 (zwischen Hein-JanssenStraße und Rudolfstraße), Roermonder Straße 27 (zwischen Kühlwetterstraße und Turmstraße) und Römerstraße 19 (zwischen Vereinsstraße und Bahnhofsplatz) immissionsseitig betrachtet. Ein Vergleich der Messjahre 2015-2017 ergibt für die LANUV-Messstationen Adalbertsteinweg 5 (AAST) und Wilhelmstraße 16 (VACW) sowie für die meisten der städtischen Messstellen (Römerstraße, Jülicher Straße, Peterstraße, Monheimsallee, Roermonder Straße) ein im Niveau eher gleichmäßiges, im Trend leicht abnehmendes Belastungsbild, wobei an vielen dieser Messstellen das Jahr 2016 mit einem gegenüber dem Vorjahr geringfügig höherem Jahresmittelwert nach oben „ausreißt“. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 118 An der städtischen Messstelle Adalbertsteinweg 60 zeigte sich dieses, dem sonstigen Trend gegenläufige Bild einer zunehmenden Belastung (s. Abb. 2) mit 6 µg/m³ von 2015 nach 2016 am deutlichsten. Der Jahresmittelwert 2017 liegt sowohl bei den Messstationen des LANUV als auch bei denen der Stadt Aachen wieder unterhalb des Vorjahreswertes von 2016. Alle anderen Jahresmittelwerte -mit Ausnahme der Messstelle Adalbertsteinweg 60liegen 2017 wieder unterhalb der Werte des Jahres 2015 bzw. an der Jülicher Straße 34/36 auf gleichem Niveau. Da die Messstation an der Alt-Haarener Straße 20/22 (AAHA) erst 2016 in Betrieb genommen wurde, liegen hier erst zwei Messwerte für die Jahresmittelwerte vor (vgl. Kap. 3.3) so dass eine Trendbetrachtung noch nicht möglich ist. An der Hintergrundstation in Aachen-Burtscheid (AABU) wurde der NO2-Grenzwert eingehalten. Bei dieser Station ist auch zukünftig von der Einhaltung des Grenzwertes auszugehen. Es wird erwartet, dass sich das regionale Hintergrundniveau in Aachen von 2015 bis 2020 um etwa 1 µg/m³ NO2 verringern wird (s. Kap. 4.2.2). Allgemeine Kraftfahrzeugflottenmodernisierung Die fortlaufende Modernisierung/Erneuerung der Kraftfahrzeugflotte ist eine ohnehin, das heißt ohne spezifisch zu ergreifende Maßnahme, stattfindende Veränderung: Im Laufe der Zeit nimmt der Anteil neuer, abgasärmerer Kraftfahrzeuge an der Flotte zu. Für zwei vom LANUV betriebene Messstellen ((Alt-Haarener Straße (AAHA) und Adalbertsteinweg 5 (AAST)) mit Grenzwertüberschreitungen sowie an der Peterstraße ist zu erwarten, dass der verbindliche NO2-Grenzwert ohne zusätzliche Maßnahmen allein aufgrund des absinkenden Hintergrundniveaus und der Flottenmodernisierung zeitnah (bis zum Jahr 2020) eingehalten werden kann. An den anderen Messstellen mit Überschreitungen sind trotz der bisher erzielten Minderungen weitere Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlich (s. Kap. 4.2). Der Luftreinhalteplan Aachen enthält zudem Maßnahmen, die mittel- bis langfristig wirken sollen und unter anderem auf Verhaltensänderungen bei den Bürgern abzielen. A.7.1.2 Beschreibung der Maßnahmen Allgemein: Die Maßnahmen werden ganzjährig für einzelne Belastungspunkte unter Berücksichtigung einer grünen Umweltzone für die Jahr 2015 (Basisjahr) und 2020 (Prognosejahr) auf Basis des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA 3.3) Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 119 modelliert. In allen Modellfällen werden Ausnahmen von Verkehrsverboten in Höhe von 20 % berücksichtigt. Bei der Fortschreibung der Kraftfahrzeugflotte für das Prognosejahr 2020 ist eine Flottenmodernisierung (incl. Linienbusflottenmodernisierung) eingearbeitet. Konkret wurden für die Modellierungen im Basisjahr 2015 und im Prognosejahr 2020 folgende von der Stadt/ASEAG übermittelten Zusammensetzungen der Linienbusflotten verwendet. Typ Diesel EURO II Diesel EURO III Diesel EURO IV Diesel EURO V Diesel EURO VI Elektroantrieb Summe ASEAG 89 107 15 211 2015 Anzahl Subunternehmer 20 40 15 41 15 131 ASEAG 125 56 42 223 2020 Anzahl Subunternehmer 2 30 12 43 44 131 Typ Diesel EURO II Diesel EURO III Diesel EURO IV Diesel EURO V Diesel EURO VI Elektroantrieb Summe Nicht betrachtet werden Verkehrsverlagerungen auf andere Belastungspunkte. Für die hier durchgeführten Berechnungen wurde angenommen, dass sich die Verkehrsstärken nicht verändern werden. Maßnahmen der Bezirksregierung: Kurzbezeichnung „Grüne Umweltzone“ Es gilt ein Verkehrsverbot für schadstoffintensive Fahrzeuge, die über keine „grüne Plakette“ verfügen bzw. nicht von den Verkehrsverboten ausgenommen sind. Regelungen zu Ausnahmen ergeben sich aus Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung. Kurzbezeichnung „Blaue Umweltzone“ Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 120 Fahren dürfen neben Diesel-Kfz der Klasse Euro 6 (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge lNfz) und Euro VI (schwere Nutzfahrzeuge - sNfz) auch Benzin-Kfz der Klassen Euro 3 bis 6 einschließlich Erdgas-Kfz sowie Elektro-Kfz. Die ausgeschlossenen Diesel-Kfz werden durch Diesel-Kfz der Klassen Euro 6 und VI ersetzt, ausgeschlossene Benzin-Kfz werden durch Benzin-Kfz der Klasse Euro 6 substituiert. Dadurch bleibt die Fahrleistung konstant. Kurzbezeichnung „Dieselfahrverbot“ Alle Diesel-Pkw und Diesel-lNfz (leichte Nutzfahrzeuge) werden mit einem Fahrverbot belegt. Ausgeschlossene Diesel-Pkw werden durch Benzin-Pkw Euro 6 und ausgeschlossene Diesel-lNfz durch Benzin betriebene Fahrzeuge Euro 6 ausgetauscht. Schwere Nutzfahrzeuge dürfen unverändert fahren. Insgesamt bleibt die Fahrleistung konstant. Kurzbezeichnung „Fahrverbot LKW > 3,5 t“ Alle sNfz (Lkw > 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG)) werden mit einem Fahrverbot belegt. Ausgeschlossene Lkw werden nicht ersetzt, wodurch sich auch die Fahrleistung verringert. Kurzbezeichnung „Fahrverbot Diesel-Kfz schlechter Euro 5/V“ Fahren dürfen neben Diesel-Kfz der Klasse Euro 5 und 6 (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge - lNfz) und Euro V und VI (schwere Nutzfahrzeuge - sNfz) alle BenzinKfz wie in der grünen Umweltzone. Die ausgeschlossenen Diesel-Kfz werden durch Diesel-Kfz der Klassen Euro 6 und VI ersetzt. Dadurch bleibt die Fahrleistung konstant. Die Modellierung erfolgt ausschließlich für das Jahr 2020. Mit dieser Maßnahme würde ein Teil der Maßnahmenwirkung „Blaue Umweltzone“ vorgenommen, das heißt der Wirkungsbeitrag der Blauen Umweltzone würde bei Umsetzung obiger Maßnahmen geringer ausfallen. Kurzbezeichnung „Software-Update für Diesel-Pkw und Rückkaufprämie für DieselPkw der Euroklassen 1 - 4“ Auf dem Diesel-Gipfel der Bundesregierung im Jahr 2017 wurde ein Software-Update für Diesel-Pkw beschlossen. Dieses Update soll die NOX-Abgasemissionen senken. Das Umweltbundesamt hat zur Wirkung dieses Software-Updates eine Abschätzung der NOX-Minderung für Deutschland vorgenommen. Auf Basis dieser Abschätzung wird die NOX-Minderungswirkung des Software-Updates für das Luftreinhalteplangebiet Aachen modelliert. Für Nordrhein-Westfalen wird angenommen, dass das Software-Update eine NOXEmissionsminderung von durchschnittlich 25 % pro Diesel-Pkw bewirkt. Als konkrete 121 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Maßnahme wird festgelegt, dass 50 % und 100 % aller Diesel-Pkw Euro 5 und Euro 6 dieses Software-Update erhalten. Auf dem Diesel-Gipfel der Bundesregierung ist ferner eine Rückkaufprämie für Diesel-Pkw der Euroklassen 1-4 beschlossen worden. Das Umweltbundesamt hat zur Wirkungsbeurteilung dieser Rückkaufprämie eine Abschätzung für Deutschland vorgenommen. Auf dieser Grundlage wird die Wirkung dieser Rückkaufprämie für das Luftreinhalteplangebiet Aachen modelliert. Für Nordrhein-Westfalen wird angenommen, dass 25 % der Diesel-Pkw der Euroklassen 1 - 4 durch 75 % Diesel-Pkw der Euroklasse 6 und 25 % durch DieselPkw der Euroklasse 6d ersetzt werden. Ein Ersatz durch Benzin-Pkw wird nicht vorgenommen. Diese beiden Maßnahmen des Dieselgipfels werden für den LRP Aachen gemeinsam modelliert. Maßnahmen der ASEAG: Kurzbezeichnung „Busnachrüstung“ Die Busflotte der ASEAG wird im Aachener Stadtgebiet bis 2020 schrittweise mit Stickstoffdioxidfiltersystemen ausgestattet. Laut Angaben der Stadt Aachen besitzen im Jahr 2020 49 Busse mit EURO V/EEV eine Abgasrückführung plus Dieselpartikelfilter und 119 Busse mit EURO V/EEV eine Abgasnachbehandlung mit Diesel-Partikelfilter und SCRT. Die Maßnahme "Busnachrüstung“ mit SCRT-Filter erfolgt an 80 EURO 5-/EEVLinienbussen der ASEAG (und ggf. der Subunternehmen). Dies bedeutet modellseitig, alle 49 Busse EURO V/EEV mit Abgasrückführung erhalten eine SCRTNachrüstung. 31 Busse (von 119) EURO V/EEV mit Dieselpartikelfilter erhalten eine SCRT-Nachrüstung. In Summe werden 80 Busse mit EURO V/EEV nach Umrüstung EURO VI-Standard haben. Kurzbezeichnung „Busflotte Euro VI“ Die Busflotte der ASEAG und der beauftragten Subunternehmen erhält den Abgasstandard Euro VI. Bei der Wirkungsberechnung bleiben die in der Flotte enthaltenen Elektrobusse konstant. Alle Emissionen sind nicht nach Fahrspuren differenziert. Die Wirkungsberechnung erfolgt nur für das Jahr 2020. Maßnahmen der Stadt Aachen: 122 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Im Gegensatz zu den oben genannten modellierbaren Maßnahmen enthält die Maßnahmenliste weitere Maßnahmen, die nicht mit den zur Verfügung stehenden „Werkzeugen“ wie Emissions- und Immissionsmodellen hinsichtlich Ihrer Wirkung untersucht werden können. Trotzdem wurde der Versuch unternommen, die Wirkung einiger dieser Maßnahmen zumindest emissionsseitig und – soweit möglich – auch immissionsseitig auf Basis der Datenangaben der Stadt Aachen einzuschätzen. Dazu gehören folgende Maßnahmen: MÜ - Übergeordnete planerische Ansätze MÜ3: Verbesserung der städtebaulichen Bedingungen für umweltfreundliche Verkehrsmittel innerhalb des Alleenrings im Innenstadtkonzept. Bei konsequenter Umsetzung könnte es hier zu einer Reduktion von ca. 1.200 PKWFahrten/Tag kommen. MM - Mobilitätsmanagement MM1: Einführung von Parkraumbewirtschaftung, Job-/Firmen-Ticket oder Luftreinhaltungs-orientierten Mobilitätskonzepten bei Landesbehörden wie Justizzentrum, Finanzzentrum, Bezirksregierung etc. Bei konsequenter Umsetzung könnte es hier zu einer Reduktion von bis zu 800 PKW-Fahrten/Tag kommen. MM2: Mobilitätskonzept für die Katholische Hochschule (KatHO Aachen) Bei konsequenter Umsetzung könnte es hier zu einer Reduktion von bis zu 35.000 PKW-Fahrten/Jahr kommen. MM3: Mobilitätskonzepte für Aachener Unternehmen Bei konsequenter Umsetzung könnte es hier zu einer Reduktion von bis zu 1.000 PKW-Fahrten/Tag kommen. MM5: Attraktivitätssteigerung Pendlerportal Ziel ist die Reduktion der PKW-Fahrten um etwa 500 Einpendlerfahrten/Tag. MM6: Pilotprojekt ‚Einführung Multimodales Jobticket‘ (eMoVe) Das Projekt soll dazu führen, dass rd. 200 PKW/Fahrten täglich eingespart werden und ein Umstieg auf Transportmittel wie Rad und ÖPNV erfolgt. MF - Fahrzeuge/Fuhrpark 123 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 MF2: Mobilitätsoptimierung Stadtverwaltung Aachen (ecolibro) Die Optimierung soll dazu führen, dass rd. 200 PKW/Fahrten täglich eingespart werden und ein Umstieg auf Transportmittel wie Rad und ÖPNV erfolgt. Alle Dienstfahrten sollen über den Umweltverbund bzw. Fahrzeuge der städtischen EFlotte abgewickelt werden. Die Wegstreckenentschädigung für Fahrten mit PrivatPKW wird eingestellt. (Die Maßnahme wird per Dienstanweisung ab 01.10.17 sukzessive bei der Stadt umgesetzt.) MR – Radverkehr Laut Angaben der Stadtverwaltung wird durch eine Erhöhung des Modal-Splits beim Radverkehr (von 12% auf 14%) der Modal-Split beim Pkw von 51% um 1,5% auf 49,5% (und bei Bus- und Fußverkehr um weitere jeweils 0,25%) reduziert. Die zu erwartende Einsparung an PKW-Kilometern beträgt 27.965.196 km/Jahr. MB - Bus & Bahn MB1: Umsetzung Buskonzept 2015+ Das Busnetz 2015+ soll ca. 10.000 zusätzliche Fahrgäste/Tag befördern. Durch neue Linienführung