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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
308442.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
17.09.18, 12:00
Aktualisiert
10.12.18, 19:14

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Dezernat II Fachbereich Recht und Versicherung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0115/WP17 öffentlich 24.10.2018 Herr Larosch Präzisierung des Straßenbeleuchtungsvertrags zwischen Stadt Aachen und STAWAG vom 23.12.1997 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 13.11.2018 04.12.2018 12.12.2018 Mobilitätsausschuss Finanzausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Präzisierung des Straßenbeleuchtungsvertrages mit der STAWAG. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Präzisierung des Straßenbeleuchtungsvertrages mit der STAWAG. Auf Empfehlung des Mobilitätsausschusses, des Finanzausschusses und Vorschlag der Verwaltung beschließt der Rat der Stadt die Präzisierung des Straßenbeleuchtungsvertrages mit der STAWAG. In Vertretung Werner Wingenfeld Stadtbaurat Vorlage B 03/0115/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.10.2018 Seite: 1/8 Erläuterungen: I. Ausgangssituation In der überörtlichen Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes wurde folgende Feststellung getroffen: „Bei der Straßenbeleuchtung konnte die Stadt Aachen keine getrennten Energie- und Unterhaltungsaufwendungen liefern. Die Daten zur Straßenbeleuchtung wurden demnach nicht in den interkommunalen Vergleich übernommen. Einzelne Kennzahlen konnten dennoch gebildet werden – die Aachener Werte wurden nachrichtlich im Vergleich aufgeführt. Im Ergebnis liegt der Energieverbrauch deutlich über dem Benchmark der GPA NRW sowie dem Mittelwert der kreisfreien Städte. Aufwandsbetrachtungen waren nicht möglich. Die Stadt Aachen sollte eine Modifizierung des Vertrages mit der Stadtwerke Aachen AG anstreben.“ Ausgehend hiervon hat ein intensiver Austausch mit der STAWAG stattgefunden. Grundlage ist der vom Rat der Stadt am 22.12.1997 beschlossene Verkauf der Straßenbeleuchtung an die Stadtwerke Aachen AG. Mit dem Straßenbeleuchtungsvertrag vom 23.12.1997 wurde der STAWAG die Durchführung der Straßenbeleuchtung im Aachener Stadtgebiet von der Stadt Aachen übertragen. Gemäß § 3 Abs. 1 des Vertrages planen STAWAG und Stadt gemeinsam die Herstellung, Erweiterung und Änderung der Beleuchtungsanlagen entsprechend den jeweils anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlägigen VDEBestimmungen und DIN-Normen. Dabei sind die jeweiligen Nennentgelte pro Beleuchtungspunkt und Jahr in § 5 Abs. 1 lit. b) des Vertrages typisiert. Vertraglich wurde zudem festgelegt, dass hinsichtlich des Entgeltes zwischen den Parteien eine besondere Vereinbarung getroffen wird, sofern sich die Stadt für Beleuchtungsanlagen außerhalb der in § 5 Abs. 1 lit.b) genannten Gruppen entscheidet. Das Entgelt für die Instandhaltung, Erneuerung, den Betrieb und die Deckung des Strombedarfs wird gemäß § 5 Abs. 1 lit. b) von der Stadt an die STAWAG entrichtet. Dabei wurden jährliche Pauschalpreise je typisiertem Beleuchtungspunkt zugrunde gelegt. Da die Zuordnung nach beleuchtungsspezifischen Kriterien erforderlich ist, waren die Beleuchtungsanlagen ursprünglich sechs typisierten Gruppen zugeordnet worden. Im 1. Nachtrag vom 31.03./19.06.2008 wurden mehr und neue Gruppen vereinbart und die Vorlage B 03/0115/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.10.2018 Seite: 2/8 Nennentgelte angepasst. Der Gesamtbetrag ändert sich dabei jährlich in Abhängigkeit von der Anzahl der Beleuchtungspunkte zum Ende des Kalenderjahres. II. Präzisierung Auf Basis der Prüfbemerkung wurde das bestehende Vertragswerk analysiert: Der Vertrag vom 23.12.1997 sieht die Präzisierung an neue Verhältnisse in beiderseitigem Einvernehmen vor, wenn die im Vertrag genannte Preisanpassungsklausel als Maßstab für die Anpassung der Nennentgelte aus irgendeinem Grund ungeeignet wird. Darüber hinaus ist festgelegt, dass den Pauschalpreisen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses üblichen Ausführungen der verschiedenen Beleuchtungspunkte zugrunde liegen und eine entsprechende Preisanpassung zu erfolgen hat, wenn aus von STAWAG nicht zu vertretenden Gründen oder aus Gründen der technisch-wirtschaftlichen Verbesserung Ausführungen erforderlich sind, die eine wesentliche Verteuerung oder Verbilligung der Instandhaltung nach sich ziehen. Aufgrund erheblicher technischer Änderungen in den Beleuchtungspunkten und einer veränderten Preislandschaft und –systematik soll die Entgeltregelung aufbauend auf dem 1. Nachtrag vom 31.3./19.6.2008 transparenter gefasst und an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden. Dies umfasst insbesondere auch eine separate Ausweisung des Strompreises. Eine komplette Auftrennung des aktuell einheitlichen Vertrags in zwei separate Verträge, also in einen Betriebsführungs- und einen Strombezugsvertrag, ist während der regulären Vertragslaufzeit weder rechtlich durchsetzbar noch zur Herstellung der von Seiten der Stadt gewünschten Transparenz erforderlich. III. Grundsätzliches zur Straßenbeleuchtung in Aachen: a) Entwicklung der Lichtpunkte und der Kosten Die Planung der Straßenbeleuchtung erfolgt anhand der aktuellen Norm für Straßenbeleuchtung EN 13201. Die STAWAG plant in enger Abstimmung mit der Stadt Aachen die Straßenbeleuchtung auch mit Blick auf die größtmögliche Kosteneinsparung. Dabei findet grundsätzlich eine Abstimmung zwischen dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehr, dem Fachbereich Umwelt und den Planern der STAWAG bezüglich der Baumstandorte statt. Vorlage B 03/0115/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.10.2018 Seite: 3/8 Durch den auf Wunsch der Stadt Aachen erfolgten erheblichen Anstieg der dekorativen Maste aufgrund städtebaulicher Erwägungen seit Übernahme der Beleuchtung im Jahre 1997 sind die Kosten der Straßenbeleuchtung stärker angestiegen als geplant. Während der Vertragslaufzeit wurde zudem zusätzlich die Beleuchtung der Parkanlagen mit ~ 500 Lichtpunkten, sowie die Anstrahlung sehenswerter Gebäude mit rund 800 Lichtpunkten übernommen. Durch den Neubau von Erschließungsgebieten sowie der sukzessiven Erweiterung der Beleuchtung in den Parkanlagen, bei