Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
308442.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
17.09.18, 12:00
Aktualisiert
10.12.18, 19:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Dezernat II
Fachbereich Recht und Versicherung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0115/WP17
öffentlich
24.10.2018
Herr Larosch
Präzisierung des Straßenbeleuchtungsvertrags zwischen Stadt
Aachen und STAWAG vom 23.12.1997
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
13.11.2018
04.12.2018
12.12.2018
Mobilitätsausschuss
Finanzausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt die Präzisierung des Straßenbeleuchtungsvertrages mit der STAWAG.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt die Präzisierung des Straßenbeleuchtungsvertrages mit der STAWAG.
Auf Empfehlung des Mobilitätsausschusses, des Finanzausschusses und Vorschlag der Verwaltung
beschließt der Rat der Stadt die Präzisierung des Straßenbeleuchtungsvertrages mit der STAWAG.
In Vertretung
Werner Wingenfeld
Stadtbaurat
Vorlage B 03/0115/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2018
Seite: 1/8
Erläuterungen:
I.
Ausgangssituation
In der überörtlichen Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes wurde folgende Feststellung
getroffen:
„Bei der Straßenbeleuchtung konnte die Stadt Aachen keine getrennten Energie- und
Unterhaltungsaufwendungen liefern. Die Daten zur Straßenbeleuchtung wurden demnach
nicht in den interkommunalen Vergleich übernommen. Einzelne Kennzahlen konnten
dennoch gebildet werden – die Aachener Werte wurden nachrichtlich im Vergleich
aufgeführt. Im Ergebnis liegt der Energieverbrauch deutlich über dem Benchmark der GPA
NRW sowie dem Mittelwert der kreisfreien Städte. Aufwandsbetrachtungen waren nicht
möglich. Die Stadt Aachen sollte eine Modifizierung des Vertrages mit der Stadtwerke
Aachen AG anstreben.“
Ausgehend hiervon hat ein intensiver Austausch mit der STAWAG stattgefunden.
Grundlage ist der vom Rat der Stadt am 22.12.1997 beschlossene Verkauf der
Straßenbeleuchtung an die Stadtwerke Aachen AG.
Mit dem Straßenbeleuchtungsvertrag vom 23.12.1997 wurde der STAWAG die Durchführung
der Straßenbeleuchtung im Aachener Stadtgebiet von der Stadt Aachen übertragen. Gemäß
§ 3 Abs. 1 des Vertrages planen STAWAG und Stadt gemeinsam die Herstellung,
Erweiterung und Änderung der Beleuchtungsanlagen entsprechend den jeweils
anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlägigen VDEBestimmungen und DIN-Normen. Dabei sind die jeweiligen Nennentgelte pro
Beleuchtungspunkt und Jahr in § 5 Abs. 1 lit. b) des Vertrages typisiert. Vertraglich wurde
zudem festgelegt, dass hinsichtlich des Entgeltes zwischen den Parteien eine besondere
Vereinbarung getroffen wird, sofern sich die Stadt für Beleuchtungsanlagen außerhalb der in
§ 5 Abs. 1 lit.b) genannten Gruppen entscheidet.
Das Entgelt für die Instandhaltung, Erneuerung, den Betrieb und die Deckung des
Strombedarfs wird gemäß § 5 Abs. 1 lit. b) von der Stadt an die STAWAG entrichtet. Dabei
wurden jährliche Pauschalpreise je typisiertem Beleuchtungspunkt zugrunde gelegt. Da die
Zuordnung nach beleuchtungsspezifischen Kriterien erforderlich ist, waren die
Beleuchtungsanlagen ursprünglich sechs typisierten Gruppen zugeordnet worden. Im 1.
Nachtrag vom 31.03./19.06.2008 wurden mehr und neue Gruppen vereinbart und die
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Ausdruck vom: 26.10.2018
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Nennentgelte angepasst. Der Gesamtbetrag ändert sich dabei jährlich in Abhängigkeit von
der Anzahl der Beleuchtungspunkte zum Ende des Kalenderjahres.
II.
Präzisierung
Auf Basis der Prüfbemerkung wurde das bestehende Vertragswerk analysiert:
Der Vertrag vom 23.12.1997 sieht die Präzisierung an neue Verhältnisse in beiderseitigem
Einvernehmen vor, wenn die im Vertrag genannte Preisanpassungsklausel als Maßstab für
die Anpassung der Nennentgelte aus irgendeinem Grund ungeeignet wird. Darüber hinaus
ist festgelegt, dass den Pauschalpreisen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
üblichen Ausführungen der verschiedenen Beleuchtungspunkte zugrunde liegen und eine
entsprechende Preisanpassung zu erfolgen hat, wenn aus von STAWAG nicht zu
vertretenden Gründen oder aus Gründen der technisch-wirtschaftlichen Verbesserung
Ausführungen erforderlich sind, die eine wesentliche Verteuerung oder Verbilligung der
Instandhaltung nach sich ziehen.
Aufgrund erheblicher technischer Änderungen in den Beleuchtungspunkten und einer
veränderten Preislandschaft und –systematik soll die Entgeltregelung aufbauend auf dem 1.
Nachtrag vom 31.3./19.6.2008 transparenter gefasst und an die aktuellen Verhältnisse
angepasst werden. Dies umfasst insbesondere auch eine separate Ausweisung des
Strompreises.
Eine komplette Auftrennung des aktuell einheitlichen Vertrags in zwei separate Verträge,
also in einen Betriebsführungs- und einen Strombezugsvertrag, ist während der regulären
Vertragslaufzeit weder rechtlich durchsetzbar noch zur Herstellung der von Seiten der Stadt
gewünschten Transparenz erforderlich.
III.
Grundsätzliches zur Straßenbeleuchtung in Aachen:
a)
Entwicklung der Lichtpunkte und der Kosten
Die
Planung
der
Straßenbeleuchtung
erfolgt
anhand
der
aktuellen
Norm
für
Straßenbeleuchtung EN 13201. Die STAWAG plant in enger Abstimmung mit der Stadt
Aachen die Straßenbeleuchtung auch mit Blick auf die größtmögliche Kosteneinsparung.
Dabei findet grundsätzlich eine Abstimmung zwischen dem Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehr, dem Fachbereich Umwelt und den Planern der STAWAG bezüglich der
Baumstandorte statt.
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Ausdruck vom: 26.10.2018
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Durch den auf Wunsch der Stadt Aachen erfolgten erheblichen Anstieg der dekorativen
Maste aufgrund städtebaulicher Erwägungen seit Übernahme der Beleuchtung im Jahre
1997 sind die Kosten der Straßenbeleuchtung stärker angestiegen als geplant. Während der
Vertragslaufzeit wurde zudem zusätzlich die Beleuchtung der Parkanlagen mit ~ 500
Lichtpunkten, sowie die Anstrahlung sehenswerter Gebäude mit rund 800 Lichtpunkten
übernommen. Durch den Neubau von Erschließungsgebieten sowie der sukzessiven
Erweiterung der Beleuchtung in den Parkanlagen, bei Beleuchtung von Bäumen und von
diversen Fassaden und Brunnen sind zahlreiche weitere Lichtpunkte hinzugekommen.
Trotz
deutlicher
Steigerung
der
Anzahl
der
Lichtpunkte
konnte
jedoch
der
Jahresstromverbrauch seit 1997 durch den ständigen Einsatz energieeffizienter Techniken
reduziert werden. So waren bereits einige Jahre vor dem Inkrafttreten der EuP Richtlinie
vom 31.03.2015 im Stadtgebiet Aachen keine ineffizienten Quecksilberdampflampen mehr
im Einsatz.
b.
Entwicklung der Beleuchtungsstandardisierung
Im Zuge der Materialstandardisierung wurde in enger Abstimmung mit der Stadt Aachen und
der STAWAG die möglichen Kombinationen von Mast, Ausleger und Leuchten festgelegt und
im Gestaltungshandbuch zusammengefasst. Eine Überarbeitung aufgrund der geänderten
Technologie sollte mittelfristig erfolgen.
Alle neueren Maste haben eine Wandstärke von 5 mm mit zusätzlicher Stahlmanschette und
einem Korrosionsschutz im Erdbereich. Die Lebensdauer der Maste beträgt 50 Jahre und
entspricht somit in etwa dem Erneuerungszyklus der Straße. Diese Maste sind statisch in der
Lage zusätzliche Lasten wie Ausleger aufzunehmen um in ausgewählten Bereichen
gestalterischen Ansprüchen auf Wunsch der Stadt Aachen nachzukommen. Im Bedarfsfalle
können hier beispielsweise mehr Verkehrsschilder angebracht werden, so dass in einigen
Bereichen eigenständige Schildermasten entfallen können. Die aktuellen Masttypen sind
zwar in der Anschaffung teurer als Standardmaste, jedoch sind diese gegenüber den vielfach
bei anderen Kommunen eingebauten Standard Masten bezogen auf den Lebenszyklus
wesentlich nachhaltiger und in der Betrachtung der Lebenszykluskosten günstiger.
Im Rahmen von Neubau bzw. Ersatz von Beleuchtungsmasten kommt seit Mitte 2017
ausschließlich
LED
Technik
zum
Einsatz.
Dabei
werden
die
aktuellen
Energieeffizienzrichtlinien berücksichtigt um den Energieverbrauch auf das notwendigste zu
reduzieren.
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c.
Neuordnung der Nennentgeltgruppen:
Folgende Masttypen werden standardmäßig ab dem 01.01.2018 bei der Stadt Aachen im
Rahmen von Sanierung und Neubau eingesetzt:
Aktuell eingesetzte Masttypen (ohne Scheinwerfer Tunnel und Wandleuchten)
Ausstattung: Mast:
Standard Stahlmast 5 mm, verzinkt, Stahlmanschette im
Erdübergangsbereich, zusätzlicher Korrosionsschutz im
Erdstück
Technische Standard Maste – LED Leuchte
M-05-03 - Standardmast LED
LPH < 5 m
51,44 € p.a
124 kWh
LPH > 5 < 9 m
63,52 € p.a.
166 kWh
LPH > 9 < 12 m
80,28 € p.a.
459 kWh
p.a.
M-08-03 - Standardmast LED
p.a.
M-12-03 - Standardmast LED
p.a.
Sonderbeleuchtung
M-FGÜ-06-02 - FGÜ konventionell LPH 6,0 m
202,88 € p.a. 698 kWh p.a.
Technisch dekorative Maste
M-DEKO-CAMPUS-04-02-Campus LED LPH < 5 m
M-DEKO-CAMPUS-08-03-Campus LED LPH > 5 < 9 m 197,90 € p.a. 185 kWh p.a.
M-DEKO-CAMPUS-12-02-Campus LED LPH > 9 < 12 m 203,90 € p.a. 185 kWh p.a.
M-DEKO-MAI-05-03 LED
M-DEKO-RESIDENZA-05-02
LPH < 5 m
LPH < 5 m
165,85 € p.a. 94 kWh p.a.
85,33 € p.a. 123 kWh p.a.
127,46 € p.a. 123
kWh p.a.
IV.
Einsparpotentiale
Seitens der STAWAG wird empfohlen, die Bereiche in denen bisher technisch dekorative
Beleuchtungskörper eingesetzt werden, hinsichtlich der Notwendigkeit des Einsatzes dieser
Leuchten zu untersuchen. Weiteres Einsparpotential sollte durch den Ausbau nicht mehr
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benötigter Beleuchtungskörper aufgrund der Umrüstung der Bogenmaste (Maiglöckchen) in
Angriff genommen werden.
Schwerpunktmäßig erfolgen Sanierungen bei Leuchten bei denen der Effekt der Einsparung
am höchsten ist. Die Umrüstung der „Maiglöckchen“ ist zu 75 % umgesetzt. Um die
maximale Einsparung zu erzielen, sollte Anfang 2019 gemeinsam mit der Stadt ein Konzept
erarbeitet werden, um nicht mehr zwingend benötigte Beleuchtungsmaste auszubauen. Die
Leuchten werden dann in den verbleibenden Bereichen zur Sanierung eingesetzt. Planmäßig
wäre dann Ende 2019 das Sanierungsziel für die Maiglöckchen abgeschlossen.
Die angegebenen Jahresstromverbräuche spiegeln den aktuellen Stand der Technik wieder.
Im Zuge der technischen Weiterentwicklung kann davon ausgegangen werden, dass
langfristig der Jahresenergiebedarf weiter zurückgeht.
Entwicklung des
Stromverbrauch
Jahresstromverbrauchs
in der
Straßenbeleuchtung:Jahr
2018
7,70 Mio. kWh
2019
7,66 Mio. kWh
2020
7,61 Mio. kWh
2021
7,55 Mio. kWh
2022
7,48 Mio. kWh
2023
7,42 Mio. kWh
Die angegebenen Zahlen zur Senkung des Stromverbrauchs unterstellen, dass die
geplanten Einsparmaßnahmen in den folgenden Jahren vollständig umgesetzt werden und
berücksichtigen keinen Zuwachs an Lichtpunkten aufgrund von Netzerweiterungen und
Erschließungsmaßnahmen.
V.
Nennentgeltentwicklung
Bei der Prognose der Entwicklung des Nennentgeltes für die Straßenbeleuchtung wurde das
Jahr 2018 bis 2022 zugrunde gelegt. Nicht berücksichtigt werden kann die zukünftige
Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Rahmen von neuen Erschließungen. Damit die
Einsparungen erreicht werden können, ist es zwingend erforderlich die vorgeschlagenen
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Maßnahmen zum Ausbau der nicht mehr benötigten Beleuchtungsmaste umzusetzen. Hier
wird davon ausgegangen, dass mindestens 90 Maiglöckchen im Betrachtungszeitraum
entfernt werden. Durch den normalen städtischen Straßenbau (Erneuerung) ergeben sich
erfahrungsgemäß
durch
den
Einsatz
moderner
Leuchtentechnik
größere
Lichtpunktabstände, in denen meist bis zu 20 % der Lichtpunkte eingespart werden können.
Hier wurde ein moderater Lichtpunktrückgang bei den Masten mit LPH 5,0 m von 5 Stk. pro
Jahr, bei den Masten mit LPH 8,0 von 10 Stk. pro Jahr und bei den 12 m Masten ein
Rückgang von 5 Stk. angenommen. Als weitere Maßnahmen wurde der weitere Ausbau der
LED Technik im Bereich der Anstrahlung sowie ein Ersatz der Plazamaste am Eurogress
zugrunde
gelegt.
Darüber
hinaus
ist
ein
wesentlicher
Punkt
,
dass
durch
Erneuerungsmaßnahmen im Straßenbau keine derzeitigen technische Lichtpunkte durch
dekorative Lichtpunkte ersetzt werden. In der Nennentgeltentwicklung wurde der Ersatz von
dekorativen Leuchten durch technische Leuchten zunächst nicht berücksichtigt. Hier ergibt
sich ein weiteres Einsparpotential.
Zusammengefasst zeigt die nachfolgende Tabelle das erwartete Einsparpotential für die
Bereiche Betrieb und Instandhaltung, die Reinvestitionen sowie des Stromverbrauchs:
Jahr
Einsparpotential des laufenden Jahres
Anzahl Lichtpunkte
2018
18 T € netto
21.695
2019
36 T € netto
21.665
2020
60 T € netto
21.625
2021
90 T € netto
21.585
2022
114 T € netto
21.545
2023
138 T € netto
21.505
Der Ausweis des Stromverbrauchs bzw. der daraus resultierenden Aufwendungen erfolgt mit
separater Rechnung.
VI.
Hinweise zur Energieeffizienz
Eine transparente Darstellung der Wirtschaftlichkeit der Straßenbeleuchtung ist nicht nur der
häufig zitierte
Energieverbrauch
eines Lichtpunktes, sondern die Kombination der
eingesetzten Lichtpunkthöhen, das Anforderungsprofil der Beleuchtungssituation, die
jährliche Brenndauer und eine Ausleuchtung der Straße entsprechend der Norm. In Aachen
werden im Vergleich zu anderen Städten oftmals höhere Lichtpunkte eingesetzt. Diese
besitzen einen höheren Jahresstromverbrauch, jedoch sind die benötigten Lichtpunkte je
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Kilometer Straße geringer und sind somit in der Gesamtkostenbetrachtung günstiger. Die
Schaltzeiten entsprechen mit rund 4.100 Stunden den Vorgaben der Norm. Neuanlagen
werden entsprechend der gültigen Norm errichtet und betrieben.
VII.
Controlling
Zum Vergleich des Zieles der Einsparung wird vorgeschlagen den Neuzugang der Maste in
der Straßenbeleuchtungsdatenbank zu erfassen und am Ende des Jahres auszuwerten.
Für die Erfassung / Ermittlung der Energieeffizienz wird es notwendig, die tatsächliche Länge
bzw. Fläche des zu beleuchteten Straßenraumes zu erhalten, um den Energieverbrauch
anhand in der Norm beschriebener Parameter in kWh je km Straße zu ermitteln um dadurch
Rückschlüsse
auf
die
Wirtschaftlichkeit
und
die
langfristige
Entwicklung
der
Straßenbeleuchtung zu ziehen. Hierzu erarbeiten Stadt und STAWAG die notwendigen
Grundlagen.
VIII.
Fazit
Im Bereich der Straßenbeleuchtung der Stadt Aachen ist aus heutiger Sicht ein
Einsparpotential
für
die
Bereiche
Betrieb
und
Instandhaltung,
Reinvestition
und
Stromverbrauch in Höhe von 138 T€ netto erreichbar, welches sich über die folgenden Jahre
sukzessive, beginnend mit dem Jahr 2018 in Höhe von 18 T€ netto, aufbaut. Grundlage
hierfür ist, dass keine neuen Lichtpunkte im Rahmen von Erschließungsgebieten oder
Netzerweiterungen
hinzukommen,
da
hierdurch
gegenläufige
Effekte
bei
der
Nennentgeltentwicklung erzielt werden. Darüber hinaus müssen die in der Vorlage
beschriebenen, notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Einsparpotentiale gemeinsam
zwischen Stadt Aachen und STAWAG vollumfänglich umgesetzt werden.
Anlage/n:
2. Ergänzungsvereinbarung
Vorlage B 03/0115/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2018
Seite: 8/8
2. Nachtrag zum
Strassenbeleuchtungsvertrag vom 23.12.1997
Zwischen der
-
Stadt Aachen
nachfolgend „Stadt“ genannt-
und der
-
der Stadtwerke Aachen AG
nachfolgend „STAWAG“ genannt-
§ 1 Vorbemerkung
In dem Straßenbeleuchtungsvertrag vom 23.12.1997 wurde der STAWAG die Durchführung der
Straßenbeleuchtung im Aachener Stadtgebiet von der Stadt Aachen übertragen. Gemäß § 3 Abs.
1 planen STAWAG und Stadt gemeinsam die Herstellung, Erweiterung und Änderung der
Beleuchtungsanlagen entsprechend den jeweils anerkannten Regeln der Technik und unter
Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und DIN-Normen. Dabei sind die jeweiligen
Nennentgelte pro Beleuchtungspunkt und Jahr in § 5 Abs. 1 lit.b) des Vertrages typisiert. In § 3
Abs. 1 wurde weiterhin festgelegt, dass hinsichtlich des Entgeltes zwischen den Parteien eine
besondere Vereinbarung getroffen wird, sofern sich die Stadt für Beleuchtungsanlagen außerhalb
der in § 5 Abs. 1 lit.b) genannten Gruppen entscheidet.
Das Entgelt für die Instandhaltung, Erneuerung, den Betrieb und die Deckung des Strombedarfs
wird gemäß § 5 Abs. 1 lit. b) von der Stadt an die STAWAG entrichtet. Dabei wurden jährliche
Pauschalpreise je typisiertem Beleuchtungspunkt zugrunde gelegt. Da die Zuordnung nach
beleuchtungsspezifischen Kriterien erforderlich ist, waren die Beleuchtungsanlagen ursprünglich
sechs typisierten Gruppen zugeordnet worden. Im 1. Nachtrag vom 31.03./19.06.2008 wurden
mehr und neue Gruppen vereinbart und die Nennentgelte angepasst. Der Gesamtbetrag ändert
sich dabei jährlich in Abhängigkeit von der Anzahl der Beleuchtungspunkte zum Ende des
Kalenderjahres.
Der Vertrag vom 23.12.1997 sieht in § 5 Abs. 1 lit. b) die Anpassung an neue Verhältnisse in
beiderseitigem Einvernehmen vor, wenn die im Vertrag genannte Preisanpassungsklausel als
Maßstab für die Anpassung der Nennentgelte ungeeignet wird. Darüber hinaus bestimmt § 5 Abs.
2, dass den Pauschalpreisen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses üblichen Ausführungen
der verschiedenen Beleuchtungspunkte zugrunde liegen und eine entsprechende Preisanpassung
zu erfolgen hat, wenn aus von STAWAG nicht zu vertretenden Gründen oder aus Gründen der
technisch-wirtschaftlichen Verbesserung Ausführungen erforderlich sind, die eine wesentliche
Verteuerung oder Verbilligung der Instandhaltung nach sich ziehen.
1
Aufgrund erheblicher technischer Änderungen in den Beleuchtungspunkten und einer veränderten
Preislandschaft und –systematik soll die Entgeltregelung in § 5 aufbauend auf dem 1. Nachtrag
vom 31.3./19.6.2008 transparenter gefasst und an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden.
Dies umfasst insbesondere auch eine separate Ausweisung des Strompreises.
Die Vertragspartner vereinbaren daher die Neufassung des § 5 Abs. 1 des Straßenbeleuchtungsvertrages vom 23.12.1997 in der Fassung des 1. Nachtrags zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 31.3./19.06.2008 (hier § 2) mit Wirkung ab dem 01.01.2018.
§ 2 Anpassung der Entgeltregelung:
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
(1) Die Stadt zahlt der STAWAG für deren Leistung folgende Entgelte:
a. Entgelt für die Planung, Herstellung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung:
Die der STAWAG jeweils entstehenden Selbstkosten für die Planung, Herstellung
und Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlagen. Die Selbstkosten umfassen die
der STAWAG erwachsenden Kosten für Material, Personal, Fremdleistungen und
sonstige Leistungen sowie angemessene Gemeinkosten. Die Selbstkosten sind der
Stadt auf Verlangen nachzuweisen. Die STAWAG ist zur Rechnungslegung,
Auskunft und Vorlage der zur Bestimmung der Selbstkosten dienenden Unterlagen
der Stadt und den von ihr beauftragten Sachverständigen verpflichtet. (unverändert)
b.
