Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
31.10.18, 15:02
Aktualisiert
31.10.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 528/2018 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 82 Datum: 29.10.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
08.11.2018
vorberatend
13.11.2018
beschließend
Anregung des Seniorenbeirates zur Schaffung von Parkplätzen für Menschen mit Bewegungseinschränkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
5.000,00
0,00
Folgekosten in €:
500,00 €/a
Kostenträger:
Sachkonto:
Stadt Erftstadt
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2019
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich begrüße ich die vom Seniorenbeirat vorgeschlagene Beschilderung von Stellplätzen
für Menschen mit Bewegungseinschränkungen.
An den meisten städtischen Parkplätzen ist eine entsprechende Realisierung möglich.
Eine Verbreiterung von Parkständen ist jedoch in jedem Einzelfall zu prüfen.
Für eine genaue Kostenschätzung müssen noch Angebote eingeholt werden.
Die vorgeschlagenen Hinweisschilder sind im Verkehrszeichenkatalog der StVO nicht enthalten.
Somit können Verstöße gegen die Nutzungsbestimmung leider nicht geahndet werden.
Auch ist eine Anordnung der vorgeschlagenen Beschilderung auf allen Parkplätzen welche nicht
dem Eigentum der Stadt zuzuordnen sind unmöglich. Gleichwohl wäre ein entsprechender Hinweis
oder eine Aufforderung an die Eigentümer von fremden Parkplätzen, Tiefgaragen und Parkhäuser ,
etc. ggf. durch unsere Wirtschaftsförderung möglich.
In Vertretung
(Hallstein)
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