Daten
Kommune
Pulheim
Größe
185 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
29.10.18, 17:29
Aktualisiert
29.10.18, 17:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
301/2018
Erstellt am:
09.10.2018
Aktenzeichen:
I/005
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
06.11.2018
Betreff
Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
1000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
Vorlage Nr.: 301/2018 . Seite 2 / 5
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Pulheim.
Erläuterungen
Wie in der Vorlage 188/2018 am 10.7.2018 dem Rat mitgeteilt, wurde dem Bildungsbüro die Aufgabe übertragen, die bei
der Einführung der Ehrenamtskarte NRW geltenden Rahmenbedingungen zu erkunden und die Einführung ggf. umzusetzen. Um das Interesse und den Bedarf für die Ehrenamtskarte NRW in der Stadt Pulheim ermitteln zu können, hat
das Bildungsbüro im August dieses Jahres 165 Pulheimer Vereine und karitative Organisationen angeschrieben, in
denen sich Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich engagieren. Mit diesem Schreiben wurde ein Fragebogen versandt
und um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
Befürworten Sie die Einführung der Ehrenamtskarte in Pulheim unter den vom Land vorgegebenen Rahmenbedingungen?
Wie viele Personen engagieren sich ehrenamtlich in Ihrer Organisation / Ihrem Verein?
Wie viele der bei Ihnen engagierten Personen erfüllen schätzungsweise die Voraussetzungen für die Erteilung der
Ehrenamtskarte (s. im Anschreiben aufgeführte Kriterien)?
Sollte die Vergabe der Karte an den Tätigkeitsort statt an den Wohnort geknüpft werden, d.h. sollten auch Einwohner anderer Orte die Karte erhalten, wenn das Engagement in Pulheim ausgeübt wird?
Von den 165 versandten Fragebögen wurden 48 ausgefüllt zurückgeschickt. Das entspricht einer Rücklaufquote von 29
%. Von diesen 48 erhaltenen Antworten haben sich insgesamt 47 Befragte (98%) für die Einführung der Ehrenamtskarte
ausgesprochen.
In den Organisationen / Vereinen, die geantwortet haben engagieren sich laut Angaben der Befragten insgesamt 1677
(100%) ehrenamtlich, davon erfüllen 526 (31%) Engagierte voraussichtlich die Voraussetzungen für die Erteilung einer
Ehrenamtskarte. Von den Befragten sprachen sich 42 (87%) von 48 dafür aus, dass Einwohner anderer Orte die Karte
erhalten, wenn das Engagement in Pulheim ausgeübt wird.
ohne
Antwort
Antworten
Ehrenamtskarte
ja
Ehrenamtskarte
nein
Anzahl
Ehrenamtliche
Anzahl
KartenBerechtigte
Tätigkeitsort
Wohnort
Anzahl
117
48
47
1
1677
526
42
6
Prozentualer Anteil
71%
29%
98%
2%
100%
31%
87%
13%
Aufgrund der großen Zahl der potentiell Anspruchsberechtigten sowie der grundsätzlich zum Ausdruck gebrachten positiven Haltung zur Einführung der Ehrenamtskarte schlägt die Verwaltung vor, die Ehrenamtskarte NRW in Pulheim einzuführen.
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Rahmenbedingungen des Landes NRW
Die Ehrenamtskarte NRW ist ein gemeinsames Projekt der Landesregierung und der Kommunen in NordrheinWestfalen, das im Jahr 2008 eingeführt wurde. Das Referat „Bürgerschaftliches Engagement“ in der Staatskanzlei des
Landes NRW ist zuständig für das Projekt „Ehrenamtskarte NRW“. Das Land hat den Rahmen für dieses Projekt geschaffen und begleitet und unterstützt die Kommunen bei der Einführung der Karte. Die Ehrenamtskarte NRW wurde
bisher in insgesamt 248 Städten und Gemeinden in ganz Nordrhein-Westfalen eingeführt. Bisher wurden mehr als
43.000 Ehrenamtskarten durch die teilnehmenden Kommunen ausgegeben und ca. 4.000 Vergünstigungen stehen
NRW-weit zur Verfügung. Erhalten kann die Ehrenamtskarte, wer mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung tätig ist.