Beleuchtung von Bäumen und von diversen Fassaden und Brunnen sind zahlreiche weitere Lichtpunkte hinzugekommen. Trotz deutlicher Steigerung der Anzahl der Lichtpunkte konnte jedoch der Jahresstromverbrauch seit 1997 durch den ständigen Einsatz energieeffizienter Techniken reduziert werden. So waren bereits einige Jahre vor dem Inkrafttreten der EuP Richtlinie vom 31.03.2015 im Stadtgebiet Aachen keine ineffizienten Quecksilberdampflampen mehr im Einsatz. b. Entwicklung der Beleuchtungsstandardisierung Im Zuge der Materialstandardisierung wurde in enger Abstimmung mit der Stadt Aachen und der STAWAG die möglichen Kombinationen von Mast, Ausleger und Leuchten festgelegt und im Gestaltungshandbuch zusammengefasst. Eine Überarbeitung aufgrund der geänderten Technologie sollte mittelfristig erfolgen. Alle neueren Maste haben eine Wandstärke von 5 mm mit zusätzlicher Stahlmanschette und einem Korrosionsschutz im Erdbereich. Die Lebensdauer der Maste beträgt 50 Jahre und entspricht somit in etwa dem Erneuerungszyklus der Straße. Diese Maste sind statisch in der Lage zusätzliche Lasten wie Ausleger aufzunehmen um in ausgewählten Bereichen gestalterischen Ansprüchen auf Wunsch der Stadt Aachen nachzukommen. Im Bedarfsfalle können hier beispielsweise mehr Verkehrsschilder angebracht werden, so dass in einigen Bereichen eigenständige Schildermasten entfallen können. Die aktuellen Masttypen sind zwar in der Anschaffung teurer als Standardmaste, jedoch sind diese gegenüber den vielfach bei anderen Kommunen eingebauten Standard Masten bezogen auf den Lebenszyklus wesentlich nachhaltiger und in der Betrachtung der Lebenszykluskosten günstiger. Im Rahmen von Neubau bzw. Ersatz von Beleuchtungsmasten kommt seit Mitte 2017 ausschließlich LED Technik zum Einsatz. Dabei werden die aktuellen Energieeffizienzrichtlinien berücksichtigt um den Energieverbrauch auf das notwendigste zu reduzieren. Vorlage B 03/0115/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.10.2018 Seite: 4/8 c. Neuordnung der Nennentgeltgruppen: Folgende Masttypen werden standardmäßig ab dem 01.01.2018 bei der Stadt Aachen im Rahmen von Sanierung und Neubau eingesetzt: Aktuell eingesetzte Masttypen (ohne Scheinwerfer Tunnel und Wandleuchten) Ausstattung: Mast: Standard Stahlmast 5 mm, verzinkt, Stahlmanschette im Erdübergangsbereich, zusätzlicher Korrosionsschutz im Erdstück Technische Standard Maste – LED Leuchte  M-05-03 - Standardmast LED LPH < 5 m 51,44 € p.a 124 kWh LPH > 5 < 9 m 63,52 € p.a. 166 kWh LPH > 9 < 12 m 80,28 € p.a. 459 kWh p.a.  M-08-03 - Standardmast LED p.a.  M-12-03 - Standardmast LED p.a. Sonderbeleuchtung  M-FGÜ-06-02 - FGÜ konventionell LPH 6,0 m 202,88 € p.a. 698 kWh p.a. Technisch dekorative Maste  M-DEKO-CAMPUS-04-02-Campus LED LPH < 5 m  M-DEKO-CAMPUS-08-03-Campus LED LPH > 5 < 9 m 197,90 € p.a. 185 kWh p.a.  M-DEKO-CAMPUS-12-02-Campus LED LPH > 9 < 12 m 203,90 € p.a. 185 kWh p.a.  M-DEKO-MAI-05-03 LED  M-DEKO-RESIDENZA-05-02 LPH < 5 m LPH < 5 m 165,85 € p.a. 94 kWh p.a. 85,33 € p.a. 123 kWh p.a. 127,46 € p.a. 123 kWh p.a. IV. Einsparpotentiale Seitens der STAWAG wird empfohlen, die Bereiche in denen bisher technisch dekorative Beleuchtungskörper eingesetzt werden, hinsichtlich der Notwendigkeit des Einsatzes dieser Leuchten zu untersuchen. Weiteres Einsparpotential sollte durch den Ausbau nicht mehr Vorlage B 03/0115/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.10.2018 Seite: 5/8 benötigter Beleuchtungskörper aufgrund der Umrüstung der Bogenmaste (Maiglöckchen) in Angriff genommen werden. Schwerpunktmäßig erfolgen Sanierungen bei Leuchten bei denen der Effekt der Einsparung am höchsten ist. Die Umrüstung der „Maiglöckchen“ ist zu 75 % umgesetzt. Um die maximale Einsparung zu erzielen, sollte Anfang 2019 gemeinsam mit der Stadt ein Konzept erarbeitet werden, um nicht mehr zwingend benötigte Beleuchtungsmaste auszubauen. Die Leuchten werden dann in den verbleibenden Bereichen zur Sanierung eingesetzt. Planmäßig wäre dann Ende 2019 das Sanierungsziel für die Maiglöckchen abgeschlossen. Die angegebenen Jahresstromverbräuche spiegeln den aktuellen Stand der Technik wieder. Im Zuge der technischen Weiterentwicklung kann davon ausgegangen werden, dass langfristig der Jahresenergiebedarf weiter zurückgeht. Entwicklung des Stromverbrauch Jahresstromverbrauchs in der Straßenbeleuchtung:Jahr 2018 7,70 Mio. kWh 2019 7,66 Mio. kWh 2020 7,61 Mio. kWh 2021 7,55 Mio. kWh 2022 7,48 Mio. kWh 2023 7,42 Mio. kWh Die angegebenen Zahlen zur Senkung des Stromverbrauchs unterstellen, dass die geplanten Einsparmaßnahmen in den folgenden Jahren vollständig umgesetzt werden und berücksichtigen keinen Zuwachs an Lichtpunkten aufgrund von Netzerweiterungen und Erschließungsmaßnahmen. V. Nennentgeltentwicklung Bei der Prognose der Entwicklung des Nennentgeltes für die Straßenbeleuchtung wurde das Jahr 2018 bis 2022 zugrunde gelegt. Nicht berücksichtigt werden kann die zukünftige Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Rahmen von neuen Erschließungen. Damit die Einsparungen erreicht werden können, ist es zwingend erforderlich die vorgeschlagenen Vorlage B 03/0115/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.10.2018 Seite: 6/8 Maßnahmen zum Ausbau der nicht mehr benötigten Beleuchtungsmaste umzusetzen. Hier wird davon ausgegangen, dass mindestens 90 Maiglöckchen im Betrachtungszeitraum entfernt werden. Durch den normalen städtischen Straßenbau (Erneuerung) ergeben sich erfahrungsgemäß durch den Einsatz moderner Leuchtentechnik größere Lichtpunktabstände, in denen meist bis zu 20 % der Lichtpunkte eingespart werden können. Hier wurde ein moderater Lichtpunktrückgang bei den Masten mit LPH 5,0 m von 5 Stk. pro Jahr, bei den Masten mit LPH 8,0 von 10 Stk. pro Jahr und bei den 12 m Masten ein Rückgang von 5 Stk. angenommen. Als weitere Maßnahmen wurde der weitere Ausbau der LED Technik im Bereich der Anstrahlung sowie ein Ersatz der Plazamaste am Eurogress zugrunde gelegt. Darüber hinaus ist ein wesentlicher Punkt , dass durch Erneuerungsmaßnahmen im Straßenbau keine derzeitigen technische Lichtpunkte durch dekorative Lichtpunkte ersetzt werden. In der Nennentgeltentwicklung wurde der Ersatz von dekorativen Leuchten durch technische Leuchten zunächst nicht berücksichtigt. Hier ergibt sich ein