Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
151 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
26.10.18, 11:00
Aktualisiert
26.10.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 491/2018
24.10.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
06.11.2018
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
07.11.2018
Ausschuss für Bildung und Inklusion
13.11.2018
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.11.2018
Jugendhilfeausschuss
15.11.2018
Kreisausschuss
28.11.2018
Kreistag
12.12.2018
Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach für alle“ für den Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Schiffers
Tel.: 02251 - 15 504
Abt.: 49 - KoBIZ
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt das Handlungskonzept Inklusion „Einfach für alle“ des Kreises Euskirchen in
der als Anlage 1 beigefügten Fassung und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage dieses
Handlungskonzepts, Ziele und Maßnahmen umzusetzen und fortzuschreiben.
-2-
Begründung:
Durch das Erstellen eines Handlungskonzepts Inklusion stellt sich der Kreis Euskirchen bewusst der
Herausforderung einer sich wandelnden Gesellschaft mit dem Ziel, allen Mitgliedern der Gesellschaft
zur gleichberechtigten Teilhabe zu verhelfen. Das Konzept dient dem Kreis dazu, bereits vorhandene
Potentiale zu fassen, Handlungsbedarfe offen zu legen, gezielt zu adressieren und mit den jeweils
Beteiligten umzusetzen.
Inklusion ist ein nicht endender Prozess, der sich den aktuellen Gegebenheiten stellt und mit den
gesellschaftlichen Veränderungen wächst. Inklusion hat die gesamtgesellschaftliche Teilhabe zum
Ziel.
Das vorliegende Handlungskonzept Inklusion versteht sich demnach nicht als abschließendes Werk,
sondern als ein dynamisches und sich weiterentwickelndes Instrument. Er bedarf der ständigen
Überprüfung und Weiterentwicklung unter Einbindung aller Beteiligten, Betroffenen und
Interessierten.
Die Koordination sowie der weitere Prozess erfolgt unter der Federführung des KoBIZ in Kooperation
mit den Fachabteilungen des Kreises Euskirchen und beteiligten Interessensvertretungen.
Nach Beschlussfassung wird das Handlungskonzept Inklusion auf der Homepage des Kreises
Euskirchen veröffentlicht.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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