Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
14.11.2018
Erstellt
31.10.18, 15:02
Aktualisiert
31.10.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 553/2018
Az.: - 81 -
Amt: - 81 BeschlAusf.: - -81- Datum: 30.10.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
Termin
14.11.2018
Bemerkungen
zur Kenntnis
Quartalsberichte
3. Quartal 2018
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Ausführungen zum dritten Quartal 2018 werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gem. § 20 EigVO hat die Betriebsleitung den Bürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Der in der Anlage beigefügte Quartalsbericht ist ein Zwischenbericht mit dem jeweiligen „Quartal“
als Stichtag. Er soll Aufschluss über die finanzielle Situation der Einzelbetriebe sowie der Stadtwerke insgesamt innerhalb des laufenden Wirtschaftsjahres geben.
Bürgermeister und Ausschuss soll damit die Möglichkeit des steuernden Eingriffs gegeben werden,
sofern sich abzeichnet, dass sich die Jahresergebnisse der Betriebe negativ entwickeln.
Die im Bericht angegebenen Vergleichszahlen aus dem Vorjahr dienen insofern zur Verifizierung
sich abzeichnender gravierender Abweichungen.
Um speziell mit Blick auf die Jahresergebnisse die unterjährige Entwicklung besser verifizieren zu
können, hat die Betriebsleitung die Berichte um die Zahlen des Vorjahresabschlusses ergänzt. Die
letztjährigen Ergebnisse sind somit geprüft und entsprechen dem Zahlenwerk im Jahresabschluss.
Damit ergibt sich ebenfalls ein treffender Bezug zu den Planzahlen der jeweiligen Wirtschaftspläne.
In Vertretung
(Hallstein)
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