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Beschlussvorlage GB (K 39, Ausbau Schönau-Holzmühlheim hier: Zustimmung zum Bauentwurf des Bauabschnitts 1)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
106 kB
Datum
28.11.2018
Erstellt
30.10.18, 09:00
Aktualisiert
08.11.18, 09:00
Beschlussvorlage GB (K 39, Ausbau Schönau-Holzmühlheim
hier: Zustimmung zum Bauentwurf des Bauabschnitts 1) Beschlussvorlage GB (K 39, Ausbau Schönau-Holzmühlheim
hier: Zustimmung zum Bauentwurf des Bauabschnitts 1) Beschlussvorlage GB (K 39, Ausbau Schönau-Holzmühlheim
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 485/2018 24.10.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.11.2018 Kreistag 12.12.2018 K 39, Ausbau Schönau-Holzmühlheim hier: Zustimmung zum Bauentwurf des Bauabschnitts 1 Sachbearbeiter/in: Herr Meyer Tel.: 02251-15221 Abt.: 66.2 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 542 01 Zeile: 25 I542012576 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau der K 39 zwischen Schönau und Holzmühlheim im 1. Bauabschnitt zu und beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme. -2Begründung: Die Kreisstraße 39 erfüllt die Funktion einer Verbindungsstraße zwischen den Gemeinde- und Stadtgebieten Nettersheim und Bad Münstereifel. Ausgehend von der B 51 in Nettersheim Holzmühlheim führt die K 39 nach Schönau, wo sie auf dem Gebiet der Stadt Bad Münstereifel an der L 165 endet. Gegenwärtiger Zustand Bei der K 39 handelt sich um einen nicht durchgehend ausgebauten Streckenzug. In den zwei bislang nicht ausgebauten Teilstücken befindet sich die K 39 in einem baulich unzulänglichen Zustand. Die Fahrbahn weist erhebliche Mängel auf. Die vorhandene Fahrbahnbreite liegt unter 5,00 m mit anschließenden Banketten von 50 bis hin zu 20 cm. Vor dem Hintergrund sind diese Streckenabschnitte als nur eingeschränkt verkehrssicher zu bezeichnen. Mit der Info 110/2015 informierte die Verwaltung über den Sachverhalt und den gebotenen Handlungsbedarf. Mit dem Beschluss zur V 300 / 2017 erfolgte der vorgezogene Bau der Erftbrücke bei Schönau. Die Maßnahme befindet sich derzeit im Bau. Geplanter Ausbau Der vorliegende Bauentwurf sieht in diesem Bauabschnitt eine im Vollausbau hergestellte, einheitliche Fahrbahnbreite von 6,00 m mit einem anschließenden beidseitigen Bankett von 1,00 m Breite vor. Dies entspricht den Querschnittsverhältnissen in den bereits ausgebauten Streckenteilen und versetzt die K 39 in diesem Bereich in einen durchgehend verkehrssicheren, richtlinienkonformen Zustand. Der vorgesehene Fahrbahnaufbau entspricht der Bauklasse 1,0 nach RStO 12 4,0 cm 14,0 cm 52,0 cm 70,0 cm Asphaltbeton Asphalttragdeckschicht Frostschutzschicht Gesamtaufbau Die neue Trassenführung wurde zum Erhalt des schützenswerten Baumbestandes eingehend mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Infolgedessen verschiebt sich die Trasse durch die Verbreiterung und dem angepassten Fahrbahnverlauf zum nördlichen Rand. Die sich einstellenden Böschungen werden mit einer Regelneigung von 1:1,5 hergestellt. Der hierzu notwendige Grunderwerb ist über entsprechende Bauerlaubnisverträge gesichert. Die Entwässerungsanlagen werden in diesem Zuge neu angelegt. Entlang des Baumbestandes wird eine durchgehende Leitschutzplanke hergestellt. Eine Bilanzierung des Eingriffs sowie ein landschaftspflegerischer Begleitplan befinden sich derzeit in Aufstellung. Es ist geplant die Maßnahme noch in diesem Jahr auszuschreiben, um ein Fortführen der Arbeiten nach Fertigstellung des Brückenbauwerks zu sichern und die Arbeiten am 1. Bauabschnitt im Jahr 2019 abzuschließen. Die Entwurfsplanung zum Ausbau des 2. Bauabschnitts im verbleibenden, nicht ausgebauten Streckenteil bei Holzmühlheim befindet sich derzeit in der Fertigstellung. Die Umsetzung soll im Anschluss an den 1. Bauabschnitt im Jahr 2020 erfolgen. -3Die Länge des hier vorgestellten 1. Bauabschnitts beträgt ca. 780 m. Es handelt sich um eine über Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) förderfähige Maßnahme. Die derzeitige Höhe der Förderung beträgt 60% und ist über einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn bewilligt. Die zuwendungsfähigen Bruttobaukosten belaufen sich gemäß Kostenberechnung auf ca. 1.100.000 € ausschließlich des bereits im Bau befindlichen Brückenbereichs. Hier beträgt die Bruttoauftragssumme ca. 480.000 €. Ein Finanzierungsantrag wurde bei der Bezirksregierung vorgelegt. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)