Voraussetzung für die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Land und Kommune ist ein Ratsbeschluss zur
Einführung der Ehrenamtskarte NRW. Nachdem der Rat die Einführung beschlossen hat, kann die Unterzeichnung der
Vereinbarung vorbereitet werden, die die Voraussetzung für weitere Schritte der Einführung ist.
Wenn die Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte zwischen Land und Kommune unterzeichnet ist, kann eine
sog. Anschubfinanzierung abgerufen werden. Die Höhe dieser Finanzierung richtet sich nach der Einwohnerzahl, so
dass die Stadt Pulheim mit rund 54.000 Einwohnern einmalig einen Betrag in Höhe von 3.000 EUR erhalten würde. Ein
Nachweis über die Verwendung des Geldes ist nicht notwendig. Das Land erwartet beim Mittelabruf lediglich eine Bestätigung, dass der Zuschuss für die Öffentlichkeitsarbeit des Projekts Ehrenamtskarte eingesetzt wird.
Das Land NRW stellt zudem Materialien in Form von Flyern, Plakaten und Aufklebern für die Öffentlichkeitsarbeit zur
Verfügung. Auch das erste Kartenkontingent wird vom Land kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die folgenden Kriterien für die Vergabe der Ehrenamtskarte gelten landesweit:
Die Begünstigten müssen ein Engagement von mindestens fünf Stunden in der Woche ausüben. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250
Stunden pro Jahr erfolgen. In diesem Fall bestätigt jede Organisation die Zahl der bei ihr geleisteten Stunden für
den freiwilligen Einsatz.
Ehrenamtliche, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Dies
gilt jedoch nicht, wenn die Pauschale nicht mehr als die entstandenen Kosten deckt (z.B. Fahrtkosten). Auch Ferienhelfer, die gering vergütet werden, können die Ehrenamtskarte erhalten. Dies kann im Einzelnen vor Ort abgestimmt werden. Wer durch das Engagement ein regelrechtes Einkommen erzielt, gehört nicht zur Zielgruppe der Ehrenamtskarte.
Freiwillige, die in freien Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus arbeiten und daher keine Bestätigung durch ihren
Vorstand erhalten können, haben die Möglichkeit, sich ihren Einsatz durch andere Organisationen oder die Nutznießer ihrer Arbeit bestätigen lassen, beispielsweise durch Pfarrer oder Ärzte.
Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen und Supervisionen. Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht, werden jedoch nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet.
Ebenso gilt, dass Bereitschaftszeiten, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr, nicht als anrechenbare Arbeitszeit gezählt
werden.
Als weitere Voraussetzungen für die Antragstellung sollen folgende Kriterien festgelegt werden:
Die Beantragung der Ehrenamtskarte ist in einem kontinuierlichen Bewerbungsverfahren (statt festgesetzter Bewerbungsfrist) möglich.
Als Voraussetzung für die Gewährung der Ehrenamtskarte ist eine mindestens zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit
nachzuweisen.
Die Geltungsdauer der Karte beträgt zwei Jahre.
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Die Karte würdigt bereits erbrachtes Ehrenamt, so dass eine Rückgabe der Karte nicht erforderlich ist, wenn das
Ehrenamt nicht mehr geleistet wird.
Die Vergabe der Karte ist an den Tätigkeitsort geknüpft. So erhalten auch Einwohner anderer Orte die Ehrenamtskarte, wenn das Engagement in Pulheim ausgeübt wird.
Es wird kein Mindestalter für den Erhalt der Karte festgelegt.
Die Tätigkeiten, die als zu würdigendes Ehrenamt zu betrachten sind, werden in der Definition des Ministeriums für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW (s. Anlage) festgelegt. Diese wird als verbindlich betrachtet. Bei strittigen Einzelfällen entscheidet der Bürgermeister.
