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Anfrage DIE LINKE (Anerkannte und tatsächliche Kosten der Unterkunft hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
71 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
26.10.18, 12:00
Aktualisiert
26.10.18, 12:00
Anfrage DIE LINKE (Anerkannte und tatsächliche Kosten der Unterkunft
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE) Anfrage DIE LINKE (Anerkannte und tatsächliche Kosten der Unterkunft
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

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Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: X Öffentliche Sitzung F 43/2018 25.10.2018 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 06.11.2018 Anerkannte und tatsächliche Kosten der Unterkunft hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE Sehr geehrter Herr Landrat, zur kommenden Sitzung des Sozialausschusses am 06.11.2018 bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften wurden im Kreis Euskirchen in den Jahren 2016 und 2017 die tatsächlichen Kosten der Unterkunft bei Berechtigten nach SGB XII und AsylbLG nicht in voller Höhe anerkannt? a) Wieviel Prozent aller Bedarfsgemeinschaften in SGB XII und AsylbLG im Kreisgebiet waren dies in den beiden Jahren jeweils? b) Wie hoch war jeweils die Gesamtsumme der anerkannten und tatsächlichen Kosten der Unterkunft bezogen auf diese Berechtigten 2016 und 2017? 2. Inwieweit prüft der Kreis, ob in den Kommunen auch ein ausreichendes Mietangebot entsprechend der festgesetzten Richtwerte zur angemessenen Miethöhe vorliegt? Welche Erkenntnisse über das vorliegende Mietangebot in den einzelnen Kommunen brachte dabei die letzte Überprüfung? 3. Welche Erklärung sieht die Kreisverwaltung dafür, dass sich der Anteil der Bedarfsgemeinschaften, bei denen Kosten der Unterkunft nicht anerkannt wurden, im Kreisgebiet im Bereich des SGB II in den letzten Jahren auf 28,3 % aller Bedarfsgemeinschaften gesteigert hat und damit deutlich über Landes- und Bundesschnitt liegt? (vgl. Tabelle 2) Begründung: -2Auf Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wurden hinsichtlich der tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft (nur SGB II) für den Kreis Euskirchen folgende unten aufgeführte Zahlen mitgeteilt.1 Von Interesse sind deshalb auch vergleichbare Zahlen der Kosten der Unterkunft für die anderen Leistungsbereiche. Sowohl, was die Gesamtzahl der von Kürzungen bei den KdU betroffenen Bedarfsgemeinschaften angeht (Tabelle 2), als auch beim Gesamtvolumen der dadurch eingesparten Ausgaben (Tabelle 1) lag der Kreis im Bereich des SGB II in den vergangenen Jahren deutlich über Landes - und Bundesschnitt, mit steigender Tendenz. Es stellt sich daher für die Antragsteller die Frage, inwieweit die Kreisverwaltung hier in den vergangenen Jahren mit realistischen Zahlen operiert hat, was Miethöhen und das verfügbare Mietangebot angeht. Tabelle 1: Differenz aus tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft Kreis Euskirchen NRW Deutschland Absolute Zahlen (Euro) 2015 2016 1,11 Mio. 1,23 Mio. 132 Mio. 129 Mio. 585 Mio. 550 Mio. 2017 1,33 Mio. 134 Mio. 561 Mio. Prozentualer Anteil 2015 2016 3,8 % 4,3 % 3,0 % 2,9 % 3,6 % 3,4 % 2017 4,4 % 2,9 % 3,4 % Tabelle 2: Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft Kreis Euskirchen NRW Deutschland Absolute Zahlen der BG mit Differenz 2015 2016 2017 1.399 1.519 1.664 153.000 150.000 151.000 636.000 597.000 588.000 Prozentualer Anteil an allen BG 2015 24,9 % 18,0 % 19,4 % 2016 27,0 % 17,5 % 18,3 % 2017 28,3 % 17,4 % 18,0 % Tabelle 3: Durchschnittlicher monatlicher Fehlbetrag bei Bedarfsgemeinschaften mit Differenz zwischen anerkannten und tatsächlichen Kosten der Unterkunft Kreis Euskirchen NRW Deutschland Durchschnittlicher monatlicher Fehlbetrag 2011 2012 2013 2014 51 59 58 63 50 61 62 67 49 66 71 74 gez. Thomas Bell (Fraktionsvorsitzender) 1 Siehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/030/1903073.pdf pro BG mit Differenz (Euro) 2015 2016 2017 66 68 66 72 72 74 77 77 80 gez. Haßdenteufel f.d.R. Tobias Haßdenteufel (Fraktionsgeschäftsführung)