Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Psychosoziale Betreuung gemäß der §§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 16a SGB II im Kreis Euskirchen )

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
82 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
25.10.18, 16:15
Aktualisiert
25.10.18, 16:15
Info GB (Psychosoziale Betreuung gemäß der §§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 16a SGB II im Kreis Euskirchen )

öffnen download melden Dateigröße: 82 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 371/2018 19.10.2018 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 06.11.2018 Psychosoziale Betreuung gemäß der §§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 16a SGB II im Kreis Euskirchen Es ist beabsichtigt, im kommenden Jahr mit einem Projekt zu beginnen, in dessen Rahmen die psychosoziale Betreuung von Jobcenterkunden aufgenommen werden soll. Hintergrund hierfür ist, dass sich zunehmend eine Entwicklung abzeichnet, wonach bei ca. 40% der erwerbsfähigen Jobcenterkunden/innen gesundheitliche, psychische und / oder soziale Probleme vorliegen, die eine mögliche Arbeitsaufnahme stark behindern, in Einzelfällen auch unmöglich machen. Bei diesem Kundenkreis kommen bereits vorhandene Hilfen und Maßnahmen nicht in Betracht oder ohne die angestrebte Betreuung nicht zum Tragen. Bei bis zu 400 – 500 Personen sind diese Probleme so massiv, dass ohne intensive psychosoziale Betreuung keine Integrationsfortschritte erreichbar sind. Die Aufgabe hat einen ganzheitlichen Ansatz und dient grundsätzlich der Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in das Erwerbsleben bzw. ggf. der Klärung der Frage, ob eine solche Eingliederung noch möglich ist. Mit den vorhandenen Ressourcen kann der betroffene Kundenkreis nicht in der notwendigen Art und Weise sowie im erforderlichen Umfang betreut werden. Die Aufgabe stellt neben der Schuldner- und Suchtberatung sowie der Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder bzw. der häuslichen Pflege von Angehörigen den vierten Baustein von Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II dar, für die die Kreise und kreisfreien Städte nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Träger sind. Das anliegende Konzept verdeutlicht die Zielgruppe, Zielsetzung, die Vorgehensweise, den personellen Ansatz, die Laufzeit sowie die projektbegleitende bzw. –abschließende Evaluation. Derzeit werden die Evaluationsbögen im Detail erarbeitet. Daneben wird geklärt, inwieweit die Aufgabe mit Personal des Kreises oder durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen werden kann sowie die Auswirkungen auf den Haushalt. Ggf. erfolgt eine Mittelbereitstellung über die Veränderungsliste zum Haushalt 2019. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)