Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
31.10.18, 15:02
Aktualisiert
31.10.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 510/2018
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.10.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
13.11.2018
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Wiedereinführung einer Tempo 30 Strecke auf dem Straßenabschnitt
zwischen Bliesheimer Straße und Köttinger Straße bis zur Brücke über die B 265 in
E.- Liblar.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die angeordnete 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Köttinger Straße im Abschnitt
zwischen Carl-Schurz-Straße und dem Eingang zum Friedhof sowie auf der Carl-Schurz-Straße im
Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Köttinger Straße musste seitens der Stadt Erftstadt
aufgrund von Vorgaben sowohl des Rhein-Erft-Kreises als auch der Bezirksregierung Köln aufgehoben werden.
Die inzwischen zurückgenommene Regelung konnte nicht länger beibehalten werden.
Gleichfalls war die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung auch eine der Bedingungen,
welche die beiden v.g. Behörden gegenüber der Stadt Erftstadt für den Erhalt des Fußgängerüberweges im Bereich der Einmündung Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße gefordert hatten.
Entsprechend hat der zuständige Fachausschuss des Rates der Stadt Erftstadt mit Beschlussfas-
sung vom 05.09.2017 der Aufhebung der ehemaligen Geschwindigkeitsbeschränkung zugestimmt,
so dass hierzu nun auch eine geltende, politische Beschlusslage existiert.
Die Möglichkeit einer partiellen Wiedereinrichtung der 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in
den genannten Straßenabschnitten werde ich nochmals in einer am 08.11.2018 terminierten
Dienstbesprechung mit dem Rhein-Erft-Kreis erörtern. Gleichwohl ist es eher fraglich, dass der
Rhein-Erft-Kreis von seiner bisherigen Rechtsauffassung und Anordnung abrückt.
Zur Dämpfung der Geschwindigkeiten auf der Köttinger Straße (insbesondere aus Richtung Köttingen) werde ich prüfen, ob im Abschnitt zwischen der Einmündung Radmacherstraße und in Höhe Friedhof der Einbau eines zusätzlichen Verkehrsberuhigungselementes (z.B. Fahrbahnteiler)
möglich ist.
In Vertretung
(Hallstein)
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