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Beschlusstext (Antrag auf Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht für die Bereiche „Wallenthaler Höhe“ und „Frohnrather Weg“)

Daten

Kommune
Kall
Größe
80 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
02.11.18, 18:08
Aktualisiert
02.11.18, 18:08
Beschlusstext (Antrag auf Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht für die Bereiche
„Wallenthaler Höhe“ und „Frohnrather Weg“)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 29. Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 25.09.2018 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 15. Antrag auf Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht für die Bereiche „Wallenthaler Höhe“ und „Frohnrather Weg“ Vorlagen-Nr.: 230/2018 Beratungsverlauf: Herr Lorenz begrüßt das Vorhaben. Herr Schmitz bittet um ein frühzeitiges Gespräch mit den betroffenen Bürgern. Ferner bittet er um Berücksichtigung der Objekte, die oberhalb des Frohnrather Wegs liegen, sowie der links gelegenen Objekte in Richtung Frohnrath. Herr Dr. Wolter ist der Auffassung, dass betreffend den Siedlungsbereich Wallenthaler Höhe lediglich noch die Zustimmung des Kreises aussteht. Bürgermeister Esser weist darauf hin, dass der Kreis Euskirchen dezentrale Lösungen zunächst immer kritisch sieht. Beschluss: Der Rat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Abstimmung über die weitere Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht für die Siedlungsbereiche Wallenthaler Höhe und Frohnrather Weg in Sistig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig