Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
318536.pdf
Größe
463 kB
Erstellt
31.10.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 14:41
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6. Nachtrag zur Gebührenordnung
für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen
(Parkgebührenordnung)
vom ____________
Aufgrund des § 6a Absatz 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003
(BGBl. I S. 310, 919) und § 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung
vom 05.07.2016 (GV. NRW. S. 527) i. V. mit § 38 Buchstabe b) des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NRW.
S. 528), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ______________
folgenden 6. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen
(Parkgebührenordnung) beschlossen:
I.
§ 2 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die Parkgebühr beträgt für alle öffentlichen Verkehrsflächen nach § 1 in der
Tarifzone I
0,20 € je 5 Minuten (Mindesteinwurf: 1,00 €).
Die Höchstparkdauer in Tarifzone I beträgt 60 Minuten.
Tarifzone II
0,50 € je 30 Minuten (Mindesteinwurf: 0,50 €).
II.
§ 2 Absatz 3 Satz 4 wird wie folgt neu gefasst:
Die Parkgebühr für das Tagesticket in den Bewohnerparkzonen „E2“ (Alkuinstraße), „BU2“ (Viehhofstraße) sowie auf
der Parkpalette Kleverstraße in der Bewohnerparkzone „BU3“ (Krugenofen) beträgt abweichend hiervon 6,00 Euro.
III.
Die gemäß § 2 Absatz 2 als Anlage 1 zur Gebührenordnung beigefügte Gebührenzoneneinteilung wird durch die
Anlage 1 zu diesem 6. Nachtrag ersetzt.
IV.
Dieser 6. Nachtrag tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Anlage 1