Daten
Kommune
Aachen
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318822.pdf
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113 kB
Erstellt
31.10.18, 12:00
Aktualisiert
05.11.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1079/WP17
öffentlich
31.10.2018
FB 61/010 // Dez. III
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.09.2018,
öffentlicher Teil
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
08.11.2018
Planungsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 06.09.2018 (öffentlicher Teil).
Anlage/n:
Niederschrift vom 06.09.2018, öffentlich
Vorlage FB 61/1079/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.10.2018
Seite: 1/1
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Sitzungstermin:
Donnerstag, 06.09.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
22:10 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal 170, Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße
Anwesende:
Ratsherr Harald Baal
Vorsitzender
Ratsherr Simon Adenauer
Herr Marc Beus
Ratsfrau Gaby Breuer
Herr Ulrich Gaube
Ratsherr Alexander Gilson
Herr Claus Haase
Ratsherr Wilhelm Helg
Herr Wilhelm Heinz Jennissen
Ratsherr Manfred Kuckelkorn
Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
Herr Tobias Küppers
Herr Vahid Moradi
Vertretung für: Herrn Dr. Sebastian Breuer
Herr Dieter Müller
Bürgermeister Norbert Plum
Ratsherr Udo Pütz
«SINAME»
Ausdruck vom: 31.10.2018
Seite: 1/13
Ratsherr Michael Rau
Herr Dietmar Ruppert
Vertretung für: Frau Maike Schlick
Ratsherr Karl-Heinz Starmanns
Herr Eshetu Wondafrash
Abwesende:
Herr Dr. Sebastian Breuer
entschuldigt
Frau Maike Schlick
entschuldigt
von der Verwaltung:
Frau Clemens
B 03
Herr Jansen
FB 61
Herr Kemperdick
FB 23
Frau Ohlmann
FB 61
Frau Rohde
FB 61
Herr Schaffert
FB 61
Frau Seidel
FB 02
Herr Sellung
Dez. I
Herr Winand
B 03
als Schriftführerin:
Frau Vohn
FB 61
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen vom 17.05.2018, 28.06.2018 und
11.07.2018
3
Masterplan Uniklinik
hier: mündlicher Bericht zum Sachstand
«SINAME»
Ausdruck vom: 31.10.2018
Seite: 2/13
4
Städteregionsweites Gewerbeflächenkonzept als Fachbeitrag zur Überarbeitung des
Regionalplans Köln
- Entwicklung von interkommunalen Gewerbegebieten
Ratsantrag der Fraktionen CDU und SPD Nr. 358/17 vom 02.05.2018
- Bilanzierung der Angebots- und Bedarfsermittlung
Vorlage: FB 61/1007/WP17
5
Nachverdichtung von Gewerbeflächen:
Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktionen CDU und SPD vom 17.05.2018
Vorlage: FB 61/1017/WP17
6
Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken nach Konzeptqualität
Vorlage: FB 23/0483/WP17
7
Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung);
hier: notwenige redaktionelle Änderung
Vorlage: 03/0097/WP17-1-1-1
8
Bebauungsplan Altstadtquartier Büchel - Sachstand
hier: u.a. Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke vom 27.07.2018
9
Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße)
hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
- Teil- Aufhebungs- und Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/1003/WP17
10
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Haaren
einschließlich aller Änderungen im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich Kreuzstraße,
Am Haarberg und Lindenweg;
hier: Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/1015/WP17
«SINAME»
Ausdruck vom: 31.10.2018
Seite: 3/13
11
Mitteilungen der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1
Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen vom 17.05.2018, 28.06.2018 und
11.07.2018:
2
Aktivierung der Bodenvorratspolitik und des strategischen Grunderwerbs:
Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktionen CDU und SPD vom 09.01.2018
Vorlage: FB 23/0463/WP17
3
Flächenpool NRW - aktueller Sachstand:
Vorlage: FB 61/1021/WP17
4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 13a BauGB - Kornelimünsterweg/
Waldfriedhof - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Kornelimünsterweg,
Hasenfeld, Dachsbau und dem Waldfriedhof;
hier: Erneute Programmberatung
Vorlage: FB 61/1016/WP17
5
Bebauungsplan Altstadtquartier Büchel - Sachstand
hier: u.a. Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke vom 27.07.2018
6
Stand des Bauvorhabens Block Adalbertstraße/ Kaiserplatz/ Stiftstraße
hier: Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Grünen vom 10.08.2018
Vorlage: FB 61/1022/WP17
7
Masterplan/ Rahmenplan ehemaliges Philips-Gelände Eupener Straße, heutiger FHCampus
hier: Tagesordnungsantrag der Fraktionen Die Grünen und Die Linke
«SINAME»
Ausdruck vom: 31.10.2018
Seite: 4/13
8
Private Bauvorhaben:
9
Denkmalschutzangelegenheiten:
10
Mitteilungen der Verwaltung:
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Herr Baal eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses sowie die Vertreterinnen und
Vertreter von Öffentlichkeit, Verwaltung und Presse.
