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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
318536.pdf
Größe
463 kB
Erstellt
31.10.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 14:41
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ALLRIS Dokumente Dieses Dokument wurde von einem anderen Benutzer gerade erstellt und noch nicht auf dem Server gespeichert. 6. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung) vom ____________ Aufgrund des § 6a Absatz 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919) und § 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung vom 05.07.2016 (GV. NRW. S. 527) i. V. mit § 38 Buchstabe b) des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NRW. S. 528), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ______________ folgenden 6. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung) beschlossen: I. § 2 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: Die Parkgebühr beträgt für alle öffentlichen Verkehrsflächen nach § 1 in der Tarifzone I 0,20 € je 5 Minuten (Mindesteinwurf: 1,00 €). Die Höchstparkdauer in Tarifzone I beträgt 60 Minuten. Tarifzone II 0,50 € je 30 Minuten (Mindesteinwurf: 0,50 €). II. § 2 Absatz 3 Satz 4 wird wie folgt neu gefasst: Die Parkgebühr für das Tagesticket in den Bewohnerparkzonen „E2“ (Alkuinstraße), „BU2“ (Viehhofstraße) sowie auf der Parkpalette Kleverstraße in der Bewohnerparkzone „BU3“ (Krugenofen) beträgt abweichend hiervon 6,00 Euro. III. Die gemäß § 2 Absatz 2 als Anlage 1 zur Gebührenordnung beigefügte Gebührenzoneneinteilung wird durch die Anlage 1 zu diesem 6. Nachtrag ersetzt. IV. Dieser 6. Nachtrag tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Anlage 1