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Beschlusstext (Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) (vormals Innovationsregion Rheinisches Revier, IRR))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
89 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
29.10.18, 11:40
Aktualisiert
29.10.18, 11:40
Beschlusstext (Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) (vormals Innovationsregion Rheinisches Revier, IRR)) Beschlusstext (Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) (vormals Innovationsregion Rheinisches Revier, IRR)) Beschlusstext (Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) (vormals Innovationsregion Rheinisches Revier, IRR))

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 10.10.2018 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) (vormals Innovationsregion Rheinisches Revier, IRR) Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bittet die Verwaltung um eine nähere Erläuterung der Vorlage, weil diese aufgrund der Kurzfristigkeit in der Fraktion nicht reflektiert werden konnte. Kreistagsmitglied Weber (CDU) berichtet als Stimmführer des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der ZRR über die wesentlichen Änderungen. Die bisherige projektorientierte Finanzierung der ZRR laufe 2018 aus. Vor dem Hintergrund des Strukturwandels solle die Finanzierung dauerhaft sichergestellt werden, indem man eine Förderschiene in Richtung Regionalmanagement aufmache, ohne jedoch ein weiteres Regionalmanagement zu schaffen. Als neues Mitglied sei die Stadt Mönchengladbach aufgenommen worden. Im Finanz- und Wirtschaftsplan sei eine entsprechende Anpassung der Mitgliedsbeiträge von 12.800 € auf 20.000 € vorgesehen. Mit dem Strukturwandel erlange die ZRR eine wichtige Bedeutung, zumal erhebliche Fördergelder fließen werden. Daher empfiehlt Kreistagsmitglied Weber entsprechend der Verwaltungsvorlage zu entscheiden, um von entsprechenden Fördermitteln profitieren zu können. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass die Fraktion DIE LINKE seinerzeit den Beitritt zur IRR aus inhaltlichen und finanziellen Gründen abgelehnt habe. Er stellt fest, dass bisher wenig Konstruktives und Konkretes in der IRR passiert sei und keine nennenswerten Ergebnisse vorzuweisen seien. Auch durch die geänderten Finanzierungsmodalitäten erwarte er weiterhin keinen Nutzen von der ZRR. Der Strukturwandel finde mit oder ohne Beteiligung der ZRR statt. Der einzige Unterschied sei, dass die Mittel über die ZRR in die Belegenheitskommunen gelangen, die vom Strukturwandel im Bereich der Braunkohle betroffen sein werden. Da der Kreis Euskirchen vom Strukturwandel allenfalls äußerst indirekt betroffen sein werde, würden kaum Mittel in die Region fließen. Daher halte die Fraktion DIE LINKE die Beteiligung an der ZRR nach wie vor für unnötig und werde diese weiterhin ablehnen. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) entgegnet, dass sich die Rahmenbedingungen im Vergleich zur Vergangenheit geändert hätten. Die ZRR habe einen völlig anderen Arbeitsauftrag V 475/2018 erhalten, was auch vom Geschäftsführer der IRR/ZRR in der AG „Regionale Gremien“ dargestellt worden sei. Daher sei die in der Vergangenheit zu Recht geäußerte Kritik für die Zukunft nicht berechtigt. Kreistagsmitglied Kolvenbach erklärt, dass er den Änderungen des Gesellschaftervertrages und der finanziellen Beteiligung klar zustimme. Abschließend stellt er fest, dass ein Ausstieg aus der ZRR auch später noch stattfinden könne. Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) stimmt den Ausführungen von Herrn Kolvenbach zu. Er führt aus, dass man sich ständig im Abwägungsprozess befinde, ob bei der Vertretung in Gremien der Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zu den möglichen Erträgen stehe. Seitens des Geschäftsführers der ZRR sei bestätigt worden, dass der Kreis Euskirchen bei der Verteilung der Mittel aus der Kohlekommission berücksichtigt werde. Vor diesem Hintergrund sei der Beitrag angemessen und die Mitgliedschaft in der ZRR werde befürwortet. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass bei der ZRR hoffentlich eine Rendite erzielt werde, was im Vergleich zu anderen Gremien, in die der Kreis Euskirchen eingetreten sei, nicht der Fall sei. Kreistagsmitglied Weber (CDU) führt ergänzend aus, dass ein Förderprogramm „Unternehmen Revier“ geschaffen worden sei, in dem in den nächsten 10 Jahren 40 Mio. € zur Verfügung stehen sollen. Die Mittelverteilung auf die Kohlereviere stehe noch nicht fest, aber ein Teil entfalle auf unsere Region. Es gebe bereits Projektaufrufe aus der ZRR. Auch Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) befürwortet die weitere Mitgliedschaft in der ZRR. Es sei jedoch klar kommuniziert worden, dass die Mittel nicht vollständig in unsere Region fließen werden, sondern auch das Ruhrgebiet partizipieren werde. Dazu führt Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) aus, dass es keine Beschlussfassung der Landesregierung zur Mittelverteilung ins Ruhrgebiet gebe. Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: 1. Der Kreistag nimmt die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH, künftig ZRR GmbH) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung der IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) zur entsprechenden Beschlussfassung. (Der Zuschuss an die zukünftige ZRR GmbH beträgt somit ab dem Jahr 2019 20.000 € jährlich.) Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Änderungen 2. Der Kreistag unterstützt die Beantragung von Fördermitteln aus dem GRW-Koordinierungsrahmen: Regionalmanagement (GRW=Gemeinschaftsaufgabe zur Regionalen Wirtschaftsförderung) zur künftigen Grundfinanzierung der zukünftigen ZRR GmbH ab dem Jahre 2019. 3. Der Kreistag stimmt der Projektfinanzierung zum Fördervorhaben ReBau zu. Die Kofinanzierung durch die zukünftige ZRR GmbH erfolgt außerhalb der Grundfinanzierung aus Zuschussmitteln des RWE. Kreismittel sind hiervon nicht tangiert. 4. Der Kreistag stimmt der Aufhebung des Gremienvorbehaltes, der in der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) am 21.09.2018 beschlossen wurde, aufgrund der unter Punkt 1. – 3. getroffenen Beschlüsse zu. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit dafür, 2 Gegenstimmen (DIE LINKE), 8 Enthaltungen (UWV, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)