Er stellt durch Nachfrage bei den Fraktionen fest, dass die vereinbarte Vertretungsreihenfolge
eingehalten wurde.
Zur Tagesordnung liegen keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche vor.
zu 2
Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen vom 17.05.2018, 28.06.2018 und
11.07.2018
Der Ausschuss fasst die folgenden
Beschlüsse:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2018, öffentlicher Teil.
(einstimmig bei 2 Enthaltungen wegen Nichtanwesenheit)
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 28.06.2018, öffentlicher Teil.
(einstimmig bei 2 Enthaltungen wegen Nichtanwesenheit)
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 11.07.2018, öffentlicher Teil.
(einstimmig)
«SINAME»
Ausdruck vom: 31.10.2018
Seite: 5/13
zu 3
Masterplan Uniklinik
hier: mündlicher Bericht zum Sachstand
Frau Ohlmann gibt einen Überblick über die mit der Erweiterung der Uniklinik in Zusammenhang
stehenden Bebauungsplanverfahren und teilt mit, dass die Bebauungspläne Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik
– und Nr. 1000S – Kullenhofstraße – inzwischen rechtkräftig seien.
Für den Bebauungsplan Nr. 977 – Kullenhofstraße/ Neuenhofer Weg – werde der Offenlagebeschluss
vorbereitet, die weiteren Verfahrensschritte für den Bebauungsplan Nr. 1000N – seien bislang noch nicht
terminiert.
Klärungsbedarf gebe es weiterhin in der Frage der Ersatzpflanzungen.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, eine Beschlussfassung erfolgt
nicht.
zu 4
Städteregionsweites Gewerbeflächenkonzept als Fachbeitrag zur Überarbeitung des
Regionalplans Köln
- Entwicklung von interkommunalen Gewerbegebieten
Ratsantrag der Fraktionen CDU und SPD Nr. 358/17 vom 02.05.2018
- Bilanzierung der Angebots- und Bedarfsermittlung
Vorlage: FB 61/1007/WP17
Für die CDU-Fraktion nimmt Herr Adenauer Bezug auf die bereits erfolgte Beratung zu dieser Thematik
und dankt der Verwaltung für die Überarbeitung der Beratungsunterlagen, so dass man heute dem
Beschlussvorschlag grundsätzlich zustimmen könne. Zwar seien die Bedarfe in Teilen noch unklar, mit
dem Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes befinde man sich jedoch auf einem guten
Weg. Der städteregionsweite Ansatz dürfe dabei nicht vernachlässigt werden, es sei daher nun
notwendig, die Rahmenbedingungen genauer zu fassen und einen konkreter ausformulierten
Kriterienkatalog vorzulegen.