weiteres Einsparpotential. Zusammengefasst zeigt die nachfolgende Tabelle das erwartete Einsparpotential für die Bereiche Betrieb und Instandhaltung, die Reinvestitionen sowie des Stromverbrauchs: Jahr Einsparpotential des laufenden Jahres Anzahl Lichtpunkte 2018 18 T € netto 21.695 2019 36 T € netto 21.665 2020 60 T € netto 21.625 2021 90 T € netto 21.585 2022 114 T € netto 21.545 2023 138 T € netto 21.505 Der Ausweis des Stromverbrauchs bzw. der daraus resultierenden Aufwendungen erfolgt mit separater Rechnung. VI. Hinweise zur Energieeffizienz Eine transparente Darstellung der Wirtschaftlichkeit der Straßenbeleuchtung ist nicht nur der häufig zitierte Energieverbrauch eines Lichtpunktes, sondern die Kombination der eingesetzten Lichtpunkthöhen, das Anforderungsprofil der Beleuchtungssituation, die jährliche Brenndauer und eine Ausleuchtung der Straße entsprechend der Norm. In Aachen werden im Vergleich zu anderen Städten oftmals höhere Lichtpunkte eingesetzt. Diese besitzen einen höheren Jahresstromverbrauch, jedoch sind die benötigten Lichtpunkte je Vorlage B 03/0115/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.10.2018 Seite: 7/8 Kilometer Straße geringer und sind somit in der Gesamtkostenbetrachtung günstiger. Die Schaltzeiten entsprechen mit rund 4.100 Stunden den Vorgaben der Norm. Neuanlagen werden entsprechend der gültigen Norm errichtet und betrieben. VII. Controlling Zum Vergleich des Zieles der Einsparung wird vorgeschlagen den Neuzugang der Maste in der Straßenbeleuchtungsdatenbank zu erfassen und am Ende des Jahres auszuwerten. Für die Erfassung / Ermittlung der Energieeffizienz wird es notwendig, die tatsächliche Länge bzw. Fläche des zu beleuchteten Straßenraumes zu erhalten, um den Energieverbrauch anhand in der Norm beschriebener Parameter in kWh je km Straße zu ermitteln um dadurch Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit und die langfristige Entwicklung der Straßenbeleuchtung zu ziehen. Hierzu erarbeiten Stadt und STAWAG die notwendigen Grundlagen. VIII. Fazit Im Bereich der Straßenbeleuchtung der Stadt Aachen ist aus heutiger Sicht ein Einsparpotential für die Bereiche Betrieb und Instandhaltung, Reinvestition und Stromverbrauch in Höhe von 138 T€ netto erreichbar, welches sich über die folgenden Jahre sukzessive, beginnend mit dem Jahr 2018 in Höhe von 18 T€ netto, aufbaut. Grundlage hierfür ist, dass keine neuen Lichtpunkte im Rahmen von Erschließungsgebieten oder Netzerweiterungen hinzukommen, da hierdurch gegenläufige Effekte bei der Nennentgeltentwicklung erzielt werden. Darüber hinaus müssen die in der Vorlage beschriebenen, notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Einsparpotentiale gemeinsam zwischen Stadt Aachen und STAWAG vollumfänglich umgesetzt werden. Anlage/n: 2. Ergänzungsvereinbarung Vorlage B 03/0115/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.10.2018 Seite: 8/8 2. Nachtrag zum Strassenbeleuchtungsvertrag vom 23.12.1997 Zwischen der - Stadt Aachen nachfolgend „Stadt“ genannt- und der - der Stadtwerke Aachen AG nachfolgend „STAWAG“ genannt- § 1 Vorbemerkung In dem Straßenbeleuchtungsvertrag vom 23.12.1997 wurde der STAWAG die Durchführung der Straßenbeleuchtung im Aachener Stadtgebiet von der Stadt Aachen übertragen. Gemäß § 3 Abs. 1 planen STAWAG und Stadt gemeinsam die Herstellung, Erweiterung und Änderung der Beleuchtungsanlagen entsprechend den jeweils anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und DIN-Normen. Dabei sind die jeweiligen Nennentgelte pro Beleuchtungspunkt und Jahr in § 5 Abs. 1 lit.b) des Vertrages typisiert. In § 3 Abs. 1 wurde weiterhin festgelegt, dass hinsichtlich des Entgeltes zwischen den Parteien eine besondere Vereinbarung getroffen wird, sofern sich die Stadt für Beleuchtungsanlagen außerhalb der in § 5 Abs. 1 lit.b) genannten Gruppen entscheidet. Das Entgelt für die Instandhaltung, Erneuerung, den Betrieb und die Deckung des Strombedarfs wird gemäß § 5 Abs. 1 lit. b) von der Stadt an die STAWAG entrichtet. Dabei wurden jährliche Pauschalpreise je typisiertem Beleuchtungspunkt zugrunde gelegt. Da die Zuordnung nach beleuchtungsspezifischen Kriterien erforderlich ist, waren die Beleuchtungsanlagen ursprünglich sechs typisierten Gruppen zugeordnet worden. Im 1. Nachtrag vom 31.03./19.06.2008 wurden mehr und neue Gruppen vereinbart und die Nennentgelte angepasst. Der Gesamtbetrag ändert sich dabei jährlich in Abhängigkeit von der Anzahl der Beleuchtungspunkte zum Ende des Kalenderjahres. Der Vertrag vom 23.12.1997 sieht in § 5 Abs. 1 lit. b) die Anpassung an neue Verhältnisse in beiderseitigem Einvernehmen vor, wenn die im Vertrag genannte Preisanpassungsklausel als Maßstab für die Anpassung der Nennentgelte ungeeignet wird. Darüber hinaus bestimmt § 5 Abs. 2, dass den Pauschalpreisen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses üblichen Ausführungen der verschiedenen Beleuchtungspunkte zugrunde liegen und eine entsprechende Preisanpassung zu erfolgen hat, wenn aus von STAWAG nicht zu vertretenden Gründen oder aus Gründen der technisch-wirtschaftlichen Verbesserung Ausführungen erforderlich sind, die eine wesentliche Verteuerung oder Verbilligung der Instandhaltung nach sich ziehen. 1 Aufgrund erheblicher technischer Änderungen in den Beleuchtungspunkten und einer veränderten Preislandschaft und –systematik soll die Entgeltregelung in § 5 aufbauend auf dem 1. Nachtrag vom 31.3./19.6.2008 transparenter gefasst und an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden. Dies umfasst insbesondere auch eine separate Ausweisung des Strompreises. Die Vertragspartner vereinbaren daher die Neufassung des § 5 Abs. 1 des Straßenbeleuchtungsvertrages vom 23.12.1997 in der Fassung des 1. Nachtrags zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 31.3./19.06.2008 (hier § 2) mit Wirkung ab dem 01.01.2018. § 2 Anpassung der Entgeltregelung: § 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert: (1) Die Stadt zahlt der STAWAG für deren Leistung folgende Entgelte: a. Entgelt für die Planung, Herstellung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung: Die der STAWAG jeweils entstehenden Selbstkosten für die Planung, Herstellung und Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlagen. Die Selbstkosten umfassen die der STAWAG erwachsenden