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Beschlussvorlage (Errichtung von Urnenstelen auf dem Friedhof in Bedburg - West hier: Schreiben des Ortsbürgermeisters Dr. Kippels vom 02.08.2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
25.10.18, 18:02
Aktualisiert
25.10.18, 18:02
Beschlussvorlage (Errichtung von Urnenstelen auf dem Friedhof in Bedburg - West
hier: Schreiben des Ortsbürgermeisters Dr. Kippels vom 02.08.2018) Beschlussvorlage (Errichtung von Urnenstelen auf dem Friedhof in Bedburg - West
hier: Schreiben des Ortsbürgermeisters Dr. Kippels vom 02.08.2018) Beschlussvorlage (Errichtung von Urnenstelen auf dem Friedhof in Bedburg - West
hier: Schreiben des Ortsbürgermeisters Dr. Kippels vom 02.08.2018)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9175/2018 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 08.11.2018 Betreff: Errichtung von Urnenstelen auf dem Friedhof in Bedburg - West hier: Schreiben des Ortsbürgermeisters Dr. Kippels vom 02.08.2018 Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zu Punkt a) und b) zur Kenntnis. Bezüglich des Punktes c) wird beschlossen, keinen vorzeitigen Erwerb des Nutzungsrechtes an Grabstätten zuzulassen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 02.08.2018 des Herrn Ortsbürgermeisters Dr.Kippels wird beantragt bzw. angeregt a) in Bedburg die gleichen Stelen aufzubauen, wie auf dem Friedhof in Kaster, b) die ausgewählte Fläche auf dem Friedhof in Bedburg-West für 6 bis 8 Stelen anzulegen und c) den vorzeitigen Erwerb einer Kammer in einer Urne zuzulassen. Bezüglich der Begründungen wird auf das beigefügte Schreiben verwiesen. Zu a) Seitens des Fachdienstes 6 war geplant, ohne Ausschreibungsverfahren, die in Kaster errichteten Stelen auch auf den anderen Friedhöfen aufstellen zu lassen (siehe hierzu auch Sitzungsvorlage WP 9-52/2018, Bauausschuss der Stadt Bedburg). Leider ist dies nach Auskunft der Vergabestelle der Stadt Bedburg nicht zulässig. Herr Dr. Kippels wurde hierüber mit Schreiben vom 27.08.2018 informiert Submission für die Ausschreibung der Stelen ist am 30.10.2018. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Zu b) Die auf dem Friedhof in Bedburg-West ausgewählte Fläche für die Urnenstelen wird für die Aufstellung von 5 Stelen vorbereitet, so dass im Großen und Ganzen der Anregung entsprochen wurde. Zu c) Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bedburg werden Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten grundsätzlich nur anlässlich eines Todesfalles und nur für die gesamte Grabstätte verliehen. Diese Regelung findet sich auch in der erst vor wenigen Tagen neuen Mustersatzung des Städteund Gemeindebundes NRW wieder. Wie Herr Dr. Kippels in seinem o. a. Schreiben ausführt, sollte der vorzeitige Erwerb dazu dienen, analog den Erdbestattungen in Wahlgräbern, die Möglichkeit zu eröffnen, weitere Familienmitgliedern, besonders Ehepartnern, in einer Kammer beizusetzen. Eine Kammer der Urnenstelen kann zwei Urnen aufnehmen. Somit besteht hier, entgegen der Meinung des Herr Dr. Kippels, kein Unterschied zu den Doppelwahlgräbern. Da der vorzeitige Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstätten (unabhängig von Erd- oder Urnengräbern) durchaus Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation, den Gebühreneinnahmen und den .Planungen für die Anlegung von Grabfeldern bzw. der Anschaffung von Urnenstelen hat, wird verwaltungsseitig empfohlen, hier keine Änderungen vorzunehmen. Auch ästhetische Gründe sollten nicht unerwähnt bleiben. Während zurzeit die Grabklammern der „Reihe nach“ belegt werden, würde es bei einem vorzeitigen Erwerb zu Belegungslücken kommen, was zu einem nicht schönen Bild der Stelen führen kann. Aus diversen Gesprächen mit Bestattern und Bürgern werden insbesondere die oberen Urnenkammern bevorzugt nachgefragt. Beschlussvorlage WP9-175/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Sofern der Bauausschuss dem vorzeitigen Erwerb des Nutzungsrechtes an Grabstätten entspricht, müsste zur Änderung der Satzung eine Empfehlung an den Rat erfolgen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------- ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-175/2018 Seite 3