Entgelt für die Instandhaltung, Erneuerung und den Betrieb:
Die Vergütung für die Instandhaltung, Erneuerung und den Betrieb wird von
der Stadt an die STAWAG entrichtet. Dabei werden jährliche Pauschalpreise je typisiertem Beleuchtungspunkt (Nennentgeltgruppe) zugrunde gelegt.
Die mit der 1. Vertragsergänzung geänderten Nennentgeltgruppen sind als
Abrechnungsgrundlage aufgrund der neuen geänderten Materialen nicht mehr
passend und werden daher aktualisiert.
In den neuen Nennentgeltgruppen werden die unterschiedlichen Lebenszyklen der
Tragwerke, der Leuchten und der Wartungsaufwand berücksichtigt. Durch die Aufteilung entsteht zwar zunächst eine größere Anzahl von Abrechnungsgruppen. Diese sind jedoch während der Vertragslaufzeit mit Ausnahme der nachfolgend
genannten Standards (jeweils Stahlmast 5 mm, verzinkt, Stahlmanschette im
Erdübergangsbereich, zusätzlicher Korrosionsschutz im Erdstück) rückläufig oder
2
auslaufend. Eine vollständige Übersicht der zum Zeitpunkt des Abschlußes
bestehenden Nennentgeltgruppen ergibt sich aus Anlage 1.
§ 5 Abs. 1 Lit b) des Straßenbeleuchtungsvertrages vom 23.12.1997 in der Fassung
des 1. Nachtrags zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 31.3./19.06.2008, hier § 2,
wird durch die nachfolgenden Standard-Nennentgeltgruppen und die in Anlage 1
genannten Nennentgeltruppen ersetzt:
Standard-Nennentgeltgruppen:
Technische Standard Maste
LED Leuchte
Nennentgelt
Stromverbrauch
M-05-03 - Standardmast LED
M-08-03 - Standardmast LED
M-12-03 - Standardmast LED
LPH < 5 m
LPH > 5 < 9 m
LPH > 9 < 12 m
51,44 € p.a
63,52 € p.a.
80,28 € p.a.
124 kWh p.a.
166 kWh p.a.
459 kWh p.a.
Sonderbeleuchtung
M-FGÜ-06-02 - FGÜ konventionell
LPH 6,0 m
202,88 € p.a.
698 kWh p.a.
165,85 € p.a.
197,90 € p.a.
203,90 € p.a.
85,33 € p.a.
127,46 € p.a.
94 kWh p.a.
185 kWh p.a.
185 kWh p.a.
123 kWh p.a.
123 kWh p.a.
Technisch dekorative Maste
M-DEKO-CAMPUS-04-02-Campus LED
M-DEKO-CAMPUS-08-03-Campus LED
M-DEKO-CAMPUS-12-02-Campus LED
M-DEKO-MAI-05-03 LED
M-DEKO-RESIDENZA-05-02
LPH < 5 m
LPH > 5 < 9 m
LPH > 9 < 12 m
LPH < 5 m
LPH < 5,0 m
Die Nennentgelte ändern sich dabei ab 01.01.2019 nach folgender Formel:
P = P0 x (0,8
L1
K1
+ 0,2 x
)
L0
K0
P
=
Jahresentgelt der jeweiligen Anlage nach Anwendung der Preisanpassung
P0
=
Basisentgelt der jeweiligen Anlage
L0
=
Lohn zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns EUR/Monat. Als Lohn gilt die monatliche Vergütung in der Vergütungsgruppe B1 (Basis) des jeweils in Kraft
befindlichen GWE-Vergütungstarifvertrages zwischen dem Arbeitgeberverband für Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgungsunternehmen e.V.,
Hannover und den Gewerkschaften ver.di und IGBCE.
Ko
=
Preisindex für „Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise)“, Fachreihe 17, Reihe 2, lfd. Nr. 389, für elektrische Lampen und
3
Leuchten des Statistischen Bundesamtes, Basisjahr 2010 = 100 (Stand Juni
2017: 109,8).
L1
=
Wie L0, jedoch zum Zeitpunkt der Preisanpassung
K1
=
Preisanpassungen aufgrund von Änderungen des vorgenannten Indexwertes erfolgen jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres wobei der Indexwert
vom Juni des Vorjahres maßgebend ist.
Die Durchführung einer Entgeltanpassung erfolgt jeweils nur zum 1. Januar eines
Jahres
Soweit sich während der Laufzeit aus gesetzlichen oder sonstigen verbindlichen
Regelungen Steuern und/oder Abgaben ändern und/oder sonstige Zusatzkosten
entstehen, werden die Entgeltregelungen zum Änderungs- bzw. Entstehungszeitpunkt
entsprechend angepasst.
Sollte die vorgenannten Preisanpassungsklausel als Maßstab für die Anpassung der
Nennentgelte aus irgendeinem Grund ungeeignet werden, erfolgt eine Anpassung der
Klausel an die neue Verhälntisse in beiderseitigem Einvernehmen.
c. Deckung des Strombedarfs
Der für die Leuchtpunkte einheitliche Energiearbeitspreis (EPLS) wird für das Lieferjahr
2018 mit EUR 29,55 netto je MWh festgelegt. Der jeweilige Energiearbeitspreis (EPLS)
für die Lieferjahre ab 2019 wird jährlich nach folgender Formel ermittelt und der Stadt
Aachen in der Regel bis Ende Oktober des Vorjahres mitgeteilt:
EPLS = BasepreisØ
hierbei gilt:
EPLS
= Energiearbeitspreis pro Lieferstelle in €/MWh
BasepreisØ = durchschnittlicher Basepreis in €/MWh der Handelstage im Jahreszeitraum vom 01. September bis zum 31. August vor Beginn des Lieferjahres
Referenzpreis: Settlementpreis EEX Future DEBY Cal-[Lieferjahr] des jeweiligen
Handelstages der EEX Leipzig
4
Der Preis wird in Cent/kWh und auf 2 Dezimalstellen kaufmännisch gerundet auf der
Rechnung ausgewiesen.
Der Gesamtpreis für die Energieversorgung setzt sich aus dem oben genanntem Energiearbeitspreis, den jeweils gültigen Entgelten für die Netznutzung (inkl. Konzessionsabgabe
sowie Messung und Abrechnung) sowie den weiteren Steuern und Abgaben in der jeweils
gültigen Höhe zusammen. Zu letzteren zählen insbesondere auch die Belastungen nach
dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) i. V. m. der Verordnung zur Weiterentwicklung
des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV), die vom Netzbetreiber
erhobenen Zuschlagsbeträge nach dem KWKG, der Strom-NEV, der OffshoreHaftungsumlage, der AbLaV sowie die Stromsteuer.
Wird die Belieferung oder die Verteilung von Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen
Steuern, Abgaben oder sonstigen Belastungen belegt, werden die hieraus entstehenden
Mehrkosten weiterberechnet werden. Eine Weitergabe kann mit Wirksamwerden der
betreffenden Regelung erfolgen. Die Stadt Aachen wird über die Anpassung spätestens mit
der Rechnungsstellung informiert.
Zu den in den Ziffern 1. bis 3. genannten Beträgen wird zusätzlich die jeweils gültige
gesetzliche Umsatzsteuer berechnet.
§ 3 Schlussbestimmung
Die übrigen Regelungen des Straßenbeleuchtungsvertrages vom 23.12.1997 und des 1.
Nachtrags vom 31.3./19.06.2008 behalten weiter ihre Gültigkeit.
Aachen, den____________
Aachen, den______________
------------------------------------Stadt Aachen
---------------------------------------Stadtwerke Aachen AG
5
Anlage: Nennentgeltgruppen mit Erläuterungen
Anlage zum 2. Nachtrag zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 23.12.1997
Beschreibung der Nennentgeltgruppen
Begriffsbestimmung:
Rückläufig
Es wird davon ausgegangen, das keine weiteren Maste dieses Typs im Netz
verbaut werden. In begründeten Einzelfällen kann der der Bestand minimal ansteigen.
Auslaufend
Er werden keine Maste dieses Typs mehr im Netz errichtet. Lichtpunkte
werden im Rahmen der Wartung sukzessiv durch Standardmaste ersetz.
Standard - Technisch
Standardmäßige Lichtpunkte die im Rahmen von Neubau und Sanierung
eingesetzt werden.
Standard – Sonder
Standardmäßige Lichtpunkte mit höheren gestalterischen Anspruch die in
ausgewählten Bereichen auf Vorgabe der Stadt Aachen errichtet werden
Sonderlichtpunkt
Sonderlichtpunkte die aufgrund besonderer Maßnahmen errichtet werden
müssen. Im Bereich der Anstrahlungen wird ausschließlich LED Technik eingesetzt.
Im Regelfall erfolgen diese Beleuchtungen mit Standardprodukten. Aktuell werden
bei Neuanlagen sofern möglich 2 Typen Bodenscheinwerfer und 2 Typen LED
Scheinwerfer eingesetzt.
Stromverbrauch
Der Stromverbrauch der jeweiligen Gruppe stellt den derzeitigen Durchschnitt
aufgrund der unterschiedlichen Bestückungen der Leuchten dar. Die Angabe des
Stromverbrauchs lässt keine Rückschlüsse auf die Energieeffizienz ziehen, da der
Stromverbrauch signifikant von der Beleuchtungsklasse der jeweiligen Beleuchtungssituation abhängig ist.
Sondermast
Hierbei handelt es sich um Lichtpunkte die im Bedarfsfall bestellt bzw.
bedarfsorientiert gefertigt werden.
6
Ehemalige Bezeichnung: M043 – Beleuchtungsmast Lichtpunkthöhe bis 4,5
Standard
Hierbei handelt es sich um einfache Lichtpunkte ohne nennenswerten gestalterischen Anspruch.
Anwendungsfall sind Anliegerstraßen / Parkanlagen / Spielplätze
M-01-00
Klemmstellen die durch den Ausbau von Masten /
Aluminiumpoller ohne Leuchte
Netzerweiterungen oder die Versorgung von
Anstrahlungen erforderlich sind.
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
7 Stk.
66,20 €
0 kWh
M-05-00
Standardmast - Alu - konventionelle Leuchte
Auslaufend
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
2.374 Stk.
109,65 €
283 kWh
M-05-01
Standardmast - Mast Stahl 4 mm - konventionelle Leuchte
Auslaufend
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
3.078 Stk.
110,24 €
288 kWh
M-05-02
Standardmast - Mast Stahl 5 mm - konventionelle Leuchte
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
In der Regel konventionelle Leuchten. Gelegentlich können auch LED Leuchten vorhanden sein.
Stahlmast verzinkt oder nicht verzinkt der ersten
Generation. Wandstärke 4 mm.
In der Regel konventionelle Leuchten. Gelegentlich können LED Leuchten vorhanden sein.
Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt
Wandstärke 5 mm.
Energieeffiziente konventionelle Leuchte
225 Stk.
84,11 €
272 kWh
M-05-03
Standardmast - Mast Stahl 5 mm - LED Leuchte
Standardmast
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
Aluminiummast - erhöhte Korrosionsanfälligkeit.
Lebensdauer maximal 20 Jahre. Geringe Widerstandsfähigkeit bei Kontakt mit PKW. Besonders
Vandalismus anfällig.
Sofern im Zuge von Umrüstungen hier eine LED
Leuchte zum Einsatz kommt, fällt diese Leuchte in
die Kategorie M-04-03
Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt
Wandstärke 5 mm.
Energieeffiziente LED Leuchte
205 Stk.
51,44 €
124 kWh
7
X-HINWEIS-04-01
Standardmast – Mast Stahl 5 mm - bauseits gestellte Leuchte
Sonderlichtpunkt
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
1 Stk.
54,50 €
62 kWh
Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt
Wandstärke 5 mm.
LED Leuchte (Polizeischild) bauseits gestellt durch
Bezirksvertretung
Ehemalige Bezeichnung: M083 – Beleuchtungsmast Lichtpunkthöhe bis 8,0
Standard
Hierbei handelt es sich um einfache Lichtpunkte ohne nennenswerten gestalterischen Anspruch.
Anwendungsfall sind Anliegersammelstraßen / Straßen mit höheren Verkehrsaufkommen / Quartierstraßen / Fußgängerüberwegmaste
M-08-00
Aluminiummast - erhöhte Korrosionsanfälligkeit.
Standardmast - Mast Alu - konventionelle Leuchte
Lebensdauer maximal 20 Jahre. Geringe Widerstandsfähigkeit bei Kontakt mit PKW. Besonders
Auslaufend
Vandalismus anfällig.
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
960 Stk.
129,56 €
274 kWh
M-08-01
Standardmast - Mast Stahl 4 mm - konventionelle Leuchte
Auslaufend
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
6.933 Stk.
126,12 €
361 kWh
M-08-02
Standardmast - Mast Stahl 5 mm - konventionelle Leuchte
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
Stahlmast verzinkt oder nicht verzinkt der ersten
Generation. Maste teilweise mit festen oder
demontierbaren Ausleger Wandstärke 4 mm.
In der Regel konventionelle Leuchten. Gelegentlich können LED Leuchten vorhanden sein.
Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt
Wandstärke 5 mm.
Energieeffiziente konventionelle Leuchte
1.096 Stk.
92,77 €
332 kWh
M-08-03
Standardmast - Mast Stahl 5 mm - LED Leuchte
Standard
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
In der Regel konventionelle Leuchten. Gelegentlich können auch LED Leuchten vorhanden sein.
80 Stk.
63,52 €
166 kWh
Sofern im Zuge von Umrüstungen hier eine LED
Leuchte zum Einsatz kommt, fällt diese Leuchte in
die Kategorie M-08-03
Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt
Wandstärke 5 mm. Maste haben in der Regel
keinen Ausleger
Energieeffiziente LED Leuchte
8
M-FGÜ-06-01
FGÜ - Stahl 4 mm - konventionelle Leuchte
Sonderlichtpunkt - Auslaufend
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
14 Stk.
228,71 €
678 kWh
M-FGÜ-06-02
FGÜ - Stahl 5 mm - konventionelle Leuchte
Sonderlichtpunkt – Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
97 Stk.
202,88 €
698 kWh
Fußgängerüberwegbeleuchtung – Standardmast
4mm.
Beleuchtetes Transparent in konventioneller
Ausführung
Jährliche Kontrolle der Funktionstüchtigkeit
Fußgängerüberwegbeleuchtung – Standardmast
5mm.
Beleuchtetes Transparent in konventioneller
Ausführung
Jährliche Kontrolle der Funktionstüchtigkeit
Sofern im Zuge von Umrüstungen hier eine LED
Leuchte zum Einsatz kommt, fällt diese Leuchte in
die Kategorie M-FGÜ-06-03
Ehemalige Bezeichnung: M122 – Beleuchtungsmast Lichtpunkthöhe bis 12,0
Standard
Hierbei handelt es sich um einfache Lichtpunkte ohne nennenswerten gestalterischen Anspruch.
Anwendungsfall sind Hauptverkehrsstraße / Straßen mit besonders Verkehrsaufkommen / Ausfallstraßen / Alleenring
M-12-01
Stahlmast verzinkt oder nicht verzinkt der ersten
Standardmast - Mast Stahl 4 mm - konventionelle Leuchte
Generation. Maste teilweise mit festen oder
demontierbaren Ausleger Wandstärke 4 mm.
