Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
82 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
25.10.18, 16:15
Aktualisiert
25.10.18, 16:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Info 371/2018
19.10.2018
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
06.11.2018
Psychosoziale Betreuung gemäß der §§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 16a SGB II im Kreis Euskirchen
Es ist beabsichtigt, im kommenden Jahr mit einem Projekt zu beginnen, in dessen Rahmen die
psychosoziale Betreuung von Jobcenterkunden aufgenommen werden soll. Hintergrund hierfür ist,
dass sich zunehmend eine Entwicklung abzeichnet, wonach bei ca. 40% der erwerbsfähigen
Jobcenterkunden/innen gesundheitliche, psychische und / oder soziale Probleme vorliegen, die eine
mögliche Arbeitsaufnahme stark behindern, in Einzelfällen auch unmöglich machen. Bei diesem
Kundenkreis kommen bereits vorhandene Hilfen und Maßnahmen nicht in Betracht oder ohne die
angestrebte Betreuung nicht zum Tragen. Bei bis zu 400 – 500 Personen sind diese Probleme so
massiv, dass ohne intensive psychosoziale Betreuung keine Integrationsfortschritte erreichbar sind.
Die Aufgabe hat einen ganzheitlichen Ansatz und dient grundsätzlich der Eingliederung
erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in das Erwerbsleben bzw. ggf. der Klärung der Frage, ob eine
solche Eingliederung noch möglich ist. Mit den vorhandenen Ressourcen kann der betroffene
Kundenkreis nicht in der notwendigen Art und Weise sowie im erforderlichen Umfang betreut werden.
Die Aufgabe stellt neben der Schuldner- und Suchtberatung sowie der Betreuung minderjähriger oder
behinderter Kinder bzw. der häuslichen Pflege von Angehörigen den vierten Baustein von
Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II dar, für die die Kreise und kreisfreien Städte nach § 6
Abs. 1 Nr. 2 Träger sind.
Das anliegende Konzept verdeutlicht die Zielgruppe, Zielsetzung, die Vorgehensweise, den
personellen Ansatz, die Laufzeit sowie die projektbegleitende bzw. –abschließende Evaluation.
Derzeit werden die Evaluationsbögen im Detail erarbeitet. Daneben wird geklärt, inwieweit die
Aufgabe mit Personal des Kreises oder durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen werden kann
sowie die Auswirkungen auf den Haushalt. Ggf. erfolgt eine Mittelbereitstellung über die
Veränderungsliste zum Haushalt 2019.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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