Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
25.10.18, 13:06
Aktualisiert
25.10.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: BM Eßer/Herr Wolfram
Kreuzau, 24.10.2018
Vorlagen-Nr.: 103/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
27.11.2018
11.12.2018
Anregung gemäß § 24 GO NRW;
Starkregenereignis vom 23.09.2018
I. Sach- und Rechtslage:
Infolge eines regionalen Starkregenereignisses am 23.09.2018 kam es im Hauptort Kreuzau in
einzelnen Häusern zu Kellerüberflutungen, ausgelöst durch Rückstau im Abwasserkanalsystem.
Durch Anwohner der betroffenen Straße „Auf der Tuchbleiche“ in Kreuzau wird mit Schreiben vom
10.10.2018 um Beratung und Beschlussfassung gebeten, was die Gemeinde unternehmen wird,
um solche Schadensereignisse künftig zu verhindern (siehe Anlage).
Die Verwaltung wertet dieses Schreiben als Anregung nach § 24 GO, weshalb eine Vorberatung
im Hauptausschuss und Beschlussfassung im Rat erforderlich ist.
Nach Informationen der Feuerwehr ist in insgesamt 26 Keller Schmutzwasser über die
Kanalhausanschlüsse eingedrungen. Laut Informationen des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER)
handelte es sich um ein einmal in drei Jahren auftretendes Abflussereignis.
Eine verstärkte hydraulische Belastung des Schmutzwassersammlers bei Starkregen kann
dadurch erklärt werden, dass auch Mischwassernetzte (somit auch Regenwasser) an den
Schmutzwassersammler angeschlossen sind.
Es wurde festgestellt, dass der Schmutzwassersammler des WVER an allen betroffenen Kellern
direkt vorbeiläuft, darunter die Straßen „Auf der Tuchbleiche“ und „Kreuzstraße“. Insofern wird
verwaltungsseitig ausgeschlossen, dass für die Feuerwehreinsätze die kommunalen
Abwasserkanäle entscheidend waren.
Zum Teil sind einige Kanalhausanschlüsse (u.a. Auf der Tuchbleiche 6-16) direkt an den
Schmutzwassersammler des WVER angeschlossen.
Am 26.09.2018 hat ein erstes Gespräch mit dem zuständigen Ingenieur des Wasserverbandes
Eifel-Rur bzgl. des Abflussereignisses stattgefunden. Seitens des Wasserverbandes Eifel-Rur
wurde eine ausführliche Überprüfung bzw. Berechnung des Abflussereignisses in
Zusammenarbeit mit der Verwaltung zugesagt.
Es wird angemerkt, dass sich jeder Grundstückseigentümer nach §13 Abs. 3 der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 03.02.2010 gegen einen Rückstau aus dem
öffentlichen Kanal zu schützen hat.
Hierzu
sind
Ablaufstellen
unterhalb
der
Rückstauebene
durch
funktionstüchtige
Rückstausicherungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen. Die
Rückstausicherung muss jederzeit zugänglich sein. Nach Kenntnis der Verwaltung sind in den
betroffenen Häusern entsprechende Rückstausicherungen nicht vorhanden gewesen. Sobald der
Fachabteilung weitere Erkenntnisse zum Abflussereignis vorliegen, wird in der kommenden
Sitzung des Hauptausschusses bzw. des Rates weitergehend berichtet.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Anregungen nach § 24 GO NRW werden zur Kenntnis genommen.
2. Die betroffenen Anwohner werden über das Ergebnis der Ermittlungen informiert.
3. Auf die Vorgaben des § 13 Abs. 3 der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde
Kreuzau wird diesbezüglich nochmals hingewiesen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-2-