Für die Fraktion der Grünen erklärt Herr Rau, dass man den Ausführungen der Verwaltung zustimmen
könne. Diese Zustimmung umfasse jedoch ausdrücklich nicht die als Anlage beigefügte Mustervorlage
sowie die dieser Mustervorlage zugrunde liegenden Daten der AGIT, da diese nach Auffassung seiner
Fraktion grundsätzliche Fehler enthielten. So seien die aus dem Strukturwandel abgeleiteten Bedarfe
nicht nachvollziehbar, private nicht bebaute Flächen nicht betrachtet und die Unterscheidung zwischen
Gewerbegebieten und Industriegebieten nicht richtig erfolgt, um nur einige der Unstimmigkeiten zu
nennen. Die Mustervorlage habe aktuell nicht die erforderliche Qualität, um als Grundlage für eine
gemeinsame Stellungnahme zu dienen.
Für die SPD-Fraktion vertritt auch Herr Plum die Auffassung, dass die Bewertung der AGIT in einigen
Punkten, wie beispielsweise den hohen Studentenzahlen in Aachen, falsch sei, etliche Zahlen seien
zudem nicht nachvollziehbar. Hier gehe ein Lob an die Verwaltung, die dies in ihren Ausführungen
deutlich, aber in angemessener Art und Weise zum Ausdruck gebracht habe. Man könne daher der
Verwaltungsvorlage ohne die beigefügte Mustervorlage und dem Beschlussvorschlag zustimmen, erwarte
«SINAME»
Ausdruck vom: 31.10.2018
Seite: 6/13
jedoch, dass nun zügig an die Konkretisierung gehe und spätestens Anfang 2019 ein entsprechender
Kriterienkatalog vorgelegt werde.
Herr Baal stellt abschließend fest, dass die im Prozess Aachen*2030 betrachteten und im Entwurf des
neuen Flächennutzungsplans dargestellten Flächenpotentiale der Abwägung im Verfahren unterlägen.
Diese Abwägung könne auch dazu führen, dass einzelne Flächen letztlich unbebaut blieben.
Der Ausschuss fasst unter Einbeziehung der in der Diskussion vorgebrachten Aspekte den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltungsvorlage (ohne Anlagen) zustimmend
zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung in enger Abstimmung mit der StädteRegion Aachen die
organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Entwicklung interkommunaler
Gewerbegebiete - unter den in der Vorlage genannten Maßgaben - zu konkretisieren und einen
Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens in der ersten Sitzung 2019 einen entsprechenden
Kriterienkatalog vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 5
Nachverdichtung von Gewerbeflächen:
Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktionen CDU und SPD vom 17.05.2018
Vorlage: FB 61/1017/WP17
Für die CDU-Fraktion erläutert Herr Gilson den Hintergrund des gemeinsam mit der SPD-Fraktion
gestellten Ratsantrags. Angesichts begrenzter Flächenreserven und anhaltender Bedarfe sei es
erforderlich, neue Wege zu suchen, um vorhandene und in Entwicklung befindliche Gewerbeflächen
besser auszunutzen. Auch die Möglichkeit einer Kombination von Gewerbe und Wohnen müsse verstärkt
geprüft werden. Hierzu sei die Mitwirkung der jeweiligen Eigentümer erforderlich, mit diesen müsse man
ins Gespräch kommen. Insgesamt könne man der Vorlage zustimmen, wolle jedoch den Beschluss über
die Kenntnisnahme hinaus um den Auftrag an die Verwaltung erweitern, die Potentiale zur
Nachverdichtung von Gewerbeflächen in zukünftigen Bebauungsplanverfahren aufzuzeigen und nach
Möglichkeit durch entsprechende Festsetzungen umzusetzen.
Für die SPD-Fraktion dankt Herr Plum der Verwaltung für die Vorlage, allerdings wolle er die hier
dargestellten Möglichkeiten nicht nur als Angebot an Eigentümer und Bauherrn verstanden wissen.
