Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
216 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
31.10.18, 15:02
Aktualisiert
31.10.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 439/2017 2. Ergänzung
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 25.10.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
13.11.2018
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Bericht zur Perspektive des Schienenpersonennahverkehr (S-Bahn) auf
der Eifelstrecke
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Ausschusssitzung vom 15.05.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, zum Jahresende einen
aktuellen Sachstandbericht zur Entwicklung der Elektrifizierung auf der Eifelstrecke darzulegen.
Vor diesem Hintergrund wurde der Nahverkehr Rheinland (NVR) um Darstellung der aktuellen Situation gebeten.
Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, darauf hinzuwirken, dass zu den Gesprächen zur Entwicklung der Eifelstrecke auch die streckenanliegenden Kommunen eingeladen werden. Diesem
Anliegen ist der NVR nachgekommen und hat im April diesen Jahres zur Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens zur Machbarkeitsstudie „Elektrifizierung und Ausbau der Eifelstrecke zwi-
schen Köln und Kall“ nicht nur die Aufgabenträger sondern auch die betroffenen Kommunen eingeladen. Eine Vertreterin meiner Fachabteilung hat diesen Termin wahrgenommen.
Während der Diskussionen in diesem Treffen bitten insbesondere die Vertreter der Gebietskörperschaften südlich von Euskirchen darum, die Elektrifizierung südlich von Kall in der Machbarkeitsstudie mit zu betrachten. Die Umsetzung dieser Anliegen hätte jedoch zur Konsequenz, dass der
derzeit aufgestellte Zeitenplan wie auch die Kostenkalkulation überarbeitet werden müssten.
Die weiteren Verfahrensschritte des NVR zu diesen Forderungen werden in der nächsten Hauptausschusssitzung des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland am 09.11.2018 beraten.
Im Folgenden ein Auszug aus dem Vorlagenentwurf:
„Zwischenzeitlich wurden weitere Abstimmungen mit dem Kreis Euskirchen und dem benachbarten
Aufgabenträger SPNV-Nord in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Dabei hat sich herausgestellt, dass
das Untersuchungsspektrum sowie die daraus erwarteten Gutachterkosten deutlich über das ursprüngliche im Zusammenhang mit dem S-Bahn-Ausbau Knoten Köln stehenden Leistungsspektrum hinausgehen würden. Da das Ergebnis der Machbarkeit eines elektrischen S-Bahn-Verkehrs
Köln – Kall bereits im Frühjahr 2019 vorliegen muss, weil es wesentliche Auswirkungen auf die
Nutzen-Kosten-Betrachtung der S-Bahn-Westspange Köln und damit auf die Gesamtmaßnahmen
des S-Bahn-Ausbaus hat, wurde als Ergebnis der Abstimmungen zwischen den Akteuren eine
Aufteilung vereinbart. Der erste Gutachtenteil fokussiert sich auf den elektrischen S-Bahn-Verkehr
Köln – Kall. Wie seinerzeit vereinbart, wird auf eine vorherige Preisanfrage verzichtet und unmittelbar nach Zeichnung der Finanzierungs- und Verwaltungsvereinbarung die abgestimmte Leistungsbeschreibung ins Vergabeportal eingestellt und das Vergabeverfahren eingeleitet. Für den südlichen Teil der Eifelstrecke bis nach Trier ist eine gesonderte Untersuchung vorgesehen, die sich
auf Basis der Erstuntersuchung für den elektrischen S-Bahn-Betrieb Köln – Kall gesamthaft mit der
Eifelstrecke befasst und dabei diverse Szenarien (mit und ohne Oberleitungselektrifizierung bis
nach Gerolstein oder Ehrang, ggfs. erweiterten Doppelgleisigkeiten, Einbindung in den Knoten
Trier etc.) untersucht. Dies soll Bestandteil einer erweiterten rheinland-pfälzischen Untersuchung
werden, die auch andere nicht elektrifizierte rheinland-pfälzische Strecken einbezieht“.
In Vertretung
(Hallstein)
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