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Beschlussvorlage GB (K 41, Ausbau der Ortsdurchfahrt Lommersdorf hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
108 kB
Datum
28.11.2018
Erstellt
30.10.18, 10:00
Aktualisiert
30.10.18, 10:00
Beschlussvorlage GB (K 41, Ausbau der Ortsdurchfahrt Lommersdorf
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 41, Ausbau der Ortsdurchfahrt Lommersdorf
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 41, Ausbau der Ortsdurchfahrt Lommersdorf
hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 489/2018 23.10.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.11.2018 Kreisausschuss 28.11.2018 K 41, Ausbau der Ortsdurchfahrt Lommersdorf hier: Zustimmung zum Bauentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 542 01 I542012552 Zeile:25 Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau der K 41, Ortsdurchfahrt Lommersdorf, zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme, sofern eine Landeszuwendung bewilligt oder ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn durch die Bezirksregierung Köln genehmigt wird. -2Begründung: Mit Beschluss zu V 347/2017 stimmte der Kreisausschuss der Vergabe von Ingenieurleistungen zur Planung des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Lommersdorf zu. In der Beschlussvorlage wurde über den schlechten Ist-Zustand der Ortsdurchfahrt sowie über die Entwurfskonzeption berichtet. Inzwischen liegen die Ergebnisse der Entwurfsplanung vor. Die damaligen Planungsansätze konnten größtenteils übernommen werden. Geplante Ausbaumaßnahmen Die Ausbaustrecke beginnt an der Einmündung zur L 115 und endet am Ortsausgang zu Aremberg. Der Abschnitt hat eine Länge von ca. 1,75 km. Aufgrund der im Rahmen der Grundlagenermittlung gewonnenen Erkenntnisse über die vorhandene Bausubstanz kommt im Sinne einer nachhaltigen Erneuerung nur ein Vollausbau der Straße in Frage. Im Zuge der diesjährigen Sanierungsarbeiten an der L 115 baute Straßen NRW eine Überquerungsstelle, die von Fußgängern zwischen den Ortschaften Freilingen und Lommersdorf und insbesondere von Wanderern im Zuge des Ahrsteigs genutzt werden kann. Um ein schlüssiges Wegenetz anzubieten, wurde auf der Freilinger Seite unter Beteiligung der Kreisverwaltung bereits ein kurzes Fußwegestück parallel zur K 41 zum Anschluss an das weiter führende Wegenetz angelegt. Auf der Lommersdorfer Seite der K 41 soll vorübergehend der Bankettbereich befestigt werden, damit Fußgänger mit Zielrichtung Lommersdorf abseits des außerörtlichen Straßenabschnitts laufen können. In der Ausbauplanung wurde auf diesem Teilstück die Anlage eines 1,50 m breiten, asphaltierten Gehweges, der durch einen Bordstein von der Fahrbahn abgetrennt ist, berücksichtigt. Dieses Entwurfsprinzip mit einseitigem Gehweg wird ebenfalls innerhalb der Ortslage im Bereich ab dem Ortseingang bis zur Einmündung Hühnerberg südlich der Fahrbahn fortgeführt. Die lockere Randbebauung lässt dieses Entwurfsprinzip mit nur einem Gehweg zu und bietet insbesondere für schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer die Option einer sicheren fußläufigen Verbindung. Die Fahrbahnbreite kann mit 5,50 m angelegt werden, so dass die Begegnung zweier LKW noch möglich ist. Auf der nördlichen Fahrbahnseite wird zur Abfangung des Außengebietswassers eine MuldenRigole angelegt, die jedoch deutlich flacher geplant ist als die heutigen Gräben. Die Straßenwasserführung erfolgt beidseitig über Rinnen, Bordsteine und Sinkkästen. Ab der Einmündung Hühnerberg wird der zur Verfügung stehende Straßenraum durch die anliegende Bebauung stärker eingeschränkt, so dass das Entwurfsprinzip geändert wurde. Bis zur Bergwerkstraße sollen der Fußgänger- und KFZ-Verkehr durch ein weiches Separationsprinzip mit unterschiedlichen Oberflächenbelägen ohne Bordstein getrennt werden. Der Straßenraum