Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
71 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
26.10.18, 12:00
Aktualisiert
26.10.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion im Kreistag Euskirchen
Datum:
X Öffentliche Sitzung
F 43/2018
25.10.2018
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
06.11.2018
Anerkannte und tatsächliche Kosten der Unterkunft
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Sehr geehrter Herr Landrat,
zur kommenden Sitzung des Sozialausschusses am 06.11.2018 bitten wir um die Beantwortung der
folgenden Fragen:
1. Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften wurden im Kreis Euskirchen in den Jahren 2016 und
2017 die tatsächlichen Kosten der Unterkunft bei Berechtigten nach SGB XII und AsylbLG
nicht in voller Höhe anerkannt?
a) Wieviel Prozent aller Bedarfsgemeinschaften in SGB XII und AsylbLG im Kreisgebiet
waren dies in den beiden Jahren jeweils?
b) Wie hoch war jeweils die Gesamtsumme der anerkannten und tatsächlichen Kosten der
Unterkunft bezogen auf diese Berechtigten 2016 und 2017?
2. Inwieweit prüft der Kreis, ob in den Kommunen auch ein ausreichendes Mietangebot
entsprechend der festgesetzten Richtwerte zur angemessenen Miethöhe vorliegt? Welche
Erkenntnisse über das vorliegende Mietangebot in den einzelnen Kommunen brachte dabei
die letzte Überprüfung?
3. Welche Erklärung sieht die Kreisverwaltung dafür, dass sich der Anteil der
Bedarfsgemeinschaften, bei denen Kosten der Unterkunft nicht anerkannt wurden, im
Kreisgebiet im Bereich des SGB II in den letzten Jahren auf 28,3 % aller
Bedarfsgemeinschaften gesteigert hat und damit deutlich über Landes- und Bundesschnitt
liegt? (vgl. Tabelle 2)
Begründung:
-2Auf Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wurden hinsichtlich der tatsächlichen und anerkannten
Kosten der Unterkunft (nur SGB II) für den Kreis Euskirchen folgende unten aufgeführte Zahlen
mitgeteilt.1 Von Interesse sind deshalb auch vergleichbare Zahlen der Kosten der Unterkunft für die
anderen Leistungsbereiche.
Sowohl, was die Gesamtzahl der von Kürzungen bei den KdU betroffenen Bedarfsgemeinschaften
angeht (Tabelle 2), als auch beim Gesamtvolumen der dadurch eingesparten Ausgaben (Tabelle 1)
lag der Kreis im Bereich des SGB II in den vergangenen Jahren deutlich über Landes - und
Bundesschnitt, mit steigender Tendenz. Es stellt sich daher für die Antragsteller die Frage, inwieweit
die Kreisverwaltung hier in den vergangenen Jahren mit realistischen Zahlen operiert hat, was
Miethöhen und das verfügbare Mietangebot angeht.
Tabelle 1: Differenz aus tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft
Kreis Euskirchen
NRW
Deutschland
Absolute Zahlen (Euro)
2015
2016
1,11 Mio.
1,23 Mio.
132 Mio.
129 Mio.
585 Mio.
550 Mio.
2017
1,33 Mio.
134 Mio.
561 Mio.
Prozentualer Anteil
2015
2016
3,8 %
4,3 %
3,0 %
2,9 %
3,6 %
3,4 %
2017
4,4 %
2,9 %
3,4 %
Tabelle 2: Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten
Kosten der Unterkunft
Kreis Euskirchen
NRW
Deutschland
Absolute Zahlen der BG mit
Differenz
2015
2016
2017
1.399
1.519
1.664
153.000
150.000
151.000
636.000
597.000
588.000
Prozentualer Anteil an allen BG
2015
24,9 %
18,0 %
19,4 %
2016
27,0 %
17,5 %
18,3 %
2017
28,3 %
17,4 %
18,0 %
Tabelle 3: Durchschnittlicher monatlicher Fehlbetrag bei Bedarfsgemeinschaften mit Differenz
zwischen anerkannten und tatsächlichen Kosten der Unterkunft
Kreis Euskirchen
NRW
Deutschland
Durchschnittlicher monatlicher Fehlbetrag
2011
2012
2013
2014
51
59
58
63
50
61
62
67
49
66
71
74
gez. Thomas Bell
(Fraktionsvorsitzender)
1
Siehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/030/1903073.pdf
pro BG mit Differenz (Euro)
2015
2016
2017
66
68
66
72
72
74
77
77
80
gez. Haßdenteufel
f.d.R. Tobias Haßdenteufel
(Fraktionsgeschäftsführung)