Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
82598.pdf
Größe
3,4 MB
Erstellt
30.10.18, 12:00
Aktualisiert
06.11.18, 22:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/434/2018
öffentlich
31.10.2018
Amt 20 Silvana Feratovic
Zehnte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
15.11.2018
18.12.2018
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Nachdem in den letzten beiden Jahren die Restmüllgebühr stabil gehalten werden
konnte, sieht die Gebührenkalkulation für 2019 grundsätzlich eine moderate Gebührenerhöhung für die einzelnen Restmüllgefäße vor.
Ursächlich für diese vorgeschlagene Restmüllgebührenerhöhung sind insbesondere folgende Sachverhalte:
1. Höhere Gebühren für die thermische Verbrennung beim Kreis Heinsberg
Die Gebühren des Kreises für die thermische Verbrennung des Rest- und
Sperrmülls werden im Jahr 2019 von 119 € auf 129 € pro Gewichtstonne angehoben.
2. Erhöhung der Grundgebühr pro Einwohner
Die allgemeine Grundgebühr erhöht sich für das Jahr 2019 von 6,68 € auf
7,10 € pro Einwohner. Daneben erhöht sich die Grundgebühr für Sonderabfälle
in 2019 von 0,75 € auf 0,80 € pro Einwohner.
Durch die in den Nrn. 1. und 2. aufgeführten Gebührenerhöhungen beim Kreis
entsteht in 2019 ein erhöhter Aufwand in Höhe von ca. 104.000 €.
3. Europaweite Ausschreibung zur Vergabe von Abfallentsorgungslogistikund Verwertungsleistungen mit Wirkung zum 01.01.2019
Durch die Neuausschreibung der Abfallentsorgungslogistik- und Verwertungsleistungen in 2018 entsteht für das Jahr 2019 ein erhöhter Aufwand in Höhe
von ca. 85.000 €.
Neben der Restmüllabfuhr wurde auch die Biomüllabfuhr in 2018 neu ausgeschrieben und vergeben. Im Bereich der Biomüllabfuhr können die Gebühren bei den
haushaltsüblichen Gefäßen (80 l bis 240 l mit kalkulierten 4.075 Gefäßen) leicht gesenkt werden, während sich die Gebühren für die Großbehälter (770 l und 1100 l mit
kalkulierten 11 Gefäßen) moderat erhöhen.
Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Nach der für das
Jahr 2018 geplanten Teilentnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage verbleiben
noch 211.678 € in der Gebührenausgleichsrücklage. Um den Vorschriften des § 6
KAG NRW gerecht zu werden, wird für 2019 ein Betrag in Höhe von 100.000,00 € als
Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage vorgenommen. Die alsdann verbleibende Summe wird zum Gebührenausgleich im Jahr 2020 vorgesehen. Der dann
noch verbleibende Betrag im Rücklagenbestand ist zum Ausgleich für nicht kalkulierbare bzw. ungeplante Mehraufwendungen vorgesehen und soll zur Gebührenstabilität beitragen.
Weitere Details zu der detaillierten Gebührenkalkulation, insbesondere aber auch zu
der Entwicklung der Gebühren, können den beigefügten Anlagen entnommen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, der zehnten Änderungssatzung zur Gebührensatzung
zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, die dem Original der
Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte „Zehnte Änderungssatzung“ zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz wird beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen:
Entwurf „Zehnte Änderungssatzung“ zur Abfallgebührensatzung
Kalkulationsübersicht
Gebührenentwicklung von 2012 bis 2019
Vorlage A 20/434/2018 der Stadt Erkelenz
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