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Antrag (Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf der Steinstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
31.10.18, 15:02
Aktualisiert
31.10.18, 15:02
Antrag (Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf der Steinstraße) Antrag (Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf der Steinstraße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 578/2018 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 30.10.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herr Hans-Joachim Schmidt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 13.11.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf der Steinstraße Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu den im Antrag aufgelisteten Vorschlägen gebe ich die nachfolgenden Stellungnahmen ab. Zu Pukt 1: Die vorgeschlagene Versetzung des Hinweisschildes zum Verkehrszeichen Nr. 325 (verkehrsberuhigter Bereich) werde ich vor Ort prüfen und ggf. auch umsetzen. Gleichfalls lasse ich die Hinweistafel reinigen. Zu Pkt 2 In Abstimmung mit der Feuerwehr sowie mit der Stadtreinigung prüft die Stadtverwaltung ob und wo sie geeignete Pflanzkübel aufstellt. Zu Pkt 3: Der Vorschlag die Richtung der Einbahnstraße für die Franz-Busbach-Straße umzukehren wurde bereits am 08.11.2016 während der Beratung zur Vorlage V 407/ 2016 + 1. Ergänzung vom Ausschuss für öffentl. Ordnung und Verkehr der Stadt Erftstadt abgelehnt. Zur Begründung wurde vorgetragen, dass sich hierdurch der Durchgangsverkehr von der Frenzenstraße über die Schlossstraße zur Bonner Str. (Markt) nicht vermeiden lässt. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die vorgeschlagene Verkehrsregelung aufgrund der Vorfahrtsregelung (rechts vor links) für den Durchgansverkehr noch attraktiver ist und somit innerhalb der engen Altstadtstraßen weiter zunimmt.. In der Schlossstraße im Abschnitt zwischen der Einmündung Steinstraße und der Bonner Straße könnte diese Regelung u.U. zu einer noch höheren Belastung führen (Einmündungen im Bereich des Marktes und der Bonner Str.) Für den SB – Markt am Marktplatz werden in der Franz-Busbach-Str. regelmäßig Lkws be- und entladen. Während dieses Vorgangs kann die Straße nur sehr eingeschränkt bzw. nicht befahren werden. Bei einer Umkehrung der Fahrtrichtung wäre zu prüfen, ob sich die wartenden Fahrzeuge bis in die Frenzenstraße zurückstauen und dort den fließenden Verkehr behindern. In Vertretung (Hallstein) -2-