Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
106 kB
Datum
28.11.2018
Erstellt
30.10.18, 09:00
Aktualisiert
08.11.18, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 485/2018
24.10.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.11.2018
Kreistag
12.12.2018
K 39, Ausbau Schönau-Holzmühlheim
hier: Zustimmung zum Bauentwurf des Bauabschnitts 1
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
Tel.: 02251-15221
Abt.: 66.2
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
542 01
Zeile: 25
I542012576
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau der K 39 zwischen Schönau und Holzmühlheim im
1. Bauabschnitt zu und beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme.
-2Begründung:
Die Kreisstraße 39 erfüllt die Funktion einer Verbindungsstraße zwischen den Gemeinde- und
Stadtgebieten Nettersheim und Bad Münstereifel. Ausgehend von der B 51 in Nettersheim
Holzmühlheim führt die K 39 nach Schönau, wo sie auf dem Gebiet der Stadt Bad Münstereifel an der
L 165 endet.
Gegenwärtiger Zustand
Bei der K 39 handelt sich um einen nicht durchgehend ausgebauten Streckenzug. In den zwei bislang
nicht ausgebauten Teilstücken befindet sich die K 39 in einem baulich unzulänglichen Zustand. Die
Fahrbahn weist erhebliche Mängel auf. Die vorhandene Fahrbahnbreite liegt unter 5,00 m mit anschließenden Banketten von 50 bis hin zu 20 cm. Vor dem Hintergrund sind diese Streckenabschnitte
als nur eingeschränkt verkehrssicher zu bezeichnen.
Mit der Info 110/2015 informierte die Verwaltung über den Sachverhalt und den gebotenen Handlungsbedarf. Mit dem Beschluss zur V 300 / 2017 erfolgte der vorgezogene Bau der Erftbrücke bei
Schönau. Die Maßnahme befindet sich derzeit im Bau.
Geplanter Ausbau
Der vorliegende Bauentwurf sieht in diesem Bauabschnitt eine im Vollausbau hergestellte,
einheitliche Fahrbahnbreite von 6,00 m mit einem anschließenden beidseitigen Bankett von 1,00 m
Breite vor. Dies entspricht den Querschnittsverhältnissen in den bereits ausgebauten Streckenteilen
und versetzt die K 39 in diesem Bereich in einen durchgehend verkehrssicheren, richtlinienkonformen
Zustand.
Der vorgesehene Fahrbahnaufbau entspricht der Bauklasse 1,0 nach RStO 12
4,0 cm
14,0 cm
52,0 cm
70,0 cm
Asphaltbeton
Asphalttragdeckschicht
Frostschutzschicht
Gesamtaufbau
Die neue Trassenführung wurde zum Erhalt des schützenswerten Baumbestandes eingehend mit der
unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Infolgedessen verschiebt sich die Trasse durch die
Verbreiterung und dem angepassten Fahrbahnverlauf zum nördlichen Rand. Die sich einstellenden
Böschungen werden mit einer Regelneigung von 1:1,5 hergestellt. Der hierzu notwendige Grunderwerb ist über entsprechende Bauerlaubnisverträge gesichert. Die Entwässerungsanlagen werden in
diesem Zuge neu angelegt. Entlang des Baumbestandes wird eine durchgehende Leitschutzplanke
hergestellt.
Eine Bilanzierung des Eingriffs sowie ein landschaftspflegerischer Begleitplan befinden sich derzeit in
Aufstellung.
Es ist geplant die Maßnahme noch in diesem Jahr auszuschreiben, um ein Fortführen der Arbeiten
nach Fertigstellung des Brückenbauwerks zu sichern und die Arbeiten am 1. Bauabschnitt im Jahr
2019 abzuschließen.
Die Entwurfsplanung zum Ausbau des 2. Bauabschnitts im verbleibenden, nicht ausgebauten
Streckenteil bei Holzmühlheim befindet sich derzeit in der Fertigstellung. Die Umsetzung soll im
Anschluss an den 1. Bauabschnitt im Jahr 2020 erfolgen.
-3Die Länge des hier vorgestellten 1. Bauabschnitts beträgt ca. 780 m. Es handelt sich um eine über
Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) förderfähige Maßnahme. Die derzeitige
Höhe der Förderung beträgt 60% und ist über einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn bewilligt. Die
zuwendungsfähigen Bruttobaukosten belaufen sich gemäß Kostenberechnung auf ca. 1.100.000 €
ausschließlich des bereits im Bau befindlichen Brückenbereichs. Hier beträgt die
Bruttoauftragssumme ca. 480.000 €.
Ein Finanzierungsantrag wurde bei der Bezirksregierung vorgelegt.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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