Vielmehr sei man der Auffassung, dass für eine erfolgreiche Umsetzung verpflichtende Vorgaben durch
entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen erforderlich seien. In diesem Sinne wolle man die
Verwaltung beauftragen; über die Ergebnisse solle der Ausschuss dann regelmäßig informiert werden.
«SINAME»
Ausdruck vom: 31.10.2018
Seite: 7/13
Für die Fraktion der Grünen signalisiert Herr Rau Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Inhaltlich
seien die beschriebenen Maßnahmen richtig, wobei man grundsätzlich auch die
Bestandsbebauungspläne auf solche Potentiale hin überprüfen müsse. Aus seiner Sicht gebe es etliche
Gewerbegebiete, in denen noch Optimierungsmöglichkeiten vorhanden seien. So könne seine Fraktion
sich nicht mehr vorstellen, knappe städtische Gewerbeflächen für eingeschossige Gastronomiebetriebe
oder für riesige Stellplatzanlagen wie an der Gut-Dämme-Straße oder der sog. Automeile zur Verfügung
zu stellen. Solcher Flächenverschwendung müsse man mit intelligenten Konzepten begegnen, dazu
müsse man auch Bestandspläne anpacken.
Für die Fraktion Die Linke schließt sich Herr Beus diesen Ausführungen an. Es sei naheliegend, die
Ausnutzung in der Fläche und in der Höhe zu intensivieren, dies müsse bei zukünftigen Entwicklungen
stärker in den Fokus gerückt werden. Ein besonders unglückliches Beispiel sei nach seiner Auffassung
die Entwicklung an der Gut-Dämme-Straße. Hier werde nicht nur wertvolle Gewerbefläche durch zu
geringe Ausnutzung verschwendet, die Ansiedlung der von Herrn Rau bereits angesprochenen
Gastronomiebetrieben sei zudem innenstadtrelevant und daher insgesamt kontraproduktiv. Mit solchen
Flächen müsse zukünftig anders umgegangen werden.
Herr Schaffert erklärt, dass man sich angesichts der personellen Kapazitäten und der bereits
bestehenden Auslastung bei der Umsetzung zunächst auf die Plangebiete beschränken müsse, in denen
aktuelle Entwicklungen oder Veränderungen anstünden. Eine vorsorgliche Überprüfung aller
Bestandspläne sei derzeit nicht leistbar.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Potentiale zur Nachverdichtung von Gewerbeflächen in zukünftigen
Bebauungsplanverfahren ebenso wie bei der Änderung von Bestandsplänen aufzuzeigen und nach
Möglichkeit durch entsprechende Festsetzungen umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 6
Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken nach Konzeptqualität
Vorlage: FB 23/0483/WP17
Herr Kemperdick erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung.
Für die SPD-Fraktion signalisiert Herr Plum Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung, eine solche
Strategie sei seit Jahren überfällig. Ohne der Diskussion und der Beschlussfassung im zuständigen
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss vorzugreifen, wolle er auch hier schon anmerken, dass man
sich nach seiner Auffassung in der Anwendung dieser Vorgehensweise nicht zu stark einengen solle.
«SINAME»
Ausdruck vom: 31.10.2018
Seite: 8/13
Für die Fraktion Die Linke dankt Herr Beus der Verwaltung für die sehr gute Vorlage. Wichtig sei, dass
die notwendige Transparenz gewährleistet sei, hierfür sehe man mit der vorgestellten Bewertungsmatrix
eine gute Grundlage. Man hoffe, mit dieser neuen Vorgehensweise verstärkt auch für andere
gesellschaftliche Schichten die Möglichkeiten zum Eigentumserwerb eröffnen zu können.
Für die CDU-Fraktion sieht auch Herr Gilson in der vorgeschlagenen Verfahrensweise einen richtigen
Weg zur Steuerung bei der Entwicklung von dringend benötigten Wohnbauprojekten.