Grundsätzlich können Ehrenamtliche im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr oder des Rettungsdienstes die Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie die Vergabekriterien erfüllen. Die reinen Bereitschaftszeiten zählen jedoch nicht zum
notwendigen Stundenkontingent. Auch politisches Engagement kann ausgezeichnet werden.
Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW
Die Einführung der Ehrenamtskarte NRW beinhaltet Vergünstigen, die landesweit allen Inhaberinnen und Inhabern gewährt werden. Einrichtungen oder Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die das Projekt unterstützen, sind z.B. Museen,
Bibliotheken, Theater, Schwimmbäder, Volkshochschulen und Parks wie auch Einzelhändler, Apotheken, Kinos, Sportstätten oder Hotels. Die öffentlichen und privaten Einrichtungen tragen einen entsprechenden Hinweis. Eine Liste der
städtischen Partner der Ehrenamtskarte wird bei Ausgabe der Ehrenamtskarte zur Verfügung gestellt. Unter
www.ehrensache.nrw.de ist eine stets aktuelle Übersicht aller landesweit geltenden Vergünstigungen abrufbar.
Laut Auskunft der Landesregierung NRW hat es sich in der Praxis erwiesen, dass unter dem Aspekt einer Vorreiterfunktion für private Unternehmen städtische Vergünstigungen sinnvoll sind. Sie vermitteln den Engagierten das Gefühl von
Wertschätzung durch ihre Kommune und sind deshalb von besonderer Bedeutung.
Insofern soll die Ehrenamtskarte zur Inanspruchnahme folgender Vergünstigungen bei städtischen Einrichtungen und
Angeboten berechtigen:
1. Eintrittsgelder für das Aquarena
Die Ermäßigung beträgt 30 % des maßgeblichen Kartenpreises.
2. Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen der Stadt
Auf die maßgeblichen Eintrittspreise für kulturelle Veranstaltungen der Stadt werden 30 % Ermäßigung gewährt.
3. Büchereigebühren
Auf die maßgeblichen Gebühren der städtischen Bücherei werden 30% Ermäßigung gewährt.
Neben diesen Vergünstigungen bei städtischen Einrichtungen soll - in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung der
Stadt Pulheim - bei Pulheimer Unternehmen, Einzelhändlern und privaten Einrichtungen dafür geworben werden, Vergünstigungen bzw. Ermäßigungen und Rabatte für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte zu gewähren.
Einschätzung der Nutzung der Ehrenamtskarte NRW
Auf Grund der finanziellen Auswirkungen der städtischen Vergünstigungen werden im Folgenden kurz einige Ergebnisse
der durchgeführten Nutzerbefragungen und Analysen der Landesregierung NRW aufgeführt:
Eine Nutzerbefragung aus dem Jahre 2010 hat ergeben, dass die meisten Kartenbesitzer die Karte ortsnah einsetzen, lediglich etwas weniger als ein Drittel nutzt die Karte in benachbarten Orten, weniger als jeder Zehnte in weiter
entfernten Orten.
Die durchschnittliche Nutzungshäufigkeit liegt bei etwa 1 x im Monat.
Es gibt willkommene Werbeeffekte für kommunale Angebote oder Einrichtungen, durch die zusätzliche Nutzerinnen
und Nutzer gewonnen werden. Die Nutzerbefragung hat ergeben, dass 38% der Befragten die Karte zusammen mit
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anderen Personen einsetzen, die nicht über eine Karte verfügen. So entstehen zwar Mindereinnahmen durch die
Gewährung von Ermäßigungen. Diese könnten jedoch dadurch ausgeglichen werden, wenn die Inhaberinnen und
Inhaber einer Ehrenamtskarte eine Begleitperson mitbringen, die den vollen Preis bezahlt.
Das Ergebnis einer Umfrage der Stadt Eschweiler bei Bädern, Bibliotheken und privaten Anbietern hat ergeben,
dass nur marginale Auswirkungen auf die Einnahmen zu verzeichnen sind, so dass die Einführung der Ehrenamtskarte als haushaltsneutral zu bewerten ist. Die Stadt Siegen hat auf Grundlage eigener Auswertungen sogar Mehreinnahmen feststellen können.
