Daten
Kommune
Kall
Größe
83 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
02.11.18, 18:08
Aktualisiert
02.11.18, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 29. Sitzung
des Rates der Gemeinde Kall
vom 25.09.2018
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 8.4 Gebührenhaushalt "Abfallbeseitigung"
hier: 5. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung
Vorlagen-Nr.: 216/2018 1. Ergänzung
Beratungsverlauf:
Bürgermeister Esser informiert über das Abstimmungsergebnis des Haupt- und
Finanzausschusses, das mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen gefasst wurde.
Herr Sohn bemängelt, dass sich die Gebührenkalkulation weiterhin nicht gänzlich erschließt.
Zum Verständnis bittet er die Verwaltung um nähere Erläuterungen. Herr Heller legt die
Grundlagen der Kalkulation dar und geht auf die Subvention der Biotonne ein. Er ist der
Ansicht, dass Kall über ein sehr gut funktionierendes und gerechtes Abfallsystem verfügt.
Herr Dr. Huppertz ergänzt, dass durch dieses System eine hohe Sortenreinheit erzielt wird.
Herr Dr. Wolter bemängelt, dass ausschließlich der Restmüll als Veranlagungsgröße dient und
es sich um eine 100%-ige Quersubventionierung der Biotonne handelt. Die FDP-Fraktion halte
dieses System für nicht gerecht und stimme daher nicht zu.
Bürgermeister Esser weist auf Grundlage der Erfahrungen anderer Kommunen darauf hin, dass
bei einer Gebührenerhebung für die Biotonne ein Nutzerverhalten zu erwarten ist, welches zur
Abmeldung von Biotonnen, falschen Kompostierungen und illegalen Entsorgungen führt.
Beschluss:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.09.2018 -TOP 8.4- beschließt
der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2019 für die kostenrechnende Einrichtung
„Abfallentsorgung“ die beigefügte 5. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 11 Gegenstimmen