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Beschlussvorlage (Quartalsberichte 3. Quartal 2018)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
14.11.2018
Erstellt
31.10.18, 15:02
Aktualisiert
31.10.18, 15:02
Beschlussvorlage (Quartalsberichte
3. Quartal 2018) Beschlussvorlage (Quartalsberichte
3. Quartal 2018)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 553/2018 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - -81- Datum: 30.10.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 14.11.2018 Bemerkungen zur Kenntnis Quartalsberichte 3. Quartal 2018 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Ausführungen zum dritten Quartal 2018 werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 20 EigVO hat die Betriebsleitung den Bürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. Der in der Anlage beigefügte Quartalsbericht ist ein Zwischenbericht mit dem jeweiligen „Quartal“ als Stichtag. Er soll Aufschluss über die finanzielle Situation der Einzelbetriebe sowie der Stadtwerke insgesamt innerhalb des laufenden Wirtschaftsjahres geben. Bürgermeister und Ausschuss soll damit die Möglichkeit des steuernden Eingriffs gegeben werden, sofern sich abzeichnet, dass sich die Jahresergebnisse der Betriebe negativ entwickeln. Die im Bericht angegebenen Vergleichszahlen aus dem Vorjahr dienen insofern zur Verifizierung sich abzeichnender gravierender Abweichungen. Um speziell mit Blick auf die Jahresergebnisse die unterjährige Entwicklung besser verifizieren zu können, hat die Betriebsleitung die Berichte um die Zahlen des Vorjahresabschlusses ergänzt. Die letztjährigen Ergebnisse sind somit geprüft und entsprechen dem Zahlenwerk im Jahresabschluss. Damit ergibt sich ebenfalls ein treffender Bezug zu den Planzahlen der jeweiligen Wirtschaftspläne. In Vertretung (Hallstein) -2-