wird in einen asphaltierten Fahrbahnbereich und einen gepflasterten Gehbereich aufgeteilt. Die Trennung zwischen diesen Bereichen bildet eine 3-zeilige Betonsteinrinne, die gleichzeitig die Wasserführung darstellt. Aufgrund des schmalen Fahrbahnbereiches müssen die Gehwege für den Begegnungsfall größerer Fahrzeuge überfahrbar ausgerichtet werden. PKW´s können sich im Regelfall jedoch im Fahrbahnbereich begegnen. Durch das Entwurfsprinzip wird erfahrungsgemäß eine Lenkung des PKW-Verkehrs zur Fahrbahnmitte hin erreicht, so dass für den Fußgänger zumindest Räume mit einer Vorrangstellung gewonnen werden. Eine Ausnahme bezüglich der Oberflächengestaltung bildet der Platz um den Brunnen. Hier soll das heute in der Fahrbahn und den Rinnen befindliche Basaltsteinpflaster auf einem Teilabschnitt der Fahrbahn wiederverlegt werden, um an die bereits vollzogene Umgestaltung der Neuhofer Straße im unteren Ortsbereich anzuschließen. Die Gehwege werden im Sinne der Barrierefreiheit jedoch durchgängig mit Betonsteinpflaster angelegt. Hinter der Bergwerkstraße bis zum Ortsausgang lässt sich wieder das gleiche Entwurfsprinzip wie am gegenüberliegenden Ortseingang umsetzen. Um den verbreiterten Straßenquerschnitt der -3Aremberger Straße im Bereich des Kindergartens gegenüber einer höhenversetzen Anliegerstraße abzufangen, ist eine ca 40 m lange Stützwand mit einer Höhe von ca. 2,0 m geplant. Diese soll aus Steinkörben hergestellt werden. Entsprechend der vorhandenen Wohnbebauung wechselt der Gehweg im letzten Abschnitt einmal die Fahrbahnseite. Hier wurde eine Einengung als Überquerungsstelle und gleichzeitig verkehrsberuhigende Maßnahme auch mit Hinblick auf den dort befindlichen Kindergarten angelegt. Beide Ortseingänge sollen durch Fahrbahnversätze zur Geschwindigkeitsminderung ausgestattet werden. Insgesamt gesehen erhält der Straßenraum durch die geplante Umgestaltung erstmalig eine einheitliche Struktur und durchgängige Anlagen für den Fußgängerverkehr. Nähere Einzelheiten können den als Anlage beigefügten Lageplänen und Regelquerschnitten entnommen werden. Die Konzeption wurde mit der Gemeinde Blankenheim und der Ortsvertretung abgestimmt. An drei Informationsterminen wurden auch bereits die Anlieger des Streckenzuges informiert und Anregungen aufgenommen. Vor Umsetzung der Maßnahme werden noch alle betroffenen Versorgungsträger beteiligt, um zukünftige Aufbrüche der Fahrbahn weitestgehend auszuschließen und Synergieeffekte beim Bau nutzen zu können. Die Baukosten für die dargestellten Maßnahme wurden mit 2,7 Mio. € berechnet. Nach Abzug der auf die Gemeinde Blankenheim entfallenden Kosten verbleibt der Anteil des Kreises Euskirchen mit 2.330.000,- €. Nach den derzeitigen Förderrichtlinien für den kommunalen Straßenbau würde die Maßnahme zu 60% aus Mitteln des Entflechtungsgesetzes gefördert. Auf dieser Basis ergibt sich der Eigenanteil des Kreises Euskirchen in Höhe von 932.000,- €. Die Folgekosten können der als Anlage beigefügten Ermittlung entnommen werden. Vorrangiges Ziel war die Vorlage eines Finanzierungsantrags in 2018, um so die Möglichkeit einer baldigen Aufnahme in das mittelfristige Förderprogramm für Straßenbaumaßnahmen zu erwirken. Diese Antragstellung konnte bereits erfolgen. Über das Ergebnis des Einplanungsgesprächs am 08.11.2018 wird im Fachausschuss berichtet. Die Umsetzung der Maßnahme ist derzeit ab 2020 geplant, sofern eine Bewilligung der Fördergelder oder die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bis dahin erfolgt ist. Haushaltsmittel wurden dem entsprechend angemeldet. Die Fachabteilung schlägt vor, den geplanten Maßnahmen zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Lommersdorf unter der Voraussetzung einer Förderzusage oder der Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns zuzustimmen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)