Auslaufend
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
2.409 Stk.
159,62 €
728 kWh
M-12-02
Standardmast - Mast Stahl 5 mm - konventionelle Leuchte
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt
Wandstärke 5 mm.
Energieeffiziente konventionelle Leuchte
299 Stk.
131,47 €
675 kWh
M-12-03
Standardmast - Mast Stahl 5 mm - LED Leuchte
Standard
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
In der Regel konventionelle Leuchten. Gelegentlich können LED Leuchten vorhanden sein.
32 Stk.
80,28 €
Sofern im Zuge von Umrüstungen hier eine LED
Leuchte zum Einsatz kommt, fällt diese Leuchte in
die Kategorie M-12-03
Stahlmast der ersten Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. Maste haben in der Regel keinen
Ausleger
Energieeffiziente LED Leuchte
9
Jahresstrombedarf
459 kWh
Ehemalige Bezeichnung: M022 – historischer Mast
Neue Maste sind nicht mehr lieferbar, bzw. nur noch in Einzelanfertigung möglich. In Absprache mit
dem Planungsamt werden diese Maste nur noch an ausgewählten Standorten eingesetzt. Für die
Beseitigung von Schäden werden an festgelegten Standorten Alt Aachener Maste durch einen anderen Typ ersetzt. Es handelt sich um Maste aus Grauguss / Aluminiumguss die eine Lebensdauer > 50
Jahren besitzen. Es ist sichergestellt, das in den ausgewählten Bereichen der Alt Aachener Mast
erhalten bleibt. Dieser Masttyp wird in folgende Untergruppen aufgeteilt:
M-ALT-AC-04-01
Mast aus konventionellen Grau- oder AluminiumMast - Alt Aachen - konventionelle Leuchte
guss.
Auslaufend
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
Einsatz einer konventionellen Leuchte.
212 Stk.
162,72 €
114 kWh
M-ALT-AC-04-02
Mast - Alt Aachen - LED Leuchte
Auslaufend
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
Einsatz einer LED Leuchte.
20 Stk.
153,69 €
131 kWh
M-ALT-AC-04-03
Mast - Alt Aachen - Sonderexemplar - konventionelle Leuchte
Auslaufend
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
Mast aus konventionellen Grau- oder Aluminiumguss.
2 Stk.
406,76 €
1.076 kWh
Einzelexemplare (2 Stk). Mast aus Schmiedeeisen
oder Grauguss. Leuchten in konventioneller
Technik.
Beim Umbau auf LED wird diese Mastgruppe neu
kalkuliert
Ehemalige Bezeichnung: M049 / M089 / M389 / M092 – technisch dekorativer Mast
Maste mit erhöhtem gestalterischem Aufwand. Einsatz in besonderen Bereichen wie Plätzen /
Fußgängerzonen. Diese Maste werden in folgende Gruppen neu gegliedert.
M-DEKO-ALLGEMEIN-04-01-01
Mast aus Stahl verzinkt. Ohne besonderen KorroStandard Mast Stahl 4,5 m 4 mm
sionsschutz. Ggf. Einsatz eines dekorativen Ausledekorativer Ausleger
gers.
dekorative konventionelle Leuchte
Konventionelle dekorative Leuchte mit erhöhtem
gestalterischem Aufwand.
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
94 Stk.
10
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
187,84 €
353 kWh
M-DEKO-ALLGEMEIN-04-02-01
Sondermast ALU 4,5 m 4 mm
dekorativer Ausleger
dekorative LED Leuchte
Anwendungsfall Fußgängerzonen – Mangels
Ersatzteilverfügbarkeit langfristiger Ersatz erforderlich.
Sondermast Quadratisch aus Aluminium ohne
besonderen Korrosionsschutz.
LED Leuchte mit gestalterischen Anspruch.
Auslaufend
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
27 Stk.
202,09 €
74 kWh
Anwendungsfall Mittelstreifen Monheimsallee
Mangels Ersatzteilverfügbarkeit
Ersatz erforderlich.
langfristiger
M-DEKO-ALLGEMEIN-08-01
Standard Mast Stahl 8,0 m 4 mm
dekorativer Ausleger
dekorative konventionelle Leuchte
Standard Mast Stahl 4 mm, in Einzelfällen können
5 mm Maste im Einsatz sein, die im Rahmen der
Schadenfallbearbeitung ersetzt wurden.
Auslaufend
Dekorativer Ausleger
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
126 Stk.
190,10 €
363 kWh
konventionelle
Anspruch.
Leuchte
mit
gestalterischem
Anwendungsfall Grabenring / Hüttenstraße
M-DEKO-ALLGEMEIN-08-02
Standard Mast Stahl 8,0 m 5 mm
dekorativer Ausleger
dekorative konventionelle Leuchte
Leuchte nicht mehr verfügbar. Langfristiger Ersatz
erforderlich.
Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt
Wandstärke 5 mm.
Dekorativer Ausleger
Auslaufend
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
67 Stk.
171,51 €
512 kWh
konventionelle
Anspruch.
Leuchte
mit
gestalterischem
Anwendungsfall Grabenring / Hüttenstraße
M-DEKO-ALLGEMEIN-12-01
Standard Mast Stahl 12.0 m 5 mm
dekorativer Ausleger
dekorative konventionelle Leuchte
Auslaufend
Anzahl derzeitig im Netz:
Leuchte nicht mehr verfügbar. Langfristiger Ersatz
erforderlich.
Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt
Wandstärke 5 mm.
Dekorativer Ausleger
konventionelle
Anspruch.
2 Stk.
11
Leuchte
mit
gestalterischem
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
185,87 €
351 kWh
M-DEKO-CAMPUS-04-02
Campus klein
Standard Mast Stahl 5 mm
dekorativer Ausleger
LED Leuchte
Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt
Wandstärke 5 mm.
Dekorativer Ausleger
Dekorative LED Leuchte
Standard – Sonder
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
45 Stk.
165,85 €
94 kWh
M-DEKO-CAMPUS-08-01
Campus mittel
Standard Mast Stahl 4 mm
dekorativer Ausleger
konventionelle Leuchte
Stahlmast der ersten Generation, verzinkt Wandstärke 4 mm.
Dekorativer Ausleger
Dekorative LED Leuchte
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
Ersatz ist M-DEKO-Campus mittel-08-03
63 Stk.
208,07 €
276 kWh
M-DEKO-CAMPUS-08-02
Campus mittelStandard Stahl 5 mm
dekorativer Ausleger
konventionelle Leuchte
Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt
Wandstärke 5 mm.
Standard – Sonder
Dekorative konventionelle Leuchte
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
Dekorativer Ausleger
8 Stk.
167,24 €
294 kWh
M-DEKO-CAMPUS-08-03
Campus mittelStandard Stahl 5 mm
dekorativer Ausleger
LED Leuchte
Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt
Wandstärke 5 mm.
Standard – Sonder
Dekorative LED Leuchte
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
M-DEKO-CAMPUS-12-02
Campus groß
Standard Mast Stahl 5 mm
dekorativer Ausleger
Dekorativer Ausleger
27 Stk.
197,90 €
185 kWh
Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt
Wandstärke 5 mm.
