Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
69 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
26.10.18, 10:00
Aktualisiert
26.10.18, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Info 377/2018
24.10.2018
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
06.11.2018
Kreisausschuss
28.11.2018
Kreistag
12.12.2018
Aktualisierung der Pflegeplanung des Kreises Euskirchen – hier: Basisdaten
Nach § 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte
verpflichtet, eine örtliche Pflegeplanung zu erstellen. Die Kreise und kreisfreien Städte stellen die
Ergebnisse der örtlichen Planung sowie die Umsetzung von Maßnahmen zum Stichtag 31. Dezember
jedes zweite Jahr, beginnend mit dem Jahr 2015, zusammen.
Die erstmalige Pflegeplanung (Dezember 2015) für den Kreis Euskirchen wurde vom Institut für
empirische Wirtschafts- und Sozialforschung, INWISO GbR, München erstellt. Sie wurde von der
Kommunalen Konferenz Alter und Pflege am 20.01.2016 und den politischen Gremien des Kreises
Euskirchen, zuletzt im Kreistag am 20.04.2016, zustimmend zur Kenntnis genommen. In der Sitzung
vom 20.04.2016 beschloss der Kreistag zudem von einer verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs.
6 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) abzusehen.
Die Entwicklungen in der aktuellen Pflegeplanung sind mithilfe der mathematischen Schätzung des
bei der Erstellung der Pflegeplanung vorliegenden und des zukünftigen Bedarfs an stationären
Pflegebetten anhand der INWISO-Regressionsmodelle bis ins Jahr 2040 ausgerichtet. Entsprechend
werden daher die relevanten Basisdaten im zweijährigen Rhythmus aktualisiert.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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