Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
89 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
29.10.18, 11:40
Aktualisiert
29.10.18, 11:40
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 10.10.2018 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 6
Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) (vormals
Innovationsregion Rheinisches Revier, IRR)
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bittet
die Verwaltung um eine nähere Erläuterung der Vorlage, weil
diese aufgrund der Kurzfristigkeit in der Fraktion nicht reflektiert
werden konnte.
Kreistagsmitglied Weber (CDU) berichtet als Stimmführer des
Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der ZRR
über die wesentlichen Änderungen. Die bisherige
projektorientierte Finanzierung der ZRR laufe 2018 aus. Vor dem
Hintergrund des Strukturwandels solle die Finanzierung dauerhaft
sichergestellt werden, indem man eine Förderschiene in Richtung
Regionalmanagement aufmache, ohne jedoch ein weiteres
Regionalmanagement zu schaffen.
Als neues Mitglied sei die Stadt Mönchengladbach aufgenommen
worden. Im Finanz- und Wirtschaftsplan sei eine entsprechende
Anpassung der Mitgliedsbeiträge von 12.800 € auf 20.000 €
vorgesehen.
Mit dem Strukturwandel erlange die ZRR eine wichtige
Bedeutung, zumal erhebliche Fördergelder fließen werden. Daher
empfiehlt Kreistagsmitglied Weber entsprechend der
Verwaltungsvorlage zu entscheiden, um von entsprechenden
Fördermitteln profitieren zu können.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass die
Fraktion DIE LINKE seinerzeit den Beitritt zur IRR aus
inhaltlichen und finanziellen Gründen abgelehnt habe. Er stellt
fest, dass bisher wenig Konstruktives und Konkretes in der IRR
passiert sei und keine nennenswerten Ergebnisse vorzuweisen
seien.
Auch durch die geänderten Finanzierungsmodalitäten erwarte er
weiterhin keinen Nutzen von der ZRR. Der Strukturwandel finde
mit oder ohne Beteiligung der ZRR statt. Der einzige Unterschied
sei, dass die Mittel über die ZRR in die Belegenheitskommunen
gelangen, die vom Strukturwandel im Bereich der Braunkohle
betroffen sein werden.
Da der Kreis Euskirchen vom Strukturwandel allenfalls äußerst
indirekt betroffen sein werde, würden kaum Mittel in die Region
fließen. Daher halte die Fraktion DIE LINKE die Beteiligung an
der ZRR nach wie vor für unnötig und werde diese weiterhin
ablehnen.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) entgegnet, dass sich die
Rahmenbedingungen im Vergleich zur Vergangenheit geändert
hätten. Die ZRR habe einen völlig anderen Arbeitsauftrag
V 475/2018
erhalten, was auch vom Geschäftsführer der IRR/ZRR in der AG
„Regionale Gremien“ dargestellt worden sei. Daher sei die in der
Vergangenheit zu Recht geäußerte Kritik für die Zukunft nicht
berechtigt. Kreistagsmitglied Kolvenbach erklärt, dass er den
Änderungen des Gesellschaftervertrages und der finanziellen
Beteiligung klar zustimme. Abschließend stellt er fest, dass ein
Ausstieg aus der ZRR auch später noch stattfinden könne.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) stimmt den Ausführungen
von Herrn Kolvenbach zu. Er führt aus, dass man sich ständig im
Abwägungsprozess befinde, ob bei der Vertretung in Gremien der
Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zu den möglichen
Erträgen stehe.
Seitens des Geschäftsführers der ZRR sei bestätigt worden, dass
der Kreis Euskirchen bei der Verteilung der Mittel aus der
Kohlekommission berücksichtigt werde. Vor diesem Hintergrund
sei der Beitrag angemessen und die Mitgliedschaft in der ZRR
werde befürwortet.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass bei der ZRR
hoffentlich eine Rendite erzielt werde, was im Vergleich zu
anderen Gremien, in die der Kreis Euskirchen eingetreten sei,
nicht der Fall sei.
Kreistagsmitglied Weber (CDU) führt ergänzend aus, dass ein
Förderprogramm „Unternehmen Revier“ geschaffen worden sei,
in dem in den nächsten 10 Jahren 40 Mio. € zur Verfügung
stehen sollen. Die Mittelverteilung auf die Kohlereviere stehe
noch nicht fest, aber ein Teil entfalle auf unsere Region. Es gebe
bereits Projektaufrufe aus der ZRR.
Auch Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) befürwortet die weitere
Mitgliedschaft in der ZRR. Es sei jedoch klar kommuniziert
worden, dass die Mittel nicht vollständig in unsere Region fließen
werden, sondern auch das Ruhrgebiet partizipieren werde.
Dazu führt Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) aus, dass es
keine Beschlussfassung der Landesregierung zur Mittelverteilung
ins Ruhrgebiet gebe.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1. Der
Kreistag
nimmt
die
Änderungen
des
Gesellschaftsvertrages der Innovationsregion Rheinisches
Revier GmbH (IRR GmbH, künftig ZRR GmbH) zustimmend
zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises in der
Gesellschafterversammlung der IRR GmbH (künftig ZRR
GmbH) zur entsprechenden Beschlussfassung.
(Der Zuschuss an die zukünftige ZRR GmbH beträgt somit ab
dem Jahr 2019 20.000 € jährlich.)
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
Änderungen
2. Der Kreistag unterstützt die Beantragung von Fördermitteln
aus dem GRW-Koordinierungsrahmen: Regionalmanagement
(GRW=Gemeinschaftsaufgabe
zur
Regionalen
Wirtschaftsförderung) zur künftigen Grundfinanzierung der
zukünftigen ZRR GmbH ab dem Jahre 2019.
3.
Der Kreistag stimmt der Projektfinanzierung zum
Fördervorhaben ReBau zu. Die Kofinanzierung durch die
zukünftige
ZRR
GmbH
erfolgt
außerhalb
der
Grundfinanzierung aus Zuschussmitteln des RWE. Kreismittel
sind hiervon nicht tangiert.
4. Der Kreistag stimmt der Aufhebung des Gremienvorbehaltes,
der in der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung der IRR GmbH (künftig ZRR
GmbH) am 21.09.2018 beschlossen wurde, aufgrund der unter
Punkt 1. – 3. getroffenen Beschlüsse zu.
Abstimmungsergebnis:
mit Mehrheit dafür,
2 Gegenstimmen (DIE LINKE),
8 Enthaltungen (UWV, Bündnis
90/DIE GRÜNEN)