Kosten für Material, Personal, Fremdleistungen und sonstige Leistungen sowie angemessene Gemeinkosten. Die Selbstkosten sind der Stadt auf Verlangen nachzuweisen. Die STAWAG ist zur Rechnungslegung, Auskunft und Vorlage der zur Bestimmung der Selbstkosten dienenden Unterlagen der Stadt und den von ihr beauftragten Sachverständigen verpflichtet. (unverändert) b. Entgelt für die Instandhaltung, Erneuerung und den Betrieb: Die Vergütung für die Instandhaltung, Erneuerung und den Betrieb wird von der Stadt an die STAWAG entrichtet. Dabei werden jährliche Pauschalpreise je typisiertem Beleuchtungspunkt (Nennentgeltgruppe) zugrunde gelegt. Die mit der 1. Vertragsergänzung geänderten Nennentgeltgruppen sind als Abrechnungsgrundlage aufgrund der neuen geänderten Materialen nicht mehr passend und werden daher aktualisiert. In den neuen Nennentgeltgruppen werden die unterschiedlichen Lebenszyklen der Tragwerke, der Leuchten und der Wartungsaufwand berücksichtigt. Durch die Aufteilung entsteht zwar zunächst eine größere Anzahl von Abrechnungsgruppen. Diese sind jedoch während der Vertragslaufzeit mit Ausnahme der nachfolgend genannten Standards (jeweils Stahlmast 5 mm, verzinkt, Stahlmanschette im Erdübergangsbereich, zusätzlicher Korrosionsschutz im Erdstück) rückläufig oder 2 auslaufend. Eine vollständige Übersicht der zum Zeitpunkt des Abschlußes bestehenden Nennentgeltgruppen ergibt sich aus Anlage 1. § 5 Abs. 1 Lit b) des Straßenbeleuchtungsvertrages vom 23.12.1997 in der Fassung des 1. Nachtrags zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 31.3./19.06.2008, hier § 2, wird durch die nachfolgenden Standard-Nennentgeltgruppen und die in Anlage 1 genannten Nennentgeltruppen ersetzt: Standard-Nennentgeltgruppen:    Technische Standard Maste LED Leuchte Nennentgelt Stromverbrauch M-05-03 - Standardmast LED M-08-03 - Standardmast LED M-12-03 - Standardmast LED LPH < 5 m LPH > 5 < 9 m LPH > 9 < 12 m 51,44 € p.a 63,52 € p.a. 80,28 € p.a. 124 kWh p.a. 166 kWh p.a. 459 kWh p.a. Sonderbeleuchtung  M-FGÜ-06-02 - FGÜ konventionell LPH 6,0 m 202,88 € p.a. 698 kWh p.a. 165,85 € p.a. 197,90 € p.a. 203,90 € p.a. 85,33 € p.a. 127,46 € p.a. 94 kWh p.a. 185 kWh p.a. 185 kWh p.a. 123 kWh p.a. 123 kWh p.a. Technisch dekorative Maste      M-DEKO-CAMPUS-04-02-Campus LED M-DEKO-CAMPUS-08-03-Campus LED M-DEKO-CAMPUS-12-02-Campus LED M-DEKO-MAI-05-03 LED M-DEKO-RESIDENZA-05-02 LPH < 5 m LPH > 5 < 9 m LPH > 9 < 12 m LPH < 5 m LPH < 5,0 m Die Nennentgelte ändern sich dabei ab 01.01.2019 nach folgender Formel: P = P0 x (0,8 L1 K1 + 0,2 x ) L0 K0 P = Jahresentgelt der jeweiligen Anlage nach Anwendung der Preisanpassung P0 = Basisentgelt der jeweiligen Anlage L0 = Lohn zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns EUR/Monat. Als Lohn gilt die monatliche Vergütung in der Vergütungsgruppe B1 (Basis) des jeweils in Kraft befindlichen GWE-Vergütungstarifvertrages zwischen dem Arbeitgeberverband für Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgungsunternehmen e.V., Hannover und den Gewerkschaften ver.di und IGBCE. Ko = Preisindex für „Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise)“, Fachreihe 17, Reihe 2, lfd. Nr. 389, für elektrische Lampen und 3 Leuchten des Statistischen Bundesamtes, Basisjahr 2010 = 100 (Stand Juni 2017: 109,8). L1 = Wie L0, jedoch zum Zeitpunkt der Preisanpassung K1 = Preisanpassungen aufgrund von Änderungen des vorgenannten Indexwertes erfolgen jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres wobei der Indexwert vom Juni des Vorjahres maßgebend ist. Die Durchführung einer Entgeltanpassung erfolgt jeweils nur zum 1. Januar eines Jahres Soweit sich während der Laufzeit aus gesetzlichen oder sonstigen verbindlichen Regelungen Steuern und/oder Abgaben ändern und/oder sonstige Zusatzkosten entstehen, werden die Entgeltregelungen zum Änderungs- bzw. Entstehungszeitpunkt entsprechend angepasst. Sollte die vorgenannten Preisanpassungsklausel als Maßstab für die Anpassung der Nennentgelte aus irgendeinem Grund ungeeignet werden, erfolgt eine Anpassung der Klausel an die neue Verhälntisse in beiderseitigem Einvernehmen. c. Deckung des Strombedarfs Der für die Leuchtpunkte einheitliche Energiearbeitspreis (EPLS) wird für das Lieferjahr 2018 mit EUR 29,55 netto je MWh festgelegt. Der jeweilige Energiearbeitspreis (EPLS) für die Lieferjahre ab 2019 wird jährlich nach folgender Formel ermittelt und der Stadt Aachen in der Regel bis Ende Oktober des Vorjahres mitgeteilt: EPLS = BasepreisØ hierbei gilt: EPLS = Energiearbeitspreis pro Lieferstelle in €/MWh BasepreisØ = durchschnittlicher Basepreis in €/MWh der Handelstage im Jahreszeitraum vom 01. September bis zum 31. August vor Beginn des Lieferjahres Referenzpreis: Settlementpreis EEX Future DEBY Cal-[Lieferjahr] des jeweiligen Handelstages der EEX Leipzig 4 Der Preis wird in Cent/kWh und auf 2 Dezimalstellen kaufmännisch gerundet auf der Rechnung ausgewiesen. Der Gesamtpreis für die Energieversorgung setzt sich aus dem oben genanntem Energiearbeitspreis, den jeweils gültigen Entgelten für die Netznutzung (inkl. Konzessionsabgabe sowie Messung und Abrechnung) sowie den weiteren Steuern und Abgaben in der jeweils gültigen Höhe zusammen. Zu letzteren zählen insbesondere auch die Belastungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) i. V. m. der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV), die vom Netzbetreiber erhobenen Zuschlagsbeträge nach dem KWKG, der Strom-NEV, der OffshoreHaftungsumlage, der AbLaV sowie die Stromsteuer. Wird die Belieferung oder die Verteilung von Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern, Abgaben oder sonstigen Belastungen belegt, werden die hieraus entstehenden Mehrkosten weiterberechnet werden. Eine Weitergabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden Regelung erfolgen. Die Stadt Aachen wird über die Anpassung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Zu den in den Ziffern 1. bis 3. genannten Beträgen wird zusätzlich die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer berechnet. § 3 Schlussbestimmung Die übrigen Regelungen des Straßenbeleuchtungsvertrages vom 23.12.1997 und des 1. Nachtrags vom 31.3./19.06.2008 behalten weiter ihre Gültigkeit. Aachen, den____________ Aachen, den______________ ------------------------------------Stadt