Die Nutzwertanalyse am Beispiel der Stadt Würzburg und des Landkreises Cham hat ergeben, dass jeder von der
Stadt bzw. dem Landkreis in die Förderung des Ehrenamts investierte Euro einen Rückfluss von 7 Euro generiert
(www.stmas.bayern.de/sozialpolitik/ehrenamt/wertgutachten.htm). Die Ehrenamtskarte wird als prestigeträchtiges
Marketinginstrument für Kommunen und Kreise und als Standortfaktor für Unternehmen angesehen. Sie kann auch
als Instrument der Tourismusförderung betrachtet werden.
Darüber hinaus ist ein Widerruf der Rabatt- oder Vergünstigungsgewährung und somit ein Ausstieg aus der Partnerschaft jederzeit möglich.
Der Einsatz der Ehrenamtskarte bzw. die Inanspruchnahme von Vergünstigungen soll nach Ablauf von zwei Jahre evaluiert werden, damit die Ergebnisse für kommende Haushaltsplanungen berücksichtigt werden können.
Digitales Tool zur Ehrenamtsverwaltung
Mit dem Ziel, eine bürgerfreundliche, unkomplizierte Antragstellung und Bearbeitung zu ermöglichen sowie eine digitale
Ehrenamtsbörse (Suche-Biete) für Pulheim aufzubauen, wurde eine Kooperation mit dem Institut für Projekt- und Informationsmanagement (IPMI) an der RFH Köln vereinbart. Im Rahmen einer Bachelorarbeit wird bis Ende dieses Jahres
eine Anforderungsanalyse für ein digitales Tool zur Ehrenamtsverwaltung erstellt. Darin sollen die für Pulheim relevanten
Anforderungen an ein digitales Instrument erfasst und erforderliche Prozessschritte zur Umsetzung beschrieben werden.
Die Erarbeitung der Anforderungsanalyse erfolgt für die Stadt Pulheim kostenlos. Im Anschluss wird in einer zweiten
Phase die technische Umsetzung geplant, die ebenfalls seitens der RFH Köln unterstützt werden kann. Vor der technischen Umsetzung ist zu klären, welche Kosten für die Stadt im Falle der Umsetzung entstehen und ob diese finanzierbar
sind. Neben dem Bildungsbüro als koordinierender Stelle werden die EDV-Abteilung und die Ehrenamtskoordination des
Sozialamtes in die Erarbeitung einbezogen.
Organisatorische Anbindung in der Verwaltung und Finanzierungsbedarf
Die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt Pulheim wird organisatorisch befristet für den Zeitraum vom
1.8.2018 – 31.7.2019 bei I, 005 (Stabsstelle Bildungsmanagement) angesiedelt. Aus Kapazitätsgründen entfällt dafür im
Jahr 2019 die Organisation und Durchführung eines Bildungsfachtags. Die Zuständigkeit des Bildungsbüros im Rahmen
der Einführung beinhaltet die Entwicklung eines konzeptionellen Vorgehens zur Einführung der Ehrenamtskarte sowie
die Organisation und Durchführung des Antragsverfahrens. In der Einführungsphase wird dem Bildungsbüro eine Verwaltungskraft mit 10 Stunden / Woche befristet für ein Jahr zur Verfügung gestellt, die bei der administrativen Umsetzung wie z.B. der Antragsbearbeitung unterstützend tätig wird. Nach der Einführungsphase soll die Vergabe der Ehrenamtskarte NRW im Dezernat II, 50 Sozialamt angesiedelt werden.
Zusätzlich zur Anschubfinanzierung, die beim Land NRW nach Unterzeichnung der Vereinbarung abgerufen werden soll,
entstehen voraussichtlich ab dem kommenden Haushaltsjahr laufende Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 1000
€ pro Jahr. Dieser Finanzierungsbedarf wird im künftigen Haushalt veranschlagt.