werden einige hochbelastete Straßenabschnitte (Heinrichsallee, Peterstraße) spürbar entlastet. (Die Umsetzung "CityTakt" + Y-Achsenkonzept erfolgt ab Dezember 2017) MB6: Attraktivitätssteigerung für die Bahnhaltepunkte Eilendorf und AC-West Der Bahnhaltepunkt Eilendorf hat heute 866 Reisende/Tag. Die Anzahl der Reisenden soll bis zum Jahr 2020 auf einen Zielwert von 1.200 Reisenden/Tag erhöht werden. Die Anzahl der Reisenden am Bahnhaltepunkt West soll von heute 5.608/Tag auf einen Zielwert 2020 von 10.000/Tag angehoben werden. MB7: Citizens Rail Die Anzahl der Reisenden am Bahnhaltepunkt Richterich soll auf einen Zielwert von 1.000 (IGVP) erhöht werden. Sonstige Maßnahmen AachenMooVe: Modellstadt ohne Emissionen im Verkehr - Maßnahmenpaket aus der Bewerbung zum Projektaufruf KommunalerKlimaschutz.NRW - Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt". Die Stadtverwaltung Aachen hat für das Gesamtpaket eine NOX-Minderung bis 2021 von 45.426 kg/a abgeschätzt. Die Stadt Aachen hat weitere Maßnahmen für die Luftreinhalteplanung entwickelt. Ein Teil dieser Maßnahmen sind Gegenstand der Untersuchungen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Maßnahmen des „Aachener Masterplanes und deren Relevanz für die NO2-Belastung“, den die Stadt Aachen an einen Gutachter vergeben hat. Die in Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 124 diesem Gutachten hinsichtlich ihrer Wirkungen betrachteten Maßnahmen werden vom LANUV nicht dargestellt. A.7.2 Wirkungsprognose für einzelne Maßnahmen auf Basis von Berechnungen und quantitativen Abschätzungen A.7.2.1 Emissionsseitige Wirkung der Maßnahmen Nachfolgend werden die modellierbaren bzw. abgeschätzten NOX-Emissionen aus dem Straßenverkehr dargestellt. In Tab. 6.2.1/1 sind die ermittelten NOX-Emissionen aus dem Straßenverkehr für das Bezugsjahr 2015 dargestellt. Im Einzelnen sind dies für die sieben zu betrachtenden Straßenabschnitte die Ist-Situationen (ohne grüne Umweltzone) und die Maßnahmen Grüne Umweltzone, Fahrverbot LKW > 3,5 t, Blaue Umweltzone und Dieselfahrverbot (die drei letztgenannten jeweils mit grüner Umweltzone). Die ausgewiesenen Reduktionen der Maßnahmen beziehen sich auf die Ist-Situation im Bezugsjahr 2015. In Tab. 6.2.1/2 sind die NOX-Emissionen bei Umsetzung der Maßnahmen Fahrverbot LKW > 3,5 t, Blaue Umweltzone, Dieselfahrverbot, Busnachrüstung, Software-Update und Rückkaufprämie, Fahrverbot Diesel-Kfz schlechter Euro 5/V Und Busflotte Euro VI für das Prognosejahr 2020 sowie die Emissionssituation als Prognose-Situation (Grüne Umweltzone) dargestellt. Die grüne Umweltzone wurde am 02. Februar 2016 eingeführt. In diesen Prognosen ist die natürliche Kraftfahrzeugflotten- sowie Linienbusflottenmodernisierung berücksichtigt. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 125 Tab. 6.2.1/1: NOX-Emissionen aus dem Straßenverkehr in der Ist-Situation und bei Umsetzung der modellierten Maßnahmen, 2015, Reduktion in % bezogen auf die Ist-Situation Straßenabschnitt 2015 Wilhelmstraße (VACW) Ist-Situation (Ohne grüne Umweltzone) Grüne Umweltzon e Fahrverbot LKW > 3,5 t Blaue Umweltzon e Dieselfahrverbot [kg/km*a] [kg/km*a] [kg/km*a] [kg/km*a] [kg/km*a] [%] [%] [%] [%] [%] 5.718,9 5.206,1 4.655,0 3.228,4 2.997,5 - 9,0 % 18,6 % 43,5 % 47,6 % Adalbertsteinweg 5 (AAST) 6.142,9 Alt-Haarener Straße (AAHA) 4.102,0 3.845,7 3.120,4 1.986,3 2.731,8 - 6,2 % 23,9 % 51,6 % 33,4 % Städtische Messstellen 6.219,1 5.848,4 5.305,4 2.858,0 4.402,6 - 6,0 % 14,7 % 54,0 % 29,2 % 7.402,6 6.856,7 5.470,2 3.431,1 4.877,0 - 7,4 % 26,1 % 53,7 % 34,1 % 4.826,0 4.493,6 4.182,0 2.595,6 2.959,5 - 6,9 % 13,3 % 46,2 % 38,7 % 6.292,9 6.011,5 5.654,6 2.759,6 4.704,1 - 4,5 % 10,1 % 56,1 % 25,2 % 8.114,3 7.850,7 7.405,2 3.103,0 6.557,0 - 3,2 % 8,7 % 61,8 % 19,2 % Adalbertsteinweg 60 Jülicher Straße 34/36 Roermonder Straße 27 Römerstraße 19 Peterstraße 72/74 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 126 Tab. 6.2.1/2: Straßenabschnitt NOX-Emissionen aus dem Straßenverkehr in der Prognose-Situation und bei Umsetzung der modellierten Maßnahmen 2020, Minderungen in % bezogen auf die Ist-Situation 2015, Minderungen in % bezogen auf die grüne Umweltzone 2020 IstSituation Prognose -Situation (Grüne Umweltzone) Fahrverbot LKW > 3,5t Blaue Umweltzone 2015 [kg/km*a] 5.718,9 Wilhelmstraße (VACW) 6.142,9 Adalbertsteinweg 5 (AAST) Dieselfah r-verbot Busnachrüstung Software-Update und Rückkaufprämie 50 % 100 % Fahrverbot DieselKfz schlechter Euro 5/V 2020 [kg/km*a] [%] [%] 3.871,0 3.595,7 2.489,9 1.995,5 3.797,9 3.556,6 3.288,7 3.598,0 32,3 % 37,1 % 56,5 % 65,1 % 33,6 % 37,8 % 42,5 % 37,1 % 7,1 % 35,7 % 48,5 % 1,9 % 8,1 % 15,0 % 7,1 % 3.750,0 3.386,1 39,0% 44,9 % 9,7 % 4.102,0 Alt-Haarener Straße (AAHA) 2.539,9 2.218,8 1.468,8 1.614,8 2.414,8 2.378,1 2.240,7 2.337,6 38,1 % 45,9 % 64,2 % 60,6 % 41,1 % 42,0 % 45,4 % 43,0 % 12,6 % 42,2 % 36,4 % 4,9 % 6,4 % 11,8 % 8,0 % Städtische Messstellen 6.219,1 Adalbertsteinweg 60 7.402,6 Jülicher Straße 34/36 4.826,0 Roermonder Straße 27 6.292,9 Römerstraß e 19 8.114,3 Peterstraße 72/74 3.797,4 3.508,1 2.098,5 2.575,2 3.433,5 3.585,6 3.403,3 3.446,5 38,9 % 43,6 % 66,3 % 58,6 % 44,8 % 42,4 % 45,3 % 44,6 % 7,6 % 44,7 % 32,2 % 9,6 % 5,6 % 10,4 % 9,2 % 4.461,0 3.909,1 2.526,1 2.793,9 4.215,2 4.179,0 3.938,7 4.113,0 39,7 % 47,2 % 65,9 % 62,3 % 43,1 % 43,6 % 46,8 % 44,4 % 12,4 % 43,4 % 37,4 % 5,5 % 6,3 % 11,7 % 7,8 % 3.199,0 3.038,6 1.962,7 1.886,8 3.028,3 2.970,1 2.771,9 2.952,4 33,7 % 37,0 % 59,3 % 60,9 % 37,3 % 38,5 % 42,6 % 38,8 % 5,0 % 38,6 % 41,0 % 5,3 % 7,2 % 13,4 % 7,7 % 3.835,4 3.637,2 1.997,3 2.713,0 3.370,6 3.635,7 3.464,9 3.449,7 39,1 % 42,2 % 68,3 % 56,9 % 46,4 % 42,2 % 44,9 % 45,2 % 5,2 % 47,9 % 29,3 % 12,1 % 5,2 % 9,7 % 10,1 % 4.488,4 4.279,5 2.092,3 3.382,4 3.818,1 4.295,6 4.130,9 4.003,2 44,7 % 47,3 % 74,2 % 58,3 % 52,9 % 47,1 % 49,1 % 50,7 % 4,7 % 53,4 % 24,6 % 14,9 % 4,3 % 8,0 % 10,8 % Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 127 Die Ergebnisse der durchgeführten Abschätzungen der Maßnahmen der Stadt Aachen werden im Folgenden emissionsseitig dargestellt. Tab. 6.2.1/3: Maximales Potential zur Emissionsreduktion der abgeschätzten Maßnahmen in Prozent bezogen auf die verkehrliche NO X-Zusatzbelastung für das Stadtgebiet Aachen Emissionsreduktion der verkehrlichen Zusatzbelastung für das Stadtgebiet Aachen Maßnahme MÜ3: Verbesserung der städtebaulichen Bedingungen für umweltfreundliche Verkehrsmittel innerhalb des Alleenrings im Innenstadtkonzept MM1: Einführung von Parkraumbewirtschaftung, Job/Firmen-Ticket oder Luftreinhaltungs-orientierten Mobilitätskonzepten bei Landesbehörden wie Justizzentrum, Finanzzentrum, Bezirksregierung etc. MM2: Mobilitätskonzept für die Katholische Hochschule (KatHO Aachen) MM3: Mobilitätskonzepte für Aachener Unternehmen MM5: Attraktivitätssteigerung Pendlerportal 3,3 % MM6: Pilotprojekt ‚Einführung Multimodales Jobticket‘ (eMoVe) MF2: Mobilitätsoptimierung Stadtverwaltung Aachen (ecolibro) MR: Radverkehr MB1: Umsetzung Buskonzept 2015+ MB6: Attraktivitätssteigerung für die Bahnhaltepunkte Eilendorf und AC-West MB7: Citizens Rail AachenMooVe: Modellstadt ohne Emissionen im Verkehr A.7.2.2 15,5 % Immissionsseitige Wirkungen der Maßnahmen Zur Abschätzung der immissionsseitigen Wirkung der in den Tab. 6.2.1/1 und Tab. 6.2.1/2 (Kap. 6.2.1) für die Jahre 2015 und 2020 angegebenen Emissionen wurden Ausbreitungsrechnungen mit IMMISluft für die entsprechenden Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 128 Straßenabschnitte durchgeführt. Eine Ausnahme bildet die Peterstraße. Die Peterstraße 72/74 kann nicht mit IMMISluft modelliert werden, daher wurde der Beitrag des lokalen Straßenverkehrs mit einer Verdünnungsrechnung47 unter Berücksichtigung der Photochemie48 abgeschätzt. In Tab. 6.2.2/1 sind die NO2Jahresmittelwerte aus Messungen und Modellrechnungen für das Jahr 2015 dargestellt. In der Tabelle zeigt sich, dass hohe DTV-Werte (siehe Kapitel 3.2) zu entsprechend hohen Belastungen führen. Aus den Modellrechnungen resultieren die in Tab. 6.2.2/2 aufgeführten NO2Minderungspotenziale für die angegebenen Maßnahmen. Die Prozentangaben beziehen sich auf die NO2-Jahresmittelwerte für das Jahr 2020 durch Modellrechnungen. In den Tabellen ist die mögliche Wirkung einzelner Maßnahmen angegeben. Eine einfache Addition der Wirkungen dieser Einzelmaßnahmen ist nicht möglich, unter anderem weil unterschiedliche Einzelmaßnahmen die gleichen Fahrzeuge betreffen. Für die Wirkung von Maßnahmenbündeln müssen sowohl die Emissionen als auch die Immissionen für das Maßnahmenbündel modelliert werden. Zu allen Werten sei angemerkt, dass es sich um Prognosen oder Abschätzungen handelt. Die reale Situation kann durch abweichende Einflussfaktoren wie zum Beispiel eine veränderte Witterung oder ein anderes Emissionsverhalten der Flottenteilnehmer von der Prognose abweichen. Bei den angegebenen Ergebnissen für das Jahr 2020 ist neben der Flottenmodernisierung auch die erwartete Abnahme des Hintergrundniveaus berücksichtigt. Tab. 6.2.2/1: NO2-Immissionen: Gemessene und berechnete Werte für das Bezugsjahr 2015 sowie die zur Einhaltung des Grenzwerts notwendige Minderung für die immissionsseitig modellierten Straßenabschnitte. Alle Werte sind auf ganze Zahlen gerundet Straßenabschnitt Wilhelmstraße 16 (VACW) Alt-Haarener-Straße (AAHA) NO2-Jahresmittelwert 2015 [µg/m³] Zur Grenzwerteinhaltung notwendige Minderung 2015 [µg/m³] 50 10 45 *) 5 47 Brandt, A; Schulz, T. 2005: Wie wirksam sind Maßnahmen zur PM10 Minderung; Gefahrstoff-Reinhaltung der Luft; Nr.7/8Juli/August 48 Düring, I; Bächlin, W.; Ketzel, M.; Baum, A.; Friedrich, U.; Wurzler, S. 2011: A new simplified NO/NO2 conversion model under consideration of direct NO2-emissions. Meteorologische Zeitschrift, Vol. 20, No. 1, 067-073 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 129 Städtische Messstellen Adalbertsteinweg 60 53 13 Jülicher Straße 34/36 51 11 Roermonder Straße 27 49 9 Römerstraße 19 53 13 Peterstraße 72/74 53 13 *) Modellergebnis, da Messung erst ab 2016 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 130 Tab. 6.2.2/2: NO2-Immissionen: Abschätzung der Wirkung der Maßnahmen mit Modellrechnung, Prognosejahr 2020. Fett gedruckt sind die Reduktionen, die zur Grenzwerteinhaltung führen können. Alle Werte sind auf ganze Zahlen gerundet. Darum können auch bei gleichen NO 2Minderungszahlen unterschiedliche prozentuale Minderungen auftreten. Alle Minderungen beziehen sich auf den NO2-Jahresmittelwert 2020. Aufbau: Minderung in µg/m³, Minderung in % bezogen auf den Jahresmittelwert 2020, berechneter NO2-Jahresmittelwert in µg/m³ Straßenabschnitt Prognos eSituatio n (Grüne Umweltzone) Fahrverbot LKW > 3,5 t Blaue Umweltzone 2020 Wilhelmstraße (VACW) 42 Alt-Haarener Straße (AAHA)* 35 Adalbertsteinweg 5 35 1 3 41 2 6 33 8 19 34 8 23 27 DieselFahrverbot Busnachrüstung [µg/m³] [%] [µg/m³] 11 < 0,5 27 1 31 42 8 1 23 3 27 34 Software-Update und Rückkaufprämie Fahrverbot DieselKfz schlecht er Euro 5/V 50% 100% 2 4 40 1 4 33 3 8 39 2 7 32 2 4 40 2 5 33 1 3 41 1 3 39 1 3 39 1 3 40 2 4 37 2 5 40 3 6 38 3 6 38 2 6 39 3 6 36 2 5 40 2 4 39 2 4 39 2 6 39 3 8 36 2 4 33 Adalbertsteinweg 60 42 Jülicher Straße 34/36 41 Roermonder Straße 27 41 Römerstraße 19 41 Peterstraße 72/74*) 38 1 3 41 2 5 39 1 2 40 1 2 40 1 2 37 9 21 33 9 21 32 7 18 33 11 27 30 13 32 26 7 17 35 8 20 32 8 20 32 8 19 34 7 18 32 2 4 40 1 3 40 1 2 40 3 6 39 4 10 35 *) Die Peterstraße kann nicht mit Immisluft modelliert werden. Die angegebenen Immissionen wurden mit Verdünnungsrechnungen abgeschätzt. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 131 Die Angaben in Tab. 6.2.1/3 beziehen sich auf die stadtweiten Kfz-Emissionen. Die immissionsseitige Wirkung dieser Emissionsänderung abgeschätzt. Maßnahmen wurde anhand der Bereits bei der emissionsseitigen Betrachtung zeigt sich ein geringes Wirkungspotential. Für die emissionsseitig wirksamste Einzelmaßnahme ergibt sich immissionsseitig eine maximale NO2-Reduzierung um etwa 0,1 µg/m³. Aus fachlicher Sicht ist daher eine Ausweisung der Einzelwirkungen nicht sinnvoll. Daher wird die Wirkung dargestellt, die sich aus der Summe der emissionsseitigen Einzelwirkungen ergibt. Dies führt zu einer Überschätzung der Wirkung, da die Einzelmaßnahmen teilweise die gleichen Fahrzeuggruppen betreffen. Für das Maßnahmenpaket AachenMoove ist bei vollständiger Umsetzung immissionsseitig von einer maximalen NO2-Reduzierung um ca. 1 µg/m³ auszugehen. Tab. 6.2.2/3: NO2-Immissionsreduktionspotential der abgeschätzten Maßnahmen (Stadtverwaltung Aachen) in Prozent bezogen auf die verkehrliche NO XZusatzbelastung für das Stadtgebiet Aachen (Kfz urban), Minderung in µg/m³ Immissionsreduktion der verkehrlichen Zusatzbelastung für das Stadtgebiet Aachen Maßnahme [µg/m³] MÜ3: Verbesserung der städtebaulichen Bedingungen für umweltfreundliche Verkehrsmittel innerhalb des Alleenrings im Innenstadtkonzept MM1: Einführung von Parkraumbewirtschaftung, Job/Firmen-Ticket oder Luftreinhaltungs-orientierten Mobilitätskonzepten bei Landesbehörden wie Justizzentrum, Finanzzentrum, Bezirksregierung etc. MM2: Mobilitätskonzept für Hochschule (KatHO Aachen) die Katholische < 0,5 MM3: Mobilitätskonzepte für Aachener Unternehmen MM5: Attraktivitätssteigerung Pendlerportal MM6: Pilotprojekt ‚Einführung Multimodales Jobticket‘ (eMoVe) MF2: Mobilitätsoptimierung Stadtverwaltung Aachen (ecolibro) 132 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 MR: Radverkehr MB1: Umsetzung Buskonzept 2015+ MB6: Attraktivitätssteigerung für die Bahnhaltepunkte Eilendorf und AC-West MB7: Citizens Rail AachenMooVe: Modellstadt ohne Emissionen im Verkehr ca. 1,0 Abschätzung des erwarteten Jahres der Grenzwerteinhaltung Unter der Annahme einer gleichbleibend linearen Abnahme der Immissionen ergeben sich durch Inter- und Extrapolation der berechneten Werte der Jahre 2015 und 2020 die in der Tab. 6.2.2/4 angegebenen Jahre der erwarteten Grenzwerteinhaltung. Da Extrapolationen generell mit Unsicherheiten behaftet sind und sich die Wirkung der Maßnahmen nicht zwangsläufig linear mit der Zeit verhält, sollte aus wissenschaftlicher Sicht keine Angabe von Werten nach 2020 erfolgen. Zur Einschätzung der unterschiedlichen Wirksamkeit der Maßnahmen werden in der Tabelle dennoch Angaben bis zum Jahr 2021 vorgenommen. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben nach dem Jahr 2020 mit großen Unsicherheiten behaftet sind und nur als grobe Abschätzung zu verstehen sind. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 133 Tab. 6.2.2/4: Erwartetes Jahr der Einhaltung des NO2-Grenzwertes. Die Angaben zwischen 2015 und 2020 resultieren aus Interpolation der Modellergebnisse. Die Angaben nach 2020 resultieren aus Extrapolation der Modellergebnisse für 2015 und 2020 und sind als grobe Abschätzung einzustufen. Straßenabschnitt PrognoseSituation (Grüne Umweltzone) Fahrverbot LKW> 3,5t Blaue Umweltzone DieselFahrverbot Busnachrüstung Software-Update und Rückkaufprämie 50 % 100 % Fahrverbot Diesel-Kfz schlechter Euro 5/V Frühestes theoretisches Jahr der NO2-Grenzwert-Einhaltung Wilhelmstraße (VACW) 2021 2021 2019 2018 2021 2020 2020 2020 Alt-Haarener Straße (AAHA) 2018 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 Adalbertsteinweg 60 2021 2021 2019 2019 2020 2021 2020 2020 Jülicher Straße 34/36 2021 2020 2018 2018 2020 2020 2020 2020 Roermonder Straße 27 2021 2020 2018 2018 2020 2020 2019 2020 Römerstraße 19 2021 2020 2018 2019 2020 2020 2020 2020 Peterstraße 72/74 2020 2019 2018 2018 2019 2019 2019 2019 Städtische Messstellen 134 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Aus Tab. 6.2.2/4 wird deutlich, dass ohne weitere Maßnahmen für die Alt-Haarener Straße (AAHA) ab 2018 und für die Peterstraße ab 2020 eine Einhaltung des NO 2Grenzwerts erwartet werden kann. Bei Umsetzung von lokal wirkenden emissionsmindernden Maßnahmen wären auch frühere Grenzwerteinhaltungen möglich. Für die übrigen Messstellen ist ohne Maßnahmen bis zum Jahr 2020 keine Einhaltung des NO2-Grenzwertes zu erwarten. Fazit Eine ausreichende Reduktion der NO2-Belastung an den Immissionsschwerpunkten Adalbertsteinweg 60, Jülicher Straße, Roermonder Straße, Römerstraße und Wilhelmstraße (VACW) ist nur durch Maßnahmen zu erzielen, die eine entsprechende Emissionsminderung herbeiführen. Zudem wären für alle Straßen auch Bündelungen einiger der genannten Maßnahmen denkbar. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 135 Anhang 8: Dokumentation zum Masterplan für die Stadt Aachen – Wirkungsermittlung der AVISO GmbH Dokumentation zum Masterplan für die Stadt Aachen Wirkungsermittlung August 2018 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 136 Dokumentation zum Masterplan für die Stadt Aachen Wirkungsermittlung (AC0418MP) Aachen, August 2018 Im Auftrag der Stadt Aachen AVISO GmbH Am Hasselholz 15 52074 Aachen Fon: +49 (0) 241 / 470358-0 Fax: +49 (0) 241 / 470358-9 E-Mail: info@avisogmbh.de http://www.avisogmbh.de Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 137 Dokumentation zum Masterplan Aachen (Gesamtgutachten der AVISA zum Masterplan der Stadt Aachen; Auszüge dieses Gutachtens sind im Kap. 6. enthalten!) A.8 Inhaltsverzeichnis A.8 Tabellenverzeichnis A.8 Abbildungsverzeichnis A.8.1 Aufgabenstellung A.8.2 Methodik A.8.3 Verkehrsdaten Analysejahr 2015 und Prognose 2020 / 2025 A.8.3.1 Verkehrsbelastungen A.8.3.2 Fahrzeugbestand A.8.4 Ermittlung der NOX-Emissionen A.8.4.1 Datengrundlagen A.8.4.2 Analysesituation 2015 und Trendprognose 2020 / 2025 A.8.5 Ermittlung der NO2-Immissionen an Belastungsschwerpunkten A.8.5.1 Bestimmung statistischer Kenngrößen für NO2 A.8.5.2 Analysesituation 2015 und Trendprognose 2020 / 2025 A.8.6 Maßnahmenbetrachtung A.8.6.1 Übersicht Maßnahmen A.8.6.2 Randbedingungen der verkehrlichen Maßnahmenwirkungen A.8.6.3 Emissionsseitige Maßnahmenwirkungen A.8.6.4 Immissionsseitige Maßnahmenwirkungen A.8.7 Zusätzliche Maßnahmenbetrachtung A.8.7.1 Emissionsseitige Wirkung der zusätzlichen Maßnahmen A.8.7.2 Immissionsseitige Wirkung der zusätzlichen Maßnahmen A.8.8 Zusammenfassung A.8 Literaturverzeichnis Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 138 Dokumentation zum Masterplan Aachen A.8 Anhang A.8 Tabellenverzeichnis Tab. 3.1: Verkehrsbelastungen an den Belastungsschwerpunkten in der Stadt Aachen, Analysesituation 2015 (Kfz und SV inkl. Busse) Tab. 4.1: NOX-Abgasemissionen des Straßenverkehrs für die Stadt Aachen(Gesamtgebiet) für die Jahre 2015, 2020 und 2025 (Analyse und Trendprognose) Tab. 5.1: Lufthygienische Grenzwerte der (39. BImSchV) für NO2 Tab. 6.1: Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen (für NOX) im Stadtgebiet Aachen, auf Innerortsstraßen und im Alleenring (jeweils bezogen auf die Trendprognose 2020 bzw. 2025) Tab. 6.2: Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen an den Belastungsschwerpunkten in Aachen für das Jahr 2020 (bezogen auf die Trendprognose 2020) Tab. 6.3: Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen an den Belastungsschwerpunkten in Aachen für das Jahr 2025 (bezogen auf die Trendprognose 2025) Tab. 6.4: Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2020 an den Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren NO2-Konzentrationen in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2020) Tab. 6.5: Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2025 an den Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren NO2-Konzentrationen in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2025) Tab. 7.1: Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen für NOX (zusätzliche Maßnahmen) an den Belastungsschwerpunkten in Aachen für das Jahr 2020 Tab. 7.2: Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen für NOX (zusätzliche Maßnahmen) an den Belastungsschwerpunkten in Aachen für das Jahr 2025 Tab. 7.3: Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2020 (zusätzliche Maßnahmen) an den Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren NO2-Konzentrationen in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2020) Tab. 7.4: Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2025 (zusätzliche Maßnahmen) an den Belastungsschwerpunkten in Aachen, Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 139 Dokumentation zum Masterplan Aachen Reduktionen der jahresmittleren NO2-Konzentrationen in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2025) Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 140 Dokumentation zum Masterplan Aachen A.8 Abbildungsverzeichnis Bild 2.1 Schematische Darstellung zu Entstehung, Ausbreitung und Immission von Luftschadstoffen Bild 2.2 Übersicht zur Vorgehensweise Maßnahmenwirksamkeit Bild 3.1 Busflotte im ÖPNV differenziert nach Euro-Norm-Stufen für die Jahre 2015, 2020 und 2025 (Trendprognose, d.h. ohne Umsetzung von Maßnahmen) Bild 4.1 Prognostizierte Trendentwicklung der NOX-Abgasemissionen des Straßenverkehrs für das Gebiet innerhalb des Alleenrings (inkl. Alleenring), die Innerortsstrecken im Stadtgebiet (IO) und das gesamte Stadtgebiet bis 2020 / 2025 Bild 5.1: Schema der Zusammensetzung der städtischen Gesamtbelastung nach /Lenschow et al. 2001/; Bildquelle: nach /UBA 2011/ Bild 5.2: Prognostizierte Trendentwicklung der jahresmittleren NO2Konzentrationen (JMW NO2) an den ausgewählten Belastungsschwerpunkten im Stadtgebiet bis 2020 / 2025 Bild 8.1: Prognostizierte jahresmittlere NO2-Konzentrationen (JMW) an den Belastungsschwerpunkten im Stadtgebiet für die Trendprognose 2020, die Maßnahmenpakete AP2 (Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung, theoretisches Szenario)), AP6/7 (Radverkehr) und AP8a (Filternachrüstung ASEAG-Busse) und die Zusatzmaßnahmen „Reduktion Parksuchverkehr min.“ und „Filternachrüstung für alle Busse incl. Subunternehmer“ für 2020 zur Ermittlung der Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 141 Dokumentation zum Masterplan Aachen A.8.1 Aufgabenstellung Im Rahmen des Sonderförderprogramms zur Erarbeitung zielgenauer NO2Minderungsstrategien des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) wird die Stadt Aachen gefördert einen sog. Masterplan (Green City Plan) zu erarbeiten. Der Masterplan soll die Voraussetzungen schaffen, um kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier/ emissionsarmer Mobilität zu identifizieren und diese über die Mittel des Fonds „Nachhaltige Mobilität“ bzw. das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ fördern zu lassen. Zur Bewertung der Maßnahmen im Hinblick auf die Verbesserung der Luftqualität wurden Berechnungen zur Ermittlung der Maßnahmenwirksamkeit hinsichtlich ihrer Minderungswirkung auf den Luftschadstoff NO2 durchgeführt. Die dazu genutzten Grundlagedaten und die Ergebnisse werden in der vorliegenden Dokumentation beschrieben. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 142 Dokumentation zum Masterplan Aachen A.8.2 Methodik Eine schematische Übersicht über die grundsätzlichen Zusammenhänge zwischen der Freisetzung (Emission) von Luftschadstoffen aus unterschiedlichen Quellen (z.B. Verkehr, Industrie/Gewerbe oder Kleinfeuerungsanlagen (Hausbrand)), deren Ausbreitung, Verdünnung und Umwandlung in der Atmosphäre (Transmission) und der daraus resultierenden Konzentrationen an interessierenden Orten (Immission) zeigt Bild 2.1. Emissionen durch: - Verkehr - Industrie/Gewerbe - Hausbrand Immission Schadstoffe EMISSION Immission Emission Transmission Transport TRANSMISSION Meteorologie: - Wind - Temperatur - Feuchte Schadstoffkonzentration IMMISSION Bestimmung der Konzentration am interessierenden Aufpunkt Bewertung anhand der Grenzwerte Bild 2.1 Schematische Darstellung zu Entstehung, Ausbreitung und Immission von Luftschadstoffen Um die Wirkung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu ermitteln, werden diese Zusammenhänge mit Hilfe komplexer Modelle abgebildet. Da der Fokus auf Maßnahmen auf dem Straßenverkehr liegt, war es in einem ersten Arbeitsschritt notwendig, Daten zur Beschreibung der Verkehrsbelastungen zu übernehmen. Dazu wurden die aktuellen Daten des LANUV aus der Bearbeitung für die Fortschreibung des LRP Aachen als Ausgangsbasis übernommen. Zur Ermittlung der emissions- und immissionsseitigen Wirkungen wurden die übernommenen Verkehrsdaten dem relevanten Streckennetz abschnittsfein 143 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Dokumentation zum Masterplan Aachen zugewiesen. Dieses Streckennetz enthält alle relevanten Attribute zur Berechnung der Emissionen des Straßenverkehrs und der resultierenden Immissionen (an den Belastungsschwerpunkten), unter Berücksichtigung weiterer Daten z.B. zu den meteorologischen Randbedingungen und zur Hintergrundbelastung. Analysesituation 2015 und Trendprognose 2020 und 2025 Um die Wirkungspotenziale der Maßnahmen zu ermitteln, wurde zunächst die Emissions- und Immissionsbelastung für die Analysesituation und die Trendprognose (d.h. ohne die Umsetzung weiterer Maßnahmen) berechnet. Diese Trendprognose enthält alle Entwicklungen, die aus heutiger Sicht absehbar eintreffen werden. So berücksichtigt sie z.B. die kontinuierliche Flottenentwicklung hin zu neueren, emissionsärmeren Fahrzeugen durch die Neuzulassungen von neuen Fahrzeugen und der Außerbetriebssetzung von älteren Fahrzeugen. Die Trendprognose wurde für die Jahre 2020 und 2025 zur Ermittlung der kurz- und längerfristigen Entwicklung berechnet. Für die Emissionsberechnungen wurde das VDI-Richtlinien-konformes Emissionsberechnungsmodell roadTEIM eingesetzt, für die Ermittlung der NO2Konzentrationswerte das Screening-Modell IMMISLuft. Wesentliche Basis der Berechnungen stellen die detaillierten streckenbezogenen Verkehrsdaten für das relevante Straßennetz in Aachen dar. Ergänzend wurden weitere für die Emissions- und Immissionsberechnungen benötigte Eingangsdaten zusammengetragen. Dies sind z.B. Daten zur regionalen Flottenzusammensetzung, Fahrzeugschicht-Emissionsfaktoren aus dem HBEFA3.349, Verkehrsablaufbedingungen (Stauanteil, Level of Service) oder Angaben zur NO 2Hintergrundbelastung und Windstatistik. Ermittlung der Maßnahmenwirksamkeit Zur Wirkungsermittlung wurden die Einzelmaßnahmen teilweise thematisch zu Maßnahmenbündeln zusammengefasst, da auf der Ebene der Einzelmaßnahmen eine quantitative Wirkungsermittlung häufig nicht möglich ist. So liegen z.B. für Einzelmaßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements oder zur Förderung des Radverkehrs meist keine Angaben zur quantitativen Wirkungsermittlung vor, dagegen gibt es aber für Maßnahmenbündel in einigen Fällen Abschätzungen zur erzielbaren Fahrleistungsreduktion im Pkw-Verkehr. Für einige Einzelmaßnahmen konnte eine Wirkungsermittlung direkt erfolgen. Die Festlegung der Maßnahmenbündel und die Übernahme der verkehrlichen Grundlagedaten zur Ermittlung der Maßnahmenwirkungen erfolgte in einem mehrstufigen Abstimmungsprozess mit der Stadt. 49 HBEFA = Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, Version 3.3, 2017 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 144 Dokumentation zum Masterplan Aachen Die wesentlichen Maßnahmenbündel, die sich z. T. aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammensetzen, sind          Autonomer E-Bus Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung) Mobilitätsmanagement und Mobility Broker Verkehrssystemverknüpfung Förderung des Radverkehrs Elektrifizierung der Busflotte Filternachrüstung Busflotte Ausbau Ladeinfrastruktur Urbane Logistik Zur Ermittlung der Maßnahmenwirksamkeit wurde pro Maßnahme(-nbündel) zunächst analysiert, welche verkehrlichen Wirkungen in Bezug auf die Emissionsermittlung von Relevanz sind. Dies waren vor allem die folgenden Fragestellungen:     Tritt die Wirkung flächig im Stadtgebiet oder nur streckenbezogen / an einzelnen Belastungsschwerpunkten auf? Zielt die Maßnahme auf eine Änderung der streckenbezogenen Verkehrsbelastungen bzw. der Fahrleistung durch Verkehrsvermeidung oder verlagerung? Führt die Maßnahme zu einer Änderung der Fahrzeugflottenzusammensetzung, z.B. durch einen höheren Anteil von emissionsarmen bzw. emissionsfreien Fahrzeugen? Bewirkt die Maßnahme eine Verbesserung des Verkehrsflusses, da eine Verflüssigung / Verstetigung des Verkehrs zu deutlichen Emissionsreduktionen führen kann? Die Wirkungsermittlung wurde in einem dreistufigen Prozess durchgeführt. Zur Ermittlung der verkehrlichen Wirkungen wurden im ersten Schritt für jedes Maßnahmenbündel bzw. jede Einzelmaßnahme alle vorliegenden Daten und Informationen, die von der Stadt bzw. dem Projektkoordinator (FH Aachen) zugearbeitet wurden, zusammengeführt und die verkehrlichen Eingangsdaten, die zur Ermittlung der Maßnahmenwirksamkeit benötigt werden, daraus abgeleitet. Eigene Berechnungen mit dem Verkehrsmodell der Stadt wurden nicht durchgeführt. Im nächsten Schritt wurden die Auswirkungen der verkehrlichen Wirkungen auf die Eingangsdaten der Emissionsberechnung pro Maßnahmenbündel ermittelt und die Emissionen für diese Fälle berechnet. Die Ergebnisse wurden den Emissionen der Ausgangssituation ohne Maßnahmenumsetzung (Trendprognose 2020 und 2025) gegenübergestellt und somit die emissionsseitigen Wirkungen abgeleitet. Diese Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 145 Dokumentation zum Masterplan Aachen wurden bilanziert für das Stadtgebiet, die Innerortsstrecken innerhalb des Stadtgebietes und die einzelnen seitens der Stadt Aachen benannten Belastungsschwerpunkte ausgewiesen. Für die Belastungsschwerpunkte wurden zusätzlich pro Maßnahmenberechnung die Änderungen der NO 2-Konzentrationen im Vergleich zur Ausgangssituation ermittelt. Zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen für die Maßnahmenbündel bzw. Einzelmaßnahmen wurden grundsätzlich die gleichen Methoden und Modelle eingesetzt wie zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen in der Trendprognose. Auf Basis der Ergebnisse können die Wirkungen der Maßnahmen(bündel) im Vergleich zur Trendprognose ausgewiesen werden. Eine Übersicht zur Vorgehensweise der Ermittlung der Maßnahmenwirksamkeit zeigt Bild 2.2. Analyse und Trendentwicklung, ohne zusätzliche Maßnahmen Verkehrsdaten (diff. nach Fahrzeugkat.) relevantes Straßennetz und Detailbetrachtung Hotspots NOX-Emissionen: Gesamtstädtisch und für die Hotspots NO2-Immissionsbelastung an den Hotspots Wirkungsfelder Wirkungsanalysen für Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenbündel Wirkungen auf Verkehrsbelastungen (Verkehrsvermeidung /-verlagerung) Wirkungen auf Verkehrsablauf (Verflüssigung) Wirkungen auf Fahrzeugflotte (emissionsarme/-freie Fahrzeuge) Wirkungen auf die NOX-Emissionen (im Vergleich zu Analyse und Trend) Wirkungen auf die NO2-Immissionen (Zusatzbelastung und ggfs. Hintergrundbelastung) Bild 2.2 Übersicht zur Vorgehensweise zur Ermittlung der Maßnahmenwirksamkeit Verteilung der Wirkungen von Maßnahmenbündel auf Einzelmaßnahmen Prioritätenreihung Prioritätenreihung der Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung weiterer Parameter (Kosten, Umsetzbarkeit, Zukunftsfähigkeit, …) Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 146 Dokumentation zum Masterplan Aachen A.8.3 Verkehrsdaten Analysejahr 2015 und Prognose 2020 / 2025 A.8.3.1 Verkehrsbelastungen Als Verkehrsdatenbasis wurden die aktuellen Daten des LANUV aus der Bearbeitung für die Fortschreibung des LRP Aachen übernommen. Ergänzend wurden die Daten aus dem Landesemissionskataster Straßenverkehr des LANUV herangezogen. Im Ergebnis liegt für die Stadt Aachen das relevante Straßennetz mit Verkehrsdaten für die Analysesituation 2015 (wie im LRP) und die Trendprognose 2020 und 2025 vor. Diese Daten wurden als Eingangsdaten für die Emissionsberechnungen verwendet. Als Belastungsschwerpunkte, die im Rahmen der Wirksamkeitsermittlung näher betrachtet werden sollten, wurden die folgenden von der Stadt benannt:      Wilhelmstraße (LANUV-Luftmessstation) Römerstraße, Abschnitt zwischen Bahnhofsplatz und Vereinsstraße; Adalbertsteinweg, mittlerer Abschnitt zwischen Steffensplatz und der Einmündung Frankenstraße als verkehrlich abgebundene Straße); Monheimsallee, unterer Abschnitt zwischen Maria-Hilf-Str. und Hansemannplatz, innenstadtseitig, da halboffene Allee; Peterstraße, Abschnitt zwischen Schumacherstr. und Hansemannplatz; Die für diese Abschnitte vorliegenden Daten zu den Verkehrsbelastungen sind in Tab. aufgeführt. Tab. 3.1 Verkehrsbelastungen an den Belastungsschwerpunkten in der Stadt Aachen, Analysesituation 2015 (Kfz und SV inkl. Busse) Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h Analysejahr 2015 Kfz SV>3,5t Wilhelmstraße 32.500 3% Römerstraße 19.900 7% Adalbertsteinweg 23.100 7% Monheimsallee 29.700 3% Peterstraße 19.400 9% Die im Weiteren dargestellten Ergebnisse der Emissions- und Immissionsermittlungen für die ausgewählten besonders belasteten Straßenabschnitte / Messpunkte lassen sich im Wege des Analogieschlusses auch auf weitere Straßenbereiche mit Grenzwertüberschreitung anwenden. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 147 Dokumentation zum Masterplan Aachen A.8.3.2 Fahrzeugbestand Für die Berechnung der NOX-Abgasemissionen des Straßenverkehrs stellt die Flottenzusammensetzung eine wichtige Eingangsgröße dar. Diese leitet sich aus dem Fahrzeug-Bestand unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Fahrleistungsanteile ab. Vom Kraftfahrtbundesamt werden für den Pkw-Bestand differenzierte Daten auf Kreisebene regelmäßig veröffentlicht /KBA 2018/. Der Anteil der Diesel-Pkw am Bestand (Stand 01.01.2015) liegt für das Analysejahr im Zulassungsbezirk Städteregion Aachen bei 32,6%. Der Anteil der Pkw, die bereits die Euro 6 Norm erfüllen, liegt bei 2,1%. Am 01.01.2018 lag der Dieselanteil bei den Pkw bei 32,0%. Der Anteil der Euro-6-Pkw ist auf 21,1% angestiegen. Der Dieselanteil an den Euro6-Pkw liegt bei 25,6%. Für die Trendprognose 2020/2025 wird davon ausgegangen, dass sich aufgrund der kontinuierlichen Neuzulassungen und Fahrzeuglöschungen der Anteil der Pkw, die die Euro 6 Norm einhalten, stetig erhöhen wird. Für die Diesel-Pkw muss ab September 2019 Euro 6dtemp und ab September 2021 Euro 6dfinal eingehalten werden. Dies wird aufgrund der damit verknüpften verschärften Randbedingungen für die Einhaltung der Abgasgrenzwerte (RDE Real driving emissions) zu deutlich niedrigeren NOX-Realemissionen führen. Dies wird bei den Emissionsberechnungen berücksichtigt. Bezüglich des Anteils von E-Fahrzeuge wurde ausgehend vom aktuellen Stand (2018 sind 0,1% der gemeldeten Pkw in Aachen E-Fahrzeuge /KBA 2018/) für die Trendprognose ein deutlicher Anstieg bei den Neuzulassungen angesetzt, um u.a. die erwartete Zunahme durch den „e-Go“ in Aachen zu berücksichtigen. Entsprechende Entwicklungen führen auch bei den Nutzfahrzeugen zu einer kontinuierlichen Verbesserung des Fahrzeugbestandes im Hinblick auf das Emissionsverhalten, wobei bei den schweren Nutzfahrzeugen der Anteil der Fahrzeuge, die die Euro VI Norm einhalten, schon heute größer ist als bei den Pkw. Im innerstädtischen Bereich tragen auch die Busse im ÖPNV zu einem nennenswerten Anteil der NOX-Abgasemissionen bei. Von der ASEAG wurde die Zusammensetzung der Busflotte (incl. Subunternehmer) zur Verfügung gestellt, sowohl für die aktuelle Ist-Situation als auch für die Prognose für 2020 und 2025. Es ist dabei die geplante Anschaffung von Elektrobussen mit berücksichtigt. In wieweit dies realisiert werden kann, hängt u.a. von der Förderung dazu ab. Für die Emissionsberechnungen der Trendprognose wurde daher in Absprache mit der Stadt zunächst angenommen, dass ohne Maßnahme keine E-Busse, sondern Euro VI Diesel-Busse beschafft werden (vgl. Bild 3.3). Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 148 Dokumentation zum Masterplan Aachen 100% 90% 80% 70% Euro VI 60% EEV / Euro V 50% Euro IV 40% Euro III 30% Euro II 20% 10% 0% 2015 2020 2025 Bild 3.3 Busflotte im ÖPNV differenziert nach Euro-Norm-Stufen für die Jahre 2015, 2020 und 2025 (Trendprognose, d.h. ohne Umsetzung von Maßnahmen) A.8.4 Ermittlung der NOX-Emissionen Der Fokus der Betrachtungen liegt hier auf den NOX-Emissionen des Straßenverkehrs. Im Abgas von Fahrzeugen treten sowohl NO- als auch NO2Emissionen auf. Die Summe der beiden Komponenten wird als NO X-Emission ausgewiesen. Die Abgasgesetzgebung (Euro-Normstufen) bezieht sich auf die Regelung der maximal zulässigen Höhe dieser NOX-Emissionen unter definierten Randbedingungen. Der Anteil der NO2-Emissionen an den NOX-Emissionen liegt im Bereich von 5% (Benziner) bis ca. 50% (Diesel-Pkw Euro 4 mit Partikelfilter) und hängt maßgeblich von den eingesetzten Abgasnachbehandlungssystemen ab. Sowohl die NO- als auch die NO2-Emissionen tragen zu den NO2-Gesamtimmissionen (vgl. Kap. A8.5) bei, die NO2-Abgasemissionen vollständig und die NO-Emissionen soweit sie durch photochemische Umwandlungsprozesse in NO2 umgewandelt werden (Ozonchemie). A.8.4.1 Datengrundlagen Die Emissionen des Straßenverkehrs sind neben der Fahrzeugtechnik (Flottenzusammensetzung) vor allem von der Verkehrsmenge und der Verkehrssituation bzw. Verkehrsqualität (frei fließend bis zu Stau) abhängig. 149 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Dokumentation zum Masterplan Aachen Die wichtigsten Eingangsdaten für die Emissionsberechnungen werden im Folgenden kurz erläutert. Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA3.3) Wesentliche Datengrundlage zur Ermittlung der Emissionen stellt das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs aktuell in der Version 3.3 (HBEFA3.3) dar /HBEFA 2017/. Dieses enthält pro Fahrzeugart für jede einzelne Fahrzeugschicht (unterschieden nach Motorkonzept, Euronormstufe, Hubraum, Gewichtsklasse, etc.) pro Verkehrssituation sogenannte Schichtemissionsfaktoren für verschiedene Abgaskomponenten. Die Schichtemissionsfaktoren geben die charakteristischen spezifischen Abgasemissionen für die betrachtete Verkehrssituation in g/(Fzg*km) an. Diese wurden im Rahmen umfangreicher europäischer Projekte ermittelt, wobei zunächst typische Real-World-Fahrzyklen definiert und daraus die sogenannten Verkehrssituationen abgeleitet worden waren (vgl. z.B. /HAUSBERGER 2010, HAUSBERGER 2014/). Flottenzusammensetzung Die charakteristische Flottenzusammensetzung nach Fahrzeugschichten für die Jahre 2015, 2020 und 2025 wurde unter Berücksichtigung der erwarteten Trendentwicklung für die Pkw und die leichten Nutzfahrzeuge <3,5 t zul. GG auf Basis der Prognose regionaler Bestandsdaten abgeleitet. Für die Busflotte wurde die Flottenzusammensetzung der ASEAG und der Subunternehmer berücksichtigt. Für die schweren Nutzfahrzeuge, die überwiegend überregional eingesetzt werden, wurde die bundesmittlere Flottenzusammensetzung aus dem Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs Version 3.3 (HBEFA3.3) verwendet. Verkehrssituation nach HBEFA3.3 Die Emissionsfaktoren sind im HBEFA3.3 für unterschiedliche Fahr-/Straßen- und Verkehrszustände angegeben. Diese wurden in einem Schema von Verkehrssituationen kategorisiert. Für die Emissionsberechnung wurde jedem Streckenabschnitt eine im Tagesgang variable Verkehrssituation zugeordnet. Diese wurde aus dem landesweiten Emissionskataster Straßenverkehr /AVISO 2014/ übernommen und ggf. angepasst. Die Verkehrssituation hängt maßgeblich vom Störungsgrad des Verkehrsablaufs (Level of Service) ab. Dieser beschreibt die Qualität des Verkehrsflusses und wird über den Tagesgang der Verkehrsstärken und des Auslastungsgrades abgeleitet. Emissionsberechnung Hierfür wurde das Emissionsberechnungsmodell roadTEIM eingesetzt, das aus den folgenden drei Hauptmodulen besteht: Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 150 Dokumentation zum Masterplan Aachen (1) Das Emissionsfaktorenmodul basiert im Wesentlichen auf den Daten der HBEFA-Emissionsfaktorendatenbank (auf Fahrzeugschichtebene). Ergänzende Daten für weitere in HBEFA nicht enthaltene Schadstoffe und Schichten sind integriert. Des Weiteren wird zur Ermittlung der charakteristischen Emissionsfaktoren pro Fahrzeugart, insbesondere für die Pkw und lNfz, die regionale Flottenzusammensetzung berücksichtigt. Die Emissionsfaktoren werden pro Fahrzeugart für ausgewählte Bezugsjahre für alle relevanten Verkehrssituationen und Verkehrszustände / Level of Service berechnet. Dabei wird ein Kaltstarteinfluss auf die Emissionshöhe berücksichtigt (in Abhängigkeit von typischen Fahrtweitenverteilungen, Außentemperatur und Motortemperatur bzw. Abstellzeit). (2) Im Verkehrsmodul werden pro Streckenabschnitt die zeitlich aufgelösten Daten der Verkehrsstärken (differenziert nach Fahrzeugarten) und des Verkehrsablaufs (Geschwindigkeit und Verkehrsablaufbedingungen in Abhängigkeit vom Störungsgrad von frei fließend bis Stop&Go) ermittelt. Standardmäßig werden Stundenwerte für die Tagesgruppen Mo-Fr, Sa und So berechnet. Auf Basis dieser Daten werden pro Streckenabschnitt die charakteristischen Verkehrssituationen gemäß der Definition in HBEFA für jede Tagesstunde abgeleitet. (3) Im Emissionsmodul werden die Emissionen pro Streckenabschnitt und Fahrzeugart auf Basis der Ergebnisse des Verkehrsmoduls und des Emissionsfaktorenmoduls berechnet. Die Ergebnisse werden zu Jahreswerten aggregiert. Die Daten können im Weiteren u.a. als Eingangsdaten für Immissionsberechnungen verwendet werden. Die Flottenzusammensetzung für die Prognosejahre 2020 und 2025 wurde auf Basis der Bestandsdaten des Zulassungsbezirks Aachen und unter Berücksichtigung der Methodik zur Bestandsprognose aus dem landesweiten Emissionskatasters NRW abgeleitet. A.8.4.2 Analysesituation 2015 und Trendprognose 2020 / 2025 Unter Berücksichtigung der Verkehrsdaten und der aus der charakteristischen Flottenzusammensetzung ermittelten Emissionsfaktoren pro Verkehrssituation wurden die Emissionsberechnungen sowohl für das Analysejahr 2015 als auch für die Trendprognose 2020 und 2025 abschnittsbezogen durchgeführt. Die für das Gesamtgebiet, alle Innerortsstrecken und das Gebiet auf und innerhalb des Alleenrings aggregierten Ergebnisse für das Analysejahr 2015 und die Trendentwicklung bis 2020 / 2025 sind in Bild 4.4 dargestellt. Während sich die Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 151 Dokumentation zum Masterplan Aachen Verkehrsbelastungen kaum verändern, wurden für die NO X-Emissionen deutliche Reduktionen ermittelt. Bis 2020 werden für das Gesamtgebiet Minderungen von 34%, bis 2025 sogar -60% bezogen auf die Ausgangssituation 2015 ermittelt. Ursache liegt in der kontinuierlichen Veränderung der Fahrzeugflotte hin zu emissionsärmeren Fahrzeugen. Die sich aus dieser Entwicklung der NOX-Abgasemissionen ergebende Entwicklung der NO2-Immissionsbelastung für 2020 und 2025 wird in Kap. A8.5 beschrieben. Diese verläuft deutlich gedämpfter. NOx-Emissionen in t/a 1.000 800 Krad 600 Bus sNob 400 lNfz Pkw 200 0 2015 2020 2025 2015 2020 2025 2015 2020 2025 Alleenring IO Gesamtgebiet Bild 4.4 Prognostizierte Trendentwicklung der NO X-Abgasemissionen des Straßenverkehrs für das Gebiet innerhalb des Alleenrings (inkl. Alleenring), die Innerortsstrecken im Stadtgebiet (IO) und das gesamte Stadtgebiet bis 2020 / 2025 Die für die Jahre 2015, 2020 und 2025 ermittelten NO X-Abgasemissionen sind in Tab. differenziert nach den Teilbereichen Autobahn, außerorts und innerorts aufgeführt. Ca. ein Drittel der Emissionen werden innerorts freigesetzt und ca. zwei Drittel außerorts oder entlang der Autobahnen. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 152 Dokumentation zum Masterplan Aachen Tab. 4.1 NOX-Abgasemissionen des Straßenverkehrs für die Stadt Aachen(Gesamtgebiet) für die Jahre 2015, 2020 und 2025 (Analyse und Trendprognose) gesamtes Stadtgebiet [t/a] NOX-Emissionen 2015 2020 t/a 2025 t/a t/a Autobahn 411,6 48% 252,1 45% 152,7 44% außerorts ohne BAB 139,6 16% 104,3 19% 64,0 18% innerorts 304,7 36% 207,0 37% 129,4 37% Gesamt 855,9 100% 563,4 100% 346,1 100% Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 153 Dokumentation zum Masterplan Aachen A.8.5 Ermittlung der NO2-Immissionen an Belastungsschwerpunkten Für die ausgewählten Belastungsschwerpunkte wurden ausgehend von den Messergebnissen 2015 Prognosen für die Trendentwicklung bis 2020 und 2025 sowie für alle Maßnahmen mit dem Screening-Modell IMMISLuft durchgeführt. Ein Screening-Modell ist ein Verfahren, mit dessen Hilfe unter Vorgabe bestimmter Randbedingungen die Immissionskonzentrationen im Nahbereich von Verkehrsquellen abgeschätzt werden können. Das Schema nach /Lenschow et al. 2001/ (Bild 5.5) zeigt die Zusammensetzung der Immissionsgesamtbelastung. Es wird zwischen „ländlichem Hintergrund“, „urbanem Hintergrund“ und „lokaler Zusatzbelastung“ unterschieden. Der ländliche Hintergrund wird dabei als gut durchmischt und weiträumig konstant angenommen. Der urbane Hintergrund ergibt sich als Summe aus ländlichem Hintergrund und allen Quellen der betrachteten Stadt mit Ausnahme der lokalen Quellen am betrachteten Belastungsschwerpunkt. Durch die zusätzlichen lokalen Quellen am Hotspot ergibt sich die lokale Zusatzbelastung. Ländlicher Hintergrund Bild 5.5 Schema der Zusammensetzung der städtischen Gesamtbelastung nach /Lenschow et al. 2001/; Bildquelle: nach /UBA 2011/ A.8.5.1 Bestimmung statistischer Kenngrößen für NO2 Beurteilungswerte Maßgeblich für die Beurteilung der Immissionskonzentrationen von NO 2 werden die Grenzwerte der EU-Richtlinie 2008/50/EG herangezogen, die mit der 39. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt wurde, welche seit 06.08.2010 in Kraft ist. Danach gelten für das Jahresmittel von NO2 Immissionswerte von 40 µg/m³ und ein Stundenmittelwert von 200 µg/m³, der nicht mehr als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 154 Dokumentation zum Masterplan Aachen Tab. 5.1 Lufthygienische Grenzwerte der (39. BImSchV) für NO2 Luftschadstoff Immissionswert statistische Definition einzuhalten ab NO2 40 µg/m³ Grenzwert (Jahresmittel) gültig ab 01.01.2010 200 µg/m³ Grenzwert (Stundenmittel) 200 µg/m³ dürfen bis zu 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden gültig ab 01.01.2010 Für die Ermittlung der statistischen Kennwerte der Immissionsgesamtbelastung werden meteorologische Daten und Werte zur Immissions-Hintergrundbelastung benötigt. Die Ermittlung dieser Daten wird im Folgenden beschrieben. Windstatistik Für die Bestimmung der Jahresmittelwerte für NO2 werden für das Untersuchungsgebiet repräsentative Windstatistiken mit den Parametern Windrichtung und Windgeschwindigkeit benötigt. Durch Gewichtung der für jede Anströmrichtung und Windgeschwindigkeitsklasse bestimmten Immissionszusatzbelastungen gemäß der prozentualen Häufigkeit der entsprechenden Ausbreitungssituation, die in der Windstatistik durch Angabe der Windrichtung und der Windgeschwindigkeit gegeben ist, werden daraus die Jahresmittelwerte bestimmt. Die entsprechenden Daten wurden von der Stadt Aachen zur Verfügung gestellt. Hintergrundbelastung Die Berechnungen mit dem Screening-Modell liefern als Ergebnis die durch die Straßenemissionen verursachten Immissionszusatzbelastungen. Die Immissionsgesamtbelastungen ergeben sich durch Überlagerung der berechneten Zusatzbelastung mit der großflächigen Hintergrundbelastung, die durch Gewerbe, Hausbrand und Industrie sowie die Kfz-Immissionen im Umfeld der jeweils betrachteten Straße bestimmt wird. Für die Analysesituation 2015 wurden Daten des LANUV NRW sowie der Stadt Aachen herangezogen. A.8.5.2 Analysesituation 2015 und Trendprognose 2020 / 2025 Um die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen zu ermitteln, war es zunächst notwendig, die Ausgangssituation (Analysejahr 2015) und die erwartete Trendentwicklung ohne die Umsetzung weiterer Maßnahmen für die jahresmittlere Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 155 Dokumentation zum Masterplan Aachen NO2- Konzentrationswerte für 2020 und 2025 für die Belastungsschwerpunkte zu ermitteln. In Bild 5.6 sind die prognostizierten Werte aufgeführt. Für diese Belastungsschwerpunkte wurden durch Messungen (Stadt Aachen und LANUV NRW) für das Analysejahr 2015 Überschreitungen des Grenzwertes für die jahresmittleren NO2-Konzentrationen ermittelt. Bis 2020 wird für die Trendprognose für alle Belastungsschwerpunkte eine deutliche Verbesserung der Schadstoffbelastung prognostiziert. Eine Einhaltung des Grenzwertes ist aber nicht an allen diesen Strecken bis 2020 sichergestellt. Ursache für die prognostizierte Trendentwicklung ist die kontinuierliche Bestandsveränderung der Fahrzeugflotte hin zu emissionsärmeren Fahrzeugen. Die Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen ist in der Trendprognose nicht enthalten. Durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität, z.B. die im Masterplan vorgeschlagenen, können die jahresmittleren NO2-Konzentrationen weiter reduziert werden. NO2-Immissionen in µg/m³ 60 50 40 30 20 10 Adalbertsteinweg Monheimsallee Peterstraße Römerstraße 2025 2020 2015 2025 2020 2015 2025 2020 2015 2025 2020 2015 2025 2020 2015 0 Wilhelmstraße Bild 5.6 Prognostizierte Trendentwicklung der jahresmittleren NO 2-Konzentrationen (JMW NO2) an den ausgewählten Belastungsschwerpunkten im Stadtgebiet bis 2020 / 2025 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 156 Dokumentation zum Masterplan Aachen A.8.6 Maßnahmenbetrachtung A.8.6.1 Übersicht Maßnahmen Für die Stadt Aachen wurden im Rahmen des Masterplans insgesamt 10 Arbeitspakete zusammengestellt, bei deren Umsetzung eine positive Wirkung auf die Luftqualität erwartet wird und die damit zu einer Reduktion der NO 2Immissionsbelastungen insbesondere an den Belastungsschwerpunkten führen können. Im Hinblick auf die Ermittlung der Maßnahmenwirksamkeit wurden verschiedene Arbeitspakete weiter zusammengefasst, so dass auf dieser Ebene eine Quantifizierung der Wirksamkeit erfolgte konnte. Die wesentlichen Maßnahmenbündel, die sich z. T. aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammensetzen, sind          Autonomer E-Bus Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung) Mobilitätsmanagement und Mobility Broker Verkehrssystemverknüpfung Förderung des Radverkehrs Elektrifizierung der Busflotte Filternachrüstung Busflotte Ausbau Ladeinfrastruktur Urbane Logistik Die zentralen Maßnahmenbereiche betreffen die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte, den Radverkehr und den ÖPNV. Ziel einer Vielzahl dieser Maßnahmen ist es, den Anteil der Fahrten, die mit dem ÖPNV oder dem Rad zurückgelegt werden, deutlich zu steigern und gleichzeitig den Anteil von Pkw-Fahrten zu reduzieren. A.8.6.2 Randbedingungen der verkehrlichen Maßnahmenwirkungen Im Folgenden werden die Randbedingungen zur Ermittlung der verkehrlichen Wirkungen der Maßnahmen erläutert. Im Rahmen des Masterplanprozesses sind mehrere Auftragnehmer sowie Fachexperten der Stadt an der Abschätzung des verkehrlichen Minderungspotenzials bzw. der Entwicklung der Flottenzusammensetzung beteiligt. Alle Ergebnisse der entsprechenden Abschätzungen wurden durch einen externen Projektkoordinator zusammengetragen, eng mit der Stadt Aachen abgestimmt und als Eingangsdaten zur Ermittlung der emissionsseitigen und immissionsseitigen Wirkungen an die Bearbeiter der vorliegenden Untersuchung weitergegeben. Im Folgenden werden die Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 157 Dokumentation zum Masterplan Aachen entsprechenden Eingangsdaten der einzelnen Maßnahmen oder Maßnahmenbündel erläutert. AP1 Autonomer E-Bus In Aachen soll auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und Markt ein elektrisch betriebener, autonom fahrender Kleinbus im praktischen Einsatz getestet werden. Geplant ist eine 7,5 Minuten-Takt. Der geplante Linienverlauf tangiert Bereiche der Innenstadt, die von hoher Luftschadstoffbelastung betroffen sind, so dass durch die Maßnahme auch zu deren Reduktion beigetragen wird. Aus der Abschätzung des verkehrlichen Reduktionspotenzials wurde bezogen auf das Untersuchungsnetz für die Quantifizierung der Wirkung eine Reduktion der PkwFahrleistung außerhalb der BAB von knapp 0,2% für 2020 und 2025 angesetzt /HEBEL 2018/. AP2 Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung) Zur Abschätzung des Minderungspotenzials einer Verbesserung des Verkehrsflusses, der das Ziel der Maßnahme darstellt, wurde bei der Emissionsmodellierung als theoretisches Szenario in Abstimmung mit der Stadt Aachen für den Maßnahmenfall auf dem Alleenring und den Radialen im Aachener Stadtgebiet eine Verbesserung des Verkehrszustandes (LOS=Level of Service; LOS1= flüssig LOS2=dicht, LOS3=gesättigt, LOS4=Stop&Go) um jeweils eine Stufe unterstellt, sowohl für 2020 als auch für 2025. AP3+4 Mobilitätsmanagement, Mobility Broker Für diese Maßnahmen wurden Fahrleistungsreduktionen der Pkw-Fahrleistung übermittelt /HEBEL 2018, SCHAAP 2018/, die im Modell auf die Pkw-Fahrleistung übertragen wurde. Für 2020 ergibt sich damit bezogen auf das Untersuchungsnetz eine Fahrleistungsreduktion der Pkw außerhalb der BAB für 2020 um 0,9% und für 2025 von 2,6%. AP5 Verkehrssystemverknüpfung Diese Maßnahme beinhaltet den Ausbau von P&R-Möglichkeiten im Stadtgebiet. Es wurden Fahrleistungsreduktionen der Pkw-Fahrleistung bezogen auf das Untersuchungsnetz von 0,7% angesetzt /HEBEL 2018/ für 2020 und 2025 gleichermaßen. AP6/7 Radverkehr In der Stadt Aachen gibt es bei einem derzeitigen Modal-Split-Anteil des Radverkehrs von 11% im Vergleich zu anderen großen Städten noch deutliches Entwicklungspotenzial. Im Bereich Radverkehr wurden alle Einzelmaßnahmen zu einem Maßnahmenbündel zusammengefasst. Bei einer Realisierung aller Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 158 Dokumentation zum Masterplan Aachen Maßnahmen geht man davon aus, die Pkw-Fahrleistung außerhalb der BAB m ca. 5,8% reduziert werden kann /HEBEL 2018/. Dies wurde sowohl für 2020 als auch für 2025 unterstellt. AP8 Umrüstung Busflotte – Elektrobusse Gemäß Angaben der /ASEAG 2018/ wurden für die Elektrifizierung der Busflotte für das Jahr 2020 25 Elektrobusse und das Jahr 2025 97 Elektrobusse zugrundegelegt. AP8a Umrüstung Busflotte - Filter Die ASEAG beabsichtigt, 3 Euro III-Busse und 98 EEV-Busse mit StickoxidMinderungssystemen nachzurüsten. Als Minderungsrate wurde nach UBA eine NOXMinderungsrate von 70% angesetzt. AP9 Ladeinfrastruktur Gemäß den Ergebnissen einer weiteren Studie zum Masterplan Aachen /ECOLIBRO 2018/ wurde für die Pkw für 2020 und 2025 eine beschleunigte Elektrifizierung der Fahrzeugflotte angenommen (gemäß Szenario 2 (dynamisch) aus /ECOLIBRO 2018/: 1,2% E-Pkw in 2020 und 7,1% E-Pkw in 2025). AP10 Urbane Logistik Für diese Maßnahme wurden verkehrliche Minderungen der Fahrleistung der lNfz bezogen auf das Untersuchungsnetz von 3,8% innerhalb des Alleenrings und 0,8% für das gesamte Stadtgebiet angesetzt /HEBEL 2018/, sowohl für 2020 als auch für 2025. A.8.6.3 Emissionsseitige Maßnahmenwirkungen Ausgehend von den in Kap. A8.6.2 beschriebenen verkehrlichen Wirkungen der Maßnahmen wurden die Berechnungen der NO X-Abgasemissionen ansonsten analog zu den Berechnungen für die Trendprognose 2020 und 2025 durchgeführt. Für die Maßnahmen zur Elektrifizierung des Verkehrs (AP8 und AP9) wurde dazu die Änderung der Flottenzusammensetzung aufgrund des erhöhten Anteils an EFahrzeugen berücksichtigt. Für AP8 wurde angenommen, dass zukünftig E-Busse anstatt Euro VI-Bussen (wie für die Trendprognose angenommen) angeschafft werden (vgl. Kap. A8.3.2) und für AP9 wurden die oben beschriebenen Anteile für EFahrzeuge bei den Pkw berücksichtigt. Die Ergebnisse der Emissionsberechnungen sind jeweils als relative Veränderungen gegenüber dem Vergleichsfall 2020 bzw. 2025 ohne Maßnahmen (Trendprognose) bilanziert für das Stadtgebiet, die Innerortsstraßen und das Gebiet im Alleenring in Tab.. und für die Belastungsschwerpunkte in Tab. ausgewiesen. Bei der Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 159 Dokumentation zum Masterplan Aachen Interpretation der Ergebnisse muss beachtet werden, dass die ausgewiesenen Maßnahmen teilweise auf das gleiche Minderungspotenzial abzielen und daher deren Wirkungen nicht addiert werden können. Die absoluten Emissionen sind im Anhang nochmals tabellarisch aufgeführt. Tab. 6.1 Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen (für NOX) im Stadtgebiet Aachen, auf Innerortsstraßen und im Alleenring (jeweils bezogen auf die Trendprognose 2020 bzw. 2025) 2020 NOX-Emissionsreduktionen 2025 Gesamtgebiet Innerortsstraßen Alleenring Gesamtgebiet Innerortsstraßen Alleenring <0,1% 0,1% 0,1% <0,1% 0,1% 0,1% AP2: Verkehrsdatenerfassung (theoret. Szenario) 0,9% 2,4% 4,0% 0,9% 2,4% 4,0% AP3,4: Mobilitätsmanagement+ Mobility Broker 0,4% 0,7% 0,6% 1,1% 2,0% 1,8% AP 5: Verkehrssystemverknüpfung 0,3% 0,5% 0,5% 0,3% 0,5% 0,5% AP 6/7: Radverkehr 2,4% 4,2% 3,9% 2,5% 4,4% 4,0% <0,1% 0,1% 0,2% 0,4% 0,9% 1,4% 2,3% 6,1% 9,1% 1,6% 4,4% 6,5% AP9: Ausbau Ladeinfrastruktur <0,1% 0,1% <0,1% 2,6% 3,0% 2,8% AP10: Urbane Logistik <0,1% <0,1% 0,1% <0,1% <0,1% <0,1% AP1: Autonomer E-Bus AP8: E-Busse AP8a: Nachrüstung Filter (ASEAG Busse) Die emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen an den Belastungsschwerpunkten fallen je nach Maßnahme sehr unterschiedlich aus. Die größten Reduktionen wurden für Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs (AP2) und bei der Nachrüstung der Busflotte (AP8a) ermittelt. Auch für das Maßnahmenbündel zur Förderung des Radverkehrs (AP6/7) ergeben sich deutliche Reduktionen gegenüber der Trendprognose 2020 bzw. 2025. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 160 Dokumentation zum Masterplan Aachen Tab. 6.2 Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen an den Belastungsschwerpunkten in Aachen für das Jahr 2020 (bezogen auf die Trendprognose 2020) 2020 NOX-Emissionsreduktionen AP1: Autonomer E-Bus Adalbert- Monheimssteinweg allee Peterstraße Römerstraße Wilhelmstraße <0,1% 0,1% <0,1% <0,1% 0,1% AP2: Verkehrsdatenerfassung (theoret. Szenario) 5,2% 8,2% 5,2% 11,5% 8,5% AP3,4: Mobilitätsmanagement+ Mobility Broker 0,5% 0,7% 0,4% 0,5% 0,7% AP 5: Verkehrssystemverknüpfung 0,4% 0,6% 0,3% 0,4% 0,6% AP 6/7: Radverkehr 3,2% 4,6% 2,4% 3,0% 4,6% AP8: E-Busse 0,3% 0,1% 0,4% 0,4% 0,1% AP8a: Nachrüstung Filter (ASEAG Busse) 12,0% 4,8% 19,0% 15,4% 2,7% AP9: Ausbau Ladeinfrastruktur <0,1% 0,1% <0,1% <0,1% 0,1% AP10: Urbane Logistik <0,1% <0,1% <0,1% <0,1% 0,1% Tab. 6.3 Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen an den Belastungsschwerpunkten in Aachen für das Jahr 2025 (bezogen auf die Trendprognose 2025) 2025 NOX-Emissionsreduktionen AP1: Autonomer E-Bus Adalbert- Monheimssteinweg allee Peterstraße Römerstraße Wilhelmstraße <0,1% 0,1% <0,1% <0,1% 0,1% AP2: Verkehrsdatenerfassung (theoret. Szenario) 5,4% 7,8% 5,4% 12,0% 8,3% AP3,4: Mobilitätsmanagement+ Mobility Broker 1,5% 2,1% 1,2% 1,4% 2,1% AP 5: Verkehrssystemverknüpfung 0,4% 0,6% 0,3% 0,4% 0,6% AP 6/7: Radverkehr 3,3% 4,7% 2,6% 3,1% 4,7% AP8: E-Busse 1,7% 0,9% 2,4% 2,3% 0,7% AP8a: Nachrüstung Filter (ASEAG Busse) 8,6% 3,4% 14,0% 11,2% 2,1% AP9: Ausbau Ladeinfrastruktur 2,3% 3,2% 1,8% 2,1% 3,2% <0,1% <0,1% <0,1% <0,1% 0,1% AP10: Urbane Logistik A.8.6.4 Immissionsseitige Maßnahmenwirkungen Zur Abschätzung der immissionsseitigen Wirkung der Maßnahmen wurden die jahresmittleren NO2-Konzentrationen für die Maßnahmenfälle an den betrachteten Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 161 Dokumentation zum Masterplan Aachen Streckenabschnitten mit dem Screening-Modell IMMISLuft über die emissionsseitigen Wirkungen ermittelt. Die Berechnungen für die Maßnahmenfälle wurden mit der gleichen Berechnungsmethode wie die Trendprognose durchgeführt. In Tab. und Tab. sind die NO2-Minderungspotenzialen pro Maßnahmenbündel aufgeführt. In den Tabellen sind die möglichen Wirkungen einzelner Maßnahmen bzw. Maßnahmenpakete angegeben Zu beachten ist, dass die Wirkungen von Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenpaketen nicht einfach addiert werden dürfen, um die Wirkung einer Maßnahmenkombination zu ermitteln, da unterschiedliche Maßnahmen auch z. T. auf das gleiche Minderungspotenzial abzielen können. Die Reduktionspotenziale für die jahresmittleren NO2-Konzentrationen 2020 liegen für AP1 (autonomer Bus), AP3,4 (Mobilitätsmanagement+ Mobility Broker), AP5 Verkehrssystemverknüpfung, AP8 (E-Busse), AP9 (Ausbau Ladeinfrastruktur) und AP10 (Urbane Logistik) unter 0,1 µg/m³. Nur für AP 2 (Verkehrserfassung (theoretisches Szenario)), AP6/7 (Radverkehr) und AP8a (Nachrüstung Filter (ASEAG Busse)) wurden Minderungen im Bereich von 0,4 bis 3.3 µg/m³ ermittelt. Die größten Minderungen ergeben sich für die Filternachrüstung der Busse, die abhängig von der lokalen Busbelastung an den Belastungsschwerpunkten zwischen 0,4 µg/m3 an der Wilhelmstraße und 3,3 µg/m³ an der Peterstraße liegen. Tab. 6.4 Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2020 an den Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren NO 2-Konzentrationen in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2020) Reduktionen der NO 2-Immissionen gegenüber dem Jahr 2020 in [µg/m³] Adalbert- Monheimssteinweg allee Peterstraße Römerstraße Wilhelmstraße AP1: Autonomer E-Bus <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 AP2: Verkehrsdatenerfassung (theoret. Szenario) 0,8 1,6 0,9 2,2 1,3 AP3,4: Mobilitätsmanagement+ Mobility Broker <0,1 0,1 <0,1 <0,1 0,1 AP 5: Verkehrssystemverknüpfung <0,1 0,1 <0,1 <0,1 <0,1 AP 6/7: Radverkehr 0,5 0,8 0,4 0,6 0,7 AP8: E-Busse <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 AP8a: Nachrüstung Filter (ASEAG Busse) 1,8 0,9 3,3 3,0 0,4 AP9: Ausbau Ladeinfrastruktur <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 AP10: Urbane Logistik <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 162 Dokumentation zum Masterplan Aachen Für das Prognosejahr 2025 zeigt sich bezüglich der Minderungspotenziale ein ähnliches Bild wie für 2020, wobei für einige Maßnahmen, höhere Wirkungen prognostiziert werden als für 2020, wie z.B. für AP9 (Ausbau Ladeinfrastruktur). Tab. 6.5 Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2025 an den Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren NO 2-Konzentrationen in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2025) Reduktionen der NO 2-Immissionen gegenüber dem Jahr 2025 in [µg/m³] Adalbert- Monheimssteinweg allee Peterstraße Römerstraße Wilhelmstraße AP1: Autonomer E-Bus <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 AP2: Verkehrsdatenerfassung (theoret. Szenario) 0,5 1,0 0,6 1,5 0,9 AP3,4: Mobilitätsmanagement+ Mobility Broker 0,1 0,3 0,1 0,2 0,2 AP 5: Verkehrssystemverknüpfung <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 AP 6/7: Radverkehr 0,3 0,6 0,3 0,4 0,5 AP8: E-Busse 0,2 0,1 0,3 0,3 <0,1 AP8a: Nachrüstung Filter (ASEAG Busse) 0,8 0,4 1,5 1,4 0,2 AP9: Ausbau Ladeinfrastruktur 0,2 0,4 0,2 0,3 0,3 AP10: Urbane Logistik <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 163 Dokumentation zum Masterplan Aachen A.8.7 Zusätzliche Maßnahmenbetrachtung Über die im Masterplan aufgeführten Maßnahmen hinaus wurden im Rahmen der vorliegenden Untersuchung noch die folgenden weiteren Maßnahmen betrachtet:   Reduzierung des Parksuchverkehrs Nachrüstung aller Busse inkl. Subunternehmer Reduzierung des Parksuchverkehrs Als Eingangsdaten wurde die Datenbasis verwendet, die bereits für die MasterplanMaßnahmen zugrunde gelegt wurde (s. Kap. A.8.6). Für den Bereich innerhalb des Alleenrings wurde seitens der Stadt Aachen die Annahme getroffen, dass das Minderungspotenzial für den Pkw-Verkehr zwischen 5% und 15% liegt. Für die Radialen, wie z. B. den Adalbertsteinweg, wird die Spannbreite im Bereich zwischen 3% und 10% abgeschätzt. Nachrüstung aller Busse inkl. Subunternehmer In diesem Betrachtungsfall wird unterstellt, dass die gesamte Busflotte der ASEAG inkl. ihrer Subunternehmer mit Stickoxid-Minderungssystemen nachgerüstet wird. A.8.7.1 Emissionsseitige Wirkung der zusätzlichen Maßnahmen Die Ergebnisse der emissionsseitigen Wirkungsbetrachtungen der zusätzlichen Maßnahmen wird in der folgenden Tabelle (Tab.) für die fünf Belastungsschwerpunkte für das Jahr 2020 aufgeführt. Für das Jahr 2025 sind die entsprechenden Ergebnisse in Tab. enthalten. Deutlich zeigt sich, dass für die Maßnahme Filternachrüstung aller Busse incl. der Subunternehmer die höchsten Reduktionen der NOX-Emissionen prognostiziert werden. Diese liegen im Bereich von 9% bis 34% in 2020. Tab. 7.1 Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen für NOX (zusätzliche Maßnahmen) an den Belastungsschwerpunkten in Aachen für das Jahr 2020 2020 NOX-Emissionsreduktionen Adalbert- Monheimssteinweg allee Peterstraße Römerstraße Wilhelmstraße Red. Parksuchverkehr Minimal 1,7% 4,0% 2,1% 2,6% 4,0% Red. Parksuchverkehr Maximal 6,7% 13,6% 7,2% 8,8% 13,6% Filternachrüstung alle Busse 21,2% 8,6% 33,7% 27,2% 4,8% Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 164 Dokumentation zum Masterplan Aachen Tab. 7.2 Übersicht der emissionsseitigen Maßnahmenwirkungen für NOX (zusätzliche Maßnahmen) an den Belastungsschwerpunkten in Aachen für das Jahr 2025 2025 NOX-Emissionsreduktionen Adalbert- Monheimssteinweg allee Peterstraße Römerstraße Wilhelmstraße Red. Parksuchverkehr Minimal 1,7% 4,1% 2,2% 2,7% 4,0% Red. Parksuchverkehr Maximal 6,9% 13,9% 7,6% 9,1% 13,7% Filternachrüstung alle Busse 19,7% 7,8% 32,3% 25,7% 4,7% A.8.7.2 Immissionsseitige Wirkung der zusätzlichen Maßnahmen Auch immissionsseitig fand eine Betrachtung der zusätzlichen Maßnahmen statt. Auch hier fand die Berechnung analog zu den „Masterplan“-Maßnahmen (s. Kap. A8.6.4) statt. Die ermittelten immissionsseitigen Reduktionen an den Belastungsschwerpunkten sind in Tab. für das Jahr 2020 und in Tab. für das Jahr 2025 aufgeführt. Die prognostizierten Reduktionpotenziale für die jahresmittleren NO 2Konzentrationen liegen für die Maßnahme Reduktion Parksuchverkehr im Bereich von 0,2 mg/m³ (Adalbertsteinweg, Minimal-Variante) bis 2,5 µg/m³ (Monheimsallee, Maximal-Variante). Für die Maßnahme Filternachrüstung aller Busse incl. Subunternehmer werden für 2020 NO2-Reduktionspotenziale im Bereich von 0,8 µg/m³ für die Wilhelmstraße bis 5,9 µg/m³ für die Peterstraße prognostiziert. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 165 Dokumentation zum Masterplan Aachen Tab. 7.3 Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2020 (zusätzliche Maßnahmen) an den Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren NO 2Konzentrationen in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2020) 2020 Reduktionen der NO 2Immissionen gegenüber dem Jahr 2020 in [µg/m³] Adalbert- Monheimssteinweg allee Peterstraße Römerstraße Wilhelmstraße Red. Parksuchverkehr Minimal 0,2 0,7 0,4 0,5 0,6 Red. Parksuchverkehr Maximal 1,0 2,5 1,2 1,7 2,2 Filternachrüstung alle Busse 3,1 1,6 5,9 5,3 0,8 Tab. 7.4 Übersicht der immissionsseitigen Maßnahmenwirkungen 2025 (zusätzliche Maßnahmen) an den Belastungsschwerpunkten in Aachen, Reduktionen der jahresmittleren NO 2Konzentrationen in µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2025) 2025 Reduktionen der NO 2Immissionen gegenüber dem Jahr 2025 in [µg/m³] Adalbert- Monheimssteinweg allee Peterstraße Römerstraße Wilhelmstraße Red. Parksuchverkehr Minimal 0,2 0,5 0,2 0,3 0,4 Red. Parksuchverkehr Maximal 0,6 1,7 0,8 1,1 1,4 Filternachrüstung alle Busse 1,9 1,0 3,6 3,3 0,5 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 166 Dokumentation zum Masterplan Aachen A.8.8 Zusammenfassung Im Rahmen des Sonderförderprogramms zur Erarbeitung zielgenauer NO2Minderungsstrategien des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) wird die Stadt Aachen gefördert einen sog. Masterplan (Green City Plan) zu erarbeiten. Der Masterplan soll die Voraussetzungen schaffen, um kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier/ emissionsarmer Mobilität zu identifizieren und diese über die Mittel des Fonds „Nachhaltige Mobilität“ bzw. das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ fördern zu lassen. Im Masterplan sind die folgenden zehn Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel aufgenommen:          AP1 AP2 AP3,4 AP5 AP6/7 AP8 AP8a AP9 AP10 Autonomer E-Bus (zwischen Hauptbahnhof und Markt) Verkehrsdatenerfassung (zur Verbesserung des Verkehrsflusses) Mobilitätsmanagement und Mobility Broker Verkehrssystemverknüpfung Förderung des Radverkehrs Elektrifizierung der Busflotte Filternachrüstung Busflotte Ausbau Ladeinfrastruktur Urbane Logistik Für diese Maßnahmen wurde eine Wirkungsermittlung in Bezug auf die Reduzierung der NOX-Abgasemissionen und NO2-Immissionen an ausgewählten Belastungsschwerpunkten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Ermittlung und die dazu genutzten Datengrundlagen werden in der hier vorliegenden Dokumentation beschrieben. Ergänzend zu den zehn Maßnahmen(-bündel) aus dem Masterplan wurden die folgenden zwei Maßnahmen zusätzlich untersucht:   Reduzierung des Parksuchverkehrs Nachrüstung aller Busse inkl. Subunternehmer Der Fokus der Betrachtungen liegt hier auf dem Straßenverkehr. Im Abgas von Fahrzeugen treten sowohl NO- als auch NO2-Emissionen auf. Die Summe der beiden Komponenten wird als NOX-Emission ausgewiesen. Die Abgasgesetzgebung (EuroNormstufen) bezieht sich auf die Regelung der maximal zulässigen Höhe dieser NOX-Emissionen unter definierten Randbedingungen. Der Anteil der NO2-Abgasemissionen an den NOX-Abgasemissionen liegt im Bereich von 5% (Benziner) bis ca. 50% (Diesel-Pkw Euro 4 mit Partikelfilter) und hängt maßgeblich von den eingesetzten Abgasnachbehandlungssystemen ab. Sowohl die NO- als auch die NO2-Emissionen tragen zu den NO2-Gesamtimmissionen bei, die 167 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Dokumentation zum Masterplan Aachen NO2-Emissionen vollständig und die NO-Emissionen soweit sie durch photochemische Umwandlungsprozesse in NO2 umgewandelt werden (Ozonchemie). Die NO2-Gesamtimmissionen setzen sich zusammen aus der NO2Hintergrundbelastung und der lokalen NO2-Zusatzbelastung, die an den Belastungsschwerpunkten vor allem von den lokalen verkehrsbedingten NO XEmissionen verursacht wird. Für die ausgewählten Belastungsschwerpunkte wurden durch Messungen (Stadt Aachen und LANUV NRW) für das Analysejahr 2015 Überschreitungen des Grenzwertes für die jahresmittleren NO2-Konzentrationen ermittelt. Zur Prognose der Emissions- und Immissionsbelastungen an den Belastungsschwerpunkten für die Jahre 2020 und 2025 und zur Ermittlung der Maßnahmenwirksamkeit wurden geeignete Berechnungsmodelle eingesetzt. Es wurde zunächst die Trendentwicklung der NO2-Immissionen an der Belastungsschwerpunkten prognostiziert, d.h. die Entwicklung dies sich ohne Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen ergeben wird. Aufgrund der kontinuierlichen Veränderung der Fahrzeugflotte hin zu emissionsärmeren Fahrzeugen wird bis 2020 bereits eine Reduktion ermittelt. Eine Einhaltung des Grenzwertes von 40 µg/m³ ist aber nicht an allen diesen Strecken sichergestellt. Des Weiteren wurden für AP1 bis AP10 die maßnahmenbedingten Reduktionspotenziale für die NO2-Immissionsbelastung ermittelt. Diese liegen für das Prognosejahr 2020 für AP1 (autonomer Bus), AP3,4 (Mobilitätsmanagement+Mobility Broker), AP5 Verkehrssystemverknüpfung, AP8 (E-Busse), AP9 (Ausbau Ladeinfrastruktur) und AP10 (Urbane Logistik) an allen betrachteten Belastungsschwerpunkten unter 0,1 µg/m³. Nur für AP 2 (Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung, theoretisches Szenario)), AP6/7 (Radverkehr) und AP8a (Nachrüstung Filter (ASEAG Busse)) wurden höhere Minderungen im Bereich von 0,4 bis 3.3 µg/m³ ermittelt. Die größten Minderungen ergeben sich für die Filternachrüstung der Busse, die abhängig von der lokalen Busbelastung an den Belastungsschwerpunkten zwischen 0,4 µg/m 3 an der Wilhelmstraße und 3,3 µg/m³ an der Peterstraße liegen. Während dieses Reduktionspotenzial durch die technische Nachrüstung der Busflotte kurzfristig zu erreichen ist, sind für die Realisierung der Reduktionspotenziale für AP2 (Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung, theoretisches Szenario)) und AP6/7 (Radverkehr) signifikante Verbesserungen der innerstädtischen Verkehrssteuerung (AP2) bzw. ein erheblicher Aufwand für Sanierung und Ausbau der Radinfrastruktur (AP6/7) notwendig. 