Aachen ---------------------------------------Stadtwerke Aachen AG 5 Anlage: Nennentgeltgruppen mit Erläuterungen Anlage zum 2. Nachtrag zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 23.12.1997 Beschreibung der Nennentgeltgruppen Begriffsbestimmung: Rückläufig Es wird davon ausgegangen, das keine weiteren Maste dieses Typs im Netz verbaut werden. In begründeten Einzelfällen kann der der Bestand minimal ansteigen. Auslaufend Er werden keine Maste dieses Typs mehr im Netz errichtet. Lichtpunkte werden im Rahmen der Wartung sukzessiv durch Standardmaste ersetz. Standard - Technisch Standardmäßige Lichtpunkte die im Rahmen von Neubau und Sanierung eingesetzt werden. Standard – Sonder Standardmäßige Lichtpunkte mit höheren gestalterischen Anspruch die in ausgewählten Bereichen auf Vorgabe der Stadt Aachen errichtet werden Sonderlichtpunkt Sonderlichtpunkte die aufgrund besonderer Maßnahmen errichtet werden müssen. Im Bereich der Anstrahlungen wird ausschließlich LED Technik eingesetzt. Im Regelfall erfolgen diese Beleuchtungen mit Standardprodukten. Aktuell werden bei Neuanlagen sofern möglich 2 Typen Bodenscheinwerfer und 2 Typen LED Scheinwerfer eingesetzt. Stromverbrauch Der Stromverbrauch der jeweiligen Gruppe stellt den derzeitigen Durchschnitt aufgrund der unterschiedlichen Bestückungen der Leuchten dar. Die Angabe des Stromverbrauchs lässt keine Rückschlüsse auf die Energieeffizienz ziehen, da der Stromverbrauch signifikant von der Beleuchtungsklasse der jeweiligen Beleuchtungssituation abhängig ist. Sondermast Hierbei handelt es sich um Lichtpunkte die im Bedarfsfall bestellt bzw. bedarfsorientiert gefertigt werden. 6 Ehemalige Bezeichnung: M043 – Beleuchtungsmast Lichtpunkthöhe bis 4,5 Standard Hierbei handelt es sich um einfache Lichtpunkte ohne nennenswerten gestalterischen Anspruch. Anwendungsfall sind Anliegerstraßen / Parkanlagen / Spielplätze M-01-00 Klemmstellen die durch den Ausbau von Masten / Aluminiumpoller ohne Leuchte Netzerweiterungen oder die Versorgung von Anstrahlungen erforderlich sind. Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 7 Stk. 66,20 € 0 kWh M-05-00 Standardmast - Alu - konventionelle Leuchte Auslaufend Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 2.374 Stk. 109,65 € 283 kWh M-05-01 Standardmast - Mast Stahl 4 mm - konventionelle Leuchte Auslaufend Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 3.078 Stk. 110,24 € 288 kWh M-05-02 Standardmast - Mast Stahl 5 mm - konventionelle Leuchte Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf In der Regel konventionelle Leuchten. Gelegentlich können auch LED Leuchten vorhanden sein. Stahlmast verzinkt oder nicht verzinkt der ersten Generation. Wandstärke 4 mm. In der Regel konventionelle Leuchten. Gelegentlich können LED Leuchten vorhanden sein. Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. Energieeffiziente konventionelle Leuchte 225 Stk. 84,11 € 272 kWh M-05-03 Standardmast - Mast Stahl 5 mm - LED Leuchte Standardmast Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf Aluminiummast - erhöhte Korrosionsanfälligkeit. Lebensdauer maximal 20 Jahre. Geringe Widerstandsfähigkeit bei Kontakt mit PKW. Besonders Vandalismus anfällig. Sofern im Zuge von Umrüstungen hier eine LED Leuchte zum Einsatz kommt, fällt diese Leuchte in die Kategorie M-04-03 Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. Energieeffiziente LED Leuchte 205 Stk. 51,44 € 124 kWh 7 X-HINWEIS-04-01 Standardmast – Mast Stahl 5 mm - bauseits gestellte Leuchte Sonderlichtpunkt Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 1 Stk. 54,50 € 62 kWh Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. LED Leuchte (Polizeischild) bauseits gestellt durch Bezirksvertretung Ehemalige Bezeichnung: M083 – Beleuchtungsmast Lichtpunkthöhe bis 8,0 Standard Hierbei handelt es sich um einfache Lichtpunkte ohne nennenswerten gestalterischen Anspruch. Anwendungsfall sind Anliegersammelstraßen / Straßen mit höheren Verkehrsaufkommen / Quartierstraßen / Fußgängerüberwegmaste M-08-00 Aluminiummast - erhöhte Korrosionsanfälligkeit. Standardmast - Mast Alu - konventionelle Leuchte Lebensdauer maximal 20 Jahre. Geringe Widerstandsfähigkeit bei Kontakt mit PKW. Besonders Auslaufend Vandalismus anfällig. Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 960 Stk. 129,56 € 274 kWh M-08-01 Standardmast - Mast Stahl 4 mm - konventionelle Leuchte Auslaufend Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 6.933 Stk. 126,12 € 361 kWh M-08-02 Standardmast - Mast Stahl 5 mm - konventionelle Leuchte Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf Stahlmast verzinkt oder nicht verzinkt der ersten Generation. Maste teilweise mit festen oder demontierbaren Ausleger Wandstärke 4 mm. In der Regel konventionelle Leuchten. Gelegentlich können LED Leuchten vorhanden sein. Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. Energieeffiziente konventionelle Leuchte 1.096 Stk. 92,77 € 332 kWh M-08-03 Standardmast - Mast Stahl 5 mm - LED Leuchte Standard Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf In der Regel konventionelle Leuchten. Gelegentlich können auch LED Leuchten vorhanden sein. 80 Stk. 63,52 € 166 kWh Sofern im Zuge von Umrüstungen hier eine LED Leuchte zum Einsatz kommt, fällt diese Leuchte in die Kategorie M-08-03 Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. Maste haben in der Regel keinen Ausleger Energieeffiziente LED Leuchte 8 M-FGÜ-06-01 FGÜ - Stahl 4 mm - konventionelle Leuchte Sonderlichtpunkt - Auslaufend Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 14 Stk. 228,71 € 678 kWh M-FGÜ-06-02 FGÜ - Stahl 5 mm - konventionelle Leuchte Sonderlichtpunkt – Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 97 Stk. 202,88 € 698 kWh Fußgängerüberwegbeleuchtung – Standardmast 4mm. Beleuchtetes Transparent in konventioneller Ausführung Jährliche Kontrolle der Funktionstüchtigkeit Fußgängerüberwegbeleuchtung – Standardmast 5mm. Beleuchtetes Transparent in konventioneller Ausführung Jährliche Kontrolle der Funktionstüchtigkeit Sofern im Zuge von Umrüstungen hier eine LED Leuchte zum Einsatz kommt, fällt diese Leuchte in die Kategorie M-FGÜ-06-03 Ehemalige Bezeichnung: M122 – Beleuchtungsmast Lichtpunkthöhe bis 12,0 Standard Hierbei handelt es sich um einfache Lichtpunkte