Daten
Kommune
Kall
Größe
22 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
02.11.18, 18:08
Aktualisiert
02.11.18, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 29. Sitzung
des Rates der Gemeinde Kall
vom 25.09.2018
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 12. Veröffentlichungen im Webauftritt der Gemeinde Kall nach dem
Informationsfreiheitsgesetz NRW
Vorlagen-Nr.: 229/2018
Beratungsverlauf:
Herr Vermöhlen geht näher auf den Antrag und die Beweggründe ein. Einer schrittweisen
Umsetzung werde zugestimmt.
Herr Schmitz bemängelt, dass die SPD-Fraktion in ihrer Argumentation Bezug auf das
Hamburger Informationsfreiheitsgesetz nimmt, welches nicht für NRW gilt.
Herr Keutgen stimmt dem zu. Er ist der Ansicht, dass die Verwaltungsvorgänge bereits jetzt
umfassend transparent sind und weitergehende Maßnahmen großen Aufwand erfordern. Auch
sei zu beachten, dass bei der Schwärzung von Dokumenten keine Barrierefreiheit mehr
gegeben sei. Er verweist zudem auf die Möglichkeit für die Ortsvorsteher, Informationen über
den Rundblick zu kommunizieren.
Die SPD-Fraktion kann die vorgebrachten Bedenken nicht teilen.
Herr Dr. Huppertz warnt vor zu großem Verwaltungsaufwand, hält eine Umsetzung aber
grundsätzlich für umsetzbar.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort Gutachten, die für die Entscheidungsfindung im Rat
erstellt worden sind, auf der Internetseite der Gemeinde Kall zu veröffentlichen.
Zusätzlich werden verwaltungsseitig erstellte Protokolle zu Verwaltungsvorgängen nach deren
Erstellung veröffentlicht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 1 Enthaltung