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Beschlusstext (Veröffentlichungen im Webauftritt der Gemeinde Kall nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW)

Daten

Kommune
Kall
Größe
22 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
02.11.18, 18:08
Aktualisiert
02.11.18, 18:08
Beschlusstext (Veröffentlichungen im Webauftritt der Gemeinde Kall nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 29. Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 25.09.2018 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 12. Veröffentlichungen im Webauftritt der Gemeinde Kall nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Vorlagen-Nr.: 229/2018 Beratungsverlauf: Herr Vermöhlen geht näher auf den Antrag und die Beweggründe ein. Einer schrittweisen Umsetzung werde zugestimmt. Herr Schmitz bemängelt, dass die SPD-Fraktion in ihrer Argumentation Bezug auf das Hamburger Informationsfreiheitsgesetz nimmt, welches nicht für NRW gilt. Herr Keutgen stimmt dem zu. Er ist der Ansicht, dass die Verwaltungsvorgänge bereits jetzt umfassend transparent sind und weitergehende Maßnahmen großen Aufwand erfordern. Auch sei zu beachten, dass bei der Schwärzung von Dokumenten keine Barrierefreiheit mehr gegeben sei. Er verweist zudem auf die Möglichkeit für die Ortsvorsteher, Informationen über den Rundblick zu kommunizieren. Die SPD-Fraktion kann die vorgebrachten Bedenken nicht teilen. Herr Dr. Huppertz warnt vor zu großem Verwaltungsaufwand, hält eine Umsetzung aber grundsätzlich für umsetzbar. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort Gutachten, die für die Entscheidungsfindung im Rat erstellt worden sind, auf der Internetseite der Gemeinde Kall zu veröffentlichen. Zusätzlich werden verwaltungsseitig erstellte Protokolle zu Verwaltungsvorgängen nach deren Erstellung veröffentlicht. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung