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Bürgerantrag (Anregung des Seniorenbeirates zur Schaffung von Parkplätzen für Menschen mit Bewegungseinschränkungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
31.10.18, 15:02
Aktualisiert
31.10.18, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 528/2018 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 82 Datum: 29.10.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 08.11.2018 vorberatend 13.11.2018 beschließend Anregung des Seniorenbeirates zur Schaffung von Parkplätzen für Menschen mit Bewegungseinschränkungen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 5.000,00 0,00 Folgekosten in €: 500,00 €/a Kostenträger: Sachkonto: Stadt Erftstadt Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2019 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich begrüße ich die vom Seniorenbeirat vorgeschlagene Beschilderung von Stellplätzen für Menschen mit Bewegungseinschränkungen. An den meisten städtischen Parkplätzen ist eine entsprechende Realisierung möglich. Eine Verbreiterung von Parkständen ist jedoch in jedem Einzelfall zu prüfen. Für eine genaue Kostenschätzung müssen noch Angebote eingeholt werden. Die vorgeschlagenen Hinweisschilder sind im Verkehrszeichenkatalog der StVO nicht enthalten. Somit können Verstöße gegen die Nutzungsbestimmung leider nicht geahndet werden. Auch ist eine Anordnung der vorgeschlagenen Beschilderung auf allen Parkplätzen welche nicht dem Eigentum der Stadt zuzuordnen sind unmöglich. Gleichwohl wäre ein entsprechender Hinweis oder eine Aufforderung an die Eigentümer von fremden Parkplätzen, Tiefgaragen und Parkhäuser , etc. ggf. durch unsere Wirtschaftsförderung möglich. In Vertretung (Hallstein) -2-