Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
82601.pdf
Größe
189 kB
Erstellt
30.10.18, 12:00
Aktualisiert
06.11.18, 22:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/436/2018
öffentlich
30.10.2018
Amt 20 Michael Wirtz
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur
Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 01.09.2018 bis 29.10.2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
15.11.2018
18.12.2018
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Den Ausschussmitgliedern ist eine Übersicht über die hier zu behandelnden überund außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen zugegangen, auf die verwiesen wird.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Von den in der Zeit vom 01.09.2018 - 29.10.2018 getroffenen Entscheidungen des
Kämmerers zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW wird Kenntnis genommen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 01.09.2018 29.10.2018
Anlage zur Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 15.11.2018
Anlage zur Tagesordnung der Sitzung des Rates am 18.12.2018
A. Öffentliche Sitzung
Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NRW sowie von erheblichen über- und
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 (1) GO NRW.
Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit
den Sitzungsvorlagen zugesandt.
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 01.09.2018 29.10.2018.
Lfd.
Nr.
1
Produktsach- bzw.
Investitionskonto
H03010012
Bezeichnung
Gymnastikhallenanbau zur
Turnhalle GS Schwanenberg
Ansatz
Euro
VE-Ansatz
0,00
Mehr
Euro
Mehr VE-Ansatz
45.000,00
Tag der
Zustimmung
03.09.2018
Im Zuge der Ausschreibungen der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten für den Gymnastikhallenanbau zur Turnhalle Grundschule Schwanenberg war festzustellen, dass nur sehr wenige bzw. im Bereich der Sanitärarbeiten keine
Firmen Angebote abgegeben haben. Hier mussten im Nachgang nochmals Firmen explizit um Angebotsabgaben gebeten werden. Die Gesamtkosten für die drei Gewerke liegen bei 138.000 Euro, wovon 93.000,00 Euro in 2018 und
45.000,00 Euro in 2019 kassenwirksam werden. Da die Beauftragung komplett in 2018 erfolgen muss, ist für die erst in
2019 kassenwirksamen Mittel eine Verpflichtungsermächtigung (VE) einzurichten. Da eine solche VE bei der
Maßnahme nicht vorhanden ist, ist diese außerplanmäßig bereitzustellen.
Deckung:
2
Kürzung bei der Verpflichtungsermächtigung der
Maßnahme: H03010017 - Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS)
S15020201
Barrierefreier Zugang zur MZH
Lövenich
45.000,00 Euro
0,00
20.000,00
10.09.2018
Im Rahmen der Ausführungsplanung zur Maßnahme „H15020208 - Eingangsüberdachung MZH Lövenich“ wurde
festgestellt, dass die MZH keinen barrierefreien Zugang besitzt. Gleichzeitig stellte sich heraus, dass es synergetisch
Sinn macht, einen solchen barrierefreien Zugang mit der ohnehin anstehenden Überdachungsmaßnahme auszuführen.
Entsprechende Mittel sind bereitzustellen.
Deckung:
3
Einsparung beim Investitionskonto:
T12010024 - Brückenbau GIPCO
S06021901
Herrichtung Außengelände KG
Schulring
20.000,00 Euro
0,00
27.193,74
13.09.2018
In der Ratssitzung vom 02.05.2018 wurde einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen zur Erstausstattung Kindergarten Schulring bei der Maßnahme „B06021902“ in Höhe von
44.500 Euro gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Im Rahmen der Abrechnung der Maßnahme stellte sich heraus,
dass ein Teilbetrag nicht als „bewegliches Vermögen“ sondern als „sonstige Baumaßnahme“ haushaltsrechtlich zu
bewerten ist. Der entsprechende Teilbetrag von 27.193,74 Euro ist daher haushaltsrechtlich als separate Investitionsmaßnahme „S06021901“ abzubilden.
Deckung:
Einsparung beim Investitionskonto:
B06021902 - Ersteinrichtung > 410 Euro KG Schulring -
27.193,74 Euro
Lfd.
Nr.
4
Produktsach- bzw.
Investitionskonto
050304 542900
(742900)
Bezeichnung
Sonstige Aufwendungen
(Auszahlungen) für die Inanspruchnahme von Rechten und
Diensten -Soziale Betreuung für
Spätaussiedler und ausländische
Flüchtlinge-
Ansatz
Euro
0,00
Mehr
Euro
12.000,00
Tag der
Zustimmung
14.09.2018
Im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung von Flüchtlingen hat der Kinderschutzbund Erkelenz ein
entsprechendes Konzept entwickelt. Die Umsetzung dieses Konzeptes wurde in einem auf zwei Jahre befristeten
Vertrag fixiert. Die dafür notwendigen Mittel sind außerplanmäßig bereitzustellen.
Deckung:
Einsparung beim Produktsachkonto:
100603 542200 (742200)
- Mieten und Pachten - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften für
Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge -
Erkelenz, den 30.10.2018
Norbert Schmitz
Stadtkämmerer
12.000,00 Euro