ohne nennenswerten gestalterischen Anspruch. Anwendungsfall sind Hauptverkehrsstraße / Straßen mit besonders Verkehrsaufkommen / Ausfallstraßen / Alleenring M-12-01 Stahlmast verzinkt oder nicht verzinkt der ersten Standardmast - Mast Stahl 4 mm - konventionelle Leuchte Generation. Maste teilweise mit festen oder demontierbaren Ausleger Wandstärke 4 mm. Auslaufend Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 2.409 Stk. 159,62 € 728 kWh M-12-02 Standardmast - Mast Stahl 5 mm - konventionelle Leuchte Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. Energieeffiziente konventionelle Leuchte 299 Stk. 131,47 € 675 kWh M-12-03 Standardmast - Mast Stahl 5 mm - LED Leuchte Standard Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: In der Regel konventionelle Leuchten. Gelegentlich können LED Leuchten vorhanden sein. 32 Stk. 80,28 € Sofern im Zuge von Umrüstungen hier eine LED Leuchte zum Einsatz kommt, fällt diese Leuchte in die Kategorie M-12-03 Stahlmast der ersten Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. Maste haben in der Regel keinen Ausleger Energieeffiziente LED Leuchte 9 Jahresstrombedarf 459 kWh Ehemalige Bezeichnung: M022 – historischer Mast Neue Maste sind nicht mehr lieferbar, bzw. nur noch in Einzelanfertigung möglich. In Absprache mit dem Planungsamt werden diese Maste nur noch an ausgewählten Standorten eingesetzt. Für die Beseitigung von Schäden werden an festgelegten Standorten Alt Aachener Maste durch einen anderen Typ ersetzt. Es handelt sich um Maste aus Grauguss / Aluminiumguss die eine Lebensdauer > 50 Jahren besitzen. Es ist sichergestellt, das in den ausgewählten Bereichen der Alt Aachener Mast erhalten bleibt. Dieser Masttyp wird in folgende Untergruppen aufgeteilt: M-ALT-AC-04-01 Mast aus konventionellen Grau- oder AluminiumMast - Alt Aachen - konventionelle Leuchte guss. Auslaufend Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf Einsatz einer konventionellen Leuchte. 212 Stk. 162,72 € 114 kWh M-ALT-AC-04-02 Mast - Alt Aachen - LED Leuchte Auslaufend Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf Einsatz einer LED Leuchte. 20 Stk. 153,69 € 131 kWh M-ALT-AC-04-03 Mast - Alt Aachen - Sonderexemplar - konventionelle Leuchte Auslaufend Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf Mast aus konventionellen Grau- oder Aluminiumguss. 2 Stk. 406,76 € 1.076 kWh Einzelexemplare (2 Stk). Mast aus Schmiedeeisen oder Grauguss. Leuchten in konventioneller Technik. Beim Umbau auf LED wird diese Mastgruppe neu kalkuliert Ehemalige Bezeichnung: M049 / M089 / M389 / M092 – technisch dekorativer Mast Maste mit erhöhtem gestalterischem Aufwand. Einsatz in besonderen Bereichen wie Plätzen / Fußgängerzonen. Diese Maste werden in folgende Gruppen neu gegliedert. M-DEKO-ALLGEMEIN-04-01-01 Mast aus Stahl verzinkt. Ohne besonderen KorroStandard Mast Stahl 4,5 m 4 mm sionsschutz. Ggf. Einsatz eines dekorativen Ausledekorativer Ausleger gers. dekorative konventionelle Leuchte Konventionelle dekorative Leuchte mit erhöhtem gestalterischem Aufwand. Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: 94 Stk. 10 Nennentgelt: Jahresstrombedarf 187,84 € 353 kWh M-DEKO-ALLGEMEIN-04-02-01 Sondermast ALU 4,5 m 4 mm dekorativer Ausleger dekorative LED Leuchte Anwendungsfall Fußgängerzonen – Mangels Ersatzteilverfügbarkeit langfristiger Ersatz erforderlich. Sondermast Quadratisch aus Aluminium ohne besonderen Korrosionsschutz. LED Leuchte mit gestalterischen Anspruch. Auslaufend Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 27 Stk. 202,09 € 74 kWh Anwendungsfall Mittelstreifen Monheimsallee Mangels Ersatzteilverfügbarkeit Ersatz erforderlich. langfristiger M-DEKO-ALLGEMEIN-08-01 Standard Mast Stahl 8,0 m 4 mm dekorativer Ausleger dekorative konventionelle Leuchte Standard Mast Stahl 4 mm, in Einzelfällen können 5 mm Maste im Einsatz sein, die im Rahmen der Schadenfallbearbeitung ersetzt wurden. Auslaufend Dekorativer Ausleger Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 126 Stk. 190,10 € 363 kWh konventionelle Anspruch. Leuchte mit gestalterischem Anwendungsfall Grabenring / Hüttenstraße M-DEKO-ALLGEMEIN-08-02 Standard Mast Stahl 8,0 m 5 mm dekorativer Ausleger dekorative konventionelle Leuchte Leuchte nicht mehr verfügbar. Langfristiger Ersatz erforderlich. Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. Dekorativer Ausleger Auslaufend Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 67 Stk. 171,51 € 512 kWh konventionelle Anspruch. Leuchte mit gestalterischem Anwendungsfall Grabenring / Hüttenstraße M-DEKO-ALLGEMEIN-12-01 Standard Mast Stahl 12.0 m 5 mm dekorativer Ausleger dekorative konventionelle Leuchte Auslaufend Anzahl derzeitig im Netz: Leuchte nicht mehr verfügbar. Langfristiger Ersatz erforderlich. Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. Dekorativer Ausleger konventionelle Anspruch. 2 Stk. 11 Leuchte mit gestalterischem Nennentgelt: Jahresstrombedarf 185,87 € 351 kWh M-DEKO-CAMPUS-04-02 Campus klein Standard Mast Stahl 5 mm dekorativer Ausleger LED Leuchte Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. Dekorativer Ausleger Dekorative LED Leuchte Standard – Sonder Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 45 Stk. 165,85 € 94 kWh M-DEKO-CAMPUS-08-01 Campus mittel Standard Mast Stahl 4 mm dekorativer Ausleger konventionelle Leuchte Stahlmast der ersten Generation, verzinkt Wandstärke 4 mm. Dekorativer Ausleger Dekorative LED Leuchte Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf Ersatz ist M-DEKO-Campus mittel-08-03 63 Stk. 208,07 € 276 kWh M-DEKO-CAMPUS-08-02 Campus mittelStandard Stahl 5 mm dekorativer Ausleger konventionelle Leuchte Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. Standard – Sonder Dekorative konventionelle Leuchte Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf Dekorativer Ausleger 8 Stk. 167,24 € 294 kWh M-DEKO-CAMPUS-08-03 Campus mittelStandard Stahl 5 mm dekorativer Ausleger LED Leuchte Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. Standard – Sonder Dekorative LED Leuchte Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf M-DEKO-CAMPUS-12-02 Campus groß Standard Mast Stahl 5 mm dekorativer Ausleger Dekorativer Ausleger 27 Stk. 197,90 € 185 kWh Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. 