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Beschlussvorlage GB (Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen im Vorgriff auf den Haushalt 2019)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
121 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
30.10.18, 10:00
Aktualisiert
30.10.18, 10:00
Beschlussvorlage GB (Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen im Vorgriff auf den Haushalt 2019) Beschlussvorlage GB (Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen im Vorgriff auf den Haushalt 2019) Beschlussvorlage GB (Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen im Vorgriff auf den Haushalt 2019)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 480/2018 12.10.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.11.2018 Kreisausschuss 28.11.2018 Kreistag 12.12.2018 Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen im Vorgriff auf den Haushalt 2019 Sachbearbeiter/in: Herr Bornhold Tel.: 15 534 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2019 unter dem Produkt 120 542 01, Zeile 13, eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die im Produkt 120 542 01, Zeile 13, eingeplanten Haushaltsmittel für Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen und die Aufträge zur Instandsetzung der Kreisstraßen nach den vorherigen Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. -2Begründung: Durch die Fachabteilung wurde geprüft, welche Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Jahr 2019 notwendig sind. Folgende Strecken, Kreisverkehrsplätze und Brückenbauwerke werden vorrangig vorgesehen: Strecken:  K 47, Abschnitt 1.1, OD Arloff, km 0,850 bis km 1,000  K 72, Abschnitt 1, K 43.2 bis Waldorf, km 0,640 bis km 2,337  K 82, Abschnitt 4, OD Geich, km 1,525 bis km 2,434  K 82, Abschnitt 6, OD Zülpich, km 0,700 bis km 1,439 Kreisverkehrsplätze  K 24, Abschnitt 3.1/3.2, OD Euskirchen, Kreisverkehrsplatz  K 67, Abschnitt 1.1/1.2, OD Kall, Kreisverkehrsplatz Brückenbauwerke  K 43, Abschnitt 5, Brückenbauwerk 5506 509 über den Schaafbach  K 46, Abschnitt 1, Brückenbauwerk 5506 519 über die Ahr Das jeweilige Sanierungskonzept für die Strecken und Kreisverkehrsplätze wird z.Zt. erarbeitet. Nach Vorliegen der Kosten soll unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sowie der Rangfolge der Dringlichkeit entschieden werden, welche der o.g. Maßnahmen im Rahmen der angemeldeten Haushaltsmittel realisiert werden können. An den aufgeführten Streckenabschnitten kommt nach derzeitigem Kenntnisstand entweder eine Sanierung mit Dünnschichten im Kalteinbau (DSK) oder eine Deckenerneuerung mit Asphaltbeton zum Tragen. An den Kreisverkehrsplätzen ist eine Erneuerung der Verschleißschicht der Kreisfahrbahnen mit Gussasphalt geplant. Bei den Brückenbauwerken ist im Wesentlichen vorgesehen, vorhandene Betonschadstellen instandzusetzen sowie vorhandene Risse und dauerelastische Fugen zu sanieren. Nach entsprechender Entscheidung des Sanierungskonzeptes werden die v.g. Leistungen öffentlich bzw. beschränkt ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Insbesondere bei der derzeitigen Marktsituation ist es zum Erzielen günstiger Angebotspreise von Vorteil, möglichst frühzeitig die geplanten Maßnahmen auszuschreiben. Gleichzeitig sollten gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen in Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB, Ausgabe 2009, Fassung 2013) Asphaltdeckschichten nur von Anfang April bis Mitte Oktober ausgeführt werden, um die günstigen Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen. -3- Dieser zeitliche Rahmen kann nach derzeitiger Einschätzung für die in 2019 erforderlichen Straßeninstandsetzungen nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Daher wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung vorgeschlagen, die v.g. Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2019 durchzuführen. Die Voraussetzungen des § 82(1) der Gemeindeordnung NRW liegen vor. Durch die frühzeitige Ausschreibung werden erwartungsgemäß günstigere Angebote erzielt und der finanzielle Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen minimiert. Für die Instandhaltung und Deckenerneuerung wurden im Haushalt 780.000,- € angemeldet. Durch die Fachabteilung wird vorgeschlagen, diesen für 2019 veranschlagten Ansatz beim Produkt 120 542 01, Zeile 13, des Teilergebnisplanes im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereit zu stellen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)