12
LED Leuchte
Dekorativer Ausleger
Standard – Sonder
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
Dekorative LED Leuchte
7 Stk.
203,90 €
185 kWh
M-DEKO-EUROPA-08-01
Europaplatz
Mast Stahl gebogen
konventionelle Leuchte
Stahlmast LPH 8 m gebogene Ausführung. Spezielles Betonfundament erforderlich
Sonderleuchte in hängender Ausführung
Sondermast
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
16 Stk.
236,71 €
701 kWh
M-DEKO-MAI-05-01
Maiglöckchen
Mast Aluminium mit festen Bogenausleger
konventionelle Leuchte
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
660 Stk.
142,68 €
292 kWh
M-DEKO-MAI-05-02
Maiglöckchen
Mast Aluminium mit festen Bogenausleger
LED Leuchte
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
928 Stk.
122,37 €
145 kWh
M-DEKO-MAI-05-03
Maiglöckchen
Mast Stahl 5 mm
Bogenausleger
LED Leuchte
M-DEKO-MAI-08-01
Maiglöckchen
Hängeleuchte in konventioneller Technik
Aluminiummast - erhöhte Korrosionsanfälligkeit.
Lebensdauer maximal 20 Jahre. Geringe Widerstandsfähigkeit bei Kontakt mit PKW. Besonders
Vandalismus anfällig.
Mast mit festen Bogenausleger
Hängeleuchte in LED Technik
Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt
Wandstärke 5 mm.
Dekorativer Ausleger
Standard Sonder
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
Aluminiummast - erhöhte Korrosionsanfälligkeit.
Lebensdauer maximal 20 Jahre. Geringe Widerstandsfähigkeit bei Kontakt mit PKW. Besonders
Vandalismus anfällig.
Mast mit festen Bogenausleger
Hängeleuchte in LED
9 Stk.
85,33 €
123 kWh
Aluminiummast - erhöhte Korrosionsanfälligkeit.
13
Mast Aluminium mit festen Bogenausleger
konventionelle Leuchte
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
63 Stk.
182,67 €
611 kWh
Lebensdauer maximal 20 Jahre. Geringe Widerstandsfähigkeit bei Kontakt mit PKW. Besonders
Vandalismus anfällig.
Mast mit festen Bogenausleger
Hängeleuchte in konventioneller Technik
M-DEKO-MAI-08-02
Maiglöckchen
Standard Mast Stahl 5 mm
Bogenausleger
Konventionelle Hängeleuchte
Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt
Wandstärke 5 mm.
Rückläufig
Konventionelle Leuchte
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
Dekorativer Ausleger
5 Stk.
163,47 €
701 kWh
Leuchte ist nicht mehr verfügbar. Geringe Restbestände sind auf dem Lager der STAWAG verfügbar. Ersatz in LED ist erforderlich.
Sofern im Zuge von Umrüstungen hier eine LED
Leuchte zum Einsatz kommt, fällt dieser Mast in
die Kategorie M-DEKO-MAI-08-03.
M-DEKO-MAI-12-01
Maiglöckchen
Standard Mast Stahl 5 mm
Bogenausleger
konventionelle Leuchte
Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt
Wandstärke 5 mm.
Dekorativer Ausleger
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
32 Stk.
169,97 €
1.132 kWh
Sofern ein weiterer Einsatz im Grabenring
/Alleenring erfolgt ist die Auswahl einer passenden LED Leuchte erforderlich.
Sofern im Zuge von Umrüstungen hier eine LED
Leuchte zum Einsatz kommt, fällt dieser Mast in
die Kategorie M-DEKO-MAI-12-02.
M-DEKO-PLAZA 04-01
Plazamast Monheimsallee
Alumast
konventionelle Leuchte aus Glas
Handgefertigter empfindlicher Aluminiummast
ohne besonderen Korrosionsschutz. Lichtpunkthöhe ca. 3,5 m
Auslaufend Sonder
Gebogener Ringausleger zur Aufnahme einer
Glaskugel
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
23 Stk.
264,55 €
103 kWh
Glaskugel mit 600 mm Durchmesser nicht mehr
verfügbar, auch keine Einzelanfertigung.
14
M-DEKO-PLAZA 04-01
Plazamast Monheimsallee
Alumast mit 3-Fach Anordnung
konventionelle Leuchte aus Glas
Gebogener Ringausleger zur Aufnahme von 3
Glaskugeln.
Auslaufend Sonder
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
Diese Maste werden durch den Sondermast MDEKO-Residenza-05-02 in den kommenden Jahren
ersetzt.
Handgefertigter empfindlicher Aluminiummast
ohne besonderen Korrosionsschutz. Lichtpunkthöhe ca. 3,5 m
12 Stk.
591,80 €
308 kWh
Glaskugel mit 600 mm Durchmesser nicht mehr
verfügbar, auch keine Einzelanfertigung.
Diese Maste werden durch den Sondermast MDEKO-Residenza-05-02 in den kommenden Jahren
ersetzt.
Ehemalige Bezeichnung: M090 / M091 / M500 – dekorativer Mast
Maste mit hohem gestalterischem Aufwand. Einsatz in besonderen Bereichen wie Plätzen / Fußgängerzonen. Diese Maste werden in folgende Gruppen neu gegliedert.
M-DEKO-Residenza-05-01
Mast aus Stahl verzinkt. Ohne besonderen KorroStandard Mast Stahl 4,5 m 4 mm
sionsschutz. Gelegentlich können im Rahmen der
dekorative konventionelle Leuchte
Schadenfallbearbeitung Stahlmaste der ersten
Generation vorhanden sein.
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
61 Stk.
143,85 €
254 kWh
M-DEKO-Residenza-05-02
Standard Mast Stahl 4,5 m 5 mm
dekorative LED Leuchte
1 Stk.
127,46 €
123 kWh
M-DEKO-RESIDENZA-06-01
Residenza Steele Katschhof
Sondermast Aluminium
konventionelle Leuchte
Anwendungsfall Fußgängerzonen besondere
Plätze.
Steele aus Aluminium ohne besonderen Korrosionsschutz – speziell Pulverbeschichtet – Anti
Graffiti Lack
Dekorative konventionelle Leuchte
Sonderlichtpunkt
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Anwendungsfall Fußgängerzonen besondere
Plätze
Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt
Wandstärke 5 mm.
Dekorative LED Leuchte mit erhöhtem gestalterischem Aufwand.
Standard Sonder
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
Konventionelle dekorative Leuchte mit erhöhtem
gestalterischem Aufwand.
9 Stk.
322,46 €
Einsatz im Katschhof Aachen
15
Jahresstrombedarf
287 kWh
M-DEKO-RESIDENZA-08-01
Residenza - City Elements
Sondermast Aluminium
konventionlle Leuchte
Steele aus Aluminium ohne besonderen Korrosionsschutz – speziell Pulverbeschichtet – Anti
Graffiti Lack
Sonderlichtpunkt
Dekorative konventionelle Leuchte
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
6 Stk.
370,25 €
595 kWh
Einsatz im Templergraben Aachen
M-DEKO-BAHNHOF
Sondersteele Bahnhof
Sondermast
Verzinkter Stahlkonstruktion mit Edelstahlverblendung konventionelle Leuchte
Sondermast in Einzelanfertigung und besonderen
Stahlbetonfundament
Sonderlichtpunkt
Scheinwerfer aus der Arenabeleuchtung. Lebensdauer des Leuchtmittel ~ 2.000 h
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
2 Stk.
5.055,97 €
8.713 kWh
Indirekte Beleuchtung
Urheber verweigert Umbau von konventioneller
indirekter Beleuchtungstechnik auf direkt strahlender LED Technik.
Einsatzgebiet Vorplatz Hauptbahnhof
Ehemalige Bezeichnung: S043 / S083 / S500 Scheinwerfer
Scheinwerfer zur Gebäudebeleuchtung, im geringen Umfang auch zur Straßenbeleuchtung. Unterschieden wird in der jährlichen Betriebsdauer.