12 LED Leuchte Dekorativer Ausleger Standard – Sonder Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf Dekorative LED Leuchte 7 Stk. 203,90 € 185 kWh M-DEKO-EUROPA-08-01 Europaplatz Mast Stahl gebogen konventionelle Leuchte Stahlmast LPH 8 m gebogene Ausführung. Spezielles Betonfundament erforderlich Sonderleuchte in hängender Ausführung Sondermast Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 16 Stk. 236,71 € 701 kWh M-DEKO-MAI-05-01 Maiglöckchen Mast Aluminium mit festen Bogenausleger konventionelle Leuchte Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 660 Stk. 142,68 € 292 kWh M-DEKO-MAI-05-02 Maiglöckchen Mast Aluminium mit festen Bogenausleger LED Leuchte Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 928 Stk. 122,37 € 145 kWh M-DEKO-MAI-05-03 Maiglöckchen Mast Stahl 5 mm Bogenausleger LED Leuchte M-DEKO-MAI-08-01 Maiglöckchen Hängeleuchte in konventioneller Technik Aluminiummast - erhöhte Korrosionsanfälligkeit. Lebensdauer maximal 20 Jahre. Geringe Widerstandsfähigkeit bei Kontakt mit PKW. Besonders Vandalismus anfällig. Mast mit festen Bogenausleger Hängeleuchte in LED Technik Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. Dekorativer Ausleger Standard Sonder Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf Aluminiummast - erhöhte Korrosionsanfälligkeit. Lebensdauer maximal 20 Jahre. Geringe Widerstandsfähigkeit bei Kontakt mit PKW. Besonders Vandalismus anfällig. Mast mit festen Bogenausleger Hängeleuchte in LED 9 Stk. 85,33 € 123 kWh Aluminiummast - erhöhte Korrosionsanfälligkeit. 13 Mast Aluminium mit festen Bogenausleger konventionelle Leuchte Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 63 Stk. 182,67 € 611 kWh Lebensdauer maximal 20 Jahre. Geringe Widerstandsfähigkeit bei Kontakt mit PKW. Besonders Vandalismus anfällig. Mast mit festen Bogenausleger Hängeleuchte in konventioneller Technik M-DEKO-MAI-08-02 Maiglöckchen Standard Mast Stahl 5 mm Bogenausleger Konventionelle Hängeleuchte Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. Rückläufig Konventionelle Leuchte Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf Dekorativer Ausleger 5 Stk. 163,47 € 701 kWh Leuchte ist nicht mehr verfügbar. Geringe Restbestände sind auf dem Lager der STAWAG verfügbar. Ersatz in LED ist erforderlich. Sofern im Zuge von Umrüstungen hier eine LED Leuchte zum Einsatz kommt, fällt dieser Mast in die Kategorie M-DEKO-MAI-08-03. M-DEKO-MAI-12-01 Maiglöckchen Standard Mast Stahl 5 mm Bogenausleger konventionelle Leuchte Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. Dekorativer Ausleger Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 32 Stk. 169,97 € 1.132 kWh Sofern ein weiterer Einsatz im Grabenring /Alleenring erfolgt ist die Auswahl einer passenden LED Leuchte erforderlich. Sofern im Zuge von Umrüstungen hier eine LED Leuchte zum Einsatz kommt, fällt dieser Mast in die Kategorie M-DEKO-MAI-12-02. M-DEKO-PLAZA 04-01 Plazamast Monheimsallee Alumast konventionelle Leuchte aus Glas Handgefertigter empfindlicher Aluminiummast ohne besonderen Korrosionsschutz. Lichtpunkthöhe ca. 3,5 m Auslaufend Sonder Gebogener Ringausleger zur Aufnahme einer Glaskugel Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 23 Stk. 264,55 € 103 kWh Glaskugel mit 600 mm Durchmesser nicht mehr verfügbar, auch keine Einzelanfertigung. 14 M-DEKO-PLAZA 04-01 Plazamast Monheimsallee Alumast mit 3-Fach Anordnung konventionelle Leuchte aus Glas Gebogener Ringausleger zur Aufnahme von 3 Glaskugeln. Auslaufend Sonder Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf Diese Maste werden durch den Sondermast MDEKO-Residenza-05-02 in den kommenden Jahren ersetzt. Handgefertigter empfindlicher Aluminiummast ohne besonderen Korrosionsschutz. Lichtpunkthöhe ca. 3,5 m 12 Stk. 591,80 € 308 kWh Glaskugel mit 600 mm Durchmesser nicht mehr verfügbar, auch keine Einzelanfertigung. Diese Maste werden durch den Sondermast MDEKO-Residenza-05-02 in den kommenden Jahren ersetzt. Ehemalige Bezeichnung: M090 / M091 / M500 – dekorativer Mast Maste mit hohem gestalterischem Aufwand. Einsatz in besonderen Bereichen wie Plätzen / Fußgängerzonen. Diese Maste werden in folgende Gruppen neu gegliedert. M-DEKO-Residenza-05-01 Mast aus Stahl verzinkt. Ohne besonderen KorroStandard Mast Stahl 4,5 m 4 mm sionsschutz. Gelegentlich können im Rahmen der dekorative konventionelle Leuchte Schadenfallbearbeitung Stahlmaste der ersten Generation vorhanden sein. Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 61 Stk. 143,85 € 254 kWh M-DEKO-Residenza-05-02 Standard Mast Stahl 4,5 m 5 mm dekorative LED Leuchte 1 Stk. 127,46 € 123 kWh M-DEKO-RESIDENZA-06-01 Residenza Steele Katschhof Sondermast Aluminium konventionelle Leuchte Anwendungsfall Fußgängerzonen besondere Plätze. Steele aus Aluminium ohne besonderen Korrosionsschutz – speziell Pulverbeschichtet – Anti Graffiti Lack Dekorative konventionelle Leuchte Sonderlichtpunkt Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Anwendungsfall Fußgängerzonen besondere Plätze Stahlmast der aktuellen Generation, verzinkt Wandstärke 5 mm. Dekorative LED Leuchte mit erhöhtem gestalterischem Aufwand. Standard Sonder Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf Konventionelle dekorative Leuchte mit erhöhtem gestalterischem Aufwand. 9 Stk. 322,46 € Einsatz im Katschhof Aachen 15 Jahresstrombedarf 287 kWh M-DEKO-RESIDENZA-08-01 Residenza - City Elements Sondermast Aluminium konventionlle Leuchte Steele aus Aluminium ohne besonderen Korrosionsschutz – speziell Pulverbeschichtet – Anti Graffiti Lack Sonderlichtpunkt Dekorative konventionelle Leuchte Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 6 Stk. 370,25 € 595 kWh Einsatz im Templergraben Aachen M-DEKO-BAHNHOF Sondersteele Bahnhof Sondermast Verzinkter Stahlkonstruktion mit Edelstahlverblendung konventionelle Leuchte Sondermast in Einzelanfertigung und besonderen Stahlbetonfundament Sonderlichtpunkt Scheinwerfer aus der Arenabeleuchtung. Lebensdauer des Leuchtmittel ~ 2.000 h Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 2 Stk. 5.055,97 € 8.713 kWh Indirekte Beleuchtung Urheber verweigert Umbau von konventioneller indirekter Beleuchtungstechnik auf direkt strahlender LED Technik. Einsatzgebiet Vorplatz Hauptbahnhof Ehemalige Bezeichnung: S043 / S083 / S500 Scheinwerfer Scheinwerfer zur