Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
137 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
31.10.18, 11:00
Aktualisiert
29.11.18, 17:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 470/2018
24.08.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.11.2018
Kreisausschuss
28.11.2018
Kreistag
12.12.2018
Grenzüberschreitende Linien in den Rhein-Erft-Kreis
hier: Ermächtigung zum Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
x
Tel.: 15 537
Abt.: 60.13
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2019 bei dem Produkt 547 02
eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushaltes zur
Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, mit dem Rhein-Erft-Kreis eine Vereinbarung
über die Zuordnung der Aufgabenträgerschaft für die grenzüberschreitenden Linien zu treffen und
hierbei auch Finanzierungsregelungen zu treffen.
-2Begründung:
Zwischen den Kreisen Euskirchen und Rhein-Erft verlaufen derzeit folgende 5 Buslinien:
Buslinie 974 Schülerverkehr Erftstadt
Buslinie 979 Zülpich – Hermülheim
Buslinie 807 Euskirchen – Erftstadt Bf
Buslinie 984 Weilerswist – Erftstadt
Buslinie 985 Euskirchen – Brühl
Im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages des Kreises
Euskirchen mit der RVK musste mit dem benachbarten Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis (REK)
geklärt werden, wer ab dem Fahrplanwechsel 12/2018 bzw. ab dem 01.01.2019 die
Aufgabenträgerschaft für welche grenzüberschreitenden Linien übernimmt.
Die o.a. Linien werden bis Ende 2018 von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) in
Gemeinschaftskonzession mit der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) betrieben. Die
Betriebsführung im REK obliegt der REVG und im Kreis Euskirchen der RVK.
Über die Linienergebnisrechnung der RVK leistet der Kreis Euskirchen bis zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2018 Betriebskostenzuschüsse zu den o.a. Linien, wobei sich diese nur auf die Abschnitte
im Kreis Euskirchen beziehen. Die Abrechnung zwischen RVK und REVG bzw. REK über die
Linienabschnitte im REK erfolgt gesondert.
In mehreren Abstimmungsgesprächen zwischen den beiden Aufgabenträgern und unter Beteiligung
beider Verkehrsunternehmen konnte eine Einigung über die Aufteilung der Aufgabenträgerschaft
erzielt werden: Danach übernimmt der Kreis Euskirchen die Linien 807, 984 und 985, wohingegen die
Aufgabenträgerschaft für die Linien 974 und 979 auf den Rhein-Erft-Kreis übergeht.
Die REVG wird ab dem 01.01.2019 als vollwertiges Verkehrsunternehmen das Verkehrsangebot im
Rhein-Erft-Kreis, darunter auch die Linien 974 und 979, überwiegend selbst durchführen.
Mit dem als Anlage beigefügten Vereinbarungsentwurf soll die Zuordnung der Aufgabenträgerschaft
festgeschrieben und auch eine Finanzierungsregelung getroffen werden.
Der Kreis Euskirchen hatte bezüglich der Finanzierungsregelung vorgeschlagen, dass für die Linien
807, 984 und 985 der Ausgleich des REK an den Kreis Euskirchen auf Basis der
Linienergebnisrechnung der RVK erfolgt. Dies ist unproblematisch möglich, weil die RVK diese
Verkehre in Zukunft auch auf dem Gebiet des REK fahren wird und die Linienergebnisrechnung
fortführen kann. Diesem stimmen der REK und die REVG zu.
Im Gegensatz zur RVK wird die REVG in den ersten Jahren nicht über eine Linienergebnisrechnung
verfügen, u.a. auch weil die rechtskräftigen Ergebnisse der Verkehrserhebung 2018 abgewartet
werden müssen. Eine Linienergebnisrechnung auf Seiten der REVG wird voraussichtlich erst ab 2021
möglich sein. Bis zum Vorliegen einer Linienergebnisrechnung soll der Ausgleich des Kreises
Euskirchen an den Rhein-Erft-Kreis daher auf Basis des durchschnittlichen REVG-Kostensatzes
erfolgen. Die Kalkulation des Nutz-km Satzes kann durch den in der Zukunft liegenden Betriebsstart
erst mit der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2019 erfolgen. Der Wirtschaftsplan 2019 liegt Anfang
Dezember 2018 vor und muss von den Gremien der REVG genehmigt werden.
Da der Kostensatz derzeit noch nicht feststeht, besteht hier ein Risiko des Kreises Euskirchen.
Allerdings ist dieses Risiko begrenzt, da der Umfang der zu erstattenden Verkehrsleistung bei nur
-3rund 80.000 km/Jahr liegt. Das Volumen der Verkehrsleistung, die der REK dem Kreis Euskirchen
erstatten muss, liegt mit rund 230.000 km/Jahr deutlich höher.
Die REVG wurde gebeten, zur besseren Einschätzung des Kostenrisikos die möglichen
kostenbeeinflussenden Faktoren mitzuteilen:
Aufbau eines eigenen Busbetrieb mit rd. 175 Fahrpersonalen, 95 neuen Linienbussen,
eigenem Betriebshof, rd. 60 Verwaltungsmitarbeiter/innen und vergrößerter Hauptverwaltung
Erhöhung der Eigenerbringungsquote wegen der EU-Vorgaben
Qualitätssteigerungen Fahrzeuge (z.B. Absenken des Durchschnittsalters)
Anhebung der Personalstandards durch z.B. zusätzliche kundenorientierte Schulungen
Durchgängige Anwendung des TV-N und die damit verbundene Tarifsteigerungen bei der
REVG bzw. eines anderen branchenüblichen Tarif bei allen Subunternehmern im Auftrag der
REVG
Steigerungen des Dieselpreises von 0,886 € (Durchschnitt 2017) auf aktuell 1,047 € je Liter
Nach Einschätzung der Verwaltung des Kreises Euskirchen dürfte der Kostensatz der REVG für 2019
in etwa vergleichbar mit dem der RVK sein, weil ein Teil der oben genannten kostenbeeinflussenden
Faktoren gleichermaßen die RVK betrifft.
Die Verwaltung bittet um Ermächtigung zum Abschluss der als Anlage beigefügten
Finanzierungsvereinbarung.
Da die Vereinbarung nach den Vorgaben des GkG (Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit)
abgeschlossen werden soll, wurde der Entwurf der Bezirksregierung Köln zur Vorprüfung übersandt.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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