S-BODEN-2000-01
Bodenscheinwerfer der Firma BEGA, Philips oder
Bodenscheinwerfer
WEEF in konventioneller Technik
Betriebsdauer ~ 2.000 h p.a.
konventionelle Technik
Anwendungsfall Baumbeleuchtung / Gebäudebeleuchtung Tunnelbeleuchtung
Auslaufend
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
187 Stk.
123,46 €
129 kWh
S-BODEN-2000-02
Bodenscheinwerfer
Betriebsdauer ~ 2.000 h p.a.
LED Technik
Bodenscheinwerfer der Firma WEEF in LED Technik
Anwendungsfall Baumbeleuchtung / Gebäudebeleuchtung Tunnelbeleuchtung
Sonderbeleuchtung
Anzahl derzeitig im Netz:
105 Stk.
16
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
102,39 €
40 kWh
S-BODEN-8000-02
Bodenscheinwerfer
Betriebsdauer ~ 8.000 h p.a.
LED Technik
Bodenscheinwerfer der Firma WEEF in LED Technik
Tunnelbeleuchtung Hüttenstraße
Sonderbeleuchtung
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
12 Stk.
107,67 €
175 kWh
S-STRAHLER-2000-01
Scheinwerfer 2.000 h p.a.
konventionelle Technik
Strahler zur Beleuchtung von Sehenswürdigkeiten
in konventioneller Technik
Sonderbeleuchtung
Sukzessiver Umbau auf LED geplant gerade in
Bereichen die schwer zugänglich sind.
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
179 Stk.
117,94 €
150 kWh
S-STRAHLER-2000-02
Scheinwerfer 2.000 h p.a.
LED Technik
Strahler zur Beleuchtung von Sehenswürdigkeiten
in LED Technik
Sonderbeleuchtung
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
42 Stk.
71,15 €
96 kWh
S-STRAHLER-4000-01
Scheinwerfer 4.000 h p.a.
konventionelle Technik
Strahler zur Beleuchtung von Sehenswürdigkeiten
und im Bereich der Straßenbeleuchtung.
Sonderbeleuchtung
Einsatz Fußgängerüberwegbeleuchtung / Brückenbeleuchtung Tunnelbeleuchtung
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
14 Stk.
136,32 €
374 kWh
S-STRAHLER-8000-02
Scheinwerfer 8.000 h p.a.
LED Technik
Strahler zur Beleuchtung von Sehenswürdigkeiten
und im Bereich der Straßenbeleuchtung.
Unterführungsbeleuchtung
Sonderbeleuchtung
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
3 Stk.
79,17 €
175 kWh
S-BODEN-SONDER-01LED Punkt – Linie
dekoratives Gestaltungselement
Dekoratives Gestaltungselement ohne besondere
Anforderung zur Ausleuchtung des Verkehrsraumes.
17
Sonderbeleuchtung
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
267 Stk.
40,23 €
18 kWh
Einsatz dieser Elemente sollte eingeschränkt ggf.
entfernt werden.
Ehemalige Bezeichnung: T043 / T083 Tunnelbeleuchtung
Besondere Beleuchtungskörper zur Ausleuchtung von Tunnels.
T-Tunnel-4000-01
Tunnelleuchte
Betriebsdauer ~ 4.000 h p.a.
konventionelle Technik
Tunnelbeleuchtung mit einer jährlichen Betriebsdauer von 4.000 h in konventioneller Technik.
Umbau auf LED vorerst nicht geplant, da nur
wenige Anbieter Tunnelleuchten im Portfolio
haben.
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
1 Stk.
88,26 €
727 kWh
T-Tunnel-8000-01
Tunnelleuchte
Betriebsdauer ~ 8.000 h p.a.
konventionelle Technik
Tunnelbeleuchtung mit einer jährlichen Betriebsdauer von 8.000 h in konventioneller Technik.
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
37 Stk.
91,37 €
829 kWh
X-AREANA-BRÜCKEN
Sonder Brückenbleuchtung
Radweg
LED Leuchte
Sonderbeleuchtung - Radwegbeleuchtung im
Bereich Brücke Rothe Erde. Aufhellung der Unterführung auf Tageslichtniveau auf ausdrücklichen
Wunsch der Stadtverwaltung zur Unfallprävention
für den Radverkehr.
Sonderbeleuchtung
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
Tunnel Seffenter Weg / Hüttenstraße
Umbau auf LED vorerst nicht geplant, da nur
wenige Anbieter Tunnelleuchten im Portfolio
haben.
3 Stk.
39 €
~ 8.000 bis 12.000 kWh
3 Scheinwerfer mit Telemanagement Lichtstrom ~
280.000 Lumen (Vergleich M-08-03
4.000 bis 8.900 Lumen)
Stromverbrauch kann erst nach dem 1 Betriebsjahr ermittelt werden da es sich um eine Tageslichtabhängige Steuerung handelt.
Anlage wird 2018 errichtet
Ehemalige Bezeichnung: W010 / W022 / W043 / W083 Wand und Decken-
18
leuchten
Beleuchtungskörper die zur Ausleuchtung des Verkehrsraumes an öffentlichen / privaten Gebäuden
/ Fassaden installiert sind
W-Wand-04-01
Wandleuchte Alt Ac
Betriebsdauer ~ 4.000 h p.a.
konventionelle Technik
Wandausleger Alt Aachen in unterschiedlichsten
Ausführungen.
Einsatz einer konventionellen Leuchte
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
22 Stk.
114,04 €
100 kWh
W-Wand-04-02
Wandleuchte Alt Ac
Betriebsdauer ~ 4.000 h p.a.
LED Technik
In Rahmen von Umbau auf LED fallen diese Lichtpunkte in die Kategorie W-Wand-04-02
Wandausleger Alt Aachen in unterschiedlichsten
Ausführungen.
Einsatz einer LED Leuchte
Standard
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
3 Stk.
91,69 €
131 kWh
W-Wand-2000-01
Wandleuchte
Betriebsdauer ~ 2.000 h p.a.
konventionelle Technik
Wand oder Deckenleuchte mit einer Betriebsdauer von ~ 2.000 Stunden.
Konventionelle Ausführung
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
18 Stk.
115,31 €
110 kWh
W-Wand-4000-01
Wandleuchte
Betriebsdauer ~ 4.000 h p.a.
konventionelle Technik
Noch kein LED Produkt aufgrund der unterschiedlichsten Anforderungen ausgewählt. Sobald diese
im Einsatz sind werden Untergruppen in LED
ermittelt.
Wand oder Deckenleuchte mit einer Betriebsdauer von ~ 4.000 Stunden.
Konventionelle Ausführung
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
W-Wand-8000-01
Wandleuchte
186 Stk.
117,19 €
261 kWh
Noch kein LED Produkt aufgrund der unterschiedlichsten Anforderungen ausgewählt. Sobald diese
im Einsatz sind werden Untergruppen in LED
ermittelt.
Wand oder Deckenleuchte mit einer Betriebsdauer von ~ 4.000 Stunden.
19
Betriebsdauer ~ 8.000 h p.a.
konventionelle Technik
Konventionelle Ausführung
Rückläufig
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
106 Stk.
123,43 €
257 kWh
Noch kein LED Produkt aufgrund der unterschiedlichsten Anforderungen ausgewählt. Sobald diese
im Einsatz sind werden Untergruppen in LED
ermittelt.
Anwendung Unterführungen Pontwall und Wüllnerstraße
W-Wand-Elisen-LED
Wandleuchte
Betriebsdauer ~ 4.000 h p.a.
LED Retrofit
Beleuchtung Elisenbrunnen Rasterdecke und
Rotunde. Einfachste Leuchten die mit LED Retrofit
versehen wurden. Wartung Aufwendig da Gerüsterstellung erforderlich ist.
Standard
Anzahl derzeitig im Netz:
Nennentgelt:
Jahresstrombedarf
173 Stk.
38,59 €
48 kWh
20