Gebäudebeleuchtung, im geringen Umfang auch zur Straßenbeleuchtung. Unterschieden wird in der jährlichen Betriebsdauer. S-BODEN-2000-01 Bodenscheinwerfer der Firma BEGA, Philips oder Bodenscheinwerfer WEEF in konventioneller Technik Betriebsdauer ~ 2.000 h p.a. konventionelle Technik Anwendungsfall Baumbeleuchtung / Gebäudebeleuchtung Tunnelbeleuchtung Auslaufend Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 187 Stk. 123,46 € 129 kWh S-BODEN-2000-02 Bodenscheinwerfer Betriebsdauer ~ 2.000 h p.a. LED Technik Bodenscheinwerfer der Firma WEEF in LED Technik Anwendungsfall Baumbeleuchtung / Gebäudebeleuchtung Tunnelbeleuchtung Sonderbeleuchtung Anzahl derzeitig im Netz: 105 Stk. 16 Nennentgelt: Jahresstrombedarf 102,39 € 40 kWh S-BODEN-8000-02 Bodenscheinwerfer Betriebsdauer ~ 8.000 h p.a. LED Technik Bodenscheinwerfer der Firma WEEF in LED Technik Tunnelbeleuchtung Hüttenstraße Sonderbeleuchtung Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 12 Stk. 107,67 € 175 kWh S-STRAHLER-2000-01 Scheinwerfer 2.000 h p.a. konventionelle Technik Strahler zur Beleuchtung von Sehenswürdigkeiten in konventioneller Technik Sonderbeleuchtung Sukzessiver Umbau auf LED geplant gerade in Bereichen die schwer zugänglich sind. Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 179 Stk. 117,94 € 150 kWh S-STRAHLER-2000-02 Scheinwerfer 2.000 h p.a. LED Technik Strahler zur Beleuchtung von Sehenswürdigkeiten in LED Technik Sonderbeleuchtung Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 42 Stk. 71,15 € 96 kWh S-STRAHLER-4000-01 Scheinwerfer 4.000 h p.a. konventionelle Technik Strahler zur Beleuchtung von Sehenswürdigkeiten und im Bereich der Straßenbeleuchtung. Sonderbeleuchtung Einsatz Fußgängerüberwegbeleuchtung / Brückenbeleuchtung Tunnelbeleuchtung Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 14 Stk. 136,32 € 374 kWh S-STRAHLER-8000-02 Scheinwerfer 8.000 h p.a. LED Technik Strahler zur Beleuchtung von Sehenswürdigkeiten und im Bereich der Straßenbeleuchtung. Unterführungsbeleuchtung Sonderbeleuchtung Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 3 Stk. 79,17 € 175 kWh S-BODEN-SONDER-01LED Punkt – Linie dekoratives Gestaltungselement Dekoratives Gestaltungselement ohne besondere Anforderung zur Ausleuchtung des Verkehrsraumes. 17 Sonderbeleuchtung Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 267 Stk. 40,23 € 18 kWh Einsatz dieser Elemente sollte eingeschränkt ggf. entfernt werden. Ehemalige Bezeichnung: T043 / T083 Tunnelbeleuchtung Besondere Beleuchtungskörper zur Ausleuchtung von Tunnels. T-Tunnel-4000-01 Tunnelleuchte Betriebsdauer ~ 4.000 h p.a. konventionelle Technik Tunnelbeleuchtung mit einer jährlichen Betriebsdauer von 4.000 h in konventioneller Technik. Umbau auf LED vorerst nicht geplant, da nur wenige Anbieter Tunnelleuchten im Portfolio haben. Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 1 Stk. 88,26 € 727 kWh T-Tunnel-8000-01 Tunnelleuchte Betriebsdauer ~ 8.000 h p.a. konventionelle Technik Tunnelbeleuchtung mit einer jährlichen Betriebsdauer von 8.000 h in konventioneller Technik. Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 37 Stk. 91,37 € 829 kWh X-AREANA-BRÜCKEN Sonder Brückenbleuchtung Radweg LED Leuchte Sonderbeleuchtung - Radwegbeleuchtung im Bereich Brücke Rothe Erde. Aufhellung der Unterführung auf Tageslichtniveau auf ausdrücklichen Wunsch der Stadtverwaltung zur Unfallprävention für den Radverkehr. Sonderbeleuchtung Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf Tunnel Seffenter Weg / Hüttenstraße Umbau auf LED vorerst nicht geplant, da nur wenige Anbieter Tunnelleuchten im Portfolio haben. 3 Stk. 39 € ~ 8.000 bis 12.000 kWh 3 Scheinwerfer mit Telemanagement Lichtstrom ~ 280.000 Lumen (Vergleich M-08-03 4.000 bis 8.900 Lumen) Stromverbrauch kann erst nach dem 1 Betriebsjahr ermittelt werden da es sich um eine Tageslichtabhängige Steuerung handelt. Anlage wird 2018 errichtet Ehemalige Bezeichnung: W010 / W022 / W043 / W083 Wand und Decken- 18 leuchten Beleuchtungskörper die zur Ausleuchtung des Verkehrsraumes an öffentlichen / privaten Gebäuden / Fassaden installiert sind W-Wand-04-01 Wandleuchte Alt Ac Betriebsdauer ~ 4.000 h p.a. konventionelle Technik Wandausleger Alt Aachen in unterschiedlichsten Ausführungen. Einsatz einer konventionellen Leuchte Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 22 Stk. 114,04 € 100 kWh W-Wand-04-02 Wandleuchte Alt Ac Betriebsdauer ~ 4.000 h p.a. LED Technik In Rahmen von Umbau auf LED fallen diese Lichtpunkte in die Kategorie W-Wand-04-02 Wandausleger Alt Aachen in unterschiedlichsten Ausführungen. Einsatz einer LED Leuchte Standard Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 3 Stk. 91,69 € 131 kWh W-Wand-2000-01 Wandleuchte Betriebsdauer ~ 2.000 h p.a. konventionelle Technik Wand oder Deckenleuchte mit einer Betriebsdauer von ~ 2.000 Stunden. Konventionelle Ausführung Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 18 Stk. 115,31 € 110 kWh W-Wand-4000-01 Wandleuchte Betriebsdauer ~ 4.000 h p.a. konventionelle Technik Noch kein LED Produkt aufgrund der unterschiedlichsten Anforderungen ausgewählt. Sobald diese im Einsatz sind werden Untergruppen in LED ermittelt. Wand oder Deckenleuchte mit einer Betriebsdauer von ~ 4.000 Stunden. Konventionelle Ausführung Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf W-Wand-8000-01 Wandleuchte 186 Stk. 117,19 € 261 kWh Noch kein LED Produkt aufgrund der unterschiedlichsten Anforderungen ausgewählt. Sobald diese im Einsatz sind werden Untergruppen in LED ermittelt. Wand oder Deckenleuchte mit einer Betriebsdauer von ~ 4.000 Stunden. 19 Betriebsdauer ~ 8.000 h p.a. konventionelle Technik Konventionelle Ausführung Rückläufig Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 106 Stk. 123,43 € 257 kWh Noch kein LED Produkt aufgrund der unterschiedlichsten Anforderungen ausgewählt. Sobald diese im Einsatz sind werden Untergruppen in LED ermittelt. Anwendung Unterführungen Pontwall und Wüllnerstraße W-Wand-Elisen-LED Wandleuchte Betriebsdauer ~ 4.000 h p.a. LED Retrofit Beleuchtung Elisenbrunnen Rasterdecke und Rotunde. Einfachste Leuchten die mit LED Retrofit versehen wurden. Wartung Aufwendig da Gerüsterstellung erforderlich ist. Standard Anzahl derzeitig im Netz: Nennentgelt: Jahresstrombedarf 173 Stk. 38,59 € 48 kWh 20