Frau Breuer ergänzt hierzu, dass man Beispiel Branderhof sehen könne, welche Vorteile
gemeinschaftliche Wohnprojekte für ein gesamtes Quartier haben könnten. Die vorgeschlagene
Konzeptvergabe biete die Möglichkeit, solche Projekte stärker zu fördern.
Für die Fraktion der Grünen schließt sich Herr Rau dem Dank an die Verwaltung an. Man sei froh, mit
dieser Vorgehensweise endlich eine Alternative zu den bisher praktizierten Vergaben gegen Höchstgebot
oder zum Verkehrswert zu haben und damit über inhaltliche Kriterien eine nachhaltige Stadtentwicklung
fördern zu können. Um diese Möglichkeiten zu nutzen, sei sicherlich eine intensive Diskussion im
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss erforderlich; aus seiner Sicht sei es beispielsweise sinnvoll, sich
nicht auf Reihenhäuser oder eine bestimmte Anzahl von Grundstücken zu beschränken, um sich eine
weitgehende Flexibilität zu erhalten.
Als Vertreter des Seniorenrats weist Herr Jennissen auf den Beschluss der Kommission Barrierefreies
Bauen hin, die darum gebeten habe, bei Aufstellung eines allgemeinen Kriterienkatalogs darauf zu
achten, dass ein Anteil von 12,5% der Wohnungen rollstuhlgerecht gemäß der DIN 18040-2 errichtet
wird.
Herr Kemperdick bestätigt, dass die Vorgaben zur Barrierefreiheit selbstverständlich beachtet würden.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 7
Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für
zu 7.1
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung);
hier: notwenige redaktionelle Änderung
Vorlage: 03/0097/WP17-1-1-1
Vorlage: 3/0097/WP17-1-1-1-1
«SINAME»
Ausdruck vom: 31.10.2018
Seite: 9/13
Herr Baal verweist auf die zu Beginn der Sitzung verteilte Tischvorlage mit einem geänderten
Beschlussvorschlag, der auch Grundlage für die Abstimmung sein solle.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat
der Stadt, den beigefügten 1. Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 8
Bebauungsplan Altstadtquartier Büchel - Sachstand
hier: u.a. Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke vom 27.07.2018
Herr Schaffert berichtet über die Ergebnisse eines interfraktionellen Gesprächs, in dem alle Beteiligten
nochmals übereinstimmend ihr Interesse an der Realisierung dieses Projektes versichert hätten. Man
habe sich darauf verständigt, bis Ende des Jahres gemeinsam mit den Investoren einen Fahrplan für das
weitere Vorgehen inklusive einer verbindlichen Vereinbarung über den Umgang mit den noch offenen
Punkten abzustimmen und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Auf Nachfrage von Herrn Beus erläutert er, dass über die Frage einer externen Moderation zwar
diskutiert wurde, aber bislang keine aktiven Schritte eingeleitet wurden.
Für die Fraktion Die Linke stellt Herr Beus fest, dass in der Öffentlichkeit mehr und mehr der Eindruck
entstehe, dass die Entwicklung am Büchel nicht voran gehe. Es handele sich immerhin um eines der
wesentlichen Stadtentwicklungsprojekte der nächsten Jahre, es herrsche Einigkeit darüber, dass
dringender Handlungsbedarf bestehe. Angesichts der begrenzten Ressourcen der Planungsverwaltung
und der Notwendigkeit, dieses Projekt mit aller Kraft voran zu treiben, wolle man nochmals anregen,
externe Hilfe anzufragen und auf diesem Weg, evtl. unter Einsatz von Fördermitteln einen Impuls zur
Auflösung der gegenwärtig schwierigen Lage zu geben.
Für die Fraktion der Grünen macht Herr Rau deutlich, dass die Komplexität dieses Vorhabens, mit dem
letztlich ein neues Altstadtquartier entstehen solle, bisherige Innenstadtprojekte bei weitem übersteige.
