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Beschlussvorlage GB (Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach für alle“ für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
151 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
26.10.18, 11:00
Aktualisiert
26.10.18, 11:00
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 491/2018 24.10.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 06.11.2018 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 07.11.2018 Ausschuss für Bildung und Inklusion 13.11.2018 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.11.2018 Jugendhilfeausschuss 15.11.2018 Kreisausschuss 28.11.2018 Kreistag 12.12.2018 Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach für alle“ für den Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Schiffers Tel.: 02251 - 15 504 Abt.: 49 - KoBIZ X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt das Handlungskonzept Inklusion „Einfach für alle“ des Kreises Euskirchen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage dieses Handlungskonzepts, Ziele und Maßnahmen umzusetzen und fortzuschreiben. -2- Begründung: Durch das Erstellen eines Handlungskonzepts Inklusion stellt sich der Kreis Euskirchen bewusst der Herausforderung einer sich wandelnden Gesellschaft mit dem Ziel, allen Mitgliedern der Gesellschaft zur gleichberechtigten Teilhabe zu verhelfen. Das Konzept dient dem Kreis dazu, bereits vorhandene Potentiale zu fassen, Handlungsbedarfe offen zu legen, gezielt zu adressieren und mit den jeweils Beteiligten umzusetzen. Inklusion ist ein nicht endender Prozess, der sich den aktuellen Gegebenheiten stellt und mit den gesellschaftlichen Veränderungen wächst. Inklusion hat die gesamtgesellschaftliche Teilhabe zum Ziel. Das vorliegende Handlungskonzept Inklusion versteht sich demnach nicht als abschließendes Werk, sondern als ein dynamisches und sich weiterentwickelndes Instrument. Er bedarf der ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung unter Einbindung aller Beteiligten, Betroffenen und Interessierten. Die Koordination sowie der weitere Prozess erfolgt unter der Federführung des KoBIZ in Kooperation mit den Fachabteilungen des Kreises Euskirchen und beteiligten Interessensvertretungen. Nach Beschlussfassung wird das Handlungskonzept Inklusion auf der Homepage des Kreises Euskirchen veröffentlicht. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)