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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Wiedereinführung einer Tempo 30 Strecke auf dem Straßenabschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Köttinger Straße bis zur Brücke über die B 265 in E.- Liblar.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
31.10.18, 15:02
Aktualisiert
31.10.18, 15:02
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Wiedereinführung einer Tempo 30 Strecke auf dem Straßenabschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Köttinger Straße bis zur Brücke über die B 265 in E.- Liblar.) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Wiedereinführung einer Tempo 30 Strecke auf dem Straßenabschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Köttinger Straße bis zur Brücke über die B 265 in E.- Liblar.)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 510/2018 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.10.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 13.11.2018 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Wiedereinführung einer Tempo 30 Strecke auf dem Straßenabschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Köttinger Straße bis zur Brücke über die B 265 in E.- Liblar. Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die angeordnete 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Köttinger Straße im Abschnitt zwischen Carl-Schurz-Straße und dem Eingang zum Friedhof sowie auf der Carl-Schurz-Straße im Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Köttinger Straße musste seitens der Stadt Erftstadt aufgrund von Vorgaben sowohl des Rhein-Erft-Kreises als auch der Bezirksregierung Köln aufgehoben werden. Die inzwischen zurückgenommene Regelung konnte nicht länger beibehalten werden. Gleichfalls war die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung auch eine der Bedingungen, welche die beiden v.g. Behörden gegenüber der Stadt Erftstadt für den Erhalt des Fußgängerüberweges im Bereich der Einmündung Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße gefordert hatten. Entsprechend hat der zuständige Fachausschuss des Rates der Stadt Erftstadt mit Beschlussfas- sung vom 05.09.2017 der Aufhebung der ehemaligen Geschwindigkeitsbeschränkung zugestimmt, so dass hierzu nun auch eine geltende, politische Beschlusslage existiert. Die Möglichkeit einer partiellen Wiedereinrichtung der 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in den genannten Straßenabschnitten werde ich nochmals in einer am 08.11.2018 terminierten Dienstbesprechung mit dem Rhein-Erft-Kreis erörtern. Gleichwohl ist es eher fraglich, dass der Rhein-Erft-Kreis von seiner bisherigen Rechtsauffassung und Anordnung abrückt. Zur Dämpfung der Geschwindigkeiten auf der Köttinger Straße (insbesondere aus Richtung Köttingen) werde ich prüfen, ob im Abschnitt zwischen der Einmündung Radmacherstraße und in Höhe Friedhof der Einbau eines zusätzlichen Verkehrsberuhigungselementes (z.B. Fahrbahnteiler) möglich ist. In Vertretung (Hallstein) -2-