Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
30.10.18, 09:00
Aktualisiert
30.10.18, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 481/2018
24.10.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
07.11.2018
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.11.2018
Kreisausschuss
28.11.2018
Kreistag
12.12.2018
Gaststatus Region Köln-Bonn e.V.
Sachbearbeiter/in: Herr Fritze
Tel.: 15 236
Abt.: 60
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel werden in den Haushaltsplan 2019 über die Veränderungsliste
eingeplant (Kostenträger 090 511 01 00, Zeile 16).
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Gastmitgliedschaft im Region Köln/Bonn e.V. mit einem Beitrag in Höhe
von 40.000 € ab dem Jahr 2019 fortzuführen und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.
-2Begründung:
Auf gemeinsamen Antrag aller Fraktionen des Kreistages (A 126/2016 vom 05.12.2016) hat der
Kreistag in seiner Sitzung vom 14.12.2016 einstimmig beschlossen, dem Verein Region Köln/Bonn
e.V. zum nächstmöglichen Termin als Gastmitglied beizutreten. Auf Antrag wurde daraufhin der Kreis
Euskirchen am 10.05.2017 als Gastmitglied aufgenommen.
Nach dem Beitritt des Kreises Euskirchen und dem avisierten Beitritt des Kreises Düren wurde vom
Vorstand der Region Köln/Bonn e.V. eine Regelung für Gastmitglieder gefordert und in der
Mitgliederversammlung am 05.09.2018 beschlossen. Das Modell unterscheidet zwischen der
Vollmitgliedschaft und der Gastmitgliedschaft. Mitgliedern (Vollmitgliedschaft) wird die vollständige
Teilhabe am Leistungsportfolio des Vereins ermöglicht. Das Modell der Gastmitgliedschaft hingegen
sieht eine Teilnahme der Hauptverwaltungsbeamten an den Vorstandssitzungen und der
Mitgliederversammlung vor, sowie die Teilnahme der Referentin/des Referenten der/des HVB im
Arbeitskreis der Regionalbeauftragten vor. Eine Teilhabe erfolgt weiterhin im Rahmen von regionalen
Strategiekonzepten bzw. Rahmenkonzepten (z.B. Agglomerationskonzept) durch Einbindung in
Prozesse und über Veranstaltungen und die Teilnahme an ausgewählten Arbeitszusammenhängen.
Dabei ist die Gastmitgliedschaft allein für unmittelbar an das Gebiet von Vollmitgliedsgebietskörperschaften angrenzende Gebietskörperschaften im Regierungsbezirk Köln möglich,
sowie für den Kreis Ahrweiler auf Grundlage einer seit Vereinsgründung bestehenden
Kooperation mit dem Region Köln/Bonn e.V.
Ebenfalls auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.09.2018 wird für die Teilhabe der
Gastmitglieder ein Beitrag in Höhe von 40.000,00 EUR p.a. ab dem Jahr 2019 erhoben.
Mit Schreiben vom 12.10.2018 wird der Kreis Euskirchen nun durch den Region Köln/Bonn e.V. um
Rückmeldung gebeten, ob die Fortführung der Gastmitgliedschaft zu den genannten Konditionen
gewünscht und formal angestrebt wird.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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