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Beschlussvorlage GB (Gaststatus Region Köln-Bonn e.V.)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
30.10.18, 09:00
Aktualisiert
30.10.18, 09:00
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 481/2018 24.10.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 07.11.2018 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.11.2018 Kreisausschuss 28.11.2018 Kreistag 12.12.2018 Gaststatus Region Köln-Bonn e.V. Sachbearbeiter/in: Herr Fritze Tel.: 15 236 Abt.: 60 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel werden in den Haushaltsplan 2019 über die Veränderungsliste eingeplant (Kostenträger 090 511 01 00, Zeile 16). Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Gastmitgliedschaft im Region Köln/Bonn e.V. mit einem Beitrag in Höhe von 40.000 € ab dem Jahr 2019 fortzuführen und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen. -2Begründung: Auf gemeinsamen Antrag aller Fraktionen des Kreistages (A 126/2016 vom 05.12.2016) hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 14.12.2016 einstimmig beschlossen, dem Verein Region Köln/Bonn e.V. zum nächstmöglichen Termin als Gastmitglied beizutreten. Auf Antrag wurde daraufhin der Kreis Euskirchen am 10.05.2017 als Gastmitglied aufgenommen. Nach dem Beitritt des Kreises Euskirchen und dem avisierten Beitritt des Kreises Düren wurde vom Vorstand der Region Köln/Bonn e.V. eine Regelung für Gastmitglieder gefordert und in der Mitgliederversammlung am 05.09.2018 beschlossen. Das Modell unterscheidet zwischen der Vollmitgliedschaft und der Gastmitgliedschaft. Mitgliedern (Vollmitgliedschaft) wird die vollständige Teilhabe am Leistungsportfolio des Vereins ermöglicht. Das Modell der Gastmitgliedschaft hingegen sieht eine Teilnahme der Hauptverwaltungsbeamten an den Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlung vor, sowie die Teilnahme der Referentin/des Referenten der/des HVB im Arbeitskreis der Regionalbeauftragten vor. Eine Teilhabe erfolgt weiterhin im Rahmen von regionalen Strategiekonzepten bzw. Rahmenkonzepten (z.B. Agglomerationskonzept) durch Einbindung in Prozesse und über Veranstaltungen und die Teilnahme an ausgewählten Arbeitszusammenhängen. Dabei ist die Gastmitgliedschaft allein für unmittelbar an das Gebiet von Vollmitgliedsgebietskörperschaften angrenzende Gebietskörperschaften im Regierungsbezirk Köln möglich, sowie für den Kreis Ahrweiler auf Grundlage einer seit Vereinsgründung bestehenden Kooperation mit dem Region Köln/Bonn e.V. Ebenfalls auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.09.2018 wird für die Teilhabe der Gastmitglieder ein Beitrag in Höhe von 40.000,00 EUR p.a. ab dem Jahr 2019 erhoben. Mit Schreiben vom 12.10.2018 wird der Kreis Euskirchen nun durch den Region Köln/Bonn e.V. um Rückmeldung gebeten, ob die Fortführung der Gastmitgliedschaft zu den genannten Konditionen gewünscht und formal angestrebt wird. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)