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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Stadtwerke)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
31.10.18, 15:02
Aktualisiert
31.10.18, 15:02
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Stadtwerke) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Stadtwerke)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 437/2018 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 24.10.2018 Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 BM Beratungsfolge geändert 24.10.2018 RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 19.09.2018 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 02.10.2018 beschließend Betriebsausschuss Stadtwerke 14.11.2018 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 04.12.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Stadtwerke Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: x Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja x Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Nachbesetzung der Stelle einer Bilanzbuchhalterin/eines Bilanzbuchhalters bzw einer DiplomKauffrau/eines Diplom-Kaufmannes bei den Stadtwerken wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Die Stelleninhaberin der Bilanzbuchhaltung (Vollzeitstelle) befindet sich derzeit in Elternzeit. Sofern Sie diese Stelle nach der Elternzeit nicht mehr, sie hat sich intern auf eine andere Stelle beworben, oder nicht mehr in vollem Umfang antritt, müsste die ausstehende Vakanz kurzfristig ausgeschrieben werden. Aktuell erfolgt die Bilanzbuchhaltung lediglich durch eine befristete Halbtagskraft. Die Vorbereitung des Jahresabschlusses 2018 sowie dessen Erstellung sind hierüber nicht zu gewährleisten. In der Bilanzbuchhaltung besteht die rechtliche Verpflichtung zur zeitnahen Erstellung der Jahresabschlüsse. Um die rechtliche Vorgabe einhalten zu können und um die unterjährigen Bilanzbuchungen korrekt zu vollziehen (Quartalsabschlüsse) ist gegebenenfalls eine sehr kurzfristige Nachbesetzung erforderlich. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 TVöD. (Erner) -2-