Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
31.10.18, 15:02
Aktualisiert
31.10.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 463/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 12.10.2018
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
13.11.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Schaffung neuer Bushaltestellen an der Linie 920
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Den Antrag möchte ich wie folgt beantworten:
Zu 1.
Im letzten Jahr wurden im Zuge der Vorbereitung zur Änderung der Linienführung der Linie 920
von meiner Fachabteilung Ortsbegehungen mit REVG und Rhein-Erft-Kreis initiiert. Diese Ortstermine dienten dem Ziel der Festlegung von Haltestellen auf der neuen Linienstrecke.
Der Rhein-Erft-Kreis ist als Baulastträger der Umgehungsstraße (K44) zu beteiligen.
Die Einrichtung der Haltestelle „Otto-Hahn-Allee“ im Wirtschaftspark, hier handelt es sich um eine
Stadtstraße, bedurfte ausschließlich der Absprache zwischen Stadt Erftstadt und REVG.
An der K44 erschien es sinnvoll, wie in meiner Vorlage V 464/2017 dargestellt, die vorhandene
einseitige Haltestelle „Willy-Brandt-Straße“ zu ergänzen und mittelfristig, nach Dokumentation der
Frequentierung der Haltestelle, durch den Rhein-Erft-Kreis barrierefrei umzubauen. Die Zusage zur
Finanzierung des barrierefreien Umbaus incl. Fußweg wurde durch den Rhein-Erft-Kreis gegeben,
sollten die Nutzerzahlen dies rechtfertigen.
In dieser Ortsbegehung wurden auch Haltepunkte an der Waldorfschule sowie am EinkaufsCenter
zwischen Baumarkt und der Zufahrt Haus Buschfeld auf der K44 geprüft. Die Einrichtung von Haltestellen ist derzeit nicht umsetzbar, da die vorhandene Infrastruktur sich als nicht ausreichend
darstellt. Die K44 verfügt ausschließlich einseitig über einen Fuß- und Radweg. Es sind keine Querungshilfen auf diesen Teilstücken vorhanden, so dass Fahrgäste keine Möglichkeit haben, die
Fahrbahn sicher zu queren. Aus diesen Gründen ist keine ausreichende Verkehrssicherheit gegeben. Im Zuge von möglichen Änderungen der Infrastruktur, evtl. Bebauung der angrenzenden Areale, wird die Einrichtung von Haltestellen mitberücksichtigt.
Zu 2.
Im Rahmen der Modernisierung des Bahnhofsumfeldes und somit Neugestaltung des Busbahnhofs war ein Planungsaspekt die Linienführungen der Busse. Hierzu zählte u. a. die Überlegung
nicht mehr alle Busse über die Bahnhofstraße zu führen und eine Wendemöglichkeit für Busse
einzuplanen. Vor dem Hintergrund, dass neben Standardbusse auch Gelenkbusse mitberücksichtigt werden mussten, wurde ein Wendeplatz aus Platzgründen nicht weiter verfolgt. Dies hätte
auch den Wegfall von etlichen Pkw-Stellplätzen bedeutet.
Die Erschließung zwischen Bahnhofsvorplatz und Zuwegung Heidebroichstraße als Linienstrecke
erfordert teilweise eine Verbreiterung dieses Teilstückes, insbesondere in den Kurvenbereichen,
die zum Verlust von geförderten Stellplätzen führt. Vor diesem Hintergrund wurden auch diese
Planungen nicht mehr weiterverfolgt.
In den Planungsgesprächen bezüglich der Linienführungen und somit der Wahrung von betrieblichen Abläufen waren REVG und RVK eingebunden.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-