Die damit verbundenen Aufgaben seien nicht nur planerischer Natur, daher sei es erforderlich, dass
verwaltungsweit alle beteiligten Stellen entsprechend aufgestellt seien und dass Strukturen geschaffen
würden, die die Klärung von Sachfragen und die Entscheidungsfindung auch außerhalb der üblichen
Verwaltungswege ermögliche. Ob dies mit Verwaltungspersonal oder mit externer Unterstützung besser
zu bewerkstelligen sei, müsse man prüfen, in jedem Fall müssten die anstehenden Schritte mit allem
Engagement angegangen werden, damit bald Erfolge sichtbar würden. Man müsse diese Chance für die
Altstadt ergreifen, und dies könne nur gelingen, wenn alle Beteiligten an einem Strang zögen.
«SINAME»
Ausdruck vom: 31.10.2018
Seite: 10/13
Für die SPD-Fraktion schildert Herr Plum das interfraktionelle Gespräch als schwierig, aber konstruktiv.
Die Komplexität des Projekts steige ständig, man halte es daher für sinnvoll, einen Projektmanager zu
installieren, der die Fäden zusammenhalten und die weiteren Arbeiten koordinieren könne. Es müsse
allen bewusst sein, dass hier noch viel Arbeit zu leisten sei.
Für die CDU-Fraktion sieht Herr Gilson die Notwendigkeit, die Komplexität auch nach außen zu
vermitteln, um dem auch von den Medien unterstützten Eindruck des Stillstands entgegenzuwirken. Es
müsse nun der angekündigte Fahrplan erarbeitet werden, der dann Grundlage für eine realistische
Zeitplanung sein müsse. Die Koordination zwischen den Beteiligten innerhalb und außerhalb der
Verwaltung müsse verbessert werden, dann könne man die anstehenden Probleme gemeinsam
angehen.
Es schließt sich eine ausführliche Diskussion an, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer sowie
die Herren Beus, Rau, Plum, Gilson und Kühn beteiligen.
Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.
zu 9
Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße)
hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
- Teil- Aufhebungs- und Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/1003/WP17
Frau Ohlmann erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung und stellt anhand einer Ideenskizze eine
mögliche zukünftige Bebauung auf der Grundlage von §34 BauGB dar.
Herr Kemperdick ergänzt hierzu, dass auch geförderter Wohnungsbau in diesem Bereich denkbar sei.
Für die Fraktion der Grünen weist Herr Rau darauf hin, dass für einen möglichen Geschosswohnungsbau
an der Adenauerallee eine Konzeptvergabe denkbar sei. Entlang der Heidbendenstraße könnten
öffentlich geförderte Ein-/ Zweifamilienhäuser entstehen, in diesem Segment gebe es einen hohen
Bedarf. Städtebaulich und wohnungspolitisch halte man dies angesichts des hohen Bedarfs an
bezahlbarem Wohnraum für eine richtige Entwicklung, auch wenn seitens einiger Anwohner andere
Vorstellungen geäußert worden seien. Man werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung daher heute
zustimmen.
Für die Fraktion Die Linke signalisiert Herr Beus ebenfalls Zustimmung zum Beschlussvorschlag der
Verwaltung. Angesichts der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch zu begrenzen und bestehende
Potentiale möglichst auszuschöpfen, halte man eine gewisse Dichte in diesem Bereich durchaus für
sinnvoll und angemessen. In diesem Sinne halte man die von einigen Einwendern gewünschten
Grundstücksgrößen von mindestens 800m² mit freistehenden Einfamilienhäusern für nicht zielführend.
«SINAME»
Ausdruck vom: 31.10.2018
Seite: 11/13
Für die CDU-Fraktion vertritt auch Herr Gilson die Auffassung, dass die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise sinnvoll sei. Man werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung daher
heute ebenfalls zustimmen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) in der
vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 10
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Haaren
einschließlich aller Änderungen im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich Kreuzstraße,
Am Haarberg und Lindenweg;
hier: Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/1015/WP17
Herr Baal weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Aachen-Haaren abweichenden Beschluss gefasst
und sich gegen eine Aufhebung des Durchführungsplanes ausgesprochen habe.
Frau Ohlmann erläutert ausführlich die mit dem vorgeschlagenen Aufhebungsverfahren verbundenen
Zielsetzungen: Zum einen wolle man die Voraussetzungen für eine moderate Nachverdichtung schaffen,
zum anderen wolle man die nach derzeitigem Stand hierzu notwendigen kosten- und zeitintensiven
Befreiungsverfahren vermeiden.
Herr Starmanns nimmt Bezug auf die Beratungen in der Bezirksvertretung und legt dar, dass die von der
Verwaltung verfolgten Zielsetzungen grundsätzlich im Bezirk unterstützt würden, allerdings habe man in
anderen Bereichen die Erfahrung gemacht, dass es bei einer Beurteilung von Gebieten nach §34 BauGB
auch zu unterwünschten Effekten kommen könne. So gebe es beispielsweise immer wieder Probleme mit
Bebauungen in zweiter Reihe und deren Erschließung über Stichwege, dies wolle man hier auf jeden Fall
verhindern.
Herr Rau erklärt, dass man sicherlich überlegen könne, ob man hier einen einfachen Bebauungsplan
aufstellen könne, um solchen Problemen vorzubeugen. In dem betroffenen Gebiet gebe es allerdings
«SINAME»
Ausdruck vom: 31.10.2018
Seite: 12/13
kaum Möglichkeiten für eine Bebauung in zweiter Reihe, so dass ein Steuerungsbedarf aus seiner Sicht
eher nicht bestehe.
Herr Gilson spricht sich dafür aus, den Tagesordnungspunkt heute zu vertagen und zunächst genau zu
prüfen, ob und inwieweit dem Wunsch der Bezirksvertretung nach einem neuen Aufstellungsverfahren
nachgekommen werden solle.
Herr Plum plädiert dafür, beim weiteren Vorgehen die eigentlich beabsichtigte Verwaltungsvereinfachung
nicht aus dem Blick zu verlieren.
Frau Ohlmann führt aus, dass aus planungsrechtlicher Sicht keine Gründe für die von der
Bezirksvertretung gewünschte Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes ersichtlich seien. Man könne
jedoch die Bereiche identifizieren, für die unerwünschte Entwicklungen bei einer Beurteilung nach §34
BauGB befürchtet würden, um dann über einen noch zu fassenden Aufstellungsbeschluss bei Bedarf
steuernd eingreifen zu können.
Auf Nachfrage von Herrn Beus bestätigt sie, dass der für den Bereich des ehemaligen Sportplatzes an
der Kreuzstraße bestehende Bebauungsplan von einer Aufhebung des Durchführungsplanes nicht
betroffen sei.
Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Starmanns, Rau, Beus,
Plum, Gilson und Ruppert sowie seitens der Verwaltung Frau Ohlmann beteiligen, fasst der Ausschuss
den folgenden
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Die Verwaltung wird gebeten, mit der Bezirksvertretung AachenHaaren zu klären, in welchen Teilbereichen eine unerwünschte Entwicklung befürchtet wird, wenn die
Beurteilung zukünftig auf Grundlage von § 34 erfolgt. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss soll
vorbereitet werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 11
Mitteilungen der Verwaltung
Es liegt folgende Mitteilung der Verwaltung schriftlich vor:
-
Baurechtsmodernisierungsgesetz
Frau Ohlmann teilt mündlich mit, dass die Akademie für Internationale Bildung (AIB) mit einer Gruppe
US-amerikanischer Studenten Entwürfe für den Bereich Vaals Grenze erarbeite, die man als Ideenpool
für das weitere Vorgehen nutzen könne.
«SINAME»
Ausdruck vom: 31.10.2018
Seite: 13/13