168 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 Dokumentation zum Masterplan Aachen Die jahresmittleren NO2-Konzentrationen der drei Maßnahmen mit den größten Reduktionspotenzialen für die jahresmittleren NO2-Konzentrationen sind in Bild 8.7 nochmals dargestellt. Ergänzend sind in Bild 8.7 die jahresmittleren NO2-Konzentrationen für die zusätzlich untersuchten Maßnahmen „Reduktion Parksuchverkehr“ und „Filternachrüstung für alle Busse incl. Subunternehmer“ dargestellt. Für letztere Maßnahme werden für fast alle Belastungsschwerpunkte die größten Reduktionspotenziale ermittelt, die zu jahresmittleren NO2-Konzentrationen von 40 µg/m3 oder darunter führen. Zu beachten ist, dass die Wirkungen von Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenpaketen nicht einfach addiert werden dürfen, um die Wirkung einer Maßnahmenkombination zu ermitteln, da unterschiedliche Maßnahmen z. T. auf das gleiche Minderungspotenzial abzielen können. Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 169 Adalbertsteinweg Monheimsallee Peterstraße Römerstraße Wilhelmstraße Dokumentation zum Masterplan Aachen 2015 2020 (Trendprognose) AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.) AP6/7 (Radverkehr) AP8a (Filternachrüstung ASEAG) Parksuchverkehr min. Filternachrüstung incl. Sub. 2015 2020 (Trendprognose) AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.) AP6/7 (Radverkehr) AP8a (Filternachrüstung ASEAG) Parksuchverkehr min. Filternachrüstung incl. Sub. 2015 2020 (Trendprognose) AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.) AP6/7 (Radverkehr) AP8a (Filternachrüstung ASEAG) Parksuchverkehr min. Filternachrüstung incl. Sub. 2015 2020 (Trendprognose) AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.) AP6/7 (Radverkehr) AP8a (Filternachrüstung ASEAG) Parksuchverkehr min. Filternachrüstung incl. Sub. 2015 2020 (Trendprognose) AP2 (Verkehrsverf lüssig. theoret. Szen.) AP6/7 (Radverkehr) AP8a (Filternachrüstung ASEAG) Parksuchverkehr min. Filternachrüstung incl. Sub. 0 10 20 30 40 50 60 NO2-Konzentration (JMW in µg/m³) Bild 8.7: Prognostizierte jahresmittlere NO2-Konzentrationen (JMW) an den Belastungsschwerpunkten im Stadtgebiet für die Trendprognose 2020, die Maßnahmenpakete AP2 (Verkehrsdatenerfassung (Verkehrsverflüssigung, theoretisches Szenario)), AP6/7 (Radverkehr) und AP8a (Filternachrüstung ASEAG-Busse) und die Zusatzmaßnahmen „Reduktion Parksuchverkehr min.“ und „Filternachrüstung für alle Busse incl. Subunternehmer“ für 2020 Entwurf LRP Aachen – 2. Fortschreibung 2018/19 170 Dokumentation zum Masterplan Aachen A.8 Literaturverzeichnis ASEAG 2018 Datenlieferung der ASEAG zur Zusammensetzung der Busflotte 2015, 2020 und 2025 per EMail am 09.05.2018 (ASEAG-Flotte) und 15.05.2018 (Subunternehmer) AVISO 2014 Aktualisierung des landesweiten Emissionskatasters Kfz-Verkehr für das Untersuchungsgebiet Nordrhein-Westfalen auf das Bezugsjahr 2010 und 2013, im Auftrag des LANUV NRW, AVISO GmbH, Aachen, 2014 ECOLIBRO 2018 E-Mail der EcoLibro GmbH vom 21.06.2018 HBEFA 2017 HBEFA 3.3, www.hbefa.net HAUSBERGER 2010 Hausberger, S., et al., Emission Factors from the Model PHEM for the HBEFA Version 3, TU Graz Institute for internal combustion engines and thermodynamics, Graz Dezember 2009 HAUSBERGER 2014 Hausberger S., et al., Update of Emissions Factors for EURO5 and EURO 6 vehicle for the HBEFA Version 3.2, TU Graz Institute for internal combustion engines and thermodynamics, Graz, Dezember 2013. HEBEL 2018 E-Mail vom 18.07.2018 mit Ergebnissen der Wirkungsabschätzungen diverser Maßnahmen(bündel) KBA 2018 Fahrzeugzulassungen (FZ) Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Zulassungsbezirken 1. Januar 2017, FZ 1,Kraftfahrtbundesamt Lenschow et al. 2001/ Some ideas about the sources of PM10, P. Lenschow, H.-J. Abraham, K. Kutzner, M. Lutz, J.-D. Preuss, W. Reichenbächer, Atmospheric Environment 35 Supplement 1, 2001 SCHAAP 2018 E-Mail vom 04.07.2018 mit Ergebnissen der Wirkungsabschätzungen für das Betriebliche Mobilitätsmanagement UBA 2011 Stand der Modellierungstechnik zur Prognose der NO2-Konzentrationen in Luftreinhalteplänen nach der 39. BImSchV, L. Neunhäuserer, V. Diegmann, G. Gäßler, F. Pfäfflin, UBA-Texte 7011, 2011 171 Entwurf LRP Aachen– 2. Fortschreibung 2018/19 A.8 Anhang Ergebnisse der Emissionsberechnung Trendprognose 2020 bzw. 20205 und 10 Maßnahmen(bündel) des Masterplans NOX-Emissionen [kg/(a*km] für Hotspots, [t/a] für Gebiet Adalbertsteinweg [kg/(a*km)] MonheimsPeterstraße allee [kg/(a*km)] [kg/(a*km)] Römerstraße Wilhelmstraße Gesamtgebiet Innerortsstraßen Alleenring [kg/(a*km)] [kg/(a*km)] [t/a] [t/a] [t/a] 2020, Trendprognose 3.799,28 4.678,79 4.577,52 3.885,56 3.879,63 563,39 206,98 38,08 AP1: Autonomer E-Bus 3.795,89 4.672,79 4.574,42 3.882,34 3.874,66 563,01 206,73 38,04 AP2: Verkehrsdatenerfassung 3.603,33 4.295,33 4.340,42 3.437,59 3.550,74 558,48 202,07 36,54 AP3,4: Mobilitätsmanagement+ Mobility Broker 3.780,44 4.645,41 4.560,29 3.867,65 3.851,96 561,29 205,62 37,85 AP 5: Verkehrssystemverknüpfung 3.784,04 4.651,79 4.563,58 3.871,07 3.857,25 561,69 205,88 37,89 AP 6/7: Radverkehr 3.677,38 4.462,79 4.466,03 3.769,70 3.700,55 549,82 198,22 36,59 AP8: E-Busse 3.788,90 4.672,27 4.560,21 3.871,17 3.875,19 563,07 206,68 37,99 AP8a: Nachrüstung Filter (ASEAG Busse) 3.343,82 4.452,32 3.707,06 3.287,88 3.773,62 550,69 194,28 34,62 AP9: Ausbau Ladeinfrastruktur 3.796,20 4.673,33 4.574,70 3.882,63 3.875,11 563,14 206,73 38,04 AP10: Urbane Logistik 3.798,17 4.674,13 4.574,20 3.883,60 3.874,14 563,30 206,91 38,03 NOX-Emissionen Adalbertsteinweg [kg/(a*km)] MonheimsPeter-straße allee [kg/(a*km)] [kg/(a*km)] Römerstraße Wilhelmstraße Gesamtgebiet Innerortsstraßen Alleenring [kg/(a*km)] [kg/(a*km)] [t/a] [t/a] [t/a] 2025, Trendprognose 2.367,41 2.959,50 2.761,86 2.409,46 2.462,78 346,14 129,37 23,74 AP1: Autonomer E-Bus 2.365,24 2.955,64 2.759,88 2.407,39 2.459,59 345,90 129,21 23,72 AP2: Verkehrsdatenerfassung 2.240,21 2.728,80 2.611,60 2.120,28 2.259,40 343,09 126,32 22,79 AP3,4: Mobilitätsmanagement+ Mobility Broker 2.332,14 2.896,74 2.729,62 2.375,85 2.411,00 342,22 126,82 23,31 AP 5: Verkehrssystemverknüpfung 2.357,64 2.942,12 2.752,93 2.400,16 2.448,44 345,06 128,66 23,62 AP 6/7: Radverkehr 2.289,28 2.820,46 2.690,44 2.335,00 2.348,08 337,46 123,73 22,78 AP8: E-Busse 2.327,12 2.934,15 2.694,61 2.353,57 2.445,52 344,90 128,21 23,42 AP8a: Nachrüstung Filter (ASEAG Busse) 2.164,77 2.858,76 2.373,92 2.140,28 2.412,22 340,48 123,71 22,20 AP9: Ausbau Ladeinfrastruktur 2.313,43 2.863,43 2.712,51 2.358,01 2.383,53 337,11 125,45 23,08 AP10: Urbane Logistik 2.366,87 2.957,20 2.760,24 2.408,51 2.460,06 346,10 129,34 23,72 172 Anhang 9: Entwurf LRP Aachen– 2. Fortschreibung 2018/19 Auswirkung der Lärmbelastung Maßnahmen auf die Von Straßen, Schienenwegen, Industrie- und Gewerbegebieten ausgehender Lärm ist neben der Luftverschmutzung eines der vordringlichsten Umweltprobleme. Die Lebensqualität von Städten als Wohn- und Aufenthaltsort und die Qualität der städtischen Umwelt wird maßgeblich durch die Lärmbelastung geprägt. Lärm wird von der Bevölkerung als noch belastender wahrgenommen als die Verschmutzung der Luft. Das Europäische Parlament hat die „Richtlinie 2002/49/EG zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurz: Umgebungslärmrichtlinie) am 18. Juli 2002 in Kraft gesetzt. Sie war der erste Schritt zu einer umfassenden rechtlichen Regelung der Geräuschimmissionen in der Umwelt. Hiernach sind auch Pläne, welche den Luftreinhalteplänen nach § 47 BImSchG nahe kommen, unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf Basis strategischer Lärmkarten zu erstellen. In vielen Fällen haben Lärm und Luftverunreinigungen die gleichen Ursachen und können auch mit den gleichen Maßnahmen bekämpft werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sollen auch die Auswirkungen auf den Lärm im Sinne einer qualitativen Betrachtung berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, dass die Verbesserung der Luftqualität nicht mit einer Verschlechterung des Lärmschutzes einhergeht. Die Lärmsituation wird nach einer qualitativen Abschätzung der beschriebenen Maßnahmen in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplan Aachen nicht im negativen Sinne beeinflusst. 173 Entwurf LRP Aachen– 2. Fortschreibung 2018/19 Anhang 10: Strategische Umweltprüfung Bei der Planaufstellung ist auf der Grundlage des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG)50 zu untersuchen, ob eine „Strategische Umweltprüfung" (SUP) durchgeführt werden muss. § 14b, Abs. 1, Nr. 2 UVPG sieht eine Strategische Umweltprüfung bei Plänen und Programmen vor, die 1. entweder in der Anlage 3, Nr. 1 aufgeführt sind oder 2. in der Anlage 3, Nr. 2 aufgeführt sind und für Entscheidungen über die Zulässigkeit von in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben oder von Vorhaben, die nach Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vorprüfung des Einzelfalls bedürfen, einen Rahmen setzen. Pläne und Programme setzen nach § 14 b, Abs. 3 UVPG einen Rahmen für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, wenn sie Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen enthalten. Diese betreffen insbesondere Bedarf, Größe, Standort, Beschaffenheit, Betriebsbedingungen von Vorhaben oder die Inanspruchnahme von Ressourcen. Dieser Luftreinhalteplan enthält keine planungsrechtlichen Vorgaben für Vorhaben nach Anlage 1. Ebenfalls werden keine anderen rechtlichen Vorgaben durch die Fortführung des Luftreinhalteplans Overath gesetzt, die zwingend Auswirkungen auf Vorhaben nach Anlage 1 haben. Der Luftreinhalteplan enthält vielmehr lediglich Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in verschiedenen Bereichen. Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen werden nicht getroffen. Somit besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bei der Aufstellung dieses Luftreinhalteplans. 50 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Telefon 0221/147-0 Fax 0221/147-3185 eMail poststelle@brk.nrw.de www.brk.nrw.de