Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
108 kB
Datum
28.11.2018
Erstellt
30.10.18, 10:00
Aktualisiert
30.10.18, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 489/2018
23.10.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.11.2018
Kreisausschuss
28.11.2018
K 41, Ausbau der Ortsdurchfahrt Lommersdorf
hier: Zustimmung zum Bauentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 542 01
I542012552
Zeile:25
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau der K 41, Ortsdurchfahrt Lommersdorf, zu
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme, sofern eine Landeszuwendung
bewilligt oder ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn durch die Bezirksregierung Köln genehmigt wird.
-2Begründung:
Mit Beschluss zu V 347/2017 stimmte der Kreisausschuss der Vergabe von Ingenieurleistungen zur
Planung des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Lommersdorf zu. In der Beschlussvorlage wurde über den
schlechten Ist-Zustand der Ortsdurchfahrt sowie über die Entwurfskonzeption berichtet.
Inzwischen liegen die Ergebnisse der Entwurfsplanung vor. Die damaligen Planungsansätze konnten
größtenteils übernommen werden.
Geplante Ausbaumaßnahmen
Die Ausbaustrecke beginnt an der Einmündung zur L 115 und endet am Ortsausgang zu Aremberg.
Der Abschnitt hat eine Länge von ca. 1,75 km. Aufgrund der im Rahmen der Grundlagenermittlung
gewonnenen Erkenntnisse über die vorhandene Bausubstanz kommt im Sinne einer nachhaltigen
Erneuerung nur ein Vollausbau der Straße in Frage.
Im Zuge der diesjährigen Sanierungsarbeiten an der L 115 baute Straßen NRW eine
Überquerungsstelle, die von Fußgängern zwischen den Ortschaften Freilingen und Lommersdorf und
insbesondere von Wanderern im Zuge des Ahrsteigs genutzt werden kann. Um ein schlüssiges
Wegenetz anzubieten, wurde auf der Freilinger Seite unter Beteiligung der Kreisverwaltung bereits
ein kurzes Fußwegestück parallel zur K 41 zum Anschluss an das weiter führende Wegenetz
angelegt. Auf der Lommersdorfer Seite der K 41 soll vorübergehend der Bankettbereich befestigt
werden, damit Fußgänger mit Zielrichtung Lommersdorf abseits des außerörtlichen Straßenabschnitts
laufen können. In der Ausbauplanung wurde auf diesem Teilstück die Anlage eines 1,50 m breiten,
asphaltierten Gehweges, der durch einen Bordstein von der Fahrbahn abgetrennt ist, berücksichtigt.
Dieses Entwurfsprinzip mit einseitigem Gehweg wird ebenfalls innerhalb der Ortslage im Bereich ab
dem Ortseingang bis zur Einmündung Hühnerberg südlich der Fahrbahn fortgeführt. Die lockere
Randbebauung lässt dieses Entwurfsprinzip mit nur einem Gehweg zu und bietet insbesondere für
schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer die Option einer sicheren fußläufigen Verbindung. Die
Fahrbahnbreite kann mit 5,50 m angelegt werden, so dass die Begegnung zweier LKW noch möglich
ist. Auf der nördlichen Fahrbahnseite wird zur Abfangung des Außengebietswassers eine MuldenRigole angelegt, die jedoch deutlich flacher geplant ist als die heutigen Gräben. Die
Straßenwasserführung erfolgt beidseitig über Rinnen, Bordsteine und Sinkkästen.
Ab der Einmündung Hühnerberg wird der zur Verfügung stehende Straßenraum durch die anliegende
Bebauung stärker eingeschränkt, so dass das Entwurfsprinzip geändert wurde. Bis zur
Bergwerkstraße sollen der Fußgänger- und KFZ-Verkehr durch ein weiches Separationsprinzip mit
unterschiedlichen Oberflächenbelägen ohne Bordstein getrennt werden. Der Straßenraum wird in
einen asphaltierten Fahrbahnbereich und einen gepflasterten Gehbereich aufgeteilt. Die Trennung
zwischen diesen Bereichen bildet eine 3-zeilige Betonsteinrinne, die gleichzeitig die Wasserführung
darstellt. Aufgrund des schmalen Fahrbahnbereiches müssen die Gehwege für den Begegnungsfall
größerer Fahrzeuge überfahrbar ausgerichtet werden. PKW´s können sich im Regelfall jedoch im
Fahrbahnbereich begegnen. Durch das Entwurfsprinzip wird erfahrungsgemäß eine Lenkung des
PKW-Verkehrs zur Fahrbahnmitte hin erreicht, so dass für den Fußgänger zumindest Räume mit
einer Vorrangstellung gewonnen werden.
