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Allgemeine Vorlage (Anregung gemäß § 24 GO NRW; Starkregenereignis vom 23.09.2018)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
25.10.18, 13:06
Aktualisiert
25.10.18, 13:06
Allgemeine Vorlage (Anregung gemäß § 24 GO NRW;
Starkregenereignis vom 23.09.2018) Allgemeine Vorlage (Anregung gemäß § 24 GO NRW;
Starkregenereignis vom 23.09.2018)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: BM Eßer/Herr Wolfram Kreuzau, 24.10.2018 Vorlagen-Nr.: 103/2018 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 27.11.2018 11.12.2018 Anregung gemäß § 24 GO NRW; Starkregenereignis vom 23.09.2018 I. Sach- und Rechtslage: Infolge eines regionalen Starkregenereignisses am 23.09.2018 kam es im Hauptort Kreuzau in einzelnen Häusern zu Kellerüberflutungen, ausgelöst durch Rückstau im Abwasserkanalsystem. Durch Anwohner der betroffenen Straße „Auf der Tuchbleiche“ in Kreuzau wird mit Schreiben vom 10.10.2018 um Beratung und Beschlussfassung gebeten, was die Gemeinde unternehmen wird, um solche Schadensereignisse künftig zu verhindern (siehe Anlage). Die Verwaltung wertet dieses Schreiben als Anregung nach § 24 GO, weshalb eine Vorberatung im Hauptausschuss und Beschlussfassung im Rat erforderlich ist. Nach Informationen der Feuerwehr ist in insgesamt 26 Keller Schmutzwasser über die Kanalhausanschlüsse eingedrungen. Laut Informationen des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) handelte es sich um ein einmal in drei Jahren auftretendes Abflussereignis. Eine verstärkte hydraulische Belastung des Schmutzwassersammlers bei Starkregen kann dadurch erklärt werden, dass auch Mischwassernetzte (somit auch Regenwasser) an den Schmutzwassersammler angeschlossen sind. Es wurde festgestellt, dass der Schmutzwassersammler des WVER an allen betroffenen Kellern direkt vorbeiläuft, darunter die Straßen „Auf der Tuchbleiche“ und „Kreuzstraße“. Insofern wird verwaltungsseitig ausgeschlossen, dass für die Feuerwehreinsätze die kommunalen Abwasserkanäle entscheidend waren. Zum Teil sind einige Kanalhausanschlüsse (u.a. Auf der Tuchbleiche 6-16) direkt an den Schmutzwassersammler des WVER angeschlossen. Am 26.09.2018 hat ein erstes Gespräch mit dem zuständigen Ingenieur des Wasserverbandes Eifel-Rur bzgl. des Abflussereignisses stattgefunden. Seitens des Wasserverbandes Eifel-Rur wurde eine ausführliche Überprüfung bzw. Berechnung des Abflussereignisses in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zugesagt. Es wird angemerkt, dass sich jeder Grundstückseigentümer nach §13 Abs. 3 der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 03.02.2010 gegen einen Rückstau aus dem öffentlichen Kanal zu schützen hat. Hierzu sind Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene durch funktionstüchtige Rückstausicherungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen. Die Rückstausicherung muss jederzeit zugänglich sein. Nach Kenntnis der Verwaltung sind in den betroffenen Häusern entsprechende Rückstausicherungen nicht vorhanden gewesen. Sobald der Fachabteilung weitere Erkenntnisse zum Abflussereignis vorliegen, wird in der kommenden Sitzung des Hauptausschusses bzw. des Rates weitergehend berichtet. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Anregungen nach § 24 GO NRW werden zur Kenntnis genommen. 2. Die betroffenen Anwohner werden über das Ergebnis der Ermittlungen informiert. 3. Auf die Vorgaben des § 13 Abs. 3 der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Kreuzau wird diesbezüglich nochmals hingewiesen. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-