Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
121 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
30.10.18, 10:00
Aktualisiert
30.10.18, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 480/2018
12.10.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.11.2018
Kreisausschuss
28.11.2018
Kreistag
12.12.2018
Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen im Vorgriff auf den Haushalt
2019
Sachbearbeiter/in: Herr Bornhold
Tel.: 15 534
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2019 unter dem Produkt 120
542 01, Zeile 13, eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die im Produkt 120 542 01, Zeile 13, eingeplanten Haushaltsmittel für
Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen
und die Aufträge zur Instandsetzung der Kreisstraßen nach den vorherigen Vergabeverfahren an den
wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
-2Begründung:
Durch die Fachabteilung wurde geprüft, welche Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Jahr 2019
notwendig sind.
Folgende Strecken, Kreisverkehrsplätze und Brückenbauwerke werden vorrangig vorgesehen:
Strecken:
K 47, Abschnitt 1.1, OD Arloff, km 0,850 bis km 1,000
K 72, Abschnitt 1, K 43.2 bis Waldorf, km 0,640 bis km 2,337
K 82, Abschnitt 4, OD Geich, km 1,525 bis km 2,434
K 82, Abschnitt 6, OD Zülpich, km 0,700 bis km 1,439
Kreisverkehrsplätze
K 24, Abschnitt 3.1/3.2, OD Euskirchen, Kreisverkehrsplatz
K 67, Abschnitt 1.1/1.2, OD Kall, Kreisverkehrsplatz
Brückenbauwerke
K 43, Abschnitt 5, Brückenbauwerk 5506 509 über den Schaafbach
K 46, Abschnitt 1, Brückenbauwerk 5506 519 über die Ahr
Das jeweilige Sanierungskonzept für die Strecken und Kreisverkehrsplätze wird z.Zt. erarbeitet. Nach
Vorliegen der Kosten soll unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sowie der Rangfolge der
Dringlichkeit entschieden werden, welche der o.g. Maßnahmen im Rahmen der angemeldeten
Haushaltsmittel realisiert werden können.
An den aufgeführten Streckenabschnitten kommt nach derzeitigem Kenntnisstand entweder eine
Sanierung mit Dünnschichten im Kalteinbau (DSK) oder eine Deckenerneuerung mit Asphaltbeton
zum Tragen. An den Kreisverkehrsplätzen ist eine Erneuerung der Verschleißschicht der
Kreisfahrbahnen mit Gussasphalt geplant.
Bei den Brückenbauwerken ist im Wesentlichen vorgesehen, vorhandene Betonschadstellen
instandzusetzen sowie vorhandene Risse und dauerelastische Fugen zu sanieren.
Nach entsprechender Entscheidung des Sanierungskonzeptes werden die v.g. Leistungen öffentlich
bzw. beschränkt ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.
Insbesondere bei der derzeitigen Marktsituation ist es zum Erzielen günstiger Angebotspreise von
Vorteil, möglichst frühzeitig die geplanten Maßnahmen auszuschreiben. Gleichzeitig sollten gemäß
den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von
Verkehrsflächen in Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB, Ausgabe 2009, Fassung 2013)
Asphaltdeckschichten nur von Anfang April bis Mitte Oktober ausgeführt werden, um die günstigen
Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen.
-3-
Dieser zeitliche Rahmen kann nach derzeitiger Einschätzung für die in 2019 erforderlichen Straßeninstandsetzungen nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann.
Daher wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung vorgeschlagen, die v.g.
Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung
2019 durchzuführen. Die Voraussetzungen des § 82(1) der Gemeindeordnung NRW liegen vor.
Durch die frühzeitige Ausschreibung werden erwartungsgemäß günstigere Angebote erzielt und der
finanzielle Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen minimiert.
Für die Instandhaltung und Deckenerneuerung wurden im Haushalt 780.000,- € angemeldet. Durch
die Fachabteilung wird vorgeschlagen, diesen für 2019 veranschlagten Ansatz beim
Produkt 120 542 01, Zeile 13, des Teilergebnisplanes im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
bereit zu stellen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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