Eine Ausnahme bezüglich der Oberflächengestaltung bildet der Platz um den Brunnen. Hier soll das
heute in der Fahrbahn und den Rinnen befindliche Basaltsteinpflaster auf einem Teilabschnitt der
Fahrbahn wiederverlegt werden, um an die bereits vollzogene Umgestaltung der Neuhofer Straße im
unteren Ortsbereich anzuschließen. Die Gehwege werden im Sinne der Barrierefreiheit jedoch
durchgängig mit Betonsteinpflaster angelegt.
Hinter der Bergwerkstraße bis zum Ortsausgang lässt sich wieder das gleiche Entwurfsprinzip wie am
gegenüberliegenden Ortseingang umsetzen. Um den verbreiterten Straßenquerschnitt der
-3Aremberger Straße im Bereich des Kindergartens gegenüber einer höhenversetzen Anliegerstraße
abzufangen, ist eine ca 40 m lange Stützwand mit einer Höhe von ca. 2,0 m geplant. Diese soll aus
Steinkörben hergestellt werden.
Entsprechend der vorhandenen Wohnbebauung wechselt der Gehweg im letzten Abschnitt einmal die
Fahrbahnseite. Hier wurde eine Einengung als Überquerungsstelle und gleichzeitig
verkehrsberuhigende Maßnahme auch mit Hinblick auf den dort befindlichen Kindergarten angelegt.
Beide Ortseingänge sollen durch Fahrbahnversätze zur Geschwindigkeitsminderung ausgestattet
werden.
Insgesamt gesehen erhält der Straßenraum durch die geplante Umgestaltung erstmalig eine
einheitliche Struktur und durchgängige Anlagen für den Fußgängerverkehr.
Nähere Einzelheiten können den als Anlage beigefügten Lageplänen und Regelquerschnitten
entnommen werden. Die Konzeption wurde mit der Gemeinde Blankenheim und der Ortsvertretung
abgestimmt. An drei Informationsterminen wurden auch bereits die Anlieger des Streckenzuges
informiert und Anregungen aufgenommen.
Vor Umsetzung der Maßnahme werden noch alle betroffenen Versorgungsträger beteiligt, um
zukünftige Aufbrüche der Fahrbahn weitestgehend auszuschließen und Synergieeffekte beim Bau
nutzen zu können.
Die Baukosten für die dargestellten Maßnahme wurden mit 2,7 Mio. € berechnet. Nach Abzug der auf
die Gemeinde Blankenheim entfallenden Kosten verbleibt der Anteil des Kreises Euskirchen mit
2.330.000,- €. Nach den derzeitigen Förderrichtlinien für den kommunalen Straßenbau würde die
Maßnahme zu 60% aus Mitteln des Entflechtungsgesetzes gefördert. Auf dieser Basis ergibt sich der
Eigenanteil des Kreises Euskirchen in Höhe von 932.000,- €.
Die Folgekosten können der als Anlage beigefügten Ermittlung entnommen werden.
Vorrangiges Ziel war die Vorlage eines Finanzierungsantrags in 2018, um so die Möglichkeit einer
baldigen Aufnahme in das mittelfristige Förderprogramm für Straßenbaumaßnahmen zu erwirken.
Diese Antragstellung konnte bereits erfolgen. Über das Ergebnis des Einplanungsgesprächs am
08.11.2018 wird im Fachausschuss berichtet.
Die Umsetzung der Maßnahme ist derzeit ab 2020 geplant, sofern eine Bewilligung der Fördergelder
oder die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bis dahin erfolgt ist. Haushaltsmittel
wurden dem entsprechend angemeldet.
Die Fachabteilung schlägt vor, den geplanten Maßnahmen zum Ausbau der Ortsdurchfahrt
Lommersdorf unter der Voraussetzung einer Förderzusage oder der Genehmigung eines vorzeitigen
Baubeginns zuzustimmen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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